BGBl. 2016 I S. 3037 · Änderung · Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung

Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
Inkrafttreten: 2017-03-01; 2016-12-24 (Tag nach der Verkündung; Artikel 2)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2016-12-23

BGBl-Id: bgbl1-2016-63-5
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2016-12-23 12:00:00 +00:00
parent 844875bd79
commit e67440af43
25 changed files with 158 additions and 43 deletions

View File

@@ -1,15 +1,30 @@
# URHG — 2016-12-06
# URHG — 2016-12-23
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **Typ:** Aufhebung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2016-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/57#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert die EU-Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und ändert das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie andere betroffene Gesetze.
- **Titel:** Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3037
- **Inkrafttreten:** 2017-03-01; 2016-12-24 (Tag nach der Verkündung; Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/63#page=53
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen der Urheber und ausübenden Künstler und regelt die Verlegerbeteiligung. Es führt neue Ansprüche und Regelungen ein und passt bestehende Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
- § 1a Abs. 1: Einfügung der Nummern 2a und 2b, die Genehmigungen für Anlagen und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben betreffen.
- § 32: Eingliederung von Häufigkeit und Ausmaß in Absatz 2, Einfügung von Absatz 2a, Anpassung von Absatz 3
- § 32a Absatz 4: Einfügung eines Satzes
- § 32d: Einführung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnung
- § 32e: Einführung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnung in der Lizenzkette
- § 36: Einfügung eines Satzes in Absatz 2, Neufassung von Absatz 4
- § 36a: Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 4a, Neufassung von Absatz 6 und 7
- § 36b: Einführung des Unterlassungsanspruchs bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36c: Einführung der individualvertraglichen Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 40a: Einführung des Rechts zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
- § 41 Absatz 4: Neufassung des Absatzes
- § 69a Absatz 5: Neufassung des Absatzes
- § 79: Streichung von Absatz 2 Satz 2, Einfügung von Absatz 2a
- § 79b: Einführung des Anspruchs auf Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
- § 88 Absatz 2: Streichung von „im Zweifel“ und Einfügung eines Satzes
- § 90: Neufassung des § 90
- § 132: Einfügung von Absatz 3a, Anpassung von Absatz 4
## Wortlaut

View File

@@ -45,3 +45,4 @@
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-04-08** · BGBl. 2016 I S. 558 — Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
- **2016-12-06** · BGBl. 2016 I S. 2749 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
- **2016-12-23** · BGBl. 2016 I S. 3037 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung

View File

@@ -1,3 +1,18 @@
# Stellen dieser Station
- § 1a Abs. 1: Einfügung der Nummern 2a und 2b, die Genehmigungen für Anlagen und Entscheidungen über die Zulässigkeit von Vorhaben betreffen.
- § 32: Eingliederung von Häufigkeit und Ausmaß in Absatz 2, Einfügung von Absatz 2a, Anpassung von Absatz 3
- § 32a Absatz 4: Einfügung eines Satzes
- § 32d: Einführung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnung
- § 32e: Einführung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnung in der Lizenzkette
- § 36: Einfügung eines Satzes in Absatz 2, Neufassung von Absatz 4
- § 36a: Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 4a, Neufassung von Absatz 6 und 7
- § 36b: Einführung des Unterlassungsanspruchs bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 36c: Einführung der individualvertraglichen Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln
- § 40a: Einführung des Rechts zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung
- § 41 Absatz 4: Neufassung des Absatzes
- § 69a Absatz 5: Neufassung des Absatzes
- § 79: Streichung von Absatz 2 Satz 2, Einfügung von Absatz 2a
- § 79b: Einführung des Anspruchs auf Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
- § 88 Absatz 2: Streichung von „im Zweifel“ und Einfügung eines Satzes
- § 90: Neufassung des § 90
- § 132: Einfügung von Absatz 3a, Anpassung von Absatz 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-09-12 — Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1774
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 132: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 3
§ 132: Einfügung von Absatz 3a, Anpassung von Absatz 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-28 — Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1155
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 32: Neufassung des gesamten Paragraphen
§ 32: Eingliederung von Häufigkeit und Ausmaß in Absatz 2, Einfügung von Absatz 2a, Anpassung von Absatz 3

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-31 — Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2513
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 32a Abs. 3: Fügt einen Satz hinzu, der die Möglichkeit des unentgeltlichen einfacher Nutzungsrechts für jedermann regelt.
§ 32a Absatz 4: Einfügung eines Satzes

7
urhg/§32d.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 32d: Einführung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnung

7
urhg/§32e.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 32e: Einführung des Anspruchs auf Auskunft und Rechnung in der Lizenzkette

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-28 — Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1155
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 36: Neufassung des gesamten Paragraphen
§ 36: Einfügung eines Satzes in Absatz 2, Neufassung von Absatz 4

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 36a Abs. 8: Ersetzung von 'Justiz' durch 'Justiz und für Verbraucherschutz'
§ 36a: Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 4a, Neufassung von Absatz 6 und 7

7
urhg/§36b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 36b: Einführung des Unterlassungsanspruchs bei Verstoß gegen gemeinsame Vergütungsregeln

7
urhg/§36c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 36c: Einführung der individualvertraglichen Folgen des Verstoßes gegen gemeinsame Vergütungsregeln

7
urhg/§40a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 40a: Einführung des Rechts zur anderweitigen Verwertung nach zehn Jahren bei pauschaler Vergütung

7
urhg/§41.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 41 Absatz 4: Neufassung des Absatzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 69a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-09-12 — Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1774
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 69a Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5 in § 69a zur Anwendung von Vorschriften auf Computerprogramme
§ 69a Absatz 5: Neufassung des Absatzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-05 — Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1940
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 79: Neuer Absatz 3 zur Kündigung des Übertragungsvertrags
§ 79: Streichung von Absatz 2 Satz 2, Einfügung von Absatz 2a

7
urhg/§79b.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 79b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 79b: Einführung des Anspruchs auf Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-31 — Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2513
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 88 Abs. 1: Das Wort 'bekannten' wird gestrichen und ein neuer Satz hinzugefügt, der die Anwendung von § 31a einschränkt.
§ 88 Absatz 2: Streichung von „im Zweifel“ und Einfügung eines Satzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-03-28 — Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1155
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 90: Neufassung des gesamten Paragraphen
§ 90: Neufassung des § 90

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2016 I S. 3037
- **Titel:** Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3037
- **Verkündung:** 2016-12-23
- **Inkrafttreten:** 2017-03-01; 2016-12-24 (Tag nach der Verkündung; Artikel 2)
- **Ausfertigung:** 2016-12-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/63#page=53
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** URHG, VGG
## Kurz
Das Gesetz verbessert die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen der Urheber und ausübenden Künstler und regelt die Verlegerbeteiligung. Es führt neue Ansprüche und Regelungen ein und passt bestehende Vorschriften an.

View File

@@ -1,15 +1,16 @@
# VGG — 2016-05-31
# VGG — 2016-12-23
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
- **Titel:** Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1190
- **Inkrafttreten:** 2016-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/24#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz umsetzt die EU-Richtlinie 2014/26/EU zur kollektiven Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und zur Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung. Es regelt auch Änderungen im Verfahren betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 3037
- **Inkrafttreten:** 2017-03-01; 2016-12-24 (Tag nach der Verkündung; Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/63#page=53
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen der Urheber und ausübenden Künstler und regelt die Verlegerbeteiligung. Es führt neue Ansprüche und Regelungen ein und passt bestehende Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 27: Einfügung von Absatz 2
- § 27a: Einführung der Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers
## Wortlaut

View File

@@ -2,3 +2,4 @@
- **2016-02-23** · BGBl. 2016 I S. 203 — Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VergRModG)
- **2016-05-31** · BGBl. 2016 I S. 1190 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
- **2016-12-23** · BGBl. 2016 I S. 3037 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung

View File

@@ -1,2 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 27: Einfügung von Absatz 2
- § 27a: Einführung der Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers

7
vgg/§27.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 27: Einfügung von Absatz 2

7
vgg/§27a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-23 — Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 3037
§ 27a: Einführung der Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen des Urhebers