BGBl. 2006 I S. 2860 · Verordnung · Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
Inkrafttreten: 2007-02-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2006-12-16

BGBl-Id: bgbl1-2006-59-5
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LawGit Spiegel
2006-12-16 12:00:00 +00:00
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commit e43cd11530
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# ABFALLV — 2002-07-29
# ABFALLV — 2006-12-16
- **Titel:** Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2807
- **Inkrafttreten:** 2002-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/52#page=31
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Errichtung, den Betrieb und die Rekultivierung von Deponien und Langzeitlagern sowie die Änderung der Abfallablagerungsverordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
## Betroffene Stellen
- Anhang 2: Neuer Anhang 2 mit Hinweisen zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises für Deponien im Salzgestein
- Anhang 1, Nummer 3: Fußnotenzeichen 6) hinzugefügt: 'Gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis.'
- Anhang 1, Nummer 4.08: Fußnotenzeichen 7) hinzugefügt: 'Gilt nicht für Aschen aus Anlagen zur Verbrennung von Holz gemäß Erste und Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.'
- § 2 Nummern 11 und 12: Einführung der grundlegenden Charakterisierung und der Schlüsselparameter.
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Vorschriften zur grundlegenden Charakterisierung, Schlüsselparametern und Untersuchungs- und Nachweispflichten.
- § 7 Nr. 4: Ersetzung der Angabe „§5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1“ durch „§5 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 und 2“.
- Anhang 1: Neufassung des Anhangs 1 mit neuen Zuordnungskriterien für Deponien.
- Anhang 2: Verschiedene Änderungen in der Tabelle, einschließlich der Einführung von DOC und der Anpassung von Chrom(VI).
- Anhang 3: Verschiedene Änderungen in den Anforderungen an den Deponiebetrieb, einschließlich der Einführung von neuen Vorschriften für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle.
- Anhang 4: Neufassung des Anhangs 4 mit neuen Vorschriften zur Sach- und Fachkunde, Probenahme und Prüflaboratorien.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2807 — Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

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# Stellen dieser Station
- Anhang 2: Neuer Anhang 2 mit Hinweisen zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises für Deponien im Salzgestein
- Anhang 1, Nummer 3: Fußnotenzeichen 6) hinzugefügt: 'Gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis.'
- Anhang 1, Nummer 4.08: Fußnotenzeichen 7) hinzugefügt: 'Gilt nicht für Aschen aus Anlagen zur Verbrennung von Holz gemäß Erste und Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.'
- § 2 Nummern 11 und 12: Einführung der grundlegenden Charakterisierung und der Schlüsselparameter.
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Vorschriften zur grundlegenden Charakterisierung, Schlüsselparametern und Untersuchungs- und Nachweispflichten.
- § 7 Nr. 4: Ersetzung der Angabe „§5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1“ durch „§5 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 und 2“.
- Anhang 1: Neufassung des Anhangs 1 mit neuen Zuordnungskriterien für Deponien.
- Anhang 2: Verschiedene Änderungen in der Tabelle, einschließlich der Einführung von DOC und der Anpassung von Chrom(VI).
- Anhang 3: Verschiedene Änderungen in den Anforderungen an den Deponiebetrieb, einschließlich der Einführung von neuen Vorschriften für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle.
- Anhang 4: Neufassung des Anhangs 4 mit neuen Vorschriften zur Sach- und Fachkunde, Probenahme und Prüflaboratorien.

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abfallv/§2.md Normal file
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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 2 Nummern 11 und 12: Einführung der grundlegenden Charakterisierung und der Schlüsselparameter.

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abfallv/§5.md Normal file
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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 5: Neufassung des § 5 mit neuen Vorschriften zur grundlegenden Charakterisierung, Schlüsselparametern und Untersuchungs- und Nachweispflichten.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 7 Nr. 4: Ersetzung der Angabe „§5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1“ durch „§5 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 und 2“.

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# ABFAV — 2006-12-16
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
## Betroffene Stellen
- § 36 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Probenahme und die Bestimmung der Parameter eingeführt
- § 36 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Festigkeit, des organischen Anteils, der extrahierbaren lipophilen Stoffe und der Eluatherstellung eingeführt
- § 36 Abs. 3.1.4: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Scherfestigkeit im direkten Scherversuch eingeführt
- § 36 Abs. 3.2.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Glühverlustes des Trockenrückstandes eingeführt
- § 36 Abs. 3.2.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Gesamtkohlenstoffs (TOC) des Trockenrückstandes eingeführt
- § 36 Abs. 3.3: Bestimmung der extrahierbaren lipophilen Stoffe gestrichen
- § 36 Abs. 3.4.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des pH-Werts des Eluates eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Leitfähigkeit des Eluates eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.3: Neue Vorschriften für die Bestimmung des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.4: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Phenole im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.5: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Arsens im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.6: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Bleis im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.7: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Cadmiums im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.8: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Chrom(VI) im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.9: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Kupfers im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.10: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Nickels im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.11: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Quecksilbers im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.12: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Zinks im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.13: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Fluorids im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.14: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Ammoniumstickstoffs im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.15: Neue Vorschriften für die Bestimmung der leicht freisetzbaren Cyanide im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.16: Neue Vorschriften für die Bestimmung der adsorbierbaren organisch gebundenen Halogene (AOX) im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.17: Neue Vorschriften für die Bestimmung des wasserlöslichen Anteils des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrat-trockenrückstand des Eluats eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.18: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Bariums im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.19: Neue Vorschriften für die Bestimmung des gesamten Chroms im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.20: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Molybdäns im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.21: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Antimons im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.22: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Selen im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.23: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Chlorids im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.24: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Sulfats im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.25: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Thalliums im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 4.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Medians aller Messwerte der letzten zwölf Monate eingeführt
- § 36 Abs. 4.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung des 80%-Perzentilwerts aller Messwerte der letzten zwölf Monate eingeführt
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
abfav/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

35
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# Stellen dieser Station
- § 36 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Probenahme und die Bestimmung der Parameter eingeführt
- § 36 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Festigkeit, des organischen Anteils, der extrahierbaren lipophilen Stoffe und der Eluatherstellung eingeführt
- § 36 Abs. 3.1.4: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Scherfestigkeit im direkten Scherversuch eingeführt
- § 36 Abs. 3.2.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Glühverlustes des Trockenrückstandes eingeführt
- § 36 Abs. 3.2.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Gesamtkohlenstoffs (TOC) des Trockenrückstandes eingeführt
- § 36 Abs. 3.3: Bestimmung der extrahierbaren lipophilen Stoffe gestrichen
- § 36 Abs. 3.4.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des pH-Werts des Eluates eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Leitfähigkeit des Eluates eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.3: Neue Vorschriften für die Bestimmung des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.4: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Phenole im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.5: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Arsens im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.6: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Bleis im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.7: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Cadmiums im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.8: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Chrom(VI) im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.9: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Kupfers im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.10: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Nickels im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.11: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Quecksilbers im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.12: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Zinks im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.13: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Fluorids im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.14: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Ammoniumstickstoffs im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.15: Neue Vorschriften für die Bestimmung der leicht freisetzbaren Cyanide im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.16: Neue Vorschriften für die Bestimmung der adsorbierbaren organisch gebundenen Halogene (AOX) im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.17: Neue Vorschriften für die Bestimmung des wasserlöslichen Anteils des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrat-trockenrückstand des Eluats eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.18: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Bariums im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.19: Neue Vorschriften für die Bestimmung des gesamten Chroms im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.20: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Molybdäns im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.21: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Antimons im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.22: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Selen im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.23: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Chlorids im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.24: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Sulfats im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 3.4.25: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Thalliums im Eluat eingeführt
- § 36 Abs. 4.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Medians aller Messwerte der letzten zwölf Monate eingeführt
- § 36 Abs. 4.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung des 80%-Perzentilwerts aller Messwerte der letzten zwölf Monate eingeführt

71
abfav/§36.md Normal file
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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 36 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Probenahme und die Bestimmung der Parameter eingeführt
§ 36 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Festigkeit, des organischen Anteils, der extrahierbaren lipophilen Stoffe und der Eluatherstellung eingeführt
§ 36 Abs. 3.1.4: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Scherfestigkeit im direkten Scherversuch eingeführt
§ 36 Abs. 3.2.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Glühverlustes des Trockenrückstandes eingeführt
§ 36 Abs. 3.2.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Gesamtkohlenstoffs (TOC) des Trockenrückstandes eingeführt
§ 36 Abs. 3.3: Bestimmung der extrahierbaren lipophilen Stoffe gestrichen
§ 36 Abs. 3.4.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des pH-Werts des Eluates eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Leitfähigkeit des Eluates eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.3: Neue Vorschriften für die Bestimmung des gelösten organischen Kohlenstoffs (DOC) im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.4: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Phenole im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.5: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Arsens im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.6: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Bleis im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.7: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Cadmiums im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.8: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Chrom(VI) im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.9: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Kupfers im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.10: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Nickels im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.11: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Quecksilbers im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.12: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Zinks im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.13: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Fluorids im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.14: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Ammoniumstickstoffs im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.15: Neue Vorschriften für die Bestimmung der leicht freisetzbaren Cyanide im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.16: Neue Vorschriften für die Bestimmung der adsorbierbaren organisch gebundenen Halogene (AOX) im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.17: Neue Vorschriften für die Bestimmung des wasserlöslichen Anteils des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrat-trockenrückstand des Eluats eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.18: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Bariums im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.19: Neue Vorschriften für die Bestimmung des gesamten Chroms im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.20: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Molybdäns im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.21: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Antimons im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.22: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Selen im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.23: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Chlorids im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.24: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Sulfats im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 3.4.25: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Thalliums im Eluat eingeführt
§ 36 Abs. 4.1: Neue Vorschriften für die Bestimmung des Medians aller Messwerte der letzten zwölf Monate eingeführt
§ 36 Abs. 4.2: Neue Vorschriften für die Bestimmung des 80%-Perzentilwerts aller Messwerte der letzten zwölf Monate eingeführt

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@@ -1,15 +1,21 @@
# DEPV — 2002-07-29
# DEPV — 2006-12-16
- **Titel:** Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2807
- **Inkrafttreten:** 2002-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/52#page=31
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Errichtung, den Betrieb und die Rekultivierung von Deponien und Langzeitlagern sowie die Änderung der Abfallablagerungsverordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes vor dem bisherigen Satz 1, der die Zulassung von mineralischen Abfällen als Deponieersatzbaustoffe regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Nummer 3, Spalte 2: Einfügung des Fußnotenzeichens '6)' und einer neuen Fußnote 6, die die Möglichkeit der Überschreitung von Zuordnungswerten bei erhöhter Hintergrundbelastung regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Fußnote 5: Einfügung der Wörter 'die deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen im Deponiekörper,' in die Fußnote 5.
- Anhang 1, Tabelle 2: Neufassung der gesamten Tabelle 2 mit neuen Parametern und Zuordnungswerten.
- Anhang 2, Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzung der Wörter 'Besonders überwachungsbedürftige' durch 'Gefährliche'.
- Anhang 2, Nummer 3, Überschrift und Satz 1: Ersetzung der Wörter 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen'.
- Anhang 2, Nummer 3: Ersetzung der Angabe 'ChromVI' durch 'Chrom(VI)'.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2807 — Verordnung über Deponien und Langzeitlager und zur Änderung der Abfallablagerungsverordnung
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes vor dem bisherigen Satz 1, der die Zulassung von mineralischen Abfällen als Deponieersatzbaustoffe regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Nummer 3, Spalte 2: Einfügung des Fußnotenzeichens '6)' und einer neuen Fußnote 6, die die Möglichkeit der Überschreitung von Zuordnungswerten bei erhöhter Hintergrundbelastung regelt.
- Anhang 1, Tabelle 1, Fußnote 5: Einfügung der Wörter 'die deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen im Deponiekörper,' in die Fußnote 5.
- Anhang 1, Tabelle 2: Neufassung der gesamten Tabelle 2 mit neuen Parametern und Zuordnungswerten.
- Anhang 2, Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzung der Wörter 'Besonders überwachungsbedürftige' durch 'Gefährliche'.
- Anhang 2, Nummer 3, Überschrift und Satz 1: Ersetzung der Wörter 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen'.
- Anhang 2, Nummer 3: Ersetzung der Angabe 'ChromVI' durch 'Chrom(VI)'.

7
depv/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 3 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes vor dem bisherigen Satz 1, der die Zulassung von mineralischen Abfällen als Deponieersatzbaustoffe regelt.

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# DEPV_2009 — 2006-10-26
# DEPV_2009 — 2006-12-16
- **Titel:** Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2298
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01; 2010-04-01 (Artikel 1 Teil 2 Abschnitt 4, mit Ausnahme des § 18 Abs. 1 Satz 2, sowie § 25 Abs. 2 Satz 1 des Artikels 1 der Nachweisverordnung); 2006-10-27 (Artikel 1 § 18 Abs. 1 Satz 2); 2006-10-27 (Artikel 2a § 11 Abs. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/48#page=22
- **Kurz:** Die Verordnung vereinfacht die abfallrechtliche Überwachung und ändert mehrere andere Verordnungen, um die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen zu erleichtern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen Abfällen' durch 'gefährlichen Abfällen', Einfügung von 'nach den Vorschriften der Nachweisverordnung' nach 'Deklarationsanalyse', Streichung von '(Formblatt VE nach den Vorschriften der Nachweisordnung)' und '(Formblatt DA nach den Vorschriften der Nachweisverordnung)'
- § 8 Abs. 3 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
- § 2: Einführung neuer Nummern 17 und 26, Verschiebung bestehender Nummern, Ersetzung von 'künstliche' durch 'gefährliche' in Nummer 27 Buchstabe h
- § 6 Abs. 1, 3, 4, 5, 6, 9: Ersetzung von Ziffern, Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze, Ergänzungen und Änderungen in den Absätzen
- § 7 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung von zusätzlichen Wörtern vor 'Abfälle'
- § 8: Neufassung des gesamten § 8 mit neuen Anforderungen für die Annahmeverfahren
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Klassen III und IV' durch 'Klasse III'
- § 11 Abs. 3, 4: Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze
- § 13 Abs. 5 Nr. 8, 9, 10: Ersetzung von 'und' durch Kommas und Punkte, Einfügung neuer Nummer 10
- § 14 Abs. 2, 8: Einfügung und Streichung von Wörtern in den Absätzen
- § 24: Ersetzung von Angaben, Einfügung neuer Nummern, Verschiebung bestehender Nummern
- Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1: Streichung und Ersetzung von Wörtern in der Fußnote
- Anhang 2 Nr. 2.1, 2.4: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen' in den Sätzen
- Anhang 3: Neufassung des gesamten Anhangs 3 mit neuen Zuordnungskriterien
- Anhang 3, Nummer 1.01, 1.02, 1.03: Gültigkeitsbeschränkungen für kohäsionslose Böden und grobkörnige, nicht bindige Abfälle
- Anhang 3, Nummer 1.02: Kann gemeinsam mit Nummer 1.03 gleichwertig zu Nummer 1.01 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 2.01: Kann gleichwertig zu Nummer 2.02 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 4.03: Überschreitungen des Feststoff-TOC bis 6 Masse% zulässig, wenn DOC-Wert eingehalten wird
- Anhang 3, Nummer 4.17: Kann an Stelle von Nummer 4.23 (Chlorid) und 4.24 (Sulfat) angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 7: Gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis
- Anhang 3, Nummer 8: Überschreitungen der Leitfähigkeit bis 2500 µS/cm zulässig, wenn hydrologisch günstige Voraussetzungen vorhanden
- Anhang 3, Nummer 9: Überschreitungen des DOC im Eluat bis 200 mg/l zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 10: Überschreitungen bis zum Dreifachen des Zuordnungswertes zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 11: Gilt nicht für Aschen aus Anlagen zur Verbrennung von Holz
- Anhang 3, Nummer 12: Überschreitungen des Sulfatwertes bis 600 mg/l zulässig, wenn C0-Wert der Perkolationsprüfung nicht überschritten
- Anhang 3, Nummer 13: Abweichende pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar, Ursache muss geprüft werden
- Anhang 4, Nummer 2: Probenahme nach LAGA-Richtlinie PN 98 und DIN EN 932-1
- Anhang 4, Nummer 3.1.2: Angabe „Oktober 1999“ durch „Januar 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.3: Fußnotenzeichen „3)“ durch „1)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.4: Angabe „Februar 2002“ durch „September 2004“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.5: Angabe „E DIN ISO 11262 (Ausgabe Juni 1995)“ durch „ISO 11262 (Ausgabe September 2003)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.1: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.2: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.3: Angabe „ISO“ gestrichen
- Anhang 4, Nummer 3.1.7: Angabe „E DIN EN 14039 (Ausgabe Dezember 2000)“ durch „DIN EN 14039 (Ausgabe Januar 2005)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.12.2: Angabe „EN 12766-1, prEN 12766-2“ durch „DIN EN 12766-1 (Ausgabe November 2000), DIN EN 12766-2 (Ausgabe Dezember 2001)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.13: Angabe „Nummer 2.1“ durch „Nummer 3.1“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.14: Angabe „Nummer 2.2“ durch „Nummer 3.2“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.15: Angabe „Nummer 2.3“ durch „Nummer 3.3“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.16: Neue Nummer für Säureneutralisationskapazität eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.1.17: Neue Nummer für Sulfat-Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.2: Angabe „Nummer 2.4“ durch „Nummer 3.4“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 4: Verschiedene Änderungen in Satz 1, 3 und Tabelle
- Anhang 4, Nummer 5: Verschiedene Änderungen in Satz 2, einschließlich Hinzufügung neuer Anstriche
## Wortlaut

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- **2004-08-24** · BGBl. 2004 I S. 2190 — Verordnung zur Änderung der Versatzverordnung und zur Zweiten Änderung der Deponieverordnung
- **2006-07-20** · BGBl. 2006 I S. 1619 — Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **2006-10-26** · BGBl. 2006 I S. 2298 — Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

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# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen Abfällen' durch 'gefährlichen Abfällen', Einfügung von 'nach den Vorschriften der Nachweisverordnung' nach 'Deklarationsanalyse', Streichung von '(Formblatt VE nach den Vorschriften der Nachweisordnung)' und '(Formblatt DA nach den Vorschriften der Nachweisverordnung)'
- § 8 Abs. 3 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
- § 2: Einführung neuer Nummern 17 und 26, Verschiebung bestehender Nummern, Ersetzung von 'künstliche' durch 'gefährliche' in Nummer 27 Buchstabe h
- § 6 Abs. 1, 3, 4, 5, 6, 9: Ersetzung von Ziffern, Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze, Ergänzungen und Änderungen in den Absätzen
- § 7 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung von zusätzlichen Wörtern vor 'Abfälle'
- § 8: Neufassung des gesamten § 8 mit neuen Anforderungen für die Annahmeverfahren
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Klassen III und IV' durch 'Klasse III'
- § 11 Abs. 3, 4: Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze
- § 13 Abs. 5 Nr. 8, 9, 10: Ersetzung von 'und' durch Kommas und Punkte, Einfügung neuer Nummer 10
- § 14 Abs. 2, 8: Einfügung und Streichung von Wörtern in den Absätzen
- § 24: Ersetzung von Angaben, Einfügung neuer Nummern, Verschiebung bestehender Nummern
- Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1: Streichung und Ersetzung von Wörtern in der Fußnote
- Anhang 2 Nr. 2.1, 2.4: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen' durch 'gefährlichen' in den Sätzen
- Anhang 3: Neufassung des gesamten Anhangs 3 mit neuen Zuordnungskriterien
- Anhang 3, Nummer 1.01, 1.02, 1.03: Gültigkeitsbeschränkungen für kohäsionslose Böden und grobkörnige, nicht bindige Abfälle
- Anhang 3, Nummer 1.02: Kann gemeinsam mit Nummer 1.03 gleichwertig zu Nummer 1.01 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 2.01: Kann gleichwertig zu Nummer 2.02 angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 4.03: Überschreitungen des Feststoff-TOC bis 6 Masse% zulässig, wenn DOC-Wert eingehalten wird
- Anhang 3, Nummer 4.17: Kann an Stelle von Nummer 4.23 (Chlorid) und 4.24 (Sulfat) angewendet werden
- Anhang 3, Nummer 7: Gilt nicht für Straßenaufbruch auf Asphaltbasis
- Anhang 3, Nummer 8: Überschreitungen der Leitfähigkeit bis 2500 µS/cm zulässig, wenn hydrologisch günstige Voraussetzungen vorhanden
- Anhang 3, Nummer 9: Überschreitungen des DOC im Eluat bis 200 mg/l zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 10: Überschreitungen bis zum Dreifachen des Zuordnungswertes zulässig, wenn Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt
- Anhang 3, Nummer 11: Gilt nicht für Aschen aus Anlagen zur Verbrennung von Holz
- Anhang 3, Nummer 12: Überschreitungen des Sulfatwertes bis 600 mg/l zulässig, wenn C0-Wert der Perkolationsprüfung nicht überschritten
- Anhang 3, Nummer 13: Abweichende pH-Werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar, Ursache muss geprüft werden
- Anhang 4, Nummer 2: Probenahme nach LAGA-Richtlinie PN 98 und DIN EN 932-1
- Anhang 4, Nummer 3.1.2: Angabe „Oktober 1999“ durch „Januar 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.3: Fußnotenzeichen „3)“ durch „1)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.4: Angabe „Februar 2002“ durch „September 2004“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.5: Angabe „E DIN ISO 11262 (Ausgabe Juni 1995)“ durch „ISO 11262 (Ausgabe September 2003)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.1: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.2: Angabe „Juni 1995“ durch „Mai 2003“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.6.3: Angabe „ISO“ gestrichen
- Anhang 4, Nummer 3.1.7: Angabe „E DIN EN 14039 (Ausgabe Dezember 2000)“ durch „DIN EN 14039 (Ausgabe Januar 2005)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.12.2: Angabe „EN 12766-1, prEN 12766-2“ durch „DIN EN 12766-1 (Ausgabe November 2000), DIN EN 12766-2 (Ausgabe Dezember 2001)“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.13: Angabe „Nummer 2.1“ durch „Nummer 3.1“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.14: Angabe „Nummer 2.2“ durch „Nummer 3.2“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.15: Angabe „Nummer 2.3“ durch „Nummer 3.3“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 3.1.16: Neue Nummer für Säureneutralisationskapazität eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.1.17: Neue Nummer für Sulfat-Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom eingefügt
- Anhang 4, Nummer 3.2: Angabe „Nummer 2.4“ durch „Nummer 3.4“ ersetzt
- Anhang 4, Nummer 4: Verschiedene Änderungen in Satz 1, 3 und Tabelle
- Anhang 4, Nummer 5: Verschiedene Änderungen in Satz 2, einschließlich Hinzufügung neuer Anstriche

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depv_2009/§10.md Normal file
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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 10 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Klassen III und IV' durch 'Klasse III'

7
depv_2009/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 11 Abs. 3, 4: Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze

7
depv_2009/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 13 Abs. 5 Nr. 8, 9, 10: Ersetzung von 'und' durch Kommas und Punkte, Einfügung neuer Nummer 10

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-20 — Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1619
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 14 Abs. 4: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftige' durch 'gefährliche'
§ 14 Abs. 5: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftige' durch 'gefährliche'
§ 14 Abs. 2, 8: Einfügung und Streichung von Wörtern in den Absätzen

7
depv_2009/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 2: Einführung neuer Nummern 17 und 26, Verschiebung bestehender Nummern, Ersetzung von 'künstliche' durch 'gefährliche' in Nummer 27 Buchstabe h

7
depv_2009/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 24: Ersetzung von Angaben, Einfügung neuer Nummern, Verschiebung bestehender Nummern

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-07-20 — Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1619
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 6 Abs. 2: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftige' durch 'gefährliche'
§ 6 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftige' durch 'gefährliche'
§ 6 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftige' durch 'gefährliche'
§ 6 Abs. 1, 3, 4, 5, 6, 9: Ersetzung von Ziffern, Einfügung neuer Absätze, Verschiebung bestehender Absätze, Ergänzungen und Änderungen in den Absätzen

7
depv_2009/§7.md Normal file
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 7 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung von zusätzlichen Wörtern vor 'Abfälle'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-10-26 — Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2298
> Station: 2006-12-16 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2860
§ 8 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'besonders überwachungsbedürftigen Abfällen' durch 'gefährlichen Abfällen', Einfügung von 'nach den Vorschriften der Nachweisverordnung' nach 'Deklarationsanalyse', Streichung von '(Formblatt VE nach den Vorschriften der Nachweisordnung)' und '(Formblatt DA nach den Vorschriften der Nachweisverordnung)'
§ 8 Abs. 3 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben
§ 8: Neufassung des gesamten § 8 mit neuen Anforderungen für die Annahmeverfahren

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# BGBl. 2006 I S. 2860
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Verkündung:** 2006-12-16
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Ausfertigung:** 2006-12-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ZUR-UMSETZUNG-DER-RATSENTSCHEIDUNG-VOM-19, ABFALLV, DEPV, DEPV_2009, ABFAV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.

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# VERORDNUNG-ZUR-UMSETZUNG-DER-RATSENTSCHEIDUNG-VOM-19 — 2006-12-16
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2860
- **Inkrafttreten:** 2007-02-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=32
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Abfallablagerungsverordnung, um Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Deponien festzulegen, insbesondere durch Einführung von grundlegender Charakterisierung und Schlüsselparametern.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2860 — Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

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# Stellen dieser Station