BGBl. 1996 I S. 1461 · Änderung · Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)

Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
Inkrafttreten: 1997-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 1996-07-05 (Artikel 3 Nr. 1, 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b und c, Nr. 3 und 4); 1996-10-01 (Artikel 1 Nr. 2, 3 und 26, Artikel 1 Nr. 21, 22); 1991-01-01 (Artikel 9); 1991-07-01 (Artikel 10); 1992-01-01 (Artikel 1 Nr. 17); 1996-09-26 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 19, 24, 36, 37)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1996-09-27

BGBl-Id: bgbl1-1996-48-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1996-09-27 12:00:00 +00:00
parent 994034629b
commit e2ec30cd4c
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# GESETZ-ZUR-REFORM-DER-RENTENVERSICHERUNG — 1996-09-27
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1461
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 1996-07-05 (Artikel 3 Nr. 1, 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b und c, Nr. 3 und 4); 1996-10-01 (Artikel 1 Nr. 2, 3 und 26, Artikel 1 Nr. 21, 22); 1991-01-01 (Artikel 9); 1991-07-01 (Artikel 10); 1992-01-01 (Artikel 1 Nr. 17); 1996-09-26 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 19, 24, 36, 37)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/48#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung durch, um das Wachstum und die Beschäftigung zu fördern.
## Betroffene Stellen
- § 230 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Versicherungsfreiheit für bestimmte Studierende regelt.
- § 237a: Neuer Paragraph, der die Anhebung der Altersgrenze für Frauen regelt.
- § 247 Abs. 2a: Ergänzung der Formulierung 'Zeiten einer beruflichen Ausbildung'.
- § 252 Abs. 4: Änderung der Anrechnungszeiten für Schulausbildung und berufsvorbereitende Maßnahmen.
- § 253 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung der Bezeichnung '16.' durch '17.'.
- § 256 Abs. 1: Änderung der Entgeltpunkte für Pflichtbeitragszeiten.
- § 256a Abs. 3a: Ersetzung des Werts '0,075' durch '0,025'.
- § 256b Abs. 2: Ersetzung des Werts '0,0625' durch '0,0208'.
- § 259a Abs. 1: Ersetzung des Werts '0,075' durch '0,025'.
- § 263 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der die Ermittlung des Durchschnittswertes bei ausschließlich beitragsgeminderten Zeiten regelt.
- § 263 Abs. 2: Streichung von Vomhundertsätzen und Ergänzung eines neuen Satzes.
- § 263 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der die begrenzte Gesamtleistungsbewertung regelt.
- § 263 Abs. 3: Streichung von Vomhundertsätzen und Ergänzung neuer Sätze.
- § 287b: Änderung der Überschrift, Streichung von Satz 2, Neuanordnung der Absätze und Ergänzung eines neuen Absatzes 2.
- § 293 Abs. 3 und 4: Neue Absätze 3 und 4, die die Auflösung des Anlagevermögens und die Verpflichtungen der Bundesversicherungsanstalt regeln.
- Anlage 18: Neue Anlage 18, die Rentenbeginn und Anrechnungszeiten regelt.
- Anlage 19: Neue Anlage 19, die die Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit regelt.
- Anlage 20: Neue Anlage 20, die die Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen regelt.
- Anlage 21: Neue Anlage 21, die die Anhebung der Altersgrenze von 63 Jahren regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1996-09-27** · BGBl. 1996 I S. 1461 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)

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# Stellen dieser Station
- § 230 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Versicherungsfreiheit für bestimmte Studierende regelt.
- § 237a: Neuer Paragraph, der die Anhebung der Altersgrenze für Frauen regelt.
- § 247 Abs. 2a: Ergänzung der Formulierung 'Zeiten einer beruflichen Ausbildung'.
- § 252 Abs. 4: Änderung der Anrechnungszeiten für Schulausbildung und berufsvorbereitende Maßnahmen.
- § 253 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung der Bezeichnung '16.' durch '17.'.
- § 256 Abs. 1: Änderung der Entgeltpunkte für Pflichtbeitragszeiten.
- § 256a Abs. 3a: Ersetzung des Werts '0,075' durch '0,025'.
- § 256b Abs. 2: Ersetzung des Werts '0,0625' durch '0,0208'.
- § 259a Abs. 1: Ersetzung des Werts '0,075' durch '0,025'.
- § 263 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der die Ermittlung des Durchschnittswertes bei ausschließlich beitragsgeminderten Zeiten regelt.
- § 263 Abs. 2: Streichung von Vomhundertsätzen und Ergänzung eines neuen Satzes.
- § 263 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der die begrenzte Gesamtleistungsbewertung regelt.
- § 263 Abs. 3: Streichung von Vomhundertsätzen und Ergänzung neuer Sätze.
- § 287b: Änderung der Überschrift, Streichung von Satz 2, Neuanordnung der Absätze und Ergänzung eines neuen Absatzes 2.
- § 293 Abs. 3 und 4: Neue Absätze 3 und 4, die die Auflösung des Anlagevermögens und die Verpflichtungen der Bundesversicherungsanstalt regeln.
- Anlage 18: Neue Anlage 18, die Rentenbeginn und Anrechnungszeiten regelt.
- Anlage 19: Neue Anlage 19, die die Anhebung der Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit regelt.
- Anlage 20: Neue Anlage 20, die die Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente für Frauen regelt.
- Anlage 21: Neue Anlage 21, die die Anhebung der Altersgrenze von 63 Jahren regelt.

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# § 230
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 230 Abs. 4: Neuer Absatz 4, der Versicherungsfreiheit für bestimmte Studierende regelt.

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# § 237a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 237a: Neuer Paragraph, der die Anhebung der Altersgrenze für Frauen regelt.

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# § 247
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 247 Abs. 2a: Ergänzung der Formulierung 'Zeiten einer beruflichen Ausbildung'.

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# § 252
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 252 Abs. 4: Änderung der Anrechnungszeiten für Schulausbildung und berufsvorbereitende Maßnahmen.

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# § 253
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 253 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung der Bezeichnung '16.' durch '17.'.

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# § 256
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 256 Abs. 1: Änderung der Entgeltpunkte für Pflichtbeitragszeiten.

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# § 256a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 256a Abs. 3a: Ersetzung des Werts '0,075' durch '0,025'.

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# § 256b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 256b Abs. 2: Ersetzung des Werts '0,0625' durch '0,0208'.

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# § 259a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 259a Abs. 1: Ersetzung des Werts '0,075' durch '0,025'.

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# § 263
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 263 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a, der die Ermittlung des Durchschnittswertes bei ausschließlich beitragsgeminderten Zeiten regelt.
§ 263 Abs. 2: Streichung von Vomhundertsätzen und Ergänzung eines neuen Satzes.
§ 263 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a, der die begrenzte Gesamtleistungsbewertung regelt.
§ 263 Abs. 3: Streichung von Vomhundertsätzen und Ergänzung neuer Sätze.

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# § 287b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 287b: Änderung der Überschrift, Streichung von Satz 2, Neuanordnung der Absätze und Ergänzung eines neuen Absatzes 2.

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# § 293
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 293 Abs. 3 und 4: Neue Absätze 3 und 4, die die Auflösung des Anlagevermögens und die Verpflichtungen der Bundesversicherungsanstalt regeln.

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# KSVG — 1995-09-26
# KSVG — 1996-09-27
- **Titel:** Künstlersozialabgabe-Verordnung 1996
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 1163
- **Inkrafttreten:** 1995-09-27 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/49#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Vomhundertsätze der Künstlersozialabgabe für das Jahr 1996 fest, wobei die Abgaben je nach Künsterbereich unterschiedlich sind.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1461
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 1996-07-05 (Artikel 3 Nr. 1, 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b und c, Nr. 3 und 4); 1996-10-01 (Artikel 1 Nr. 2, 3 und 26, Artikel 1 Nr. 21, 22); 1991-01-01 (Artikel 9); 1991-07-01 (Artikel 10); 1992-01-01 (Artikel 1 Nr. 17); 1996-09-26 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 19, 24, 36, 37)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/48#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung durch, um das Wachstum und die Beschäftigung zu fördern.
## Betroffene Stellen
- § 1: Festlegung der Vomhundertsätze der Künstlersozialabgabe für 1996
- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Satzes, um die Definition von Theater, Orchester, Chören und vergleichbaren Unternehmen zu präzisieren.
- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung der Wörter, um den wesentlichen Zweck der Unternehmen zu präzisieren.
- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Anfügen des Wortes 'Museen' zur Liste der Einrichtungen.
- § 24 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bedeutung von 'nicht nur gelegentlicher Erteilung von Aufträgen' präzisiert.
## Wortlaut

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- **1994-09-29** · BGBl. 1994 I S. 2574 — Künstlersozialabgabe-Verordnung 1995
- **1994-10-21** · BGBl. 1994 I S. 2972 — Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung)
- **1995-09-26** · BGBl. 1995 I S. 1163 — Künstlersozialabgabe-Verordnung 1996
- **1996-09-27** · BGBl. 1996 I S. 1461 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Festlegung der Vomhundertsätze der Künstlersozialabgabe für 1996
- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Satzes, um die Definition von Theater, Orchester, Chören und vergleichbaren Unternehmen zu präzisieren.
- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung der Wörter, um den wesentlichen Zweck der Unternehmen zu präzisieren.
- § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Anfügen des Wortes 'Museen' zur Liste der Einrichtungen.
- § 24 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bedeutung von 'nicht nur gelegentlicher Erteilung von Aufträgen' präzisiert.

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-12-30 — Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 2606
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 24 Abs. 1 und 2: Neufassung der Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Neufassung des Satzes, um die Definition von Theater, Orchester, Chören und vergleichbaren Unternehmen zu präzisieren.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung der Wörter, um den wesentlichen Zweck der Unternehmen zu präzisieren.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Anfügen des Wortes 'Museen' zur Liste der Einrichtungen.
§ 24 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bedeutung von 'nicht nur gelegentlicher Erteilung von Aufträgen' präzisiert.

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# SGB-VI — 1996-07-31
# SGB-VI — 1996-09-27
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 G 10)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1173
- **Inkrafttreten:** 1996-07-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/39#page=57
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bestimmte Vorschriften in mehreren Rentenversicherungsgesetzen verfassungswidrig sind, da sie bei der Berechnung von Renten bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten nicht ausreichend den Wert der beitragsbelegten Zeiten berücksichtigen. Der Gesetzgeber muss bis zum 30. Juni 1998 eine verfassungsgemäße Regelung erlassen.
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1461
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 1996-07-05 (Artikel 3 Nr. 1, 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b und c, Nr. 3 und 4); 1996-10-01 (Artikel 1 Nr. 2, 3 und 26, Artikel 1 Nr. 21, 22); 1991-01-01 (Artikel 9); 1991-07-01 (Artikel 10); 1992-01-01 (Artikel 1 Nr. 17); 1996-09-26 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 19, 24, 36, 37)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/48#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung durch, um das Wachstum und die Beschäftigung zu fördern.
## Betroffene Stellen
- § 70 Abs. 2: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet
- § 83 Abs. 1: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Angaben
- § 5 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Wörter 'oder während der Dauer ihres Studiums' gestrichen
- § 12 Abs. 1 Nummer 4a: Neue Nummer 4a eingefügt
- § 12 Abs. 2: Wort 'drei' durch 'vier' ersetzt
- § 15 Abs. 2: Einfügung von 'stationären' und Streichung von 'vor allem stationär'
- § 15 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 20 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Wort 'ermittelt' gestrichen und neue Formulierung eingefügt
- § 24 Abs. 1 Nummer 1: Wörter 'bei medizinischen Leistungen 90 vom Hundert, bei berufsfördernden Leistungen 80 vom Hundert' durch '75 vom Hundert' ersetzt
- § 24 Abs. 1 Nummer 2: Wörter 'bei medizinischen Leistungen 75 vom Hundert, bei berufsfördernden Leistungen 70 vom Hundert' durch '68 vom Hundert' ersetzt
- § 24 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Angabe '§ 39 Abs. 4' durch '§ 40 Abs. 5' ersetzt
- § 32 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung eingefügt
- § 41 Abs. 1 bis 3: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt
- § 58 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4a: Neue Nummer 4a eingefügt
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung eingefügt
- § 58 Abs. 5: Wort 'Rente' durch 'Vollrente' ersetzt
- § 60 Abs. 2: Wörter 'wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule' durch 'wegen einer schulischen Ausbildung' ersetzt
- § 70 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 71 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
- § 71 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'als Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule' durch 'wegen einer beruflichen oder schulischen Ausbildung' ersetzt
- § 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Bezeichnung '16.' durch '17.' ersetzt
- § 74: Neue Formulierung eingefügt
- § 93 Abs. 5: Neue Formulierung angefügt
- § 154 Abs. 2: Wörter 'im Jahre 2001 beginnende' gestrichen
- § 158 Abs. 1 Satz 1: Wort 'liquiden' gestrichen
- § 166 Abs. 1 Nummer 2a: Neue Nummer 2a eingefügt
- § 184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'oder innerhalb eines Jahres nach dem Wegfall von Übergangsgebührnissen' gestrichen
- § 185 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a eingefügt
- § 207 Abs. 1 und 3: Wörter 'Zeiten eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs' durch 'Zeiten einer schulischen Ausbildung' ersetzt
- § 210 Abs. 2 Satz 1: Wort 'sechs' durch '24' ersetzt
- § 220 Abs. 1: Neue Formulierung eingefügt
## Wortlaut

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- **1996-07-29** · BGBl. 1996 I S. 1078 — Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand
- **1996-07-31** · BGBl. 1996 I S. 1173 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 Abs. 6a Satz 2 und § 32a Abs. 5 Satz 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 1255 Abs. 6a Satz 2 und § 1255a Abs. 5 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung, § 54 Abs. 6a Satz 2 und § 54a Abs. 5 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes und § 70 Abs. 2 und § 83 Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
- **1996-07-31** · BGBl. 1996 I S. 1173 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 G 10)
- **1996-09-27** · BGBl. 1996 I S. 1461 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)

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# Stellen dieser Station
- § 70 Abs. 2: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet
- § 83 Abs. 1: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Angaben
- § 5 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Wörter 'oder während der Dauer ihres Studiums' gestrichen
- § 12 Abs. 1 Nummer 4a: Neue Nummer 4a eingefügt
- § 12 Abs. 2: Wort 'drei' durch 'vier' ersetzt
- § 15 Abs. 2: Einfügung von 'stationären' und Streichung von 'vor allem stationär'
- § 15 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt
- § 20 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Wort 'ermittelt' gestrichen und neue Formulierung eingefügt
- § 24 Abs. 1 Nummer 1: Wörter 'bei medizinischen Leistungen 90 vom Hundert, bei berufsfördernden Leistungen 80 vom Hundert' durch '75 vom Hundert' ersetzt
- § 24 Abs. 1 Nummer 2: Wörter 'bei medizinischen Leistungen 75 vom Hundert, bei berufsfördernden Leistungen 70 vom Hundert' durch '68 vom Hundert' ersetzt
- § 24 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Angabe '§ 39 Abs. 4' durch '§ 40 Abs. 5' ersetzt
- § 32 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung eingefügt
- § 41 Abs. 1 bis 3: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt
- § 58 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4a: Neue Nummer 4a eingefügt
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung eingefügt
- § 58 Abs. 5: Wort 'Rente' durch 'Vollrente' ersetzt
- § 60 Abs. 2: Wörter 'wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule' durch 'wegen einer schulischen Ausbildung' ersetzt
- § 70 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 71 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
- § 71 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'als Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule' durch 'wegen einer beruflichen oder schulischen Ausbildung' ersetzt
- § 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Bezeichnung '16.' durch '17.' ersetzt
- § 74: Neue Formulierung eingefügt
- § 93 Abs. 5: Neue Formulierung angefügt
- § 154 Abs. 2: Wörter 'im Jahre 2001 beginnende' gestrichen
- § 158 Abs. 1 Satz 1: Wort 'liquiden' gestrichen
- § 166 Abs. 1 Nummer 2a: Neue Nummer 2a eingefügt
- § 184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'oder innerhalb eines Jahres nach dem Wegfall von Übergangsgebührnissen' gestrichen
- § 185 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a eingefügt
- § 207 Abs. 1 und 3: Wörter 'Zeiten eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs' durch 'Zeiten einer schulischen Ausbildung' ersetzt
- § 210 Abs. 2 Satz 1: Wort 'sechs' durch '24' ersetzt
- § 220 Abs. 1: Neue Formulierung eingefügt

9
sgb-vi/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 12 Abs. 1 Nummer 4a: Neue Nummer 4a eingefügt
§ 12 Abs. 2: Wort 'drei' durch 'vier' ersetzt

9
sgb-vi/§15.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 15 Abs. 2: Einfügung von 'stationären' und Streichung von 'vor allem stationär'
§ 15 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt

7
sgb-vi/§154.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 154
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 154 Abs. 2: Wörter 'im Jahre 2001 beginnende' gestrichen

7
sgb-vi/§158.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 158 Abs. 1 Satz 1: Wort 'liquiden' gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 166
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-05-28 — Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1014
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 166: Neufassung des Absatzes 1 und Einfügung von Absatz 2
§ 166 Abs. 1 Nummer 2a: Neue Nummer 2a eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 184
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-08-25Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
> Station: 1996-09-27Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 184 Abs. 3: Entscheidung über Aufschub der Nachentrichtung von Beiträgen zu den Rentenversicherungen
§ 184 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'oder innerhalb eines Jahres nach dem Wegfall von Übergangsgebührnissen' gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 185
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-30 — Gesetz zur Ergänzung der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Ergänzungsgesetz - Rü-ErgG)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1038
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 185 Abs. 2 Satz 2: Einfügung von 'an den Träger der Rentenversicherung'
§ 185 Abs. 2a: Neuer Absatz 2a eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-23 — Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2044
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 20 Abs. 4: Neufassung von Absatz 4, der die Zahlung von Ersatz-Übergangsgeld an Versicherte regelt, die Rehabilitationsleistungen erhalten.
§ 20 Abs. 1: Neuer Satz angefügt

7
sgb-vi/§207.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 207
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 207 Abs. 1 und 3: Wörter 'Zeiten eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs' durch 'Zeiten einer schulischen Ausbildung' ersetzt

7
sgb-vi/§21.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Wort 'ermittelt' gestrichen und neue Formulierung eingefügt

7
sgb-vi/§210.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 210
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 210 Abs. 2 Satz 1: Wort 'sechs' durch '24' ersetzt

7
sgb-vi/§220.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 220
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 220 Abs. 1: Neue Formulierung eingefügt

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-05-28 — Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1014
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 24: Änderungen in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a, b und c
§ 24 Abs. 1 Nummer 1: Wörter 'bei medizinischen Leistungen 90 vom Hundert, bei berufsfördernden Leistungen 80 vom Hundert' durch '75 vom Hundert' ersetzt
§ 24 Abs. 1 Nummer 2: Wörter 'bei medizinischen Leistungen 75 vom Hundert, bei berufsfördernden Leistungen 70 vom Hundert' durch '68 vom Hundert' ersetzt
§ 24 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen

9
sgb-vi/§32.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 32 Abs. 1 Satz 1: Angabe '§ 39 Abs. 4' durch '§ 40 Abs. 5' ersetzt
§ 32 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-29 — Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1078
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 41: Ersetzen von 'Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit und' durch 'der Altersrente' und Einfügung eines neuen Absatzes (1a).
§ 41 Abs. 1 bis 3: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-05-28 — Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit (Pflege-Versicherungsgesetz - PflegeVG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1014
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 5 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 5 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen

11
sgb-vi/§58.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4a: Neue Nummer 4a eingefügt
§ 58 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung eingefügt
§ 58 Abs. 5: Wort 'Rente' durch 'Vollrente' ersetzt

7
sgb-vi/§60.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 60 Abs. 2: Wörter 'wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule' durch 'wegen einer schulischen Ausbildung' ersetzt

7
sgb-vi/§7.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 7 Abs. 2 Satz 2: Wörter 'oder während der Dauer ihres Studiums' gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-31 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 § 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 G 10)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1173
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 70 Abs. 2: bei Zusammentreffen von Beitrags- und Kindererziehungszeiten der monatliche Wert nur in dem Maße erhöht, wie der Wert der beitragsbelegten Zeiten 6,25 Werteinheiten (0,0625 Entgeltpunkte) unterscheidet
§ 70 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-22 — Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1824
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 71 Abs. 2: Geänderte Vorschriften zur Erhöhung der Entgeltpunkte
§ 71 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
§ 71 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'als Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule' durch 'wegen einer beruflichen oder schulischen Ausbildung' ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-22 — Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1824
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 72 Abs. 4: Neuformulierung des Satzes 2 zur Berechnung des Lückenausgleichs
§ 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Bezeichnung '16.' durch '17.' ersetzt

7
sgb-vi/§74.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 74: Neue Formulierung eingefügt

7
sgb-vi/§93.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 93 Abs. 5: Neue Formulierung angefügt

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@@ -1,30 +1,16 @@
# SGBSVVS — 1995-12-22
# SGBSVVS — 1996-09-27
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 1782
- **Inkrafttreten:** 1995-12-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/66#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Bestimmungen in den Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetzen, insbesondere bezüglich der Fristen für Anträge auf Kapitalentschädigung.
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1461
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 1996-07-05 (Artikel 3 Nr. 1, 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b und c, Nr. 3 und 4); 1996-10-01 (Artikel 1 Nr. 2, 3 und 26, Artikel 1 Nr. 21, 22); 1991-01-01 (Artikel 9); 1991-07-01 (Artikel 10); 1992-01-01 (Artikel 1 Nr. 17); 1996-09-26 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 19, 24, 36, 37)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/48#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung durch, um das Wachstum und die Beschäftigung zu fördern.
## Betroffene Stellen
- § 18 Abs. 2: Ersetzung von 'dieses Kalenderjahr' durch 'das Kalenderjahr der Veränderung'
- § 18f Abs. 1: Ersetzung von 'Deutsche Bundespost' durch 'Deutsche Post AG' und 'Satz 2' durch 'Satz 3'
- § 28b: Änderung der Überschrift, Einfügung neuer Absätze 2 und 3
- § 28c: Ersetzung von 'Der Bundesminister' durch 'Das Bundesministerium', Streichung von Nummer 2, Streichung von 'und in welcher Form' in Nummer 5
- § 28e Abs. 1: Einfügung neuer Bestimmungen für die Geltung von Beitragsanteilen
- § 28k Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
- § 28l: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 28m Abs. 1: Ersetzung von '§ 28e Abs. 1' durch '§ 28e Abs. 1 Satz 1'
- § 28n: Ersetzung von 'Der Bundesminister' durch 'Das Bundesministerium', Ersetzung von 'für die Einzugsstellen' durch 'nach § 281 Abs. 1 und 3', Einfügung eines neuen Satzes
- § 28q Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'den Einzug, die Verwaltung, Weiterleitung, Abrechnung und Abstimmung der ihnen zustehenden Beitragsansprüche sowie das Meldeverfahren' durch 'die Durchführung der Aufgaben, für die die Einzugsstellen eine Vergütung nach § 281 Abs. 1 erhalten'
- § 90 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2
- § 96 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 102 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 106: Streichung von Nummer 1, Streichung von 'und in welcher Form' in Nummer 5
- § 109 Abs. 2: Ersetzung von 'der für den Beschäftigungsort zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse' durch 'einer Krankenkasse nach § 4 Abs. 2 des Fünften Buches, die für diesen Zweck gewählt werden kann', Einfügung eines Vermerks, Einfügung der voraussichtlichen Dauer der Entsendung, Neufassung von Satz 5
- § 111 Abs. 1: Einfügung von 'auch in Verbindung mit § 109 Abs. 2 Satz 5' und 'oder Ersatzausweis' in verschiedenen Nummern
- § 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Fälligkeit von Beiträgen nach dem erzielten Arbeitsentgelt regelt.
- § 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Fälligkeit von Beiträgen für Sozialleistungen regelt.
## Wortlaut

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@@ -3,3 +3,4 @@
- **1976-12-30** · BGBl. 1976 I S. 3845 — Sozialgesetzbuch (SGB) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung -
- **1992-07-14** · BGBl. 1992 I S. 1222 — Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
- **1995-12-22** · BGBl. 1995 I S. 1782 — Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes
- **1996-09-27** · BGBl. 1996 I S. 1461 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)

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# Stellen dieser Station
- § 18 Abs. 2: Ersetzung von 'dieses Kalenderjahr' durch 'das Kalenderjahr der Veränderung'
- § 18f Abs. 1: Ersetzung von 'Deutsche Bundespost' durch 'Deutsche Post AG' und 'Satz 2' durch 'Satz 3'
- § 28b: Änderung der Überschrift, Einfügung neuer Absätze 2 und 3
- § 28c: Ersetzung von 'Der Bundesminister' durch 'Das Bundesministerium', Streichung von Nummer 2, Streichung von 'und in welcher Form' in Nummer 5
- § 28e Abs. 1: Einfügung neuer Bestimmungen für die Geltung von Beitragsanteilen
- § 28k Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
- § 28l: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 28m Abs. 1: Ersetzung von '§ 28e Abs. 1' durch '§ 28e Abs. 1 Satz 1'
- § 28n: Ersetzung von 'Der Bundesminister' durch 'Das Bundesministerium', Ersetzung von 'für die Einzugsstellen' durch 'nach § 281 Abs. 1 und 3', Einfügung eines neuen Satzes
- § 28q Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'den Einzug, die Verwaltung, Weiterleitung, Abrechnung und Abstimmung der ihnen zustehenden Beitragsansprüche sowie das Meldeverfahren' durch 'die Durchführung der Aufgaben, für die die Einzugsstellen eine Vergütung nach § 281 Abs. 1 erhalten'
- § 90 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2
- § 96 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 102 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 106: Streichung von Nummer 1, Streichung von 'und in welcher Form' in Nummer 5
- § 109 Abs. 2: Ersetzung von 'der für den Beschäftigungsort zuständigen Allgemeinen Ortskrankenkasse' durch 'einer Krankenkasse nach § 4 Abs. 2 des Fünften Buches, die für diesen Zweck gewählt werden kann', Einfügung eines Vermerks, Einfügung der voraussichtlichen Dauer der Entsendung, Neufassung von Satz 5
- § 111 Abs. 1: Einfügung von 'auch in Verbindung mit § 109 Abs. 2 Satz 5' und 'oder Ersatzausweis' in verschiedenen Nummern
- § 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Fälligkeit von Beiträgen nach dem erzielten Arbeitsentgelt regelt.
- § 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Fälligkeit von Beiträgen für Sozialleistungen regelt.

9
sgbsvvs/§23.md Normal file
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-09-27 — Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1461
§ 23 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3, der die Fälligkeit von Beiträgen nach dem erzielten Arbeitsentgelt regelt.
§ 23 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Fälligkeit von Beiträgen für Sozialleistungen regelt.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1996 I S. 1461
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz - WFG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1461
- **Verkündung:** 1996-09-27
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01 (ganzes Gesetz, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt); 1996-07-05 (Artikel 3 Nr. 1, 2, 4 Buchstabe b, Nr. 5, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b und c, Nr. 3 und 4); 1996-10-01 (Artikel 1 Nr. 2, 3 und 26, Artikel 1 Nr. 21, 22); 1991-01-01 (Artikel 9); 1991-07-01 (Artikel 10); 1992-01-01 (Artikel 1 Nr. 17); 1996-09-26 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 19, 24, 36, 37)
- **Ausfertigung:** 1996-09-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/48#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SGBSVVS, KSVG, GESETZ-ZUR-REFORM-DER-RENTENVERSICHERUNG, SGB-VI
## Kurz
Das Gesetz führt verschiedene Änderungen in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung durch, um das Wachstum und die Beschäftigung zu fördern.