BGBl. 1950 I S. 107 · Verordnung · Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer

Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 107
Inkrafttreten: 1950-05-03
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1950-05-04

BGBl-Id: bgbl1-1950-18-1
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1970-01-01 00:08:08 +00:00
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# ESTDV_1955 — 1950-05-04
- **Titel:** Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1950 I S. 107
- **Inkrafttreten:** 1950-05-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/18#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anrechnung der Vorauszahlungen für die Jahre 1949 und 1950 auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, insbesondere die Bemessungsgrundlagen und die Angleichung an bereits geleistete Vorauszahlungen.
## Betroffene Stellen
- § 58 Absatz 2: Nichtanwendung bei bestimmten Vorauszahlungen 1949
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1950-05-04** · BGBl. 1950 I S. 107 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer

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# Stellen dieser Station
- § 58 Absatz 2: Nichtanwendung bei bestimmten Vorauszahlungen 1949

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estdv_1955/§58.md Normal file
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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-05-04 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 107
§ 58 Absatz 2: Nichtanwendung bei bestimmten Vorauszahlungen 1949

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# ESTG — 1950-05-02
# ESTG — 1950-05-04
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1950 I S. 95
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/17#page=1
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz, insbesondere bezüglich der Einkommensteuerpflicht und der Ermittlung des Einkommens.
- **Titel:** Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1950 I S. 107
- **Inkrafttreten:** 1950-05-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/18#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anrechnung der Vorauszahlungen für die Jahre 1949 und 1950 auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, insbesondere die Bemessungsgrundlagen und die Angleichung an bereits geleistete Vorauszahlungen.
## Betroffene Stellen
- § 32 a: Neue Steuererleichterung für buchführende Land- und Forstwirte sowie buchführende Gewerbetreibende eingeführt.
- § 33 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen durch Kriegseinwirkung oder Aufgabe des Wohnsitzes eingefügt.
- § 33 a: Neuer Paragraph zur Ermittlung von Freibeträgen für besondere Fälle eingefügt.
- § 34 a: Neue Steuersätze für Entlohnung von Mehrarbeit bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit festgelegt.
- § 35: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen eingeführt.
- § 39 Abs. 3 Ziff. 2: Neue Altersgrenze für unverheiratete Arbeitnehmer festgelegt.
- § 41 Abs. 1 Ziff. 1 und 2: Neue Vorschriften für Werbungskosten und Sonderausgaben eingeführt.
- § 41 Abs. 1 Ziff. 5: Neue Ziffer zur Berücksichtigung von abzugsfähigen Beträgen nach § 33 a eingefügt.
- § 42 letzter Satz: Neue Vorschriften für das Verfahren zur Feststellung des Einkommens eingeführt.
- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten bei beschränkt Steuerpflichtigen festgelegt.
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur unbegrenzten und begrenzten Einkommensteuerpflicht.
- § 2 Abs. 2: Ersetzen des Klammerzusatzes (§ 10) durch (§§ 10 und 10 a).
- § 2 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Einkünften in zum Inland gehörenden Gebieten.
- § 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 mit neuen Bestimmungen zum Wirtschaftsjahr.
- § 2 Abs. 6: Einfügen eines neuen Absatzes 6 zur Berücksichtigung des Gewinns bei abweichendem Wirtschaftsjahr.
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zur Steuerfreiheit verschiedener Einkünfte.
- § 7 a Abs. 2: Änderung des ersten Satzes des Absatzes 2 zur Ersatzbeschaffung.
- § 7 b Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2 zur Förderung von Wohnzwecken.
- § 7 c: Neufassung des § 7 c zur Förderung des Wohnungsbaues.
- § 7 d Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2 zur Förderung des Schiffbaues.
- § 7 e: Einfügen von Lagerhäusern in die Überschrift und Neufassung des Absatzes 1.
- § 9 a: Streichung des § 9 a.
- § 10: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 2 zur Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben.
- § 10 a: Einfügen eines neuen § 10 a zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns.
- § 20 Abs. 1 Ziff. 1: Änderung der Bestimmungen zur Besteuerung von Gewinnanteilen und Zinsen.
- § 29 Abs. 2 Ziff. 1 Buchst. a: Ersetzen der Worte 'vom Reichsminister der Finanzen' durch 'durch Rechtsverordnung'.
- § 31: Neufassung des § 31 zur Pauschbesteuerung von Personen, die durch Zuzug aus dem Ausland unbeschränkt steuerpflichtig werden.
- § 32 Abs. 3 Ziff. 2: Änderung der Bestimmungen zur Kinderermäßigung für unverheiratete Personen.
- § 2 Absatz 5: Anrechnung der Vorauszahlungen 1949
- § 35 Absatz 2 Satz 2: Bestimmung der Vorauszahlungstermine und -zeiträume
- § 55: Vorauszahlungstermine und -zeiträume in bestimmten Ländern
## Wortlaut

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- **1950-03-24** · BGBl. 1950 I S. 45 — Gesetz über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 1949
- **1950-05-02** · BGBl. 1950 I S. 95 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
- **1950-05-04** · BGBl. 1950 I S. 107 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer

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# Stellen dieser Station
- § 32 a: Neue Steuererleichterung für buchführende Land- und Forstwirte sowie buchführende Gewerbetreibende eingeführt.
- § 33 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen durch Kriegseinwirkung oder Aufgabe des Wohnsitzes eingefügt.
- § 33 a: Neuer Paragraph zur Ermittlung von Freibeträgen für besondere Fälle eingefügt.
- § 34 a: Neue Steuersätze für Entlohnung von Mehrarbeit bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit festgelegt.
- § 35: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen eingeführt.
- § 39 Abs. 3 Ziff. 2: Neue Altersgrenze für unverheiratete Arbeitnehmer festgelegt.
- § 41 Abs. 1 Ziff. 1 und 2: Neue Vorschriften für Werbungskosten und Sonderausgaben eingeführt.
- § 41 Abs. 1 Ziff. 5: Neue Ziffer zur Berücksichtigung von abzugsfähigen Beträgen nach § 33 a eingefügt.
- § 42 letzter Satz: Neue Vorschriften für das Verfahren zur Feststellung des Einkommens eingeführt.
- § 50 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten bei beschränkt Steuerpflichtigen festgelegt.
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur unbegrenzten und begrenzten Einkommensteuerpflicht.
- § 2 Abs. 2: Ersetzen des Klammerzusatzes (§ 10) durch (§§ 10 und 10 a).
- § 2 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Einkünften in zum Inland gehörenden Gebieten.
- § 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 mit neuen Bestimmungen zum Wirtschaftsjahr.
- § 2 Abs. 6: Einfügen eines neuen Absatzes 6 zur Berücksichtigung des Gewinns bei abweichendem Wirtschaftsjahr.
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Bestimmungen zur Steuerfreiheit verschiedener Einkünfte.
- § 7 a Abs. 2: Änderung des ersten Satzes des Absatzes 2 zur Ersatzbeschaffung.
- § 7 b Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2 zur Förderung von Wohnzwecken.
- § 7 c: Neufassung des § 7 c zur Förderung des Wohnungsbaues.
- § 7 d Abs. 2: Einfügen eines neuen Absatzes 2 zur Förderung des Schiffbaues.
- § 7 e: Einfügen von Lagerhäusern in die Überschrift und Neufassung des Absatzes 1.
- § 9 a: Streichung des § 9 a.
- § 10: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 2 zur Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben.
- § 10 a: Einfügen eines neuen § 10 a zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns.
- § 20 Abs. 1 Ziff. 1: Änderung der Bestimmungen zur Besteuerung von Gewinnanteilen und Zinsen.
- § 29 Abs. 2 Ziff. 1 Buchst. a: Ersetzen der Worte 'vom Reichsminister der Finanzen' durch 'durch Rechtsverordnung'.
- § 31: Neufassung des § 31 zur Pauschbesteuerung von Personen, die durch Zuzug aus dem Ausland unbeschränkt steuerpflichtig werden.
- § 32 Abs. 3 Ziff. 2: Änderung der Bestimmungen zur Kinderermäßigung für unverheiratete Personen.
- § 2 Absatz 5: Anrechnung der Vorauszahlungen 1949
- § 35 Absatz 2 Satz 2: Bestimmung der Vorauszahlungstermine und -zeiträume
- § 55: Vorauszahlungstermine und -zeiträume in bestimmten Ländern

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-05-02Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 95
> Station: 1950-05-04Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 107
§ 2 Abs. 2: Ersetzen des Klammerzusatzes (§ 10) durch (§§ 10 und 10 a).
§ 2 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von Einkünften in zum Inland gehörenden Gebieten.
§ 2 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 mit neuen Bestimmungen zum Wirtschaftsjahr.
§ 2 Abs. 6: Einfügen eines neuen Absatzes 6 zur Berücksichtigung des Gewinns bei abweichendem Wirtschaftsjahr.
§ 2 Absatz 5: Anrechnung der Vorauszahlungen 1949

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-05-02Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 95
> Station: 1950-05-04Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 107
§ 35: Neue Vorschriften zur Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen eingeführt.
§ 35 Absatz 2 Satz 2: Bestimmung der Vorauszahlungstermine und -zeiträume

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estg/§55.md Normal file
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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-05-04 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 107
§ 55: Vorauszahlungstermine und -zeiträume in bestimmten Ländern

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kstg_1977/FASSUNG.md Normal file
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# KSTG_1977 — 1950-05-04
- **Titel:** Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1950 I S. 107
- **Inkrafttreten:** 1950-05-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/18#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anrechnung der Vorauszahlungen für die Jahre 1949 und 1950 auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, insbesondere die Bemessungsgrundlagen und die Angleichung an bereits geleistete Vorauszahlungen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Absatz 2: Anrechnung der Vorauszahlungen 1949
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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kstg_1977/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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kstg_1977/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1950-05-04** · BGBl. 1950 I S. 107 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer

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kstg_1977/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 5 Absatz 2: Anrechnung der Vorauszahlungen 1949

7
kstg_1977/§5.md Normal file
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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-05-04 — Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 107
§ 5 Absatz 2: Anrechnung der Vorauszahlungen 1949

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# BGBl. 1950 I S. 107
- **Titel:** Verordnung über die Bemessung, Entrichtung und Anrechnung der für die Kalenderjahre 1949 und 1950 zu leistenden Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1950 I S. 107
- **Verkündung:** 1950-05-04
- **Inkrafttreten:** 1950-05-03
- **Ausfertigung:** 1950-05-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/18#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG, KSTG_1977, ESTDV_1955
## Kurz
Die Verordnung regelt die Anrechnung der Vorauszahlungen für die Jahre 1949 und 1950 auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, insbesondere die Bemessungsgrundlagen und die Angleichung an bereits geleistete Vorauszahlungen.