BGBl. 2001 I S. 2180 · Verordnung · Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
Inkrafttreten: 2001-08-25
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2001-08-24

BGBl-Id: bgbl1-2001-44-2
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LawGit Spiegel
2001-08-24 12:00:00 +00:00
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commit df8a76d7ee
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17
31-bimschv/FASSUNG.md Normal file
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# 31-BIMSCHV — 2001-08-24
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2180
- **Inkrafttreten:** 2001-08-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/44#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung implementiert die EU-Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in deutsches Recht.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
31-bimschv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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31-bimschv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2001-08-24** · BGBl. 2001 I S. 2180 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

2
31-bimschv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# BIMSCHV_2_1990 — 1991-06-14
# BIMSCHV_2_1990 — 2001-08-24
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 1218
- **Inkrafttreten:** 1991-06-15 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/35#page=2
- **Kurz:** Die Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung führt mehrere Änderungen an der Gefahrstoffverordnung, dem Chemikaliengesetz und der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Kennzeichnung von Dichlormethan, die Anforderungen an sachkundige Personen und die Einhaltung von Vorschriften für gefährliche Stoffe.
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2180
- **Inkrafttreten:** 2001-08-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/44#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung implementiert die EU-Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in deutsches Recht.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 3: Hinzufügen von Absatz 3
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1991-06-14** · BGBl. 1991 I S. 1218 — Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
- **2001-08-24** · BGBl. 2001 I S. 2180 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

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@@ -1,3 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 3: Hinzufügen von Absatz 3

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2001 I S. 2180
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2180
- **Verkündung:** 2001-08-24
- **Inkrafttreten:** 2001-08-25
- **Ausfertigung:** 2001-08-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/44#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-1999-13-EG-ÜBER-DIE, 31-BIMSCHV, BIMSCHV_2_1990, VERORDNUNG-ZUR-BEGRENZUNG-DER-EMISSIONEN-FLÜCHTIGER, VERORDNUNG-ZUR-EMISSIONSBEGRENZUNG-VON-LEICHTFLÜCHTIGEN
## Kurz
Die Verordnung implementiert die EU-Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in deutsches Recht.

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# VERORDNUNG-ZUR-BEGRENZUNG-DER-EMISSIONEN-FLÜCHTIGER — 2001-08-24
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2180
- **Inkrafttreten:** 2001-08-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/44#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung implementiert die EU-Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in deutsches Recht.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 2: Satz 2 wird gestrichen.
- § 11 Abs. 1: Es werden neue Sätze eingefügt, die die Bedingungen für die Ventilierung von Binnentankschiffen bis zum 31. Dezember 2005 regeln.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2001-08-24** · BGBl. 2001 I S. 2180 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

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@@ -0,0 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 2: Satz 2 wird gestrichen.
- § 11 Abs. 1: Es werden neue Sätze eingefügt, die die Bedingungen für die Ventilierung von Binnentankschiffen bis zum 31. Dezember 2005 regeln.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 11 Abs. 1: Es werden neue Sätze eingefügt, die die Bedingungen für die Ventilierung von Binnentankschiffen bis zum 31. Dezember 2005 regeln.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 5 Abs. 2: Satz 2 wird gestrichen.

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# VERORDNUNG-ZUR-EMISSIONSBEGRENZUNG-VON-LEICHTFLÜCHTIGEN — 2001-08-24
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2180
- **Inkrafttreten:** 2001-08-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/44#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung implementiert die EU-Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in deutsches Recht.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- Eingangsformel: Einfügung einer Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen' und Anpassungen in Nummer 3
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 2: Neufassung des gesamten § 2
- § 3 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- § 3 Abs. 2: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und Neufassung von Satz 3
- § 3 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 4 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes und mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen'
- § 5: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und Neufassung von Satz 3
- § 6 bis 9: Aufhebung der §§ 6 bis 9
- § 10 Satz 1: Ersetzung der Angaben in Satz 1
- § 11 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- § 11 Abs. 2: Ersetzung und Streichung von Angaben
- § 12 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 12 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2 Satz 1' durch 'Abs. 2'
- § 12 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen und Streichungen
- § 12 Abs. 5 und 7: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- § 12 Abs. 8: Mehrere Ersetzungen
- § 12 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
- § 13: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und 'Halogenkohlenwasserstoffe'
- § 14 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe' durch 'leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen'
- § 15 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 15a: Einfügung eines neuen § 15a
- § 17: Umbenennung der Absätze 1 und 2
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2001-08-24** · BGBl. 2001 I S. 2180 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- Eingangsformel: Einfügung einer Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen' und Anpassungen in Nummer 3
- § 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 2: Neufassung des gesamten § 2
- § 3 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- § 3 Abs. 2: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und Neufassung von Satz 3
- § 3 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 4 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes und mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen'
- § 5: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und Neufassung von Satz 3
- § 6 bis 9: Aufhebung der §§ 6 bis 9
- § 10 Satz 1: Ersetzung der Angaben in Satz 1
- § 11 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- § 11 Abs. 2: Ersetzung und Streichung von Angaben
- § 12 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 12 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2 Satz 1' durch 'Abs. 2'
- § 12 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen und Streichungen
- § 12 Abs. 5 und 7: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
- § 12 Abs. 8: Mehrere Ersetzungen
- § 12 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9
- § 13: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und 'Halogenkohlenwasserstoffe'
- § 14 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe' durch 'leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen'
- § 15 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
- § 15a: Einfügung eines neuen § 15a
- § 17: Umbenennung der Absätze 1 und 2

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 1 Abs. 1: Einfügung der Wörter 'oder andere flüchtige halogenierte organische Verbindungen' und Anpassungen in Nummer 3
§ 1 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 10 Satz 1: Ersetzung der Angaben in Satz 1

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 11 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
§ 11 Abs. 2: Ersetzung und Streichung von Angaben

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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 12 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 12 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2 Satz 1' durch 'Abs. 2'
§ 12 Abs. 3: Mehrere Ersetzungen und Streichungen
§ 12 Abs. 5 und 7: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
§ 12 Abs. 8: Mehrere Ersetzungen
§ 12 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 13: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und 'Halogenkohlenwasserstoffe'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 14 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe' durch 'leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 15 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 15a: Einfügung eines neuen § 15a

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 17: Umbenennung der Absätze 1 und 2

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 2: Neufassung des gesamten § 2

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 3 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' durch 'leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen'
§ 3 Abs. 2: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und Neufassung von Satz 3
§ 3 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 4 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes und mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen'

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 5: Mehrere Ersetzungen der Wörter 'leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen' und Neufassung von Satz 3

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 6 bis 9: Aufhebung der §§ 6 bis 9

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@@ -0,0 +1,21 @@
# VERORDNUNG-ZUR-UMSETZUNG-DER-RICHTLINIE-1999-13-EG-ÜBER-DIE — 2001-08-24
- **Titel:** Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2180
- **Inkrafttreten:** 2001-08-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/44#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung implementiert die EU-Richtlinie 1999/13/EG zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in deutsches Recht.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Neuer Absatz 1 voranstellen, der die Zulassung von leichtflüchtigen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen unter bestimmten Bedingungen regelt.
- § 2 Abs. 2: Anpassungen der Anforderungen und Ergänzung der Richtlinie 1999/13/EG.
- § 2 Abs. 3: Ergänzung der Richtlinie 1999/13/EG und Anpassung der Bezeichnung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen.
- § 18 Abs. 1: Erweiterung der Straftatbestände und Anpassungen der Verweise auf Absätze und Sätze.
- § 19: Neue Übergangsregelung für Anlagen, die vor dem 25. August 2001 errichtet wurden, einschließlich spezifischer Emissionsgrenzwerte und Einhaltungsfristen.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2001-08-24** · BGBl. 2001 I S. 2180 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Neuer Absatz 1 voranstellen, der die Zulassung von leichtflüchtigen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen unter bestimmten Bedingungen regelt.
- § 2 Abs. 2: Anpassungen der Anforderungen und Ergänzung der Richtlinie 1999/13/EG.
- § 2 Abs. 3: Ergänzung der Richtlinie 1999/13/EG und Anpassung der Bezeichnung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen.
- § 18 Abs. 1: Erweiterung der Straftatbestände und Anpassungen der Verweise auf Absätze und Sätze.
- § 19: Neue Übergangsregelung für Anlagen, die vor dem 25. August 2001 errichtet wurden, einschließlich spezifischer Emissionsgrenzwerte und Einhaltungsfristen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 18 Abs. 1: Erweiterung der Straftatbestände und Anpassungen der Verweise auf Absätze und Sätze.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 19: Neue Übergangsregelung für Anlagen, die vor dem 25. August 2001 errichtet wurden, einschließlich spezifischer Emissionsgrenzwerte und Einhaltungsfristen.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-24 — Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2180
§ 2 Abs. 1: Neuer Absatz 1 voranstellen, der die Zulassung von leichtflüchtigen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen unter bestimmten Bedingungen regelt.
§ 2 Abs. 2: Anpassungen der Anforderungen und Ergänzung der Richtlinie 1999/13/EG.
§ 2 Abs. 3: Ergänzung der Richtlinie 1999/13/EG und Anpassung der Bezeichnung von leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen.