BGBl. 2009 I S. 1271 · Verordnung · Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung – BOgrV)

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1271
Inkrafttreten: 2009-07-02
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2009-06-17

BGBl-Id: bgbl1-2009-30-9
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# BBESG — 2009-02-11
# BBESG — 2009-06-17
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 160
- **Inkrafttreten:** 2008-03-28 (Artikel 2 Nr. 19 Buchstabe c, Nr. 37); 2009-01-01 (Artikel 2 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und dd, Buchstabe c und Nr. 69); 2009-04-01 (Artikel 15 Abs. 98 Nr. 2); 2009-07-01 (Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 8, 9, 13, 18, 20, 22 Buchstabe c, Nr. 26, 29 Buchstabe b, c und d, Nr. 32 Buchstabe b, Nr. 56 bis 58, 61, 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc, Buchstabe f, Nr. 63 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb, Nr. 65, 66, 68 und 69a, Artikel 3, Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Nr. 31a und 51 § 69g, Artikel 5 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 5 Buchstabe a, Nr. 19a und 39 § 100, Artikel 14, Artikel 15 Abs. 19 Nr. 1, Abs. 31 Nr. 2, Abs. 37, 50 mit Ausnahme von Nr. 1 Buchstabe b und d, Abs. 71, 74 Nr. 1 und 2, Abs. 76 Nr. 2, Abs. 77, 79 und 104 Nr. 4 Buchstabe b); 2010-06-01 (Artikel 2 Nr. 37); 2010-07-01 (Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b, Nr. 2, 6, 36, 38, 39 bis 42, 43, 45, 46 Buchstabe b und c, Nr. 62 Buchstabe e, Nr. 67, Artikel 4 Nr. 14 Buchstabe b sowie Artikel 15 Abs. 18 Nr. 1, Abs. 23 Nr. 3, Abs. 41 Nr. 2 und 3, Abs. 44, 50 Nr. 1 Buchstabe d, Abs. 58, 65, 69, 73 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3, Abs. 80 Nr. 2 und Abs. 104 Nr. 6); 2011-01-01 (Artikel 2a, 3a, 4a, 5a und 15a, Bundessonderzahlungsgesetz außer Kraft); 2009-02-12 (Restliches Gesetz); 2010-07-01 (Verordnung über die Zahlung eines erhöhten Auslandszuschlags und Auslandszuschlagsverordnung außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/7#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) modernisiert und vereinheitlicht die Regelungen r Bundesbeamte, Soldaten und andere öffentliche Dienstleistende. Es tritt in mehreren Etappen in Kraft, beginnend am 28. März 2008 und endend am 1. Januar 2011.
- **Titel:** Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung BOgrV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1271
- **Inkrafttreten:** 2009-07-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/30#page=47
- **Kurz:** Die Verordnung legt Obergrenzen für Beförderungsämter in verschiedenen Laufbahnen der Bundesverwaltung fest und ersetzt die bisherige Bundesobergrenzenverordnung.
## Betroffene Stellen
- Anlage 2 (zu § 53): Neue Festlegung der Monatsbeträge für den Auslandszuschlag
- Anlage 3 (zu § 40): Neue Festlegung der Monatsbeträge für den Anwärtergrundbetrag
- Anlage 4 (zu § 39 und § 40): Neue Festlegung der Monatsbeträge für den Familienzuschlag
- Anlage 5 (zu § 44 und Vorbemerkungen der Bundesbesoldungsordnungen A und B): Neue Festlegung der Monatsbeträge für Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen und Vergütungen
- § 49 Abs. 1: Hinzufügung, dass die Anzahl der bearbeiteten Vollstreckungsaufträge bei der Festsetzung zu berücksichtigen ist.
- § 49 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von Absatz 2 wird gestrichen.
- § 49 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 50a Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.
- 5. Abschnitt: Die Überschrift des 5. Abschnitts wird geändert zu 'Auslandsbesoldung'.
- § 53a: Einfügung eines neuen § 53a zur Verordnungsermächtigung.
- § 52: Neufassung des § 52 mit neuen Bestimmungen zu Auslandsdienstbezügen.
- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Bestimmungen zu Auslandszuschlag.
- § 54 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Die Angabe 'nach § 67 Abs. 1 Satz 1 bis 3' wird gestrichen.
- § 54: Der gesamte § 54 wird gestrichen.
- § 55: Neufassung des § 55 mit neuen Bestimmungen zum Kaufkraftausgleich.
- § 56: Der gesamte § 56 wird gestrichen.
- § 57: In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'oder beim Auslandskinderzuschlag' gestrichen.
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes' wird durch '§ 29 des Bundesbeamtengesetzes' ersetzt.
- § 58: Der gesamte § 58 wird gestrichen.
- § 58a: Neufassung des § 58a mit neuen Bestimmungen zum Auslandsverwendungszuschlag.
- § 59: Verschiedene Änderungen in Absatz 2, 3 und 4.
- § 63 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium' werden durch 'Bundesministerium des Innern' ersetzt.
- § 64: Der gesamte § 64 wird gestrichen.
- 7. Abschnitt: Der gesamte 7. Abschnitt wird gestrichen.
- § 70 Abs. 2: Hinzufügung von 'während der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie' und Ersetzung von '§ 72a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes'.
- § 71: Neufassung des § 71 mit neuen Bestimmungen zu Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
- § 72 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von Absatz 3 wird gestrichen.
- § 72 Abs. 4: Die Wörter „im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium oder der von ihm bestimmten Stelle“ werden gestrichen.
- § 72a Abs. 1 Satz 1: Die Angabe „(§ 42a Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht)“ wird durch „(§ 45 des Bundesbeamtengesetzes)“ ersetzt und nach „Beamte“ die Wörter „oder Richter“ eingefügt.
- § 72a Abs. 2: In Satz 1 wird die Angabe „und die Länderregierungen werden ermächtigt, jeweils für ihren Bereich“ durch „wird ermächtigt,“ ersetzt und Satz 2 wird gestrichen.
- § 74: Neue Fassung des § 74 zur Übergangsregelung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder.
- § 75 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates“ und die Angabe „im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Abs. 1)“ werden gestrichen und nach „Tätigkeit“ die Wörter „in der Bundesverwaltung“ eingefügt.
- § 76: Neue Fassung des § 76 zur Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis.
- § 77 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen.
- § 77 Abs. 2: Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und in Satz 1 wird die Angabe „der weiteren Anpassung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung“ durch „mit der Maßgabe, dass die Beträge der Tabellen der dortigen Anlagen IV und IX um 2,5 vom Hundert erhöht werden,“ ersetzt. In Satz 4 wird die Angabe „findet § 13“ durch „finden die §§ 13 und 19a“ ersetzt.
- § 77 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2 und die Angabe „der weiteren Anpassung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung über die in Absatz 1 genannten Zeitpunkte hinaus“ wird durch „mit der Maßgabe, dass die Beträge der Tabellen der dortigen Anlagen IV und IX um 2,5 vom Hundert erhöht werden,“ ersetzt.
- § 77 Abs. 4: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
- § 77 Abs. 5: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und die Angabe „1 bis 3“ wird durch „1 und 2“ ersetzt.
- § 78: Neue Fassung des § 78 zur Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen.
- § 79: § 79 wird gestrichen.
- § 81 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen.
- § 81 Abs. 2: Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen.
- § 83: Neue Fassung des § 83 zur Übergangsregelung für Ausgleichszulagen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes.
- Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B): Verschiedene Änderungen an der Vorbemerkung und den Besoldungsgruppen, einschließlich der Einführung neuer Amtsbezeichnungen und der Streichung bestehender.
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung W): Änderungen an der Vorbemerkung und der Besoldungsgruppe W 1.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R): Einfügung der Angabe „oder Auslandsverwendungszuschlag nach dem 5. Abschnitt“ in die Vorbemerkungen.
- Anlage IV: Neue Fassung der Anlage IV.
- Anlage V: Neue Fassung der Anlage V.
- Anlagen VIa bis VIi: Neue Fassung der Anlagen VIa bis VIi.
- Anlage VIII: Neue Fassung der Anlage VIII.
- Anlage IX Teil „Bundesbesoldungsordnungen A und B“: Änderungen an den Vorbemerkungen, einschließlich der Einführung neuer Nummern.
- Anlage IX: Neue Fassung der Anlage IX.
- § 11 Abs. 1, §§ 25 und 51 Satz 1: Das Wort „bundesgesetzlich“ wird durch „gesetzlich“ ersetzt.
- § 27 Abs. 3: Neue Regelungen für die Berücksichtigung bestimmter Zeiten bei der Aufstiegsverzögerung
- § 29 Abs. 1: Streichung der Angabe 'das Reich, '
- § 30 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Für die Gleichstellung von Bezügen nach § 28 Abs. 2 Satz 4 sind' durch '§ 28 Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für' und Streichung der Wörter 'nicht zu berücksichtigen'
- § 32 Satz 3: Ersetzung der Angabe 'Bundes- oder Landesbesoldungen' durch 'Bundesbesoldungsordnungen'
- § 33 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'drei Jahre' durch 'zwei Jahre'
- § 33 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'regelt das Landesrecht' durch 'regeln das Bundesministerium der Verteidigung für seinen Bereich, das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit den für die jeweiligen Fachbereiche zuständigen Bundesministerien für die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit durch Rechtsverordnung'
- § 33 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung des Satzes 2
- § 33 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 34 Abs. 1: Streichung der Wörter 'in einem Land und beim Bund'
- § 34 Abs. 2: Streichung der Wörter 'und den Anpassungen des Bemessungssatzes nach § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung' und Aufhebung des Satzes 4
- § 34 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4' durch '§ 1 Abs. 3 Nr. 2' und Einfügung der Wörter 'privater oder öffentlicher' nach 'Mittel'
- § 34 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes 5
- § 35 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Neufassung des Absatzes 1
- § 35 Abs. 2: Aufhebung des Absatzes 2
- § 37: Ersetzung der Überschrift, Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Aufhebung des Absatzes 2
- § 38 Abs. 1 bis 3: Neue Formulierung der Absätze 1 bis 3
- § 38 Abs. 4: Aufhebung der Sätze 1 und 2 und Ersetzung des Wortes 'Lebensaltersstufen' durch 'Stufen'
- § 40 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'mit jeweils mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind' durch 'in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen'
- § 40 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'mit jeweils mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind' durch 'in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen'
- § 40 Abs. 6 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium' durch 'Bundesministerium des Innern'
- § 42 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'bundesgesetzlich' durch 'gesetzlich'
- § 42 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium' durch 'oder die von ihr bestimmte Stelle'
- § 42 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes 5
- § 42a Abs. 1: Ersetzung der Angabe 'und die Landesregierungen werden ermächtigt, jeweils für ihren Bereich' durch 'wird ermächtigt,' und Aufhebung des Satzes 2
- § 42a Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 27 Abs. 3 Satz 2' durch '§ 27 Abs. 7 Satz 2'
- § 42a Abs. 3: Aufhebung des Satzes 1 und Ersetzung der Angabe 'Satz 3 dürfen zusammen 150 vom Hundert' durch 'Satz 2 dürfen zusammen 250 vom Hundert'
- § 42a Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 42a Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 43: Neue Formulierung des gesamten § 43
- § 44 Abs. 1: Streichung der Angabe ', die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,' und der Wörter 'im Bundesdienst' und Ersetzung des Wortes 'Bundesbeamte' durch 'Beamte'
- § 44 Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3
- § 45 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- § 46 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2
- § 46 Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2
- § 48: Streichung der Angabe in der Überschrift, Neufassung des Absatzes 1, Aufhebung des Absatzes 2, Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 2 und Neufassung des Absatzes 2
- Inhaltsverzeichnis, 1. Unterabschnitt: Ersetzung von „18 und 19“ durch „18 bis 19a“
- Inhaltsverzeichnis, 5. Abschnitt: Neufassung: „5. Abschnitt: Auslandsbesoldung 52 bis 58a“
- Inhaltsverzeichnis, 7. Abschnitt: Neufassung: „7. Abschnitt: (weggefallen) 67 und 68“
- § 1a Abs. 2 Nr. 6: Ersetzung von „Auslandsdienstbezüge“ durch „Auslandsbesoldung“
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von „eines der in § 1 Abs. 1 genannten Dienstherren“ durch „des Bundes“
- § 3 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen
- § 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 3 Abs. 3 bis 7: Die bisherigen Absätze 3 bis 7 werden die Absätze 2 bis 6
- § 3 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „und 6“
- § 4 Überschrift: Streichung von „oder bei Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit“
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium“ durch „Bundesministerium des Innern“
- § 4 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 6 Abs. 1: Einfügung von „und die Anwärterbezüge“ nach „Dienstbezüge“
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Streichung von „mit Zustimmung des Bundesrates“ und „oder nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften“ sowie Ersetzung von „§ 72b des Bundesbeamtengesetzes“ durch „§ 93 des Bundesbeamtengesetzes“
- § 6 Abs. 2 Satz 4: Streichung von „, soweit ein solcher nicht landesrechtlich geregelt ist“
- § 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: „Steuerfreie Bezüge, Erschwerniszulagen und Vergütungen werden entsprechend der tatsächlich geleisteten Tätigkeit während der Altersteilzeit gewährt; bei der Ermittlung der Mieteigenbelastung nach dem 5. Abschnitt sind die Dienstbezüge maßgeblich, die auf Grund der tatsächlich geleisteten Tätigkeit zustehen würden.“
- § 7: § 7 wird gestrichen
- § 9a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 13: Neufassung des gesamten § 13
- § 14 Abs. 1: Ersetzung von „Bundesgesetz“ durch „Gesetz“
- § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Streichung von „sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 27 der Bundesbesoldungsordnungen A und B“
- § 14 Abs. 2 Satz 2: Streichung von „in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung“
- § 14a Abs. 1 Satz 1: Streichung von „beim Bund und bei den Ländern“
- § 14a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „künftiger“ durch „von“
- § 14a Abs. 3 Satz 1: Streichung von „beim Bund und bei den Ländern“
- § 14a Abs. 4 Satz 1: Neufassung: „Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.“
- § 14a Abs. 4 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
- § 14a Abs. 5: Streichung von „beim Bund und bei den Ländern“
- § 17 Satz 2 zweiter Teilsatz: Streichung von „im Bundesbereich“ und Ersetzung von „für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium“ durch „Bundesministerium des Innern“
- § 17 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
- § 19 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von „für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium“ durch „Bundesministerium des Innern“
- § 19 Abs. 2: Streichung von „nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes oder nach der Schülerzahl einer Schule,“
- § 19a: Neufassung des gesamten § 19a
- § 20 Abs. 1 Satz 1: Streichung von „oder in Landesbesoldungsordnungen“
- § 20 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „aufgewiesen“ durch „ausgewiesen“
- § 20 Abs. 2 Satz 3: Streichung von „mit Zustimmung des Bundesrates“
- § 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 21 und 22: §§ 21 und 22 werden gestrichen
- § 23 Abs. 2: Ersetzung von „der Abschluss einer Fachhochschule“ durch „ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss“ und von „den Fachhochschulabschluss“ durch „einen solchen Abschluss“
- § 26 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von „Angestellte“ durch „Arbeitnehmer“
- § 26 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „Bundes- und Landesbehörden“ durch „Bundesbehörden“ und von „das Direktorium“ durch „die Zentrale“
- § 26 Abs. 2 Nr. 5: Einfügung von „6. für die Filialen der Deutschen Bundesbank und die dem Bundesrechnungshof unmittelbar nachgeordneten Prüfungsämter, soweit dies wegen der mit den Funktionen verbundenen Anforderungen erforderlich ist.“
- § 26 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „und die Landesregierungen werden ermächtigt, für ihren Bereich unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren“ durch „wird ermächtigt,“
- § 26 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 26 Abs. 4 Satz 2: Streichung von „oder zu einer Landesbesoldungsordnung A“
- § 27 und 28: Neufassung der gesamten §§ 27 und 28
- § 26 Absatz 1: Obergrenzen für Beförderungsämter in spezifischen Laufbahnen und Funktionen festgelegt
## Wortlaut

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- **2008-12-10** · BGBl. 2008 I S. 2370 — Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI-Personalgesetz - BfAIPG)
- **2008-12-29** · BGBl. 2008 I S. 2891 — Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Deutsches Historisches Museum"
- **2009-02-11** · BGBl. 2009 I S. 160 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
- **2009-06-17** · BGBl. 2009 I S. 1271 — Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung BOgrV)

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# Stellen dieser Station
- Anlage 2 (zu § 53): Neue Festlegung der Monatsbeträge für den Auslandszuschlag
- Anlage 3 (zu § 40): Neue Festlegung der Monatsbeträge für den Anwärtergrundbetrag
- Anlage 4 (zu § 39 und § 40): Neue Festlegung der Monatsbeträge für den Familienzuschlag
- Anlage 5 (zu § 44 und Vorbemerkungen der Bundesbesoldungsordnungen A und B): Neue Festlegung der Monatsbeträge für Amtszulagen, Stellenzulagen, Zulagen und Vergütungen
- § 49 Abs. 1: Hinzufügung, dass die Anzahl der bearbeiteten Vollstreckungsaufträge bei der Festsetzung zu berücksichtigen ist.
- § 49 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von Absatz 2 wird gestrichen.
- § 49 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 50a Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.
- 5. Abschnitt: Die Überschrift des 5. Abschnitts wird geändert zu 'Auslandsbesoldung'.
- § 53a: Einfügung eines neuen § 53a zur Verordnungsermächtigung.
- § 52: Neufassung des § 52 mit neuen Bestimmungen zu Auslandsdienstbezügen.
- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Bestimmungen zu Auslandszuschlag.
- § 54 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1: Die Angabe 'nach § 67 Abs. 1 Satz 1 bis 3' wird gestrichen.
- § 54: Der gesamte § 54 wird gestrichen.
- § 55: Neufassung des § 55 mit neuen Bestimmungen zum Kaufkraftausgleich.
- § 56: Der gesamte § 56 wird gestrichen.
- § 57: In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter 'oder beim Auslandskinderzuschlag' gestrichen.
- § 58 Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes' wird durch '§ 29 des Bundesbeamtengesetzes' ersetzt.
- § 58: Der gesamte § 58 wird gestrichen.
- § 58a: Neufassung des § 58a mit neuen Bestimmungen zum Auslandsverwendungszuschlag.
- § 59: Verschiedene Änderungen in Absatz 2, 3 und 4.
- § 63 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter 'für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium' werden durch 'Bundesministerium des Innern' ersetzt.
- § 64: Der gesamte § 64 wird gestrichen.
- 7. Abschnitt: Der gesamte 7. Abschnitt wird gestrichen.
- § 70 Abs. 2: Hinzufügung von 'während der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie' und Ersetzung von '§ 72a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes'.
- § 71: Neufassung des § 71 mit neuen Bestimmungen zu Rechtsverordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften.
- § 72 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von Absatz 3 wird gestrichen.
- § 72 Abs. 4: Die Wörter „im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium oder der von ihm bestimmten Stelle“ werden gestrichen.
- § 72a Abs. 1 Satz 1: Die Angabe „(§ 42a Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht)“ wird durch „(§ 45 des Bundesbeamtengesetzes)“ ersetzt und nach „Beamte“ die Wörter „oder Richter“ eingefügt.
- § 72a Abs. 2: In Satz 1 wird die Angabe „und die Länderregierungen werden ermächtigt, jeweils für ihren Bereich“ durch „wird ermächtigt,“ ersetzt und Satz 2 wird gestrichen.
- § 74: Neue Fassung des § 74 zur Übergangsregelung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder.
- § 75 Abs. 1 Satz 1: Die Wörter „mit Zustimmung des Bundesrates“ und die Angabe „im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Abs. 1)“ werden gestrichen und nach „Tätigkeit“ die Wörter „in der Bundesverwaltung“ eingefügt.
- § 76: Neue Fassung des § 76 zur Konkurrenzregelung beim Grundgehalt für den vom Besoldungsüberleitungsgesetz erfassten Personenkreis.
- § 77 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen.
- § 77 Abs. 2: Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und in Satz 1 wird die Angabe „der weiteren Anpassung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung“ durch „mit der Maßgabe, dass die Beträge der Tabellen der dortigen Anlagen IV und IX um 2,5 vom Hundert erhöht werden,“ ersetzt. In Satz 4 wird die Angabe „findet § 13“ durch „finden die §§ 13 und 19a“ ersetzt.
- § 77 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2 und die Angabe „der weiteren Anpassung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung über die in Absatz 1 genannten Zeitpunkte hinaus“ wird durch „mit der Maßgabe, dass die Beträge der Tabellen der dortigen Anlagen IV und IX um 2,5 vom Hundert erhöht werden,“ ersetzt.
- § 77 Abs. 4: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3.
- § 77 Abs. 5: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und die Angabe „1 bis 3“ wird durch „1 und 2“ ersetzt.
- § 78: Neue Fassung des § 78 zur Übergangsregelung für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen.
- § 79: § 79 wird gestrichen.
- § 81 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen.
- § 81 Abs. 2: Die Absatzbezeichnung „(2)“ wird gestrichen.
- § 83: Neue Fassung des § 83 zur Übergangsregelung für Ausgleichszulagen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes.
- Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B): Verschiedene Änderungen an der Vorbemerkung und den Besoldungsgruppen, einschließlich der Einführung neuer Amtsbezeichnungen und der Streichung bestehender.
- Anlage II (Bundesbesoldungsordnung W): Änderungen an der Vorbemerkung und der Besoldungsgruppe W 1.
- Anlage III (Bundesbesoldungsordnung R): Einfügung der Angabe „oder Auslandsverwendungszuschlag nach dem 5. Abschnitt“ in die Vorbemerkungen.
- Anlage IV: Neue Fassung der Anlage IV.
- Anlage V: Neue Fassung der Anlage V.
- Anlagen VIa bis VIi: Neue Fassung der Anlagen VIa bis VIi.
- Anlage VIII: Neue Fassung der Anlage VIII.
- Anlage IX Teil „Bundesbesoldungsordnungen A und B“: Änderungen an den Vorbemerkungen, einschließlich der Einführung neuer Nummern.
- Anlage IX: Neue Fassung der Anlage IX.
- § 11 Abs. 1, §§ 25 und 51 Satz 1: Das Wort „bundesgesetzlich“ wird durch „gesetzlich“ ersetzt.
- § 27 Abs. 3: Neue Regelungen für die Berücksichtigung bestimmter Zeiten bei der Aufstiegsverzögerung
- § 29 Abs. 1: Streichung der Angabe 'das Reich, '
- § 30 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe 'Für die Gleichstellung von Bezügen nach § 28 Abs. 2 Satz 4 sind' durch '§ 28 Abs. 1 Satz 1 gilt nicht für' und Streichung der Wörter 'nicht zu berücksichtigen'
- § 32 Satz 3: Ersetzung der Angabe 'Bundes- oder Landesbesoldungen' durch 'Bundesbesoldungsordnungen'
- § 33 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'drei Jahre' durch 'zwei Jahre'
- § 33 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'regelt das Landesrecht' durch 'regeln das Bundesministerium der Verteidigung für seinen Bereich, das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit den für die jeweiligen Fachbereiche zuständigen Bundesministerien für die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit durch Rechtsverordnung'
- § 33 Abs. 4 Satz 2: Neue Formulierung des Satzes 2
- § 33 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- § 34 Abs. 1: Streichung der Wörter 'in einem Land und beim Bund'
- § 34 Abs. 2: Streichung der Wörter 'und den Anpassungen des Bemessungssatzes nach § 2 Abs. 1 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung' und Aufhebung des Satzes 4
- § 34 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4' durch '§ 1 Abs. 3 Nr. 2' und Einfügung der Wörter 'privater oder öffentlicher' nach 'Mittel'
- § 34 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes 5
- § 35 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Neufassung des Absatzes 1
- § 35 Abs. 2: Aufhebung des Absatzes 2
- § 37: Ersetzung der Überschrift, Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Aufhebung des Absatzes 2
- § 38 Abs. 1 bis 3: Neue Formulierung der Absätze 1 bis 3
- § 38 Abs. 4: Aufhebung der Sätze 1 und 2 und Ersetzung des Wortes 'Lebensaltersstufen' durch 'Stufen'
- § 40 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'mit jeweils mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind' durch 'in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen'
- § 40 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'mit jeweils mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind' durch 'in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung erreichen'
- § 40 Abs. 6 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium' durch 'Bundesministerium des Innern'
- § 42 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'bundesgesetzlich' durch 'gesetzlich'
- § 42 Abs. 3 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium' durch 'oder die von ihr bestimmte Stelle'
- § 42 Abs. 5: Aufhebung des Absatzes 5
- § 42a Abs. 1: Ersetzung der Angabe 'und die Landesregierungen werden ermächtigt, jeweils für ihren Bereich' durch 'wird ermächtigt,' und Aufhebung des Satzes 2
- § 42a Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 27 Abs. 3 Satz 2' durch '§ 27 Abs. 7 Satz 2'
- § 42a Abs. 3: Aufhebung des Satzes 1 und Ersetzung der Angabe 'Satz 3 dürfen zusammen 150 vom Hundert' durch 'Satz 2 dürfen zusammen 250 vom Hundert'
- § 42a Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
- § 42a Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 43: Neue Formulierung des gesamten § 43
- § 44 Abs. 1: Streichung der Angabe ', die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,' und der Wörter 'im Bundesdienst' und Ersetzung des Wortes 'Bundesbeamte' durch 'Beamte'
- § 44 Abs. 2 und 3: Aufhebung der Absätze 2 und 3
- § 45 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4
- § 46 Abs. 1 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2
- § 46 Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes 2
- § 48: Streichung der Angabe in der Überschrift, Neufassung des Absatzes 1, Aufhebung des Absatzes 2, Umbenennung des Absatzes 3 in Absatz 2 und Neufassung des Absatzes 2
- Inhaltsverzeichnis, 1. Unterabschnitt: Ersetzung von „18 und 19“ durch „18 bis 19a“
- Inhaltsverzeichnis, 5. Abschnitt: Neufassung: „5. Abschnitt: Auslandsbesoldung 52 bis 58a“
- Inhaltsverzeichnis, 7. Abschnitt: Neufassung: „7. Abschnitt: (weggefallen) 67 und 68“
- § 1a Abs. 2 Nr. 6: Ersetzung von „Auslandsdienstbezüge“ durch „Auslandsbesoldung“
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von „eines der in § 1 Abs. 1 genannten Dienstherren“ durch „des Bundes“
- § 3 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird gestrichen
- § 3 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 3 Abs. 3 bis 7: Die bisherigen Absätze 3 bis 7 werden die Absätze 2 bis 6
- § 3 Abs. 5 Satz 1: Streichung von „und 6“
- § 4 Überschrift: Streichung von „oder bei Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit“
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium“ durch „Bundesministerium des Innern“
- § 4 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 6 Abs. 1: Einfügung von „und die Anwärterbezüge“ nach „Dienstbezüge“
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Streichung von „mit Zustimmung des Bundesrates“ und „oder nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften“ sowie Ersetzung von „§ 72b des Bundesbeamtengesetzes“ durch „§ 93 des Bundesbeamtengesetzes“
- § 6 Abs. 2 Satz 4: Streichung von „, soweit ein solcher nicht landesrechtlich geregelt ist“
- § 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes: „Steuerfreie Bezüge, Erschwerniszulagen und Vergütungen werden entsprechend der tatsächlich geleisteten Tätigkeit während der Altersteilzeit gewährt; bei der Ermittlung der Mieteigenbelastung nach dem 5. Abschnitt sind die Dienstbezüge maßgeblich, die auf Grund der tatsächlich geleisteten Tätigkeit zustehen würden.“
- § 7: § 7 wird gestrichen
- § 9a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 13: Neufassung des gesamten § 13
- § 14 Abs. 1: Ersetzung von „Bundesgesetz“ durch „Gesetz“
- § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Streichung von „sowie die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nummer 27 der Bundesbesoldungsordnungen A und B“
- § 14 Abs. 2 Satz 2: Streichung von „in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung“
- § 14a Abs. 1 Satz 1: Streichung von „beim Bund und bei den Ländern“
- § 14a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von „künftiger“ durch „von“
- § 14a Abs. 3 Satz 1: Streichung von „beim Bund und bei den Ländern“
- § 14a Abs. 4 Satz 1: Neufassung: „Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.“
- § 14a Abs. 4 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
- § 14a Abs. 5: Streichung von „beim Bund und bei den Ländern“
- § 17 Satz 2 zweiter Teilsatz: Streichung von „im Bundesbereich“ und Ersetzung von „für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium“ durch „Bundesministerium des Innern“
- § 17 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
- § 19 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von „für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium“ durch „Bundesministerium des Innern“
- § 19 Abs. 2: Streichung von „nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes oder nach der Schülerzahl einer Schule,“
- § 19a: Neufassung des gesamten § 19a
- § 20 Abs. 1 Satz 1: Streichung von „oder in Landesbesoldungsordnungen“
- § 20 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 20 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „aufgewiesen“ durch „ausgewiesen“
- § 20 Abs. 2 Satz 3: Streichung von „mit Zustimmung des Bundesrates“
- § 20 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 21 und 22: §§ 21 und 22 werden gestrichen
- § 23 Abs. 2: Ersetzung von „der Abschluss einer Fachhochschule“ durch „ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss“ und von „den Fachhochschulabschluss“ durch „einen solchen Abschluss“
- § 26 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von „Angestellte“ durch „Arbeitnehmer“
- § 26 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „Bundes- und Landesbehörden“ durch „Bundesbehörden“ und von „das Direktorium“ durch „die Zentrale“
- § 26 Abs. 2 Nr. 5: Einfügung von „6. für die Filialen der Deutschen Bundesbank und die dem Bundesrechnungshof unmittelbar nachgeordneten Prüfungsämter, soweit dies wegen der mit den Funktionen verbundenen Anforderungen erforderlich ist.“
- § 26 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „und die Landesregierungen werden ermächtigt, für ihren Bereich unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren“ durch „wird ermächtigt,“
- § 26 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
- § 26 Abs. 4 Satz 2: Streichung von „oder zu einer Landesbesoldungsordnung A“
- § 27 und 28: Neufassung der gesamten §§ 27 und 28
- § 26 Absatz 1: Obergrenzen für Beförderungsämter in spezifischen Laufbahnen und Funktionen festgelegt

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2009-06-17Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung BOgrV)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1271
§ 26 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von „Angestellte“ durch „Arbeitnehmer“
§ 26 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung von „Bundes- und Landesbehörden“ durch „Bundesbehörden“ und von „das Direktorium“ durch „die Zentrale“
§ 26 Abs. 2 Nr. 5: Einfügung von „6. für die Filialen der Deutschen Bundesbank und die dem Bundesrechnungshof unmittelbar nachgeordneten Prüfungsämter, soweit dies wegen der mit den Funktionen verbundenen Anforderungen erforderlich ist.“
§ 26 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „und die Landesregierungen werden ermächtigt, für ihren Bereich unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren“ durch „wird ermächtigt,“
§ 26 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 wird gestrichen
§ 26 Abs. 4 Satz 2: Streichung von „oder zu einer Landesbesoldungsordnung A“
§ 26 Absatz 1: Obergrenzen für Beförderungsämter in spezifischen Laufbahnen und Funktionen festgelegt

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bogrv/FASSUNG.md Normal file
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# BOGRV — 2009-06-17
- **Titel:** Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung BOgrV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1271
- **Inkrafttreten:** 2009-07-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/30#page=47
- **Kurz:** Die Verordnung legt Obergrenzen für Beförderungsämter in verschiedenen Laufbahnen der Bundesverwaltung fest und ersetzt die bisherige Bundesobergrenzenverordnung.
## Betroffene Stellen
- gesamte Verordnung: Alte Verordnung außer Kraft
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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bogrv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
bogrv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2009-06-17** · BGBl. 2009 I S. 1271 — Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung BOgrV)

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bogrv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- gesamte Verordnung: Alte Verordnung außer Kraft

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# BGBl. 2009 I S. 1271
- **Titel:** Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter in der Bundesverwaltung (Bundesobergrenzenverordnung BOgrV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1271
- **Verkündung:** 2009-06-17
- **Inkrafttreten:** 2009-07-02
- **Ausfertigung:** 2009-06-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/30#page=47
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBESG, BOGRV
## Kurz
Die Verordnung legt Obergrenzen für Beförderungsämter in verschiedenen Laufbahnen der Bundesverwaltung fest und ersetzt die bisherige Bundesobergrenzenverordnung.