BGBl. 1965 I S. 420 · Verordnung · Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 420
Inkrafttreten: 1965-05-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-05-22

BGBl-Id: bgbl1-1965-21-7
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# BR_G — 1964-10-08
# BR_G — 1965-05-22
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 809
- **Inkrafttreten:** 1964-10-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/51#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundesrückerstattungsgesetz, insbesondere durch Einführung neuer Bestimmungen zur Rückerstattungspflicht.
- **Titel:** Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 420
- **Inkrafttreten:** 1965-05-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/21#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung definiert die Gebiete und Zeiträume, in denen und während denen Entzehungen von Hausrat und Schmuck- und Edelmetallgegenständen durch die deutsche Besatzungsmacht erfolgt sind. Sie regelt auch das Verfahren für Anträge auf Härteausgleich.
## Betroffene Stellen
- § 39 Abs. 1 Nr. 7: Die Aufteilung des Geldbetrages gemäß § 32 wird neu formuliert.
- § 39 Abs. 1 Nr. 10: Die Nummer 10 wird gestrichen, die folgenden Nummern werden um eins erniedrigt.
- § 42 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz: Die Worte 'Abs. 2 bis 4, Abs. 6 Satz 1' werden gestrichen.
- § 43 a: Neuer Paragraph § 43 a wird eingefügt, der Vorschriften für die Beantragung und Abwehr von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen enthält.
- § 44: Neue Fassung von § 44, die Vorschriften für Härteausgleich bei Entziehung von Vermögensgegenständen enthält.
- § 44 a: Neuer Paragraph § 44 a wird eingefügt, der Vorschriften für Härteausgleich bei Entziehung von Hausrat und Schmuck- und Edelmetallgegenständen enthält.
- § 2 a: Neuer Paragraph zur Rückerstattungspflicht bei rechtswidriger Verschaffung von Eigentum oder Verfügungsmacht
- § 5 a: Neuer Paragraph zur Rückerstattung von Vermögensgegenständen, die außerhalb der Westsektoren von Berlin entzogen wurden
- § 6 a: Neuer Paragraph zur Versagung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen bei unlauteren Mitteln
- § 7 a: Neuer Paragraph zur Vorlage von Erbscheinen in rückerstattungsrechtlichen Verfahren
- § 11 Nr. 6: Neue Fassung zur Definition des Altsparergesetzes
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung zur Behandlung von entzogenen RM-Forderungen
- § 29 a: Neuer Paragraph zur Gewährung von Fristen bei irrtümlicher Anmeldung bei unzuständigen Behörden
- § 29 b: Neuer Paragraph zur erneuten Geltendmachung von Ansprüchen bei Entziehung von Hausrat und Schmuck
- § 30 Abs. 1 und 2: Neue Fassung zur Anmeldung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen
- § 30 Abs. 3: Neue Fassung zur Verweisung von Entschädigungsverfahren
- § 30 Abs. 4: Neue Fassung zur Unwirksamkeit von Anmeldungen nach Entscheidungen im Entschädigungsverfahren
- § 30 a: Neuer Paragraph zur Verweisung von Verfahren bei unzuständigen Behörden
- § 31 Abs. 1: Neue Fassung zur Verpflichtung der Bundesrepublik zur Erfüllung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen
- § 32: Neue Fassung zur Befriedigung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen
- § 33: Streichung des Paragraphen
- § 34: Neue Fassung zur Verzinsung von nicht gezahlten Beträgen
- § 29b: Definition von Entziehungsgebieten und -zeitraumen
- § 44a: Vorschriften für Anträge auf Härteausgleich
## Wortlaut

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- **1964-10-08** · BGBl. 1964 I S. 819 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- **1964-10-08** · BGBl. 1964 I S. 819 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- **1964-10-08** · BGBl. 1964 I S. 809 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- **1965-05-22** · BGBl. 1965 I S. 420 — Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)

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# Stellen dieser Station
- § 39 Abs. 1 Nr. 7: Die Aufteilung des Geldbetrages gemäß § 32 wird neu formuliert.
- § 39 Abs. 1 Nr. 10: Die Nummer 10 wird gestrichen, die folgenden Nummern werden um eins erniedrigt.
- § 42 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz: Die Worte 'Abs. 2 bis 4, Abs. 6 Satz 1' werden gestrichen.
- § 43 a: Neuer Paragraph § 43 a wird eingefügt, der Vorschriften für die Beantragung und Abwehr von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen enthält.
- § 44: Neue Fassung von § 44, die Vorschriften für Härteausgleich bei Entziehung von Vermögensgegenständen enthält.
- § 44 a: Neuer Paragraph § 44 a wird eingefügt, der Vorschriften für Härteausgleich bei Entziehung von Hausrat und Schmuck- und Edelmetallgegenständen enthält.
- § 2 a: Neuer Paragraph zur Rückerstattungspflicht bei rechtswidriger Verschaffung von Eigentum oder Verfügungsmacht
- § 5 a: Neuer Paragraph zur Rückerstattung von Vermögensgegenständen, die außerhalb der Westsektoren von Berlin entzogen wurden
- § 6 a: Neuer Paragraph zur Versagung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen bei unlauteren Mitteln
- § 7 a: Neuer Paragraph zur Vorlage von Erbscheinen in rückerstattungsrechtlichen Verfahren
- § 11 Nr. 6: Neue Fassung zur Definition des Altsparergesetzes
- § 21 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung zur Behandlung von entzogenen RM-Forderungen
- § 29 a: Neuer Paragraph zur Gewährung von Fristen bei irrtümlicher Anmeldung bei unzuständigen Behörden
- § 29 b: Neuer Paragraph zur erneuten Geltendmachung von Ansprüchen bei Entziehung von Hausrat und Schmuck
- § 30 Abs. 1 und 2: Neue Fassung zur Anmeldung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen
- § 30 Abs. 3: Neue Fassung zur Verweisung von Entschädigungsverfahren
- § 30 Abs. 4: Neue Fassung zur Unwirksamkeit von Anmeldungen nach Entscheidungen im Entschädigungsverfahren
- § 30 a: Neuer Paragraph zur Verweisung von Verfahren bei unzuständigen Behörden
- § 31 Abs. 1: Neue Fassung zur Verpflichtung der Bundesrepublik zur Erfüllung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen
- § 32: Neue Fassung zur Befriedigung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen
- § 33: Streichung des Paragraphen
- § 34: Neue Fassung zur Verzinsung von nicht gezahlten Beträgen
- § 29b: Definition von Entziehungsgebieten und -zeitraumen
- § 44a: Vorschriften für Anträge auf Härteausgleich

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br_g/§29b.md Normal file
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# § 29b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-22 — Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 420
§ 29b: Definition von Entziehungsgebieten und -zeitraumen

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br_g/§44a.md Normal file
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# § 44a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-22 — Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 420
§ 44a: Vorschriften für Anträge auf Härteausgleich

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# BGBl. 1965 I S. 420
- **Titel:** Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes (1. DV-BRüG)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 420
- **Verkündung:** 1965-05-22
- **Inkrafttreten:** 1965-05-23
- **Ausfertigung:** 1965-05-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/21#page=8
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BR_G
## Kurz
Die Verordnung definiert die Gebiete und Zeiträume, in denen und während denen Entzehungen von Hausrat und Schmuck- und Edelmetallgegenständen durch die deutsche Besatzungsmacht erfolgt sind. Sie regelt auch das Verfahren für Anträge auf Härteausgleich.