BGBl. 1962 I S. 18 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
Inkrafttreten: 1962-01-28 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-01-27

BGBl-Id: bgbl1-1962-3-4
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1970-01-01 01:19:34 +00:00
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# ERBSTDV_1998 — 1962-01-27
- **Titel:** Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 17
- **Inkrafttreten:** 1962-01-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/3#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung überträgt dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die Befugnis, Rechtsverordnungen gemäß bestimmten Bestimmungen des Gesetzes über das Kreditwesen zu erlassen.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 18
- **Inkrafttreten:** 1962-01-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/3#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung durch, darunter Anpassungen von Beträgen, geografischen Bezeichnungen und zusätzliche Anforderungen für Steuererklärungen und Anmeldungen.
## Betroffene Stellen
- § 13: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht von Urkundspersonen bei Beurkundungen
- § 14: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden bei Stiftungen und Zuwendungen
- § 15: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Erbfällen
- § 16: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Schenkungen und Zweckzuwendungen
- § 17: Neue Vorschriften für die Kleinbetragsgrenze
- Hinweis vor § 1: Hinweis vor § 1 gestrichen
- Überschrift zu § 1 und § 1: Paragraphenbezeichnung „10
- Hinweis vor § 2: Hinweis vor § 2 gestrichen
- § 2: Zahl „500
- § 3 Abs. 1: Neue Formulierung für Anmeldung des Erwerbs
- Hinweis vor § 1: Hinweis gestrichen
- Überschrift zu § 1 und § 1: Paragraphenbezeichnung von 10 auf 11 geändert
- Hinweis vor § 2: Hinweis gestrichen
- § 2: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung für Anmeldung des Erwerbs
- § 3 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 4 Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der Angaben über den gesamten Nachlass und dessen Verteilung fordert
- Hinweis vor § 5: Hinweis vor § 5 gestrichen
- § 5 Abs. 4 Ziff. 2: Zahl 500
- § 7 Abs. 2: Ausnahme für Versicherungssummen, die bereits zu Lebzeiten des Versicherten ausgezahlt wurden
- § 7 Abs. 3: Versicherungsunternehmen können Anzeige an zuständiges Finanzamt übersenden
- § 7 Abs. 4: Zahl 500
- § 9 Abs. 1 Ziff. 2: Ersetzung von „im Saarland, in der Ostzone oder in Ost-Berlin
- § 9 Abs. 3: Streichung von „für einzelne Standesämter
- § 9 Abs. 3 Ziff. 1: Hinzufügung von „von einzelnen Standesämtern
- § 9 Abs. 3: Neue Ziffer 3 hinzugefügt, die Standesämter anweist, Durchschriften des Sterbebuchs oder Sterbeurkunden zu übermitteln
- § 10: Streichung von „zur Beurkundung der Sterbefälle von Deutschen ermächtigten
- § 10: Neue Ziffer 3 hinzugefügt, die Anzeigepflicht für Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker regelt
- § 11: Bestehende Vorschrift wird Absatz 1, neuer Absatz 2 hinzugefügt, der Anzeigepflicht bei Kriegsgefangenen und Opfern der NS-Verfolgung regelt
- § 12 Abs. 1: Hinzufügung von Informationen über den Wohnort der Ehegatten
- § 12 Abs. 3: Streichung von „, soweit erforderlich,
- § 12 Abs. 3 Ziff. 1: Hinzufügung von „den Geburtstag
- § 12 Abs. 3 Ziff. 3: Hinzufügung von „, soweit bekannt
- § 12 Abs. 4: Neue Fassung, die Anzeigepflicht bei bestimmten Fällen regelt
- § 13 Abs. 1: Hinzufügung von „Bei einer Zuwendung von Grundbesitz ist der zuletzt festgestellte Einheitswert zu erfragen
- § 13 Abs. 2: Hinzufügung von „Anzugeben ist auch der der Kostenberechnung zugrunde gelegte Wert, wenn dieser aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
- § 13 Abs. 4: Zahl „500
- § 15 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder im Land Berlin
- § 16 Abs. 1: Neue Fassung, die Bekanntgabe des Steuerbescheids bei Schenkungen regelt
- Hinter § 16: Neuer § 16a hinzugefügt, der die Kleinbetragsgrenze regelt
- Muster 1 zu § 5 Ziff. 1 und 2: Neue Fassung für Ziffern 1 und 2
- Muster 3 zu § 9 Abs. 1: Ersetzung von „im Saarland,
- Muster 4 zu § 9 Abs. 2: Ersetzung von „im Saarland,
- Muster 5 zu § 12: Hinzufügung von „Geburtstag
- § 4 Abs. 1: Neuer Satz zur Steuererklärung hinzugefügt
- Hinweis vor § 5: Hinweis gestrichen
- § 5 Abs. 4 Ziff. 2: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
- § 7 Abs. 2: Versicherungssummen mit Ausnahme hinzugefügt
- § 7 Abs. 3: Anzeige bei Schwierigkeiten hinzugefügt
- § 7 Abs. 4: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
- § 9 Abs. 1 Ziff. 2: Geografische Bezeichnungen geändert
- § 9 Abs. 3: Zusätzliche Ziffer 3 hinzugefügt
- § 10: Ziffer 3 hinzugefügt
- § 11: Neuer Absatz 2 hinzugefügt
- § 12: Neue Sätze und Ziffern hinzugefügt
- § 13: Neue Sätze hinzugefügt
- § 15 Abs. 3 Satz 1: Geografische Bezeichnungen geändert
- § 16 Abs. 1: Neue Fassung für Steuerbescheid
- § 16a: Neuer Paragraph zur Kleinbetragsgrenze hinzugefügt
- Muster 1 zu § 5: Ziffern 1 und 2 geändert
- Muster 3 zu § 9 Abs. 1: Geografische Bezeichnungen und Spalten geändert
- Muster 4 zu § 9 Abs. 2: Geografische Bezeichnungen geändert
- Muster 5 zu § 12: Neue Zeilen hinzugefügt
## Wortlaut

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- **1952-07-04** · BGBl. 1952 I S. 357 — Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV)
- **1962-01-27** · BGBl. 1962 I S. 17 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
- **1962-01-27** · BGBl. 1962 I S. 18 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 13: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht von Urkundspersonen bei Beurkundungen
- § 14: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden bei Stiftungen und Zuwendungen
- § 15: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Erbfällen
- § 16: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Schenkungen und Zweckzuwendungen
- § 17: Neue Vorschriften für die Kleinbetragsgrenze
- Hinweis vor § 1: Hinweis vor § 1 gestrichen
- Überschrift zu § 1 und § 1: Paragraphenbezeichnung „10
- Hinweis vor § 2: Hinweis vor § 2 gestrichen
- § 2: Zahl „500
- § 3 Abs. 1: Neue Formulierung für Anmeldung des Erwerbs
- Hinweis vor § 1: Hinweis gestrichen
- Überschrift zu § 1 und § 1: Paragraphenbezeichnung von 10 auf 11 geändert
- Hinweis vor § 2: Hinweis gestrichen
- § 2: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung für Anmeldung des Erwerbs
- § 3 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 4 Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der Angaben über den gesamten Nachlass und dessen Verteilung fordert
- Hinweis vor § 5: Hinweis vor § 5 gestrichen
- § 5 Abs. 4 Ziff. 2: Zahl 500
- § 7 Abs. 2: Ausnahme für Versicherungssummen, die bereits zu Lebzeiten des Versicherten ausgezahlt wurden
- § 7 Abs. 3: Versicherungsunternehmen können Anzeige an zuständiges Finanzamt übersenden
- § 7 Abs. 4: Zahl 500
- § 9 Abs. 1 Ziff. 2: Ersetzung von „im Saarland, in der Ostzone oder in Ost-Berlin
- § 9 Abs. 3: Streichung von „für einzelne Standesämter
- § 9 Abs. 3 Ziff. 1: Hinzufügung von „von einzelnen Standesämtern
- § 9 Abs. 3: Neue Ziffer 3 hinzugefügt, die Standesämter anweist, Durchschriften des Sterbebuchs oder Sterbeurkunden zu übermitteln
- § 10: Streichung von „zur Beurkundung der Sterbefälle von Deutschen ermächtigten
- § 10: Neue Ziffer 3 hinzugefügt, die Anzeigepflicht für Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker regelt
- § 11: Bestehende Vorschrift wird Absatz 1, neuer Absatz 2 hinzugefügt, der Anzeigepflicht bei Kriegsgefangenen und Opfern der NS-Verfolgung regelt
- § 12 Abs. 1: Hinzufügung von Informationen über den Wohnort der Ehegatten
- § 12 Abs. 3: Streichung von „, soweit erforderlich,
- § 12 Abs. 3 Ziff. 1: Hinzufügung von „den Geburtstag
- § 12 Abs. 3 Ziff. 3: Hinzufügung von „, soweit bekannt
- § 12 Abs. 4: Neue Fassung, die Anzeigepflicht bei bestimmten Fällen regelt
- § 13 Abs. 1: Hinzufügung von „Bei einer Zuwendung von Grundbesitz ist der zuletzt festgestellte Einheitswert zu erfragen
- § 13 Abs. 2: Hinzufügung von „Anzugeben ist auch der der Kostenberechnung zugrunde gelegte Wert, wenn dieser aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
- § 13 Abs. 4: Zahl „500
- § 15 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder im Land Berlin
- § 16 Abs. 1: Neue Fassung, die Bekanntgabe des Steuerbescheids bei Schenkungen regelt
- Hinter § 16: Neuer § 16a hinzugefügt, der die Kleinbetragsgrenze regelt
- Muster 1 zu § 5 Ziff. 1 und 2: Neue Fassung für Ziffern 1 und 2
- Muster 3 zu § 9 Abs. 1: Ersetzung von „im Saarland,
- Muster 4 zu § 9 Abs. 2: Ersetzung von „im Saarland,
- Muster 5 zu § 12: Hinzufügung von „Geburtstag
- § 4 Abs. 1: Neuer Satz zur Steuererklärung hinzugefügt
- Hinweis vor § 5: Hinweis gestrichen
- § 5 Abs. 4 Ziff. 2: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
- § 7 Abs. 2: Versicherungssummen mit Ausnahme hinzugefügt
- § 7 Abs. 3: Anzeige bei Schwierigkeiten hinzugefügt
- § 7 Abs. 4: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
- § 9 Abs. 1 Ziff. 2: Geografische Bezeichnungen geändert
- § 9 Abs. 3: Zusätzliche Ziffer 3 hinzugefügt
- § 10: Ziffer 3 hinzugefügt
- § 11: Neuer Absatz 2 hinzugefügt
- § 12: Neue Sätze und Ziffern hinzugefügt
- § 13: Neue Sätze hinzugefügt
- § 15 Abs. 3 Satz 1: Geografische Bezeichnungen geändert
- § 16 Abs. 1: Neue Fassung für Steuerbescheid
- § 16a: Neuer Paragraph zur Kleinbetragsgrenze hinzugefügt
- Muster 1 zu § 5: Ziffern 1 und 2 geändert
- Muster 3 zu § 9 Abs. 1: Geografische Bezeichnungen und Spalten geändert
- Muster 4 zu § 9 Abs. 2: Geografische Bezeichnungen geändert
- Muster 5 zu § 12: Neue Zeilen hinzugefügt

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
Hinweis vor § 1: Hinweis vor § 1 gestrichen
Hinweis vor § 1: Hinweis gestrichen
Überschrift zu § 1 und § 1: Paragraphenbezeichnung „10
Überschrift zu § 1 und § 1: Paragraphenbezeichnung von 10 auf 11 geändert

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 10: Streichung von „zur Beurkundung der Sterbefälle von Deutschen ermächtigten
§ 10: Neue Ziffer 3 hinzugefügt, die Anzeigepflicht für Zuwendungen ausländischer Erblasser oder Schenker regelt
§ 10: Ziffer 3 hinzugefügt

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 11: Bestehende Vorschrift wird Absatz 1, neuer Absatz 2 hinzugefügt, der Anzeigepflicht bei Kriegsgefangenen und Opfern der NS-Verfolgung regelt
§ 11: Neuer Absatz 2 hinzugefügt

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 12 Abs. 1: Hinzufügung von Informationen über den Wohnort der Ehegatten
§ 12: Neue Sätze und Ziffern hinzugefügt
§ 12 Abs. 3: Streichung von „, soweit erforderlich,
§ 12 Abs. 3 Ziff. 1: Hinzufügung von „den Geburtstag
§ 12 Abs. 3 Ziff. 3: Hinzufügung von „, soweit bekannt
§ 12 Abs. 4: Neue Fassung, die Anzeigepflicht bei bestimmten Fällen regelt
Muster 5 zu § 12: Hinzufügung von „Geburtstag
Muster 5 zu § 12: Neue Zeilen hinzugefügt

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 13: Neue Vorschriften für die Anzeigepflicht von Urkundspersonen bei Beurkundungen
§ 13 Abs. 1: Hinzufügung von „Bei einer Zuwendung von Grundbesitz ist der zuletzt festgestellte Einheitswert zu erfragen
§ 13 Abs. 2: Hinzufügung von „Anzugeben ist auch der der Kostenberechnung zugrunde gelegte Wert, wenn dieser aus der Urkunde nicht zu ersehen ist
§ 13 Abs. 4: Zahl „500
§ 13: Neue Sätze hinzugefügt

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 15: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Erbfällen
§ 15 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes oder im Land Berlin
§ 15 Abs. 3 Satz 1: Geografische Bezeichnungen geändert

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 16: Neue Vorschriften für die Steuerbescheide bei Schenkungen und Zweckzuwendungen
§ 16 Abs. 1: Neue Fassung, die Bekanntgabe des Steuerbescheids bei Schenkungen regelt
Hinter § 16: Neuer § 16a hinzugefügt, der die Kleinbetragsgrenze regelt
§ 16 Abs. 1: Neue Fassung für Steuerbescheid

7
erbstdv_1998/§16a.md Normal file
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# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 16a: Neuer Paragraph zur Kleinbetragsgrenze hinzugefügt

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
Hinweis vor § 2: Hinweis vor § 2 gestrichen
Hinweis vor § 2: Hinweis gestrichen
§ 2: Zahl 500
§ 2: Zahl 500 durch 1000 ersetzt

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 3 Abs. 1: Neue Formulierung für Anmeldung des Erwerbs
§ 3 Abs. 1: Neue Fassung für Anmeldung des Erwerbs
§ 3 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 4 Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der Angaben über den gesamten Nachlass und dessen Verteilung fordert
§ 4 Abs. 1: Neuer Satz zur Steuererklärung hinzugefügt

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
Hinweis vor § 5: Hinweis vor § 5 gestrichen
Hinweis vor § 5: Hinweis gestrichen
§ 5 Abs. 4 Ziff. 2: Zahl 500
§ 5 Abs. 4 Ziff. 2: Zahl 500 durch 1000 ersetzt
Muster 1 zu § 5 Ziff. 1 und 2: Neue Fassung für Ziffern 1 und 2
Muster 1 zu § 5: Ziffern 1 und 2 geändert

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 7 Abs. 2: Ausnahme für Versicherungssummen, die bereits zu Lebzeiten des Versicherten ausgezahlt wurden
§ 7 Abs. 2: Versicherungssummen mit Ausnahme hinzugefügt
§ 7 Abs. 3: Versicherungsunternehmen können Anzeige an zuständiges Finanzamt übersenden
§ 7 Abs. 3: Anzeige bei Schwierigkeiten hinzugefügt
§ 7 Abs. 4: Zahl 500
§ 7 Abs. 4: Zahl 500 durch 1000 ersetzt

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 17
> Station: 1962-01-27 — Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 18
§ 9 Abs. 1 Ziff. 2: Ersetzung von „im Saarland, in der Ostzone oder in Ost-Berlin
§ 9 Abs. 1 Ziff. 2: Geografische Bezeichnungen geändert
§ 9 Abs. 3: Streichung von „für einzelne Standesämter
§ 9 Abs. 3: Zusätzliche Ziffer 3 hinzugefügt
§ 9 Abs. 3 Ziff. 1: Hinzufügung von „von einzelnen Standesämtern
Muster 3 zu § 9 Abs. 1: Geografische Bezeichnungen und Spalten geändert
§ 9 Abs. 3: Neue Ziffer 3 hinzugefügt, die Standesämter anweist, Durchschriften des Sterbebuchs oder Sterbeurkunden zu übermitteln
Muster 3 zu § 9 Abs. 1: Ersetzung von „im Saarland,
Muster 4 zu § 9 Abs. 2: Ersetzung von „im Saarland,
Muster 4 zu § 9 Abs. 2: Geografische Bezeichnungen geändert

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# BGBl. 1962 I S. 18
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 18
- **Verkündung:** 1962-01-27
- **Inkrafttreten:** 1962-01-28 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1962-01-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/3#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ERBSTDV_1998
## Kurz
Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung durch, darunter Anpassungen von Beträgen, geografischen Bezeichnungen und zusätzliche Anforderungen für Steuererklärungen und Anmeldungen.