BGBl. 1978 I S. 1913 · Verordnung · Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
Inkrafttreten: 1978-12-06
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1978-12-06

BGBl-Id: bgbl1-1978-66-1
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1978-12-06 12:00:00 +00:00
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# AUSLANDSFERNMELDEGEBÜHRENORDNUNG — 1978-12-06
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Abschnittsüberschriften für Datenübertragungsdienste
- Inhaltsübersicht: Umbenennung der Abschnittsüberschriften 5.3 bis 5.6 in 5.4 bis 5.7
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche: Einfügung von Vorschriften 3a und 3b für K-Gespräche
- Abschnitt 2.1 Telexdienst: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
- Abschnitt 2.2 Telexdienst: Ersetzen der Gebühr für Nr. 6
- Abschnitt 3 Datenübertragungsdienst: Neue Fassung des Abschnitts 3
- Abschnitt 4.1 Telegramm- und Bildtelegrafendienst: Ersetzen von „Libyen“ durch „Libysch-Arabische Dschamahirija“
- Abschnitt 4.1 Telegramm- und Bildtelegrafendienst: Einfügung von Nummer 120a
- Abschnitt 4.3 Bildtelegramme: Einfügung von Nummer 54 und Umbenennung der Nummern 54 bis 57
- Abschnitt 4.4 Bildtelegramme: Einfügung von Nummer 5 und Umbenennung der Nummern 5 bis 8
- Abschnitt 5.1 Internationale Fernsprechmietleitungen: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
- Abschnitt 5.2 Internationale Telegrafenmietleitungen: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einfügung von neuen Abschnittsüberschriften für Datenübertragungsdienste
- Inhaltsübersicht: Umbenennung der Abschnittsüberschriften 5.3 bis 5.6 in 5.4 bis 5.7
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
- Abschnitt 1.1 Ferngespräche: Einfügung von Vorschriften 3a und 3b für K-Gespräche
- Abschnitt 2.1 Telexdienst: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
- Abschnitt 2.2 Telexdienst: Ersetzen der Gebühr für Nr. 6
- Abschnitt 3 Datenübertragungsdienst: Neue Fassung des Abschnitts 3
- Abschnitt 4.1 Telegramm- und Bildtelegrafendienst: Ersetzen von „Libyen“ durch „Libysch-Arabische Dschamahirija“
- Abschnitt 4.1 Telegramm- und Bildtelegrafendienst: Einfügung von Nummer 120a
- Abschnitt 4.3 Bildtelegramme: Einfügung von Nummer 54 und Umbenennung der Nummern 54 bis 57
- Abschnitt 4.4 Bildtelegramme: Einfügung von Nummer 5 und Umbenennung der Nummern 5 bis 8
- Abschnitt 5.1 Internationale Fernsprechmietleitungen: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder
- Abschnitt 5.2 Internationale Telegrafenmietleitungen: Änderung der Gebühren für verschiedene Länder

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# FERNERO — 1978-12-06
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

2
fernero/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# FERNMELDEORDNUNG — 1978-06-03
# FERNMELDEORDNUNG — 1978-12-06
- **Titel:** Elfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (11. ÄndVFO)
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 647
- **Inkrafttreten:** 1978-06-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/27#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere durch die Einführung spezieller Rufnummern für Telefonseelsorge und Soziale Beratungsdienste sowie Regelungen für die Gebühren von Ferngesprächen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 6 Nr. 5: Die Zahl 1114 wird durch die Zahl 8 ersetzt.
- § 5 Abs. 11: Neuer Absatz 11 hinzugefügt, der spezielle Vorschriften für Hauptanschlüsse der Telefonseelsorge und Sozialen Beratungsdienste enthält.
- § 5 Abs. 12: Neuer Absatz 12 hinzugefügt, der die Ermächtigungsnachweise für Anschlüsse der Telefonseelsorge und Sozialen Beratungsdienste regelt.
- § 5 Abs. 13: Neuer Absatz 13 hinzugefügt, der Vorschriften für okumenische Telefonseelsorgestellen enthält.
- § 17 Abs. 11: Neuer Absatz 11 hinzugefügt, der die Änderung von Hauptanschlüssen in Anschlüsse der Telefonseelsorge oder Sozialen Beratungsdienste regelt.
- § 33 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der Vorschriften für die Zuteilung von Entfernungsmeßpunkten zu Ortsnetzen auf Inseln enthält.
- § 35: Neue Fassung für § 35, der detaillierte Vorschriften für den Nahdienst und die Abwicklung von Nahgesprächen enthält.
- § 3 Abs. 1: Erweiterung um Sinngemäßanwendung von § 12 Abs. 1, 6 und 7
- § 3 Abs. 3 a: Einführung von Anschalteeinrichtungen an öffentlichen Sprechstellen
- § 4 Abs. 1 Nr. 4: Neuformulierung für Sprechapparate besonderer Art, Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
- § 4 Abs. 1 Nr. 4 a: Einführung von Einrichtungen über Anschalteeinrichtungen
- § 5 Abs. 2: Erweiterung um Regelungen für Regelhauptanschlüsse
- § 5 Abs. 11: Streichung von 'und nur als Regelhauptanschlüsse'
- § 7 Abs. 1 und 6: Streichung des Wortes 'verschiedenen,'
- § 8: Neuformulierung der Überschrift und Einführung von Anschalteeinrichtungen für Fernkopierer und Bildsendegeräte
- § 28 Abs. 1: Einführung der Schaltungszulassung
- § 30 Abs. 2: Einführung von Plombierung oder Überlassung des Kennungsspeichers
- § 30 Abs. 3: Anpassung der Satzreferenzen
- § 32 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 32 Abs. 6: Neuformulierung für Rückgabe des posteigenen Kennungsspeichers
- § 32 Abs. 7: Neuformulierung für Funkrufanschlüsse
- § 36 Abs. 3: Streichung des ersten Satzes und Anpassung des zweiten Satzes
- § 36 a: Einführung von Konferenzgesprächen
- Abschnitt E: Einführung des Telefaxdienstes in der Überschrift
- § 38 a: Einführung des Telefaxdienstes
- § 39: Anpassung der Überschrift und Einführung des Amtlichen Telefaxverzeichnisses
- § 44 Abs. 1: Einführung der Schaltungszulassung
- § 54: Erweiterung des Anwendungsbereichs
- Anlage 1 zu § 11 Abs. 4: Erweiterung der Formulierung
## Wortlaut

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- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-04-05** · BGBl. 1978 I S. 450 — Berichtigung der Zehnten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-06-03** · BGBl. 1978 I S. 647 — Elfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (11. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 6 Nr. 5: Die Zahl 1114 wird durch die Zahl 8 ersetzt.
- § 5 Abs. 11: Neuer Absatz 11 hinzugefügt, der spezielle Vorschriften für Hauptanschlüsse der Telefonseelsorge und Sozialen Beratungsdienste enthält.
- § 5 Abs. 12: Neuer Absatz 12 hinzugefügt, der die Ermächtigungsnachweise für Anschlüsse der Telefonseelsorge und Sozialen Beratungsdienste regelt.
- § 5 Abs. 13: Neuer Absatz 13 hinzugefügt, der Vorschriften für okumenische Telefonseelsorgestellen enthält.
- § 17 Abs. 11: Neuer Absatz 11 hinzugefügt, der die Änderung von Hauptanschlüssen in Anschlüsse der Telefonseelsorge oder Sozialen Beratungsdienste regelt.
- § 33 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der Vorschriften für die Zuteilung von Entfernungsmeßpunkten zu Ortsnetzen auf Inseln enthält.
- § 35: Neue Fassung für § 35, der detaillierte Vorschriften für den Nahdienst und die Abwicklung von Nahgesprächen enthält.
- § 3 Abs. 1: Erweiterung um Sinngemäßanwendung von § 12 Abs. 1, 6 und 7
- § 3 Abs. 3 a: Einführung von Anschalteeinrichtungen an öffentlichen Sprechstellen
- § 4 Abs. 1 Nr. 4: Neuformulierung für Sprechapparate besonderer Art, Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
- § 4 Abs. 1 Nr. 4 a: Einführung von Einrichtungen über Anschalteeinrichtungen
- § 5 Abs. 2: Erweiterung um Regelungen für Regelhauptanschlüsse
- § 5 Abs. 11: Streichung von 'und nur als Regelhauptanschlüsse'
- § 7 Abs. 1 und 6: Streichung des Wortes 'verschiedenen,'
- § 8: Neuformulierung der Überschrift und Einführung von Anschalteeinrichtungen für Fernkopierer und Bildsendegeräte
- § 28 Abs. 1: Einführung der Schaltungszulassung
- § 30 Abs. 2: Einführung von Plombierung oder Überlassung des Kennungsspeichers
- § 30 Abs. 3: Anpassung der Satzreferenzen
- § 32 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 32 Abs. 6: Neuformulierung für Rückgabe des posteigenen Kennungsspeichers
- § 32 Abs. 7: Neuformulierung für Funkrufanschlüsse
- § 36 Abs. 3: Streichung des ersten Satzes und Anpassung des zweiten Satzes
- § 36 a: Einführung von Konferenzgesprächen
- Abschnitt E: Einführung des Telefaxdienstes in der Überschrift
- § 38 a: Einführung des Telefaxdienstes
- § 39: Anpassung der Überschrift und Einführung des Amtlichen Telefaxverzeichnisses
- § 44 Abs. 1: Einführung der Schaltungszulassung
- § 54: Erweiterung des Anwendungsbereichs
- Anlage 1 zu § 11 Abs. 4: Erweiterung der Formulierung

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-02-19 — Zweite Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (2. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 185
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 11: Neue Gebühren für Anschließung, Verlegung oder Auswechslung von Zusatzeinrichtungen
Anlage 1 zu § 11 Abs. 4: Erweiterung der Formulierung

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 28 Abs. 4 und § 29 Abs. 2: Neue Verweisung in Abschnitt 2.14.5. Abnahmegebühren
§ 28 Abs. 1: Einführung der Schaltungszulassung

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-06-03Elfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (11. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 647
> Station: 1978-12-06Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 3 Abs. 6 Nr. 5: Die Zahl 1114 wird durch die Zahl 8 ersetzt.
§ 3 Abs. 1: Erweiterung um Sinngemäßanwendung von § 12 Abs. 1, 6 und 7
§ 3 Abs. 3 a: Einführung von Anschalteeinrichtungen an öffentlichen Sprechstellen

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 4 Abs. 1 Nr. 6, § 9 a, § 30 Abs. 3, § 31 Abs. 4, § 32 Abs. 6: Neue Vorschriften für Funkrufanschlüsse
§ 30 Abs. 2: Einführung von Plombierung oder Überlassung des Kennungsspeichers
§ 30 Abs. 3: Anpassung der Satzreferenzen

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 20 Abs. 1 bis 3 und § 32 Abs. 5: Neue Vorschriften für Sperre von Anschlüssen
§ 32 Abs. 3: Streichung des Absatzes
§ 4 Abs. 1 Nr. 6, § 9 a, § 30 Abs. 3, § 31 Abs. 4, § 32 Abs. 6: Neue Vorschriften für Funkrufanschlüsse
§ 32 Abs. 6: Neuformulierung für Rückgabe des posteigenen Kennungsspeichers
§ 32 Abs. 7: Neuformulierung für Funkrufanschlüsse

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Dritte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (3. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2655
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 36 Abs. 2 Nr. 2: Neue Formulierung für Gespräche von und nach Funkfernsprechanschlüssen, die nicht im Nahdienst abgewickelt werden.
§ 36 Abs. 3: Streichung des ersten Satzes und Anpassung des zweiten Satzes
§ 36 Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Worte 'Nah- oder' vor 'Selbstwählferndienst'.
§ 36 a: Einführung von Konferenzgesprächen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 38 Abs. 3: Neue Vorschriften für Beobachtungen von Teilnehmeranschlüssen auf Antrag
§ 38 a: Einführung des Telefaxdienstes

7
fernmeldeordnung/§39.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 39: Anpassung der Überschrift und Einführung des Amtlichen Telefaxverzeichnisses

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 4 Abs. 1 Nr. 6, § 9 a, § 30 Abs. 3, § 31 Abs. 4, § 32 Abs. 6: Neue Vorschriften für Funkrufanschlüsse
§ 4 Abs. 1 Nr. 4: Neuformulierung für Sprechapparate besonderer Art, Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
§ 4 Abs. 1 Nr. 4 a: Einführung von Einrichtungen über Anschalteeinrichtungen

7
fernmeldeordnung/§44.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 44 Abs. 1: Einführung der Schaltungszulassung

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-06-03Elfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (11. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 647
> Station: 1978-12-06Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 5 Abs. 11: Neuer Absatz 11 hinzugefügt, der spezielle Vorschriften für Hauptanschlüsse der Telefonseelsorge und Sozialen Beratungsdienste enthält.
§ 5 Abs. 2: Erweiterung um Regelungen für Regelhauptanschlüsse
§ 5 Abs. 12: Neuer Absatz 12 hinzugefügt, der die Ermächtigungsnachweise für Anschlüsse der Telefonseelsorge und Sozialen Beratungsdienste regelt.
§ 5 Abs. 13: Neuer Absatz 13 hinzugefügt, der Vorschriften für okumenische Telefonseelsorgestellen enthält.
§ 5 Abs. 11: Streichung von 'und nur als Regelhauptanschlüsse'

7
fernmeldeordnung/§54.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 54: Erweiterung des Anwendungsbereichs

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-02-19 — Zweite Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (2. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 185
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 7 Abs. 4 Satz 2: Erhöhung der Gebühren für unzulässige Zusammenschaltungen
§ 7: Neufassung der Gebühren für die Benutzung von Teilnehmereinrichtungen durch andere und Zusammenschalten von Leitungen
§ 7 Abs. 4, 7 und 8: Neue Gebühren für den Verzicht auf technische Verhinderung der Zusammenschaltung von Querverbindungsleitungen und Abzweigleitungen
§ 7 Abs. 1 und 6: Streichung des Wortes 'verschiedenen,'

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-02-19 — Zweite Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (2. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 185
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 8 Abs. 1: Neue Gebühren für Sprechapparate besonderer Art bei einfachen Hauptstellen
§ 8 Abs. 2 bis 5: Neue Gebühren für Zusatzeinrichtungen bei einfachen Hauptstellen
§ 8: Neuformulierung der Überschrift und Einführung von Anschalteeinrichtungen für Fernkopierer und Bildsendegeräte

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@@ -1,36 +1,24 @@
# FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR — 1977-12-29
# FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR — 1978-12-06
- **Titel:** Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2909
- **Inkrafttreten:** 1979-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/91#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich Gebühren und Regelungen für Notrufmelder und Entstörungsleistungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- Vorbemerkungen vor Abschnitt 1. Offentliches Telexnetz: Vorbemerkungen zur Anwendung der Vorbemerkungen der Fernmeldegebührenvorschriften hinzugefügt.
- Abschnitt 1.2.1. Leitungsgebühren, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 7, Spalte 'Gegenstand': Das Wort 'und' durch 'bis' ersetzt.
- Abschnitt 1.2.2. Ausgleichsgebühren: Neue Fassung nach Anlage 18.
- Abschnitt 1.4. Besonders kostspielige Leitungen, Nummern 2 und 3: Nummern 2 und 3 gestrichen.
- Abschnitt 1.4. Besonders kostspielige Leitungen, Nummer 4, Spalte 'Gegenstand': Die Worte 'bis 3' gestrichen.
- Abschnitt 1.5. Anschließungs-, Übernahme-, Verlegungs-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 1.6. Telexverbindungsgebühren: Neue Fassung nach Anlage 19.
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz, Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datex-Hauptanschlüsse: Neue Fassung nach Anlage 20.
- Abschnitt 2.2. Anschließungs-, Übernahme-, Verlegungs-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 2.3. Datexverbindungsgebühren: Neue Fassung nach Anlage 21.
- Abschnitt 3. Nebengebühren, Abschnittsüberschrift 3.1. Gebühren für Zusatzeinrichtungen und Anbaugeräte: Neue Überschrift '3.1. Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen (§ 5 der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst)'.
- Abschnitt 3.1.1. Grundgebühren, Abschnittsüberschrift: Überschrift gestrichen.
- Abschnitt 3.1.1. Grundgebühren, Nummer 1 und 2, Spalte 'Monatliche Gebühr DM': Die Zahl '1.3.1' durch '15,--' ersetzt.
- Abschnitt 3.1.2. Anschließungs- und Änderungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 3.1.3. Bearbeitungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren, Nummern 1 bis 4: Neue Fassung nach Anlage 22.
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren, Nummer 52, Spalte 'Gegenstand': Vorschrift gestrichen.
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren, Nummer 53: Neue Nummer 53 hinzugefügt.
- Abschnitt 3.3. Gebühren für überlassene Fernschreibeinrichtungen: Neue Fassung nach Anlage 23.
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen, Text vor Nummer 9, Spalte 'Gegenstand': Die Worte ', je Anschluß' hinzugefügt.
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen, Nummern 13 und 14: Nummern 13 und 14 durch Nummern 13 bis 15 ersetzt.
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren: Neuer Abschnitt nach Anlage 24 hinzugefügt.
- Abschnitt 1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummer 1, Spalte „Gebühr": Die Gebühr wird von 80,- auf 65,- geändert.
- Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 5, Spalte Gegenstand": Das Wort „laufende“ wird durch „monatliche“ ersetzt.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 4: Die Gebühr wird von 0,75 auf 0,56 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 5: Die Gebühr wird von 1,-- auf 0,80 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 9: Die Gebühr wird von 0,90 auf 0,67 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 10: Die Gebühr wird von 1,20 auf 0,96 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 14: Die Gebühr wird von 1,35 auf 1,01 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 15: Die Gebühr wird von 1,80 auf 1,44 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 18: Die Gebühr wird von 2,60 auf 1,52 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 20: Die Gebühr wird von 2,70 auf 2,16 geändert.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Vorbemerkungen vor Abschnitt 1. Offentliches Telexnetz: Vorbemerkungen zur Anwendung der Vorbemerkungen der Fernmeldegebührenvorschriften hinzugefügt.
- Abschnitt 1.2.1. Leitungsgebühren, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 7, Spalte 'Gegenstand': Das Wort 'und' durch 'bis' ersetzt.
- Abschnitt 1.2.2. Ausgleichsgebühren: Neue Fassung nach Anlage 18.
- Abschnitt 1.4. Besonders kostspielige Leitungen, Nummern 2 und 3: Nummern 2 und 3 gestrichen.
- Abschnitt 1.4. Besonders kostspielige Leitungen, Nummer 4, Spalte 'Gegenstand': Die Worte 'bis 3' gestrichen.
- Abschnitt 1.5. Anschließungs-, Übernahme-, Verlegungs-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 1.6. Telexverbindungsgebühren: Neue Fassung nach Anlage 19.
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz, Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datex-Hauptanschlüsse: Neue Fassung nach Anlage 20.
- Abschnitt 2.2. Anschließungs-, Übernahme-, Verlegungs-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 2.3. Datexverbindungsgebühren: Neue Fassung nach Anlage 21.
- Abschnitt 3. Nebengebühren, Abschnittsüberschrift 3.1. Gebühren für Zusatzeinrichtungen und Anbaugeräte: Neue Überschrift '3.1. Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen (§ 5 der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst)'.
- Abschnitt 3.1.1. Grundgebühren, Abschnittsüberschrift: Überschrift gestrichen.
- Abschnitt 3.1.1. Grundgebühren, Nummer 1 und 2, Spalte 'Monatliche Gebühr DM': Die Zahl '1.3.1' durch '15,--' ersetzt.
- Abschnitt 3.1.2. Anschließungs- und Änderungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 3.1.3. Bearbeitungsgebühren: Abschnitt aufgehoben.
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren, Nummern 1 bis 4: Neue Fassung nach Anlage 22.
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren, Nummer 52, Spalte 'Gegenstand': Vorschrift gestrichen.
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren, Nummer 53: Neue Nummer 53 hinzugefügt.
- Abschnitt 3.3. Gebühren für überlassene Fernschreibeinrichtungen: Neue Fassung nach Anlage 23.
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen, Text vor Nummer 9, Spalte 'Gegenstand': Die Worte ', je Anschluß' hinzugefügt.
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen, Nummern 13 und 14: Nummern 13 und 14 durch Nummern 13 bis 15 ersetzt.
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren: Neuer Abschnitt nach Anlage 24 hinzugefügt.
- Abschnitt 1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummer 1, Spalte „Gebühr": Die Gebühr wird von 80,- auf 65,- geändert.
- Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 5, Spalte Gegenstand": Das Wort „laufende“ wird durch „monatliche“ ersetzt.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 4: Die Gebühr wird von 0,75 auf 0,56 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 5: Die Gebühr wird von 1,-- auf 0,80 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 9: Die Gebühr wird von 0,90 auf 0,67 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 10: Die Gebühr wird von 1,20 auf 0,96 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 14: Die Gebühr wird von 1,35 auf 1,01 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 15: Die Gebühr wird von 1,80 auf 1,44 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 18: Die Gebühr wird von 2,60 auf 1,52 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 20: Die Gebühr wird von 2,70 auf 2,16 geändert.

52
fgv/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,52 @@
# FGV — 1978-12-06
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt 1.1, Monatliche Grundgebühren für Hauptanschlüsse, Nummer 11 a: Einführung eines Zuschlags zur monatlichen Grundgebühr bei Regelhauptanschlüssen, die an eine andere als die zuständige Ortsvermittlungsstelle herangeführt werden
- Abschnitt 1.3, Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen bei einfachen Hauptstellen, Überschrift: Erweiterung der Überschrift um Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 1.3, Nummer 8 a und 8 b: Ersetzen von Nummer 8 a durch Nummern 8 a und 8 b, Einführung von Gebühren für Sprechapparate mit Schauzeichen und Tastenfeld
- Abschnitt 1.3, Nummer 39: Ersetzen des Wortes 'Warnstelleneinrichtung' durch 'Warnverteilübertragung'
- Abschnitt 1.3, Nummer 40: Ersetzen der Vorschrift in der Spalte 'Gegenstand' für Faksimile-Geräte
- Abschnitt 1.3, Nummer 43: Ersetzen der Vorschrift in der Spalte 'Gegenstand' für galvanisch verbundene Zusatzeinrichtungen
- Abschnitt 1.3, Nummern 44 bis 47: Einfügen von neuen Nummern 44 bis 47 für Anschalteeinrichtungen und Einrichtungen, die über Anschalteeinrichtungen angeschlossen sind
- Abschnitt 1.4, Anschluss-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 1 a: Einfügen der Vorschrift 1 a zur Herstellung und Anschließung der Posttrenneinrichtung
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 2 und 3: Streichung der Worte 'nach Abschnitt 4'
- Abschnitt 1.4, Nummer 4 a: Ersetzen der Vorschrift für Zusatzeinrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 4 a: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift 2 zu Nummer 4 a: Einfügen der Vorschrift 2 zur Anschließung von Fernkopierern oder Bildsendegeräten
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 4 c: Ersetzen der Vorschrift für gleichzeitige Anschließung von Einrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift 2 zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Vorschrift 2 zu Nummer 4 a
- Abschnitt 1.4, Vorschrift 4 zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Bedingungen für die Anschließung von Einrichtungen
- Abschnitt 1.4, Nummer 7: Ersetzen der Vorschrift für die gleichzeitige Änderung der Endleitungen
- Abschnitt 1.4, Nummer 8: Ersetzen der Vorschrift für die Leistungen der Deutschen Bundespost
- Abschnitt 2.2.1, Regelausstattung, Nummern 19 bis 22, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für Anschließungs- oder Auswechslungsgebühren
- Abschnitt 2.10, Allgemeine Zusatzeinrichtungen, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für allgemeine Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 2.10, Nummer 24 a: Einfügen von Nummer 24 a für Anschalteeinrichtungen für Fernkopierer
- Abschnitt 2.14.3, Private Zusatzeinrichtungen, Nummer 1: Ersetzen der Vorschrift für Faksimile-Geräte
- Abschnitt 2.14.3, Vorschrift zu Nummer 3: Hinzufügen der Vorschrift für galvanisch verbundene Zusatzeinrichtungen
- Abschnitt 2.14.4, Zusatzeinrichtungen für fernsprechfremde Zwecke, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für Einrichtungen für fernsprechfremde Zwecke
- Abschnitt 2.14.4, Nummer 3: Einfügen von Nummer 3 für Fernkopierer
- Abschnitt 4.4, Anschluss-, Änderungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift für die Mindestgebühr
- Abschnitt 5, Besonders kostspielige Leitungen, Vorschrift zu Nummer 5: Streichung der Vorschrift
- Abschnitt 5, Besonders kostspielige Leitungen, Vorschrift 2 zu Nummer 6: Streichung der Vorschrift
- Abschnitt 7.1, Orts-, Nah- und Ferngespräche, Vorschrift 3 a zu Nr. 1 bis 8: Ersetzen der Worte '3 b bis 3 d' durch '3 b und 3 d oder 3 c und 3 d'
- Abschnitt 7.4, Rheinfunkgespräche, Abschnitt 7.5, Konferenzgespräche: Einfügen von Abschnitt 7.5 für Konferenzgespräche
- Abschnitt 8, Fernsprechauftragsdienst, Aufgabe von Telegrammen, Amtliches Fernsprechbuch, Besondere Leistungen, Funkrufanschlüsse, Überschrift: Ersetzen der Worte 'Amtliches Fernsprechbuch' durch 'Amtliche Teilnehmerverzeichnisse'
- Abschnitt 8.3, Amtliche Teilnehmerverzeichnisse, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für amtliche Teilnehmerverzeichnisse
- Abschnitt 8.3, Nummer 1 und 2: Ersetzen der Worte 'Amtliches Fernsprechbuch' durch 'amtliche Teilnehmerverzeichnisse'
- Abschnitt 8.4, Besondere Leistungen, Nummern 19 bis 21: Einfügen von Nummern 19 bis 21 für Entstörungsleistungen
- Abschnitt 9.4, Gebühren für Bildverbindungen, Nummer 1: Ersetzen der Worte 'oder zwischen' durch 'einem Bildsendegerät im öffentlichen Fernprechnetz bzw.'
- Abschnitt 9.4, Nummer 4: Ersetzen der Vorschrift für Bildtelegramme
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
fgv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
fgv/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

38
fgv/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,38 @@
# Stellen dieser Station
- Abschnitt 1.1, Monatliche Grundgebühren für Hauptanschlüsse, Nummer 11 a: Einführung eines Zuschlags zur monatlichen Grundgebühr bei Regelhauptanschlüssen, die an eine andere als die zuständige Ortsvermittlungsstelle herangeführt werden
- Abschnitt 1.3, Grundgebühren für Zusatzeinrichtungen bei einfachen Hauptstellen, Überschrift: Erweiterung der Überschrift um Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 1.3, Nummer 8 a und 8 b: Ersetzen von Nummer 8 a durch Nummern 8 a und 8 b, Einführung von Gebühren für Sprechapparate mit Schauzeichen und Tastenfeld
- Abschnitt 1.3, Nummer 39: Ersetzen des Wortes 'Warnstelleneinrichtung' durch 'Warnverteilübertragung'
- Abschnitt 1.3, Nummer 40: Ersetzen der Vorschrift in der Spalte 'Gegenstand' für Faksimile-Geräte
- Abschnitt 1.3, Nummer 43: Ersetzen der Vorschrift in der Spalte 'Gegenstand' für galvanisch verbundene Zusatzeinrichtungen
- Abschnitt 1.3, Nummern 44 bis 47: Einfügen von neuen Nummern 44 bis 47 für Anschalteeinrichtungen und Einrichtungen, die über Anschalteeinrichtungen angeschlossen sind
- Abschnitt 1.4, Anschluss-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 1 a: Einfügen der Vorschrift 1 a zur Herstellung und Anschließung der Posttrenneinrichtung
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 2 und 3: Streichung der Worte 'nach Abschnitt 4'
- Abschnitt 1.4, Nummer 4 a: Ersetzen der Vorschrift für Zusatzeinrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 4 a: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift 2 zu Nummer 4 a: Einfügen der Vorschrift 2 zur Anschließung von Fernkopierern oder Bildsendegeräten
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 4 c: Ersetzen der Vorschrift für gleichzeitige Anschließung von Einrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 1.4, Vorschrift 2 zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Vorschrift 2 zu Nummer 4 a
- Abschnitt 1.4, Vorschrift 4 zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift und Hinzufügen von Bedingungen für die Anschließung von Einrichtungen
- Abschnitt 1.4, Nummer 7: Ersetzen der Vorschrift für die gleichzeitige Änderung der Endleitungen
- Abschnitt 1.4, Nummer 8: Ersetzen der Vorschrift für die Leistungen der Deutschen Bundespost
- Abschnitt 2.2.1, Regelausstattung, Nummern 19 bis 22, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für Anschließungs- oder Auswechslungsgebühren
- Abschnitt 2.10, Allgemeine Zusatzeinrichtungen, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für allgemeine Zusatzeinrichtungen und Anschalteeinrichtungen
- Abschnitt 2.10, Nummer 24 a: Einfügen von Nummer 24 a für Anschalteeinrichtungen für Fernkopierer
- Abschnitt 2.14.3, Private Zusatzeinrichtungen, Nummer 1: Ersetzen der Vorschrift für Faksimile-Geräte
- Abschnitt 2.14.3, Vorschrift zu Nummer 3: Hinzufügen der Vorschrift für galvanisch verbundene Zusatzeinrichtungen
- Abschnitt 2.14.4, Zusatzeinrichtungen für fernsprechfremde Zwecke, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für Einrichtungen für fernsprechfremde Zwecke
- Abschnitt 2.14.4, Nummer 3: Einfügen von Nummer 3 für Fernkopierer
- Abschnitt 4.4, Anschluss-, Änderungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift zu Nummer 6: Ersetzen der Vorschrift für die Mindestgebühr
- Abschnitt 5, Besonders kostspielige Leitungen, Vorschrift zu Nummer 5: Streichung der Vorschrift
- Abschnitt 5, Besonders kostspielige Leitungen, Vorschrift 2 zu Nummer 6: Streichung der Vorschrift
- Abschnitt 7.1, Orts-, Nah- und Ferngespräche, Vorschrift 3 a zu Nr. 1 bis 8: Ersetzen der Worte '3 b bis 3 d' durch '3 b und 3 d oder 3 c und 3 d'
- Abschnitt 7.4, Rheinfunkgespräche, Abschnitt 7.5, Konferenzgespräche: Einfügen von Abschnitt 7.5 für Konferenzgespräche
- Abschnitt 8, Fernsprechauftragsdienst, Aufgabe von Telegrammen, Amtliches Fernsprechbuch, Besondere Leistungen, Funkrufanschlüsse, Überschrift: Ersetzen der Worte 'Amtliches Fernsprechbuch' durch 'Amtliche Teilnehmerverzeichnisse'
- Abschnitt 8.3, Amtliche Teilnehmerverzeichnisse, Überschrift: Ersetzen der Überschrift für amtliche Teilnehmerverzeichnisse
- Abschnitt 8.3, Nummer 1 und 2: Ersetzen der Worte 'Amtliches Fernsprechbuch' durch 'amtliche Teilnehmerverzeichnisse'
- Abschnitt 8.4, Besondere Leistungen, Nummern 19 bis 21: Einfügen von Nummern 19 bis 21 für Entstörungsleistungen
- Abschnitt 9.4, Gebühren für Bildverbindungen, Nummer 1: Ersetzen der Worte 'oder zwischen' durch 'einem Bildsendegerät im öffentlichen Fernprechnetz bzw.'
- Abschnitt 9.4, Nummer 4: Ersetzen der Vorschrift für Bildtelegramme

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@@ -1,76 +1,17 @@
# FMO — 1977-12-29
# FMO — 1978-12-06
- **Titel:** Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2909
- **Inkrafttreten:** 1979-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/91#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich Gebühren und Regelungen für Notrufmelder und Entstörungsleistungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 4: Ersetzt '§ 24 Abs. 2 Satz 5' durch '§ 24 Abs. 2 Satz 5 und 6'
- § 5 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der die Verpflichtung des Teilnehmers zur Beseitigung von Schäden an teilnehmereigenen Einrichtungen regelt
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte 'Satz 1 und 2'
- § 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt '§ 11 Abs. 3 Satz 1, 5 und 6' durch '§ 11 Abs. 3 a'
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'länger als 14 Tage'
- § 36 Abs. 4 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 38 Abs. 1 Satz 1: Einfügung des Wortes '(Vergleichszählung)' nach 'Gebührenzählung'
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'ausreichende' durch 'notwendige'
- § 39 Abs. 2 Sätze 3 bis 6: Neue Sätze 3 bis 6 eingefügt, die Regeln für Einträge mit Branchen-, Geschäfts- oder Berufsbezeichnungen und Werbeangaben festlegen
- § 39 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für Absatz 3 Satz 2, der die Anwendung von Absatz 2 für Nebeneinträge regelt
- § 43 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Rundfunkzwecke' durch 'Ton- oder Fernsehsignalübertragungen'
- § 43 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt 'Rundfunkzwecke' durch 'Ton- oder Fernsehsignalübertragungen'
- § 46: Neue Fassung für § 46, die zusätzliche Bestimmungen für Stromwege für Ton- oder Fernsehsignalübertragungen enthält
- § 47: Neue Fassung für § 47, die Bestimmungen für Stromwege mit Mehrwegeführung enthält
- § 48 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Worte 'Abs. 2'
- § 49 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Worte 'Abs. 2'
- § 49 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'Bei der dauernden Überlassung werden' durch 'Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden bei der dauernden Überlassung'
- § 49a: Neuer § 49a hinzugefügt, der Bestimmungen für örtliche Kabelnetze für die Übertragung von Ton- und Fernsehsignalen enthält
- § 51 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt 'zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion' durch 'Schwarwdienstzentrale'
- § 3 Abs. 4 Nr. 8: Neue Fassung für Gebühren bei Ortsveränderung oder anderer Änderung der öffentlichen Sprechstelle.
- § 3 Abs. 5 Nr. 4: Ersetzt die Worte „§ 18 Abs. 1 und 2“ durch „§ 18 Abs. 1, 1 a und 2“.
- § 3 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1: Neue Fassung für das Rechtsverhältnis der Notdienstträger zur Deutschen Bundespost.
- § 3 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2: Ersetzt die Worte „§ 10 Abs. 4 Satz 1 und 2“ durch „§ 10 Abs. 4 Satz 1“.
- § 3 Abs. 6 Nr. 5: Neue Fassung für die monatliche Gebühr und Anschließungsgebühr für Notrufmelder.
- § 5 Abs. 1 Satz 4 und 5: Neue Fassung für die Anschlussart von Einzel- und Zweieranschlüssen.
- § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1: Neue Fassung für Ausnahmehauptanschlüsse.
- § 8 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt die Worte „Luftschutzwarn- und Alarmdienstes“ durch „Warn- und Alarmdienstes“.
- § 9 Überschrift: Ersetzt die Worte „besonders wichtige Leitungen“ durch „Leitungen mit Mehrwegeführung“.
- § 9 Abs. 4: Neue Fassung für Leitungen mit Mehrwegeführung.
- § 10 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung für Teilnehmergemeinschaften.
- § 11 Abs. 1 bis 3 a: Neue Fassung für Neuanschließung und Übernahme von Teilnehmereinrichtungen.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Fügt die Worte „in der Regel“ ein.
- § 11 Abs. 10 Satz 2: Neue Fassung für die Berechnung der monatlichen Gebühren.
- § 11 Abs. 11 Satz 1: Ersetzt die Worte „(Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2)“ durch „(Absatz 3 Satz 2)“.
- § 11 Abs. 12: Streichung des Absatzes.
- § 13 Abs. 2: Neue Fassung für Vorschußzahlungen.
- § 13 Abs. 3 Satz 8: Neue Fassung für Mehraufwand bei nicht eingelösten Schecks.
- § 13 Abs. 9 Nr. 1: Streichung der Worte „länger als 14 Tage ununterbrochen“.
- § 13 Abs. 9 Nr. 2: Ersetzt die Zahl „14“ durch „7“.
- § 14 Nr. 2: Streichung der Worte „Satz 1“.
- § 17 Abs. 7: Ersetzt die Worte „§ 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 bis 6“ durch „§ 11 Abs. 3 Satz 1 und 2 Halbsatz 1, Abs. 3 a“.
- § 17 Abs. 8 Satz 2: Streichung der Worte „Satz 1“.
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Kündigung von Teilnehmereinrichtungen.
- § 18 Abs. 1 a: Einfügung eines neuen Absatzes für die Kündigung.
- § 18 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für die Kündigungsfrist.
- § 19 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für die Anwendung von § 18.
- § 19 Abs. 2: Neue Fassung für die Erhebung von Restgebühren.
- § 19 Abs. 4: Ersetzt die Worte „(§ 11 Abs. 2)“ durch „(§ 11)“.
- § 19 Abs. 5 Satz 2: Ersetzt die Worte „Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2“ durch „Abs. 1 a Satz 1 Halbsatz 1“.
- § 20 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Worte „nochmalige vorherige Ankündigung“ durch „nochmaligen vorherigen Hinweis“.
- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für die Zulässigkeit der Sperre.
- § 20 Abs. 1 Satz 6: Streichung des Satzes.
- § 20 Abs. 2: Neue Fassung für die Sperre bei Gefahr von Gebührenausfällen.
- § 20 Abs. 3 a: Einfügung eines neuen Absatzes für die Sperre bei Auszug.
- § 20 Abs. 5 Halbsatz 1: Streichung der Worte „gemäß Absatz 3“.
- § 21: Neue Fassung für die Rückgabe von Teilnehmereinrichtungen.
- § 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für teilnehmereigene Einrichtungen bei posteigenen Nebenstellenanlagen.
- § 23 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzt die Worte „§ 18 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Abs. 2“ durch „§ 18 Abs. 1 a und 2“.
- § 24 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz ein, der die maximale Dauer der Restgebühr festlegt.
- § 24 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz ein, der den Rückzug von Anträgen regelt.
- § 24 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für die Auswechslung oder Ortsveränderung von Vermittlungseinrichtungen.
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung für die Wiederverwendung von gebrauchten Fernsprecheinrichtungen.
- § 8 Abs. 6 Satz 1: Faksimile-Geräte können auf Antrag am Telefaxdienst teilnehmen.
- § 11 Abs. 3 Satz 2: Die Gebühr nach Abschnitt 1.4 Nr. 4 a der Fernmeldegebührenvorschriften wird bis Ende 1979 nicht erhoben.
- § 4 Abs. 2 der Verordnung über den Fernmeldeverkehr mit dem Ausland: Begrenzter Versuchsbetrieb für Datenpaketverbindungen mit CEPT-Ländern, Gebührenreduktionen.
## Wortlaut

View File

@@ -8,3 +8,4 @@
- **1976-04-15** · BGBl. 1976 I S. 986 — Sechste Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (6. ÄndVFO)
- **1976-11-16** · BGBl. 1976 I S. 3125 — Achte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (8. ÄndVFO)
- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

View File

@@ -1,64 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 4: Ersetzt '§ 24 Abs. 2 Satz 5' durch '§ 24 Abs. 2 Satz 5 und 6'
- § 5 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der die Verpflichtung des Teilnehmers zur Beseitigung von Schäden an teilnehmereigenen Einrichtungen regelt
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Worte 'Satz 1 und 2'
- § 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt '§ 11 Abs. 3 Satz 1, 5 und 6' durch '§ 11 Abs. 3 a'
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'länger als 14 Tage'
- § 36 Abs. 4 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 38 Abs. 1 Satz 1: Einfügung des Wortes '(Vergleichszählung)' nach 'Gebührenzählung'
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'ausreichende' durch 'notwendige'
- § 39 Abs. 2 Sätze 3 bis 6: Neue Sätze 3 bis 6 eingefügt, die Regeln für Einträge mit Branchen-, Geschäfts- oder Berufsbezeichnungen und Werbeangaben festlegen
- § 39 Abs. 3 Satz 2: Neue Fassung für Absatz 3 Satz 2, der die Anwendung von Absatz 2 für Nebeneinträge regelt
- § 43 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Rundfunkzwecke' durch 'Ton- oder Fernsehsignalübertragungen'
- § 43 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt 'Rundfunkzwecke' durch 'Ton- oder Fernsehsignalübertragungen'
- § 46: Neue Fassung für § 46, die zusätzliche Bestimmungen für Stromwege für Ton- oder Fernsehsignalübertragungen enthält
- § 47: Neue Fassung für § 47, die Bestimmungen für Stromwege mit Mehrwegeführung enthält
- § 48 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Worte 'Abs. 2'
- § 49 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Worte 'Abs. 2'
- § 49 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'Bei der dauernden Überlassung werden' durch 'Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden bei der dauernden Überlassung'
- § 49a: Neuer § 49a hinzugefügt, der Bestimmungen für örtliche Kabelnetze für die Übertragung von Ton- und Fernsehsignalen enthält
- § 51 Abs. 4 Satz 3: Ersetzt 'zuständige Wasser- und Schiffahrtsdirektion' durch 'Schwarwdienstzentrale'
- § 3 Abs. 4 Nr. 8: Neue Fassung für Gebühren bei Ortsveränderung oder anderer Änderung der öffentlichen Sprechstelle.
- § 3 Abs. 5 Nr. 4: Ersetzt die Worte „§ 18 Abs. 1 und 2“ durch „§ 18 Abs. 1, 1 a und 2“.
- § 3 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1: Neue Fassung für das Rechtsverhältnis der Notdienstträger zur Deutschen Bundespost.
- § 3 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2: Ersetzt die Worte „§ 10 Abs. 4 Satz 1 und 2“ durch „§ 10 Abs. 4 Satz 1“.
- § 3 Abs. 6 Nr. 5: Neue Fassung für die monatliche Gebühr und Anschließungsgebühr für Notrufmelder.
- § 5 Abs. 1 Satz 4 und 5: Neue Fassung für die Anschlussart von Einzel- und Zweieranschlüssen.
- § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1: Neue Fassung für Ausnahmehauptanschlüsse.
- § 8 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt die Worte „Luftschutzwarn- und Alarmdienstes“ durch „Warn- und Alarmdienstes“.
- § 9 Überschrift: Ersetzt die Worte „besonders wichtige Leitungen“ durch „Leitungen mit Mehrwegeführung“.
- § 9 Abs. 4: Neue Fassung für Leitungen mit Mehrwegeführung.
- § 10 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung für Teilnehmergemeinschaften.
- § 11 Abs. 1 bis 3 a: Neue Fassung für Neuanschließung und Übernahme von Teilnehmereinrichtungen.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Fügt die Worte „in der Regel“ ein.
- § 11 Abs. 10 Satz 2: Neue Fassung für die Berechnung der monatlichen Gebühren.
- § 11 Abs. 11 Satz 1: Ersetzt die Worte „(Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2)“ durch „(Absatz 3 Satz 2)“.
- § 11 Abs. 12: Streichung des Absatzes.
- § 13 Abs. 2: Neue Fassung für Vorschußzahlungen.
- § 13 Abs. 3 Satz 8: Neue Fassung für Mehraufwand bei nicht eingelösten Schecks.
- § 13 Abs. 9 Nr. 1: Streichung der Worte „länger als 14 Tage ununterbrochen“.
- § 13 Abs. 9 Nr. 2: Ersetzt die Zahl „14“ durch „7“.
- § 14 Nr. 2: Streichung der Worte „Satz 1“.
- § 17 Abs. 7: Ersetzt die Worte „§ 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 bis 6“ durch „§ 11 Abs. 3 Satz 1 und 2 Halbsatz 1, Abs. 3 a“.
- § 17 Abs. 8 Satz 2: Streichung der Worte „Satz 1“.
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Kündigung von Teilnehmereinrichtungen.
- § 18 Abs. 1 a: Einfügung eines neuen Absatzes für die Kündigung.
- § 18 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für die Kündigungsfrist.
- § 19 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für die Anwendung von § 18.
- § 19 Abs. 2: Neue Fassung für die Erhebung von Restgebühren.
- § 19 Abs. 4: Ersetzt die Worte „(§ 11 Abs. 2)“ durch „(§ 11)“.
- § 19 Abs. 5 Satz 2: Ersetzt die Worte „Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2“ durch „Abs. 1 a Satz 1 Halbsatz 1“.
- § 20 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Worte „nochmalige vorherige Ankündigung“ durch „nochmaligen vorherigen Hinweis“.
- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für die Zulässigkeit der Sperre.
- § 20 Abs. 1 Satz 6: Streichung des Satzes.
- § 20 Abs. 2: Neue Fassung für die Sperre bei Gefahr von Gebührenausfällen.
- § 20 Abs. 3 a: Einfügung eines neuen Absatzes für die Sperre bei Auszug.
- § 20 Abs. 5 Halbsatz 1: Streichung der Worte „gemäß Absatz 3“.
- § 21: Neue Fassung für die Rückgabe von Teilnehmereinrichtungen.
- § 22 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für teilnehmereigene Einrichtungen bei posteigenen Nebenstellenanlagen.
- § 23 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzt die Worte „§ 18 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 und Abs. 2“ durch „§ 18 Abs. 1 a und 2“.
- § 24 Abs. 1: Fügt einen neuen Satz ein, der die maximale Dauer der Restgebühr festlegt.
- § 24 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz ein, der den Rückzug von Anträgen regelt.
- § 24 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes für die Auswechslung oder Ortsveränderung von Vermittlungseinrichtungen.
- § 25 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung für die Wiederverwendung von gebrauchten Fernsprecheinrichtungen.
- § 8 Abs. 6 Satz 1: Faksimile-Geräte können auf Antrag am Telefaxdienst teilnehmen.
- § 11 Abs. 3 Satz 2: Die Gebühr nach Abschnitt 1.4 Nr. 4 a der Fernmeldegebührenvorschriften wird bis Ende 1979 nicht erhoben.
- § 4 Abs. 2 der Verordnung über den Fernmeldeverkehr mit dem Ausland: Begrenzter Versuchsbetrieb für Datenpaketverbindungen mit CEPT-Ländern, Gebührenreduktionen.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 11 Abs. 1 bis 3 a: Neue Fassung für Neuanschließung und Übernahme von Teilnehmereinrichtungen.
§ 11 Abs. 5 Satz 2: Fügt die Worte „in der Regel“ ein.
§ 11 Abs. 10 Satz 2: Neue Fassung für die Berechnung der monatlichen Gebühren.
§ 11 Abs. 11 Satz 1: Ersetzt die Worte „(Absatz 3 Satz 1 Halbsatz 2)“ durch „(Absatz 3 Satz 2)“.
§ 11 Abs. 12: Streichung des Absatzes.
§ 11 Abs. 3 Satz 2: Die Gebühr nach Abschnitt 1.4 Nr. 4 a der Fernmeldegebührenvorschriften wird bis Ende 1979 nicht erhoben.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-10-30 — Vierte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (4. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 2663
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 4 Abs. 1 Nr. 5: Schlusspunkt durch Komma ersetzt und neue Nummer 6 hinzugefügt (Funkrufanschlüsse).
§ 4 Abs. 2 der Verordnung über den Fernmeldeverkehr mit dem Ausland: Begrenzter Versuchsbetrieb für Datenpaketverbindungen mit CEPT-Ländern, Gebührenreduktionen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 8 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt die Worte „Luftschutzwarn- und Alarmdienstes“ durch „Warn- und Alarmdienstes“.
§ 8 Abs. 6 Satz 1: Faksimile-Geräte können auf Antrag am Telefaxdienst teilnehmen.

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# FO — 1971-05-14
# FO — 1978-12-06
- **Titel:** Bekanntmachung der Fernmeldeordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 541
- **Inkrafttreten:** 1971-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/43#page=1
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Fernmeldeordnung in der Fassung ab dem 1. Juli 1971 fest, die sich aus verschiedenen früheren Verordnungen ergibt.
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1971-05-13** · BGBl. 1971 I S. 453 — Verordnung zur Änderung der Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Fernmeldewesens
- **1971-05-14** · BGBl. 1971 I S. 541 — Bekanntmachung der Fernmeldeordnung
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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@@ -0,0 +1,21 @@
# GEBÜHRENVORSCHRIFTEN-FÜR-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR — 1978-12-06
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt 1, Nr. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf der Nachrichtenagenturen und Zeitungsunternehmen, Rundfunkanstalten und Behörden
- Abschnitt 5, Nummer 4 a: Einführung einer neuen Gebühr für Baugruppen zum Datenübertragungsgerät (Modem) für 9 600 bit/s zur Bildung von bis zu 4 Unterkanälen
- Abschnitt 5, Nummer 5 a: Einführung einer neuen Gebühr für Baugruppen zum Datenübertragungsgerät (Modem) für 4 800 bit/s zur Bildung von 2 Unterkanälen mit je 2 400 bit/s
- Abschnitt 7, Abschnittsüberschrift: Änderung der Abschnittsüberschrift, um § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1, 3 und 6 der Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten zu berücksichtigen
- Abschnitt 7, Nummern 7 bis 10: Einführung neuer Gebühren für posteigene digitale Knoteneinrichtungen für verschiedene Datenraten und Anwendungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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# Stellen dieser Station
- Abschnitt 1, Nr. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Grundgebühren für Hauptanschlüsse für Direktruf der Nachrichtenagenturen und Zeitungsunternehmen, Rundfunkanstalten und Behörden
- Abschnitt 5, Nummer 4 a: Einführung einer neuen Gebühr für Baugruppen zum Datenübertragungsgerät (Modem) für 9 600 bit/s zur Bildung von bis zu 4 Unterkanälen
- Abschnitt 5, Nummer 5 a: Einführung einer neuen Gebühr für Baugruppen zum Datenübertragungsgerät (Modem) für 4 800 bit/s zur Bildung von 2 Unterkanälen mit je 2 400 bit/s
- Abschnitt 7, Abschnittsüberschrift: Änderung der Abschnittsüberschrift, um § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1, 3 und 6 der Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten zu berücksichtigen
- Abschnitt 7, Nummern 7 bis 10: Einführung neuer Gebühren für posteigene digitale Knoteneinrichtungen für verschiedene Datenraten und Anwendungen

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@@ -1,15 +1,15 @@
# TELEGRAMMORDNUNG — 1974-02-28
# TELEGRAMMORDNUNG — 1978-12-06
- **Titel:** Neufassung der Telegrammordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 373
- **Inkrafttreten:** 1974-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/18#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung der Telegrammordnung tritt am 1. September 1974 in Kraft und enthält Regelungen zur Beförderung, Einteilung, Gebühren und besonderen Leistungen von Telegrammen.
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 23 Abs. 2: Die Vorschriften gelten auch für den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches, außer soweit andere Regelungen der Gesetze und Verordnungen zur Durchführung des Internationalen Fernmeldevertrags und anderer Verträge gelten.
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1974-02-28** · BGBl. 1974 I S. 373 — Neufassung der Telegrammordnung
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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@@ -1,2 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 2: Die Vorschriften gelten auch für den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches, außer soweit andere Regelungen der Gesetze und Verordnungen zur Durchführung des Internationalen Fernmeldevertrags und anderer Verträge gelten.

7
telegrammordnung/§23.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 23 Abs. 2: Die Vorschriften gelten auch für den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches, außer soweit andere Regelungen der Gesetze und Verordnungen zur Durchführung des Internationalen Fernmeldevertrags und anderer Verträge gelten.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1978 I S. 1913
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Verkündung:** 1978-12-06
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Ausfertigung:** 1978-11-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-FÜR-DEN-FERNSCHREIB-UND-DEN-DATEXDIENST, TELEGRAMMORDNUNG, FERNERO, VERORDNUNG-ÜBER-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR-DIE, FO, FMO, GEBÜHRENVORSCHRIFTEN-FÜR-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR, FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR, AUSLANDSFERNMELDEGEBÜHRENORDNUNG, FERNMELDEORDNUNG, FGV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.

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@@ -1,21 +1,15 @@
# VERORDNUNG-FÜR-DEN-FERNSCHREIB-UND-DEN-DATEXDIENST — 1977-12-29
# VERORDNUNG-FÜR-DEN-FERNSCHREIB-UND-DEN-DATEXDIENST — 1978-12-06
- **Titel:** Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 2909
- **Inkrafttreten:** 1979-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/91#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere bezüglich Gebühren und Regelungen für Notrufmelder und Entstörungsleistungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2: An Satz 1 werden die Worte „sowie den öffentlichen Telexstellen“ angefügt.
- § 1 a: Neuer Paragraph über öffentliche Telexstellen, einschließlich ihrer Errichtung, Benutzung und Gebühren.
- § 6 Abs. 3: Neue Fassung, die die gelegentliche Mitbenutzung von einfachen Telexhauptanschlüssen erlaubt, aber die ständige Alleinbenutzung oder regelmäßige Übermittlung/Aufnahme von Telexnachrichten für andere verbietet.
- § 7: Änderungen in der Überschrift, Absatz 1 Satz 2 und Einfügung von Absatz 7, der Entstörungsleistungen und Gebührenregelungen betrifft.
- § 9 Abs. 1: Neue Fassung, die die Bereitstellung des öffentlichen Telexnetzes für verschiedene Übertragungsgeschwindigkeiten und den Datenverkehr der Datexteilnehmer regelt.
- § 11: Streichung von „sowie§ 6 Abs. 3 und 4“ in Absatz 2 und Einfügung von Absatz 3, der die Mitbenutzung von Datexhauptanschlüssen regelt.
- § 12: Änderungen in der Überschrift und in Absatz 2 Satz 3, die die Entstörung einbeziehen.
- § 17: Neufassung des Anwendungsbereichs, der nun auch den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches einschließt, sofern nicht andere Regelungen gelten.
## Wortlaut

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@@ -3,3 +3,4 @@
- **1974-02-28** · BGBl. 1974 I S. 388 — Neufassung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst
- **1975-12-16** · BGBl. 1975 I S. 3032 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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@@ -1,9 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2: An Satz 1 werden die Worte „sowie den öffentlichen Telexstellen“ angefügt.
- § 1 a: Neuer Paragraph über öffentliche Telexstellen, einschließlich ihrer Errichtung, Benutzung und Gebühren.
- § 6 Abs. 3: Neue Fassung, die die gelegentliche Mitbenutzung von einfachen Telexhauptanschlüssen erlaubt, aber die ständige Alleinbenutzung oder regelmäßige Übermittlung/Aufnahme von Telexnachrichten für andere verbietet.
- § 7: Änderungen in der Überschrift, Absatz 1 Satz 2 und Einfügung von Absatz 7, der Entstörungsleistungen und Gebührenregelungen betrifft.
- § 9 Abs. 1: Neue Fassung, die die Bereitstellung des öffentlichen Telexnetzes für verschiedene Übertragungsgeschwindigkeiten und den Datenverkehr der Datexteilnehmer regelt.
- § 11: Streichung von „sowie§ 6 Abs. 3 und 4“ in Absatz 2 und Einfügung von Absatz 3, der die Mitbenutzung von Datexhauptanschlüssen regelt.
- § 12: Änderungen in der Überschrift und in Absatz 2 Satz 3, die die Entstörung einbeziehen.
- § 17: Neufassung des Anwendungsbereichs, der nun auch den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches einschließt, sofern nicht andere Regelungen gelten.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 17: Neufassung des Anwendungsbereichs, der nun auch den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches einschließt, sofern nicht andere Regelungen gelten.

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@@ -0,0 +1,19 @@
# VERORDNUNG-ÜBER-DAS-ÖFFENTLICHE-DIREKTRUFNETZ-FÜR-DIE — 1978-12-06
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 2: Es wird ein Satz hinzugefügt, der die Möglichkeit der Verbindung über posteigene digitale Knoteneinrichtungen regelt.
- § 5 Abs. 3: Das Wort 'verschiedenen,' wird gestrichen.
- § 12: Die Überschrift und Absatz 1 von § 12 werden neu gefasst, um den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern und Ausnahmen zu regeln.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)

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@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 2: Es wird ein Satz hinzugefügt, der die Möglichkeit der Verbindung über posteigene digitale Knoteneinrichtungen regelt.
- § 5 Abs. 3: Das Wort 'verschiedenen,' wird gestrichen.
- § 12: Die Überschrift und Absatz 1 von § 12 werden neu gefasst, um den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern und Ausnahmen zu regeln.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 12: Die Überschrift und Absatz 1 von § 12 werden neu gefasst, um den Anwendungsbereich der Verordnung zu erweitern und Ausnahmen zu regeln.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 3 Abs. 2: Es wird ein Satz hinzugefügt, der die Möglichkeit der Verbindung über posteigene digitale Knoteneinrichtungen regelt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-12-06 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1913
§ 5 Abs. 3: Das Wort 'verschiedenen,' wird gestrichen.