BGBl. 1961 I S. 1920 · Sonstige · Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1920
Inkrafttreten: 1961-11-06
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-11-11

BGBl-Id: bgbl1-1961-87-1
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# BBG_2009 — 1961-10-05
# BBG_2009 — 1961-11-11
- **Titel:** Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1801
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/81#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Bundesbeamtengesetzes tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung.
- **Titel:** Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1920
- **Inkrafttreten:** 1961-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/87#page=4
- **Kurz:** Der Bundespräsident setzt die Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen' fest, gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes.
## Betroffene Stellen
- § 176: Regelt die Rechtsstellung von Bundesbeamten des Bundestages, Bundesrates und Bundesverfassungsgerichtes
- § 177: Regelt die Vorschriften für Ehrenbeamte
- § 178: Regelt die Umschreibung der Rechtsstellung bestehender Beamten
- § 179: Regelt die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes ohne Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung
- § 180: Regelt die Anwendung des neuen Gesetzes auf bestehende Versorgungsempfänger
- § 181: Regelt Sonderregelungen für Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse
- § 181a: Regelt die Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge von Unfällen während des Weltkrieges
- § 181b: Regelt die Versorgung bei Kriegsgefangenschaft und Unfällen in der Kriegsgefangenschaft
- § 158: Neue Vorschriften zur Berechnung der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Dienstverhältnissen
- § 159: Neue Vorschriften zur Ruhe der Versorgungsbezüge bei Nicht-Deutschen oder Aufenthalt im Ausland
- § 160: Neue Vorschriften zur Zusammenrechnung mehrerer Versorgungsbezüge
- § 161: Streichung des § 161
- § 162: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei bestimmten Straftaten
- § 163: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftigkeit bei erneuter Berufung
- § 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei bestimmten Ereignissen
- § 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht von Versorgungsberechtigten
- § 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich der Versorgungsbezüge
- § 167: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge bei bestimmten politischen Aktivitäten
- § 168: Streichung des § 168
- § 170: Streichung des § 170
- § 111 Abs. 1: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 111 Abs. 2: Bestimmungen über Dienstzeiten, die nicht ruhegehaltfähig sind
- § 111 Abs. 3: Bestimmungen über die Anrechnung von Nachversicherungen
- § 111 Abs. 4: Gleichstellung von Dienstzeiten im Richterverhältnis und als Minister
- § 112: Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit durch bestimmte Zeiten
- § 113: Weitere ruhegehaltfähige Dienstzeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 114: Ruhegehaltfähigkeit von nichtberufsmäßigen Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft
- § 115: Berücksichtigung von privatrechtlichen Beschäftigungszeiten vor der Berufung
- § 116: Berücksichtigung von bestimmten Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 116a: Berücksichtigung von Vorbildungszeiten
- § 117: Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit in bestimmten Ländern und Dienstzweigen
- § 118: Berechnung des Ruhegehaltes
- § 119: Berechnung des Ruhegehaltes bei Wechsel zu einem niedriger bezahlten Amt
- § 120: Berechnung des Unterhaltsbeitrags bei Entlassung vor zehnjähriger Dienstzeit
- § 121: Bestimmungen über den Sterbemonat
- § 122: Bestimmungen über das Sterbegeld
- § 123: Bestimmungen über das Witwengeld
- § 124: Berechnung des Witwengeldes
- § 124a: Bestimmungen über die Witwenabfindung bei Wiederverheiratung
- § 125: Bestimmungen über den Unterhaltsbeitrag für geschiedene Ehefrauen
- § 126: Neue Vorschriften für das Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
- § 127: Neue Vorschriften für den Betrag des Waisengeldes
- § 128: Neue Vorschriften für die Höchstgrenze von Witwen- und Waisengeld
- § 129: Neue Vorschriften für die Kürzung des Witwengeldes bei jüngerer Witwe
- § 130: Neue Vorschriften für die Versorgung von geschiedenen Ehefrauen und Kindern
- § 131: Neue Vorschriften für den Beginn der Zahlung von Witwen- und Waisengeld
- § 132: Neue Vorschriften für die Versorgung des Witwers
- § 133: Neue Vorschriften für die Bezüge bei Verschollenheit
- § 134: Neue Vorschriften für die Unfallfürsorge
- § 135: Neue Definition des Dienstunfalls
- § 136: Neue Vorschriften für die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 137: Neue Vorschriften für das Heilverfahren
- § 138: Neue Vorschriften für die Pflege
- § 139: Neue Vorschriften für den Unfallausgleich
- § 140: Neue Vorschriften für das Unfallruhegehalt
- § 141: Neue Vorschriften für die Bemessung des Unfallruhegehaltes
- § 141a: Neue Vorschriften für das Unfallruhegehalt bei besonderer Lebensgefahr
- § 142: Neue Vorschriften für den Unterhaltsbeitrag bei Erwerbsbeschränkung
- § 81 Abs. 1: Festsetzung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen'
## Wortlaut

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- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1373 — Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1375 — Zweite Übungsgeldverordnung
- **1961-10-05** · BGBl. 1961 I S. 1801 — Neufassung des Bundesbeamtengesetzes
- **1961-11-11** · BGBl. 1961 I S. 1920 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

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# Stellen dieser Station
- § 176: Regelt die Rechtsstellung von Bundesbeamten des Bundestages, Bundesrates und Bundesverfassungsgerichtes
- § 177: Regelt die Vorschriften für Ehrenbeamte
- § 178: Regelt die Umschreibung der Rechtsstellung bestehender Beamten
- § 179: Regelt die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes ohne Vorbereitungsdienst und zweite Staatsprüfung
- § 180: Regelt die Anwendung des neuen Gesetzes auf bestehende Versorgungsempfänger
- § 181: Regelt Sonderregelungen für Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse
- § 181a: Regelt die Versorgung bei Dienstunfähigkeit infolge von Unfällen während des Weltkrieges
- § 181b: Regelt die Versorgung bei Kriegsgefangenschaft und Unfällen in der Kriegsgefangenschaft
- § 158: Neue Vorschriften zur Berechnung der Versorgungsbezüge bei Einkommen aus öffentlichen Dienstverhältnissen
- § 159: Neue Vorschriften zur Ruhe der Versorgungsbezüge bei Nicht-Deutschen oder Aufenthalt im Ausland
- § 160: Neue Vorschriften zur Zusammenrechnung mehrerer Versorgungsbezüge
- § 161: Streichung des § 161
- § 162: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei bestimmten Straftaten
- § 163: Neue Vorschriften zum Verlust der Versorgungsbezüge bei Schuldhaftigkeit bei erneuter Berufung
- § 164: Neue Vorschriften zum Erlöschen der Versorgungsbezüge bei bestimmten Ereignissen
- § 165: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht von Versorgungsberechtigten
- § 166: Neue Vorschriften zum Geltungsbereich der Versorgungsbezüge
- § 167: Neue Vorschriften zur Entziehung der Versorgungsbezüge bei bestimmten politischen Aktivitäten
- § 168: Streichung des § 168
- § 170: Streichung des § 170
- § 111 Abs. 1: Definition der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 111 Abs. 2: Bestimmungen über Dienstzeiten, die nicht ruhegehaltfähig sind
- § 111 Abs. 3: Bestimmungen über die Anrechnung von Nachversicherungen
- § 111 Abs. 4: Gleichstellung von Dienstzeiten im Richterverhältnis und als Minister
- § 112: Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit durch bestimmte Zeiten
- § 113: Weitere ruhegehaltfähige Dienstzeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 114: Ruhegehaltfähigkeit von nichtberufsmäßigen Wehrdienst und Kriegsgefangenschaft
- § 115: Berücksichtigung von privatrechtlichen Beschäftigungszeiten vor der Berufung
- § 116: Berücksichtigung von bestimmten Zeiten vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
- § 116a: Berücksichtigung von Vorbildungszeiten
- § 117: Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit in bestimmten Ländern und Dienstzweigen
- § 118: Berechnung des Ruhegehaltes
- § 119: Berechnung des Ruhegehaltes bei Wechsel zu einem niedriger bezahlten Amt
- § 120: Berechnung des Unterhaltsbeitrags bei Entlassung vor zehnjähriger Dienstzeit
- § 121: Bestimmungen über den Sterbemonat
- § 122: Bestimmungen über das Sterbegeld
- § 123: Bestimmungen über das Witwengeld
- § 124: Berechnung des Witwengeldes
- § 124a: Bestimmungen über die Witwenabfindung bei Wiederverheiratung
- § 125: Bestimmungen über den Unterhaltsbeitrag für geschiedene Ehefrauen
- § 126: Neue Vorschriften für das Waisengeld für Kinder von verstorbenen Beamten
- § 127: Neue Vorschriften für den Betrag des Waisengeldes
- § 128: Neue Vorschriften für die Höchstgrenze von Witwen- und Waisengeld
- § 129: Neue Vorschriften für die Kürzung des Witwengeldes bei jüngerer Witwe
- § 130: Neue Vorschriften für die Versorgung von geschiedenen Ehefrauen und Kindern
- § 131: Neue Vorschriften für den Beginn der Zahlung von Witwen- und Waisengeld
- § 132: Neue Vorschriften für die Versorgung des Witwers
- § 133: Neue Vorschriften für die Bezüge bei Verschollenheit
- § 134: Neue Vorschriften für die Unfallfürsorge
- § 135: Neue Definition des Dienstunfalls
- § 136: Neue Vorschriften für die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- § 137: Neue Vorschriften für das Heilverfahren
- § 138: Neue Vorschriften für die Pflege
- § 139: Neue Vorschriften für den Unfallausgleich
- § 140: Neue Vorschriften für das Unfallruhegehalt
- § 141: Neue Vorschriften für die Bemessung des Unfallruhegehaltes
- § 141a: Neue Vorschriften für das Unfallruhegehalt bei besonderer Lebensgefahr
- § 142: Neue Vorschriften für den Unterhaltsbeitrag bei Erwerbsbeschränkung
- § 81 Abs. 1: Festsetzung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen'

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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-11-21 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 771
> Station: 1961-11-11 — Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1920
§ 81 Abs. 1: Festsetzung von Amtsbezeichnungen für Beamte der Bundesanstalt für Bodenforschung
§ 81 Abs. 1: Festsetzung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen'

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# BGBl. 1961 I S. 1920
- **Titel:** Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1920
- **Verkündung:** 1961-11-11
- **Inkrafttreten:** 1961-11-06
- **Ausfertigung:** 1961-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/87#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009
## Kurz
Der Bundespräsident setzt die Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen' fest, gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes.