BGBl. 1980 I S. 1545 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze

Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
Inkrafttreten: 1980-08-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1980-08-28

BGBl-Id: bgbl1-1980-53-2
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1980-08-28 12:00:00 +00:00
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# ESTG — 1980-08-28
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1537
- **Inkrafttreten:** 1980-08-29 (ganzes Gesetz, außer Artikel 2 und Artikel 8); 1980-08-29 (Artikel 2, gleichzeitig mit dem Staatshaftungsgesetz); 1980-01-01 (Artikel 8)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/53#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und vereinfacht das Einkommensteuergesetz sowie andere Gesetze, insbesondere im Bereich der Steuerpflicht und der Verwaltung.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1545
- **Inkrafttreten:** 1980-08-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/53#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und die Abgabenordnung sowie die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 9 Abs. 3 Buchstabe a Satz 2: Einfügung der Worte 'und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle'
- § 9 Abs. 3 Buchstabe b: Erhöhung der Zahl von 600 auf 1800
- § 23 Abs. 3: Streichung der Worte ', soweit ihre Einkünfte in einem inländischen Betrieb anfallen'
- § 54 Abs. 9: Neuer Absatz 9, der die Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 3 Buchstabe a Satz 2 und Buchstabe b sowie § 23 Abs. 3 für den Veranlagungszeitraum 1980 festlegt
- § 2 Abs. 2 Nr. 1: Klammerzitat wird geändert
- § 3: Verschiedene Änderungen an Nummern und Absätzen
- § 6 Abs. 1 Nr. 5: Zusätzliche Sätze zur Absetzung für Abnutzung und Entnahme von Wirtschaftsgütern
- § 7 c: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 7 d: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 9 Abs. 1 Nr. 7: Klammerzitat wird geändert
- § 10: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 10 b: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 19 Abs. 2 Nr. 2: Zusätzliche Bedingung für Schwerbehinderte
- § 29: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 31 Abs. 2: Absatz wird gestrichen
- § 32 Abs. 4 Satz 1: Verschiedene Änderungen an Nummern
- § 33 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
- § 33 a Abs. 2: Verschiedene Änderungen an Sätzen
- § 37: Neuer Absatz 5 zur Festsetzung von Vorauszahlungen
- § 38 c Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Buchstabe wird gestrichen
- § 40 a Abs. 3 Satz 2: Satz wird gestrichen
- § 41 a Abs. 2: Verschiedene Änderungen an Zahlen
- § 41 b Abs. 2: Verschiedene Änderungen an Zahlen
- VII. Abschnitt und § 48: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 51: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Nummern
- § 52: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 53 a: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 31 Abs. 8a: Neuer Absatz 8a, der die Anwendung bestimmter Vorschriften für das letzte Wirtschaftsjahr vor der Erstanzuwendung von § 15a regelt.
- § 31 Abs. 8b: Neuer Absatz 8b, der die Erstanzuwendung von § 15a regelt.
- § 51 Abs. 1: Sätze 5 und 6 gestrichen, Anpassungen in den verbleibenden Sätzen
- § 52: Einfügung von Absätzen 1a, 4a, 19a, 20a, 21b, 25a, 25b, 27a; Neufassung von Absatz 21; Umbenennung von Absätzen 4a, 19a, 20a, 25a, 25c, 27a; Streichung von Absatz 25a
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Summe der Einkünfte, vermindert um Altersentlastungsbetrag, Ausbildungsplatz-Abzugsbetrag und abgezogene Steuer, als Gesamtbetrag der Einkünfte definiert.
- § 5 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Berücksichtigung von Zöllen, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf auszuweisende Wirtschaftsgüter und Anzahlungen regelt.
- § 7 a Abs. 6: Streichung des Absatzes 6.
- § 7 a Abs. 7-9: Die bisherigen Absätze 7-9 werden zu Absätzen 6-8.
- § 13 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und § 15 a regelt.
- § 15 a: Einfügung eines neuen § 15 a, der die Behandlung von Verlusten bei beschränkter Haftung regelt.
- § 18 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und § 15 a regelt.
- § 20 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Strichpunkts durch einen Punkt und Anhang eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 15 a regelt.
- § 21 Abs. 1: Anhang eines neuen Satzes 2, der die Anwendung von § 15 a regelt.
- § 34 c Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anrechnung von ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer regelt.
- § 34 c Abs. 2-3: Einfügung von neuen Absätzen 2 und 3, die alternative Abzugsmöglichkeiten für ausländische Steuer regeln.
- § 34 c Abs. 4: Änderung des Absatzes 4, insbesondere der Sätze 1, 2 und 6.
- § 34 c Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung von Absatz 1 bis 3 bei Einkünften aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen regelt.
- § 34 c Abs. 7: Änderung des Absatzes 7, insbesondere der Nummern 1, 5 und 6.
- § 34 d: Einfügung eines neuen § 34 d, der ausländische Einkünfte definiert.
- Überschrift vor § 34 d: Änderung der Überschrift vor § 34 d in Überschrift vor § 34 e.
- § 34 d: § 34 d wird zu § 34 e.
- § 50 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung von § 34 c bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit regelt.
- § 50 c: Einfügung eines neuen § 50 c, der die Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen regelt.
## Wortlaut

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- **1980-06-28** · BGBl. 1980 I S. 732 — Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
- **1980-08-21** · BGBl. 1980 I S. 1381 — Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981 - StEntlG 1981)
- **1980-08-28** · BGBl. 1980 I S. 1537 — Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
- **1980-08-28** · BGBl. 1980 I S. 1545 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze

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# Stellen dieser Station
- § 9 Abs. 3 Buchstabe a Satz 2: Einfügung der Worte 'und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle'
- § 9 Abs. 3 Buchstabe b: Erhöhung der Zahl von 600 auf 1800
- § 23 Abs. 3: Streichung der Worte ', soweit ihre Einkünfte in einem inländischen Betrieb anfallen'
- § 54 Abs. 9: Neuer Absatz 9, der die Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 9 Abs. 3 Buchstabe a Satz 2 und Buchstabe b sowie § 23 Abs. 3 für den Veranlagungszeitraum 1980 festlegt
- § 2 Abs. 2 Nr. 1: Klammerzitat wird geändert
- § 3: Verschiedene Änderungen an Nummern und Absätzen
- § 6 Abs. 1 Nr. 5: Zusätzliche Sätze zur Absetzung für Abnutzung und Entnahme von Wirtschaftsgütern
- § 7 c: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 7 d: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 9 Abs. 1 Nr. 7: Klammerzitat wird geändert
- § 10: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 10 b: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 19 Abs. 2 Nr. 2: Zusätzliche Bedingung für Schwerbehinderte
- § 29: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 31 Abs. 2: Absatz wird gestrichen
- § 32 Abs. 4 Satz 1: Verschiedene Änderungen an Nummern
- § 33 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
- § 33 a Abs. 2: Verschiedene Änderungen an Sätzen
- § 37: Neuer Absatz 5 zur Festsetzung von Vorauszahlungen
- § 38 c Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe d: Buchstabe wird gestrichen
- § 40 a Abs. 3 Satz 2: Satz wird gestrichen
- § 41 a Abs. 2: Verschiedene Änderungen an Zahlen
- § 41 b Abs. 2: Verschiedene Änderungen an Zahlen
- VII. Abschnitt und § 48: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 51: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Nummern
- § 52: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
- § 53 a: Gesetzestext wird aufgehoben
- § 31 Abs. 8a: Neuer Absatz 8a, der die Anwendung bestimmter Vorschriften für das letzte Wirtschaftsjahr vor der Erstanzuwendung von § 15a regelt.
- § 31 Abs. 8b: Neuer Absatz 8b, der die Erstanzuwendung von § 15a regelt.
- § 51 Abs. 1: Sätze 5 und 6 gestrichen, Anpassungen in den verbleibenden Sätzen
- § 52: Einfügung von Absätzen 1a, 4a, 19a, 20a, 21b, 25a, 25b, 27a; Neufassung von Absatz 21; Umbenennung von Absätzen 4a, 19a, 20a, 25a, 25c, 27a; Streichung von Absatz 25a
- § 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Summe der Einkünfte, vermindert um Altersentlastungsbetrag, Ausbildungsplatz-Abzugsbetrag und abgezogene Steuer, als Gesamtbetrag der Einkünfte definiert.
- § 5 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Berücksichtigung von Zöllen, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf auszuweisende Wirtschaftsgüter und Anzahlungen regelt.
- § 7 a Abs. 6: Streichung des Absatzes 6.
- § 7 a Abs. 7-9: Die bisherigen Absätze 7-9 werden zu Absätzen 6-8.
- § 13 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und § 15 a regelt.
- § 15 a: Einfügung eines neuen § 15 a, der die Behandlung von Verlusten bei beschränkter Haftung regelt.
- § 18 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und § 15 a regelt.
- § 20 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Strichpunkts durch einen Punkt und Anhang eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 15 a regelt.
- § 21 Abs. 1: Anhang eines neuen Satzes 2, der die Anwendung von § 15 a regelt.
- § 34 c Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anrechnung von ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer regelt.
- § 34 c Abs. 2-3: Einfügung von neuen Absätzen 2 und 3, die alternative Abzugsmöglichkeiten für ausländische Steuer regeln.
- § 34 c Abs. 4: Änderung des Absatzes 4, insbesondere der Sätze 1, 2 und 6.
- § 34 c Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung von Absatz 1 bis 3 bei Einkünften aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen regelt.
- § 34 c Abs. 7: Änderung des Absatzes 7, insbesondere der Nummern 1, 5 und 6.
- § 34 d: Einfügung eines neuen § 34 d, der ausländische Einkünfte definiert.
- Überschrift vor § 34 d: Änderung der Überschrift vor § 34 d in Überschrift vor § 34 e.
- § 34 d: § 34 d wird zu § 34 e.
- § 50 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung von § 34 c bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit regelt.
- § 50 c: Einfügung eines neuen § 50 c, der die Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen regelt.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-06-28 — Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 732
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 13 Abs. 3: Neue Fassung, die den Freibetrag für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erhöht.
§ 13 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und § 15 a regelt.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-06-30 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 721
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 15: Neue Definition von Einkünften aus Gewerbebetrieb
§ 15 a: Einfügung eines neuen § 15 a, der die Behandlung von Verlusten bei beschränkter Haftung regelt.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-06-30 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 721
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 18: Neue Definition von Einkünften aus selbständiger Arbeit
§ 18 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung von § 15 Abs. 1 Nr. 2 und § 15 a regelt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1537
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 2 Abs. 2 Nr. 1: Klammerzitat wird geändert
§ 2 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Summe der Einkünfte, vermindert um Altersentlastungsbetrag, Ausbildungsplatz-Abzugsbetrag und abgezogene Steuer, als Gesamtbetrag der Einkünfte definiert.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-06-30 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 721
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 20: Neue Bestimmungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen
§ 20 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Strichpunkts durch einen Punkt und Anhang eines neuen Satzes, der die Anwendung von § 15 a regelt.

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-06-30 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 721
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 21: Neue Definition von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
§ 21 Abs. 1: Anhang eines neuen Satzes 2, der die Anwendung von § 15 a regelt.

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1537
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 31 Abs. 2: Absatz wird gestrichen
§ 31 Abs. 8a: Neuer Absatz 8a, der die Anwendung bestimmter Vorschriften für das letzte Wirtschaftsjahr vor der Erstanzuwendung von § 15a regelt.
§ 31 Abs. 8b: Neuer Absatz 8b, der die Erstanzuwendung von § 15a regelt.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-06-30 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 721
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 34: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften
§ 34 c Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anrechnung von ausländischer Steuer auf die deutsche Einkommensteuer regelt.
§ 34 a: Vorschrift wird gestrichen
§ 34 c Abs. 2-3: Einfügung von neuen Absätzen 2 und 3, die alternative Abzugsmöglichkeiten für ausländische Steuer regeln.
§ 34 b: Neue Vorschriften für die Steuerermäßigung bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
§ 34 c Abs. 4: Änderung des Absatzes 4, insbesondere der Sätze 1, 2 und 6.
§ 34 c: Neue Vorschriften für die Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
§ 34 c Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung von Absatz 1 bis 3 bei Einkünften aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen regelt.
§ 34 c Abs. 7: Änderung des Absatzes 7, insbesondere der Nummern 1, 5 und 6.
§ 34 d: Einfügung eines neuen § 34 d, der ausländische Einkünfte definiert.
Überschrift vor § 34 d: Änderung der Überschrift vor § 34 d in Überschrift vor § 34 e.
§ 34 d: § 34 d wird zu § 34 e.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-06-30 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 721
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 5: Neue Bestimmungen zur Ansetzung des Betriebsvermögens bei Gewerbetreibenden.
§ 5 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Berücksichtigung von Zöllen, Verbrauchsteuern und Umsatzsteuer auf auszuweisende Wirtschaftsgüter und Anzahlungen regelt.

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-21 — Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981 - StEntlG 1981)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1381
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 50 Abs. 1 letzter Satz: Ersetzung des Zitats „32 Abs. 1 bis 7“ durch „32“
§ 50 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6, der die Anwendung von § 34 c bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit regelt.
§ 50 Abs. 3: Ersetzung der Zahl „840“ durch „864“
§ 50 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung der Zahlen „70“ durch „72“ und „250“ durch „351“
§ 50 c: Einfügung eines neuen § 50 c, der die Wertminderung von Anteilen durch Gewinnausschüttungen regelt.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1537
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 51: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Nummern
§ 51 Abs. 1: Sätze 5 und 6 gestrichen, Anpassungen in den verbleibenden Sätzen

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1537
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 52: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
§ 52: Einfügung von Absätzen 1a, 4a, 19a, 20a, 21b, 25a, 25b, 27a; Neufassung von Absatz 21; Umbenennung von Absätzen 4a, 19a, 20a, 25a, 25c, 27a; Streichung von Absatz 25a

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1537
> Station: 1980-08-28 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1545
§ 7 c: Gesetzestext wird aufgehoben
§ 7 a Abs. 6: Streichung des Absatzes 6.
§ 7 d: Verschiedene Änderungen an Absätzen und Sätzen
§ 7 a Abs. 7-9: Die bisherigen Absätze 7-9 werden zu Absätzen 6-8.

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# BGBl. 1980 I S. 1545
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1545
- **Verkündung:** 1980-08-28
- **Inkrafttreten:** 1980-08-29
- **Ausfertigung:** 1980-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/53#page=9
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und die Abgabenordnung sowie die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.