BGBl. 1992 I S. 1001 · Neubekanntmachung · Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1001
Inkrafttreten: 1992-06-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-06-11

BGBl-Id: bgbl1-1992-25-3
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1992-06-11 12:00:00 +00:00
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commit d9c8e1f77f
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# 9-BLMSCHV — 1992-03-27
# 9-BLMSCHV — 1992-06-11
- **Titel:** Vierte Verordnung über die Anpassung und Erhöhung von Unterhaltsrenten für Minderjährige
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 535
- **Inkrafttreten:** 1992-03-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/14#page=31
- **Kurz:** Die Verordnung erhöht die Unterhaltsrenten für Minderjährige um 16% für Zeiträume nach dem 30. Juni 1992 und passt die Regelunterhalt-Verordnung an.
- **Titel:** Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1001
- **Inkrafttreten:** 1992-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/25#page=5
- **Kurz:** Die Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt am 1. Juni 1992 in Kraft und berücksichtigt verschiedene Änderungen und Ergänzungen, die seit 1977 bis 1992 in Kraft getreten sind.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Die Überschrift wurde neu formuliert.
- Inhaltsübersicht: Die Inhaltsübersicht wurde neu formuliert.
- § 1: Der § 1 wurde um mehrere Absätze erweitert und teilweise umformuliert.
- § 1a: Ein neuer § 1a wurde eingefügt, der den Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit definiert.
- § 2 Abs. 2: Der § 2 Abs. 2 wurde neu formuliert.
- § 2a: Ein neuer § 2a wurde eingefügt, der die Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben regelt.
- § 3: Der § 3 wurde um einen neuen Satz erweitert.
- § 4: Der § 4 wurde neu formuliert und um mehrere Absätze erweitert.
- § 4a: Ein neuer § 4a wurde eingefügt, der Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb regelt.
- § 4b: Ein neuer § 4b wurde eingefügt, der Angaben zu den Schutzmaßnahmen regelt.
- § 4c: Ein neuer § 4c wurde eingefügt, der Angaben zur Behandlung der Reststoffe regelt.
- § 4d: Ein neuer § 4d wurde eingefügt, der Angaben zur Wärmenutzung regelt.
- § 4e: Ein neuer § 4e wurde eingefügt, der zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit regelt.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 536 — Verordnung zur Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 531 — Verordnung über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der Binnenschiffahrt auf Rhein und Mosel
- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 535 — Vierte Verordnung über die Anpassung und Erhöhung von Unterhaltsrenten für Minderjährige
- **1992-06-11** · BGBl. 1992 I S. 1001 — Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Die Überschrift wurde neu formuliert.
- Inhaltsübersicht: Die Inhaltsübersicht wurde neu formuliert.
- § 1: Der § 1 wurde um mehrere Absätze erweitert und teilweise umformuliert.
- § 1a: Ein neuer § 1a wurde eingefügt, der den Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit definiert.
- § 2 Abs. 2: Der § 2 Abs. 2 wurde neu formuliert.
- § 2a: Ein neuer § 2a wurde eingefügt, der die Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben regelt.
- § 3: Der § 3 wurde um einen neuen Satz erweitert.
- § 4: Der § 4 wurde neu formuliert und um mehrere Absätze erweitert.
- § 4a: Ein neuer § 4a wurde eingefügt, der Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb regelt.
- § 4b: Ein neuer § 4b wurde eingefügt, der Angaben zu den Schutzmaßnahmen regelt.
- § 4c: Ein neuer § 4c wurde eingefügt, der Angaben zur Behandlung der Reststoffe regelt.
- § 4d: Ein neuer § 4d wurde eingefügt, der Angaben zur Wärmenutzung regelt.
- § 4e: Ein neuer § 4e wurde eingefügt, der zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit regelt.

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# NEUNTE-VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-BUNDES — 1992-06-11
- **Titel:** Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1001
- **Inkrafttreten:** 1992-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/25#page=5
- **Kurz:** Die Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt am 1. Juni 1992 in Kraft und berücksichtigt verschiedene Änderungen und Ergänzungen, die seit 1977 bis 1992 in Kraft getreten sind.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-06-11** · BGBl. 1992 I S. 1001 — Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)

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# Stellen dieser Station

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# BGBl. 1992 I S. 1001
- **Titel:** Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1001
- **Verkündung:** 1992-06-11
- **Inkrafttreten:** 1992-06-01
- **Ausfertigung:** 1992-05-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/25#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** 9-BLMSCHV, NEUNTE-VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-BUNDES
## Kurz
Die Neufassung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt am 1. Juni 1992 in Kraft und berücksichtigt verschiedene Änderungen und Ergänzungen, die seit 1977 bis 1992 in Kraft getreten sind.