BGBl. 1993 I S. 777 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)

Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
Inkrafttreten: 1993-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-06-08

BGBl-Id: bgbl1-1993-25-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1993-06-08 12:00:00 +00:00
parent 97cad09102
commit d91704de12
18 changed files with 135 additions and 86 deletions

View File

@@ -1,19 +1,15 @@
# 2-BESÜV — 1993-01-15
# 2-BESÜV — 1993-06-08
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung (Besoldungsübergangs-Änderungsverordnung - BesÜÄndV)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 60
- **Inkrafttreten:** 1991-12-01; 1991-07-01 (Art. 1 Nr. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/2#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung, insbesondere bezüglich der Festsetzung des Besoldungsdienstalters und der Berücksichtigung bestimmter Tätigkeiten. Sie tritt mit Wirkung zum 1. Dezember 1991 in Kraft, wobei Artikel 1 Nr. 2 bereits zum 1. Juli 1991 wirksam wird.
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 777
- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/25#page=29
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anpassung der Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und hebammeleistungen im ehemaligen DDR-Gebiet ab dem 1. Juli 1993.
## Betroffene Stellen
- § 2: Absatz 2 neu gefasst, Absätze 3 und 4 eingefügt
- § 5 Abs. 2: Satz 2 angefügt
- § 12 Abs. 3: Angabe '31. Dezember 1991' durch '31. Dezember 1992' ersetzt
- Anlage 1: Fußnote 2 der Besoldungsgruppe A 11 angepasst
- Anlage 3: Fußnoten 2 der Besoldungsgruppe R 1 und 1 der Besoldungsgruppe R 2 angepasst
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

View File

@@ -3,3 +3,4 @@
- **1991-06-27** · BGBl. 1991 I S. 1345 — Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2. BesÜV)
- **1993-01-15** · BGBl. 1993 I S. 62 — Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung (Zweite Besoldungsübergangs-Änderungsverordnung - 2. BesÜÄndV)
- **1993-01-15** · BGBl. 1993 I S. 60 — Verordnung zur Änderung der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung (Besoldungsübergangs-Änderungsverordnung - BesÜÄndV)
- **1993-06-08** · BGBl. 1993 I S. 777 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)

View File

@@ -1,7 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- § 2: Absatz 2 neu gefasst, Absätze 3 und 4 eingefügt
- § 5 Abs. 2: Satz 2 angefügt
- § 12 Abs. 3: Angabe '31. Dezember 1991' durch '31. Dezember 1992' ersetzt
- Anlage 1: Fußnote 2 der Besoldungsgruppe A 11 angepasst
- Anlage 3: Fußnoten 2 der Besoldungsgruppe R 1 und 1 der Besoldungsgruppe R 2 angepasst

23
2-gebav/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,23 @@
# 2-GEBAV — 1993-06-08
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 777
- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/25#page=29
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anpassung der Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und hebammeleistungen im ehemaligen DDR-Gebiet ab dem 1. Juli 1993.
## Betroffene Stellen
- § 7: Neue Regelungen für die Anwendung der Bundesbesoldungsordnung R auf Staatsanwälte
- § 8: Neue Höchstgrenzen für die Zuordnung der Ämter der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
- § 9: Neuer Bewertungsrahmen für die Funktionen, ihre Zuordnung zu den Laufbahngruppen und die auf die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes entfallenden Anteile an der Gesamtzahl der Planstellen
- § 10: Neue Regelungen für die Anwendung von Artikel VIII §§ 1 und 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
- § 11: Neue Regelungen für die Dienstbekleidung für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- § 12: Neue Übergangsvorschriften für Beamte, Richter und Soldaten
- § 13: Neue Ermächtigung zur Bekanntmachung der sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
2-gebav/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
2-gebav/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1993-06-08** · BGBl. 1993 I S. 777 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)

9
2-gebav/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 7: Neue Regelungen für die Anwendung der Bundesbesoldungsordnung R auf Staatsanwälte
- § 8: Neue Höchstgrenzen für die Zuordnung der Ämter der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit
- § 9: Neuer Bewertungsrahmen für die Funktionen, ihre Zuordnung zu den Laufbahngruppen und die auf die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes entfallenden Anteile an der Gesamtzahl der Planstellen
- § 10: Neue Regelungen für die Anwendung von Artikel VIII §§ 1 und 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
- § 11: Neue Regelungen für die Dienstbekleidung für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz
- § 12: Neue Übergangsvorschriften für Beamte, Richter und Soldaten
- § 13: Neue Ermächtigung zur Bekanntmachung der sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge

7
2-gebav/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 10: Neue Regelungen für die Anwendung von Artikel VIII §§ 1 und 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern

7
2-gebav/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 11: Neue Regelungen für die Dienstbekleidung für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz

7
2-gebav/§12.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 12: Neue Übergangsvorschriften für Beamte, Richter und Soldaten

7
2-gebav/§13.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 13: Neue Ermächtigung zur Bekanntmachung der sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 auf der Grundlage der Anlagen IV, V, VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes ergebenden Dienstbezüge und Anwärterbezüge

7
2-gebav/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 7: Neue Regelungen für die Anwendung der Bundesbesoldungsordnung R auf Staatsanwälte

7
2-gebav/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 8: Neue Höchstgrenzen für die Zuordnung der Ämter der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit

7
2-gebav/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-06-08 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 777
§ 9: Neuer Bewertungsrahmen für die Funktionen, ihre Zuordnung zu den Laufbahngruppen und die auf die Laufbahnen des gehobenen und des höheren Dienstes entfallenden Anteile an der Gesamtzahl der Planstellen

View File

@@ -1,45 +1,15 @@
# BBESG — 1993-03-27
# BBESG — 1993-06-08
- **Titel:** Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1992 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1992 - BBVAnpG 92)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 342
- **Inkrafttreten:** 1993-03-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/10#page=10
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern, insbesondere durch Erhöhungen und Änderungen in den Besoldungsordnungen.
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 777
- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/25#page=29
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Anpassung der Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und hebammeleistungen im ehemaligen DDR-Gebiet ab dem 1. Juli 1993.
## Betroffene Stellen
- Anlagen IV bis Vli, VIII und IX: Die Anlagen IV bis Vli, VIII und IX werden gestrichen.
- Anlagen 1 bis 3i, 4 und 5: Neue Anlagen 1 bis 3i, 4 und 5 werden eingefügt.
- § 1 Abs. 1: Erhöhung der Grundgehaltssätze um 5,4 vom Hundert
- § 1 Abs. 2: Erhöhung besonderer Grundgehaltssätze in gleicher Weise
- § 1 Abs. 3: Festsetzung von Festgehältern, Zuschüssen und Amtszulagen auf volle Pfennige
- § 2 Abs. 1: Neue Sätze für Grundgehälter in der Anlage IV des BBG
- § 2 Abs. 2: Neue Sätze für Grundgehaltssätze nach § 1
- § 2 Abs. 3: Erhöhung von Grundgehaltssätzen und ruhegehaltfähigen Zulagen
- § 2 Abs. 4: Erhöhung der Grundvergütung in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 1
- § 2 Abs. 5: Neue Sätze für Amtszulagen in der Anlage IX des BBG
- § 2 Abs. 6: Neue Sätze für Zulagen in der Anlage IX des BBG
- § 2 Abs. 7: Erhöhung von Versorgungsbezügen um 5,3 vom Hundert
- § 2 Abs. 8: Verminderung des Grundgehalts um 74,86 DM
- § 3: Ausgleichsregelung für Verbesserungen der Versorgungsbezüge
- § 4: Voraussetzungen für die einmalige Zahlung
- § 5: Beträge der einmaligen Zahlung
- § 6: Versorgungsempfänger erhalten einmalige Zahlung
- § 7: Zahlung der einmaligen Leistung
- § 26 Abs. 4 Nr. 3 und 4: Ersetzung der Worte 'nach Absatz 1' durch 'nach Absatz 1 oder nach Nummer 1'
- § 26 Abs. 5 Nr. 1 und 2: Ersetzung der Worte 'Absatz 4 Nr. 2' durch 'Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2'
- § 29: Einfügung von § 30 'Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten'
- § 36: Ersetzung der Angabe '§§ 27 und 28' durch '§§ 27, 28 und 30'
- § 38 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder an eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder nach dem Einigungsvertrag Anlage 1 Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Buchstaben o und z'
- § 38 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes: '§ 27 Abs. 3, § 28 Abs. 3 und § 30 gelten entsprechend.'
- § 55 Abs. 2: Anfügen des Satzes: 'Ist die Arbeitszeit beider Ehegatten jeweils auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt, erhält jeder Ehegatte Auslandszuschlag nach der Anlage VI a.'
- § 55 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Anfügen des Halbsatzes: 'Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend.'
- § 56 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes: '§ 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 40 Abs. 6 Satz 3 finden entsprechende Anwendung.'
- § 57 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Anfügen des Halbsatzes: '§ 6 findet keine Anwendung.'
- § 70 Abs. 2: Neufassung des Absatzes: 'Den Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz wird Heilfürsorge gewährt; dies gilt auch während der Zeit einer Beurlaubung nach § 79 a Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamten­gesetzes, sofern die Beamten nicht Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben.'
- § 79: Einfügung von § 80 'Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz'
- Anlage 1 (Bundesbesoldungsordnungen A und B): Verschiedene Änderungen in der Vorbemerkung und den Besoldungsgruppen, insbesondere Einfügung und Streichung von Amtsbezeichnungen und Fußnoten.
- Anlage 3: Neufassung der Anlage 3 zum Bundesbesoldungsgesetz, die die Besoldungsgruppen für Richter am Bezirks- und Kreisgericht festlegt.
## Wortlaut

View File

@@ -154,3 +154,4 @@
- **1992-12-24** · BGBl. 1992 I S. 2088 — Gesetz zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
- **1993-03-27** · BGBl. 1993 I S. 336 — Gesetz zur Gewährleistung der Geheimhaltung der dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften übermittelten vertraulichen Daten (SAEG-Übermittlungsschutzgesetz)
- **1993-03-27** · BGBl. 1993 I S. 342 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1992 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1992 - BBVAnpG 92)
- **1993-06-08** · BGBl. 1993 I S. 777 — Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)

View File

@@ -1,33 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Anlagen IV bis Vli, VIII und IX: Die Anlagen IV bis Vli, VIII und IX werden gestrichen.
- Anlagen 1 bis 3i, 4 und 5: Neue Anlagen 1 bis 3i, 4 und 5 werden eingefügt.
- § 1 Abs. 1: Erhöhung der Grundgehaltssätze um 5,4 vom Hundert
- § 1 Abs. 2: Erhöhung besonderer Grundgehaltssätze in gleicher Weise
- § 1 Abs. 3: Festsetzung von Festgehältern, Zuschüssen und Amtszulagen auf volle Pfennige
- § 2 Abs. 1: Neue Sätze für Grundgehälter in der Anlage IV des BBG
- § 2 Abs. 2: Neue Sätze für Grundgehaltssätze nach § 1
- § 2 Abs. 3: Erhöhung von Grundgehaltssätzen und ruhegehaltfähigen Zulagen
- § 2 Abs. 4: Erhöhung der Grundvergütung in sinngemäßer Anwendung des § 1 Abs. 1
- § 2 Abs. 5: Neue Sätze für Amtszulagen in der Anlage IX des BBG
- § 2 Abs. 6: Neue Sätze für Zulagen in der Anlage IX des BBG
- § 2 Abs. 7: Erhöhung von Versorgungsbezügen um 5,3 vom Hundert
- § 2 Abs. 8: Verminderung des Grundgehalts um 74,86 DM
- § 3: Ausgleichsregelung für Verbesserungen der Versorgungsbezüge
- § 4: Voraussetzungen für die einmalige Zahlung
- § 5: Beträge der einmaligen Zahlung
- § 6: Versorgungsempfänger erhalten einmalige Zahlung
- § 7: Zahlung der einmaligen Leistung
- § 26 Abs. 4 Nr. 3 und 4: Ersetzung der Worte 'nach Absatz 1' durch 'nach Absatz 1 oder nach Nummer 1'
- § 26 Abs. 5 Nr. 1 und 2: Ersetzung der Worte 'Absatz 4 Nr. 2' durch 'Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2'
- § 29: Einfügung von § 30 'Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten'
- § 36: Ersetzung der Angabe '§§ 27 und 28' durch '§§ 27, 28 und 30'
- § 38 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder an eine Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder nach dem Einigungsvertrag Anlage 1 Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 Buchstaben o und z'
- § 38 Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes: '§ 27 Abs. 3, § 28 Abs. 3 und § 30 gelten entsprechend.'
- § 55 Abs. 2: Anfügen des Satzes: 'Ist die Arbeitszeit beider Ehegatten jeweils auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt, erhält jeder Ehegatte Auslandszuschlag nach der Anlage VI a.'
- § 55 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Anfügen des Halbsatzes: 'Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend.'
- § 56 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes: '§ 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 40 Abs. 6 Satz 3 finden entsprechende Anwendung.'
- § 57 Abs. 3 Satz 3: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Anfügen des Halbsatzes: '§ 6 findet keine Anwendung.'
- § 70 Abs. 2: Neufassung des Absatzes: 'Den Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz wird Heilfürsorge gewährt; dies gilt auch während der Zeit einer Beurlaubung nach § 79 a Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Bundesbeamten­gesetzes, sofern die Beamten nicht Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch haben.'
- § 79: Einfügung von § 80 'Übergangsregelung für beihilfeberechtigte Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz'
- Anlage 1 (Bundesbesoldungsordnungen A und B): Verschiedene Änderungen in der Vorbemerkung und den Besoldungsgruppen, insbesondere Einfügung und Streichung von Amtsbezeichnungen und Fußnoten.
- Anlage 3: Neufassung der Anlage 3 zum Bundesbesoldungsgesetz, die die Besoldungsgruppen für Richter am Bezirks- und Kreisgericht festlegt.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1993 I S. 777
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Anpassung der Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Zweite Gebührenanpassungsverordnung - 2. GebAV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 777
- **Verkündung:** 1993-06-08
- **Inkrafttreten:** 1993-07-01
- **Ausfertigung:** 1993-05-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/25#page=29
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** 2-BESÜV, BBESG, 2-GEBAV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Anpassung der Vergütungen für ärztliche, zahnärztliche und hebammeleistungen im ehemaligen DDR-Gebiet ab dem 1. Juli 1993.