BGBl. 2019 I S. 400 · Bekanntmachung · Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 400 Inkrafttreten: 2019-03-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2019-03-29 BGBl-Id: bgbl1-2019-10-3
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# BKAG_2018 — 2017-06-08
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# BKAG_2018 — 2019-03-29
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- **Titel:** Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1354
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- **Inkrafttreten:** 2018-05-25; 2017-06-09 (Artikel 2)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/33#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz reformiert das Bundeskriminalamtgesetz und tritt größtenteils am 25. Mai 2018 in Kraft. Artikel 2 tritt bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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- **Titel:** Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 400
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- **Inkrafttreten:** 2019-03-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/10#page=24
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- **Kurz:** Die Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes beinhaltet Änderungen an zwei Bestimmungen, um fehlerhafte Verweise zu korrigieren.
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## Betroffene Stellen
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- § 46: Neue Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
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- § 26: Neue Vorschriften für die Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der EU
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- § 27: Neue Vorschriften für die Datenübermittlung im internationalen Bereich
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- § 28: Neue Vorschriften für Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
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- § 11: Neue Regelung zur Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
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- § 12: Neue Regelung zur Zweckbindung und hypothetischen Datenneuerhebung
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- § 13: Neue Regelung zum Informationssystem des Bundeskriminalamtes
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- § 14: Neue Regelung zur Kennzeichnung personenbezogener Daten
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- § 15: Neue Regelung zur Regelung von Zugriffsberechtigungen
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- § 16: Neue Regelung zur Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
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- § 17: Neue Regelung zu projektbezogenen gemeinsamen Dateien
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- § 18: Neue Regelung zu Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
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- § 47: Neue Vorschriften zur Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle
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- § 48: Neue Vorschriften zur Rasterfahndung
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- § 49: Neue Vorschriften zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme
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- § 50: Neue Vorschriften zur Postbeschlagnahme
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- § 51: Neue Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation
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- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Bestimmungen zur Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Personen
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- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Bestimmungen zur Verordnungsermächtigung
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- § 21: Neufassung des § 21 mit neuen Bestimmungen zur Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
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- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Bestimmungen zur Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
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- § 23: Neufassung des § 23 mit neuen Bestimmungen zur elektronischen Aktenführung
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- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Bestimmungen zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
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- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Bestimmungen zur Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
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- § 29: Neufassung des § 29 mit neuen Bestimmungen zum polizeilichen Informationsverbund und Verordnungsermächtigung.
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- § 30: Neufassung des § 30 mit Bestimmungen zur Verbundrelevanz im polizeilichen Informationsverbund.
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- § 31: Neufassung des § 31 mit Bestimmungen zum Datenschutzrechtlichen Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund.
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- § 32: Neufassung des § 32 mit Bestimmungen zur Unterrichtung der Zentralstelle.
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- § 33: Neufassung des § 33 mit Bestimmungen zu Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich.
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- § 34: Neufassung des § 34 mit Bestimmungen zum Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung.
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- § 52: Neue Vorschriften zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
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- § 53: Neue Vorschriften zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
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- § 54: Neue Vorschriften zur Platzverweisung
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- § 55: Neue Vorschriften zur Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
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- § 56: Neue Vorschriften zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
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- § 57: Neue Vorschriften für den Gewahrsam von Personen
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- § 58: Neue Vorschriften für die Durchsuchung von Personen
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- § 59: Neue Vorschriften für die Durchsuchung von Sachen
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- § 60: Neue Vorschriften für die Sicherstellung von Sachen
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- § 61: Neue Vorschriften für das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
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- § 62: Neue Vorschriften für den Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
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- § 63: Neue allgemeine Befugnisse für den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
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- § 64: Neue besondere Mittel der Datenerhebung
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- § 85: Neue Vorschriften zum Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
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- § 87: Neue Strafvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Anordnungen
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- § 88: Neue Berichtspflicht des Bundeskriminalamts gegenüber dem Deutschen Bundestag
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- § 89: Neue Vorschriften zur Einschränkung von Grundrechten
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- § 90: Neue Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit und zum Verfahren
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- § 91: Neue Übergangsvorschrift zur Weiterverarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten
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- § 3 Abs. 3 Satz 1: Gilt nicht für den Dienstverkehr mit den zuständigen Behörden der Nachbarstaaten und der Mitgliedstaaten der EU, soweit dieser sich auf Kriminalität von regionaler Bedeutung im Grenzgebiet bezieht oder soweit Gefahr im Verzug ist.
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- § 3 Abs. 3 Satz 2: Die übermittelnden Polizeien unterrichten das Bundeskriminalamt unverzüglich über den Dienstverkehr nach Satz 1.
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- § 3 Abs. 5: Bei regional abgrenzbaren Fallgestaltungen können die Polizeien des Bundes und der Länder zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben abweichend von Absatz 3 Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundeskriminalamt den erforderlichen Dienstverkehr mit den zuständigen Behörden anderer Staaten und für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen zwischen- und überstaatlichen Stellen führen.
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||||
- § 4: Neue Vorschriften zur Strafverfolgung durch das Bundeskriminalamt, insbesondere in Fällen des international organisierten Handels und bei Straftaten gegen Verfassungsorgane.
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- § 5: Neue Vorschriften zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt.
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- § 6: Neue Vorschriften zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes.
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||||
- § 7: Neue Vorschriften zum Zeugenschutz durch das Bundeskriminalamt.
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||||
- § 8: Neue Vorschriften zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und des behördlichen Eigenschutzes.
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- § 9: Neue Vorschriften zur allgemeinen Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt.
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- § 10: Neue Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft für das Bundeskriminalamt.
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- § 35: Neue Vorschriften zur Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
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- § 36: Neue Vorschriften zur Koordination bei der Strafverfolgung
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- § 37: Neue Vorschriften zu Amtshandlungen und Unterstützungspflichten der Länder
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- § 38: Neue allgemeine Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
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- § 39: Neue Vorschriften zur Erhebung personenbezogener Daten
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- § 40: Neue Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft
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- § 41: Neue Vorschriften zur Befragung und Auskunftspflicht
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- § 42: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
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- § 43: Neue Vorschriften zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen
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- § 44: Neue Vorschriften zur Vorladung
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- § 45: Neue Vorschriften zu besonderen Mitteln der Datenerhebung
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- Inhaltsübersicht: Einfügung von Angaben zu § 20y und § 20z sowie Einfügung von Abschnitt 4
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- § 15a Abs. 1 Satz 9: Ersetzung des Begriffs 'Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' durch 'Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit'
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- § 20v Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Begriffs 'Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' durch 'Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit'
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- nach § 20x: Einfügung von § 20y (Aufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot) und § 20z (Elektronische Aufenthaltsüberwachung)
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- nach § 38: Einfügung von Abschnitt 4 (Strafvorschriften) mit § 39
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- § 45 Abs. 4, 5, 7 und 8: Bestimmungen aus § 45 Abs. 4, 5, 7 und 8 gelten entsprechend für § 65.
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- § 65: Neue Vorschriften zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle eingeführt.
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- § 66: Neue Vorschriften zum Zeugenschutz eingeführt.
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- § 67: Neue Vorschriften zur Sicherung des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 68: Neue Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung eingeführt.
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- § 69: Neue Vorschriften zur Datenschutzaufsicht eingeführt.
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- § 70: Neue Vorschriften zur Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 71: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 72: Neue Vorschriften zur Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeführt.
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- § 73: Neue Vorschriften zur datenschutzrechtlichen Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 74: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen eingeführt.
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- § 75: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern eingeführt.
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- § 76: Neue Vorschriften zur nachträglichen Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem eingeführt.
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- § 78a Abs. 4: Ersetzung von „§ 3“ durch „§ 1 Nummer 10“
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- § 79a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „Abschnitts 1 Unterabschnitt 2“ durch „Abschnitts 2 Unterabschnitt 2“
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## Wortlaut
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- **2016-05-09** · BGBl. 2016 I S. 1136 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zum Bundeskriminalamtgesetz)
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- **2016-07-29** · BGBl. 2016 I S. 1818 — Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
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- **2017-06-08** · BGBl. 2017 I S. 1354 — Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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- **2019-03-29** · BGBl. 2019 I S. 400 — Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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# Stellen dieser Station
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- § 46: Neue Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
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- § 26: Neue Vorschriften für die Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der EU
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- § 27: Neue Vorschriften für die Datenübermittlung im internationalen Bereich
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- § 28: Neue Vorschriften für Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
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- § 11: Neue Regelung zur Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
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- § 12: Neue Regelung zur Zweckbindung und hypothetischen Datenneuerhebung
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- § 13: Neue Regelung zum Informationssystem des Bundeskriminalamtes
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- § 14: Neue Regelung zur Kennzeichnung personenbezogener Daten
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- § 15: Neue Regelung zur Regelung von Zugriffsberechtigungen
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- § 16: Neue Regelung zur Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
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- § 17: Neue Regelung zu projektbezogenen gemeinsamen Dateien
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- § 18: Neue Regelung zu Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
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- § 47: Neue Vorschriften zur Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle
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- § 48: Neue Vorschriften zur Rasterfahndung
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- § 49: Neue Vorschriften zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme
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- § 50: Neue Vorschriften zur Postbeschlagnahme
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- § 51: Neue Vorschriften zur Überwachung der Telekommunikation
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- § 19: Neufassung des § 19 mit neuen Bestimmungen zur Weiterverarbeitung von Daten zu anderen Personen
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- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Bestimmungen zur Verordnungsermächtigung
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- § 21: Neufassung des § 21 mit neuen Bestimmungen zur Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
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- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Bestimmungen zur Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
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- § 23: Neufassung des § 23 mit neuen Bestimmungen zur elektronischen Aktenführung
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- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Bestimmungen zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
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- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Bestimmungen zur Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
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- § 29: Neufassung des § 29 mit neuen Bestimmungen zum polizeilichen Informationsverbund und Verordnungsermächtigung.
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- § 30: Neufassung des § 30 mit Bestimmungen zur Verbundrelevanz im polizeilichen Informationsverbund.
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- § 31: Neufassung des § 31 mit Bestimmungen zum Datenschutzrechtlichen Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund.
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- § 32: Neufassung des § 32 mit Bestimmungen zur Unterrichtung der Zentralstelle.
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- § 33: Neufassung des § 33 mit Bestimmungen zu Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich.
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- § 34: Neufassung des § 34 mit Bestimmungen zum Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung.
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- § 52: Neue Vorschriften zur Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
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- § 53: Neue Vorschriften zur Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
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- § 54: Neue Vorschriften zur Platzverweisung
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- § 55: Neue Vorschriften zur Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
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- § 56: Neue Vorschriften zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
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- § 57: Neue Vorschriften für den Gewahrsam von Personen
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- § 58: Neue Vorschriften für die Durchsuchung von Personen
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- § 59: Neue Vorschriften für die Durchsuchung von Sachen
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- § 60: Neue Vorschriften für die Sicherstellung von Sachen
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- § 61: Neue Vorschriften für das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
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- § 62: Neue Vorschriften für den Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
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- § 63: Neue allgemeine Befugnisse für den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
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- § 64: Neue besondere Mittel der Datenerhebung
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- § 85: Neue Vorschriften zum Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
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- § 87: Neue Strafvorschriften für Zuwiderhandlungen gegen gerichtliche Anordnungen
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- § 88: Neue Berichtspflicht des Bundeskriminalamts gegenüber dem Deutschen Bundestag
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- § 89: Neue Vorschriften zur Einschränkung von Grundrechten
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- § 90: Neue Vorschriften zur gerichtlichen Zuständigkeit und zum Verfahren
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- § 91: Neue Übergangsvorschrift zur Weiterverarbeitung oder Übermittlung personenbezogener Daten
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- § 3 Abs. 3 Satz 1: Gilt nicht für den Dienstverkehr mit den zuständigen Behörden der Nachbarstaaten und der Mitgliedstaaten der EU, soweit dieser sich auf Kriminalität von regionaler Bedeutung im Grenzgebiet bezieht oder soweit Gefahr im Verzug ist.
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- § 3 Abs. 3 Satz 2: Die übermittelnden Polizeien unterrichten das Bundeskriminalamt unverzüglich über den Dienstverkehr nach Satz 1.
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- § 3 Abs. 5: Bei regional abgrenzbaren Fallgestaltungen können die Polizeien des Bundes und der Länder zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben abweichend von Absatz 3 Satz 1 im Einvernehmen mit dem Bundeskriminalamt den erforderlichen Dienstverkehr mit den zuständigen Behörden anderer Staaten und für die Verhütung oder Verfolgung von Straftaten zuständigen zwischen- und überstaatlichen Stellen führen.
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- § 4: Neue Vorschriften zur Strafverfolgung durch das Bundeskriminalamt, insbesondere in Fällen des international organisierten Handels und bei Straftaten gegen Verfassungsorgane.
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- § 5: Neue Vorschriften zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt.
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- § 6: Neue Vorschriften zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes.
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- § 7: Neue Vorschriften zum Zeugenschutz durch das Bundeskriminalamt.
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- § 8: Neue Vorschriften zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und des behördlichen Eigenschutzes.
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- § 9: Neue Vorschriften zur allgemeinen Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt.
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- § 10: Neue Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft für das Bundeskriminalamt.
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- § 35: Neue Vorschriften zur Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
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- § 36: Neue Vorschriften zur Koordination bei der Strafverfolgung
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- § 37: Neue Vorschriften zu Amtshandlungen und Unterstützungspflichten der Länder
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- § 38: Neue allgemeine Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
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- § 39: Neue Vorschriften zur Erhebung personenbezogener Daten
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- § 40: Neue Vorschriften zur Bestandsdatenauskunft
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- § 41: Neue Vorschriften zur Befragung und Auskunftspflicht
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- § 42: Neue Vorschriften zur Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
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- § 43: Neue Vorschriften zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen
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- § 44: Neue Vorschriften zur Vorladung
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- § 45: Neue Vorschriften zu besonderen Mitteln der Datenerhebung
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- Inhaltsübersicht: Einfügung von Angaben zu § 20y und § 20z sowie Einfügung von Abschnitt 4
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- § 15a Abs. 1 Satz 9: Ersetzung des Begriffs 'Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' durch 'Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit'
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- § 20v Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Begriffs 'Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit' durch 'Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit'
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- nach § 20x: Einfügung von § 20y (Aufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot) und § 20z (Elektronische Aufenthaltsüberwachung)
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- nach § 38: Einfügung von Abschnitt 4 (Strafvorschriften) mit § 39
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- § 45 Abs. 4, 5, 7 und 8: Bestimmungen aus § 45 Abs. 4, 5, 7 und 8 gelten entsprechend für § 65.
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- § 65: Neue Vorschriften zur polizeilichen Beobachtung oder gezielten Kontrolle eingeführt.
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- § 66: Neue Vorschriften zum Zeugenschutz eingeführt.
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- § 67: Neue Vorschriften zur Sicherung des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 68: Neue Vorschriften zur Sicherheitsüberprüfung eingeführt.
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- § 69: Neue Vorschriften zur Datenschutzaufsicht eingeführt.
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- § 70: Neue Vorschriften zur Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 71: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 72: Neue Vorschriften zur Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingeführt.
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- § 73: Neue Vorschriften zur datenschutzrechtlichen Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes eingeführt.
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- § 74: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen eingeführt.
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- § 75: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern eingeführt.
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- § 76: Neue Vorschriften zur nachträglichen Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem eingeführt.
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- § 78a Abs. 4: Ersetzung von „§ 3“ durch „§ 1 Nummer 10“
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- § 79a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „Abschnitts 1 Unterabschnitt 2“ durch „Abschnitts 2 Unterabschnitt 2“
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bkag_2018/§78a.md
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# § 78a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-29 — Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 400
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§ 78a Abs. 4: Ersetzung von „§ 3“ durch „§ 1 Nummer 10“
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# § 79a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2019-03-29 — Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 400
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§ 79a Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von „Abschnitts 1 Unterabschnitt 2“ durch „Abschnitts 2 Unterabschnitt 2“
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verkuendungen/2019/bgbl1-2019-10-3.md
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verkuendungen/2019/bgbl1-2019-10-3.md
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# BGBl. 2019 I S. 400
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- **Titel:** Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 400
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- **Verkündung:** 2019-03-29
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- **Inkrafttreten:** 2019-03-29
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- **Ausfertigung:** 2019-03-25
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/10#page=24
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BKAG_2018
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## Kurz
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Die Berichtigung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes beinhaltet Änderungen an zwei Bestimmungen, um fehlerhafte Verweise zu korrigieren.
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Reference in New Issue
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