BGBl. 2022 I S. 1792 · Änderung · Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
Inkrafttreten: 2022-10-26 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2022-10-25

BGBl-Id: bgbl1-2022-38-4
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2022-10-25 12:00:00 +00:00
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# BIMSCHG — 2022-10-12
# BIMSCHG — 2022-10-25
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
- **Titel:** Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 1726
- **Inkrafttreten:** 2022-10-13; 2023-01-01 (Artikel 8 und Artikel 9); 2023-02-01 (Artikel 11 Nummer 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/37#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Energiesicherungsgesetz und andere energiewirtschaftliche Vorschriften, um die Energiesicherung und -versorgung zu verbessern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 1792
- **Inkrafttreten:** 2022-10-26 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/38#page=52
- **Kurz:** Das Gesetz fügt dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neue Bestimmungen hinzu, die die Bewältigung einer Gasmangellage erleichtern. Es regelt insbesondere vorzeitige Genehmigungen, vereinfachte Verfahren und Abweichungen von bestehenden Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 16b: Die Angabe zu § 16b wird wie folgt gefasst: „§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Sondervorschriften für Windenergieanlagen“.
- Inhaltsübersicht nach § 31j: Neue Angabe eingefügt: „§ 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen“.
- Inhaltsübersicht zu § 31k: Die Angabe zu § 31k wird die Angabe zu § 31l und wird wie folgt gefasst: „§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k“.
- Überschrift zu § 16b: Die Wörter „, Sondervorschriften für Windenergieanlagen“ werden angefügt.
- § 16b Abs. 7: Neuer Absatz 7 eingefügt, der Vorschriften für Änderungen am Anlagetyp von Windenergieanlagen enthält.
- § 16b Abs. 8: Neuer Absatz 8 eingefügt, der Vorschriften für die Leistungssteigerung von Windenergieanlagen ohne bauliche Veränderungen enthält.
- § 31k: Neuer § 31k eingefügt, der Vorschriften für Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen enthält.
- § 31l: Der bisherige § 31k wird zu § 31l und enthält Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k.
- Inhaltsübersicht: Änderungen in der Inhaltsübersicht
- Überschrift des Zweiten Teils Vierter Abschnitt: Neue Überschrift 'Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage'
- § 31e: Einführung von § 31e 'Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage'
- § 31f: Einführung von § 31f 'Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren'
- § 31g: Einführung von § 31g 'Entbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung'
- § 31h: Einführung von § 31h 'Abweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz'
- § 31i: Einführung von § 31i 'Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft'
- § 31j: Einführung von § 31j 'Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm'
- § 31k: Einführung von § 31k 'Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31j'
## Wortlaut

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- **2022-07-11** · BGBl. 2022 I S. 1054 — Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
- **2022-07-28** · BGBl. 2022 I S. 1362 — Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
- **2022-10-12** · BGBl. 2022 I S. 1726 — Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
- **2022-10-25** · BGBl. 2022 I S. 1792 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht zu § 16b: Die Angabe zu § 16b wird wie folgt gefasst: „§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Sondervorschriften für Windenergieanlagen“.
- Inhaltsübersicht nach § 31j: Neue Angabe eingefügt: „§ 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen“.
- Inhaltsübersicht zu § 31k: Die Angabe zu § 31k wird die Angabe zu § 31l und wird wie folgt gefasst: „§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k“.
- Überschrift zu § 16b: Die Wörter „, Sondervorschriften für Windenergieanlagen“ werden angefügt.
- § 16b Abs. 7: Neuer Absatz 7 eingefügt, der Vorschriften für Änderungen am Anlagetyp von Windenergieanlagen enthält.
- § 16b Abs. 8: Neuer Absatz 8 eingefügt, der Vorschriften für die Leistungssteigerung von Windenergieanlagen ohne bauliche Veränderungen enthält.
- § 31k: Neuer § 31k eingefügt, der Vorschriften für Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen enthält.
- § 31l: Der bisherige § 31k wird zu § 31l und enthält Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k.
- Inhaltsübersicht: Änderungen in der Inhaltsübersicht
- Überschrift des Zweiten Teils Vierter Abschnitt: Neue Überschrift 'Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage'
- § 31e: Einführung von § 31e 'Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage'
- § 31f: Einführung von § 31f 'Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren'
- § 31g: Einführung von § 31g 'Entbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung'
- § 31h: Einführung von § 31h 'Abweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz'
- § 31i: Einführung von § 31i 'Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft'
- § 31j: Einführung von § 31j 'Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm'
- § 31k: Einführung von § 31k 'Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31j'

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# § 31e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
§ 31e: Einführung von § 31e 'Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage'

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# § 31f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
§ 31f: Einführung von § 31f 'Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren'

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# § 31g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
§ 31g: Einführung von § 31g 'Entbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung'

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# § 31h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
§ 31h: Einführung von § 31h 'Abweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz'

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# § 31i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
§ 31i: Einführung von § 31i 'Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft'

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# § 31j
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-12 — Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1726
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
Inhaltsübersicht nach § 31j: Neue Angabe eingefügt: „§ 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen“.
§ 31j: Einführung von § 31j 'Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm'

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# § 31k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2022-10-12 — Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1726
> Station: 2022-10-25 — Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2022 I S. 1792
Inhaltsübersicht zu § 31k: Die Angabe zu § 31k wird die Angabe zu § 31l und wird wie folgt gefasst: „§ 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k“.
§ 31k: Neuer § 31k eingefügt, der Vorschriften für Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen enthält.
§ 31k: Einführung von § 31k 'Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31j'

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# BGBl. 2022 I S. 1792
- **Titel:** Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2022 I S. 1792
- **Verkündung:** 2022-10-25
- **Inkrafttreten:** 2022-10-26 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2022-10-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2022/38#page=52
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BIMSCHG
## Kurz
Das Gesetz fügt dem Bundes-Immissionsschutzgesetz neue Bestimmungen hinzu, die die Bewältigung einer Gasmangellage erleichtern. Es regelt insbesondere vorzeitige Genehmigungen, vereinfachte Verfahren und Abweichungen von bestehenden Vorschriften.