BGBl. 1992 I S. 1975 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
Inkrafttreten: 1993-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-12-11

BGBl-Id: bgbl1-1992-55-6
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LawGit Spiegel
1992-12-11 12:00:00 +00:00
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# KÜNSTLERSOZIALKASSEN-VERORDNUNG — 1992-12-11
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1975
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/55#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Satzung der Künstlersozialkasse, insbesondere durch Anpassungen der Bezeichnungen und der Vorschriften für den Beirat und die Ausschüsse.
## Betroffene Stellen
- Bezeichnung: Ersetzung von „die Satzung“ durch „den Beirat und die Ausschüsse bei“
- Überschrift Art. 1: Streichung der Überschrift „Artikel 1 Satzung der Künstlersozialkasse“
- § 1: Ersetzung von „den Leiter der“ durch „die“ und „seiner“ durch „ihrer“
- § 5: Neufassung des § 5 mit Vorsitzbestimmungen
- § 6: Mehrere Änderungen in § 6, insbesondere Ersetzung von „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“
- § 9: Neufassung des § 9 mit Bestimmungen zur Erstattung von baren Auslagen und Pauschbetrag für Zeitaufwand
- § 14 Abs. 3: Ersetzung von „der angegangene“ durch „ein“ und „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“
- § 21: Neufassung der Überschrift und Ersetzung von „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“ in den Absätzen 1 und 2
- § 22: Neufassung des § 22 mit Bestimmungen zur Erstattung von baren Auslagen und Pauschbetrag für Zeitaufwand
- Dritter Abschnitt: Neufassung des Dritten Abschnitts mit Schlußvorschriften
- Vierter Abschnitt: Streichung des Vierten Abschnitts
- Artikel 2 und 3: Streichung der Artikel 2 und 3
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-12-11** · BGBl. 1992 I S. 1975 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse

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# Stellen dieser Station
- Bezeichnung: Ersetzung von „die Satzung“ durch „den Beirat und die Ausschüsse bei“
- Überschrift Art. 1: Streichung der Überschrift „Artikel 1 Satzung der Künstlersozialkasse“
- § 1: Ersetzung von „den Leiter der“ durch „die“ und „seiner“ durch „ihrer“
- § 5: Neufassung des § 5 mit Vorsitzbestimmungen
- § 6: Mehrere Änderungen in § 6, insbesondere Ersetzung von „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“
- § 9: Neufassung des § 9 mit Bestimmungen zur Erstattung von baren Auslagen und Pauschbetrag für Zeitaufwand
- § 14 Abs. 3: Ersetzung von „der angegangene“ durch „ein“ und „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“
- § 21: Neufassung der Überschrift und Ersetzung von „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“ in den Absätzen 1 und 2
- § 22: Neufassung des § 22 mit Bestimmungen zur Erstattung von baren Auslagen und Pauschbetrag für Zeitaufwand
- Dritter Abschnitt: Neufassung des Dritten Abschnitts mit Schlußvorschriften
- Vierter Abschnitt: Streichung des Vierten Abschnitts
- Artikel 2 und 3: Streichung der Artikel 2 und 3

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 1: Ersetzung von „den Leiter der“ durch „die“ und „seiner“ durch „ihrer“

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 14 Abs. 3: Ersetzung von „der angegangene“ durch „ein“ und „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 21: Neufassung der Überschrift und Ersetzung von „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“ in den Absätzen 1 und 2

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 22: Neufassung des § 22 mit Bestimmungen zur Erstattung von baren Auslagen und Pauschbetrag für Zeitaufwand

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 5: Neufassung des § 5 mit Vorsitzbestimmungen

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 6: Mehrere Änderungen in § 6, insbesondere Ersetzung von „Leiter der Künstlersozialkasse“ durch „Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen“

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-11 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1975
§ 9: Neufassung des § 9 mit Bestimmungen zur Erstattung von baren Auslagen und Pauschbetrag für Zeitaufwand

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# BGBl. 1992 I S. 1975
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Künstlersozialkasse
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1975
- **Verkündung:** 1992-12-11
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
- **Ausfertigung:** 1992-11-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/55#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** KÜNSTLERSOZIALKASSEN-VERORDNUNG
## Kurz
Die Verordnung ändert die Satzung der Künstlersozialkasse, insbesondere durch Anpassungen der Bezeichnungen und der Vorschriften für den Beirat und die Ausschüsse.