BGBl. 1991 I S. 461 · Änderung · Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes

Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
Inkrafttreten: 1991-03-01 (Vorschriften des Artikels 1, die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen betreffen); 1991-06-01 (Restliches Gesetz)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1991-02-28

BGBl-Id: bgbl1-1991-12-6
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1991-02-28 12:00:00 +00:00
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# TSG — 1982-05-19
# TSG — 1991-02-28
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 619
- **Inkrafttreten:** 1982-05-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/17#page=11
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes, soweit es die gerichtliche Feststellung über die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres ausschließt, mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist.
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 461
- **Inkrafttreten:** 1991-03-01 (Vorschriften des Artikels 1, die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen betreffen); 1991-06-01 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/12#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Tierseuchengesetz, insbesondere hinsichtlich der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten sowie die Zuständigkeiten bei der Überwachung dieser Vorgänge.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 1 Nr. 1: Die gerichtliche Feststellung über die Änderung der ursprünglichen Geschlechtszugehörigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG.
- § 1 Abs. 3: Definition der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr erweitert
- § 2a Abs. 1: Zuständigkeiten des Bundesministers der Finanzen und Zollstellen bei der Überwachung der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr geändert
- § 3 Abs. 1: Zuständigkeiten der Bundeswehr bei der Durchführung der Vorschriften geändert
- § 3 Abs. 2: Erweiterung der zuständigen Behörden um das Paul-Ehrlich-Institut
- § 4: Neue Vorschriften zur Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere eingefügt
- § 5: Neue Vorschriften zur Gebührerhebung für Entscheidungen über Zulassung von Sera, Impfstoffen und Antigenen eingefügt
- Überschrift vor § 6: Überschrift zur Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr geändert
- § 6 Abs. 2: Begriffe „lebende Seuchenerreger“ durch „vermehrungsfähige Tierseuchenerreger“ ersetzt
- § 6 Abs. 3: Begriff „Wirtschaftsgebietes“ durch „Geltungsbereichs dieses Gesetzes“ ersetzt
- § 6 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen bei Gefahr im Verzuge geändert
- § 7 Abs. 4 und 5: Absätze 4 und 5 durch neuen Absatz 4 ersetzt
- § 7a: Abschnitt 7a gestrichen
- § 7b: Begriff „Zolldienststellen“ durch „Zollstellen“ ersetzt
- § 8: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßregeln bei Verstößen gegen Einfuhr- und Durchfuhrvorschriften eingefügt
- Überschrift des Abschnitts II: Begriff „Inland“ durch „Geltungsbereich dieses Gesetzes“ ersetzt
- § 9 Abs. 3: Begriffe „Fleischbeschauer“ durch „Fleischkontrolleure“ und „Seuche (§ 10)“ durch „anzeigepflichtige Tierseuche“ ersetzt
- § 10: Neue Vorschriften zur Bestimmung anzeigepflichtiger Tierseuchen geändert
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 14: Abschnitt 14 aufgehoben
- Überschrift vor § 16: Neue Überschrift „Schutzmaßregeln gegen allgemeine Seuchengefahr“ eingefügt
- § 16 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Beaufsichtigung von Viehmärkten, Viehhöfen, Schlachthöfen und gewerblichen Schlachtstätten geändert
- § 16 Abs. 3: Begriff „Tierkliniken“ hinzugefügt
- Überschrift vor § 17: Überschrift gestrichen
- § 17 Abs. 1, 2 und 3: Begriff „ständige“ durch „allgemeine“ ersetzt
- § 17 Abs. 1: Begriffe „Körveranstaltungen“ durch „Zuchtveranstaltungen“ und neue Nummern 7 und 17 hinzugefügt
- § 17 Abs. 2 und 3: Neue Nummern 17 hinzugefügt
- § 17c Abs. 1 Satz 1: Begriff „biotechnischem Wege“ hinzugefügt
- § 17c Abs. 4: Neue Nummern 2 und 3 hinzugefügt
- § 17c Abs. 5: Absatz 5 gestrichen
- § 17d Abs. 1 Satz 1: Begriff „Mittel“ durch „Sera, Impfstoffe oder Antigene“ ersetzt
- § 17g: Neue Vorschriften zur Haltung und Handel mit Papageien und Sittichen eingefügt
- Überschrift vor § 18: Neue Überschrift „Schutzmaßregeln gegen besondere Seuchengefahr“ eingefügt
- § 18 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 19 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 19 Abs. 4: Absatz 4 wird neuer Absatz 3
- § 23: Begriff „tierärztliche Behandlung“ durch „Heilbehandlung“ ersetzt
- § 27 Abs. 3: Begriff „Fleisch“ durch „Fleisch und andere Erzeugnisse von Tieren“ ersetzt
- § 28: Begriff „Körveranstaltungen“ durch „Zuchtveranstaltungen“ ersetzt
- Abschnitt II Unterabschnitt 2 (§§ 31 bis 61e): Unterabschnitt 2 aufgehoben
- Überschrift vor § 62: Neue Überschrift für Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten geändert
- § 62: Begriffe „Viehhöfe und Schlachthöfe“ durch „Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten“ ersetzt
- § 64: Begriffe „Viehhöfe und Schlachthöfe“ durch „Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten“ ersetzt
- § 66: Neue Nummer 3a und 3b hinzugefügt, Begriff „öffentliche Schlachthäuser“ gestrichen
- § 67 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entschädigung geändert
- § 67 Abs. 4: Neuer Satz zur Festsetzung der Entschädigung hinzugefügt
- § 68 Abs. 1: Neue Begriffe und Streichungen in Nummern 2, 5 und 6
- § 68 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 69 Abs. 1: Begriff „Seuchenfall“ durch „Fall“ ersetzt
- § 69 Abs. 3 Nr. 1: Neuer Begriff „einen Tierbestand nicht angibt oder“ hinzugefügt
- § 71 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Gewährung von Entschädigungen geändert
- § 73 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Überwachung der Vorschriften geändert
- § 73 Abs. 3: Neue Begriffe und Streichungen in Satz 1 und 2
- § 73 Abs. 3a und 3b: Neue Absätze 3a und 3b zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen und Betreten von Grundstücken hinzugefügt
- § 73 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Unterstützung der beauftragten Personen geändert
## Wortlaut

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- **1980-05-09** · BGBl. 1980 I S. 497 — Kaffee- und Teesteuergesetz
- **1980-09-16** · BGBl. 1980 I S. 1654 — Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG)
- **1982-05-19** · BGBl. 1982 I S. 619 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes)
- **1991-02-28** · BGBl. 1991 I S. 461 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 1 Nr. 1: Die gerichtliche Feststellung über die Änderung der ursprünglichen Geschlechtszugehörigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG.
- § 1 Abs. 3: Definition der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr erweitert
- § 2a Abs. 1: Zuständigkeiten des Bundesministers der Finanzen und Zollstellen bei der Überwachung der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr geändert
- § 3 Abs. 1: Zuständigkeiten der Bundeswehr bei der Durchführung der Vorschriften geändert
- § 3 Abs. 2: Erweiterung der zuständigen Behörden um das Paul-Ehrlich-Institut
- § 4: Neue Vorschriften zur Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere eingefügt
- § 5: Neue Vorschriften zur Gebührerhebung für Entscheidungen über Zulassung von Sera, Impfstoffen und Antigenen eingefügt
- Überschrift vor § 6: Überschrift zur Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr geändert
- § 6 Abs. 2: Begriffe „lebende Seuchenerreger“ durch „vermehrungsfähige Tierseuchenerreger“ ersetzt
- § 6 Abs. 3: Begriff „Wirtschaftsgebietes“ durch „Geltungsbereichs dieses Gesetzes“ ersetzt
- § 6 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen
- § 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen bei Gefahr im Verzuge geändert
- § 7 Abs. 4 und 5: Absätze 4 und 5 durch neuen Absatz 4 ersetzt
- § 7a: Abschnitt 7a gestrichen
- § 7b: Begriff „Zolldienststellen“ durch „Zollstellen“ ersetzt
- § 8: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßregeln bei Verstößen gegen Einfuhr- und Durchfuhrvorschriften eingefügt
- Überschrift des Abschnitts II: Begriff „Inland“ durch „Geltungsbereich dieses Gesetzes“ ersetzt
- § 9 Abs. 3: Begriffe „Fleischbeschauer“ durch „Fleischkontrolleure“ und „Seuche (§ 10)“ durch „anzeigepflichtige Tierseuche“ ersetzt
- § 10: Neue Vorschriften zur Bestimmung anzeigepflichtiger Tierseuchen geändert
- § 11 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 14: Abschnitt 14 aufgehoben
- Überschrift vor § 16: Neue Überschrift „Schutzmaßregeln gegen allgemeine Seuchengefahr“ eingefügt
- § 16 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Beaufsichtigung von Viehmärkten, Viehhöfen, Schlachthöfen und gewerblichen Schlachtstätten geändert
- § 16 Abs. 3: Begriff „Tierkliniken“ hinzugefügt
- Überschrift vor § 17: Überschrift gestrichen
- § 17 Abs. 1, 2 und 3: Begriff „ständige“ durch „allgemeine“ ersetzt
- § 17 Abs. 1: Begriffe „Körveranstaltungen“ durch „Zuchtveranstaltungen“ und neue Nummern 7 und 17 hinzugefügt
- § 17 Abs. 2 und 3: Neue Nummern 17 hinzugefügt
- § 17c Abs. 1 Satz 1: Begriff „biotechnischem Wege“ hinzugefügt
- § 17c Abs. 4: Neue Nummern 2 und 3 hinzugefügt
- § 17c Abs. 5: Absatz 5 gestrichen
- § 17d Abs. 1 Satz 1: Begriff „Mittel“ durch „Sera, Impfstoffe oder Antigene“ ersetzt
- § 17g: Neue Vorschriften zur Haltung und Handel mit Papageien und Sittichen eingefügt
- Überschrift vor § 18: Neue Überschrift „Schutzmaßregeln gegen besondere Seuchengefahr“ eingefügt
- § 18 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 19 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
- § 19 Abs. 4: Absatz 4 wird neuer Absatz 3
- § 23: Begriff „tierärztliche Behandlung“ durch „Heilbehandlung“ ersetzt
- § 27 Abs. 3: Begriff „Fleisch“ durch „Fleisch und andere Erzeugnisse von Tieren“ ersetzt
- § 28: Begriff „Körveranstaltungen“ durch „Zuchtveranstaltungen“ ersetzt
- Abschnitt II Unterabschnitt 2 (§§ 31 bis 61e): Unterabschnitt 2 aufgehoben
- Überschrift vor § 62: Neue Überschrift für Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten geändert
- § 62: Begriffe „Viehhöfe und Schlachthöfe“ durch „Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten“ ersetzt
- § 64: Begriffe „Viehhöfe und Schlachthöfe“ durch „Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten“ ersetzt
- § 66: Neue Nummer 3a und 3b hinzugefügt, Begriff „öffentliche Schlachthäuser“ gestrichen
- § 67 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entschädigung geändert
- § 67 Abs. 4: Neuer Satz zur Festsetzung der Entschädigung hinzugefügt
- § 68 Abs. 1: Neue Begriffe und Streichungen in Nummern 2, 5 und 6
- § 68 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen
- § 69 Abs. 1: Begriff „Seuchenfall“ durch „Fall“ ersetzt
- § 69 Abs. 3 Nr. 1: Neuer Begriff „einen Tierbestand nicht angibt oder“ hinzugefügt
- § 71 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Gewährung von Entschädigungen geändert
- § 73 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Überwachung der Vorschriften geändert
- § 73 Abs. 3: Neue Begriffe und Streichungen in Satz 1 und 2
- § 73 Abs. 3a und 3b: Neue Absätze 3a und 3b zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen und Betreten von Grundstücken hinzugefügt
- § 73 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Unterstützung der beauftragten Personen geändert

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 1 Abs. 3: Definition der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr erweitert

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 10: Neufassung des § 10, der die anzeigepflichtigen Seuchen auflistet.
§ 10: Neue Vorschriften zur Bestimmung anzeigepflichtiger Tierseuchen geändert

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 11: Neufassung des § 11, der die Ermittlung der Seuchenausbrüche regelt.
§ 11 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 14: Neufassung des § 14, der die Sofortmaßregeln bei bestimmten Seuchenausbrüchen regelt.
§ 14: Abschnitt 14 aufgehoben

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 16: Neufassung des § 16, der die Beaufsichtigung von Viehmärkten und Schlachthöfen regelt.
Überschrift vor § 16: Neue Überschrift „Schutzmaßregeln gegen allgemeine Seuchengefahr“ eingefügt
§ 16 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Beaufsichtigung von Viehmärkten, Viehhöfen, Schlachthöfen und gewerblichen Schlachtstätten geändert
§ 16 Abs. 3: Begriff „Tierkliniken“ hinzugefügt

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 17: Neufassung des § 17, der die Schutzmaßregeln gegen Seuchengefahr regelt.
Überschrift vor § 17: Überschrift gestrichen
§ 17 Abs. 1, 2 und 3: Begriff „ständige“ durch „allgemeine“ ersetzt
§ 17 Abs. 1: Begriffe „Körveranstaltungen“ durch „Zuchtveranstaltungen“ und neue Nummern 7 und 17 hinzugefügt
§ 17 Abs. 2 und 3: Neue Nummern 17 hinzugefügt

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# § 17c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 17c: Neue Vorschriften zur Zulassung und Anwendung von Sera, Impfstoffen und Antigenen zur Verhütung, Erkennung oder Heilung von Tierseuchen.
§ 17c Abs. 1 Satz 1: Begriff „biotechnischem Wege“ hinzugefügt
§ 17c Abs. 4: Neue Nummern 2 und 3 hinzugefügt
§ 17c Abs. 5: Absatz 5 gestrichen

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# § 17d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 17d: Neue Vorschriften zur Herstellung von Sera, Impfstoffen und Antigenen, einschließlich der Erlaubnisvergabe und -kontrolle.
§ 17d Abs. 1 Satz 1: Begriff „Mittel“ durch „Sera, Impfstoffe oder Antigene“ ersetzt

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tsg/§17g.md Normal file
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# § 17g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 17g: Neue Vorschriften zur Haltung und Handel mit Papageien und Sittichen eingefügt

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 18: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen besondere Seuchengefahr.
Überschrift vor § 18: Neue Überschrift „Schutzmaßregeln gegen besondere Seuchengefahr“ eingefügt
§ 18 Satz 2: Satz 2 gestrichen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 19: Neue Vorschriften zur Absonderung, Bewachung oder behördlichen Beobachtung von Tieren.
§ 19 Abs. 3: Absatz 3 gestrichen
§ 19 Abs. 4: Absatz 4 wird neuer Absatz 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 23: Neue Vorschriften für die Durchführung oder Verbot bestimmter Impfungen oder Maßnahmen diagnostischer Art
§ 23: Begriff „tierärztliche Behandlung“ durch „Heilbehandlung“ ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 27: Neue Vorschriften für die Reinigung, Desinfektion und Entwesung von Ställen, Standorten, Anlagen, Einrichtungen, Ladestellen, Marktplätzen und Wegen
§ 27 Abs. 3: Begriff „Fleisch“ durch „Fleisch und andere Erzeugnisse von Tieren“ ersetzt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 28: Neue Vorschriften für die Tötung von wildlebenden Tieren, die für die Seuche empfänglich sind
§ 28: Begriff „Körveranstaltungen durch „Zuchtveranstaltungen“ ersetzt

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# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 2a Abs. 1: Zuständigkeiten des Bundesministers der Finanzen und Zollstellen bei der Überwachung der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr geändert

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tsg/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 3 Abs. 1: Zuständigkeiten der Bundeswehr bei der Durchführung der Vorschriften geändert
§ 3 Abs. 2: Erweiterung der zuständigen Behörden um das Paul-Ehrlich-Institut

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 31: Neue Vorschriften für besondere Seuchen
Abschnitt II Unterabschnitt 2 (§§ 31 bis 61e): Unterabschnitt 2 aufgehoben

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 4: Neue Vorschriften zur Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere eingefügt

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 5: Neue Vorschriften zur Gebührerhebung für Entscheidungen über Zulassung von Sera, Impfstoffen und Antigenen eingefügt

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
Überschrift vor § 6: Überschrift zur Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr geändert
§ 6 Abs. 2: Begriffe „lebende Seuchenerreger“ durch „vermehrungsfähige Tierseuchenerreger“ ersetzt
§ 6 Abs. 3: Begriff „Wirtschaftsgebietes“ durch „Geltungsbereichs dieses Gesetzes“ ersetzt
§ 6 Abs. 4: Absatz 4 gestrichen

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
Überschrift vor § 62: Neue Überschrift für Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten geändert
§ 62: Begriffe „Viehhöfe und Schlachthöfe“ durch „Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten“ ersetzt

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# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 64: Begriffe „Viehhöfe und Schlachthöfe“ durch „Viehausstellungen, Viehsammelstellen, Viehmärkte, Viehhöfe, Schlachthöfe und andere Schlachtstätten“ ersetzt

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tsg/§66.md Normal file
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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 66: Neue Nummer 3a und 3b hinzugefügt, Begriff „öffentliche Schlachthäuser“ gestrichen

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 67 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entschädigung geändert
§ 67 Abs. 4: Neuer Satz zur Festsetzung der Entschädigung hinzugefügt

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 68 Abs. 1: Neue Begriffe und Streichungen in Nummern 2, 5 und 6
§ 68 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 gestrichen

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 69 Abs. 1: Begriff „Seuchenfall“ durch „Fall“ ersetzt
§ 69 Abs. 3 Nr. 1: Neuer Begriff „einen Tierbestand nicht angibt oder“ hinzugefügt

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 7 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Erlassung von Rechtsverordnungen bei Gefahr im Verzuge geändert
§ 7 Abs. 4 und 5: Absätze 4 und 5 durch neuen Absatz 4 ersetzt

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 71 a: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Fischereirechtigen und Fischereiausübenden
§ 71 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Gewährung von Entschädigungen geändert

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 73: Neue Vorschriften zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
§ 73 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Überwachung der Vorschriften geändert
§ 73 Abs. 3: Neue Begriffe und Streichungen in Satz 1 und 2
§ 73 Abs. 3a und 3b: Neue Absätze 3a und 3b zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen und Betreten von Grundstücken hinzugefügt
§ 73 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Unterstützung der beauftragten Personen geändert

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# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 7a: Abschnitt 7a gestrichen

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# § 7b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 7b: Begriff „Zolldienststellen“ durch „Zollstellen“ ersetzt

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1982-05-19 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 619
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Die gerichtliche Feststellung über die Änderung der ursprünglichen Geschlechtszugehörigkeit vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG.
§ 8: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßregeln bei Verstößen gegen Einfuhr- und Durchfuhrvorschriften eingefügt

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-04-03 — Neufassung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 386
> Station: 1991-02-28 — Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 461
§ 9: Neufassung des § 9, der die Anzeigepflichten bei Seuchenausbrüchen regelt.
§ 9 Abs. 3: Begriffe „Fleischbeschauer“ durch „Fleischkontrolleure“ und „Seuche (§ 10)“ durch „anzeigepflichtige Tierseuche“ ersetzt

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# BGBl. 1991 I S. 461
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Tierseuchengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 461
- **Verkündung:** 1991-02-28
- **Inkrafttreten:** 1991-03-01 (Vorschriften des Artikels 1, die Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen betreffen); 1991-06-01 (Restliches Gesetz)
- **Ausfertigung:** 1991-02-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/12#page=9
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** TSG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Tierseuchengesetz, insbesondere hinsichtlich der Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten sowie die Zuständigkeiten bei der Überwachung dieser Vorgänge.