BGBl. 2015 I S. 642 · Änderung · Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
Inkrafttreten: 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-04-30

BGBl-Id: bgbl1-2015-17-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2015-04-30 12:00:00 +00:00
parent e3416f0c2c
commit d157fe4ff9
118 changed files with 635 additions and 1200 deletions

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# AKTG — 2013-07-29
# AKTG — 2015-04-30
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 99 Abs. 6: Sätze 1 bis 7 werden aufgehoben, in Satz 8 wird das Wort „jedoch“ gestrichen.
- § 132 Abs. 5 Satz 1 bis 6: Sätze 1 bis 6 werden aufgehoben.
- § 260 Abs. 4 Satz 1 bis 5: Sätze 1 bis 5 werden aufgehoben.
- § 76 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungs-Ebenen unterhalb des Vorstands
- § 84 Abs. 4: Ersetzung der Verweisformel auf das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- § 95 Satz 5: Ersetzung der Verweisformel auf das Mitbestimmungsgesetz und das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- § 96: Einführung von Absätzen 2 und 3 zur Festlegung von Mindestanteilen von Frauen und Männern im Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften
- § 104: Einführung von Absatz 5 zur Ergänzung durch das Gericht bei börsennotierten Gesellschaften
- § 111: Einführung von Absatz 5 zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand
- § 124 Abs. 2 Satz 1: Einführung eines neuen Satzes zur Bekanntmachung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 127: Einführung eines neuen Satzes zur Vorschlagspflicht des Vorstands bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 250 Abs. 1: Anpassungen in den Nummern 1, 4 und 5 zur Berücksichtigung des Mindestanteils von Frauen und Männern im Aufsichtsrat
## Wortlaut

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- **2012-12-27** · BGBl. 2012 I S. 2751 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG)
- **2013-07-10** · BGBl. 2013 I S. 1981 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG)
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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# Stellen dieser Station
- § 99 Abs. 6: Sätze 1 bis 7 werden aufgehoben, in Satz 8 wird das Wort „jedoch“ gestrichen.
- § 132 Abs. 5 Satz 1 bis 6: Sätze 1 bis 6 werden aufgehoben.
- § 260 Abs. 4 Satz 1 bis 5: Sätze 1 bis 5 werden aufgehoben.
- § 76 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungs-Ebenen unterhalb des Vorstands
- § 84 Abs. 4: Ersetzung der Verweisformel auf das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- § 95 Satz 5: Ersetzung der Verweisformel auf das Mitbestimmungsgesetz und das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- § 96: Einführung von Absätzen 2 und 3 zur Festlegung von Mindestanteilen von Frauen und Männern im Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften
- § 104: Einführung von Absatz 5 zur Ergänzung durch das Gericht bei börsennotierten Gesellschaften
- § 111: Einführung von Absatz 5 zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand
- § 124 Abs. 2 Satz 1: Einführung eines neuen Satzes zur Bekanntmachung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 127: Einführung eines neuen Satzes zur Vorschlagspflicht des Vorstands bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
- § 250 Abs. 1: Anpassungen in den Nummern 1, 4 und 5 zur Berücksichtigung des Mindestanteils von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-22 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2586
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 104 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 4: Das Wort 'sofortige' wird gestrichen.
§ 104 Abs. 6 Satz 3 und 4: Die Sätze werden neu gefasst: 'Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zulässig; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen.'
§ 104: Einführung von Absatz 5 zur Ergänzung durch das Gericht bei börsennotierten Gesellschaften

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-25 — Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2681
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 111 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'kann jedoch' durch 'hat jedoch zu'
§ 111: Einführung von Absatz 5 zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand

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# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2479
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 124: Überschrift und Absatz 1 überarbeitet, neue Absätze 124a hinzugefügt
§ 124 Abs. 2 Satz 1: Einführung eines neuen Satzes zur Bekanntmachung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

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# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2479
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 127 Satz 3: Änderung der Verweisung auf § 125
§ 127: Einführung eines neuen Satzes zur Vorschlagspflicht des Vorstands bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

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# § 250
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-09-27 — Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 2802
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 250 Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 250 Abs. 1: Anpassungen in den Nummern 1, 4 und 5 zur Berücksichtigung des Mindestanteils von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-06-15 — Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 1242
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 76 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von 'Deutsche Mark' durch 'Euro'
§ 76 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungs-Ebenen unterhalb des Vorstands

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aktg/§84.md Normal file
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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 84 Abs. 4: Ersetzung der Verweisformel auf das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-06-15 — Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 1242
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 95 Satz 4: Ersetzen von 'bis zu 3 000 000 Deutsche Mark' durch 'bis zu 1 500 000 Euro', 'von mehr als 3 000 000 Deutsche Mark' durch 'von mehr als 1 500 000 Euro' und 'von mehr als 20 000 000 Deutsche Mark' durch 'von mehr als 10 000 000 Euro'
§ 95 Satz 5: Ersetzung der Verweisformel auf das Mitbestimmungsgesetz und das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

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# § 96
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-12-28 — Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 3332
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 96 Abs. 1: Einfügung von Vorschriften zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen.
§ 96: Einführung von Absätzen 2 und 3 zur Festlegung von Mindestanteilen von Frauen und Männern im Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften

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# AKTGEG — 2012-12-27
# AKTGEG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2012 I S. 2751
- **Inkrafttreten:** 2012-12-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/61#page=23
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Handelsgesetzbuch und andere Rechtsvorschriften, um Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften im Bereich der Bilanzierung und Rechnungslegung zu schaffen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 26f: Einführung einer neuen § 26f mit Übergangsregelungen für das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz.
- § 25: Neufassung des § 25 mit Übergangsvorschriften für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.
- § 27: Ersetzung der Angabe „§ 96 Abs. 2“ durch „§ 96 Absatz 4“.
## Wortlaut

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- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1864 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1900 — Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
- **2012-12-27** · BGBl. 2012 I S. 2751 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 26f: Einführung einer neuen § 26f mit Übergangsregelungen für das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz.
- § 25: Neufassung des § 25 mit Übergangsvorschriften für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.
- § 27: Ersetzung der Angabe „§ 96 Abs. 2“ durch „§ 96 Absatz 4“.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-14 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1864
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 25: Der § 25 wird gestrichen
§ 25: Neufassung des § 25 mit Übergangsvorschriften für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

7
aktgeg/§27.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 27: Ersetzung der Angabe „§ 96 Abs. 2“ durch „§ 96 Absatz 4“.

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# BGLEIG — 2001-12-04
# BGLEIG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz - DGleiG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3234
- **Inkrafttreten:** 2001-12-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/62#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz dient der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes, sowie der Beseitigung bestehender Diskriminierungen. Es regelt Maßnahmen zur Gleichstellung, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Rolle von Gleichstellungsbeauftragten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen

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# Verlauf
- **2001-12-04** · BGBl. 2001 I S. 3234 — Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz - DGleiG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

17
bgrembg/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGREMBG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
bgrembg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
bgrembg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

2
bgrembg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

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@@ -1,15 +1,16 @@
# DRITTELBG — 2009-08-04
# DRITTELBG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2479
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5, 8 und 12); 2009-11-01 (Artikel 5 und 8); 2009-09-02 (Artikel 12)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=35
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Aktionärsrechterichtlinie der EU umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2: Ersetzung von '118 Abs. 2' durch '118 Abs. 3'
- § 1 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2: Ersetzung von „§ 96A Abs. 2 durch „§ 96A Abs. 4“
- § 15: Aufhebung des § 15
## Wortlaut

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@@ -3,3 +3,4 @@
- **2004-05-27** · BGBl. 2004 I S. 974 — Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **2006-08-17** · BGBl. 2006 I S. 1911 — Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2479 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2: Ersetzung von '118 Abs. 2' durch '118 Abs. 3'
- § 1 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2: Ersetzung von „§ 96A Abs. 2 durch „§ 96A Abs. 4“
- § 15: Aufhebung des § 15

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2479
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2: Ersetzung von '118 Abs. 2' durch '118 Abs. 3'
§ 1 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2: Ersetzung von „§ 96A Abs. 2 durch „§ 96A Abs. 4“

7
drittelbg/§15.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 15: Aufhebung des § 15

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@@ -1,15 +1,15 @@
# EGGMBHG — 2009-05-28
# EGGMBHG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1102
- **Inkrafttreten:** 2009-05-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/27#page=14
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Bilanzrecht und führt Änderungen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen ein, insbesondere im Handelsgesetzbuch und in Steuergesetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 4a: Einfügung einer Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- § 5: Einfügung einer neuen Übergangsvorschrift zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **2008-10-28** · BGBl. 2008 I S. 2026 — Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
- **2009-05-28** · BGBl. 2009 I S. 1102 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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# Stellen dieser Station
- § 4a: Einfügung einer Übergangsvorschrift zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
- § 5: Einfügung einer neuen Übergangsvorschrift zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

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eggmbhg/§5.md Normal file
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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 5: Einfügung einer neuen Übergangsvorschrift zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

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@@ -1,17 +1,18 @@
# GENG — 2014-12-18
# GENG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 2085
- **Inkrafttreten:** 2014-12-19; 2014-12-21 (Artikel 3 Nummer 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/59#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Finanzgesetze, um die Abhängigkeit von Ratings zu verringern und die Aufsicht über Ratingagenturen zu stärken.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 22 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Gläubigern das Recht entzieht, Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn sie im Insolvenzfall ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer staatlich überwachten Deckungsmasse haben.
- § 120 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut bleibt unverändert, es wird ein neuer Satz angefügt, der Gläubigern das Recht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 nur zuspricht, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Herabsetzung der Haftsumme ihre Forderung gefährdet.
- § 120 Abs. 2: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Verpflichtung von Mitgliedern zur Nachschussleistung regelt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach der Herabsetzung der Haftsumme das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Inhaltsangabe: Hinzufügung der Angabe '§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst'
- § 9 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der Vorschriften für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands enthält
- § 9 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der Vorschriften für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand enthält
- § 168: Einfügung von § 168, der Übergangsvorschriften für die Festlegung von Zielgrößen und Fristen enthält
## Wortlaut

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@@ -37,3 +37,4 @@
- **2009-05-28** · BGBl. 2009 I S. 1102 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2379 — Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
- **2014-12-18** · BGBl. 2014 I S. 2085 — Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,5 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 22 Abs. 2: Es wird ein neuer Satz eingefügt, der Gläubigern das Recht entzieht, Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn sie im Insolvenzfall ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer staatlich überwachten Deckungsmasse haben.
- § 120 Abs. 1: Der bestehende Wortlaut bleibt unverändert, es wird ein neuer Satz angefügt, der Gläubigern das Recht nach § 22 Abs. 2 Satz 1 nur zuspricht, wenn sie glaubhaft machen können, dass die Herabsetzung der Haftsumme ihre Forderung gefährdet.
- § 120 Abs. 2: Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt, der die Verpflichtung von Mitgliedern zur Nachschussleistung regelt, wenn innerhalb von zwei Jahren nach der Herabsetzung der Haftsumme das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Inhaltsangabe: Hinzufügung der Angabe '§ 168 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst'
- § 9 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der Vorschriften für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands enthält
- § 9 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der Vorschriften für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand enthält
- § 168: Einfügung von § 168, der Übergangsvorschriften für die Festlegung von Zielgrößen und Fristen enthält

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geng/§168.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 168
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 168: Einfügung von § 168, der Übergangsvorschriften für die Festlegung von Zielgrößen und Fristen enthält

9
geng/§9.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 9 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der Vorschriften für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands enthält
§ 9 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der Vorschriften für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand enthält

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@@ -0,0 +1,19 @@
# GESETZ-FÜR-DIE-GLEICHBERECHTIGTE-TEILHABE-VON-FRAUEN-UND — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Art. 23 (1): Die Bundesregierung informiert jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungspositionen und in Gremien.
- Art. 23 (2): Die Bundesregierung legt dem Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungspositionen und in Gremien vor.
- Art. 23 (3): Die Bundesregierung evaluiert drei Jahre nach Inkrafttreten die Wirksamkeit des Gesetzes einschließlich des Erfüllungsaufwands.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 23 (1): Die Bundesregierung informiert jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungspositionen und in Gremien.
- Art. 23 (2): Die Bundesregierung legt dem Bundestag zwei Jahre nach Inkrafttreten einen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungspositionen und in Gremien vor.
- Art. 23 (3): Die Bundesregierung evaluiert drei Jahre nach Inkrafttreten die Wirksamkeit des Gesetzes einschließlich des Erfüllungsaufwands.

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@@ -1,15 +1,18 @@
# GMBHG — 2013-07-29
# GMBHG — 2015-04-30
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 51b Satz 1: Die Angabe „bis 5“ wird durch „und 4“ ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 36: Neue Bezeichnung: 'Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern'
- § 36: Neue Vorschriften zur Festlegung von Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil in den Führungsebenen
- § 52 Abs. 2: Neuer Absatz zur Festlegung von Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und bei den Geschäftsführern
- § 52 Abs. 3 und 4: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in Absätze 3 und 4
## Wortlaut

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@@ -28,3 +28,4 @@
- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1864 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **2013-03-28** · BGBl. 2013 I S. 556 — Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,3 +1,6 @@
# Stellen dieser Station
- § 51b Satz 1: Die Angabe „bis 5“ wird durch „und 4“ ersetzt.
- Inhaltsübersicht zu § 36: Neue Bezeichnung: 'Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern'
- § 36: Neue Vorschriften zur Festlegung von Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil in den Führungsebenen
- § 52 Abs. 2: Neuer Absatz zur Festlegung von Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und bei den Geschäftsführern
- § 52 Abs. 3 und 4: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in Absätze 3 und 4

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-10-28 — Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2026
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 36: Absatz 36 gestrichen
Inhaltsübersicht zu § 36: Neue Bezeichnung: 'Zielgrößen und Fristen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern'
§ 36: Neue Vorschriften zur Festlegung von Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil in den Führungsebenen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2509
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 52 Abs. 1: Anpassung der Verweisregelungen
§ 52 Abs. 2: Neuer Absatz zur Festlegung von Zielgrößen und Fristen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und bei den Geschäftsführern
§ 52 Abs. 3 und 4: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 und 3 in Absätze 3 und 4

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@@ -1,16 +1,21 @@
# HGB — 2014-12-30
# HGB — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 2409
- **Inkrafttreten:** 2014-12-31 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/63#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz führt das Europäische System der Registervernetzung ein und passt die Fristen für die Eintragung und Bekanntmachung von Änderungen im Handelsregister an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 9b: Einführung des Europäischen Systems der Registervernetzung
- § 13e Abs. 6: Weiterleitung von Daten einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland an das zuständige Registergericht
- § 289a Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Punkts am Ende durch ein Semikolon.
- § 289a Abs. 2: Einfügen einer neuen Nummer 5, die Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats vorsieht.
- § 289a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon.
- § 289a Abs. 2 Nr. 4: Einfügen einer neuen Nummer 4, die Angaben zu börsennotierten Aktiengesellschaften enthält.
- § 289a Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien regelt.
- § 289a Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Anwendung auf andere Unternehmen regelt.
- § 336 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anwendung bestimmter Vorschriften auf den Jahresabschluss und den Lagebericht regelt.
## Wortlaut

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@@ -124,3 +124,4 @@
- **2014-03-31** · BGBl. 2014 I S. 266 — Verordnung über die Prüfung und Bescheinigung der Einhaltung bestimmter Pflichten auf Grund der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC- Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch prüfpflichtige nichtfinanzielle Gegenparteien (Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung GPrüfbV)
- **2014-07-18** · BGBl. 2014 I S. 934 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
- **2014-12-30** · BGBl. 2014 I S. 2409 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,4 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- § 9b: Einführung des Europäischen Systems der Registervernetzung
- § 13e Abs. 6: Weiterleitung von Daten einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Ausland an das zuständige Registergericht
- § 289a Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Punkts am Ende durch ein Semikolon.
- § 289a Abs. 2: Einfügen einer neuen Nummer 5, die Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats vorsieht.
- § 289a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon.
- § 289a Abs. 2 Nr. 4: Einfügen einer neuen Nummer 4, die Angaben zu börsennotierten Aktiengesellschaften enthält.
- § 289a Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien regelt.
- § 289a Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Anwendung auf andere Unternehmen regelt.
- § 336 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anwendung bestimmter Vorschriften auf den Jahresabschluss und den Lagebericht regelt.

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@@ -1,7 +1,17 @@
# § 289a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 289a: Einführung eines neuen § 289a zur Erklärung zur Unternehmensführung.
§ 289a Abs. 2 Nr. 4: Ersetzen des Punkts am Ende durch ein Semikolon.
§ 289a Abs. 2: Einfügen einer neuen Nummer 5, die Angaben zur Einhaltung von Mindestanteilen von Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats vorsieht.
§ 289a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen des Punktes am Ende durch ein Semikolon.
§ 289a Abs. 2 Nr. 4: Einfügen einer neuen Nummer 4, die Angaben zu börsennotierten Aktiengesellschaften enthält.
§ 289a Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes 3, der die Anwendung auf börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien regelt.
§ 289a Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Anwendung auf andere Unternehmen regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 336
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-12-27 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz MicroBilG)
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2751
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 336 Abs. 2: Fügt einen neuen Satz hinzu, der die Anwendung der Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften auf Genossenschaften regelt
§ 336 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anwendung bestimmter Vorschriften auf den Jahresabschluss und den Lagebericht regelt.

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@@ -1,17 +1,15 @@
# HGBEG — 2014-07-18
# HGBEG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 934
- **Inkrafttreten:** 2014-07-19; 2014-08-01 (Artikel 11 Nummer 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/30#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz führt mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen auf dem Finanzmarkt durch, insbesondere am Kreditwesengesetz und der Großkredit- und Millionenkreditverordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Abschnittsüberschrift Dreiunddreißigster Abschnitt: Die Abschnittsüberschrift 'Dreiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz' wird gestrichen.
- nach Artikel 71: Nach dem ersten Artikel 71 wird die Abschnittsüberschrift 'Vierunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz' eingefügt.
- zweiter Artikel 71: Der bisherige zweite Artikel 71 wird zu Artikel 72.
- Art. 73: Einfügung des Fünfunddreißigsten Abschnitts mit Übergangsvorschriften zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
## Wortlaut

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@@ -50,3 +50,4 @@
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2013-10-09** · BGBl. 2013 I S. 3746 — Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
- **2014-07-18** · BGBl. 2014 I S. 934 — Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,5 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Abschnittsüberschrift Dreiunddreißigster Abschnitt: Die Abschnittsüberschrift 'Dreiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz' wird gestrichen.
- nach Artikel 71: Nach dem ersten Artikel 71 wird die Abschnittsüberschrift 'Vierunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz' eingefügt.
- zweiter Artikel 71: Der bisherige zweite Artikel 71 wird zu Artikel 72.
- Art. 73: Einfügung des Fünfunddreißigsten Abschnitts mit Übergangsvorschriften zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,15 +1,15 @@
# HREGGEBV — 2013-07-29
# HREGGEBV — 2015-04-30
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendungsregelung für Insolvenzverfahren und Löschungen nach § 395 FamFG festlegt.
- Anlage, Nummer 5003, Gebührentatbestand: Ersetzung von „Abs. 2“ durch „Abs. 3“
## Wortlaut

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@@ -6,3 +6,4 @@
- **2007-12-31** · BGBl. 2007 I S. 3283 — Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
- **2010-12-03** · BGBl. 2010 I S. 1731 — Zweite Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 1: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendungsregelung für Insolvenzverfahren und Löschungen nach § 395 FamFG festlegt.
- Anlage, Nummer 5003, Gebührentatbestand: Ersetzung von „Abs. 2“ durch „Abs. 3“

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@@ -1,15 +1,22 @@
# MITBESTG — 2009-08-04
# MITBESTG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2479
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5, 8 und 12); 2009-11-01 (Artikel 5 und 8); 2009-09-02 (Artikel 12)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=35
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Aktionärsrechterichtlinie der EU umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Die Angabe „118 Abs. 2“ wird durch „118 Abs. 3“ ersetzt.
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „§ 96 Abs. 2“ durch „§ 96 Abs. 4“
- § 7 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Mindestanteile von Frauen und Männern bei börsennotierten Unternehmen festlegt
- § 7 Abs. 4 und 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5
- § 16 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „Satz“ durch „Absatz“
- § 17 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern unter bestimmten Bedingungen ausschließt
- § 18: Einfügung eines neuen Fünften Unterabschnitts, der die Vorgehensweise bei Nichterreichen des Geschlechteranteils regelt
- § 39 Nummer 4: Einfügung der Wörter „sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter“
- § 40: Neufassung des § 40, der Übergangsregelungen für Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern bis Ende 2015 festlegt
## Wortlaut

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@@ -16,3 +16,4 @@
- **2005-06-13** · BGBl. 2005 I S. 1530 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze
- **2006-08-17** · BGBl. 2006 I S. 1911 — Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2479 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,3 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Die Angabe „118 Abs. 2“ wird durch „118 Abs. 3“ ersetzt.
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „§ 96 Abs. 2“ durch „§ 96 Abs. 4“
- § 7 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Mindestanteile von Frauen und Männern bei börsennotierten Unternehmen festlegt
- § 7 Abs. 4 und 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5
- § 16 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „Satz“ durch „Absatz“
- § 17 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern unter bestimmten Bedingungen ausschließt
- § 18: Einfügung eines neuen Fünften Unterabschnitts, der die Vorgehensweise bei Nichterreichen des Geschlechteranteils regelt
- § 39 Nummer 4: Einfügung der Wörter „sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter“
- § 40: Neufassung des § 40, der Übergangsregelungen für Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern bis Ende 2015 festlegt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-05-31Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (2. WOMitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1708
> Station: 2015-04-30Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 16: Neue Bestimmungen für die Stimmabgabe.
§ 16 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von „Satz“ durch „Absatz“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-05-31Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (2. WOMitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1708
> Station: 2015-04-30Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 17: Neue Bestimmungen für den Abstimmungsvorgang.
§ 17 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der das Nachrücken von Ersatzmitgliedern unter bestimmten Bedingungen ausschließt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-05-31Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (2. WOMitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1708
> Station: 2015-04-30Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 18: Neue Bestimmungen für den Einsatz von Wahlgeräten.
§ 18: Einfügung eines neuen Fünften Unterabschnitts, der die Vorgehensweise bei Nichterreichen des Geschlechteranteils regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-05-31Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1741
> Station: 2015-04-30Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 39: Neufassung des § 39 mit Vorschriften für das Wahlausschreiben.
§ 39 Nummer 4: Einfügung der Wörter „sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-05-31Dritte Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz (3. WOMitbestG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1741
> Station: 2015-04-30Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 40: Neufassung des § 40 mit Vorschriften für die Stimmabgabe und den Wahlvorgang.
§ 40: Neufassung des § 40, der Übergangsregelungen für Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern bis Ende 2015 festlegt

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-08-17 — Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1911
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 6 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften' durch 'Genossenschaften'
§ 6 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften' durch 'Genossenschaftsgesetzes'
§ 6 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von „§ 96 Abs. 2“ durch „§ 96 Abs. 4“

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-08-17 — Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1911
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 7 Abs. 1 Satz 2: Streicht ', das Statut'
§ 7 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Mindestanteile von Frauen und Männern bei börsennotierten Unternehmen festlegt
§ 7 Abs. 1 Satz 3: Streicht ', das Statut'
§ 7 Abs. 4 und 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5

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@@ -1,15 +1,20 @@
# MONTANMITBESTG — 2006-11-07
# MONTANMITBESTG — 2015-04-30
- **Titel:** Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2407
- **Inkrafttreten:** 2006-11-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/50#page=19
- **Kurz:** Die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung ändert die Bezeichnungen von Bundesministerien in verschiedenen Gesetzen, um sie an die aktuelle Organisationsstruktur anzupassen.
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 2 Satz 3 erster Halbsatz: Die Wörter „Wirtschaft und Arbeit“ werden durch die Wörter „Arbeit und Soziales“ ersetzt.
- § 5: Einfügung der Wörter 'oder entsandt' nach dem Wort 'gewählt'
- § 5a: Neuer Paragraph, der die Mindestanteile von Frauen und Männern in börsennotierten Unternehmen festlegt
- § 6 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Voraussetzungen für Vorschläge an das Wahlorgan bei börsennotierten Unternehmen regelt
- § 6 Abs. 6: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7
- §§ 14 und 14a: Aufhebung dieser Paragraphen
- § 15: Der Paragraph wird zu § 14
## Wortlaut

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@@ -9,3 +9,4 @@
- **2001-07-27** · BGBl. 2001 I S. 1852 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
- **2004-05-27** · BGBl. 2004 I S. 974 — Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
- **2006-11-07** · BGBl. 2006 I S. 2407 — Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,3 +1,8 @@
# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 2 Satz 3 erster Halbsatz: Die Wörter „Wirtschaft und Arbeit“ werden durch die Wörter „Arbeit und Soziales“ ersetzt.
- § 5: Einfügung der Wörter 'oder entsandt' nach dem Wort 'gewählt'
- § 5a: Neuer Paragraph, der die Mindestanteile von Frauen und Männern in börsennotierten Unternehmen festlegt
- § 6 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Voraussetzungen für Vorschläge an das Wahlorgan bei börsennotierten Unternehmen regelt
- § 6 Abs. 6: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7
- §§ 14 und 14a: Aufhebung dieser Paragraphen
- § 15: Der Paragraph wird zu § 14

7
montanmitbestg/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§§ 14 und 14a: Aufhebung dieser Paragraphen

7
montanmitbestg/§15.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 15: Der Paragraph wird zu § 14

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-08-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 707
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 5: Regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bei herrschenden Unternehmen.
§ 5: Einfügung der Wörter 'oder entsandt' nach dem Wort 'gewählt'

7
montanmitbestg/§5a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 5a: Neuer Paragraph, der die Mindestanteile von Frauen und Männern in börsennotierten Unternehmen festlegt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-11-07 — Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 2407
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 6 Abs. 2 Satz 3 erster Halbsatz: Die Wörter „Wirtschaft und Arbeit“ werden durch die Wörter „Arbeit und Soziales“ ersetzt.
§ 6 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Voraussetzungen für Vorschläge an das Wahlorgan bei börsennotierten Unternehmen regelt
§ 6 Abs. 6: Der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7

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@@ -1,16 +1,29 @@
# MONTANMITBESTGERGG — 2013-07-29
# MONTANMITBESTGERGG — 2015-04-30
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Absatzbezeichnung (1): Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen.
- § 18 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben.
- § 4a Abs. 5: Ersetzung der Wörter '§ 7 vorschlagsberechtigten Spitzenorganisationen der' durch '§ 10d Absatz 2 Satz 1 im Konzern vertretenen'
- § 5a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Angabe '10h' durch '10i'
- § 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Mindestanteile von Frauen und Männern bei börsennotierten Unternehmen regelt
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '10f und 10h' durch '10g und 10i'
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§§ 10g und 10h' durch '§§ 10h und 10i'
- § 10e Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Nachrückenregelung für Ersatzmitglieder regelt
- § 10f: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Verteilung der Geschlechter bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt
- § 10f: Umbenennung des bisherigen § 10f in § 10g
- § 10g: Umbenennung des bisherigen § 10g in § 10h
- § 10h: Umbenennung des bisherigen § 10h in § 10i
- § 10i: Umbenennung des bisherigen § 10i in § 10k
- § 10k bis 10n: Umbenennung der bisherigen §§ 10k bis 10n in §§ 10l bis 10o
- § 17 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter' nach 'Gewerkschaftsvertreter'
- § 17 Nummer 8: Ersetzung der Angabe '§ 10h Abs. 1' durch '§ 10i Absatz 1'
- § 22: Neufassung des § 22, der die Anwendung des Gesetzes bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern regelt
## Wortlaut

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@@ -13,3 +13,4 @@
- **2006-04-24** · BGBl. 2006 I S. 866 — Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
- **2008-12-22** · BGBl. 2008 I S. 2586 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,4 +1,17 @@
# Stellen dieser Station
- Absatzbezeichnung (1): Die Absatzbezeichnung (1) wird gestrichen.
- § 18 Abs. 2: Absatz 2 wird aufgehoben.
- § 4a Abs. 5: Ersetzung der Wörter '§ 7 vorschlagsberechtigten Spitzenorganisationen der' durch '§ 10d Absatz 2 Satz 1 im Konzern vertretenen'
- § 5a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Angabe '10h' durch '10i'
- § 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Mindestanteile von Frauen und Männern bei börsennotierten Unternehmen regelt
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '10f und 10h' durch '10g und 10i'
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§§ 10g und 10h' durch '§§ 10h und 10i'
- § 10e Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Nachrückenregelung für Ersatzmitglieder regelt
- § 10f: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Verteilung der Geschlechter bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt
- § 10f: Umbenennung des bisherigen § 10f in § 10g
- § 10g: Umbenennung des bisherigen § 10g in § 10h
- § 10h: Umbenennung des bisherigen § 10h in § 10i
- § 10i: Umbenennung des bisherigen § 10i in § 10k
- § 10k bis 10n: Umbenennung der bisherigen §§ 10k bis 10n in §§ 10l bis 10o
- § 17 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter' nach 'Gewerkschaftsvertreter'
- § 17 Nummer 8: Ersetzung der Angabe '§ 10h Abs. 1' durch '§ 10i Absatz 1'
- § 22: Neufassung des § 22, der die Anwendung des Gesetzes bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 10e Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
§ 10e Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Nachrückenregelung für Ersatzmitglieder regelt

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 10f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-05-27 — Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 974
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 10f Satz 1: Streichen der Wörter 'durch zweiwöchigen Aushang' und Ersetzen des Wortes 'Bundesanzeiger' durch 'elektronischen Bundesanzeiger'
§ 10f: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Verteilung der Geschlechter bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern regelt
§ 10f Satz 2: Ersetzen der Wörter 'zum Aushang' durch 'zur Bekanntmachung'
§ 10f: Umbenennung des bisherigen § 10f in § 10g

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 10g: Neuer Satz 2: '§ 7 Satz 2 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.' und Aenderung des bisherigen Satzes 2
§ 10g: Umbenennung des bisherigen § 10g in § 10h

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 10h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-05-27 — Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 974
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 10h Abs. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Teilnahme der Arbeitnehmer an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder regelt
§ 10h Abs. 5: Streichung des Absatzes 5
§ 10h: Umbenennung des bisherigen § 10h in § 10i

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 10i: Umbenennung des bisherigen § 10i in § 10k

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-05-27 — Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 974
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 10k Abs. 2: Einfügung der Nummer 3 'der Sprecherausschuss' und Verschiebung der bisherigen Nummer 3 auf Nummer 4
§ 10k bis 10n: Umbenennung der bisherigen §§ 10k bis 10n in §§ 10l bis 10o

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-07-27 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1852
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 17 Nr. 2: Streichung der Wörter ', und darüber, ob gemeinsame Wahl stattfinden soll'
§ 17 Nummer 4: Einfügung der Wörter 'sowie das Verfahren zur Berücksichtigung der Geschlechter' nach 'Gewerkschaftsvertreter'
§ 17 Nr. 4: Ersetzt 'die Arbeiter, die Angestellten' durch 'diejenigen, die Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens sein müssen,'
§ 17 Nr. 5: Streichung der Wörter 'sowie ihre Verteilung auf die Arbeiter und Angestellten'
§ 17 Nummer 8: Ersetzung der Angabe '§ 10h Abs. 1' durch '§ 10i Absatz 1'

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-05-27 — Zweites Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 974
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 22: Neufassung des § 22, der die Anwendung des Gesetzes für Wahlen oder Abberufungen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer in verschiedenen Zeitperioden regelt
§ 22: Neufassung des § 22, der die Anwendung des Gesetzes bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern regelt

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# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 4a Abs. 5: Ersetzung der Wörter '§ 7 vorschlagsberechtigten Spitzenorganisationen der' durch '§ 10d Absatz 2 Satz 1 im Konzern vertretenen'

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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 5a Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Angabe '10h' durch '10i'
§ 5a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Mindestanteile von Frauen und Männern bei börsennotierten Unternehmen regelt

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 7 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Angabe '10f und 10h' durch '10g und 10i'
§ 7 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Angabe '§§ 10g und 10h' durch '§§ 10h und 10i'

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# SCEAG — 2009-08-04
# SCEAG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2479
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5, 8 und 12); 2009-11-01 (Artikel 5 und 8); 2009-09-02 (Artikel 12)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=35
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Aktionärsrechterichtlinie der EU umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Hinzufügung der Angabe '§ 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie'
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Verzinsung der bare Zuzahlung
- § 38: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Übergangsregelung für den Zinssatz
- § 15 Abs. 2: Ersetzung von „§9 6A b s .2 “ durch „§9 6A b s a t z4“
- § 19 Abs. 2: Ersetzung von „§9 6A b s .2 “ durch „§9 6 Absatz 4 “
## Wortlaut

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- **2008-12-22** · BGBl. 2008 I S. 2586 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **2009-05-28** · BGBl. 2009 I S. 1102 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2479 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Hinzufügung der Angabe '§ 38 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie'
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Verzinsung der bare Zuzahlung
- § 38: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Übergangsregelung für den Zinssatz
- § 15 Abs. 2: Ersetzung von „§9 6A b s .2 “ durch „§9 6A b s a t z4“
- § 19 Abs. 2: Ersetzung von „§9 6A b s .2 “ durch „§9 6 Absatz 4 “

7
sceag/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 15 Abs. 2: Ersetzung von „§9 6A b s .2 “ durch „§9 6A b s a t z4“

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-05-28 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1102
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 19 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes über unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats bei kapitalmarktorientierten Europäischen Genossenschaften
§ 19 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes über den Prüfungsausschuss und seine Zusammensetzung
§ 19 Abs. 2: Ersetzung von „§9 6A b s .2 “ durch „§9 6 Absatz 4 “

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# SEAG — 2009-08-04
# SEAG — 2015-04-30
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2479
- **Inkrafttreten:** 2009-09-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5, 8 und 12); 2009-11-01 (Artikel 5 und 8); 2009-09-02 (Artikel 12)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=35
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze und Verordnungen, um die Aktionärsrechterichtlinie der EU umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Hinzufügung der Angabe '§ 55 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie'
- § 6 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Verzinsung der bare Zuzahlung
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Verzinsung der Barabfindung
- § 22 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung von '§ 92 Abs. 2 gilt des Aktiengesetzes' durch '§ 92 Abs. 2 des Aktiengesetzes gilt'
- § 48 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '§ 175 Abs. 2' durch '§ 176 Abs. 1 Satz 1' und von 'vorzulegen' durch 'zugänglich zu machen'
- § 53 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'der §§ 405 und 406' durch 'des § 405'
- § 55: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Übergangsregelung für den Zinsatz
- § 17w Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Mindestquote von 30% für Frauen und Männer im Aufsichtsorgan von börsennotierten SEs festlegt.
- § 17w Abs. 3 bis 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 4 in Absätze 3 bis 5.
- § 24 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Mindestquote von 30% für Frauen und Männer im Verwaltungsrat von börsennotierten SEs festlegt.
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **2008-12-22** · BGBl. 2008 I S. 2586 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **2009-05-28** · BGBl. 2009 I S. 1102 — Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG)
- **2009-08-04** · BGBl. 2009 I S. 2479 — Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
- **2015-04-30** · BGBl. 2015 I S. 642 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst

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@@ -1,9 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Hinzufügung der Angabe '§ 55 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie'
- § 6 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Verzinsung der bare Zuzahlung
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Verzinsung der Barabfindung
- § 22 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung von '§ 92 Abs. 2 gilt des Aktiengesetzes' durch '§ 92 Abs. 2 des Aktiengesetzes gilt'
- § 48 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von '§ 175 Abs. 2' durch '§ 176 Abs. 1 Satz 1' und von 'vorzulegen' durch 'zugänglich zu machen'
- § 53 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'der §§ 405 und 406' durch 'des § 405'
- § 55: Einfügung einer neuen Vorschrift zur Übergangsregelung für den Zinsatz
- § 17w Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Mindestquote von 30% für Frauen und Männer im Aufsichtsorgan von börsennotierten SEs festlegt.
- § 17w Abs. 3 bis 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 4 in Absätze 3 bis 5.
- § 24 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Mindestquote von 30% für Frauen und Männer im Verwaltungsrat von börsennotierten SEs festlegt.

9
seag/§17w.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 17w
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 17w Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Mindestquote von 30% für Frauen und Männer im Aufsichtsorgan von börsennotierten SEs festlegt.
§ 17w Abs. 3 bis 5: Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 4 in Absätze 3 bis 5.

7
seag/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-04-30 — Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 642
§ 24 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Mindestquote von 30% für Frauen und Männer im Verwaltungsrat von börsennotierten SEs festlegt.

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@@ -1,23 +1,15 @@
# SGB-III — 2015-04-21
# SGB-III — 2015-04-30
- **Titel:** Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
- **Titel:** Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 583
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01; 1997-01-01 (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 3, 9, 11, 12 Buchstabe b und Nummer 14); 2009-07-23 (Artikel 4 Nummer 10); 2013-10-01 (Artikel 3 Nummer 17); 2015-01-01 (Artikel 1 Nummer 3); 2015-03-01 (Artikel 2 Nummer 0); 2015-04-22 (Artikel 1 Nummer 2, 4, 10 bis 12, Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b bis d, Nummer 2, 4, 7 bis 9a, 11 und 15, Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4, 12 Buchstabe a und c und Nummer 13, 15a und 17, Artikel 5, 7 Nummer 1 bis 4, 6, 7 und 9 sowie Artikel 8, 8a, 9 und 13); 2015-05-01 (Artikel 1a und 1b); 2015-07-01 (Artikel 1 Nummer 6, 7 Buchstabe d und i, Nummer 8 Buchstabe a, c, e bis g und Nummer 19, Artikel 2 Nummer 1 und 2, Artikel 3 Nummer 3, 6, 9b, 10, 11a, 11b und 16, Artikel 4 Nummer 5 bis 8 und 16, Artikel 7 Nummer 5, 8, 10 und 11, Artikel 12 Nummer 8 und 12a sowie Artikel 14 Absatz 1); 2017-01-01 (Artikel 1 Nummer 1a und 13a sowie Artikel 3 Nummer 12); 2019-01-01 (Artikel 4 Nummer 14a Buchstabe b); 2018-12-31 (Artikel 4 Nummer 16a außer Kraft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/15#page=7
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Vierte Buch Sozialgesetzbuch und andere Gesetze, insbesondere bezüglich der elektronischen Übermittlung von Daten in der Sozialversicherung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 642
- **Inkrafttreten:** 2016-01-01 (Artikel 5 Nummer 2 und 3 sowie die Artikel 11, 13 und 14); 2015-05-01 (Im Übrigen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/17#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst und tritt größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht zu § 130: Neue Bezeichnung: 'Assistierte Ausbildung'
- Inhaltsübersicht zu § 420: Neue Bezeichnung: 'Versicherungsfreiheit von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt'
- § 22 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von '§ 54a' durch 'den §§ 54a und 130'
- § 56 Abs. 2: Neuer Satz: 'Teilnehmende an einer ausbildungsvorbereitenden Phase nach § 130 haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wie Auszubildende in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.'
- § 78 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes 2
- § 115 Nr. 2: Einfügung von 'und der Assistierten Ausbildung' nach 'Berufsausbildungsbeihilfe'
- § 130: Neue Formulierung des gesamten § 130
- § 420: Neue Formulierung des gesamten § 420
- § 397 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung von '§ 28b Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Vierten Buches' durch '§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Vierten Buches'
- § 379 Abs. 4: Der Absatz 4 von § 379 wird gestrichen.
## Wortlaut

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