BGBl. 2009 I S. 2290 · Erlass · Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2290
Inkrafttreten: 2009-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-07-31

BGBl-Id: bgbl1-2009-48-10
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LawGit Spiegel
2009-07-31 12:00:00 +00:00
parent 0b8916641e
commit d0ca1f4c52
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# BUNDESHAUSHALTSGESETZ-FÜR-DAS-HAUSHALTSJAHR-2009 — 2009-07-31
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2290
- **Inkrafttreten:** 2009-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=46
- **Kurz:** Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für 2009, insbesondere durch Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben sowie durch die Einführung von Steuerbefreiungen für nachgerüstete Personenkraftwagen.
## Betroffene Stellen
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil I: Haushaltsübersicht: Hinzufügen von zusätzlichen Ausgaben für verschiedene Ministerien und Behörden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil I: Haushaltsübersicht (Verpflichtungsermächtigungen): Hinzufügen von zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für verschiedene Ministerien und Behörden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil I: Haushaltsübersicht (Flexibilisierte Ausgaben): Anpassung der flexibilisierten Ausgaben für verschiedene Ministerien und Behörden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil II: Finanzierungsübersicht: Anpassung der Finanzierungsübersicht, einschließlich der Nettoneuverschuldung und der Tilgung von Schulden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil III: Kreditfinanzierungsplan: Anpassung des Kreditfinanzierungsplans, einschließlich der Bruttokreditaufnahme und der Tilgung von Schulden.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2009-07-31** · BGBl. 2009 I S. 2290 — Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

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# Stellen dieser Station
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil I: Haushaltsübersicht: Hinzufügen von zusätzlichen Ausgaben für verschiedene Ministerien und Behörden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil I: Haushaltsübersicht (Verpflichtungsermächtigungen): Hinzufügen von zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für verschiedene Ministerien und Behörden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil I: Haushaltsübersicht (Flexibilisierte Ausgaben): Anpassung der flexibilisierten Ausgaben für verschiedene Ministerien und Behörden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil II: Finanzierungsübersicht: Anpassung der Finanzierungsübersicht, einschließlich der Nettoneuverschuldung und der Tilgung von Schulden.
- Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan Teil III: Kreditfinanzierungsplan: Anpassung des Kreditfinanzierungsplans, einschließlich der Bruttokreditaufnahme und der Tilgung von Schulden.

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# HAUSHALTSGESETZ-2009 — 2009-03-05
# HAUSHALTSGESETZ-2009 — 2009-07-31
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 406
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2290
- **Inkrafttreten:** 2009-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/11#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für das Jahr 2009, insbesondere durch Anpassungen von Zahlenwerten in verschiedenen Abschnitten des Haushaltsplans.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=46
- **Kurz:** Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für 2009, insbesondere durch Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben sowie durch die Einführung von Steuerbefreiungen für nachgerüstete Personenkraftwagen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Die Zahl „290 000 000 000“ wird durch die Zahl „297 617 000 000“ ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Die Zahl „18 500 000 000“ wird durch die Zahl „36 877 740 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Die Zahl „359 045 000 000“ wird durch die Zahl „469 545 000 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Die Zahl „2 820 000 000“ wird durch die Zahl „3 320 000 000“ ersetzt. Nach den Wörtern „Clean Technology Fund“ wird der Halbsatz „und an die „Infrastructure Crisis Facility ““ eingefügt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5: Die Zahl „140 000 000 000“ wird durch die Zahl „240 000 000 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6: Die Zahl „46 550 000 000“ wird durch die Zahl „56 550 000 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 9: Neuer Absatz 9 eingefügt, der die Informationspflicht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bei Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen regelt.
- § 11 Abs. 1: Die Zahl „3 000 000 000“ wird durch die Zahl „7 000 000 000“ ersetzt.
- § 1: Die Angabe „297617000000“ wird durch die Angabe „303307000000“ ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Die Angabe „36877740000“ wird durch die Angabe „49078836000“ ersetzt.
- § 11 Abs. 1: Die Angabe „7000000000“ wird durch die Angabe „12000000000“ ersetzt.
- § 11 Abs. 5: Es werden zusätzliche Sätze vorangestellt, die Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds regeln.
- § 22: Es wird ein neuer § 22a eingefügt, der Doppelförderung nachgerüsteter partikelreduzierter Personenkraftwagen regelt.
## Wortlaut

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- **2008-12-29** · BGBl. 2008 I S. 2899 — Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2009 (Haushaltsgesetz 2009)
- **2009-03-05** · BGBl. 2009 I S. 406 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
- **2009-07-31** · BGBl. 2009 I S. 2290 — Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Die Zahl „290 000 000 000“ wird durch die Zahl „297 617 000 000“ ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Die Zahl „18 500 000 000“ wird durch die Zahl „36 877 740 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Die Zahl „359 045 000 000“ wird durch die Zahl „469 545 000 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Die Zahl „2 820 000 000“ wird durch die Zahl „3 320 000 000“ ersetzt. Nach den Wörtern „Clean Technology Fund“ wird der Halbsatz „und an die „Infrastructure Crisis Facility ““ eingefügt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 5: Die Zahl „140 000 000 000“ wird durch die Zahl „240 000 000 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 Nummer 6: Die Zahl „46 550 000 000“ wird durch die Zahl „56 550 000 000“ ersetzt.
- § 3 Abs. 9: Neuer Absatz 9 eingefügt, der die Informationspflicht des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bei Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen regelt.
- § 11 Abs. 1: Die Zahl „3 000 000 000“ wird durch die Zahl „7 000 000 000“ ersetzt.
- § 1: Die Angabe „297617000000“ wird durch die Angabe „303307000000“ ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Die Angabe „36877740000“ wird durch die Angabe „49078836000“ ersetzt.
- § 11 Abs. 1: Die Angabe „7000000000“ wird durch die Angabe „12000000000“ ersetzt.
- § 11 Abs. 5: Es werden zusätzliche Sätze vorangestellt, die Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds regeln.
- § 22: Es wird ein neuer § 22a eingefügt, der Doppelförderung nachgerüsteter partikelreduzierter Personenkraftwagen regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-03-05 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 406
> Station: 2009-07-31 — Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2290
§ 1: Die Zahl „290 000 000 000“ wird durch die Zahl „297 617 000 000“ ersetzt.
§ 1: Die Angabe „297617000000“ wird durch die Angabe „303307000000“ ersetzt.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-03-05 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 406
> Station: 2009-07-31 — Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2290
§ 11 Abs. 1: Die Zahl „3 000 000 000“ wird durch die Zahl „7 000 000 000“ ersetzt.
§ 11 Abs. 1: Die Angabe „7000000000“ wird durch die Angabe „12000000000“ ersetzt.
§ 11 Abs. 5: Es werden zusätzliche Sätze vorangestellt, die Liquiditätshilfen an den Gesundheitsfonds regeln.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-03-05 — Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 406
> Station: 2009-07-31 — Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2290
§ 2 Abs. 1: Die Zahl „18 500 000 000“ wird durch die Zahl „36 877 740 000“ ersetzt.
§ 2 Abs. 1: Die Angabe „36877740000“ wird durch die Angabe „49078836000“ ersetzt.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-31 — Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2290
§ 22: Es wird ein neuer § 22a eingefügt, der Doppelförderung nachgerüsteter partikelreduzierter Personenkraftwagen regelt.

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# BGBl. 2009 I S. 2290
- **Titel:** Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 2290
- **Verkündung:** 2009-07-31
- **Inkrafttreten:** 2009-01-01
- **Ausfertigung:** 2009-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/48#page=46
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** HAUSHALTSGESETZ-2009, BUNDESHAUSHALTSGESETZ-FÜR-DAS-HAUSHALTSJAHR-2009
## Kurz
Das Gesetz ändert den Bundeshaushaltsplan für 2009, insbesondere durch Anpassungen der Einnahmen und Ausgaben sowie durch die Einführung von Steuerbefreiungen für nachgerüstete Personenkraftwagen.