BGBl. 1961 I S. 1685 · Neubekanntmachung · Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
Inkrafttreten: 1961-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-09-15

BGBl-Id: bgbl1-1961-74-3
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# SVG — 1957-12-30
# SVG — 1961-09-15
- **Titel:** Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin - SKAG Berlin -)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1883
- **Inkrafttreten:** 1957-12-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/66#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Land Berlin ein und angleicht das Recht der Krankenversicherung. Es regelt die Einführung der Selbstverwaltung, die Geltung der Reichsversicherungsordnung und die Übertragung von Verwaltungsaufgaben.
- **Titel:** Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1685
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/74#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes wurde bekannt gemacht und tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 17a: Einführung der Selbstverwaltung im Land Berlin mit besonderen Regelungen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1957-08-01** · BGBl. 1957 I S. 785 — Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
- **1957-12-30** · BGBl. 1957 I S. 1883 — Gesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin (Selbstverwaltungs- und Krankenversicherungsangleichungsgesetz Berlin - SKAG Berlin -)
- **1961-09-15** · BGBl. 1961 I S. 1685 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 17a: Einführung der Selbstverwaltung im Land Berlin mit besonderen Regelungen

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# SVG_2025 — 1961-08-25
# SVG_2025 — 1961-09-15
- **Titel:** Zweite Übungsgeldverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1375
- **Inkrafttreten:** 1961-08-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/68#page=1377
- **Kurz:** Die Zweite Übungsgeldverordnung regelt die Vergabe von Übungsgeldern für bestimmte Berufsgruppen.
- **Titel:** Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1685
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/74#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes wurde bekannt gemacht und tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 6 Satz 2: Hinzufügung eines Halbsatzes, der die Frist für die Weitergewährung von Dbergangsgebührnissen verlängert.
- § 12 Abs. 7: Neue Fassung für die Dbergangsbeihilfe für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit.
- § 26 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines Halbsatzes, der einen Rest der ruhegehaltfähigen Dienstzeit von mehr als 182 Tagen als vollendetes Dienstjahr anerkennt.
- § 26 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung für die Mindestgewährung von 65% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Zahl 141a nach der Zahl 141.
- § 41 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird einziger Absatz.
- § 47 Abs. 1: Neue Fassung für die Anwendung des Ortszuschlags auf Versorgungsbezüge.
- § 53 Abs. 2: Neue Fassung für die Höchstgrenze der Versorgungsbezüge für Soldaten im Ruhestand und Witwen.
- § 53 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'und Witwen' nach dem Wort 'Ruhestand'.
- § 53 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung für die Höchstgrenze der Versorgungsbezüge für Waisen.
- § 53 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Definition der Verwendung im öffentlichen Dienst.
- § 55 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung für die Höchstgrenze der Versorgungsbezüge für Witwen.
- § 60 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung der Worte 'des Wohnsitzes im Inland sowie' nach dem Wort 'Verlegung'.
- § 77a: Einfügung eines neuen § 77b, der Regelungen für Berufssoldaten und Beamte der ehemaligen Wehrmacht in Kriegsgefangenschaft enthält.
- § 83: Neue Fassung für die Anwendung von §§ 60 und 61 des Bundesversorgungsgesetzes.
- § 433 Abs. 1: Neue Regelung zur Höchstgrenze für Versorgungsbezüge
- § 433 Abs. 2: Neue Regelung zur Berechnung der Höchstgrenze für Versorgungsbezüge
- § 433 Abs. 3: Neue Regelung zur Abführung oder Anrechnung von Versorgungsbezügen
- § 433 Abs. 4: Neue Regelung zur Anwendung auf Empfänger von Ubergangsgebührnissen
- § 56: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung
- § 57: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung im Ruhestand
- § 58: Neue Regelung zur Entziehung der Versorgung
- § 59: Neue Regelung zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
- § 60: Neue Regelung zur Anzeigepflicht
- § 61: Neue Regelung zu den Bezügen bei Wiederverwendung
- § 62: Neue Regelung zur Umzugskostenbeihilfe
- § 63: Neue Regelung zur einmaligen Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten
- § 64: Neue Regelung zur Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 65: Neue Regelung zur Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 64 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des § 64 Abs. 3 Satz 1
- § 69 Nr. 3: Neue Fassung des § 69 Nr. 3
- § 66: Neue Fassung des § 66
- § 67: Neue Fassung des § 67
- § 68: Neue Fassung des § 68
- § 68a: Neue Fassung des § 68a
- § 70: Neue Fassung des § 70
- § 71: § 71 wird weggefallen
- § 72: Neue Fassung des § 72
- § 73: Neue Fassung des § 73
- § 74: Neue Fassung des § 74
- § 75: Neue Fassung des § 75
- § 76: Neue Fassung des § 76
- § 77: Neue Fassung des § 77
- § 77a: Neue Fassung des § 77a
- § 20: Neue Regelungen zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 21: Neue Regelungen zur Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit durch entgeltliche Beschäftigung im Ruhestand
- § 22: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor der Berufung als ruhegehaltfähig
- § 23: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehaltfähig
- § 24: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Fachkenntnissen als ruhegehaltfähig
- § 25: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten in gesundheitsschädigenden oder abnutzenden Dienstverhältnissen
- § 26: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehalts
- § 27: Neue Regelungen zum Unfallruhegehalt
- § 28: Neue Regelungen zur Kapitalabfindung
- § 29: Neue Regelungen zur Verwendung der Kapitalabfindung
- § 30: Neue Regelungen zur Höhe der Kapitalabfindung
- § 31: Neue Regelungen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Kapitalabfindung
- § 32: Neue Regelungen zur Rückzahlung der Kapitalabfindung
- § 33: Neue Regelungen zur Verpflichtung zur Rückzahlung der Kapitalabfindung
- § 34: Neue Regelungen zur Behandlung des Ruhegehalts bei Wiederverwendung
- § 35: Neue Regelungen zur Kostenfreiheit von Beurkundungen und Eintragungen
- § 36: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag
- § 37: Neue Regelungen zum Ubergangsgeld
- § 77b: Neue Vorschriften zur Versorgung von Berufssoldaten, die in der Kriegsgefangenschaft erlitten haben.
- § 78: Neue Vorschriften zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen für Berufssoldaten.
- § 79: Neue Vorschriften zur freiwilligen Krankenversicherung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
- § 80: Neue Vorschriften zur Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung.
- § 81: Neue Definition von Wehrdienstbeschädigung.
- § 81a: Neue Vorschriften zum Härteausgleich bei Unsicherheit der Ursache der Gesundheitsstörung.
- § 82: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen ohne Wehrdienstbeschädigung.
- § 83: Neue Vorschriften zum Einkommensausgleich in besonderen Fällen und Beginn der Versorgung.
- § 84: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen von Ansprüchen.
- § 85: Neue Vorschriften zum Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung während der Dienstzeit.
- § 86: Neue Vorschriften zur Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen.
- § 87: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Dienstzeitversorgung.
- § 88: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Beschädigtenversorgung.
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Anwendung des Haushaltsrechts des Bundes auf die Versorgungsleistungen
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zum Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kriegsopferfürsorge
- § 89: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Flugunfallversicherungen auf die Flugunfallentschädigung
- § 90: Neue Definition des Reichsgebiets im Sinne des Gesetzes
- § 91: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebiets
- § 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
- § 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften
- § 93: Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
- § 94: Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes
- § 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin
- § 8 Abs. 3: Angabe, dass Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung und des Wehrdienstes auch auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wenn der ehemalige Soldat sechs Monate dem Betrieb angehört.
- § 8 Abs. 4: Angabe, dass Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung und des Wehrdienstes auch auf die Dienst- und Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn der ehemalige Soldat sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
- § 8 Abs. 5: Angabe, dass Wehrdienstzeiten und Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung nicht auf Probe- und Ausbildungszeiten sowie auf Wartezeiten für den Erwerb des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.
- § 9: Neufassung des § 9, der die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zulassungsscheins für den öffentlichen Dienst festlegt.
- § 10: Neufassung des § 10, der den Stellenvorbehalt für Inhaber des Zulassungsscheins festlegt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Voraussetzungen und die Höhe der Ubergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit festlegt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die Voraussetzungen und die Höhe der Ubergangsbeihilfe für Soldaten auf Zeit festlegt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die Ubergangsbeihilfe für Soldaten auf Zeit, die sich zur Ableistung einer Wehrdienstzeit von achtzehn Monaten verpflichtet haben, festlegt.
- § 13a: Neufassung des § 13a, der die Wiederverwendung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit und die Berechnung der Versorgungsbezüge regelt.
- § 13b: Neufassung des § 13b, der die Berücksichtigung der Wehrdienstzeit ohne Dienstbezüge bei der Berechnung der Ubergangsgebührnisse und Ubergangsbeihilfen regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Arten der Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten festlegt.
- § 15: Neufassung des § 15, der die Voraussetzungen für die Erteilung des Ruhegehalts festlegt.
- § 16: Neufassung des § 16, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.
- § 17: Neufassung des § 17, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge festlegt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.
## Wortlaut

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- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1361 — Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1373 — Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1375 — Zweite Übungsgeldverordnung
- **1961-09-15** · BGBl. 1961 I S. 1685 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 6 Satz 2: Hinzufügung eines Halbsatzes, der die Frist für die Weitergewährung von Dbergangsgebührnissen verlängert.
- § 12 Abs. 7: Neue Fassung für die Dbergangsbeihilfe für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit.
- § 26 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines Halbsatzes, der einen Rest der ruhegehaltfähigen Dienstzeit von mehr als 182 Tagen als vollendetes Dienstjahr anerkennt.
- § 26 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung für die Mindestgewährung von 65% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
- § 27 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Zahl 141a nach der Zahl 141.
- § 41 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2, der bisherige Absatz 1 wird einziger Absatz.
- § 47 Abs. 1: Neue Fassung für die Anwendung des Ortszuschlags auf Versorgungsbezüge.
- § 53 Abs. 2: Neue Fassung für die Höchstgrenze der Versorgungsbezüge für Soldaten im Ruhestand und Witwen.
- § 53 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'und Witwen' nach dem Wort 'Ruhestand'.
- § 53 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung für die Höchstgrenze der Versorgungsbezüge für Waisen.
- § 53 Abs. 5 Satz 1 erster Halbsatz: Neue Fassung für die Definition der Verwendung im öffentlichen Dienst.
- § 55 Abs. 2 Nr. 3: Neue Fassung für die Höchstgrenze der Versorgungsbezüge für Witwen.
- § 60 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung der Worte 'des Wohnsitzes im Inland sowie' nach dem Wort 'Verlegung'.
- § 77a: Einfügung eines neuen § 77b, der Regelungen für Berufssoldaten und Beamte der ehemaligen Wehrmacht in Kriegsgefangenschaft enthält.
- § 83: Neue Fassung für die Anwendung von §§ 60 und 61 des Bundesversorgungsgesetzes.
- § 433 Abs. 1: Neue Regelung zur Höchstgrenze für Versorgungsbezüge
- § 433 Abs. 2: Neue Regelung zur Berechnung der Höchstgrenze für Versorgungsbezüge
- § 433 Abs. 3: Neue Regelung zur Abführung oder Anrechnung von Versorgungsbezügen
- § 433 Abs. 4: Neue Regelung zur Anwendung auf Empfänger von Ubergangsgebührnissen
- § 56: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung
- § 57: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung im Ruhestand
- § 58: Neue Regelung zur Entziehung der Versorgung
- § 59: Neue Regelung zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene
- § 60: Neue Regelung zur Anzeigepflicht
- § 61: Neue Regelung zu den Bezügen bei Wiederverwendung
- § 62: Neue Regelung zur Umzugskostenbeihilfe
- § 63: Neue Regelung zur einmaligen Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten
- § 64: Neue Regelung zur Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 65: Neue Regelung zur Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- § 64 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des § 64 Abs. 3 Satz 1
- § 69 Nr. 3: Neue Fassung des § 69 Nr. 3
- § 66: Neue Fassung des § 66
- § 67: Neue Fassung des § 67
- § 68: Neue Fassung des § 68
- § 68a: Neue Fassung des § 68a
- § 70: Neue Fassung des § 70
- § 71: § 71 wird weggefallen
- § 72: Neue Fassung des § 72
- § 73: Neue Fassung des § 73
- § 74: Neue Fassung des § 74
- § 75: Neue Fassung des § 75
- § 76: Neue Fassung des § 76
- § 77: Neue Fassung des § 77
- § 77a: Neue Fassung des § 77a
- § 20: Neue Regelungen zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- § 21: Neue Regelungen zur Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit durch entgeltliche Beschäftigung im Ruhestand
- § 22: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor der Berufung als ruhegehaltfähig
- § 23: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehaltfähig
- § 24: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Fachkenntnissen als ruhegehaltfähig
- § 25: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten in gesundheitsschädigenden oder abnutzenden Dienstverhältnissen
- § 26: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehalts
- § 27: Neue Regelungen zum Unfallruhegehalt
- § 28: Neue Regelungen zur Kapitalabfindung
- § 29: Neue Regelungen zur Verwendung der Kapitalabfindung
- § 30: Neue Regelungen zur Höhe der Kapitalabfindung
- § 31: Neue Regelungen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Kapitalabfindung
- § 32: Neue Regelungen zur Rückzahlung der Kapitalabfindung
- § 33: Neue Regelungen zur Verpflichtung zur Rückzahlung der Kapitalabfindung
- § 34: Neue Regelungen zur Behandlung des Ruhegehalts bei Wiederverwendung
- § 35: Neue Regelungen zur Kostenfreiheit von Beurkundungen und Eintragungen
- § 36: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag
- § 37: Neue Regelungen zum Ubergangsgeld
- § 77b: Neue Vorschriften zur Versorgung von Berufssoldaten, die in der Kriegsgefangenschaft erlitten haben.
- § 78: Neue Vorschriften zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen für Berufssoldaten.
- § 79: Neue Vorschriften zur freiwilligen Krankenversicherung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
- § 80: Neue Vorschriften zur Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung.
- § 81: Neue Definition von Wehrdienstbeschädigung.
- § 81a: Neue Vorschriften zum Härteausgleich bei Unsicherheit der Ursache der Gesundheitsstörung.
- § 82: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen ohne Wehrdienstbeschädigung.
- § 83: Neue Vorschriften zum Einkommensausgleich in besonderen Fällen und Beginn der Versorgung.
- § 84: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen von Ansprüchen.
- § 85: Neue Vorschriften zum Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung während der Dienstzeit.
- § 86: Neue Vorschriften zur Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen.
- § 87: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Dienstzeitversorgung.
- § 88: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Beschädigtenversorgung.
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Anwendung des Haushaltsrechts des Bundes auf die Versorgungsleistungen
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zum Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kriegsopferfürsorge
- § 89: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Flugunfallversicherungen auf die Flugunfallentschädigung
- § 90: Neue Definition des Reichsgebiets im Sinne des Gesetzes
- § 91: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebiets
- § 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
- § 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften
- § 93: Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes
- § 94: Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes
- § 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin
- § 8 Abs. 3: Angabe, dass Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung und des Wehrdienstes auch auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wenn der ehemalige Soldat sechs Monate dem Betrieb angehört.
- § 8 Abs. 4: Angabe, dass Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung und des Wehrdienstes auch auf die Dienst- und Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn der ehemalige Soldat sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
- § 8 Abs. 5: Angabe, dass Wehrdienstzeiten und Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung nicht auf Probe- und Ausbildungszeiten sowie auf Wartezeiten für den Erwerb des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.
- § 9: Neufassung des § 9, der die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zulassungsscheins für den öffentlichen Dienst festlegt.
- § 10: Neufassung des § 10, der den Stellenvorbehalt für Inhaber des Zulassungsscheins festlegt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Voraussetzungen und die Höhe der Ubergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit festlegt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die Voraussetzungen und die Höhe der Ubergangsbeihilfe für Soldaten auf Zeit festlegt.
- § 13: Neufassung des § 13, der die Ubergangsbeihilfe für Soldaten auf Zeit, die sich zur Ableistung einer Wehrdienstzeit von achtzehn Monaten verpflichtet haben, festlegt.
- § 13a: Neufassung des § 13a, der die Wiederverwendung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit und die Berechnung der Versorgungsbezüge regelt.
- § 13b: Neufassung des § 13b, der die Berücksichtigung der Wehrdienstzeit ohne Dienstbezüge bei der Berechnung der Ubergangsgebührnisse und Ubergangsbeihilfen regelt.
- § 14: Neufassung des § 14, der die Arten der Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten festlegt.
- § 15: Neufassung des § 15, der die Voraussetzungen für die Erteilung des Ruhegehalts festlegt.
- § 16: Neufassung des § 16, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.
- § 17: Neufassung des § 17, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge festlegt.
- § 18: Neufassung des § 18, der die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1085
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 10: Neue Fassung des § 10, der die Einwendungen gegen das Vorkaufsrecht regelt.
§ 10: Neufassung des § 10, der den Stellenvorbehalt für Inhaber des Zulassungsscheins festlegt.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 11 Abs. 6 Satz 2: Hinzufügung eines Halbsatzes, der die Frist für die Weitergewährung von Dbergangsgebührnissen verlängert.
§ 11: Neufassung des § 11, der die Voraussetzungen und die Höhe der Ubergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit festlegt.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 12 Abs. 7: Neue Fassung für die Dbergangsbeihilfe für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit.
§ 12: Neufassung des § 12, der die Voraussetzungen und die Höhe der Ubergangsbeihilfe für Soldaten auf Zeit festlegt.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 13: Ersetzung der Worte 'infolge Wehrdienstbeschädigung' durch 'die nicht auf eigenes grobes Verschulden zurückzuführen ist'
§ 13: Neufassung des § 13, der die Ubergangsbeihilfe für Soldaten auf Zeit, die sich zur Ableistung einer Wehrdienstzeit von achtzehn Monaten verpflichtet haben, festlegt.

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 13a: Neue Vorschrift für Wiederverwendung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit
§ 13a: Neufassung des § 13a, der die Wiederverwendung eines ehemaligen Soldaten auf Zeit und die Berechnung der Versorgungsbezüge regelt.

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# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 13b: Neue Vorschrift für Beurlaubung ohne Dienstbezüge
§ 13b: Neufassung des § 13b, der die Berücksichtigung der Wehrdienstzeit ohne Dienstbezüge bei der Berechnung der Ubergangsgebührnisse und Ubergangsbeihilfen regelt.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1085
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 14 Abs. 2: Die Zahl 11 wird durch 10 ersetzt.
§ 14: Neufassung des § 14, der die Arten der Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten festlegt.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz über die Altersgrenzen der Berufssoldaten
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 723
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 15 Abs. 2: Ersetzung von § 44 Abs. 4 durch § 44 Abs. 5.
§ 15: Neufassung des § 15, der die Voraussetzungen für die Erteilung des Ruhegehalts festlegt.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 16: Neufassung des § 16, der die Berechnung des Ruhegehalts regelt.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 17: Neufassung des § 17, der die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 18 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2: 'Hat der Berufssoldat vorher keinen Dienstgrad gehabt, so setzt der Bundesminister für Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bis zur Höhe von fünfzig vom Hundert der Sätze nach § 17 fest.'
§ 18: Neufassung des § 18, der die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1085
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 20 Abs. 1 Satz 2: Die Zahl 6 wird durch 4 ersetzt.
§ 20: Neue Regelungen zur Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 21: Neue Regelungen zur Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit durch entgeltliche Beschäftigung im Ruhestand

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 22: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten vor der Berufung als ruhegehaltfähig

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 23 Satz 1: Ersetzung des Punkts durch ein Semikolon und Anhang: 'das gleiche gilt für die Zeit einer praktischen Tätigkeit oder eines Besuches einer Bau-, Ingenieur- oder sonstigen Fachschule.'
§ 23: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Studienzeiten als ruhegehaltfähig

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 24: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Fachkenntnissen als ruhegehaltfähig

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 25: Neue Regelungen zur Berücksichtigung von Zeiten in gesundheitsschädigenden oder abnutzenden Dienstverhältnissen

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 26 Abs. 1 Satz 1: Hinzufügung eines Halbsatzes, der einen Rest der ruhegehaltfähigen Dienstzeit von mehr als 182 Tagen als vollendetes Dienstjahr anerkennt.
§ 26 Abs. 1 Satz 3: Neue Fassung für die Mindestgewährung von 65% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
§ 26: Neue Regelungen zur Berechnung des Ruhegehalts

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 27 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Zahl 141a nach der Zahl 141.
§ 27: Neue Regelungen zum Unfallruhegehalt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 28: Neue Regelungen zur Kapitalabfindung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 29: Neue Regelungen zur Verwendung der Kapitalabfindung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 30: Neue Regelungen zur Höhe der Kapitalabfindung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 31 Satz 4: Streichung der Worte 'oder der nach § 46 Abs. 1 letzter Satz zuständigen Behörde'
§ 31: Neue Regelungen zur Sicherung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Kapitalabfindung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 32: Neue Regelungen zur Rückzahlung der Kapitalabfindung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 33 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Worte 'oder die nach § 46 Abs. 1 letzter Satz zuständige Behörde'
§ 33: Neue Regelungen zur Verpflichtung zur Rückzahlung der Kapitalabfindung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 33 Abs. 4 und § 34 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Worte 'oder die nach § 46 Abs. 1 letzter Satz zuständige Behörde'
§ 34: Neue Regelungen zur Behandlung des Ruhegehalts bei Wiederverwendung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 35: Neue Regelungen zur Kostenfreiheit von Beurkundungen und Eintragungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz über die Altersgrenzen der Berufssoldaten
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 723
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 36 und 37 Abs. 1: Ersetzung von § 44 Abs. 4 durch § 44 Abs. 5.
§ 36: Neue Regelungen zum Unterhaltsbeitrag

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 37: Neue Regelungen zum Ubergangsgeld

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@@ -1,11 +1,19 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 433 Abs. 1: Neue Definition der Arbeitsunfähigkeit für Soldaten ohne Erwerbstätigkeit
§ 433 Abs. 1: Neue Regelung zur Höchstgrenze für Versorgungsbezüge
§ 433 Abs. 2: Neue Regelung für die Minderung des Einkommens durch Arbeitsunfähigkeit
§ 433 Abs. 2: Neue Regelung zur Berechnung der Höchstgrenze für Versorgungsbezüge
§ 433 Abs. 3: Neue Regelung für das vorherige Einkommen bei Wehrpflichtigen
§ 433 Abs. 3: Neue Regelung zur Abführung oder Anrechnung von Versorgungsbezügen
§ 433 Abs. 4: Neue Regelung zur Anwendung auf Empfänger von Ubergangsgebührnissen
§ 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Anwendung des Haushaltsrechts des Bundes auf die Versorgungsleistungen
§ 433 Abs. 6: Neue Vorschriften zum Rechtsweg vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten
§ 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kriegsopferfürsorge

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 56: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 57: Neue Regelung zum Verlust der Versorgung im Ruhestand

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 58: Neue Regelung zur Entziehung der Versorgung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 59: Neue Regelung zum Erlöschen und Wiederaufleben der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 60 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung der Worte 'des Wohnsitzes im Inland sowie' nach dem Wort 'Verlegung'.
§ 60: Neue Regelung zur Anzeigepflicht

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 61: Neue Regelung zu den Bezügen bei Wiederverwendung

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 62 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes: 'Satz 1 gilt entsprechend für einen Soldaten auf Zeit, dem nach § 73 ein Unterhaltsbeitrag bewilligt ist.'
§ 62 Abs. 6: Neue Vorschrift für die Bemessung der Umzugskostenbeihilfe
§ 62: Neue Regelung zur Umzugskostenbeihilfe

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 63: Neue Fassung der Überschrift, Abs. 1, 2, 3, 4 und 6
§ 63: Neue Regelung zur einmaligen Unfallentschädigung für besonders gefährdete Soldaten

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 64: Neue Fassung der Abs. 1, 2, 3
§ 64: Neue Regelung zur Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 64 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des § 64 Abs. 3 Satz 1

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 65: Neue Regelung zur Anrechnung früherer Dienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 66: Neue Fassung des § 66

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 67: Neue Fassung des § 67

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 68: Neue Fassung des § 68

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 68a: Neue Vorschrift für die Gleichstellung der Wehrdienstzeit in der ehemaligen deutschen Wehrmacht
§ 68a: Neue Fassung des § 68a

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 69 Nr. 3: Neue Fassung des § 69 Nr. 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 70: Ersetzung der Jahreszahl '1960' durch '1965' in den Abs. 1 und 2
§ 70: Neue Fassung des § 70

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 71: Streichung des gesamten § 71
§ 71: § 71 wird weggefallen

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 72: Neue Fassung des § 72

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 73: Neue Fassung der Abs. 1, 3, 6
§ 73: Neue Fassung des § 73

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 74 Abs. 1: Ersetzung der Jahreszahl '1960' durch '1965'
§ 74: Neue Fassung des § 74

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 75: Neue Fassung des § 75

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 76: Neue Fassung des § 76

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 77 Abs. 1: Neue Fassung des Abs. 1 und Einfügung der Worte 'nach dem Zweiten Teil dieses Gesetzes' im letzten Satz
§ 77: Neue Fassung des § 77

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 77a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 77a: Einfügung eines neuen § 77b, der Regelungen für Berufssoldaten und Beamte der ehemaligen Wehrmacht in Kriegsgefangenschaft enthält.
§ 77a: Neue Fassung des § 77a

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 77b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 77b: Neue Vorschriften zur Versorgung von Berufssoldaten, die in der Kriegsgefangenschaft erlitten haben.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 78 Abs. 2: Einfügung der neuen Nummern 1a und 1b
§ 78: Neue Vorschriften zur Erstattung von Versicherungsbeiträgen für Berufssoldaten.

7
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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 79: Neue Vorschriften zur freiwilligen Krankenversicherung für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 8 Abs. 3: Angabe, dass Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung und des Wehrdienstes auch auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, wenn der ehemalige Soldat sechs Monate dem Betrieb angehört.
§ 8 Abs. 4: Angabe, dass Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung und des Wehrdienstes auch auf die Dienst- und Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst angerechnet werden, wenn der ehemalige Soldat sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
§ 8 Abs. 5: Angabe, dass Wehrdienstzeiten und Zeiten einer Ausbildung oder Weiterbildung nicht auf Probe- und Ausbildungszeiten sowie auf Wartezeiten für den Erwerb des Urlaubsanspruchs angerechnet werden.

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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 80: Neue Vorschriften zur Versorgung bei Wehrdienstbeschädigung.

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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 81: Neue Definition von Wehrdienstbeschädigung.

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# § 81a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 81a: Neue Vorschrift für Härteausgleich
§ 81a: Neue Vorschriften zum Härteausgleich bei Unsicherheit der Ursache der Gesundheitsstörung.

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# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 82 Abs. 1: Neue Fassung des Abs. 1
§ 82: Neue Vorschriften zur Heilbehandlung bei Gesundheitsstörungen ohne Wehrdienstbeschädigung.

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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-25 — Zweite Übungsgeldverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1375
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 83: Neue Fassung für die Anwendung von §§ 60 und 61 des Bundesversorgungsgesetzes.
§ 83: Neue Vorschriften zum Einkommensausgleich in besonderen Fällen und Beginn der Versorgung.

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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 84 Abs. 4: Streichung der Bestimmungen für entlassene Soldaten, die Bezüge nach dem Wehrsoldgesetz erhalten haben
§ 84: Neue Vorschriften zum Zusammentreffen von Ansprüchen.

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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 85 Abs. 1: Ersetzung der Verweise auf § 29 Abs. 1, §§ 30 und 31 durch § 30 Abs. 1 und § 31
§ 85 Abs. 1 a: Einfügung eines neuen Absatzes, der § 81 a anwendbar macht
§ 85 Abs. 2 Satz 2: Neue Fassung, die Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes entsprechend anwendbar macht
§ 85 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes
§ 85: Neue Vorschriften zum Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung während der Dienstzeit.

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# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 86 Abs. 1: Neue Fassung, die zusätzliche Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes anwendbar macht
§ 86 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes für Zivilpersonen
§ 86: Neue Vorschriften zur Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen.

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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-04-17Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis und dem Soldatenverhältnis im Bereich des Bundesministers für Verteidigung
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 216
> Station: 1961-09-15Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 87 Abs. 2: Grundlage für die Vertretung des Dienstherrn
§ 87: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Dienstzeitversorgung.

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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 88 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung, die Zuständigkeiten der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und des Bundesministers des Innern festlegt
§ 88: Neue Vorschriften zur Organisation, Verfahren und Rechtsweg für die Beschädigtenversorgung.

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# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 89: Neue Vorschriften zur Anrechnung von Flugunfallversicherungen auf die Flugunfallentschädigung

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 9: Neufassung des § 9, der die Voraussetzungen für die Erteilung eines Zulassungsscheins für den öffentlichen Dienst festlegt.

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# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 90: Neue Definition des Reichsgebiets im Sinne des Gesetzes

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# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-02 — Drittes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1104
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 91 a: Einfügung eines neuen Artikels zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung
§ 91: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Dienstzeiten außerhalb des Reichsgebiets

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# § 91a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 91a: Neue Vorschriften zur Begrenzung der Ansprüche aus einer Wehrdienstbeschädigung

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# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 92: Neue Vorschriften zur Erlassung von Verwaltungsvorschriften

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# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 93: Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes

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# § 94
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 94: Änderung des Bundesbeamtengesetzes und des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes

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# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-15 — Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1685
§ 95: Neue Vorschriften zur Versorgungsberechtigung im Land Berlin

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# BGBl. 1961 I S. 1685
- **Titel:** Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1685
- **Verkündung:** 1961-09-15
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Ausfertigung:** 1961-09-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/74#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SVG, SVG_2025
## Kurz
Die Neufassung des Soldatenversorgungsgesetzes wurde bekannt gemacht und tritt am 1. Oktober 1961 in Kraft.