BGBl. 1993 I S. 1353 · Bekanntmachung · Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1353
Inkrafttreten: 1993-07-09
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-07-31

BGBl-Id: bgbl1-1993-40-5
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1993-07-31 12:00:00 +00:00
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# BRGO_2025 — 1988-06-29
# BRGO_2025 — 1993-07-31
- **Titel:** Neufassung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1988 I S. 857
- **Inkrafttreten:** 1988-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1988/28#page=1
- **Kurz:** Die Geschäftsordnung des Bundesrates wurde neu gefasst und tritt am 1. Oktober 1988 in Kraft.
- **Titel:** Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1353
- **Inkrafttreten:** 1993-07-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/40#page=9
- **Kurz:** Die Geschäftsordnung des Bundesrates wurde geändert, um die Aufschlüsselung des Abstimmungsergebnisses nach Ländern zu ermöglichen und die Möglichkeit zu schaffen, diese Aufschlüsselung in Niederschriften von Unterausschüssen zu unterlassen.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 4: Ergänzung des Absatzes 4 zur Feststellung und Durchführung der Tagesordnung
- Abschnitt IV a: Einfügung eines neuen Abschnitts IV a zur Regelung des Verfahrens in Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaften
- § 45a: Neue Vorschriften zur Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften an die Ausschüsse
- § 45b: Neue Vorschriften zur Bildung und Tätigkeit der EG-Kammer
- § 45c: Neue Vorschriften zur Wahl und Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der EG-Kammer
- § 45d: Neue Vorschriften zur Zuweisung von EG-Vorlagen an die EG-Kammer
- § 45e: Neue Vorschriften zur Einberufung, Frist und vorläufigen Tagesordnung der EG-Kammer
- § 45f: Neue Vorschriften zur Öffentlichkeit der Verhandlungen der EG-Kammer
- § 45g: Neue Vorschriften zur Teilnahme an den Verhandlungen der EG-Kammer
- § 45h: Neue Vorschriften zur Anzahl der Stimmen, Beschlußfähigkeit und Beschlußfassung in der EG-Kammer
- § 45i: Neue Vorschriften zum Umfrageverfahren in der EG-Kammer
- § 45j: Neue Vorschriften zur Benennung und Pflichten von Vertretern in Gremien der Europäischen Gemeinschaften
- § 45k: Neue Vorschriften zur Anwendung von Verfahrensvorschriften
- § 46: Neue Vorschriften zur Definition von Stellvertretern
- § 47: Neue Vorschriften zur Auslegung der Geschäftsordnung
- § 48: Neue Vorschriften zur Abweichung von der Geschäftsordnung
- § 49: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten der Geschäftsordnung
- § 44 Abs. 1: Eingabe von „sowie das Abstimmungsergebnis nach Ländern
- § 44 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Aufschlüsselung des Abstimmungsergebnisses
## Wortlaut

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- **1966-07-27** · BGBl. 1966 I S. 437 — Bekanntmachung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- **1988-06-29** · BGBl. 1988 I S. 857 — Neufassung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- **1993-07-31** · BGBl. 1993 I S. 1353 — Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

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# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 4: Ergänzung des Absatzes 4 zur Feststellung und Durchführung der Tagesordnung
- Abschnitt IV a: Einfügung eines neuen Abschnitts IV a zur Regelung des Verfahrens in Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaften
- § 45a: Neue Vorschriften zur Zuweisung von Unterrichtungen über Vorhaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften an die Ausschüsse
- § 45b: Neue Vorschriften zur Bildung und Tätigkeit der EG-Kammer
- § 45c: Neue Vorschriften zur Wahl und Amtszeit des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der EG-Kammer
- § 45d: Neue Vorschriften zur Zuweisung von EG-Vorlagen an die EG-Kammer
- § 45e: Neue Vorschriften zur Einberufung, Frist und vorläufigen Tagesordnung der EG-Kammer
- § 45f: Neue Vorschriften zur Öffentlichkeit der Verhandlungen der EG-Kammer
- § 45g: Neue Vorschriften zur Teilnahme an den Verhandlungen der EG-Kammer
- § 45h: Neue Vorschriften zur Anzahl der Stimmen, Beschlußfähigkeit und Beschlußfassung in der EG-Kammer
- § 45i: Neue Vorschriften zum Umfrageverfahren in der EG-Kammer
- § 45j: Neue Vorschriften zur Benennung und Pflichten von Vertretern in Gremien der Europäischen Gemeinschaften
- § 45k: Neue Vorschriften zur Anwendung von Verfahrensvorschriften
- § 46: Neue Vorschriften zur Definition von Stellvertretern
- § 47: Neue Vorschriften zur Auslegung der Geschäftsordnung
- § 48: Neue Vorschriften zur Abweichung von der Geschäftsordnung
- § 49: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten der Geschäftsordnung
- § 44 Abs. 1: Eingabe von „sowie das Abstimmungsergebnis nach Ländern
- § 44 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Aufschlüsselung des Abstimmungsergebnisses

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brgo_2025/§44.md Normal file
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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-07-31 — Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1353
§ 44 Abs. 1: Eingabe von „sowie das Abstimmungsergebnis nach Ländern
§ 44 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes zur Aufschlüsselung des Abstimmungsergebnisses

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# BGBl. 1993 I S. 1353
- **Titel:** Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1353
- **Verkündung:** 1993-07-31
- **Inkrafttreten:** 1993-07-09
- **Ausfertigung:** 1993-07-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/40#page=9
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BRGO_2025
## Kurz
Die Geschäftsordnung des Bundesrates wurde geändert, um die Aufschlüsselung des Abstimmungsergebnisses nach Ländern zu ermöglichen und die Möglichkeit zu schaffen, diese Aufschlüsselung in Niederschriften von Unterausschüssen zu unterlassen.