BGBl. 2003 I S. 1614 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
Inkrafttreten: 2003-08-20
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2003-08-19

BGBl-Id: bgbl1-2003-41-1
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LawGit Spiegel
2003-08-19 12:00:00 +00:00
parent 4d3cd6b97e
commit cd815180d5
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# 13-BIMSCHV — 1983-06-25
# 13-BIMSCHV — 2003-08-19
- **Titel:** Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13. BImSchV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1983 I S. 719
- **Inkrafttreten:** 1983-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/26#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt und mehr, einschließlich ihrer Nebeneinrichtungen, um die Immissionen zu reduzieren.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Anhang II: Neufassung des Anhangs II zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Mitverbrennungsanlagen
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1983-06-25** · BGBl. 1983 I S. 719 — Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungsanlagen - 13. BImSchV)
- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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# Stellen dieser Station
- Anhang II: Neufassung des Anhangs II zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten für Mitverbrennungsanlagen

32
17-bimschv/FASSUNG.md Normal file
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# 17-BIMSCHV — 2003-08-19
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.
## Betroffene Stellen
- Titel der Verordnung: Der Titel der Verordnung wird neu gefasst.
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Die Geltungsbereiche der Verordnung werden neu definiert.
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Der zweite Satz des Absatzes 1 wird gestrichen.
- § 1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen mit geringem Abfallanteil.
- § 1 Abs. 3: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Geltung der Verordnung.
- § 1 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Ausnahmen für Forschungsanlagen und bestimmte gasförmige Stoffe.
- § 2 Nummer 2: Neue Definition von Altanlagen.
- § 2 Nummern 4 bis 10: Neue Definitionen für Emissionsgrenzwerte, Bezugssauerstoffgehalte, Verbrennungsanlagen, Mitverbrennungsanlagen, Verbrennungslinien, gemischte Siedlungsabfälle und Feuerungswärmeleistungen.
- § 3 Abs. 1: Neue Vorschriften für Bunker und Absaugung.
- § 3 Abs. 2: Neue Vorschriften für Brandschutzeinrichtungen.
- § 3 Abs. 3: Neue Ausnahmen für geschlossene Behältnisse.
- § 3 Abs. 4: Änderung der Bezeichnung von 'Einsatzstoffe' zu 'Abfälle oder Stoffe nach § 1 Abs. 1'.
- § 3 Abs. 5: Änderung der Bezeichnung von 'Einsatzstoffe' zu 'Abfälle oder Stoffe nach § 1 Abs. 1'.
- § 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Vermeidung von Schadstoffen im Boden und Wasser.
- § 3 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Abfallmasse.
- § 4: Neue Vorschriften für die Feuerung und die Temperatur der Verbrennungsgase.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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17-bimschv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
17-bimschv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

18
17-bimschv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Titel der Verordnung: Der Titel der Verordnung wird neu gefasst.
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Die Geltungsbereiche der Verordnung werden neu definiert.
- § 1 Abs. 1 Satz 2: Der zweite Satz des Absatzes 1 wird gestrichen.
- § 1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen mit geringem Abfallanteil.
- § 1 Abs. 3: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Geltung der Verordnung.
- § 1 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Ausnahmen für Forschungsanlagen und bestimmte gasförmige Stoffe.
- § 2 Nummer 2: Neue Definition von Altanlagen.
- § 2 Nummern 4 bis 10: Neue Definitionen für Emissionsgrenzwerte, Bezugssauerstoffgehalte, Verbrennungsanlagen, Mitverbrennungsanlagen, Verbrennungslinien, gemischte Siedlungsabfälle und Feuerungswärmeleistungen.
- § 3 Abs. 1: Neue Vorschriften für Bunker und Absaugung.
- § 3 Abs. 2: Neue Vorschriften für Brandschutzeinrichtungen.
- § 3 Abs. 3: Neue Ausnahmen für geschlossene Behältnisse.
- § 3 Abs. 4: Änderung der Bezeichnung von 'Einsatzstoffe' zu 'Abfälle oder Stoffe nach § 1 Abs. 1'.
- § 3 Abs. 5: Änderung der Bezeichnung von 'Einsatzstoffe' zu 'Abfälle oder Stoffe nach § 1 Abs. 1'.
- § 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Vermeidung von Schadstoffen im Boden und Wasser.
- § 3 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Abfallmasse.
- § 4: Neue Vorschriften für die Feuerung und die Temperatur der Verbrennungsgase.

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17-bimschv/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 1 Abs. 1 Satz 1: Die Geltungsbereiche der Verordnung werden neu definiert.
§ 1 Abs. 1 Satz 2: Der zweite Satz des Absatzes 1 wird gestrichen.
§ 1 Abs. 2: Neue Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen mit geringem Abfallanteil.
§ 1 Abs. 3: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Geltung der Verordnung.
§ 1 Abs. 4: Neuer Absatz 4 mit Ausnahmen für Forschungsanlagen und bestimmte gasförmige Stoffe.

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17-bimschv/§2.md Normal file
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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 2 Nummer 2: Neue Definition von Altanlagen.
§ 2 Nummern 4 bis 10: Neue Definitionen für Emissionsgrenzwerte, Bezugssauerstoffgehalte, Verbrennungsanlagen, Mitverbrennungsanlagen, Verbrennungslinien, gemischte Siedlungsabfälle und Feuerungswärmeleistungen.

19
17-bimschv/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 3 Abs. 1: Neue Vorschriften für Bunker und Absaugung.
§ 3 Abs. 2: Neue Vorschriften für Brandschutzeinrichtungen.
§ 3 Abs. 3: Neue Ausnahmen für geschlossene Behältnisse.
§ 3 Abs. 4: Änderung der Bezeichnung von 'Einsatzstoffe' zu 'Abfälle oder Stoffe nach § 1 Abs. 1'.
§ 3 Abs. 5: Änderung der Bezeichnung von 'Einsatzstoffe' zu 'Abfälle oder Stoffe nach § 1 Abs. 1'.
§ 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Vermeidung von Schadstoffen im Boden und Wasser.
§ 3 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Bestimmung der Abfallmasse.

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17-bimschv/§4.md Normal file
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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 4: Neue Vorschriften für die Feuerung und die Temperatur der Verbrennungsgase.

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# BIMSCHV_1_2010 — 2001-08-02
# BIMSCHV_1_2010 — 2003-08-19
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1950
- **Inkrafttreten:** 2001-08-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/40#page=70
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Umweltgesetze und -verordnungen, um EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie zur Abfalldeponien umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Ersetzung von 'Kleinfeuerungsanlagen' durch 'kleine und mittlere Feuerungsanlagen'
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'soweit sie nicht dem Anwendungsbereich des § 11a unterliegen,'
- § 3 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung der Nummer 9 mit neuen Brennstoffarten
- § 11a: Einfügung eines neuen Paragraphen für Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 bis 20 Megawatt
- § 17a: Einfügung eines neuen Paragraphen für die Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 bis 20 Megawatt
- § 18: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2 zur Abgasableitung
- § 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen für die Anzeige von Feuerungsanlagen nach § 11a
- § 20: Ersetzung der Angabe 'der §§ 3 bis 11 und des § 18' durch 'der §§ 3 bis 11a und des § 18'
- § 22: Hinzufügung neuer Nummern 4b, 7 bis 13 und Anpassungen in Nummern 5 und 6
- § 23a: Einfügung eines neuen Paragraphen für die Übergangsregelung für bestimmte Öl- und Gasfeuerungen
- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung der Wörter 'enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'
- § 3 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung der Wörter 'enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'
## Wortlaut

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@@ -4,3 +4,4 @@
- **1985-07-31** · BGBl. 1985 I S. 1586 — Verordnung zur Neufassung und Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **1988-07-26** · BGBl. 1988 I S. 1059 — Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **2001-08-02** · BGBl. 2001 I S. 1950 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Ersetzung von 'Kleinfeuerungsanlagen' durch 'kleine und mittlere Feuerungsanlagen'
- § 1 Abs. 2 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'soweit sie nicht dem Anwendungsbereich des § 11a unterliegen,'
- § 3 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung der Nummer 9 mit neuen Brennstoffarten
- § 11a: Einfügung eines neuen Paragraphen für Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 bis 20 Megawatt
- § 17a: Einfügung eines neuen Paragraphen für die Überwachung von Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 bis 20 Megawatt
- § 18: Hinzufügung eines neuen Absatzes 2 zur Abgasableitung
- § 18a: Einfügung eines neuen Paragraphen für die Anzeige von Feuerungsanlagen nach § 11a
- § 20: Ersetzung der Angabe 'der §§ 3 bis 11 und des § 18' durch 'der §§ 3 bis 11a und des § 18'
- § 22: Hinzufügung neuer Nummern 4b, 7 bis 13 und Anpassungen in Nummern 5 und 6
- § 23a: Einfügung eines neuen Paragraphen für die Übergangsregelung für bestimmte Öl- und Gasfeuerungen
- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung der Wörter 'enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'
- § 3 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung der Wörter 'enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2003-08-19Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 3 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung der Nummer 9 mit neuen Brennstoffarten
§ 3 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzung der Wörter 'enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'
§ 3 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzung der Wörter 'enthalten sind und Beschichtungen nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'

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@@ -1,21 +1,16 @@
# BIMSCHV_4_2013 — 2002-05-17
# BIMSCHV_4_2013 — 2003-08-19
- **Titel:** Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 1566
- **Inkrafttreten:** 2002-05-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/30#page=22
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen, insbesondere bezüglich der technischen Anforderungen an Gasrückführsysteme.
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.
## Betroffene Stellen
- Anhang, Nummer 1.3 Spalte 1: Die Wörter 'von 1 Megawatt oder mehr' werden durch 'von 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt' ersetzt.
- Anhang, Nummer 3.8 Spalte 2: Neue Vorschriften für Gießereien für Nichteisenmetalle eingeführt.
- Anhang, Nummer 3.24: Neue Vorschriften für Anlagen für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugmotoren eingeführt.
- Anhang, Nummer 5.1 Spalte 2 Buchstabe b: Neue Vorschriften für Anlagen zum Bedrucken von bahnen- oder tafelförmigen Materialien mit Rotationsdruckmaschinen eingeführt.
- Anhang, Nummer 7.1 Spalte 2 Buchstabe b: Die Wörter 'oder mehr sowie' werden durch 'oder mehr und' ersetzt.
- Anhang, Nummer 7.27 Spalte 2: Neue Vorschriften für Brauereien, Anlagen zur Trocknung von Biertreber und Melassebrennereien eingeführt.
- Anhang, Nummer 9.2 Spalte 2 Buchstabe a: Die Bezeichnungen '21 °C', '1013 mbar' und '20 °C' werden durch '294,15 Kelvin', '101,3 Kilopascal' und '293,15 Kelvin' ersetzt.
- Anhang, Nummer 8.2, Spalten 1 und 2, Buchstaben a und b: Ersetzung von 'nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'
- Anhang, Nummer 8.13: Neufassung der Nummer 8.13
## Wortlaut

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- **2001-07-18** · BGBl. 2001 I S. 1550 — Gesetz zur Sicherstellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern
- **2001-08-02** · BGBl. 2001 I S. 1950 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
- **2002-05-17** · BGBl. 2002 I S. 1566 — Verordnung zur Änderung immissionsschutzrechtlicher Vorschriften
- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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@@ -1,9 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Anhang, Nummer 1.3 Spalte 1: Die Wörter 'von 1 Megawatt oder mehr' werden durch 'von 1 Megawatt bis weniger als 50 Megawatt' ersetzt.
- Anhang, Nummer 3.8 Spalte 2: Neue Vorschriften für Gießereien für Nichteisenmetalle eingeführt.
- Anhang, Nummer 3.24: Neue Vorschriften für Anlagen für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugmotoren eingeführt.
- Anhang, Nummer 5.1 Spalte 2 Buchstabe b: Neue Vorschriften für Anlagen zum Bedrucken von bahnen- oder tafelförmigen Materialien mit Rotationsdruckmaschinen eingeführt.
- Anhang, Nummer 7.1 Spalte 2 Buchstabe b: Die Wörter 'oder mehr sowie' werden durch 'oder mehr und' ersetzt.
- Anhang, Nummer 7.27 Spalte 2: Neue Vorschriften für Brauereien, Anlagen zur Trocknung von Biertreber und Melassebrennereien eingeführt.
- Anhang, Nummer 9.2 Spalte 2 Buchstabe a: Die Bezeichnungen '21 °C', '1013 mbar' und '20 °C' werden durch '294,15 Kelvin', '101,3 Kilopascal' und '293,15 Kelvin' ersetzt.
- Anhang, Nummer 8.2, Spalten 1 und 2, Buchstaben a und b: Ersetzung von 'nicht aus halogenorganischen Verbindungen bestehen' durch 'keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten'
- Anhang, Nummer 8.13: Neufassung der Nummer 8.13

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@@ -1,15 +1,17 @@
# BIMSCHV_9 — 2002-07-29
# BIMSCHV_9 — 2003-08-19
- **Titel:** Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 2833
- **Inkrafttreten:** 2002-10-25 (Artikel 1); 2002-07-30 (Artikel 2 und 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/52#page=57
- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Versatz von Abfällen unter Tage und ändert Vorschriften zum Abfallverzeichnis. Sie tritt teilweise am Tag nach der Verkündung und teilweise drei Monate danach in Kraft.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 21 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung des Textes, der nun die Art (insbesondere Abfallschlüssel und -bezeichnung gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis) und Menge der zur Verbrennung zugelassenen Abfälle beinhaltet.
- § 21 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung des Textes: '2. die gesamte Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungskapazität der Anlage,'
- § 4a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe' durch 'Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen'
- § 21 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe' durch 'Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen'
## Wortlaut

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@@ -10,3 +10,4 @@
- **2000-05-02** · BGBl. 2000 I S. 603 — Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- **2001-08-02** · BGBl. 2001 I S. 1950 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
- **2002-07-29** · BGBl. 2002 I S. 2833 — Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis
- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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@@ -1,3 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 21 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung des Textes, der nun die Art (insbesondere Abfallschlüssel und -bezeichnung gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis) und Menge der zur Verbrennung zugelassenen Abfälle beinhaltet.
- § 21 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung des Textes: '2. die gesamte Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungskapazität der Anlage,'
- § 4a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe' durch 'Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen'
- § 21 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe' durch 'Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen'

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-29 — Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage und zur Änderung von Vorschriften zum Abfallverzeichnis
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2833
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 21 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung des Textes, der nun die Art (insbesondere Abfallschlüssel und -bezeichnung gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis) und Menge der zur Verbrennung zugelassenen Abfälle beinhaltet.
§ 21 Abs. 3 Nr. 2: Neufassung des Textes: '2. die gesamte Abfallverbrennungs- oder Abfallmitverbrennungskapazität der Anlage,'
§ 21 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe' durch 'Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen'

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2003-08-19Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 4a Abs. 1 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'und den Zustand des Anlagengeländes'
§ 4a Abs. 1 Nr. 4: Neufassung der Nummer 4
§ 4a Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
§ 4a Abs. 2 (neu): Neufassung des neuen Absatzes 2
§ 4a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe' durch 'Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen'

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# BGBl. 2003 I S. 1614
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Verkündung:** 2003-08-19
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Ausfertigung:** 2003-08-14
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** 13-BIMSCHV, BIMSCHV_4_2013, VERORDNUNG-ÜBER-VERBRENNUNGSANLAGEN-FÜR-ABFÄLLE-UND, BIMSCHV_1_2010, BIMSCHV_9, 17-BIMSCHV
## Kurz
Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.

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# VERORDNUNG-ÜBER-VERBRENNUNGSANLAGEN-FÜR-ABFÄLLE-UND — 2001-08-02
# VERORDNUNG-ÜBER-VERBRENNUNGSANLAGEN-FÜR-ABFÄLLE-UND — 2003-08-19
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1950
- **Inkrafttreten:** 2001-08-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/40#page=70
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Umweltgesetze und -verordnungen, um EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie zur Abfalldeponien umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 1614
- **Inkrafttreten:** 2003-08-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/41#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Bestimmungen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und brennbaren Stoffen, um sie an neue technische und rechtliche Anforderungen anzupassen.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Nummer 1.2' durch 'den Nummern 1.2 und 8.2 Buchstabe a und b'
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Nummer 1.2' durch 'den Nummern 1.2 und 8.2 Buchstabe a und b'
- § 1 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Nummer 1.2' durch 'den Nummern 1.2 und 8.2 Buchstabe a und b'
- § 5 Abs. 3 Satz 6: Ersetzung von 'Nummern 1.1 bis 1.3 und 8.1' durch 'Nummern 1.1 bis 1.3, 8.1 und 8.2'
- Nr. 8.13: Änderung der Beschreibung von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Schlämmen
- II.2.5: Neue feste Emissionsgrenzwerte für Gesamtstaub, gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen eingeführt.
- II.2.6: Neue feste Emissionsgrenzwerte für Halbstundenmittelwerte für Gesamtstaub, gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen eingeführt.
- II.3: Neue besondere Vorschriften für sonstige Anlagen, insbesondere bezüglich Bezugssauerstoffgehalt und Emissionsgrenzwerte, eingeführt.
- Anhang III: Neue Messtechniken und Anforderungen an die Probenahme und Analyse eingeführt.
- Anhang IV: Neue Formel zur Umrechnung der Massenkonzentrationen auf Bezugssauerstoffgehalt eingeführt.
- § 4 Abs. 2: Änderung der Mindesttemperatur und Verweilzeit für Verbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 3: Erlaubnis für andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten unter bestimmten Bedingungen
- § 4 Abs. 4: Vorschriften für die Ausstattung von Verbrennungsanlagen mit Brennern
- § 4 Abs. 5: Sicherheitsvorkehrungen bei Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 6: Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 7: Erlaubnis für andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten für Mitverbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 8: Vorschriften für das Abfahren von Verbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 9: Vorschriften für Flugascheablagerungen
- § 5: Änderung der Anforderungen an Verbrennungsanlagen
- § 5a: Neue Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen
- § 6: Änderung der Ableitungsbedingungen für Abgase
- § 7: Änderung der Vorschriften für die Behandlung von Abfällen
- § 8: Änderung der Vorschriften für die Wärmenutzung
- § 10: Änderung der Vorschriften für Messeinrichtungen
- § 11: Änderung der Vorschriften für die Überwachung von Emissionen
- § 4 Abs. 1: Ermittlung, Registrierung und Auswertung von Betriebsgrößen sowie Ausnahmen und Messeinrichtungen
- § 4 Abs. 6: Einzelmessungen für HCl, HF, SO3 und SO2 auf Antrag des Betreibers
- § 12 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' durch 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen' und Streichung von Satz 4
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Telemetrische Übermittlung der Messergebnisse
- § 12 Abs. 3: Emissionsgrenzwerte und Nichteinhaltung
- § 12 Abs. 4: Dokumentation von Nichteinhaltungen
- § 13 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' und Ergänzung von Absatz 6
- § 13 Abs. 2: Messungen nach wesentlicher Änderung
- § 13 Abs. 2a: Keine Messungen erforderlich, wenn Maßnahmen keine oder offensichtlich geringe Auswirkungen haben
- § 13 Abs. 3: Ergänzung von Ausnahmen für Benzo(a)pyren
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Erstellung von Berichten durch den Betreiber und Frist
- § 14 Abs. 2: Ergänzung von Anhang II
- § 15 Abs. 1: Ersetzen von 'Einsatzstoffe' und Ergänzung von Buchstaben a und b
- § 16 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' und 'bleibt' durch 'bleiben'
- § 16 Abs. 2: Ersetzen von 'Anlagen', 'Verbrennungseinheit' und 'Verbrennungseinheiten' sowie Ergänzung von Emissionsgrenzwerten
- § 17 Abs. 1: Gültigkeit für Altanlagen bis 27. Dezember 2005
- § 17 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 17 Abs. 3: Ersetzen von 'Verbrennungseinheit' und 'Anlage' durch 'Verbrennungslinie' und 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage'
- § 17 Abs. 4: Definition von Altanlagen
- § 18: Ersetzen von 'Anlagen' durch 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen'
- § 19 Abs. 1: Ergänzung von Ableitungshöhe und Ergänzung von EU-Richtlinien
- § 19 Abs. 2: Ersetzen von 'Einsatzstoffe' und 'Anlagen'
- § 19 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 20: Neue Überschrift und Ergänzung von Absatz 2
- § 20a: Anforderungen an die Eignung der mit der Leitung der Anlage betrauten Person
- § 21: Ersetzen von 'Anlage' und Ergänzung von neuen Buchstaben f und g
- Anhang: Ersetzen des bisherigen Anhangs durch Anhänge I bis IV
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2001-08-02** · BGBl. 2001 I S. 1950 — Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
- **2003-08-19** · BGBl. 2003 I S. 1614 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'Nummer 1.2' durch 'den Nummern 1.2 und 8.2 Buchstabe a und b'
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Nummer 1.2' durch 'den Nummern 1.2 und 8.2 Buchstabe a und b'
- § 1 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Nummer 1.2' durch 'den Nummern 1.2 und 8.2 Buchstabe a und b'
- § 5 Abs. 3 Satz 6: Ersetzung von 'Nummern 1.1 bis 1.3 und 8.1' durch 'Nummern 1.1 bis 1.3, 8.1 und 8.2'
- Nr. 8.13: Änderung der Beschreibung von Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Schlämmen
- II.2.5: Neue feste Emissionsgrenzwerte für Gesamtstaub, gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen eingeführt.
- II.2.6: Neue feste Emissionsgrenzwerte für Halbstundenmittelwerte für Gesamtstaub, gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen eingeführt.
- II.3: Neue besondere Vorschriften für sonstige Anlagen, insbesondere bezüglich Bezugssauerstoffgehalt und Emissionsgrenzwerte, eingeführt.
- Anhang III: Neue Messtechniken und Anforderungen an die Probenahme und Analyse eingeführt.
- Anhang IV: Neue Formel zur Umrechnung der Massenkonzentrationen auf Bezugssauerstoffgehalt eingeführt.
- § 4 Abs. 2: Änderung der Mindesttemperatur und Verweilzeit für Verbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 3: Erlaubnis für andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten unter bestimmten Bedingungen
- § 4 Abs. 4: Vorschriften für die Ausstattung von Verbrennungsanlagen mit Brennern
- § 4 Abs. 5: Sicherheitsvorkehrungen bei Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 6: Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 7: Erlaubnis für andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten für Mitverbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 8: Vorschriften für das Abfahren von Verbrennungsanlagen
- § 4 Abs. 9: Vorschriften für Flugascheablagerungen
- § 5: Änderung der Anforderungen an Verbrennungsanlagen
- § 5a: Neue Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen
- § 6: Änderung der Ableitungsbedingungen für Abgase
- § 7: Änderung der Vorschriften für die Behandlung von Abfällen
- § 8: Änderung der Vorschriften für die Wärmenutzung
- § 10: Änderung der Vorschriften für Messeinrichtungen
- § 11: Änderung der Vorschriften für die Überwachung von Emissionen
- § 4 Abs. 1: Ermittlung, Registrierung und Auswertung von Betriebsgrößen sowie Ausnahmen und Messeinrichtungen
- § 4 Abs. 6: Einzelmessungen für HCl, HF, SO3 und SO2 auf Antrag des Betreibers
- § 12 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' durch 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen' und Streichung von Satz 4
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Telemetrische Übermittlung der Messergebnisse
- § 12 Abs. 3: Emissionsgrenzwerte und Nichteinhaltung
- § 12 Abs. 4: Dokumentation von Nichteinhaltungen
- § 13 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' und Ergänzung von Absatz 6
- § 13 Abs. 2: Messungen nach wesentlicher Änderung
- § 13 Abs. 2a: Keine Messungen erforderlich, wenn Maßnahmen keine oder offensichtlich geringe Auswirkungen haben
- § 13 Abs. 3: Ergänzung von Ausnahmen für Benzo(a)pyren
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Erstellung von Berichten durch den Betreiber und Frist
- § 14 Abs. 2: Ergänzung von Anhang II
- § 15 Abs. 1: Ersetzen von 'Einsatzstoffe' und Ergänzung von Buchstaben a und b
- § 16 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' und 'bleibt' durch 'bleiben'
- § 16 Abs. 2: Ersetzen von 'Anlagen', 'Verbrennungseinheit' und 'Verbrennungseinheiten' sowie Ergänzung von Emissionsgrenzwerten
- § 17 Abs. 1: Gültigkeit für Altanlagen bis 27. Dezember 2005
- § 17 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
- § 17 Abs. 3: Ersetzen von 'Verbrennungseinheit' und 'Anlage' durch 'Verbrennungslinie' und 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage'
- § 17 Abs. 4: Definition von Altanlagen
- § 18: Ersetzen von 'Anlagen' durch 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen'
- § 19 Abs. 1: Ergänzung von Ableitungshöhe und Ergänzung von EU-Richtlinien
- § 19 Abs. 2: Ersetzen von 'Einsatzstoffe' und 'Anlagen'
- § 19 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen
- § 20: Neue Überschrift und Ergänzung von Absatz 2
- § 20a: Anforderungen an die Eignung der mit der Leitung der Anlage betrauten Person
- § 21: Ersetzen von 'Anlage' und Ergänzung von neuen Buchstaben f und g
- Anhang: Ersetzen des bisherigen Anhangs durch Anhänge I bis IV

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 10: Änderung der Vorschriften für Messeinrichtungen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 11: Änderung der Vorschriften für die Überwachung von Emissionen

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 12 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' durch 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen' und Streichung von Satz 4
§ 12 Abs. 2 Satz 3: Telemetrische Übermittlung der Messergebnisse
§ 12 Abs. 3: Emissionsgrenzwerte und Nichteinhaltung
§ 12 Abs. 4: Dokumentation von Nichteinhaltungen

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 13 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' und Ergänzung von Absatz 6
§ 13 Abs. 2: Messungen nach wesentlicher Änderung
§ 13 Abs. 2a: Keine Messungen erforderlich, wenn Maßnahmen keine oder offensichtlich geringe Auswirkungen haben
§ 13 Abs. 3: Ergänzung von Ausnahmen für Benzo(a)pyren

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 14 Abs. 1 Satz 1: Erstellung von Berichten durch den Betreiber und Frist
§ 14 Abs. 2: Ergänzung von Anhang II

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 15 Abs. 1: Ersetzen von 'Einsatzstoffe' und Ergänzung von Buchstaben a und b

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 16 Abs. 1: Ersetzen von 'Anlagen' und 'bleibt' durch 'bleiben'
§ 16 Abs. 2: Ersetzen von 'Anlagen', 'Verbrennungseinheit' und 'Verbrennungseinheiten' sowie Ergänzung von Emissionsgrenzwerten

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 17 Abs. 1: Gültigkeit für Altanlagen bis 27. Dezember 2005
§ 17 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
§ 17 Abs. 3: Ersetzen von 'Verbrennungseinheit' und 'Anlage' durch 'Verbrennungslinie' und 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage'
§ 17 Abs. 4: Definition von Altanlagen

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 18: Ersetzen von 'Anlagen' durch 'Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen'

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 19 Abs. 1: Ergänzung von Ableitungshöhe und Ergänzung von EU-Richtlinien
§ 19 Abs. 2: Ersetzen von 'Einsatzstoffe' und 'Anlagen'
§ 19 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 20: Neue Überschrift und Ergänzung von Absatz 2

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# § 20a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 20a: Anforderungen an die Eignung der mit der Leitung der Anlage betrauten Person

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 21: Ersetzen von 'Anlage' und Ergänzung von neuen Buchstaben f und g

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 4 Abs. 2: Änderung der Mindesttemperatur und Verweilzeit für Verbrennungsanlagen
§ 4 Abs. 3: Erlaubnis für andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten unter bestimmten Bedingungen
§ 4 Abs. 4: Vorschriften für die Ausstattung von Verbrennungsanlagen mit Brennern
§ 4 Abs. 5: Sicherheitsvorkehrungen bei Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen
§ 4 Abs. 6: Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen
§ 4 Abs. 7: Erlaubnis für andere Mindesttemperaturen oder Mindestverweilzeiten für Mitverbrennungsanlagen
§ 4 Abs. 8: Vorschriften für das Abfahren von Verbrennungsanlagen
§ 4 Abs. 9: Vorschriften für Flugascheablagerungen
§ 4 Abs. 1: Ermittlung, Registrierung und Auswertung von Betriebsgrößen sowie Ausnahmen und Messeinrichtungen
§ 4 Abs. 6: Einzelmessungen für HCl, HF, SO3 und SO2 auf Antrag des Betreibers

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-08-02Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1950
> Station: 2003-08-19Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 5 Abs. 3 Satz 6: Ersetzung von 'Nummern 1.1 bis 1.3 und 8.1' durch 'Nummern 1.1 bis 1.3, 8.1 und 8.2'
§ 5: Änderung der Anforderungen an Verbrennungsanlagen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 5a: Neue Vorschriften für Mitverbrennungsanlagen

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 6: Änderung der Ableitungsbedingungen für Abgase

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 7: Änderung der Vorschriften für die Behandlung von Abfällen

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-08-19 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe und weiterer Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 1614
§ 8: Änderung der Vorschriften für die Wärmenutzung