BGBl. 1997 I S. 2873 · Änderung · Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung

Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
Inkrafttreten: 1997-12-17
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1997-12-16

BGBl-Id: bgbl1-1997-82-4
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1997-12-16 12:00:00 +00:00
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# ABGRV_1985 — 1994-10-07
# ABGRV_1985 — 1997-12-16
- **Titel:** Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2750
- **Inkrafttreten:** 1994-10-08 (Tag nach der Verkündung); 1998-01-01; 1996-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/67#page=18
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Neuordnung des Pflegesatzrechts, insbesondere die Vergütung von Krankenhausleistungen und die Berechnung der Pflegesätze.
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2873
- **Inkrafttreten:** 1997-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/82#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Rinder- und Schafprämien-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung von Rindern, die für die Mutterkuhprämie im Jahr 1998 oder später beantragt werden.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1 Nr. 2: Die Angabe „§ 14“ wird durch die Angabe „§ 8“ ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz: Die Instandhaltungskosten für Anlagegüter werden als Kosten nach Absatz 1 eingeführt.
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Es wird festgelegt, dass die nach Satz 1 abgegrenzten Kosten nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 zweiter Satzteil der Bundespflegesatzverordnung pauschal finanziert werden.
## Wortlaut

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- **1994-10-07** · BGBl. 1994 I S. 2734 — Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag
- **1994-10-07** · BGBl. 1994 I S. 2750 — Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts
- **1997-12-16** · BGBl. 1997 I S. 2873 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1 Nr. 2: Die Angabe „§ 14“ wird durch die Angabe „§ 8“ ersetzt.
- § 4 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz: Die Instandhaltungskosten für Anlagegüter werden als Kosten nach Absatz 1 eingeführt.
- § 4 Abs. 2 Satz 3: Es wird festgelegt, dass die nach Satz 1 abgegrenzten Kosten nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 zweiter Satzteil der Bundespflegesatzverordnung pauschal finanziert werden.

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abgrv_1985/§4.md Normal file
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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 4 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz: Die Instandhaltungskosten für Anlagegüter werden als Kosten nach Absatz 1 eingeführt.
§ 4 Abs. 2 Satz 3: Es wird festgelegt, dass die nach Satz 1 abgegrenzten Kosten nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 zweiter Satzteil der Bundespflegesatzverordnung pauschal finanziert werden.

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# BPFLV_1994 — 1996-05-07
# BPFLV_1994 — 1997-12-16
- **Titel:** Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 654
- **Inkrafttreten:** 1996-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/24#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Stabilisierung der Krankenhausausgaben für das Jahr 1996, insbesondere die Berechnung des Gesamtbetrags der Erlöse und die Anpassung bei Abweichungen der Vergütungsentwicklung.
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2873
- **Inkrafttreten:** 1997-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/82#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Rinder- und Schafprämien-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung von Rindern, die für die Mutterkuhprämie im Jahr 1998 oder später beantragt werden.
## Betroffene Stellen
- § 11 Abs. 8: Ausgleich von Mehrerlösen
- § 12 Abs. 4: Ausgleich von Mehrerlösen
- § 12 Abs. 5 und 6: Nicht anwendbare Bestimmungen
- § 13 Abs. 1: Neue Fassung für die Berechnung des Erhöhungssatzes im Beitrittsgebiet
- § 13 Abs. 2: Neue Fassung für die Vereinbarung von Fallpauschalen und Sonderentgelten für Krankenhäuser
- § 13 Abs. 13: Neuer Satz zur pauschalen Kürzung nach § 17a Abs. 3 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
- § 13 Abs. 4 bis 6 und 8 bis 12: Streichung mehrerer Absätze
- Anlage 1 zu § 11 Abs. 1: Änderungen im Fallpauschalen-Katalog, einschließlich Ersetzungen und Ergänzungen
- Anlage 2 zu § 11 Abs. 2: Änderungen im Sonderentgelt-Katalog, einschließlich Ersetzungen und Ergänzungen
- Anlage 3 zu § 17 Abs. 4: Änderungen in verschiedenen Abschnitten der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung
- § 3 Abs. 4: Neuer Absatz, der die Vergütung für ausländische Patienten regelt.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt das Jahr 1995 durch 1998.
- § 6 Abs. 1: Einfügt einen neuen Satz zur Berücksichtigung von Fehlschätzungen und ändert einen Satz.
- § 6 Abs. 3: Ändert die Bezeichnung der Veränderungsrate und fügt eine Bestimmung hinzu.
- § 7 Abs. 2: Ändert die Nummerierung der Buchstaben und fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für die Vergütung von Neugeborenen.
- § 11: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Definition von Fallpauschalen und Sonderentgelten.
- § 12: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Erlösabzugs- und Kostenausgliederung.
- § 13 Abs. 2 Satz 3: Fügt mucoviszidosekranke Patienten hinzu und ändert die Bezeichnung der Entgeltkataloge.
- § 14: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Berechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten.
- § 15: Neue Formulierung für die Vereinbarung auf Bundesebene.
- § 16: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Vereinbarung von Entgeltkatalogen.
- § 17 Abs. 4: Ändert mehrere Sätze zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung.
- § 18 Abs. 1 Satz 2: Streicht den Satz.
- § 19: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Schiedsstelle.
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Fügt einen Halbsatz zur Ausgleichung hinzu.
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Fügt die Bezeichnung der Entgeltkataloge hinzu und streicht eine Anmerkung.
- § 26: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Vereinbarung von Entgeltkatalogen und fügt einen neuen Absatz hinzu.
- § 28 Abs. 1: Neue Formulierung für die Einbeziehung von Ansprüchen in das Budget.
## Wortlaut

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- **1995-12-28** · BGBl. 1995 I S. 1988 — Erste Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung
- **1996-04-22** · BGBl. 1996 I S. 619 — Vierte Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung
- **1996-05-07** · BGBl. 1996 I S. 654 — Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996
- **1997-12-16** · BGBl. 1997 I S. 2873 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 8: Ausgleich von Mehrerlösen
- § 12 Abs. 4: Ausgleich von Mehrerlösen
- § 12 Abs. 5 und 6: Nicht anwendbare Bestimmungen
- § 13 Abs. 1: Neue Fassung für die Berechnung des Erhöhungssatzes im Beitrittsgebiet
- § 13 Abs. 2: Neue Fassung für die Vereinbarung von Fallpauschalen und Sonderentgelten für Krankenhäuser
- § 13 Abs. 13: Neuer Satz zur pauschalen Kürzung nach § 17a Abs. 3 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
- § 13 Abs. 4 bis 6 und 8 bis 12: Streichung mehrerer Absätze
- Anlage 1 zu § 11 Abs. 1: Änderungen im Fallpauschalen-Katalog, einschließlich Ersetzungen und Ergänzungen
- Anlage 2 zu § 11 Abs. 2: Änderungen im Sonderentgelt-Katalog, einschließlich Ersetzungen und Ergänzungen
- Anlage 3 zu § 17 Abs. 4: Änderungen in verschiedenen Abschnitten der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung
- § 3 Abs. 4: Neuer Absatz, der die Vergütung für ausländische Patienten regelt.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt das Jahr 1995 durch 1998.
- § 6 Abs. 1: Einfügt einen neuen Satz zur Berücksichtigung von Fehlschätzungen und ändert einen Satz.
- § 6 Abs. 3: Ändert die Bezeichnung der Veränderungsrate und fügt eine Bestimmung hinzu.
- § 7 Abs. 2: Ändert die Nummerierung der Buchstaben und fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für die Vergütung von Neugeborenen.
- § 11: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Definition von Fallpauschalen und Sonderentgelten.
- § 12: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Erlösabzugs- und Kostenausgliederung.
- § 13 Abs. 2 Satz 3: Fügt mucoviszidosekranke Patienten hinzu und ändert die Bezeichnung der Entgeltkataloge.
- § 14: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Berechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten.
- § 15: Neue Formulierung für die Vereinbarung auf Bundesebene.
- § 16: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Vereinbarung von Entgeltkatalogen.
- § 17 Abs. 4: Ändert mehrere Sätze zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung.
- § 18 Abs. 1 Satz 2: Streicht den Satz.
- § 19: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Schiedsstelle.
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Fügt einen Halbsatz zur Ausgleichung hinzu.
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Fügt die Bezeichnung der Entgeltkataloge hinzu und streicht eine Anmerkung.
- § 26: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Vereinbarung von Entgeltkatalogen und fügt einen neuen Absatz hinzu.
- § 28 Abs. 1: Neue Formulierung für die Einbeziehung von Ansprüchen in das Budget.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28 — Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 2013
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Punkt durch Strichpunkt ersetzt, Halbsatz hinzugefügt: 'bei Berechnung einer Fallpauschale wird für das gesunde Neugeborene nach Maßgabe der Anlage 1 eine gesonderte Fallpauschale berechnet.'
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für die Vergütung von Neugeborenen.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-05-07 — Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 654
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 11 Abs. 8: Ausgleich von Mehrerlösen
Anlage 1 zu § 11 Abs. 1: Änderungen im Fallpauschalen-Katalog, einschließlich Ersetzungen und Ergänzungen
Anlage 2 zu § 11 Abs. 2: Änderungen im Sonderentgelt-Katalog, einschließlich Ersetzungen und Ergänzungen
§ 11: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Definition von Fallpauschalen und Sonderentgelten.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-05-07 — Gesetz zur Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 654
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 12 Abs. 4: Ausgleich von Mehrerlösen
§ 12 Abs. 5 und 6: Nicht anwendbare Bestimmungen
§ 12: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Erlösabzugs- und Kostenausgliederung.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28 — Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 2013
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 13 Abs. 2 Satz 3: Punkt durch Strichpunkt ersetzt, Halbsatz hinzugefügt: 'wenn in Anlage 1 eine gesonderte Grenz-Verweildauer für die Intensivmedizin ausgewiesen ist, sind entsprechende Pflegesätze auch für Einrichtungen der Intensivmedizin, die innerhalb der die Hauptleistung erbringenden Abteilung geführt werden, zu vereinbaren.'
§ 13 Abs. 1: Neue Fassung für die Berechnung des Erhöhungssatzes im Beitrittsgebiet
§ 13 Abs. 2: Neue Fassung für die Vereinbarung von Fallpauschalen und Sonderentgelten für Krankenhäuser
§ 13 Abs. 13: Neuer Satz zur pauschalen Kürzung nach § 17a Abs. 3 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 13 Abs. 4 bis 6 und 8 bis 12: Streichung mehrerer Absätze
§ 13 Abs. 2 Satz 3: Fügt mucoviszidosekranke Patienten hinzu und ändert die Bezeichnung der Entgeltkataloge.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze (Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 - JStErgG 1996)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1959
> Station: 1997-12-16Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 14 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz: Neufassung des Halbsatzes
§ 14 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
§ 14 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung von '§ 13 Abs. 2 Satz 4' durch '§ 13 Abs. 2 Satz 3'
§ 14 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'am Tag der Aufnahme'
§ 14 Abs. 4 Satz 4 erster Halbsatz: Neufassung des Halbsatzes
§ 14 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe c: Einfügung der Worte 'oder sonstigen therapeutischen'
§ 14: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Berechnung von Fallpauschalen und Sonderentgelten.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung 1985
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2043
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 15 Abs. 2: Neufassung des Anrechnungsverhältnisses für ausgebildete und in Ausbildung befindliche Personen in der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege.
§ 15 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung von § 17 Abs. 4 a Satz 3 durch § 17 Abs. 4 a Satz 2.
§ 15: Neue Bestimmungen zu Sachverständigen.
§ 15: Neue Formulierung für die Vereinbarung auf Bundesebene.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-07 — Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2750
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 16 Abs. 1: Berücksichtigung des Punktwerts von einer Deutschen Mark für das Jahr 1993
§ 16: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Vereinbarung von Entgeltkatalogen.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28 — Verordnung über die Beleihung der Zulassungsstelle nach dem Umweltauditgesetz (UAG-Beleihungsverordnung - UAGBV)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 2013
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
Anlage 3 zu § 17 Abs. 4: lfd. Nr. 14 in den Abschnitten 'L 1' und 'L 3' geändert: 'davon: Kurzlieger bis einschl. 3 BT'. In den Abschnitten 'K 1', 'K 2' und 'K 3' bei den Kostenarten der lfd. Nr. 5, 6, 8, 15, 16 und 17 die Fußnotennummer '39)' angefügt. In Abschnitt 'K 7' bei der lfd. Nr. 7 die Fußnotennummer '40)' angefügt.
Anlage 3 zu § 17 Abs. 4: Änderungen in verschiedenen Abschnitten der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung
§ 17 Abs. 4: Ändert mehrere Sätze zur Leistungs- und Kalkulationsaufstellung.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung 1985
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2043
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 18: Neue Bestimmungen zur Aufsicht über Anlagen des Bundes.
§ 18 Abs. 1 Satz 2: Streicht den Satz.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung 1985
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2043
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 19: Neue Bestimmungen zum Deutschen Ausschuß für Getränkeschankanlagen.
§ 19: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Schiedsstelle.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze (Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 - JStErgG 1996)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1959
> Station: 1997-12-16Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 21 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes
§ 21 Abs. 2 Satz 1: Fügt einen Halbsatz zur Ausgleichung hinzu.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung 1985
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2043
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 23: Neue Vorschriften über die Anwendung in Berlin
§ 23 Abs. 2 Satz 2: Fügt die Bezeichnung der Entgeltkataloge hinzu und streicht eine Anmerkung.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze (Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 - JStErgG 1996)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1959
> Station: 1997-12-16Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 26 Abs. 1 Satz 4 zweiter Halbsatz: Ersetzung von 'Absatz 2' durch 'Satz 6'
§ 26: Ändert mehrere Absätze und Sätze zur Vereinbarung von Entgeltkatalogen und fügt einen neuen Absatz hinzu.

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 und zur Änderung anderer Gesetze (Jahressteuer-Ergänzungsgesetz 1996 - JStErgG 1996)
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1959
> Station: 1997-12-16Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 28 Abs. 9: Neufassung des Absatzes
§ 28 Abs. 11: Ersetzung von '§ 17 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1' durch '§ 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 1'
§ 28 Abs. 12: Ersetzung von '§ 17 Abs. 4 Satz 3 Nr. 2' durch '§ 17 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2'
§ 28 Abs. 1: Neue Formulierung für die Einbeziehung von Ansprüchen in das Budget.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-12-28Dritte Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 2006
> Station: 1997-12-16Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 3 Abs. 1: In Nummer 2 werden nach den Worten 'die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz' die Worte ', das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale-' eingefügt.
§ 3 Abs. 1 Nr. 22: Am Ende wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 23 angefügt: '23. die Arbeitsgemeinschaften Medizinischer Dienst der Krankenversicherung im Sinne des § 278 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen im Sinne des § 282 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit sie von der Körperschaftsteuer befreit sind.'
§ 3 Abs. 4: Neuer Absatz, der die Vergütung für ausländische Patienten regelt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-29Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2266
> Station: 1997-12-16Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 5 Abs. 1: Erlöse aus Sonderentgelten und Fallpauschalen vom Budget abziehen
§ 5 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt das Jahr 1995 durch 1998.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-07 — Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2750
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 6: Vereinbarung von Sonderentgelten und Fallpauschalen für das Kalenderjahr 1994
§ 6 Abs. 1: Einfügt einen neuen Satz zur Berücksichtigung von Fehlschätzungen und ändert einen Satz.
§ 6 Abs. 3: Ändert die Bezeichnung der Veränderungsrate und fügt eine Bestimmung hinzu.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-11-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Bundespflegesatzverordnung 1985
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2043
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 7 Abs. 3, 4 und 5 Satz 1, § 12 Abs. 6, § 13 Abs. 2, 3 und 6: Änderungen an den Bestimmungen zur Aufbewahrung von Bescheinigungen und Anlagen.
§ 7 Abs. 2: Ändert die Nummerierung der Buchstaben und fügt einen neuen Satz hinzu.

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# KHBV — 1994-10-07
# KHBV — 1997-12-16
- **Titel:** Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 2750
- **Inkrafttreten:** 1994-10-08 (Tag nach der Verkündung); 1998-01-01; 1996-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/67#page=18
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Neuordnung des Pflegesatzrechts, insbesondere die Vergütung von Krankenhausleistungen und die Berechnung der Pflegesätze.
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2873
- **Inkrafttreten:** 1997-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/82#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Rinder- und Schafprämien-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung von Rindern, die für die Mutterkuhprämie im Jahr 1998 oder später beantragt werden.
## Betroffene Stellen
- § 8 Satz 1: Die Buchführung muss die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten und die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung ermöglichen.
- § 9 Satz 1: Die Obergrenze für Betten wird von 250 auf 100 oder nur eine bettenführende Abteilung reduziert.
- Anlage 1, Buchstabe B, Nummer 3: Einführung der Nummer 3 'Sonderposten aus Zuwendungen Dritter'.
- Anlage 1, Buchstabe D, Nummer 7: Das Wort 'Sachanlagevermögen' wird durch 'Anlagevermögen' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 1: Neufassung der Nummer 1 'Erlöse aus Krankenhausleistungen'.
- Anlage 2, Nummer 8: Die Worte 'davon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV, soweit nicht unter Nr. 1 (KGr. 58)' werden durch 'davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre (KGr. 58)' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 10 Buchstabe a: Die Worte 'KGr. 65' werden durch 'KUGr. 650' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 10 Buchstabe b: Vor den Wörten 'Kto. 6601' werden die Worte 'KUGr. 651' eingefügt.
- Anlage 2, Nummer 13: Das Wort 'Sachanlagevermögen' wird durch 'Anlagevermögen' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 15: Das Wort 'Sachanlagevermögen' wird durch 'Anlagevermögen' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 21: Die Worte 'davon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV, soweit nicht unter Nr. 1 (KUGr. 790)' werden durch 'davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre (KUGr. 790)' ersetzt.
- Anlage 4, Kontengruppe 21: Einführung der Kontengruppe 21 'Sonderposten aus Zuwendungen Dritter'.
- Anlage 4, Kontengruppe 40: Neufassung der Kontengruppe 40 'Erlöse aus Krankenhausleistungen'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 411: Die Worte 'nach § 7 Abs. 4 BPflV' werden gestrichen.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 421: Neufassung der Kontenuntergruppe 421 'Erlöse aus Chefarztambulanzen einschl. Sachkosten'.
- Anlage 4, Kontengruppe 58: Neufassung der Kontengruppe 58 'Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre'.
- Anlage 4, Kontengruppe 65: Neufassung der Kontengruppe 65 'Lebensmittel und bezogene Leistungen'.
- Anlage 4, Konto 6600: Neufassung des Kontos 6600 'Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)'.
- Anlage 4, Konto 6603: Neufassung des Kontos 6603 'Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 720: Neufassung der Kontenuntergruppe 720 'Pflegesatzfähige Instandhaltung'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 780: Die Kontenuntergruppe 780 wird gestrichen.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 790: Neufassung der Kontenuntergruppe 790 'Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre'.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6000: Neufassung der Zuordnungsvorschrift zu Konto 6000.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6001: Satz 1 wird neu gefasst, und nach dem Wort 'Schüler' werden die Worte 'und Stationssekretärinnen' eingefügt.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6002: Das Wort 'Sozialarbeiter' wird eingefügt, und das Wort 'Stationssekretärinnen' wird gestrichen.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6008: Die Worte 'leitendes Krankenhauspflegepersonal, soweit nicht im Pflege- und Funktionsdienst' und das Wort 'Sozialarbeiter' werden gestrichen.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6011: Die Worte 'Ärzte im Praktikum und' werden gestrichen, und es wird angefügt 'soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 720: Einführung des Kontos 7200 'Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert'
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 720: Umbenennung der Konten 7200 und 7201 in die Konten 7201 und 7202
## Wortlaut

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- **1987-03-31** · BGBl. 1987 I S. 1045 — Neufassung der Krankenhaus-Buchführungsverordnung
- **1994-10-07** · BGBl. 1994 I S. 2734 — Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 13. Deutschen Bundestag
- **1994-10-07** · BGBl. 1994 I S. 2750 — Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts
- **1997-12-16** · BGBl. 1997 I S. 2873 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 8 Satz 1: Die Buchführung muss die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten und die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung ermöglichen.
- § 9 Satz 1: Die Obergrenze für Betten wird von 250 auf 100 oder nur eine bettenführende Abteilung reduziert.
- Anlage 1, Buchstabe B, Nummer 3: Einführung der Nummer 3 'Sonderposten aus Zuwendungen Dritter'.
- Anlage 1, Buchstabe D, Nummer 7: Das Wort 'Sachanlagevermögen' wird durch 'Anlagevermögen' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 1: Neufassung der Nummer 1 'Erlöse aus Krankenhausleistungen'.
- Anlage 2, Nummer 8: Die Worte 'davon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV, soweit nicht unter Nr. 1 (KGr. 58)' werden durch 'davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre (KGr. 58)' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 10 Buchstabe a: Die Worte 'KGr. 65' werden durch 'KUGr. 650' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 10 Buchstabe b: Vor den Wörten 'Kto. 6601' werden die Worte 'KUGr. 651' eingefügt.
- Anlage 2, Nummer 13: Das Wort 'Sachanlagevermögen' wird durch 'Anlagevermögen' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 15: Das Wort 'Sachanlagevermögen' wird durch 'Anlagevermögen' ersetzt.
- Anlage 2, Nummer 21: Die Worte 'davon aus Ausgleichsbeträgen nach § 4 Abs. 1 bis 3 BPflV, soweit nicht unter Nr. 1 (KUGr. 790)' werden durch 'davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre (KUGr. 790)' ersetzt.
- Anlage 4, Kontengruppe 21: Einführung der Kontengruppe 21 'Sonderposten aus Zuwendungen Dritter'.
- Anlage 4, Kontengruppe 40: Neufassung der Kontengruppe 40 'Erlöse aus Krankenhausleistungen'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 411: Die Worte 'nach § 7 Abs. 4 BPflV' werden gestrichen.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 421: Neufassung der Kontenuntergruppe 421 'Erlöse aus Chefarztambulanzen einschl. Sachkosten'.
- Anlage 4, Kontengruppe 58: Neufassung der Kontengruppe 58 'Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre'.
- Anlage 4, Kontengruppe 65: Neufassung der Kontengruppe 65 'Lebensmittel und bezogene Leistungen'.
- Anlage 4, Konto 6600: Neufassung des Kontos 6600 'Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)'.
- Anlage 4, Konto 6603: Neufassung des Kontos 6603 'Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 720: Neufassung der Kontenuntergruppe 720 'Pflegesatzfähige Instandhaltung'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 780: Die Kontenuntergruppe 780 wird gestrichen.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 790: Neufassung der Kontenuntergruppe 790 'Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäfts­jahre'.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6000: Neufassung der Zuordnungsvorschrift zu Konto 6000.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6001: Satz 1 wird neu gefasst, und nach dem Wort 'Schüler' werden die Worte 'und Stationssekretärinnen' eingefügt.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6002: Das Wort 'Sozialarbeiter' wird eingefügt, und das Wort 'Stationssekretärinnen' wird gestrichen.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6008: Die Worte 'leitendes Krankenhauspflegepersonal, soweit nicht im Pflege- und Funktionsdienst' und das Wort 'Sozialarbeiter' werden gestrichen.
- Anlage 4, Zuordnungsvorschrift zu Konto 6011: Die Worte 'Ärzte im Praktikum und' werden gestrichen, und es wird angefügt 'soweit nicht auf den Stellenplan einzelner Dienstarten angerechnet'.
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 720: Einführung des Kontos 7200 'Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert'
- Anlage 4, Kontenuntergruppe 720: Umbenennung der Konten 7200 und 7201 in die Konten 7201 und 7202

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# RINDSCHPRV — 1997-06-02
# RINDSCHPRV — 1997-12-16
- **Titel:** Verkündungen im Bundesanzeiger
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1254
- **Inkrafttreten:** 1997-05-25 (Verordnung zur Änderung der Sechsten, Siebten und Achten Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung); 1997-05-25 (Gesetz zur Revision des Übereinkommens vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/33#page=30
- **Kurz:** Die Verkündung beinhaltet mehrere Bekanntmachungen und Verordnungen, darunter Änderungen der Rinder- und Schafprämien-Verordnung und die Revision eines Übereinkommens über die Genehmigung von Kraftfahrzeugen.
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2873
- **Inkrafttreten:** 1997-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/82#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Rinder- und Schafprämien-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung von Rindern, die für die Mutterkuhprämie im Jahr 1998 oder später beantragt werden.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 22 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- § 22 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt, der Vorschriften zur Kennzeichnung von Rindern für Mutterkuhprämien ab 1998 enthält.
## Wortlaut

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- **1995-04-27** · BGBl. 1995 I S. 527 — Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau
- **1995-12-29** · BGBl. 1995 I S. 2067 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
- **1997-06-02** · BGBl. 1997 I S. 1254 — Verkündungen im Bundesanzeiger
- **1997-12-16** · BGBl. 1997 I S. 2873 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung

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# Stellen dieser Station
- § 22 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- § 22 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt, der Vorschriften zur Kennzeichnung von Rindern für Mutterkuhprämien ab 1998 enthält.

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rindschprv/§22.md Normal file
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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-12-16 — Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2873
§ 22 Abs. 1: Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
§ 22 Abs. 2: Neuer Absatz 2 eingefügt, der Vorschriften zur Kennzeichnung von Rindern für Mutterkuhprämien ab 1998 enthält.

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# BGBl. 1997 I S. 2873
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Rinder- und Schafprämien-Verordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2873
- **Verkündung:** 1997-12-16
- **Inkrafttreten:** 1997-12-17
- **Ausfertigung:** 1997-12-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/82#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** RINDSCHPRV, KHBV, ABGRV_1985, BPFLV_1994
## Kurz
Die Verordnung ändert die Rinder- und Schafprämien-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Kennzeichnung von Rindern, die für die Mutterkuhprämie im Jahr 1998 oder später beantragt werden.