BGBl. 2018 I S. 619 · Bekanntmachung · Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung
Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 619 Inkrafttreten: 2018-05-18 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2018-05-23 BGBl-Id: bgbl1-2018-17-6
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# TIER-LMHV — 2018-04-24
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# TIER-LMHV — 2018-05-23
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- **Titel:** Neufassung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 480
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- **Inkrafttreten:** 2018-04-24
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/14#page=4
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung enthält die Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung, die die geltende Fassung seit dem 13. Juli 2017 berücksichtigt und Änderungen durch mehrere Verordnungen und Gesetze umfasst.
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- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 619
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- **Inkrafttreten:** 2018-05-18
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/17#page=55
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung der Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung wird berichtigt, indem Fußnoten zum Titel hinzugefügt werden, die die Umsetzung von EU-Richtlinien und Verpflichtungen betreffen.
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## Betroffene Stellen
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- Anlage 5: Neue Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
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- Kapitel II, Anforderungen an Milcherzeugungsbetriebe, die Vorzugsmilch gewinnen: Neue Anforderungen für Milcherzeugungsbetriebe, die Vorzugsmilch gewinnen, behandeln und in den Verkehr bringen.
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- Kapitel V, Nummer 2: Neue Anforderungen an die Wärmebehandlung von Rohmilch und Milcherzeugnissen eingeführt.
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- Kapitel V, Nummer 3: Neue Kriterien für rohe Kuhmilch eingeführt.
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- Kapitel V, Nummer 4: Neue Ausnahmen für die Herstellung von Milcherzeugnissen in Küchenräumen von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung eingeführt.
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- Kapitel VI: Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die aus oder unter Verwendung von Rohmilch hergestellt wurden, eingeführt.
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- Kapitel VII: Neue abweichende Temperaturanforderungen für Lebensmittelunternehmer eingeführt.
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- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Wild
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- § 5: Neue Vorschriften für Verbote und Beschränkungen bei Fischereierzeugnissen und Muscheln
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- § 6: Neue Vorschriften für Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels
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- § 7: Neue Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
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- § 8: Neue Verbote für den Einzelhandel
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- § 9: Neue Vorschriften für die Zulassung von Betrieben
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- § 10: Neue Vorschriften für die Information zur Lebensmittelkette
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- § 12: Neue Vorschriften für Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
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- § 12a: Neue Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild
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- § 13: Neue Vorschriften für die Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
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- § 13a: Neue Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
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- § 14: Neue Vorschriften für die Untersuchung von Rohmilch
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- § 15: Neue Gebote, Verbote und Beschränkungen für die Lagerung und Beförderung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
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- § 4 Abs. 3 Satz 3: Hinweis auf potenzielle Verdauungsstörungen bei Fischereierzeugnissen der Arten Schlangenmakrelen, Ölfische oder Rhizinusfische
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- § 16: Warnhinweis für Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die aus Geflügel oder Einhufern hergestellt wurden
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- § 16a: Hinweis auf den aufgetauten Zustand von Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen
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- § 17: Regelungen für die Abgabe von Rohmilch und Rohrahm an Verbraucher
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- § 18: Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
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- § 19: Genehmigung für die Verwendung von Rohmilch zur Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
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- § 19a: Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
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- § 20a: Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
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- § 21: Betriebseigene Kontrollen und Nachweise für Primärerzeugnisse tierischen Ursprungs
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- § 22: Verbote und Beschränkungen für Fleisch und Eier
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- § 23: Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln
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- § 24: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln
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- Titel: Anfügen von Fußnoten zur Umsetzung von Richtlinien und Verpflichtungen.
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## Wortlaut
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- **2017-04-04** · BGBl. 2017 I S. 626 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
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- **2017-07-12** · BGBl. 2017 I S. 2272 — Verordnung zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
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- **2018-04-24** · BGBl. 2018 I S. 480 — Neufassung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
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- **2018-05-23** · BGBl. 2018 I S. 619 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung
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# Stellen dieser Station
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- Anlage 5: Neue Anforderungen an die Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
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- Kapitel II, Anforderungen an Milcherzeugungsbetriebe, die Vorzugsmilch gewinnen: Neue Anforderungen für Milcherzeugungsbetriebe, die Vorzugsmilch gewinnen, behandeln und in den Verkehr bringen.
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- Kapitel V, Nummer 2: Neue Anforderungen an die Wärmebehandlung von Rohmilch und Milcherzeugnissen eingeführt.
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- Kapitel V, Nummer 3: Neue Kriterien für rohe Kuhmilch eingeführt.
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- Kapitel V, Nummer 4: Neue Ausnahmen für die Herstellung von Milcherzeugnissen in Küchenräumen von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung eingeführt.
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- Kapitel VI: Neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die aus oder unter Verwendung von Rohmilch hergestellt wurden, eingeführt.
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- Kapitel VII: Neue abweichende Temperaturanforderungen für Lebensmittelunternehmer eingeführt.
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- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Wild
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- § 5: Neue Vorschriften für Verbote und Beschränkungen bei Fischereierzeugnissen und Muscheln
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- § 6: Neue Vorschriften für Nebensächliche Tätigkeiten des Einzelhandels
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- § 7: Neue Anforderungen an das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel
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- § 8: Neue Verbote für den Einzelhandel
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- § 9: Neue Vorschriften für die Zulassung von Betrieben
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- § 10: Neue Vorschriften für die Information zur Lebensmittelkette
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- § 12: Neue Vorschriften für Schlachtungen außerhalb eines Schlachthofes
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- § 12a: Neue Ausnahmen für Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild
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- § 13: Neue Vorschriften für die Abgabe von Wild an Wildbearbeitungsbetriebe
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- § 13a: Neue Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
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- § 14: Neue Vorschriften für die Untersuchung von Rohmilch
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- § 15: Neue Gebote, Verbote und Beschränkungen für die Lagerung und Beförderung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs
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- § 4 Abs. 3 Satz 3: Hinweis auf potenzielle Verdauungsstörungen bei Fischereierzeugnissen der Arten Schlangenmakrelen, Ölfische oder Rhizinusfische
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- § 16: Warnhinweis für Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die aus Geflügel oder Einhufern hergestellt wurden
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- § 16a: Hinweis auf den aufgetauten Zustand von Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen
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- § 17: Regelungen für die Abgabe von Rohmilch und Rohrahm an Verbraucher
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- § 18: Anforderungen an das Gewinnen, Behandeln und Inverkehrbringen von Vorzugsmilch
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- § 19: Genehmigung für die Verwendung von Rohmilch zur Herstellung von Käse mit einer Reifezeit von mindestens 60 Tagen
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- § 19a: Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
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- § 20a: Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
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- § 21: Betriebseigene Kontrollen und Nachweise für Primärerzeugnisse tierischen Ursprungs
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- § 22: Verbote und Beschränkungen für Fleisch und Eier
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- § 23: Straftaten im Zusammenhang mit Lebensmitteln
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- § 24: Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Lebensmitteln
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- Titel: Anfügen von Fußnoten zur Umsetzung von Richtlinien und Verpflichtungen.
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verkuendungen/2018/bgbl1-2018-17-6.md
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# BGBl. 2018 I S. 619
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- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 619
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- **Verkündung:** 2018-05-23
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- **Inkrafttreten:** 2018-05-18
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- **Ausfertigung:** 2018-05-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/17#page=55
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** TIER-LMHV
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## Kurz
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Die Bekanntmachung der Neufassung der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung wird berichtigt, indem Fußnoten zum Titel hinzugefügt werden, die die Umsetzung von EU-Richtlinien und Verpflichtungen betreffen.
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Reference in New Issue
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