BGBl. 1967 I S. 629 · Änderung · Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)

Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
Inkrafttreten: 1967-07-11
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1967-07-11

BGBl-Id: bgbl1-1967-38-1
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# BBESG — 1966-09-02
# BBESG — 1967-07-11
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 526
- **Inkrafttreten:** 1966-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/40#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt eine Stellenzulage für bestimmte Soldaten und Beamte im Flugdienst ein und regelt die Geltung dieser Zulage für Versorgungsempfänger.
- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 629
- **Inkrafttreten:** 1967-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/38#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundesbesoldungsgesetz, insbesondere die Zuordnung von Ämtern zu Besoldungsgruppen und die Struktur der Besoldungsordnungen.
## Betroffene Stellen
- Anlage I, Besoldungsordnungen A und B, Vorbemerkungen, Nummer 4: Einführung einer Stellenzulage für Soldaten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 und Beamte im Erprobungs- und Abnahmeflugdienst als Flugzeugführer mit Erlaubnis zum Führen von Strahlflugzeugen.
- § 2 Abs. 1: Hinter 'Kinderzuschlag' wird 'Amtszulagen' eingefügt.
- § 5: Neue Vorschriften für das System der Besoldungsordnungen eingeführt.
- § 6: Neue Vorschriften für das Besoldungsdienstalter im Regelfall eingeführt.
- § 8: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Dienstzeiten eingeführt.
- § 9 Abs. 1: Absatz 1 gestrichen.
- § 9 Abs. 2-5: Absätze 2-5 neu nummeriert als Absätze 1-4.
- § 9 Abs. 4: Worte '3 und 4' durch '2 und 3' ersetzt.
- § 12 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Ortszuschlag eingeführt.
- § 14 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Ortszuschlag bei Versetzung oder Abordnung eingeführt.
- § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Worte 'hundertfünfundzwanzig Deutsche Mark' durch 'das Dreifache des Kinderzuschlages' ersetzt.
- § 18 Abs. 3 Satz 1: Worte 'hundertfünfundzwanzig Deutsche Mark' durch 'dem Dreifachen des Kinderzuschlages' ersetzt.
- Kapitel I Abschnitt II 4. Titel: Neue Vorschriften für Amtszulagen und Stellenzulagen eingeführt.
- § 24 Abs. 3: Worte '§ 28 bleibt unberührt.' angefügt.
- § 28 Abs. 1: Hinter 'Grundgehalt' werden 'Amtszulagen und Stellenzulagen' eingefügt.
- § 30: Neue Vorschriften für die Dienst- und Sachbezüge der Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz eingeführt.
- § 34: Gesamter § 34 gestrichen.
- § 42 Abs. 1: Sätze 2 und 4 gestrichen.
- § 45 Abs. 2: Worte '§ 34 Abs. 3 Nr. 2 und des § 34 Abs. 9 in Verbindung mit' gestrichen.
- § 45 Abs. 3: Worte 'in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 6 und, werin sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einstellung in die Bundeswehr zu Offizieren ernannt werden, auch in der Besoldungsgruppe A 9 abweichend von § 34' gestrichen.
- § 45a: Neuer § 45a für Stellenzulagen für Soldaten in technischer Verwendung in Strahlflugzeug-Verbänden und -Schulen eingeführt.
- § 48a Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3: Satz 2 von Abs. 2 und Abs. 3 gestrichen.
- § 48a Abs. 4-7: Absätze 4-7 neu nummeriert als Absätze 3-6.
- § 48a Abs. 3: Worte 'bis 3' durch 'und 2' ersetzt.
- § 51 Abs. 1: Hinter 'Kinderzuschlag' wird 'Amtszulagen' eingefügt.
- Besoldungsgruppe 15: Neue Festsetzung der Gehälter und Amtsbezeichnungen für die Besoldungsgruppe 15
- Besoldungsgruppe 16: Neue Festsetzung der Gehälter und Amtsbezeichnungen für die Besoldungsgruppe 16
- Anhang zur Besoldungsordnung A: Neue Festsetzung der wegfallenden Ämter und Amtsbezeichnungen
- Besoldungsordnung B: Neue Festsetzung der Gehälter und Amtsbezeichnungen für die Besoldungsgruppen 1 bis 11
- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Bestimmungen für die Anwendung von § 5 und die Zuweisung von Eingangsämtern.
- § 54 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der Amtszulagen und Stellenzulagen als Bestandteile des Grundgehalts ausschließt.
- § 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der das Beginnen des Besoldungsdienstalters am Ersten des Monats festlegt, in dem das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet wird.
- § 55 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der das Erreichen des Endgrundgehalts in verschiedenen Besoldungsgruppen festlegt.
- § 58: Neufassung des § 58 mit neuen Bestimmungen für Amtszulagen, Stellenzulagen und sonstige Zuwendungen.
- § 61 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der § 23 Abs. 2, § 36 Abs. 4 und § 45a Abs. 3 unberührt lässt.
- Besoldungsordnung A und B: Neufassung der Besoldungsordnungen A und B, einschließlich der Besoldungsgruppen 1 bis 3 und 5.
- Anlage VII des Bundesbesoldungsgesetzes: Neufassung der Grundgehaltssätze und ruhegehaltfähigen Zulagen in der Anlage VII.
## Wortlaut

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- **1965-09-04** · BGBl. 1965 I S. 1024 — Viertes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1965-12-31** · BGBl. 1965 I S. 2118 — Fünftes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Fünftes Besoldungserhöhungsgesetz)
- **1966-09-02** · BGBl. 1966 I S. 526 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1967-07-11** · BGBl. 1967 I S. 629 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)

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# Stellen dieser Station
- Anlage I, Besoldungsordnungen A und B, Vorbemerkungen, Nummer 4: Einführung einer Stellenzulage für Soldaten der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 und Beamte im Erprobungs- und Abnahmeflugdienst als Flugzeugführer mit Erlaubnis zum Führen von Strahlflugzeugen.
- § 2 Abs. 1: Hinter 'Kinderzuschlag' wird 'Amtszulagen' eingefügt.
- § 5: Neue Vorschriften für das System der Besoldungsordnungen eingeführt.
- § 6: Neue Vorschriften für das Besoldungsdienstalter im Regelfall eingeführt.
- § 8: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Dienstzeiten eingeführt.
- § 9 Abs. 1: Absatz 1 gestrichen.
- § 9 Abs. 2-5: Absätze 2-5 neu nummeriert als Absätze 1-4.
- § 9 Abs. 4: Worte '3 und 4' durch '2 und 3' ersetzt.
- § 12 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Ortszuschlag eingeführt.
- § 14 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Ortszuschlag bei Versetzung oder Abordnung eingeführt.
- § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Worte 'hundertfünfundzwanzig Deutsche Mark' durch 'das Dreifache des Kinderzuschlages' ersetzt.
- § 18 Abs. 3 Satz 1: Worte 'hundertfünfundzwanzig Deutsche Mark' durch 'dem Dreifachen des Kinderzuschlages' ersetzt.
- Kapitel I Abschnitt II 4. Titel: Neue Vorschriften für Amtszulagen und Stellenzulagen eingeführt.
- § 24 Abs. 3: Worte '§ 28 bleibt unberührt.' angefügt.
- § 28 Abs. 1: Hinter 'Grundgehalt' werden 'Amtszulagen und Stellenzulagen' eingefügt.
- § 30: Neue Vorschriften für die Dienst- und Sachbezüge der Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz eingeführt.
- § 34: Gesamter § 34 gestrichen.
- § 42 Abs. 1: Sätze 2 und 4 gestrichen.
- § 45 Abs. 2: Worte '§ 34 Abs. 3 Nr. 2 und des § 34 Abs. 9 in Verbindung mit' gestrichen.
- § 45 Abs. 3: Worte 'in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 6 und, werin sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einstellung in die Bundeswehr zu Offizieren ernannt werden, auch in der Besoldungsgruppe A 9 abweichend von § 34' gestrichen.
- § 45a: Neuer § 45a für Stellenzulagen für Soldaten in technischer Verwendung in Strahlflugzeug-Verbänden und -Schulen eingeführt.
- § 48a Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3: Satz 2 von Abs. 2 und Abs. 3 gestrichen.
- § 48a Abs. 4-7: Absätze 4-7 neu nummeriert als Absätze 3-6.
- § 48a Abs. 3: Worte 'bis 3' durch 'und 2' ersetzt.
- § 51 Abs. 1: Hinter 'Kinderzuschlag' wird 'Amtszulagen' eingefügt.
- Besoldungsgruppe 15: Neue Festsetzung der Gehälter und Amtsbezeichnungen für die Besoldungsgruppe 15
- Besoldungsgruppe 16: Neue Festsetzung der Gehälter und Amtsbezeichnungen für die Besoldungsgruppe 16
- Anhang zur Besoldungsordnung A: Neue Festsetzung der wegfallenden Ämter und Amtsbezeichnungen
- Besoldungsordnung B: Neue Festsetzung der Gehälter und Amtsbezeichnungen für die Besoldungsgruppen 1 bis 11
- § 53: Neufassung des § 53 mit neuen Bestimmungen für die Anwendung von § 5 und die Zuweisung von Eingangsämtern.
- § 54 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der Amtszulagen und Stellenzulagen als Bestandteile des Grundgehalts ausschließt.
- § 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der das Beginnen des Besoldungsdienstalters am Ersten des Monats festlegt, in dem das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet wird.
- § 55 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der das Erreichen des Endgrundgehalts in verschiedenen Besoldungsgruppen festlegt.
- § 58: Neufassung des § 58 mit neuen Bestimmungen für Amtszulagen, Stellenzulagen und sonstige Zuwendungen.
- § 61 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der § 23 Abs. 2, § 36 Abs. 4 und § 45a Abs. 3 unberührt lässt.
- Besoldungsordnung A und B: Neufassung der Besoldungsordnungen A und B, einschließlich der Besoldungsgruppen 1 bis 3 und 5.
- Anlage VII des Bundesbesoldungsgesetzes: Neufassung der Grundgehaltssätze und ruhegehaltfähigen Zulagen in der Anlage VII.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 12 Abs. 2: Einfügung von 'und denen nach § 15 Abs. 1 der Ortszuschlag der Stufe 1 zusteht'
§ 12 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Ortszuschlag eingeführt.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 14 Abs. 3: Neue Formulierung zur Bestimmung des dienstlichen Wohnsitzes
§ 14 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Ortszuschlag bei Versetzung oder Abordnung eingeführt.

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Viertes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1024
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 18 Abs. 2, 3 und 4: Ersetzung von 'fünfundzwanzigste' durch 'siebenundzwanzigste'
§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5: Worte 'hundertfünfundzwanzig Deutsche Mark' durch 'das Dreifache des Kinderzuschlages' ersetzt.
§ 18 Abs. 3 Satz 1: Worte 'hundertfünfundzwanzig Deutsche Mark' durch 'dem Dreifachen des Kinderzuschlages' ersetzt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung zur Bestimmung des Kaufkraftausgleichs
§ 2 Abs. 1: Hinter 'Kinderzuschlag' wird 'Amtszulagen' eingefügt.

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bbesg/§24.md Normal file
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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 24 Abs. 3: Worte '§ 28 bleibt unberührt.' angefügt.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 28: Neue Formulierung zur Gewährung des Mietzuschusses
§ 28 Abs. 1: Hinter 'Grundgehalt' werden 'Amtszulagen und Stellenzulagen' eingefügt.

7
bbesg/§30.md Normal file
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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 30: Neue Vorschriften für die Dienst- und Sachbezüge der Vollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz eingeführt.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 34 Abs. 3 Nummer 1: Einfügung von 'wird die allgemeine Schulbildung durch eine andere Art der Ausbildung ersetzt, so steht diese der Schulbildung gleich;'
§ 34 Abs. 3 Nummer 2: Neue Formulierung zur Berücksichtigung der Tätigkeit in einem Amt der Besoldungsgruppe A 9
§ 34 Abs. 3 Nummer 3: Neue Formulierung zur Berücksichtigung bestimmter Zeiten
§ 34: Gesamter § 34 gestrichen.

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-04 — Drittes Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1007
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 42 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzteils zur Berücksichtigung der Zeit vom 9. Mai 1945 bis zur Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes
§ 42 Abs. 1: Sätze 2 und 4 gestrichen.

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-03-31 — Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 207
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 45 Abs. 1: Ersetzung der Jahreszahl 1960 durch 1965
§ 45 Abs. 2: Worte '§ 34 Abs. 3 Nr. 2 und des § 34 Abs. 9 in Verbindung mit' gestrichen.
§ 45 Abs. 3: Worte 'in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 6 und, werin sie innerhalb von drei Jahren nach ihrer Einstellung in die Bundeswehr zu Offizieren ernannt werden, auch in der Besoldungsgruppe A 9 abweichend von § 34' gestrichen.

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bbesg/§45a.md Normal file
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# § 45a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 45a: Neuer § 45a für Stellenzulagen für Soldaten in technischer Verwendung in Strahlflugzeug-Verbänden und -Schulen eingeführt.

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# § 48a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 916
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 48a: Neue Anlagen zur Oberleitung der Versorgungsempfänger hinzugefügt
§ 48a Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3: Satz 2 von Abs. 2 und Abs. 3 gestrichen.
§ 48a Abs. 4-7: Absätze 4-7 neu nummeriert als Absätze 3-6.
§ 48a Abs. 3: Worte 'bis 3' durch 'und 2' ersetzt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-22 — Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 324
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 5 Abs. 1: Grundgehalt wird um 7% erhöht
§ 5: Neue Vorschriften für das System der Besoldungsordnungen eingeführt.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 51: Definition der Dienstbezüge, einschließlich Grundgehalt, Ortszuschlag, Kinderzuschlag, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen.
§ 51 Abs. 1: Hinter 'Kinderzuschlag' wird 'Amtszulagen' eingefügt.

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 53: Einheitliche Besoldungsgruppen für Beamte und Richter mit gleicher Grundamtsbezeichnung.
§ 53: Neufassung des § 53 mit neuen Bestimmungen für die Anwendung von § 5 und die Zuweisung von Eingangsämtern.

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-03-01 — Drittes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Drittes Besoldungserhöhungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 132
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 54 Abs. 1 Satz 1: Wort 'hundertzwanzig' wird durch 'hundertdreißig' ersetzt
§ 54 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der Amtszulagen und Stellenzulagen als Bestandteile des Grundgehalts ausschließt.

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 55: Festsetzung des Besoldungsdienstalters und Höchstsätze für Anfangsgrundgehälter.
§ 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der das Beginnen des Besoldungsdienstalters am Ersten des Monats festlegt, in dem das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet wird.
§ 55 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der das Erreichen des Endgrundgehalts in verschiedenen Besoldungsgruppen festlegt.

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 58: Unwiderrufliche Stellenzulagen gelten als Bestandteil des Grundgehalts.
§ 58: Neufassung des § 58 mit neuen Bestimmungen für Amtszulagen, Stellenzulagen und sonstige Zuwendungen.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 6 Abs. 3 Nummer 4: Neue Formulierung zur Berücksichtigung bestimmter Zeiten
§ 6 Abs. 3: Einfügung von Nummer 5 zur Berücksichtigung von Wiedergutmachungszeiten
§ 6: Neue Vorschriften für das Besoldungsdienstalter im Regelfall eingeführt.

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# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-07 — Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 993
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 61: Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen vom Bundesminister der Finanzen im Einvernehmen mit anderen Ministern.
§ 61 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der § 23 Abs. 2, § 36 Abs. 4 und § 45a Abs. 3 unberührt lässt.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-24 — Zweites Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 901
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 8: Neue Formulierung zur Berücksichtigung von Dienstzeiten
§ 8: Neue Vorschriften für die Berücksichtigung von Dienstzeiten eingeführt.

11
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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-07-11 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 629
§ 9 Abs. 1: Absatz 1 gestrichen.
§ 9 Abs. 2-5: Absätze 2-5 neu nummeriert als Absätze 1-4.
§ 9 Abs. 4: Worte '3 und 4' durch '2 und 3' ersetzt.

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# BESG — 1957-03-14
# BESG — 1967-07-11
- **Titel:** Verordnung über die Besoldung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 183
- **Inkrafttreten:** 1957-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/6#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Besoldung von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, indem sie diese den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B zuordnet. Sie tritt am 1. Juni 1957 in Kraft.
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 629
- **Inkrafttreten:** 1967-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/38#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundesbesoldungsgesetz, insbesondere die Zuordnung von Ämtern zu Besoldungsgruppen und die Struktur der Besoldungsordnungen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Besoldungsgruppe 3: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 4: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 5: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 6: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 7: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 8: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 9: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 10: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 11: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 12: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 13: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 14: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
## Wortlaut

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- **1953-03-30** · BGBl. 1953 I S. 81 — Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts
- **1956-02-02** · BGBl. 1956 I S. 61 — Zweite Verordnung über die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften
- **1957-03-14** · BGBl. 1957 I S. 183 — Verordnung über die Besoldung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
- **1967-07-11** · BGBl. 1967 I S. 629 — Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)

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# Stellen dieser Station
- Besoldungsgruppe 3: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 4: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 5: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 6: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 7: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 8: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 9: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 10: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 11: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 12: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 13: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen
- Besoldungsgruppe 14: Neue Besoldungssätze und Ortszuschläge für verschiedene Berufsgruppen

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# BGBl. 1967 I S. 629
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts (Erstes Besoldungsneuregelungsgesetz - 1. BesNG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 629
- **Verkündung:** 1967-07-11
- **Inkrafttreten:** 1967-07-11
- **Ausfertigung:** 1967-07-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/38#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BESG, BBESG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Bundesbesoldungsgesetz, insbesondere die Zuordnung von Ämtern zu Besoldungsgruppen und die Struktur der Besoldungsordnungen.