BGBl. 2011 I S. 450 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz – 2. FlErwÄndG)

Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 450
Inkrafttreten: 2011-03-30 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2011-03-29

BGBl-Id: bgbl1-2011-12-1
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LawGit Spiegel
2011-03-29 12:00:00 +00:00
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# AUSGLLEISTG — 2009-07-10
# AUSGLLEISTG — 2011-03-29
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 450
- **Inkrafttreten:** 2011-03-30 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/12#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Ausgleichsleistungsgesetz und die Flächenerwerbsverordnung, um den begünstigten Flächenerwerb zu verbessern und zu klären, insbesondere bezüglich der Berechtigten und der Kaufpreisbestimmung.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 1: Zusätzliche Sätze zur Begrenzung des Erwerbsanspruchs eingefügt.
- § 3 Abs. 4: Absatz 4 aufgehoben.
- § 3 Abs. 6: Zusätzlicher Satz zur Anwendung von Satz 1 eingefügt.
- § 3 Abs. 8: Teilweise Streichungen und Neufassungen in Absatz 8 vorgenommen.
- § 3 Abs. 9: Zusätzlicher Satz zur Begrenzung des Eigentumsanteils eingefügt.
- § 3 Abs. 10: Ersetzungen und Neufassungen in Absatz 10 vorgenommen.
- § 3 Abs. 12: Ersetzungen in Absatz 12 vorgenommen.
- § 3 Abs. 13: Zusätzlicher Satz zur Übernahme von Vermessungskosten eingefügt.
- § 3 Abs. 14: Absatz 14 aufgehoben.
- § 3 Abs. 15: Neufassung von Absatz 15, der nun Absatz 14 ist.
- § 3a: Neuer Abschnitt § 3b zur Rechtsnachfolge eingefügt.
- § 4: Streichungen und Neufassungen in § 4 vorgenommen.
- § 7: Neuer Abschnitt § 7 mit Übergangs- und Schlussbestimmungen eingefügt.
- § 3: Änderungen in Absatz 5, Einführung von Absätzen 7a und 7b
- § 7 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes
## Wortlaut

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- **2003-12-16** · BGBl. 2003 I S. 2471 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)
- **2004-07-23** · BGBl. 2004 I S. 1665 — Neufassung des Ausgleichsleistungsgesetzes
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **2011-03-29** · BGBl. 2011 I S. 450 — Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1: Zusätzliche Sätze zur Begrenzung des Erwerbsanspruchs eingefügt.
- § 3 Abs. 4: Absatz 4 aufgehoben.
- § 3 Abs. 6: Zusätzlicher Satz zur Anwendung von Satz 1 eingefügt.
- § 3 Abs. 8: Teilweise Streichungen und Neufassungen in Absatz 8 vorgenommen.
- § 3 Abs. 9: Zusätzlicher Satz zur Begrenzung des Eigentumsanteils eingefügt.
- § 3 Abs. 10: Ersetzungen und Neufassungen in Absatz 10 vorgenommen.
- § 3 Abs. 12: Ersetzungen in Absatz 12 vorgenommen.
- § 3 Abs. 13: Zusätzlicher Satz zur Übernahme von Vermessungskosten eingefügt.
- § 3 Abs. 14: Absatz 14 aufgehoben.
- § 3 Abs. 15: Neufassung von Absatz 15, der nun Absatz 14 ist.
- § 3a: Neuer Abschnitt § 3b zur Rechtsnachfolge eingefügt.
- § 4: Streichungen und Neufassungen in § 4 vorgenommen.
- § 7: Neuer Abschnitt § 7 mit Übergangs- und Schlussbestimmungen eingefügt.
- § 3: Änderungen in Absatz 5, Einführung von Absätzen 7a und 7b
- § 7 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
> Station: 2011-03-29 — Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 450
§ 3 Abs. 1: Zusätzliche Sätze zur Begrenzung des Erwerbsanspruchs eingefügt.
§ 3 Abs. 4: Absatz 4 aufgehoben.
§ 3 Abs. 6: Zusätzlicher Satz zur Anwendung von Satz 1 eingefügt.
§ 3 Abs. 8: Teilweise Streichungen und Neufassungen in Absatz 8 vorgenommen.
§ 3 Abs. 9: Zusätzlicher Satz zur Begrenzung des Eigentumsanteils eingefügt.
§ 3 Abs. 10: Ersetzungen und Neufassungen in Absatz 10 vorgenommen.
§ 3 Abs. 12: Ersetzungen in Absatz 12 vorgenommen.
§ 3 Abs. 13: Zusätzlicher Satz zur Übernahme von Vermessungskosten eingefügt.
§ 3 Abs. 14: Absatz 14 aufgehoben.
§ 3 Abs. 15: Neufassung von Absatz 15, der nun Absatz 14 ist.
§ 3: Änderungen in Absatz 5, Einführung von Absätzen 7a und 7b

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
> Station: 2011-03-29 — Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 450
§ 7: Neuer Abschnitt § 7 mit Übergangs- und Schlussbestimmungen eingefügt.
§ 7 Abs. 2: Anhang eines neuen Satzes

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# FLERWV — 2009-07-10
# FLERWV — 2011-03-29
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 450
- **Inkrafttreten:** 2011-03-30 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/12#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Ausgleichsleistungsgesetz und die Flächenerwerbsverordnung, um den begünstigten Flächenerwerb zu verbessern und zu klären, insbesondere bezüglich der Berechtigten und der Kaufpreisbestimmung.
## Betroffene Stellen
- Überschrift: Das Komma wird durch das Wort 'und' ersetzt und die Wörter 'sowie den Beirat' gestrichen.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '4,' wird gestrichen.
- § 1 Abs. 3: Das Komma und die Wörter 'bei Verheirateten der Lebensmittelpunkt der Familie' werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 2 Abs. 2: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitsverpflichtung regelt.
- § 4 Abs. 1 und 2: Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 1 und die Angabe 'Buchstabe c' wird gestrichen.
- § 4 Abs. 2: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und die Wörter 'Buchstabe a und c' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3 und neu gefasst, um Vorrangregeln für Berechtigte zu definieren.
- § 4 Abs. 4: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 4.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Die Wörter 'oder im elektronischen Bundesanzeiger' werden eingefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird durch zwei neue Sätze 4 und 5 ersetzt, die die Wertermittlung regeln.
- § 6 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.
- § 6 Abs. 3: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 3 und neu gefasst, um § 5 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
- § 7: Ein neuer Satz wird angefügt, der den Finanzierungsnachweis vor dem Abschluss des Kaufvertrages regelt.
- § 9 Abs. 2 Satz 1 und 3: Die Angabe 'Satz 8' wird durch 'Satz 7' ersetzt.
- § 9 Abs. 3 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst, um das Vertragsangebot zu regeln.
- § 10 Abs. 1: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Ablehnung von Erwerbsanträgen regelt.
- § 10 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 11 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben.
- § 11 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst, um die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anzuwenden.
- § 11 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben.
- § 11: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Kosten der notariellen Beurkundung regelt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Die Wörter 'oder der Käufer ohne wichtigen Grund von dem für die Verpachtung oder den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzept erheblich abgewichen ist' werden gestrichen.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Wörter 'oder im Falle juristischer Personen den Betriebssitz' werden eingefügt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 1 Buchstaben c und d: Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
- § 12 Abs. 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12: Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitszeit regelt.
- § 12 Abs. 4: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 5: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 7: Absatz 7 wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 8 und 9: Die Absätze 8 und 9 werden zu Absätzen 7 und 8.
- § 12 Abs. 10: Absatz 10 wird zu Absatz 9 und die Angabe 'den §§ 994 bis 996' wird durch '§ 996' ersetzt.
- § 13 Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben.
- § 13 Abs. 2 bis 8: Die Absätze 2 bis 8 werden zu Absätzen 1 bis 7.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine von ihr' werden durch 'eine von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'seit ihrer Eintragung in das Grundbuch' werden durch 'nach Abschluss des Kaufvertrages' und die Angabe '20' durch '15' ersetzt.
- § 13 Abs. 4 Satz 1: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder die von ihr' werden durch 'die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 14: § 14 wird neu gefasst, um die Bestimmung der Privatisierungsstelle zu regeln.
- Abschnitt 4: Abschnitt 4 wird aufgehoben.
- Abschnitt 5: Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 4.
- § 17: § 17 wird zu § 15 und die Angaben 'Satz 8' und '5 Satz 2' werden durch 'Satz 7' und '3 Satz 1' ersetzt.
- § 18: § 18 wird zu § 16.
- Anlage 1 zu § 7: Eine neue Nummer 5a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 1 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 2 zu § 7: Eine neue Nummer 3a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 3 zu § 7: Eine neue Nummer 2a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 3 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 4 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 5 zu § 7: In der Überschrift werden die Wörter 'frühere Eigentümer' angefügt.
- Anlage 5 zu § 7: Die Zwischenüberschriften vor Nummer 1, nach Nummer 9 und nach Nummer 10 werden gestrichen.
- Anlage 5 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- § 1 Abs. 4: Änderungen in Satz 2 und 4
- § 12 Abs. 2a: Anhang eines neuen Satzes
- § 12 Abs. 7 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
- Anlage 4 Nummer 2: Ersetzung von Wörtern
## Wortlaut

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- **2000-09-21** · BGBl. 2000 I S. 1382 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **2011-03-29** · BGBl. 2011 I S. 450 — Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- Überschrift: Das Komma wird durch das Wort 'und' ersetzt und die Wörter 'sowie den Beirat' gestrichen.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '4,' wird gestrichen.
- § 1 Abs. 3: Das Komma und die Wörter 'bei Verheirateten der Lebensmittelpunkt der Familie' werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 2 Abs. 2: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitsverpflichtung regelt.
- § 4 Abs. 1 und 2: Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 1 und die Angabe 'Buchstabe c' wird gestrichen.
- § 4 Abs. 2: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und die Wörter 'Buchstabe a und c' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3 und neu gefasst, um Vorrangregeln für Berechtigte zu definieren.
- § 4 Abs. 4: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 4.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Die Wörter 'oder im elektronischen Bundesanzeiger' werden eingefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird durch zwei neue Sätze 4 und 5 ersetzt, die die Wertermittlung regeln.
- § 6 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.
- § 6 Abs. 3: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 3 und neu gefasst, um § 5 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
- § 7: Ein neuer Satz wird angefügt, der den Finanzierungsnachweis vor dem Abschluss des Kaufvertrages regelt.
- § 9 Abs. 2 Satz 1 und 3: Die Angabe 'Satz 8' wird durch 'Satz 7' ersetzt.
- § 9 Abs. 3 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst, um das Vertragsangebot zu regeln.
- § 10 Abs. 1: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Ablehnung von Erwerbsanträgen regelt.
- § 10 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 11 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben.
- § 11 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst, um die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anzuwenden.
- § 11 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben.
- § 11: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Kosten der notariellen Beurkundung regelt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Die Wörter 'oder der Käufer ohne wichtigen Grund von dem für die Verpachtung oder den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzept erheblich abgewichen ist' werden gestrichen.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Wörter 'oder im Falle juristischer Personen den Betriebssitz' werden eingefügt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 1 Buchstaben c und d: Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
- § 12 Abs. 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12: Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitszeit regelt.
- § 12 Abs. 4: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 5: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 7: Absatz 7 wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 8 und 9: Die Absätze 8 und 9 werden zu Absätzen 7 und 8.
- § 12 Abs. 10: Absatz 10 wird zu Absatz 9 und die Angabe 'den §§ 994 bis 996' wird durch '§ 996' ersetzt.
- § 13 Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben.
- § 13 Abs. 2 bis 8: Die Absätze 2 bis 8 werden zu Absätzen 1 bis 7.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine von ihr' werden durch 'eine von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'seit ihrer Eintragung in das Grundbuch' werden durch 'nach Abschluss des Kaufvertrages' und die Angabe '20' durch '15' ersetzt.
- § 13 Abs. 4 Satz 1: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder die von ihr' werden durch 'die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 14: § 14 wird neu gefasst, um die Bestimmung der Privatisierungsstelle zu regeln.
- Abschnitt 4: Abschnitt 4 wird aufgehoben.
- Abschnitt 5: Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 4.
- § 17: § 17 wird zu § 15 und die Angaben 'Satz 8' und '5 Satz 2' werden durch 'Satz 7' und '3 Satz 1' ersetzt.
- § 18: § 18 wird zu § 16.
- Anlage 1 zu § 7: Eine neue Nummer 5a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 1 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 2 zu § 7: Eine neue Nummer 3a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 3 zu § 7: Eine neue Nummer 2a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 3 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 4 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 5 zu § 7: In der Überschrift werden die Wörter 'frühere Eigentümer' angefügt.
- Anlage 5 zu § 7: Die Zwischenüberschriften vor Nummer 1, nach Nummer 9 und nach Nummer 10 werden gestrichen.
- Anlage 5 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- § 1 Abs. 4: Änderungen in Satz 2 und 4
- § 12 Abs. 2a: Anhang eines neuen Satzes
- § 12 Abs. 7 Satz 2: Ersetzung von Wörtern
- Anlage 4 Nummer 2: Ersetzung von Wörtern

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
> Station: 2011-03-29 — Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 450
§ 1 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '4,' wird gestrichen.
§ 1 Abs. 3: Das Komma und die Wörter 'bei Verheirateten der Lebensmittelpunkt der Familie' werden gestrichen.
§ 1 Abs. 4: Änderungen in Satz 2 und 4

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
> Station: 2011-03-29 — Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 450
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12 Abs. 2a: Anhang eines neuen Satzes
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Die Wörter 'oder der Käufer ohne wichtigen Grund von dem für die Verpachtung oder den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzept erheblich abgewichen ist' werden gestrichen.
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Wörter 'oder im Falle juristischer Personen den Betriebssitz' werden eingefügt.
§ 12 Abs. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
§ 12 Abs. 1 Buchstaben c und d: Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
§ 12 Abs. 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12: Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitszeit regelt.
§ 12 Abs. 4: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12 Abs. 5: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12 Abs. 7: Absatz 7 wird aufgehoben.
§ 12 Abs. 8 und 9: Die Absätze 8 und 9 werden zu Absätzen 7 und 8.
§ 12 Abs. 10: Absatz 10 wird zu Absatz 9 und die Angabe 'den §§ 994 bis 996' wird durch '§ 996' ersetzt.
§ 12 Abs. 7 Satz 2: Ersetzung von Wörtern

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# BGBl. 2011 I S. 450
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Zweites Flächenerwerbsänderungsgesetz 2. FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 450
- **Verkündung:** 2011-03-29
- **Inkrafttreten:** 2011-03-30 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 2011-03-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/12#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AUSGLLEISTG, FLERWV
## Kurz
Das Gesetz ändert das Ausgleichsleistungsgesetz und die Flächenerwerbsverordnung, um den begünstigten Flächenerwerb zu verbessern und zu klären, insbesondere bezüglich der Berechtigten und der Kaufpreisbestimmung.