BGBl. 1962 I S. 174 · Änderung · Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960

Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Inkrafttreten: 1962-03-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-03-28

BGBl-Id: bgbl1-1962-10-5
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# GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-RECHTSVERHÄLTNISSE-DER-UNTER — 1961-09-06
# GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-RECHTSVERHÄLTNISSE-DER-UNTER — 1962-03-28
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1578
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/70#page=22
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen fest, die ab dem 1. Oktober 1961 gilt.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 174
- **Inkrafttreten:** 1962-03-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/10#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen, insbesondere durch Anpassungen an aktuelle Gesetze und Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 52a: Neue Vorschriften für Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erreicht haben.
- § 52b: Neue Vorschriften für das Ende des Arbeitsverhältnisses und Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren erreicht haben.
- § 52c: Neue Vorschriften für Entlassungsgeld für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren erreicht haben und am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnahmen.
- § 53: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, einschließlich der Anwendung von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bestimmungen zur Versorgung.
- § 52 c Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2: Entspricht den Vorschriften für das Entlassungsgeld
- § 70a: Einführung von Vorschriften für Lehrer an deutschen Auslandsschulen
- § 71 c: Einstellung von Personen zur Teilnahme an der Unterbringung ohne Höchstalterbeschränkung
- § 71 d: Vorschriften für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes für frühere Beamte auf Widerruf
- § 71 e: Vorschriften für die Wiederverwendung von Beamten zur Wiederverwendung
- § 71f: Neue Vorschriften für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die am 30. September 1961 verwendet waren.
- § 71g: Neue Vorschriften für Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit verwendet waren.
- § 71h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen und nicht als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, sondern anderweitig im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verwendet sind.
- § 71i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind.
- § 71k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes.
- § 71l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes, die unter § 54 Abs. 4, § 55 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes fallen.
- § 71m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die in Anwendung des § 24a in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes erworben wurden.
- § 72: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben.
- Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, § 1: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland gilt als Aufnahmeeinrichtung für den Zeitraum vom 6. Juli 1959 bis zum 31. März 1960.
- Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, § 2: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland ist nur insofern Aufnahmeeinrichtung, als ihr Aufgabengebiet mit dem der Landesversicherungsanstalten im übrigen Bundesgebiet übereinstimmt.
- § 3: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland ist von der allgemeinen Unterbringungspflicht nach § 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes befreit.
## Wortlaut

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- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1361 — Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1961-09-06** · BGBl. 1961 I S. 1557 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **1961-09-06** · BGBl. 1961 I S. 1578 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **1962-03-28** · BGBl. 1962 I S. 174 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960

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# Stellen dieser Station
- § 52a: Neue Vorschriften für Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erreicht haben.
- § 52b: Neue Vorschriften für das Ende des Arbeitsverhältnisses und Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren erreicht haben.
- § 52c: Neue Vorschriften für Entlassungsgeld für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren erreicht haben und am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnahmen.
- § 53: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, einschließlich der Anwendung von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bestimmungen zur Versorgung.
- § 52 c Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2: Entspricht den Vorschriften für das Entlassungsgeld
- § 70a: Einführung von Vorschriften für Lehrer an deutschen Auslandsschulen
- § 71 c: Einstellung von Personen zur Teilnahme an der Unterbringung ohne Höchstalterbeschränkung
- § 71 d: Vorschriften für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes für frühere Beamte auf Widerruf
- § 71 e: Vorschriften für die Wiederverwendung von Beamten zur Wiederverwendung
- § 71f: Neue Vorschriften für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die am 30. September 1961 verwendet waren.
- § 71g: Neue Vorschriften für Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit verwendet waren.
- § 71h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen und nicht als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, sondern anderweitig im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verwendet sind.
- § 71i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind.
- § 71k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes.
- § 71l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes, die unter § 54 Abs. 4, § 55 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes fallen.
- § 71m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die in Anwendung des § 24a in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes erworben wurden.
- § 72: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben.
- Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, § 1: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland gilt als Aufnahmeeinrichtung für den Zeitraum vom 6. Juli 1959 bis zum 31. März 1960.
- Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, § 2: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland ist nur insofern Aufnahmeeinrichtung, als ihr Aufgabengebiet mit dem der Landesversicherungsanstalten im übrigen Bundesgebiet übereinstimmt.
- § 3: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland ist von der allgemeinen Unterbringungspflicht nach § 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes befreit.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
§ 1 Abs. 1, Nummer 1 Buchstabe c: Worte 'als deutsche Staatsangehörige' gestrichen, 'und' durch Komma ersetzt, 'und als Vertriebene (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes) anerkannt worden sind' eingefügt.
§ 1 Abs. 1, Nummer 1 Buchstabe d: Komma und Worte 'wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit vertrieben' gestrichen, '(§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes)' eingefügt.
§ 1 Abs. 1, Nummer 1: Neuer Satz angefügt: 'Sind Angehörige der in Satz 1 Nr. 1 Buchstaben c und d genannten Dienststellen nach dem 8. Mai 1945 verstorben, ohne dass die übrigen in den Buchstaben c oder d bezeichneten Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis dieser Vorschriften vorlagen, so stehen die als Vertriebene (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes) anerkannten versorgungsberechtigten Hinterbliebenen dieser Personen den in Satz 1 Nr. 5 bezeichneten Hinterbliebenen gleich.'
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, § 1: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland gilt als Aufnahmeeinrichtung für den Zeitraum vom 6. Juli 1959 bis zum 31. März 1960.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Anlage A (zu § 2 Abs. 1) Nummer 63: Streichung von Wörtern
Anlage A (zu § 2 Abs. 1) Nummer 116: Ergänzung von neuen Nummern 117 bis 121
Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, § 2: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland ist nur insofern Aufnahmeeinrichtung, als ihr Aufgabengebiet mit dem der Landesversicherungsanstalten im übrigen Bundesgebiet übereinstimmt.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
§ 3 Satz 1, Nr. 6: Worte 'oder Staatsangehörige eines ausländischen Staates sind oder werden und Anspruch auf eine Versorgung nach dortigen beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben oder erlangen, der eine Rechtsstellung zugrunde gelegt ist, die der nach diesem Gesetz zu berücksichtigenden Rechtsstellung vergleichbar ist' eingefügt.
§ 3: Die Landesversicherungsanstalt für das Saarland ist von der allgemeinen Unterbringungspflicht nach § 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes befreit.

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# BGBl. 1962 I S. 174
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 174
- **Verkündung:** 1962-03-28
- **Inkrafttreten:** 1962-03-29
- **Ausfertigung:** 1962-03-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/10#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-RECHTSVERHÄLTNISSE-DER-UNTER, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-GEWÄHRUNG-VON-MIET-UND-LASTENBEIHILFEN
## Kurz
Die Verordnung ändert und ergänzt die Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen, insbesondere durch Anpassungen an aktuelle Gesetze und Vorschriften.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-GEWÄHRUNG-VON-MIET-UND-LASTENBEIHILFEN — 1960-12-28
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-GEWÄHRUNG-VON-MIET-UND-LASTENBEIHILFEN — 1962-03-28
- **Titel:** Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1056
- **Inkrafttreten:** 1961-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/69#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen, insbesondere die Berechnung des Jahreseinkommens und der Belastung.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 174
- **Inkrafttreten:** 1962-03-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/10#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen, insbesondere durch Anpassungen an aktuelle Gesetze und Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 22 Abs. 3: Neue Fassung für die Betriebskosten im Saarland
- § 6 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung für Grundrenten und Schwerstbeschädigtenzulagen im Saarland
- § 8 Abs. 1: Streichung des zweiten Halbsatzes
- § 8 Abs. 2: Streichung der Worte 'bei Wohnungen und Räumen, die bis zum 20. Juni 1948 bezugsberechtigt geworden sind'
- § 8 Abs. 5: Ersetzung des Datums '20. Juni 1948' durch '1. April 1948'
- § 21 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Nummer 1
- § 21 Abs. 2: Streichung der Worte 'nach dem 20. Juni 1948'
- § 23 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 25: Ersetzung der Worte '§ 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes' durch 'dem Teil III, siebten Titel des Gesetzes Nr. 696, Wohnungsbaugesetz für das Saarland'
- Präambel: Streichung und Einfügung von Gesetzestexten
- Teil I Überschrift: Neue Überschrift für Teil I
- § 6 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung für das Kindergeld
- § 10 Abs. 1: Neue Formulierung für die schriftliche Mitteilung der Entscheidung
- § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3: Neue Formulierung für die Gewährung der Beihilfe
- Teil II Überschrift: Neue Überschrift für Teil II
- Teil III: Neue Formulierung für Miet- und Lastenbeihilfen nach § 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- Teil IV: Einfügung von Teil IV für Miet- und Lastenbeihilfen nach § 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. August 1961
- Teil IV § 26: Neue Formulierung für Antragsteller
- Teil IV § 27: Neue Formulierung für Angaben und Nachweise
- Teil IV § 28: Neue Formulierung für Ausschlussgründe
- Teil IV § 29: Neue Formulierung für maßgebende Miete
- Teil IV § 30: Neue Formulierung für maßgebende Belastung
- Teil IV § 31: Neue Formulierung für Lastenbeihilfe nach Vergleichsmiete
- Teil IV § 32: Neue Formulierung für zugrunde zu legendes Familieneinkommen
- Teil IV § 33: Neue Formulierung für Verfahren
- Teil IV § 35: Neue Formulierung für Ubergangsvorschrift
- Teil IV § 36: Neue Formulierung für Miet- und Lastenbeihilfen im Saarland
- Teil IV § 37: Neue Formulierung für maßgebende Miete im Saarland
- Teil IV § 38: Neue Formulierung für maßgebende Belastung im Saarland
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1960-12-28** · BGBl. 1960 I S. 1056 — Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen
- **1962-03-28** · BGBl. 1962 I S. 174 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960

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# Stellen dieser Station
- § 22 Abs. 3: Neue Fassung für die Betriebskosten im Saarland
- § 6 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung für Grundrenten und Schwerstbeschädigtenzulagen im Saarland
- § 8 Abs. 1: Streichung des zweiten Halbsatzes
- § 8 Abs. 2: Streichung der Worte 'bei Wohnungen und Räumen, die bis zum 20. Juni 1948 bezugsberechtigt geworden sind'
- § 8 Abs. 5: Ersetzung des Datums '20. Juni 1948' durch '1. April 1948'
- § 21 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Nummer 1
- § 21 Abs. 2: Streichung der Worte 'nach dem 20. Juni 1948'
- § 23 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 25: Ersetzung der Worte '§ 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes' durch 'dem Teil III, siebten Titel des Gesetzes Nr. 696, Wohnungsbaugesetz für das Saarland'
- Präambel: Streichung und Einfügung von Gesetzestexten
- Teil I Überschrift: Neue Überschrift für Teil I
- § 6 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung für das Kindergeld
- § 10 Abs. 1: Neue Formulierung für die schriftliche Mitteilung der Entscheidung
- § 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3: Neue Formulierung für die Gewährung der Beihilfe
- Teil II Überschrift: Neue Überschrift für Teil II
- Teil III: Neue Formulierung für Miet- und Lastenbeihilfen nach § 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
- Teil IV: Einfügung von Teil IV für Miet- und Lastenbeihilfen nach § 73 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Fassung vom 1. August 1961
- Teil IV § 26: Neue Formulierung für Antragsteller
- Teil IV § 27: Neue Formulierung für Angaben und Nachweise
- Teil IV § 28: Neue Formulierung für Ausschlussgründe
- Teil IV § 29: Neue Formulierung für maßgebende Miete
- Teil IV § 30: Neue Formulierung für maßgebende Belastung
- Teil IV § 31: Neue Formulierung für Lastenbeihilfe nach Vergleichsmiete
- Teil IV § 32: Neue Formulierung für zugrunde zu legendes Familieneinkommen
- Teil IV § 33: Neue Formulierung für Verfahren
- Teil IV § 35: Neue Formulierung für Ubergangsvorschrift
- Teil IV § 36: Neue Formulierung für Miet- und Lastenbeihilfen im Saarland
- Teil IV § 37: Neue Formulierung für maßgebende Miete im Saarland
- Teil IV § 38: Neue Formulierung für maßgebende Belastung im Saarland

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
§ 10 Abs. 1: Neue Formulierung für die schriftliche Mitteilung der Entscheidung
§ 10 Abs. 2 Sätze 2 und 3: Neue Formulierung für die Gewährung der Beihilfe

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 26: Neue Formulierung für Antragsteller

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 27: Neue Formulierung für Angaben und Nachweise

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 28: Neue Formulierung für Ausschlussgründe

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 29: Neue Formulierung für maßgebende Miete

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 30: Neue Formulierung für maßgebende Belastung

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 31: Neue Formulierung für Lastenbeihilfe nach Vergleichsmiete

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 32: Neue Formulierung für zugrunde zu legendes Familieneinkommen

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 33: Neue Formulierung für Verfahren

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 35: Neue Formulierung für Ubergangsvorschrift

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 36: Neue Formulierung für Miet- und Lastenbeihilfen im Saarland

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 37: Neue Formulierung für maßgebende Miete im Saarland

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
Teil IV § 38: Neue Formulierung für maßgebende Belastung im Saarland

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-12-28 — Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1056
> Station: 1962-03-28 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen vom 21. Dezember 1960
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 174
§ 6 Abs. 1 Nr. 1: Neue Fassung für Grundrenten und Schwerstbeschädigtenzulagen im Saarland
§ 6 Abs. 1 Nr. 3: Neue Formulierung für das Kindergeld