BGBl. 1958 I S. 414 · Änderung · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
Inkrafttreten: 1958-06-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1958-06-28

BGBl-Id: bgbl1-1958-19-3
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# BGBl. 1958 I S. 414
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 414
- **Verkündung:** 1958-06-28
- **Inkrafttreten:** 1958-06-29
- **Ausfertigung:** 1958-06-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/19#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WIEDERGUTMACHUNGSGESETZ
## Kurz
Das Gesetz ändert und ergänzt das Wiedergutmachungsgesetz für Berechtigte im Ausland, insbesondere bezüglich der Personenkreise, der Voraussetzungen für den Anspruch, der Umfang der Wiedergutmachung und des Verfahrens.

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# WIEDERGUTMACHUNGSGESETZ — 1957-10-16
# WIEDERGUTMACHUNGSGESETZ — 1958-06-28
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1703
- **Inkrafttreten:** 1956-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/56#page=9
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wiedergutmachungsgesetz für Angehörige des öffentlichen Dienstes, insbesondere hinsichtlich der Anwendung auf Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen. Es ermöglicht auch die Anpassung bestehender Wiedergutmachungsentscheidungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 414
- **Inkrafttreten:** 1958-06-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/19#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Wiedergutmachungsgesetz für Berechtigte im Ausland, insbesondere bezüglich der Personenkreise, der Voraussetzungen für den Anspruch, der Umfang der Wiedergutmachung und des Verfahrens.
## Betroffene Stellen
- § 20: Neufassung des § 20 zur Anwendung auf Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen
- Art. II: Einführung der Möglichkeit, die Wiedergutmachungsentscheidung gemäß der Neufassung zu beantragen
- Art. III: Geltung des Gesetzes auch im Land Berlin
- Art. IV: Ausschluss der Geltung des Gesetzes im Saarland
- Überschrift: Neue Überschrift: Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (BWKAusl)
- § 1: Neue Definition des Personenkreises, der Wiedergutmachung erhalten kann
- § 2: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Wiedergutmachung
- § 3: Neue Vorschriften für die Ausnahmen von der Wiedergutmachung
- § 4: Neue Vorschriften für den Umfang der Wiedergutmachung
- § 5: Neue Vorschriften für die Erstattung von Kosten und Leistungen
- § 6: Neue Vorschriften für die Entschädigung für die Zeit vom 1. April 1950 bis zum Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes
- § 7: Neue Vorschriften für die Entschädigung für die Zeit vor dem 1. April 1950
- § 8: Neue Vorschriften für die Anrechnung von Leistungen
- § 9: Neue Vorschriften für die Fristen und das Verfahren
- § 10: Neue Vorschriften für die Beginnzeit der laufenden Versorgung
- § 11: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und das Verwaltungsverfahren
- § 12: Neue Vorschriften für den Uebergang des Anspruchs auf die Erben
- § 13: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten und die Außerkraftsetzung anderer Vorschriften
- § 14: Neue Vorschriften für Berechtigte, die nach dem 31. März 1950 aus dem Ausland zurückgekehrt sind
- § 15: Neue Vorschriften für Berechtigte, die aus dem Ausland zurückgekehrt und erneut ausgewandert sind
- § 16: Neue Vorschriften für die Geltung des Gesetzes im Land Berlin
## Wortlaut

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- **1957-03-19** · BGBl. 1957 I S. 267 — Verordnung zur Ergänzung der Anlage 2 (Einrichtungen der öffentlichen Hand) zu § 2 a Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- **1957-04-30** · BGBl. 1957 I S. 397 — Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen
- **1957-10-16** · BGBl. 1957 I S. 1703 — Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
- **1958-06-28** · BGBl. 1958 I S. 414 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland

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# Stellen dieser Station
- § 20: Neufassung des § 20 zur Anwendung auf Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und ihre Hinterbliebenen
- Art. II: Einführung der Möglichkeit, die Wiedergutmachungsentscheidung gemäß der Neufassung zu beantragen
- Art. III: Geltung des Gesetzes auch im Land Berlin
- Art. IV: Ausschluss der Geltung des Gesetzes im Saarland
- Überschrift: Neue Überschrift: Bundesgesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (BWKAusl)
- § 1: Neue Definition des Personenkreises, der Wiedergutmachung erhalten kann
- § 2: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Wiedergutmachung
- § 3: Neue Vorschriften für die Ausnahmen von der Wiedergutmachung
- § 4: Neue Vorschriften für den Umfang der Wiedergutmachung
- § 5: Neue Vorschriften für die Erstattung von Kosten und Leistungen
- § 6: Neue Vorschriften für die Entschädigung für die Zeit vom 1. April 1950 bis zum Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes
- § 7: Neue Vorschriften für die Entschädigung für die Zeit vor dem 1. April 1950
- § 8: Neue Vorschriften für die Anrechnung von Leistungen
- § 9: Neue Vorschriften für die Fristen und das Verfahren
- § 10: Neue Vorschriften für die Beginnzeit der laufenden Versorgung
- § 11: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und das Verwaltungsverfahren
- § 12: Neue Vorschriften für den Uebergang des Anspruchs auf die Erben
- § 13: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten und die Außerkraftsetzung anderer Vorschriften
- § 14: Neue Vorschriften für Berechtigte, die nach dem 31. März 1950 aus dem Ausland zurückgekehrt sind
- § 15: Neue Vorschriften für Berechtigte, die aus dem Ausland zurückgekehrt und erneut ausgewandert sind
- § 16: Neue Vorschriften für die Geltung des Gesetzes im Land Berlin

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-06-23Verordnung über die Einbeziehung der Angehörigen von Einrichtungen der öffentlichen Hand in die Regelung des Wiedergutmachungsgesetzes für Angehörige des öffentlichen Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 319
> Station: 1958-06-28Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 1: Einbeziehung von Angehörigen bestimmter Einrichtungen der öffentlichen Hand in die Wiedergutmachung
§ 1: Neue Definition des Personenkreises, der Wiedergutmachung erhalten kann

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 10: Neue Vorschriften für die Beginnzeit der laufenden Versorgung

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 11: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und das Verwaltungsverfahren

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 12: Neue Vorschriften für den Uebergang des Anspruchs auf die Erben

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 13: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten und die Außerkraftsetzung anderer Vorschriften

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 14: Neue Vorschriften für Berechtigte, die nach dem 31. März 1950 aus dem Ausland zurückgekehrt sind

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 15: Neue Vorschriften für Berechtigte, die aus dem Ausland zurückgekehrt und erneut ausgewandert sind

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 16: Neue Vorschriften für die Geltung des Gesetzes im Land Berlin

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-03-19 — Verordnung zur Ergänzung der Anlage 2 (Einrichtungen der öffentlichen Hand) zu § 2 a Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 267
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
Anlage 2 zu § 2 a Abs. 1 Nr. 4: Ergänzung der Liste der Einrichtungen der öffentlichen Hand um 22 neue Einrichtungen
§ 2: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Wiedergutmachung

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-06-23Verordnung über die Einbeziehung der Angehörigen von Einrichtungen der öffentlichen Hand in die Regelung des Wiedergutmachungsgesetzes für Angehörige des öffentlichen Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 319
> Station: 1958-06-28Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 3: Inkrafttreten mit Wirkung vom 1. April 1951
§ 3: Neue Vorschriften für die Ausnahmen von der Wiedergutmachung

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-03-21 — Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 137
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 4: Wahl zwischen Wiederanstellung und Belassung im Ruhestand
§ 4: Neue Vorschriften für den Umfang der Wiedergutmachung

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-03-21 — Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 137
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 5: Zahlbarkeit der Versorgungsbezüge im Geltungsbereich des Grundgesetzes
§ 5: Neue Vorschriften für die Erstattung von Kosten und Leistungen

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-03-21 — Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 137
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 6: Ausschlussfrist für Antragstellung
§ 6: Neue Vorschriften für die Entschädigung für die Zeit vom 1. April 1950 bis zum Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 7: Neue Vorschriften für die Entschädigung für die Zeit vor dem 1. April 1950

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 8: Neue Vorschriften für die Anrechnung von Leistungen

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-06-28 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 414
§ 9: Neue Vorschriften für die Fristen und das Verfahren