BGBl. 2007 I S. 2529 · Verordnung · Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
Inkrafttreten: 2007-11-06
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2007-11-05

BGBl-Id: bgbl1-2007-55-3
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2007-11-05 12:00:00 +00:00
parent dca84f2687
commit c4f5e64858
48 changed files with 417 additions and 55 deletions

17
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# AREGV — 2007-11-05
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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aregv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# ENERGIEREGELUNGSVERORDNUNG — 2007-11-05
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
- § 34: Neue Vorschriften für Übergangsregelungen, insbesondere für die erste Regulierungsperiode.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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# Stellen dieser Station
- § 34: Neue Vorschriften für Übergangsregelungen, insbesondere für die erste Regulierungsperiode.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 34: Neue Vorschriften für Übergangsregelungen, insbesondere für die erste Regulierungsperiode.

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# ENWG — 2005-07-12
# ENWG — 2007-11-05
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 1970
- **Inkrafttreten:** 2005-07-13; 2007-07-01 (Außerkrafttreten der Bundestarifordnung Elektrizität)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/42#page=18
- **Kurz:** Dieses Gesetz regelt die Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere die Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/54/EG, und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 11 Abs. 2: Erweiterung der Liste der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile
- § 12: Neufassung des Effizienzvergleichs, einschließlich der Bestimmung von Effizienzwerten und deren Anwendung
- § 13: Neufassung der Parameter für den Effizienzvergleich, einschließlich der Bestimmung von Vergleichsparametern
- § 14: Neufassung der Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
- § 15: Neufassung der Ermittlung der Ineffizienzen, einschließlich der Berechnung von Aufschlägen
- § 16: Neufassung der Effizienzvorgaben, einschließlich der Festlegung der Erlösobergrenzen
- § 17: Neufassung der Umsetzung der Erlösobergrenzen in Netzentgelte
- § 18: Neufassung der Qualitätsvorgaben, einschließlich der Sicherung eines langfristig leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs
- § 19: Neufassung des Qualitätselements in der Regulierungsformel, einschließlich der Bestimmung von Zu- und Abschlägen
## Wortlaut

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- **1998-04-28** · BGBl. 1998 I S. 730 — Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
- **2000-03-31** · BGBl. 2000 I S. 305 — Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) sowie zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und des Mineralölsteuergesetzes
- **2005-07-12** · BGBl. 2005 I S. 1970 — Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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# Stellen dieser Station
- § 11 Abs. 2: Erweiterung der Liste der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile
- § 12: Neufassung des Effizienzvergleichs, einschließlich der Bestimmung von Effizienzwerten und deren Anwendung
- § 13: Neufassung der Parameter für den Effizienzvergleich, einschließlich der Bestimmung von Vergleichsparametern
- § 14: Neufassung der Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs
- § 15: Neufassung der Ermittlung der Ineffizienzen, einschließlich der Berechnung von Aufschlägen
- § 16: Neufassung der Effizienzvorgaben, einschließlich der Festlegung der Erlösobergrenzen
- § 17: Neufassung der Umsetzung der Erlösobergrenzen in Netzentgelte
- § 18: Neufassung der Qualitätsvorgaben, einschließlich der Sicherung eines langfristig leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs
- § 19: Neufassung des Qualitätselements in der Regulierungsformel, einschließlich der Bestimmung von Zu- und Abschlägen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 11 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes)
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 651
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 11 Abs. 1: Enteignung zugunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
§ 11 Abs. 2: Erweiterung der Liste der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 12: Neufassung des Effizienzvergleichs, einschließlich der Bestimmung von Effizienzwerten und deren Anwendung

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 13: Neufassung der Parameter für den Effizienzvergleich, einschließlich der Bestimmung von Vergleichsparametern

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 14: Neufassung der Bestimmung der Kosten zur Durchführung des Effizienzvergleichs

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enwg/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 15: Neufassung der Ermittlung der Ineffizienzen, einschließlich der Berechnung von Aufschlägen

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enwg/§16.md Normal file
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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 16: Neufassung der Effizienzvorgaben, einschließlich der Festlegung der Erlösobergrenzen

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enwg/§17.md Normal file
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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 17: Neufassung der Umsetzung der Erlösobergrenzen in Netzentgelte

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enwg/§18.md Normal file
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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 18: Neufassung der Qualitätsvorgaben, einschließlich der Sicherung eines langfristig leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs

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enwg/§19.md Normal file
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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 19: Neufassung des Qualitätselements in der Regulierungsformel, einschließlich der Bestimmung von Zu- und Abschlägen

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@@ -1,20 +1,17 @@
# ENWG_2005 — 2006-12-16
# ENWG_2005 — 2007-11-05
- **Titel:** Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2833
- **Inkrafttreten:** 2006-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/59#page=5
- **Kurz:** Das Gesetz ändert mehrere Gesetze, um die Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen, insbesondere im Bereich der Eisenbahnen, Fernstraßen und Verkehrswege.
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Die Inhaltsübersicht wird angepasst, insbesondere durch die Einführung neuer Abschnitte § 43a bis § 43e.
- § 19a Abs. 3 Satz 5, § 23a Abs. 3 Satz 7, § 25 Satz 4, § 27 Satz 5, § 28 Abs. 4, § 37 Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 2 Satz 1, § 49 Abs. 4, § 50, § 51 Abs. 1 und 2 Satz 2, § 53, § 59 Abs. 1 Satz 3, Überschrift zu § 61, § 61, § 63 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2, § 75 Abs. 4 Satz 1, § 91 Abs. 8 Satz 1 und Abs. 9, § 92 Abs. 3 Satz 1 und 3: Die Wörter 'und Arbeit' werden durch 'und Technologie' ersetzt.
- § 17: Neuer Absatz 2a eingefügt, der die Verpflichtung der Betreiber von Übertragungsnetzen zur Errichtung und Betrieb von Leitungen von Offshore-Anlagen regelt.
- § 21a: Neuer Satz in Absatz 4 und neuer Absatz 7 eingefügt, die die Mehrkosten für Erdkabel regeln.
- § 39 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'und Arbeit' werden durch 'und Technologie' und 'Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft' durch 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' ersetzt.
- § 43 bis § 45: Die Abschnitte § 43 bis § 45 werden durch neue Abschnitte § 43 bis § 45a ersetzt, die die Planfeststellung, Anhörungsverfahren, Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung, Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung sowie Planänderungen regeln.
- § 19: Bestimmung der Kennzahlen für die Bewertung der Netzzuverlässigkeit
- § 22: Sondervorschriften für den Effizienzvergleich bei Betreibern von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
- § 23: Genehmigung von Investitionsbudgets für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen
## Wortlaut

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- **2006-03-22** · BGBl. 2006 I S. 540 — Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bundesnetzagentur nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Energiewirtschaftskostenverordnung - EnWGKostV)
- **2006-08-02** · BGBl. 2006 I S. 1753 — Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
- **2006-12-16** · BGBl. 2006 I S. 2833 — Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Die Inhaltsübersicht wird angepasst, insbesondere durch die Einführung neuer Abschnitte § 43a bis § 43e.
- § 19a Abs. 3 Satz 5, § 23a Abs. 3 Satz 7, § 25 Satz 4, § 27 Satz 5, § 28 Abs. 4, § 37 Abs. 3 Satz 1, § 48 Abs. 2 Satz 1, § 49 Abs. 4, § 50, § 51 Abs. 1 und 2 Satz 2, § 53, § 59 Abs. 1 Satz 3, Überschrift zu § 61, § 61, § 63 Abs. 1, 2 und 3 Satz 2, § 75 Abs. 4 Satz 1, § 91 Abs. 8 Satz 1 und Abs. 9, § 92 Abs. 3 Satz 1 und 3: Die Wörter 'und Arbeit' werden durch 'und Technologie' ersetzt.
- § 17: Neuer Absatz 2a eingefügt, der die Verpflichtung der Betreiber von Übertragungsnetzen zur Errichtung und Betrieb von Leitungen von Offshore-Anlagen regelt.
- § 21a: Neuer Satz in Absatz 4 und neuer Absatz 7 eingefügt, die die Mehrkosten für Erdkabel regeln.
- § 39 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 41 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'und Arbeit' werden durch 'und Technologie' und 'Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft' durch 'Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz' ersetzt.
- § 43 bis § 45: Die Abschnitte § 43 bis § 45 werden durch neue Abschnitte § 43 bis § 45a ersetzt, die die Planfeststellung, Anhörungsverfahren, Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung, Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung sowie Planänderungen regeln.
- § 19: Bestimmung der Kennzahlen für die Bewertung der Netzzuverlässigkeit
- § 22: Sondervorschriften für den Effizienzvergleich bei Betreibern von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen
- § 23: Genehmigung von Investitionsbudgets für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-07-12 — Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1970
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 19: Neue Absätze 1 bis 3 eingefügt, die die technischen Vorschriften für die Auslegung und den Betrieb von Versorgungsnetzen regeln.
§ 19: Bestimmung der Kennzahlen für die Bewertung der Netzzuverlässigkeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-07-12 — Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1970
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 22: Neuer Paragraph zur Regelung der Beschaffung der Energie zur Erbringung von Ausgleichsleistungen.
§ 22: Sondervorschriften für den Effizienzvergleich bei Betreibern von Übertragungs- und Fernleitungsnetzen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-08-02 — Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 1753
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 23: Neue Vorschriften für die Anzeige von Energieerzeugnissen
§ 23: Genehmigung von Investitionsbudgets für Erweiterungs- und Umstrukturierungsinvestitionen

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@@ -1,15 +1,34 @@
# GASNEV — 2005-07-28
# GASNEV — 2007-11-05
- **Titel:** Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2005 I S. 2197
- **Inkrafttreten:** 2005-07-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2005/46#page=13
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Gasfernleitungs- und Gasverteilernetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und danach jeweils in Abständen von zwei Jahren' gestrichen
- § 3 Abs. 3 Satz 2: Satz neu gefasst, Anzeigen müssen zwei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode eingereicht werden
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Wörter 'unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2' gestrichen
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Wort 'nach § 6 Abs. 2' eingefügt
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Wort 'nach § 6 Abs. 2' eingefügt
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Wort 'betriebsnotwendigen' eingefügt
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Wort 'betriebsnotwendigen' eingefügt
- § 7 Abs. 1: Zwei neue Sätze eingefügt: Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen, Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Satz neu gefasst, übersteigender Anteil des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nominal wie Fremdkapital zu verzinsen
- § 7 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'alle zwei Jahre, erstmals, sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt werden,' durch 'vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung, erstmals zum 1. Januar 2009,' ersetzt
- § 7 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'wobei dieser Zinssatz nach Ertragssteuern festzulegen ist' gestrichen
- § 7 Abs. 6: Neuer Satz eingefügt: Festlegung erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'oder in Kilowatt pro Zeiteinheit' eingefügt
- § 18 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'der Druckstufe und von' eingefügt
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'mindestens jährlich' gestrichen
- § 27 Abs. 2 Satz 2: Satz gestrichen
- § 30 Abs. 2 Nr. 8: Wort 'und' durch Komma ersetzt
- § 30 Abs. 2 Nr. 9: Punkt am Ende durch 'und' ersetzt
- § 30 Abs. 2: Neue Nummer 10 hinzugefügt: '10. einer sachgerechten Durchführung der Kosten- oder Entgeltwälzung.'
- § 32: Neuer Absatz 6 hinzugefügt: Regulierungsbehörde kann bei Genehmigungsantrag für letztes vorangehendes Kalenderjahr auf zusätzliche oder neue Unterlagen verzichten
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **2005-07-28** · BGBl. 2005 I S. 2197 — Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung - GasNEV)
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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@@ -1,2 +1,22 @@
# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und danach jeweils in Abständen von zwei Jahren' gestrichen
- § 3 Abs. 3 Satz 2: Satz neu gefasst, Anzeigen müssen zwei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode eingereicht werden
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Wörter 'unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2' gestrichen
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Wort 'nach § 6 Abs. 2' eingefügt
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Wort 'nach § 6 Abs. 2' eingefügt
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Wort 'betriebsnotwendigen' eingefügt
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Wort 'betriebsnotwendigen' eingefügt
- § 7 Abs. 1: Zwei neue Sätze eingefügt: Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen, Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Satz neu gefasst, übersteigender Anteil des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nominal wie Fremdkapital zu verzinsen
- § 7 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'alle zwei Jahre, erstmals, sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt werden,' durch 'vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung, erstmals zum 1. Januar 2009,' ersetzt
- § 7 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'wobei dieser Zinssatz nach Ertragssteuern festzulegen ist' gestrichen
- § 7 Abs. 6: Neuer Satz eingefügt: Festlegung erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'oder in Kilowatt pro Zeiteinheit' eingefügt
- § 18 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'der Druckstufe und von' eingefügt
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'mindestens jährlich' gestrichen
- § 27 Abs. 2 Satz 2: Satz gestrichen
- § 30 Abs. 2 Nr. 8: Wort 'und' durch Komma ersetzt
- § 30 Abs. 2 Nr. 9: Punkt am Ende durch 'und' ersetzt
- § 30 Abs. 2: Neue Nummer 10 hinzugefügt: '10. einer sachgerechten Durchführung der Kosten- oder Entgeltwälzung.'
- § 32: Neuer Absatz 6 hinzugefügt: Regulierungsbehörde kann bei Genehmigungsantrag für letztes vorangehendes Kalenderjahr auf zusätzliche oder neue Unterlagen verzichten

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 13 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'oder in Kilowatt pro Zeiteinheit' eingefügt

7
gasnev/§18.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 18 Abs. 2 Satz 1: Wörter 'der Druckstufe und von' eingefügt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'mindestens jährlich' gestrichen

7
gasnev/§27.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 27 Abs. 2 Satz 2: Satz gestrichen

9
gasnev/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 3 Abs. 3 Satz 1: Wörter 'und danach jeweils in Abständen von zwei Jahren' gestrichen
§ 3 Abs. 3 Satz 2: Satz neu gefasst, Anzeigen müssen zwei Jahre vor Beginn einer Regulierungsperiode eingereicht werden

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 30 Abs. 2 Nr. 8: Wort 'und' durch Komma ersetzt
§ 30 Abs. 2 Nr. 9: Punkt am Ende durch 'und' ersetzt
§ 30 Abs. 2: Neue Nummer 10 hinzugefügt: '10. einer sachgerechten Durchführung der Kosten- oder Entgeltwälzung.'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 32: Neuer Absatz 6 hinzugefügt: Regulierungsbehörde kann bei Genehmigungsantrag für letztes vorangehendes Kalenderjahr auf zusätzliche oder neue Unterlagen verzichten

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@@ -0,0 +1,25 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 7 Abs. 1 Satz 2: Wörter 'unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquote nach § 6 Abs. 2' gestrichen
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Wort 'nach § 6 Abs. 2' eingefügt
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Wort 'nach § 6 Abs. 2' eingefügt
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Wort 'betriebsnotwendigen' eingefügt
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Wort 'betriebsnotwendigen' eingefügt
§ 7 Abs. 1: Zwei neue Sätze eingefügt: Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen, Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen
§ 7 Abs. 1 Satz 3: Satz neu gefasst, übersteigender Anteil des betriebsnotwendigen Eigenkapitals nominal wie Fremdkapital zu verzinsen
§ 7 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'alle zwei Jahre, erstmals, sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt werden,' durch 'vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung, erstmals zum 1. Januar 2009,' ersetzt
§ 7 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'wobei dieser Zinssatz nach Ertragssteuern festzulegen ist' gestrichen
§ 7 Abs. 6: Neuer Satz eingefügt: Festlegung erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung

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# STROMNEV — 2006-11-15
# STROMNEV — 2007-11-05
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 2550
- **Inkrafttreten:** 2006-12-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/52#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Stromnetzentgeltverordnung ein, um die Vergütungen und die Veröffentlichungspflichten zu optimieren.
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
- § 28 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern und Anhang eines neuen Punktes
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquoten nach § 6 Abs. 2' und Einfügung von 'nach § 6 Abs. 2' nach 'Fremdkapitalquote' und 'Eigenkapitalquote'.
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3, 4: Einfügung des Wortes 'betriebsnotwendigen' vor 'Neuanlagen', 'Finanzanlagen' und 'Umlaufvermögens'.
- § 7 Abs. 1: Einfügung von 'Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen. Es ist jeweils der Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen.' nach Satz 2.
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Soweit das nach Satz 2 ermittelte betriebsnotwendige Eigenkapital einen Anteil von 40 Prozent des sich aus der Summe der Werte nach Satz 2 Nr. 1 bis 4 ergebenden betriebsnotwendigen Vermögens übersteigt, ist der übersteigende Anteil dieses Eigenkapitals nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.'
- § 7 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'alle zwei Jahre, erstmals, sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt werden,' durch 'vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung, erstmals zum 1. Januar 2009,' und Streichung der Wörter 'wobei dieser Zinssatz nach Ertragssteuern festzulegen ist'.
- § 7 Abs. 6: Einfügung des Satzes: 'Die Festlegung nach Satz 1 erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung.'
- § 32: Einfügung von Absatz 5: 'Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren nach § 24 der Anreizregulierungsverordnung teilnehmen können, den hierzu erforderlichen Antrag rechtzeitig gestellt haben und die für das letzte der Anreizregulierung vorangehende Kalenderjahr keine Erhöhung der Netzentgelte beantragen, müssen in ihrem Genehmigungsantrag für das letzte der Anreizregulierung vorangehende Kalenderjahr keine zusätzlichen oder neuen Unterlagen zu ihrem letzten geprüften Genehmigungsantrag vorlegen.'
## Wortlaut

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- **2005-07-28** · BGBl. 2005 I S. 2225 — Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)
- **2006-11-15** · BGBl. 2006 I S. 2550 — Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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# Stellen dieser Station
- § 28 Abs. 2: Ersetzung von Wörtern und Anhang eines neuen Punktes
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquoten nach § 6 Abs. 2' und Einfügung von 'nach § 6 Abs. 2' nach 'Fremdkapitalquote' und 'Eigenkapitalquote'.
- § 7 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3, 4: Einfügung des Wortes 'betriebsnotwendigen' vor 'Neuanlagen', 'Finanzanlagen' und 'Umlaufvermögens'.
- § 7 Abs. 1: Einfügung von 'Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen. Es ist jeweils der Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen.' nach Satz 2.
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Soweit das nach Satz 2 ermittelte betriebsnotwendige Eigenkapital einen Anteil von 40 Prozent des sich aus der Summe der Werte nach Satz 2 Nr. 1 bis 4 ergebenden betriebsnotwendigen Vermögens übersteigt, ist der übersteigende Anteil dieses Eigenkapitals nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.'
- § 7 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'alle zwei Jahre, erstmals, sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt werden,' durch 'vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung, erstmals zum 1. Januar 2009,' und Streichung der Wörter 'wobei dieser Zinssatz nach Ertragssteuern festzulegen ist'.
- § 7 Abs. 6: Einfügung des Satzes: 'Die Festlegung nach Satz 1 erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung.'
- § 32: Einfügung von Absatz 5: 'Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren nach § 24 der Anreizregulierungsverordnung teilnehmen können, den hierzu erforderlichen Antrag rechtzeitig gestellt haben und die für das letzte der Anreizregulierung vorangehende Kalenderjahr keine Erhöhung der Netzentgelte beantragen, müssen in ihrem Genehmigungsantrag für das letzte der Anreizregulierung vorangehende Kalenderjahr keine zusätzlichen oder neuen Unterlagen zu ihrem letzten geprüften Genehmigungsantrag vorlegen.'

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 32: Einfügung von Absatz 5: 'Netzbetreiber, die am vereinfachten Verfahren nach § 24 der Anreizregulierungsverordnung teilnehmen können, den hierzu erforderlichen Antrag rechtzeitig gestellt haben und die für das letzte der Anreizregulierung vorangehende Kalenderjahr keine Erhöhung der Netzentgelte beantragen, müssen in ihrem Genehmigungsantrag für das letzte der Anreizregulierung vorangehende Kalenderjahr keine zusätzlichen oder neuen Unterlagen zu ihrem letzten geprüften Genehmigungsantrag vorlegen.'

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stromnev/§7.md Normal file
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-11-05 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2529
§ 7 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter 'unter Berücksichtigung der Eigenkapitalquoten nach § 6 Abs. 2' und Einfügung von 'nach § 6 Abs. 2' nach 'Fremdkapitalquote' und 'Eigenkapitalquote'.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nummer 3, 4: Einfügung des Wortes 'betriebsnotwendigen' vor 'Neuanlagen', 'Finanzanlagen' und 'Umlaufvermögens'.
§ 7 Abs. 1: Einfügung von 'Grundstücke sind zu Anschaffungskosten anzusetzen. Es ist jeweils der Mittelwert aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand anzusetzen.' nach Satz 2.
§ 7 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'Soweit das nach Satz 2 ermittelte betriebsnotwendige Eigenkapital einen Anteil von 40 Prozent des sich aus der Summe der Werte nach Satz 2 Nr. 1 bis 4 ergebenden betriebsnotwendigen Vermögens übersteigt, ist der übersteigende Anteil dieses Eigenkapitals nominal wie Fremdkapital zu verzinsen.'
§ 7 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'alle zwei Jahre, erstmals, sobald die Netzentgelte im Wege der Anreizregulierung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes bestimmt werden,' durch 'vor Beginn einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung, erstmals zum 1. Januar 2009,' und Streichung der Wörter 'wobei dieser Zinssatz nach Ertragssteuern festzulegen ist'.
§ 7 Abs. 6: Einfügung des Satzes: 'Die Festlegung nach Satz 1 erfolgt jeweils für die Dauer einer Regulierungsperiode nach § 3 der Anreizregulierungsverordnung.'

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# BGBl. 2007 I S. 2529
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Verkündung:** 2007-11-05
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Ausfertigung:** 2007-10-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AREGV, ENERGIEREGELUNGSVERORDNUNG, ENWG_2005, VERORDNUNG-ZUM-ERLASS-UND-ZUR-ÄNDERUNG-VON, ENWG, STROMNEV, GASNEV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.

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# VERORDNUNG-ZUM-ERLASS-UND-ZUR-ÄNDERUNG-VON — 2007-11-05
- **Titel:** Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2007 I S. 2529
- **Inkrafttreten:** 2007-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften durch.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2007-11-05** · BGBl. 2007 I S. 2529 — Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Energieregulierung

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# Stellen dieser Station