BGBl. 1993 I S. 1055 · Sonstige · Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055 Inkrafttreten: 1993-07-01 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-06-30 BGBl-Id: bgbl1-1993-32-2
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# BBG_2009 — 1993-04-03
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# BBG_2009 — 1993-06-30
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- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Umzugskostenangelegenheiten im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
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- **Titel:** Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 400
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- **Inkrafttreten:** 1993-04-04 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/12#page=12
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Umzugskostenangelegenheiten auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1055
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- **Inkrafttreten:** 1993-07-01 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/32#page=19
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt verschiedene Befugnisse im Beamtenrecht auf die Postbank Zentralstelle und die Postbank Niederlassungen, insbesondere hinsichtlich der Annahme von Belohnungen, Nebentätigkeiten, Jubiläumszuwendungen und der Aufnahme von Beschäftigungen.
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## Betroffene Stellen
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- § 172: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST
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- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST
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- § 70: Übertragung der Befugnis zur Zustimmung zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken
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- § 64: Übertragung der Befugnis zur Übernahme und Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
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- § 65 Abs. 4: Übertragung der Befugnis zur Genehmigung und Widerruf von Nebentätigkeiten
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- § 69a Abs. 3: Übertragung der Befugnis zur Untersagung der Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit
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- § 60: Übertragung der Befugnis zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus zwingenden dienstlichen Gründen
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## Wortlaut
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- **1992-12-24** · BGBl. 1992 I S. 2091 — Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten (Verwendungsförderungsgesetz)
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- **1993-03-12** · BGBl. 1993 I S. 305 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
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- **1993-04-03** · BGBl. 1993 I S. 400 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Umzugskostenangelegenheiten im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
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- **1993-06-30** · BGBl. 1993 I S. 1055 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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# Stellen dieser Station
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- § 172: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST
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- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf das Unternehmen Deutsche Bundespost POSTDIENST
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- § 70: Übertragung der Befugnis zur Zustimmung zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken
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- § 64: Übertragung der Befugnis zur Übernahme und Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
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- § 65 Abs. 4: Übertragung der Befugnis zur Genehmigung und Widerruf von Nebentätigkeiten
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- § 69a Abs. 3: Übertragung der Befugnis zur Untersagung der Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit
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- § 60: Übertragung der Befugnis zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus zwingenden dienstlichen Gründen
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# § 60
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-25 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
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> Station: 1993-06-30 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055
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§ 60: Verbieten der Führung der Dienstgeschäfte
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§ 60: Übertragung der Befugnis zur Verbot der Führung von Dienstgeschäften aus zwingenden dienstlichen Gründen
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# § 64
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-25 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
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> Station: 1993-06-30 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055
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§ 64 Satz 1: Übernahme oder Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
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§ 64: Übertragung der Befugnis zur Übernahme und Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
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# § 65
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-25 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
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> Station: 1993-06-30 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055
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§ 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 1 Nr. 1: Genehmigung, Versagung und Widerruf von Nebentätigkeiten
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§ 65 Abs. 4: Übertragung der Befugnis zur Genehmigung und Widerruf von Nebentätigkeiten
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# § 69a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-25 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
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> Station: 1993-06-30 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055
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§ 69a: Anzeige über Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
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§ 69a Abs. 3: Übertragung der Befugnis zur Untersagung der Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit
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# § 70
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-25 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
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> Station: 1993-06-30 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055
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§ 70 Satz 2: Zustimmung zur Annahme von Belohnungen und Geschenken
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§ 70: Übertragung der Befugnis zur Zustimmung zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken
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# JUBILÄUMSZUWENDUNGSVERORDNUNG — 1992-08-25
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# JUBILÄUMSZUWENDUNGSVERORDNUNG — 1993-06-30
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- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1536
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- **Inkrafttreten:** 1992-08-26 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/40#page=12
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- **Kurz:** Diese Anordnung überträgt dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und den genannten Behörden umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten und der Versorgung von Beamten, Angestellten und Arbeitnehmern.
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- **Titel:** Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1055
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- **Inkrafttreten:** 1993-07-01 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/32#page=19
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt verschiedene Befugnisse im Beamtenrecht auf die Postbank Zentralstelle und die Postbank Niederlassungen, insbesondere hinsichtlich der Annahme von Belohnungen, Nebentätigkeiten, Jubiläumszuwendungen und der Aufnahme von Beschäftigungen.
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## Betroffene Stellen
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- § 8 Abs. 1: Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
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- § 8 Abs. 1: Übertragung der Befugnis zur Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
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## Wortlaut
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- **1990-04-24** · BGBl. 1990 I S. 754 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST
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- **1990-09-21** · BGBl. 1990 I S. 2051 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost
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- **1992-08-25** · BGBl. 1992 I S. 1536 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **1993-06-30** · BGBl. 1993 I S. 1055 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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# Stellen dieser Station
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- § 8 Abs. 1: Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
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- § 8 Abs. 1: Übertragung der Befugnis zur Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1992-08-25 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1536
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> Station: 1993-06-30 — Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1055
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§ 8 Abs. 1: Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
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§ 8 Abs. 1: Übertragung der Befugnis zur Gewährung oder Versagung von Jubiläumszuwendungen
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verkuendungen/1993/bgbl1-1993-32-2.md
Normal file
17
verkuendungen/1993/bgbl1-1993-32-2.md
Normal file
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# BGBl. 1993 I S. 1055
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- **Titel:** Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost POSTBANK
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 1055
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- **Verkündung:** 1993-06-30
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- **Inkrafttreten:** 1993-07-01 (Tag nach der Verkündung)
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- **Ausfertigung:** 1993-06-14
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/32#page=19
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009, JUBILÄUMSZUWENDUNGSVERORDNUNG
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## Kurz
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Die Anordnung überträgt verschiedene Befugnisse im Beamtenrecht auf die Postbank Zentralstelle und die Postbank Niederlassungen, insbesondere hinsichtlich der Annahme von Belohnungen, Nebentätigkeiten, Jubiläumszuwendungen und der Aufnahme von Beschäftigungen.
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Reference in New Issue
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