BGBl. 2021 I S. 4688 · Verordnung · Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4688 Inkrafttreten: 2021-11-09 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-10-19 BGBl-Id: bgbl1-2021-74-3
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# BKATV_2013 — 2021-07-27
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# BKATV_2013 — 2021-10-19
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- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 3091
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- **Inkrafttreten:** 2021-07-28 (ganzes Gesetz, außer Artikel 2 und 9); 2023-07-01 (Artikel 2 und 9)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/48#page=3
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- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, darunter das Straßenverkehrsgesetz, das Carsharinggesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung.
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4688
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- **Inkrafttreten:** 2021-11-09
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/74#page=8
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bußgeldkatalog-Verordnung, insbesondere die Höchstgeschwindigkeiten und Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung.
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## Betroffene Stellen
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- § 1 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'den §§ 24, 24a und 24c' durch '§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2'
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- § 1 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- § 2 Abs. 2: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- § 3 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- Anlage, Abschnitt I, Tabelle, Überschrift zu Teil A: Ersetzung von '§ 24 StVG' durch '§ 24 Absatz 1 StVG'
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- Anlage, Abschnitt II, Tabelle, Überschrift: Ersetzung von '§ 24 StVG' durch '§ 24 Absatz 1 StVG'
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- Anhang, Tabelle 11.2.1: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.2: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.3: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.4: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.5: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.6: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.7: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.8: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.9: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.10: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.3.1: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.2: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.3: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.4: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.5: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.6: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.7: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.8: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.9: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.10: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 3: Liste der Nummern angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 70 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 80 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.3, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 9, 9.1, 9.2, 9.3: Tatbestände und Regelsätze für Überschreiten der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 11: Tatbestand und Regelsatz für Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 19.1, 19.1.1: Tatbestände und Regelsätze für Überholverbot und Fahrstreifenbegrenzung angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 23, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 2, 3 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 23.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 2, 3 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 24, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 5 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 25, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 6 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 39, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 39.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 140 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 41, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 140 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 45: Tatbestand und Regelsatz für Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 200 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 11 Abs. 2 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3: Neue laufende Nummern für unberechtigte Benutzung von freier Gasse auf Autobahn oder Außerortsstraße eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 20 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 35 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 70 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a.2, 51a.3: Neue laufende Nummern für Gefährdung und Sachbeschädigung eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 35 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.3, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 25 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 50 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52a, 52a.1, 52a.2, 52a.2.1: Neue laufende Nummern für unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52a.3, 52a.4: Neue laufende Nummern für Gefährdung und Sachbeschädigung eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 53, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 53.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54: Tatbestand und Regelsatz für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.2, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.2.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.3, 54.3.1, 54.3.2, 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3: Neue laufende Nummern für unzulässiges Halten und Parken in bestimmten Fällen eingefügt
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- Lfd. Nr. 54a: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr
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- Lfd. Nr. 54a.1: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 70 €
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- Lfd. Nr. 54a.2: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr mit Gefährdung
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- Lfd. Nr. 54a.3: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr mit Sachbeschädigung
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- Lfd. Nr. 54a.2.1: Aufhebung der laufenden Nummer 54a.2.1
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- Lfd. Nr. 55: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 55a: Neue Festlegung des Bußgeldes für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
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- Lfd. Nr. 55b: Neue Festlegung des Bußgeldes für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge
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- Lfd. Nr. 58: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 58.1: Änderung des Bußgeldes von 80 € auf 80 €
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- Lfd. Nr. 58.1.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Gefährdung
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- Lfd. Nr. 58.1.2: Neue Festlegung des Bußgeldes für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Sachbeschädigung
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- Lfd. Nr. 58.2: Änderung des Bußgeldes von 85 € auf 85 €
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- Lfd. Nr. 58.2.1: Änderung des Bußgeldes von 90 € auf 90 €
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- Lfd. Nr. 60: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 60.1: Änderung des Bußgeldes von 70 € auf 70 €
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- Lfd. Nr. 63: Änderung des Bußgeldes von 20 € auf 20 €
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- Lfd. Nr. 63.1: Änderung des Bußgeldes von 20 € auf 20 €
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- Lfd. Nr. 63.2: Änderung des Bußgeldes von 25 € auf 25 €
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- Lfd. Nr. 63.3: Änderung des Bußgeldes von 30 € auf 30 €
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- Lfd. Nr. 63.4: Änderung des Bußgeldes von 35 € auf 35 €
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- Lfd. Nr. 63.5: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 64: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 64.1: Änderung des Bußgeldes von 50 € auf 50 €
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- Lfd. Nr. 117: Änderung des Bußgeldes von 80 € auf 80 €
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- Lfd. Nr. 118: Änderung des Bußgeldes von 100 € auf 100 €
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- Lfd. Nr. 131.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132.3: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132.3.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a.3: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a.3.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 133.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 133.3: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 135: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 135.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 136: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Nichtgewähren des Vorrangs dem Schienenverkehr
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- Lfd. Nr. 136.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Nichtbefolgen des Zeichens 206 (Halt. Vorfahrt gewähren)
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- Lfd. Nr. 140: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Benutzen von Radwegen, Sonderwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen
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- Lfd. Nr. 140.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Benutzen von Radwegen, Sonderwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen mit Behinderung
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- Lfd. Nr. 141: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Befahren von Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen
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- Lfd. Nr. 141.1: Änderung des Bußgeldes von 100 € auf 100 €
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- Lfd. Nr. 141.2: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 141.3: Änderung des Bußgeldes von 50 € auf 50 €
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- Lfd. Nr. 141.4: Änderung des Bußgeldes von 25 € auf 25 €
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- Lfd. Nr. 141.4.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Befahren von Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen mit Behinderung
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- Lfd. Nr. 141.4.2: Änderung des Bußgeldes von 35 € auf 35 €
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- Lfd. Nr. 141.4.3: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 142: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 142a: Änderung des Bußgeldes von 50 € auf 50 €
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- Lfd. Nr. 144: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Parken auf Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen
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- Lfd. Nr. 144.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Parken auf Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen mit Behinderung
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- Lfd. Nr. 144.2: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Parken auf Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen länger als 3 Stunden
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- Lfd. Nr. 146a: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Fahren auf Radwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs ohne angepasste Geschwindigkeit
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- Lfd. Nr. 151.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 151.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 153: Änderung des Bußgeldes von 100 € auf 100 €
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- Lfd. Nr. 153a: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Nichtbeachten des Überholverbots
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- Lfd. Nr. 246.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 246.4: Änderung der Straßenvorschriften
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- Tabelle 1 (zu Nummer 11 der Anlage): Neue Festlegung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
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## Wortlaut
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@@ -47,3 +47,4 @@
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- **2020-04-27** · BGBl. 2020 I S. 814 — Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2021-07-02** · BGBl. 2021 I S. 2204 — Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2021-07-27** · BGBl. 2021 I S. 3091 — Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **2021-10-19** · BGBl. 2021 I S. 4688 — Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
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@@ -1,9 +1,128 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 1 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'den §§ 24, 24a und 24c' durch '§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2'
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- § 1 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- § 2 Abs. 2: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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||||
- § 3 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- § 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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- Anlage, Abschnitt I, Tabelle, Überschrift zu Teil A: Ersetzung von '§ 24 StVG' durch '§ 24 Absatz 1 StVG'
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- Anlage, Abschnitt II, Tabelle, Überschrift: Ersetzung von '§ 24 StVG' durch '§ 24 Absatz 1 StVG'
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- Anhang, Tabelle 11.2.1: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.2: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.3: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.4: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.5: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.6: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.7: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.8: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.9: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.2.10: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge der in Buchstabe a genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen.
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- Anhang, Tabelle 11.3.1: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.2: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.3: Neue Bußgeldsätze für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.4: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.5: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.6: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.7: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.8: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.9: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- Anhang, Tabelle 11.3.10: Neue Bußgeldsätze und Fahrverbote für Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften für andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 3: Liste der Nummern angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 70 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 80 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.3, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 9, 9.1, 9.2, 9.3: Tatbestände und Regelsätze für Überschreiten der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 11: Tatbestand und Regelsatz für Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 19.1, 19.1.1: Tatbestände und Regelsätze für Überholverbot und Fahrstreifenbegrenzung angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 23, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 2, 3 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 23.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 2, 3 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 24, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 5 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 25, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 6 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 39, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 39.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 140 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 41, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 140 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 45: Tatbestand und Regelsatz für Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 200 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 11 Abs. 2 angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3: Neue laufende Nummern für unberechtigte Benutzung von freier Gasse auf Autobahn oder Außerortsstraße eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 20 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 35 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 70 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a.2, 51a.3: Neue laufende Nummern für Gefährdung und Sachbeschädigung eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 35 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.3, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 25 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 50 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52a, 52a.1, 52a.2, 52a.2.1: Neue laufende Nummern für unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52a.3, 52a.4: Neue laufende Nummern für Gefährdung und Sachbeschädigung eingefügt
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 53, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 53.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54: Tatbestand und Regelsatz für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.2, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.2.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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- Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.3, 54.3.1, 54.3.2, 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3: Neue laufende Nummern für unzulässiges Halten und Parken in bestimmten Fällen eingefügt
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- Lfd. Nr. 54a: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr
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- Lfd. Nr. 54a.1: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 70 €
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- Lfd. Nr. 54a.2: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr mit Gefährdung
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- Lfd. Nr. 54a.3: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr mit Sachbeschädigung
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- Lfd. Nr. 54a.2.1: Aufhebung der laufenden Nummer 54a.2.1
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- Lfd. Nr. 55: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 55a: Neue Festlegung des Bußgeldes für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
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- Lfd. Nr. 55b: Neue Festlegung des Bußgeldes für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge
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- Lfd. Nr. 58: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 58.1: Änderung des Bußgeldes von 80 € auf 80 €
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- Lfd. Nr. 58.1.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Gefährdung
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- Lfd. Nr. 58.1.2: Neue Festlegung des Bußgeldes für das unberechtigte Parken auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge mit Sachbeschädigung
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- Lfd. Nr. 58.2: Änderung des Bußgeldes von 85 € auf 85 €
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- Lfd. Nr. 58.2.1: Änderung des Bußgeldes von 90 € auf 90 €
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- Lfd. Nr. 60: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 60.1: Änderung des Bußgeldes von 70 € auf 70 €
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- Lfd. Nr. 63: Änderung des Bußgeldes von 20 € auf 20 €
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- Lfd. Nr. 63.1: Änderung des Bußgeldes von 20 € auf 20 €
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- Lfd. Nr. 63.2: Änderung des Bußgeldes von 25 € auf 25 €
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- Lfd. Nr. 63.3: Änderung des Bußgeldes von 30 € auf 30 €
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- Lfd. Nr. 63.4: Änderung des Bußgeldes von 35 € auf 35 €
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- Lfd. Nr. 63.5: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 64: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 64.1: Änderung des Bußgeldes von 50 € auf 50 €
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- Lfd. Nr. 117: Änderung des Bußgeldes von 80 € auf 80 €
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- Lfd. Nr. 118: Änderung des Bußgeldes von 100 € auf 100 €
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- Lfd. Nr. 131.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132.3: Änderung der Straßenvorschriften
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||||
- Lfd. Nr. 132.3.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a.3: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 132a.3.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 133.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 133.3: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 135: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 135.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 136: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Nichtgewähren des Vorrangs dem Schienenverkehr
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- Lfd. Nr. 136.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Nichtbefolgen des Zeichens 206 (Halt. Vorfahrt gewähren)
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- Lfd. Nr. 140: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Benutzen von Radwegen, Sonderwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen
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- Lfd. Nr. 140.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Benutzen von Radwegen, Sonderwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen mit Behinderung
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- Lfd. Nr. 141: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Befahren von Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen
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- Lfd. Nr. 141.1: Änderung des Bußgeldes von 100 € auf 100 €
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- Lfd. Nr. 141.2: Änderung des Bußgeldes von 55 € auf 55 €
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- Lfd. Nr. 141.3: Änderung des Bußgeldes von 50 € auf 50 €
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- Lfd. Nr. 141.4: Änderung des Bußgeldes von 25 € auf 25 €
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- Lfd. Nr. 141.4.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Befahren von Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen mit Behinderung
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- Lfd. Nr. 141.4.2: Änderung des Bußgeldes von 35 € auf 35 €
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- Lfd. Nr. 141.4.3: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 142: Änderung des Bußgeldes von 40 € auf 40 €
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- Lfd. Nr. 142a: Änderung des Bußgeldes von 50 € auf 50 €
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- Lfd. Nr. 144: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Parken auf Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen
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- Lfd. Nr. 144.1: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Parken auf Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen mit Behinderung
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- Lfd. Nr. 144.2: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Parken auf Gehwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs und Bereichen von Fußgängerzonen länger als 3 Stunden
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- Lfd. Nr. 146a: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Vorschriftswidrige Fahren auf Radwegen, Geh- und Radwegen, Gehwegen des getrennten Rad- und Gehwegs ohne angepasste Geschwindigkeit
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- Lfd. Nr. 151.1: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 151.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 153: Änderung des Bußgeldes von 100 € auf 100 €
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- Lfd. Nr. 153a: Neue Festlegung des Bußgeldes für das Nichtbeachten des Überholverbots
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- Lfd. Nr. 246.2: Änderung der Straßenvorschriften
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- Lfd. Nr. 246.4: Änderung der Straßenvorschriften
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- Tabelle 1 (zu Nummer 11 der Anlage): Neue Festlegung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
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@@ -1,9 +1,87 @@
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2021-07-27 — Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 3091
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> Station: 2021-10-19 — Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4688
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§ 1 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von 'den §§ 24, 24a und 24c' durch '§ 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2'
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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§ 1 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 70 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 80 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 2.3, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 9, 9.1, 9.2, 9.3: Tatbestände und Regelsätze für Überschreiten der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 11: Tatbestand und Regelsatz für Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 19.1, 19.1.1: Tatbestände und Regelsätze für Überholverbot und Fahrstreifenbegrenzung angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 23, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 2, 3 angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 23.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 2, 3 angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 24, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 5 angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 25, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 5 Abs. 4 Satz 6 angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 39, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 39.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 140 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 41, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 140 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 45: Tatbestand und Regelsatz für Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 200 € und Fahrverbot 1 Monat angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für § 11 Abs. 2 angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 50a, 50a.1, 50a.2, 50a.3: Neue laufende Nummern für unberechtigte Benutzung von freier Gasse auf Autobahn oder Außerortsstraße eingefügt
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 20 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 35 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 70 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51a.2, 51a.3: Neue laufende Nummern für Gefährdung und Sachbeschädigung eingefügt
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 35 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 51b.3, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 25 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.2, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 40 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52.2.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 50 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52a, 52a.1, 52a.2, 52a.2.1: Neue laufende Nummern für unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen eingefügt
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 52a.3, 52a.4: Neue laufende Nummern für Gefährdung und Sachbeschädigung eingefügt
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 53, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 55 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 53.1, Spalte 'Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten': Regelsatz auf 100 € angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54: Tatbestand und Regelsatz für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.2, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.2.1, Spalte 'Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)': Tatbestand für unzulässiges Parken in bestimmten Fällen angepasst
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Anlage zu § 1 Abs. 1, Lfd. Nr. 54.3, 54.3.1, 54.3.2, 54.3.3, 54.4, 54.4.1, 54.4.2, 54.4.3, 54.4.4, 54.4.4.1, 54.4.4.2, 54.4.4.3: Neue laufende Nummern für unzulässiges Halten und Parken in bestimmten Fällen eingefügt
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2021-07-27 — Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 3091
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> Station: 2021-10-19 — Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 4688
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§ 4 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§ 24 des Straßenverkehrsgesetzes' durch '§ 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes'
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§ 4 Abs. 1 Nr. 3: Liste der Nummern angepasst
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verkuendungen/2021/bgbl1-2021-74-3.md
Normal file
17
verkuendungen/2021/bgbl1-2021-74-3.md
Normal file
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# BGBl. 2021 I S. 4688
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 4688
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- **Verkündung:** 2021-10-19
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- **Inkrafttreten:** 2021-11-09
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- **Ausfertigung:** 2021-10-13
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/74#page=8
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BKATV_2013
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Bußgeldkatalog-Verordnung, insbesondere die Höchstgeschwindigkeiten und Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung.
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Reference in New Issue
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