BGBl. 2019 I S. 1386 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung

Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1386
Inkrafttreten: 2019-10-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2019-09-30

BGBl-Id: bgbl1-2019-34-1
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2019-09-30 12:00:00 +00:00
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# BINSCHKOSTV — 2014-06-04
# BINSCHKOSTV — 2019-09-30
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 610
- **Inkrafttreten:** 2014-06-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/23#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und andere schifffahrtsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Binnenschifferpatentverordnung und die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung. Zudem hebt sie einige vorübergehende Abweichungsverordnungen auf.
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1386
- **Inkrafttreten:** 2019-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/34#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschifffahrtskostenverordnung, insbesondere durch Ergänzungen zu Auslagen und neuen Absätzen in § 1 sowie durch Änderungen in der Anlage.
## Betroffene Stellen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 20202: Neue Gebühr für Güterschiffe mit eigener Triebkraft
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 20203: Neue Gebühr für Tankschiffe nach Art des Fahrzeugs
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 202082: Neue Gebühr für Fahrzeuge mit eigenen Maschinenanlagen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 203: Neue Gebühr für verschiedene Arten von Untersuchungen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 204: Neue Gebühr für Untersuchungen nach Mängelbeseitigung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 205: Neue Gebühr für Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 BinSchUO
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 207: Neue Gebühr für Festsetzung der höchstzulässigen Belastungen und Fahrgastanzahl
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 212: Neue Gebühr für Ausstellung einer vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 214: Neue Gebühr für Bescheinigung einer Nach- oder Sonderuntersuchung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 215: Neue Gebühr für Verlängerung der Gültigkeit eines Schiffspapiers
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 219: Neue Gebühr für Änderung eines Schiffspapiers
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 220: Neue Gebühr für Ausstellung einer Bescheinigung über zugelassene Abweichungen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 221: Neue Gebühr für Eintragung von Vermerken auf Grund von vorübergehenden Anordnungen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 232: Neue Gebühr für Prüfung und Anerkennung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 2323: Neue Gebühr für Verlängerung der Anerkennung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 239: Neue Gebühr für Prüfung und Anerkennung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 2393: Neue Gebühr für Verlängerung der Anerkennung
- § 1: Hinzufügen von Auslagen und neuen Absätzen
- Anlage: Änderungen in verschiedenen Unterabschnitten der Anlage
## Wortlaut

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- **1980-10-31** · BGBl. 1980 I S. 2008 — Kostenverordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (BinSchKostV)
- **2001-12-31** · BGBl. 2001 I S. 4218 — Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrtskostenverordnung - BinSchKostV)
- **2014-06-04** · BGBl. 2014 I S. 610 — Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **2019-09-30** · BGBl. 2019 I S. 1386 — Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung

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# Stellen dieser Station
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 20202: Neue Gebühr für Güterschiffe mit eigener Triebkraft
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 20203: Neue Gebühr für Tankschiffe nach Art des Fahrzeugs
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 202082: Neue Gebühr für Fahrzeuge mit eigenen Maschinenanlagen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 203: Neue Gebühr für verschiedene Arten von Untersuchungen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 204: Neue Gebühr für Untersuchungen nach Mängelbeseitigung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 205: Neue Gebühr für Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 BinSchUO
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 207: Neue Gebühr für Festsetzung der höchstzulässigen Belastungen und Fahrgastanzahl
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 212: Neue Gebühr für Ausstellung einer vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 214: Neue Gebühr für Bescheinigung einer Nach- oder Sonderuntersuchung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 215: Neue Gebühr für Verlängerung der Gültigkeit eines Schiffspapiers
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 219: Neue Gebühr für Änderung eines Schiffspapiers
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 220: Neue Gebühr für Ausstellung einer Bescheinigung über zugelassene Abweichungen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 221: Neue Gebühr für Eintragung von Vermerken auf Grund von vorübergehenden Anordnungen
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 232: Neue Gebühr für Prüfung und Anerkennung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 2323: Neue Gebühr für Verlängerung der Anerkennung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 239: Neue Gebühr für Prüfung und Anerkennung
- Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 2393: Neue Gebühr für Verlängerung der Anerkennung
- § 1: Hinzufügen von Auslagen und neuen Absätzen
- Anlage: Änderungen in verschiedenen Unterabschnitten der Anlage

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-06-04 — Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 610
> Station: 2019-09-30 — Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 1386
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 20202: Neue Gebühr für Güterschiffe mit eigener Triebkraft
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 20203: Neue Gebühr für Tankschiffe nach Art des Fahrzeugs
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 202082: Neue Gebühr für Fahrzeuge mit eigenen Maschinenanlagen
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 203: Neue Gebühr für verschiedene Arten von Untersuchungen
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 204: Neue Gebühr für Untersuchungen nach Mängelbeseitigung
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 205: Neue Gebühr für Untersuchungen nach § 9 Abs. 1 BinSchUO
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 207: Neue Gebühr für Festsetzung der höchstzulässigen Belastungen und Fahrgastanzahl
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 212: Neue Gebühr für Ausstellung einer vorläufigen Fahrtauglichkeitsbescheinigung
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 214: Neue Gebühr für Bescheinigung einer Nach- oder Sonderuntersuchung
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 215: Neue Gebühr für Verlängerung der Gültigkeit eines Schiffspapiers
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 219: Neue Gebühr für Änderung eines Schiffspapiers
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 220: Neue Gebühr für Ausstellung einer Bescheinigung über zugelassene Abweichungen
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 221: Neue Gebühr für Eintragung von Vermerken auf Grund von vorübergehenden Anordnungen
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 232: Neue Gebühr für Prüfung und Anerkennung
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 2323: Neue Gebühr für Verlängerung der Anerkennung
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 239: Neue Gebühr für Prüfung und Anerkennung
Anlage zu § 1 Abs. 2 Satz 1, Nummer 2393: Neue Gebühr für Verlängerung der Anerkennung
§ 1: Hinzufügen von Auslagen und neuen Absätzen

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# BGBl. 2019 I S. 1386
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 1386
- **Verkündung:** 2019-09-30
- **Inkrafttreten:** 2019-10-01
- **Ausfertigung:** 2019-09-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/34#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BINSCHKOSTV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Binnenschifffahrtskostenverordnung, insbesondere durch Ergänzungen zu Auslagen und neuen Absätzen in § 1 sowie durch Änderungen in der Anlage.