BGBl. 1972 I S. 426 · Verordnung · Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz

Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
Inkrafttreten: 1972-04-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 10); 1973-07-01 (Artikel 1 Nr. 10)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1972-03-16

BGBl-Id: bgbl1-1972-21-2
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1972-03-16 12:00:00 +00:00
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# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-SCHAUMWEINSTEUERGESETZ — 1965-03-06
# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-SCHAUMWEINSTEUERGESETZ — 1972-03-16
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 47
- **Inkrafttreten:** 1965-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/6#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz, insbesondere durch Einführung von Erleichterungen bei der Ausfuhr von Schaumwein durch die Post oder Eisenbahn.
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 426
- **Inkrafttreten:** 1972-04-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 10); 1973-07-01 (Artikel 1 Nr. 10)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/21#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz, insbesondere die Definition des Herstellungsbetriebs und die Anmeldepflichten.
## Betroffene Stellen
- § 7a: Neuer Paragraph zur Erleichterung der Ausfuhr von Schaumwein durch die Post oder Eisenbahn
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'eine Woche' durch 'vier Wochen' und 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Hauptzollamts oder einer seiner Dienststellen'
- § 18 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Tag' durch 'Arbeitstag'
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Das Hauptzollamt oder eine seiner Dienststellen' und fügt 'und gegebenenfalls die Führung des Ausgangslagerbuchs in abgeänderter Form' hinzu
- § 18 Abs. 2 letzter Satz: Ersetzt 'der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'das Hauptzollamt oder eine seiner Dienststellen'
- § 18 Abs. 3: Fügt neuen Absatz 3 hinzu, der die Befreiung von der Führung des Betriebs- und Ausgangslagerbuchs unter bestimmten Bedingungen regelt
- § 19 Satz 1: Ersetzt 'für Zwecke der Steueraufsicht' durch 'zu steuerlichen Zwecken'
- § 19 letzter Satz: Ersetzt 'für innerbetriebliche Zwecke' durch 'zu innerbetrieblichen Zwecken', 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Hauptzollamts oder einer seiner Dienststellen' und 'den Beamten des Aufsichtsdienstes' durch 'den mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern'
- § 20: Neue Fassung des § 20, die die Anzeigepflichten und die Möglichkeit der Befreiung von der Anzeige und amtlichen Aufsicht regelt
- § 20 a: Fügt neuen § 20 a hinzu, der die Anzeigepflicht bei Untergang von Schaumwein im Ausgangslager regelt
- § 21: Neue Fassung des § 21, die die Probeentnahme regelt
- § 22: Neue Fassung des § 22, die die Bestandsaufnahme regelt
- § 23 Abs. 1 letzter Satz: Strich die Worte ', z. B. für die Führung der Betriebsbücher,'
- § 23 a: Fügt neue Überschrift 'Zu § 15 Nr. 1 des Gesetzes' und neuen § 23 a hinzu, der besondere Anordnungen für die Freihäfen regelt
- § 23 b: Fügt neue Überschrift 'Ordnungswidrigkeiten' und neuen § 23 b hinzu, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schaumweinsteuer regelt
- § 1 und 2: Die §§ 1 und 2 und ihre Überschriften werden gestrichen.
- § 3: Neue Definition des Herstellungsbetriebs und zusätzliche Regelungen für die Behandlung von Räumen und Flächen.
- § 6 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 von Absatz 1 wird gestrichen.
- § 6 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung des letzten Satzes von Absatz 1.
- § 6 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung von Satz 1 von Absatz 3.
- § 6 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
- § 7 Abs. 2 bis 4: Neue Fassungen der Absätze 2 bis 4.
- § 7 Abs. 5: Absatz 5 wird zu Absatz 6 und neu gefasst.
- § 7a Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2.
- § 8 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
- § 8 Abs. 2: Neue Fassung von Absatz 2.
- § 9 Abs. 3: Neue Fassung von Absatz 3.
- § 10 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
- § 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3.
- § 11: § 11 und seine Überschrift werden gestrichen.
- § 12: Neue Fassung von § 12.
- § 13 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2.
- § 14 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
- § 15 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 15 Abs. 3: Absatz 3 wird zu Absatz 2.
- § 16 Abs. 2 letzter Satz: Neue Fassung des letzten Satzes von Absatz 2.
- § 16 Abs. 3: Ersatz von „Der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes
## Wortlaut

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- **1962-01-24** · BGBl. 1962 I S. 16 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes
- **1962-01-24** · BGBl. 1962 I S. 6 — Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
- **1965-03-06** · BGBl. 1965 I S. 47 — Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
- **1972-03-16** · BGBl. 1972 I S. 426 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz

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# Stellen dieser Station
- § 7a: Neuer Paragraph zur Erleichterung der Ausfuhr von Schaumwein durch die Post oder Eisenbahn
- § 17 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'eine Woche' durch 'vier Wochen' und 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Hauptzollamts oder einer seiner Dienststellen'
- § 18 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Tag' durch 'Arbeitstag'
- § 18 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Das Hauptzollamt oder eine seiner Dienststellen' und fügt 'und gegebenenfalls die Führung des Ausgangslagerbuchs in abgeänderter Form' hinzu
- § 18 Abs. 2 letzter Satz: Ersetzt 'der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'das Hauptzollamt oder eine seiner Dienststellen'
- § 18 Abs. 3: Fügt neuen Absatz 3 hinzu, der die Befreiung von der Führung des Betriebs- und Ausgangslagerbuchs unter bestimmten Bedingungen regelt
- § 19 Satz 1: Ersetzt 'für Zwecke der Steueraufsicht' durch 'zu steuerlichen Zwecken'
- § 19 letzter Satz: Ersetzt 'für innerbetriebliche Zwecke' durch 'zu innerbetrieblichen Zwecken', 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Hauptzollamts oder einer seiner Dienststellen' und 'den Beamten des Aufsichtsdienstes' durch 'den mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern'
- § 20: Neue Fassung des § 20, die die Anzeigepflichten und die Möglichkeit der Befreiung von der Anzeige und amtlichen Aufsicht regelt
- § 20 a: Fügt neuen § 20 a hinzu, der die Anzeigepflicht bei Untergang von Schaumwein im Ausgangslager regelt
- § 21: Neue Fassung des § 21, die die Probeentnahme regelt
- § 22: Neue Fassung des § 22, die die Bestandsaufnahme regelt
- § 23 Abs. 1 letzter Satz: Strich die Worte ', z. B. für die Führung der Betriebsbücher,'
- § 23 a: Fügt neue Überschrift 'Zu § 15 Nr. 1 des Gesetzes' und neuen § 23 a hinzu, der besondere Anordnungen für die Freihäfen regelt
- § 23 b: Fügt neue Überschrift 'Ordnungswidrigkeiten' und neuen § 23 b hinzu, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schaumweinsteuer regelt
- § 1 und 2: Die §§ 1 und 2 und ihre Überschriften werden gestrichen.
- § 3: Neue Definition des Herstellungsbetriebs und zusätzliche Regelungen für die Behandlung von Räumen und Flächen.
- § 6 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 von Absatz 1 wird gestrichen.
- § 6 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung des letzten Satzes von Absatz 1.
- § 6 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung von Satz 1 von Absatz 3.
- § 6 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.
- § 7 Abs. 2 bis 4: Neue Fassungen der Absätze 2 bis 4.
- § 7 Abs. 5: Absatz 5 wird zu Absatz 6 und neu gefasst.
- § 7a Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2.
- § 8 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
- § 8 Abs. 2: Neue Fassung von Absatz 2.
- § 9 Abs. 3: Neue Fassung von Absatz 3.
- § 10 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
- § 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3.
- § 11: § 11 und seine Überschrift werden gestrichen.
- § 12: Neue Fassung von § 12.
- § 13 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2.
- § 14 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
- § 15 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
- § 15 Abs. 3: Absatz 3 wird zu Absatz 2.
- § 16 Abs. 2 letzter Satz: Neue Fassung des letzten Satzes von Absatz 2.
- § 16 Abs. 3: Ersatz von „Der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 1 und 2: Die §§ 1 und 2 und ihre Überschriften werden gestrichen.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 10 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
§ 10 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-24 — Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 6
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 11 Abs. 1: Ersetzung des Wortes „Juni
§ 11: § 11 und seine Überschrift werden gestrichen.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 12: Neue Fassung von § 12.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 13 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 14 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 15 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
§ 15 Abs. 3: Absatz 3 wird zu Absatz 2.

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 16 Abs. 2 letzter Satz: Neue Fassung des letzten Satzes von Absatz 2.
§ 16 Abs. 3: Ersatz von „Der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 17 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'eine Woche' durch 'vier Wochen' und 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Hauptzollamts oder einer seiner Dienststellen'

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 18 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Tag' durch 'Arbeitstag'
§ 18 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'Das Hauptzollamt oder eine seiner Dienststellen' und fügt 'und gegebenenfalls die Führung des Ausgangslagerbuchs in abgeänderter Form' hinzu
§ 18 Abs. 2 letzter Satz: Ersetzt 'der Oberbeamte des Aufsichtsdienstes' durch 'das Hauptzollamt oder eine seiner Dienststellen'
§ 18 Abs. 3: Fügt neuen Absatz 3 hinzu, der die Befreiung von der Führung des Betriebs- und Ausgangslagerbuchs unter bestimmten Bedingungen regelt

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 19 Satz 1: Ersetzt 'für Zwecke der Steueraufsicht' durch 'zu steuerlichen Zwecken'
§ 19 letzter Satz: Ersetzt 'für innerbetriebliche Zwecke' durch 'zu innerbetrieblichen Zwecken', 'Oberbeamten des Aufsichtsdienstes' durch 'Hauptzollamts oder einer seiner Dienststellen' und 'den Beamten des Aufsichtsdienstes' durch 'den mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern'

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 20: Neue Fassung des § 20, die die Anzeigepflichten und die Möglichkeit der Befreiung von der Anzeige und amtlichen Aufsicht regelt
§ 20 a: Fügt neuen § 20 a hinzu, der die Anzeigepflicht bei Untergang von Schaumwein im Ausgangslager regelt

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 21: Neue Fassung des § 21, die die Probeentnahme regelt

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 22: Neue Fassung des § 22, die die Bestandsaufnahme regelt

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 23 Abs. 1 letzter Satz: Strich die Worte ', z. B. für die Führung der Betriebsbücher,'
§ 23 a: Fügt neue Überschrift 'Zu § 15 Nr. 1 des Gesetzes' und neuen § 23 a hinzu, der besondere Anordnungen für die Freihäfen regelt
§ 23 b: Fügt neue Überschrift 'Ordnungswidrigkeiten' und neuen § 23 b hinzu, der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Schaumweinsteuer regelt

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 3: Neue Definition des Herstellungsbetriebs und zusätzliche Regelungen für die Behandlung von Räumen und Flächen.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-24 — Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 6
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 6: Neufassung des gesamten § 6 mit neuen Bestimmungen zur Einfuhr von Schaumwein.
§ 6 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 von Absatz 1 wird gestrichen.
§ 6 Abs. 1 letzter Satz: Neue Fassung des letzten Satzes von Absatz 1.
§ 6 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung von Satz 1 von Absatz 3.
§ 6 Abs. 4: Absatz 4 wird gestrichen.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-01-24 — Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 6
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 7 Abs. 2 bis 4: Neufassung der Absätze 2 bis 4 des § 7 mit neuen Bestimmungen zur unversteuerten Ausfuhr von Schaumwein.
§ 7 Abs. 2 bis 4: Neue Fassungen der Absätze 2 bis 4.
§ 7 Abs. 5: Absatz 5 wird zu Absatz 6 und neu gefasst.

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# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-06 — Zweite Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 47
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 7a: Neuer Paragraph zur Erleichterung der Ausfuhr von Schaumwein durch die Post oder Eisenbahn
§ 7a Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 8 Abs. 1: Mehrere Änderungen in Absatz 1.
§ 8 Abs. 2: Neue Fassung von Absatz 2.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-03-16 — Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 426
§ 9 Abs. 3: Neue Fassung von Absatz 3.

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# BGBl. 1972 I S. 426
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 426
- **Verkündung:** 1972-03-16
- **Inkrafttreten:** 1972-04-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 10); 1973-07-01 (Artikel 1 Nr. 10)
- **Ausfertigung:** 1972-03-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/21#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-SCHAUMWEINSTEUERGESETZ
## Kurz
Die Verordnung ändert die Durchführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuergesetz, insbesondere die Definition des Herstellungsbetriebs und die Anmeldepflichten.