BGBl. 1994 I S. 3179 · Verordnung · Fünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (50. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3179 Inkrafttreten: 1994-11-04 (Tag nach der Verkündung); 1995-12-31 (außer Kraft) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-11-03 BGBl-Id: bgbl1-1994-75-2
This commit is contained in:
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# STVZO_2012 — 1994-10-28
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# STVZO_2012 — 1994-11-03
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- **Titel:** Neunzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **Titel:** Fünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (50. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3127
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- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/74#page=47
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert verschiedene straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, um EU-Richtlinien umzusetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3179
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- **Inkrafttreten:** 1994-11-04 (Tag nach der Verkündung); 1995-12-31 (außer Kraft)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/75#page=43
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer. Diese gilt für Fahrzeuge, die zwischen 1988 und 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind und nur im innerstaatlichen Verkehr eingesetzt werden.
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## Betroffene Stellen
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- Abschnitt 2.3: Neufassung des Abschnitts 2.3 zur Frist für die Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung
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- Abschnitt 4.2: Neufassung des Abschnitts 4.2 zur Untersuchung durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen
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- Abschnitt 6.1: Ersetzung der Wörter 'oder die von ihr bestimmte Behörde' durch 'oder die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- Abschnitt 7.5: Neufassung des Abschnitts 7.5 zur Bestellung und Aufgaben des technischen Leiters und seines Vertreters
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- Anlage XX: Streichung der Wörter 'und Leichtkrafträdern' in der Überschrift und Streichung von Absatz 1.2
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- Anlage XXVII: Einfügung des Wortes 'Slowenien' nach 'Schweiz' und Einfügung von 'US-Bundesstaat Utah (Fahrerlaubnis der Klasse D für Pkw)' nach 'Ungarn'
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- Anhang: Verschiedene Anpassungen an den Bestimmungen, die zu verschiedenen Paragraphen anzuwenden sind
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- Inhaltsübersicht, Hinweis auf Anlage IV: Streichung der Wörter 'der Deutschen Bundesbahn'
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- Inhaltsübersicht, Hinweis auf Anlage XX: Streichung der Wörter 'und Leichtkrafträdern'
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- § 5a Abs. 4 Nr. 7 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'oder einer von ihr beauftragten Behörde' durch 'oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 5b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'oder einer von ihr beauftragten Behörde' durch 'oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 15e Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c: Ersetzung der Wörter 'oder einer von ihr beauftragten Behörde' durch 'oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 20 Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes
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- § 22a Abs. 1 Nr. 3: Neufassung des Absatzes
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- § 22a Abs. 1 Nr. 25: Neufassung des Absatzes
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- § 22a Abs. 3 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'für Scheinwerfer'
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- § 32 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung des Absatzes
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- § 32 Abs. 8: Neufassung des Absatzes
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- § 32c Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Lastkraftwagen und Zugmaschinen' durch 'Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind'
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- § 34 Abs. 6 Nr. 6: Neufassung des Absatzes
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- § 35b Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2: Ersetzung der Wörter 'Buchstaben d und g' durch 'Buchstaben d, g und i' und 'geändert durch die Verordnung vom 16. Juni 1967' durch 'zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 1989'
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- § 35d Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'Revision 2'
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- § 35d Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
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- § 36 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
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- § 41a Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 9 des Gesetzes vom 26. August 1992' durch 'Artikel 6 Abs. 68 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993'
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- § 42 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'die gezogene Anhängelast' durch 'das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)'
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- § 43 Abs. 4 Nr. 4: Neufassung des Absatzes
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- § 47 Abs. 3: Einfügung einer neuen Nummer 5
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- § 49 Abs. 2 Nummer 2: Neufassung des letzten Halbsatzes
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- § 49 Abs. 2 letzter Satz: Streichung der Wörter 'sowie Leichtkrafträder'
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- § 49 Abs. 2a Satz 2: Neufassung des Satzes
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- § 49 Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes
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- § 49a Abs. 9a: Einfügung von neuen Sätzen
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- § 51a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
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- § 51b Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'diesem Absatz' durch 'dieser Vorschrift'
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- § 53b Abs. 3: Ersetzung der Wörter '423 mm x 423 mm große retroreflektierende Tafeln nach DIN 11030, Ausgabe Februar 1976' durch 'Folien oder Tafeln nach DIN 11030, Ausgabe September 1994'
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- § 57b Abs. 4 und 9 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'oder die von ihr bestimmte Behörde' durch 'oder die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 57c Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
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- § 57c Abs. 3 Nummer 1: Neufassung des Absatzes
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- § 57c Abs. 3 Nummer 3: Ersetzung der Wörter '§ 19 Abs. 3' durch '§ 19 Abs. 6'
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- § 58: Einfügung eines neuen Absatz 2a
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- § 59: Einfügung eines neuen Absatz 1a
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- § 72 Abs. 2: Einfügung und Neufassung von Übergangsvorschriften
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- Anlage VIII Abschnitt 1.2: Neufassung des Abschnitts
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- Anlage VIII Abschnitt 2.1: Neufassung des Abschnitts
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- § 57c Abs. 2: Abweichende Regelung für die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzer
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## Wortlaut
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- **1994-08-16** · BGBl. 1994 I S. 2088 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV)
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- **1994-09-24** · BGBl. 1994 I S. 2416 — Neunundvierzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (49. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
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- **1994-10-28** · BGBl. 1994 I S. 3127 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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- **1994-11-03** · BGBl. 1994 I S. 3179 — Fünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (50. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
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# Stellen dieser Station
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- Abschnitt 2.3: Neufassung des Abschnitts 2.3 zur Frist für die Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung
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- Abschnitt 4.2: Neufassung des Abschnitts 4.2 zur Untersuchung durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen
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- Abschnitt 6.1: Ersetzung der Wörter 'oder die von ihr bestimmte Behörde' durch 'oder die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- Abschnitt 7.5: Neufassung des Abschnitts 7.5 zur Bestellung und Aufgaben des technischen Leiters und seines Vertreters
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- Anlage XX: Streichung der Wörter 'und Leichtkrafträdern' in der Überschrift und Streichung von Absatz 1.2
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- Anlage XXVII: Einfügung des Wortes 'Slowenien' nach 'Schweiz' und Einfügung von 'US-Bundesstaat Utah (Fahrerlaubnis der Klasse D für Pkw)' nach 'Ungarn'
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- Anhang: Verschiedene Anpassungen an den Bestimmungen, die zu verschiedenen Paragraphen anzuwenden sind
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- Inhaltsübersicht, Hinweis auf Anlage IV: Streichung der Wörter 'der Deutschen Bundesbahn'
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- Inhaltsübersicht, Hinweis auf Anlage XX: Streichung der Wörter 'und Leichtkrafträdern'
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- § 5a Abs. 4 Nr. 7 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'oder einer von ihr beauftragten Behörde' durch 'oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 5b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'oder einer von ihr beauftragten Behörde' durch 'oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 15e Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c: Ersetzung der Wörter 'oder einer von ihr beauftragten Behörde' durch 'oder den von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 20 Abs. 1 Satz 5: Neufassung des Satzes
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- § 22a Abs. 1 Nr. 3: Neufassung des Absatzes
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- § 22a Abs. 1 Nr. 25: Neufassung des Absatzes
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- § 22a Abs. 3 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'für Scheinwerfer'
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- § 32 Abs. 1 Nr. 1: Neufassung des Absatzes
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- § 32 Abs. 8: Neufassung des Absatzes
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- § 32c Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'Lastkraftwagen und Zugmaschinen' durch 'Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuge, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells den Lastkraftwagen oder Zugmaschinen gleichzusetzen sind'
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- § 34 Abs. 6 Nr. 6: Neufassung des Absatzes
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- § 35b Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2: Ersetzung der Wörter 'Buchstaben d und g' durch 'Buchstaben d, g und i' und 'geändert durch die Verordnung vom 16. Juni 1967' durch 'zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 1989'
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- § 35d Abs. 3 Satz 1: Einfügung der Wörter 'Revision 2'
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- § 35d Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes
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- § 36 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
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- § 41a Abs. 1: Ersetzung der Wörter 'Artikel 9 des Gesetzes vom 26. August 1992' durch 'Artikel 6 Abs. 68 des Gesetzes vom 27. Dezember 1993'
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- § 42 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'die gezogene Anhängelast' durch 'das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)'
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- § 43 Abs. 4 Nr. 4: Neufassung des Absatzes
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- § 47 Abs. 3: Einfügung einer neuen Nummer 5
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- § 49 Abs. 2 Nummer 2: Neufassung des letzten Halbsatzes
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- § 49 Abs. 2 letzter Satz: Streichung der Wörter 'sowie Leichtkrafträder'
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- § 49 Abs. 2a Satz 2: Neufassung des Satzes
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- § 49 Abs. 5 Satz 1: Neufassung des Satzes
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- § 49a Abs. 9a: Einfügung von neuen Sätzen
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- § 51a Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes
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- § 51b Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'diesem Absatz' durch 'dieser Vorschrift'
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- § 53b Abs. 3: Ersetzung der Wörter '423 mm x 423 mm große retroreflektierende Tafeln nach DIN 11030, Ausgabe Februar 1976' durch 'Folien oder Tafeln nach DIN 11030, Ausgabe September 1994'
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- § 57b Abs. 4 und 9 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'oder die von ihr bestimmte Behörde' durch 'oder die von ihr bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen'
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- § 57c Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
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- § 57c Abs. 3 Nummer 1: Neufassung des Absatzes
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- § 57c Abs. 3 Nummer 3: Ersetzung der Wörter '§ 19 Abs. 3' durch '§ 19 Abs. 6'
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- § 58: Einfügung eines neuen Absatz 2a
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- § 59: Einfügung eines neuen Absatz 1a
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- § 72 Abs. 2: Einfügung und Neufassung von Übergangsvorschriften
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- Anlage VIII Abschnitt 1.2: Neufassung des Abschnitts
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- Anlage VIII Abschnitt 2.1: Neufassung des Abschnitts
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- § 57c Abs. 2: Abweichende Regelung für die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzer
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# § 57c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-10-28 — Neunzehnte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3127
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> Station: 1994-11-03 — Fünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (50. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3179
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§ 57c Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes
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§ 57c Abs. 3 Nummer 1: Neufassung des Absatzes
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§ 57c Abs. 3 Nummer 3: Ersetzung der Wörter '§ 19 Abs. 3' durch '§ 19 Abs. 6'
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§ 57c Abs. 2: Abweichende Regelung für die Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzer
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verkuendungen/1994/bgbl1-1994-75-2.md
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verkuendungen/1994/bgbl1-1994-75-2.md
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# BGBl. 1994 I S. 3179
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- **Titel:** Fünfzigste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (50. Ausnahmeverordnung zur StVZO)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3179
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- **Verkündung:** 1994-11-03
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- **Inkrafttreten:** 1994-11-04 (Tag nach der Verkündung); 1995-12-31 (außer Kraft)
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- **Ausfertigung:** 1994-10-27
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/75#page=43
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** STVZO_2012
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## Kurz
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Die Verordnung regelt eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer. Diese gilt für Fahrzeuge, die zwischen 1988 und 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind und nur im innerstaatlichen Verkehr eingesetzt werden.
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Reference in New Issue
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