BGBl. 1965 I S. 1315 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
Inkrafttreten: 1953-10-01 (Artikel I Nr. 1, 2, 6, 7 (§ 10 Abs. 1, 3 und 4), Nr. 8, 10 (§ 13 Abs. 5), Nr. 11, 17, 18 (§ 26 Abs. 2 Satz 2), Nr. 21, 23, 24, 26 Buchstabe b, Nr. 27 bis 29 (§ 41 Abs. 1 und 2), Nr. 32, 34 bis 41, 44 bis 47, 48 Buchstabe a, Nr. 50 Buchstaben a und b, Nr. 51 (§ 85 a Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und 2), Nr. 56, 59 bis 61, 63 bis 67, 69 bis 71, 74 Buchstabe a Satz 2 und 3, Nr. 79, 80, 82 bis 85, 87 bis 89, 91 Buchstaben a und c, Nr. 92 bis 95 Buchstabe b, Nr. 97, 99 (§ 166 a), Nr. 103 Buchstabe a Satz 1 und 2, Nr. 107, 109 Buchstaben b bis h, Nr. 110, 118, 129 und 130); 1956-04-01 (Artikel II); 1957-04-01 (Artikel I Nr. 12 Buchstabe a); 1961-01-01 (Artikel I Nr. 31 Buchstabe c zweiter Halbsatz); 1962-06-01 (Artikel I Nr. 7 (§ 10 Abs. 5)); 1965-09-18 (Artikel I Nr. 3 bis 5, 7 (§ 10 Abs. 2), Nr. 9, 10 (§ 13 Abs. 4), Nr. 12 Buchstabe b, Nr. 13 bis 16, 18 (§ 26 Abs. 2 Satz 1), Nr. 19, 20, 22, 25, 26 Buchstabe a, Nr. 29 (§ 41 Abs. 3), Nr. 30, 31 Buchstaben a, b und c erster Halbsatz, Nr. 33, 42, 43, 48 Buchstabe b, Nr. 49, 50 Buchstabe c, Nr. 51 (§ 85 a Abs. 3 Satz 3), Nr. 52 bis 55, 57, 58, 62, 68, 72 bis 74 Buchstabe a Satz 1, Buchstabe b, Nr. 75 bis 78, 81, 86, 90, 91 Buchstabe b, Nr. 95 Buchstabe a, Nr. 96, 98, 99 (§§ 166 b, 166 c), Nr. 100 bis 103 Buchstabe a Satz 3, Buchstaben b, c und d, Nr. 104 bis 106, 108, 109 Buchstabe a, Nr. 111 bis 117, 119 bis 128 und 131, Artikel III bis IX, XI); 1965-10-01 (Artikel X)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-09-18

BGBl-Id: bgbl1-1965-52-2
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1970-01-01 01:41:44 +00:00
parent 4b528a295e
commit b843e15592
130 changed files with 991 additions and 366 deletions

View File

@@ -1,15 +1,213 @@
# BEG — 1965-09-10
# BEG — 1965-09-18
- **Titel:** Gesetz über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1087
- **Inkrafttreten:** 1964-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/47#page=23
- **Kurz:** Das Gesetz verbessert die Leistungen der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland, insbesondere durch Anhebung von Invalidenpensionen, Witwenrenten und Waisenrenten. Es regelt auch die Berücksichtigung der Erhöhungsbeträge bei der Ermittlung des Einkommens für verschiedene Sozialleistungen.
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1315
- **Inkrafttreten:** 1953-10-01 (Artikel I Nr. 1, 2, 6, 7 (§ 10 Abs. 1, 3 und 4), Nr. 8, 10 (§ 13 Abs. 5), Nr. 11, 17, 18 (§ 26 Abs. 2 Satz 2), Nr. 21, 23, 24, 26 Buchstabe b, Nr. 27 bis 29 (§ 41 Abs. 1 und 2), Nr. 32, 34 bis 41, 44 bis 47, 48 Buchstabe a, Nr. 50 Buchstaben a und b, Nr. 51 (§ 85 a Abs. 1, 2, 3 Satz 1 und 2), Nr. 56, 59 bis 61, 63 bis 67, 69 bis 71, 74 Buchstabe a Satz 2 und 3, Nr. 79, 80, 82 bis 85, 87 bis 89, 91 Buchstaben a und c, Nr. 92 bis 95 Buchstabe b, Nr. 97, 99 (§ 166 a), Nr. 103 Buchstabe a Satz 1 und 2, Nr. 107, 109 Buchstaben b bis h, Nr. 110, 118, 129 und 130); 1956-04-01 (Artikel II); 1957-04-01 (Artikel I Nr. 12 Buchstabe a); 1961-01-01 (Artikel I Nr. 31 Buchstabe c zweiter Halbsatz); 1962-06-01 (Artikel I Nr. 7 (§ 10 Abs. 5)); 1965-09-18 (Artikel I Nr. 3 bis 5, 7 (§ 10 Abs. 2), Nr. 9, 10 (§ 13 Abs. 4), Nr. 12 Buchstabe b, Nr. 13 bis 16, 18 (§ 26 Abs. 2 Satz 1), Nr. 19, 20, 22, 25, 26 Buchstabe a, Nr. 29 (§ 41 Abs. 3), Nr. 30, 31 Buchstaben a, b und c erster Halbsatz, Nr. 33, 42, 43, 48 Buchstabe b, Nr. 49, 50 Buchstabe c, Nr. 51 (§ 85 a Abs. 3 Satz 3), Nr. 52 bis 55, 57, 58, 62, 68, 72 bis 74 Buchstabe a Satz 1, Buchstabe b, Nr. 75 bis 78, 81, 86, 90, 91 Buchstabe b, Nr. 95 Buchstabe a, Nr. 96, 98, 99 (§§ 166 b, 166 c), Nr. 100 bis 103 Buchstabe a Satz 3, Buchstaben b, c und d, Nr. 104 bis 106, 108, 109 Buchstabe a, Nr. 111 bis 117, 119 bis 128 und 131, Artikel III bis IX, XI); 1965-10-01 (Artikel X)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/52#page=3
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Bundesentschädigungsgesetz, insbesondere durch die Erweiterung der Anspruchsberechtigung und die Anpassung von Voraussetzungen und Leistungen.
## Betroffene Stellen
- nicht spezifiziert: Berücksichtigung der Erhöhungsbeträge bei der Ermittlung des Einkommens
- § 433 Abs. 1: Die Abhängigkeit des Anspruchs, seiner Vererblichkeit oder des Wahlrechts bei Ansprüchen für Schaden im beruflichen Fortkommen von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung wird angepasst.
- Nummer 1 Abs. 2 bis 5: Die Anwendung von Nummer 1 Abs. 2 bis 5 wird angepasst.
- Artikel I Nr. 66 (§ 114 Abs. 2 BEG) und Nr. 67 (§ 114a BEG): Entschädigungen für Schaden in der Ausbildung werden auf den Anspruch nach § 114 Abs. 2 und § 114a BEG angerechnet.
- Artikel I Nr. 83 (§ 142 BEG): Entschädigungen für Schaden an Eigentum oder Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts werden auf die entsprechende Entschädigung der einzelnen Gesellschafter angerechnet.
- Artikel I Nr. 77: Erneute Entscheidung bei abgelehnten Anträgen wegen Fristversäumung ist möglich.
- Artikel III Nr. 1 Abs. 2 und 3: Erneute Entscheidung bei abgelehnten Ansprüchen auf Rente für Schaden an Körper oder Gesundheit oder auf Schaden im beruflichen Fortkommen ist möglich.
- Artikel III Nr. 2 Abs. 4 und Nr. 4: Erneute Entscheidung bei abgelehnten Ansprüchen auf Schaden an Leben oder Schaden an Körper oder Gesundheit ist möglich.
- Artikel V: Einführung eines Sonderfonds für überregionale Verfolgtengruppen mit spezifischen Beihilfen.
- § 6: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 7: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Leistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes auf die Beihilfe anzurechnen
- § 10 Abs. 3 bis 5: Leistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes und des Artikels 1 des Abkommens vom 5. Oktober 1960 anzurechnen
- § 172: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 189 Abs. 3: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 190 a: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 238a: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 28 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 30 bis 37: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 90, 165 und 171: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 206: bleibt unberührt
- § 1 Abs. 3: Streichung der Worte 'vorsätzlich oder leichtfertig' und Ergänzung einer neuen Nummer 4
- § 4: Neufassung des gesamten § 4 mit neuen Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung
- § 4a: Einfügung eines neuen § 4a zur Entschädigung für Witwen und Witwer
- § 5 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 8 Abs. 1: Streichung der Worte 'oder aus dem Grunde des § 167 Abs. 1'
- § 9 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 zur Entschädigung für Schaden, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne die Verfolgung entstanden wäre
- § 10: Neufassung des gesamten § 10 zur Anrechnung von Leistungen auf die Entschädigung
- § 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Berechnung von Geldansprüchen für die Zeit vor dem 1. Juli 1948
- § 12a: Einfügung eines neuen § 12a zur Minderung von Rente bei Erhöhung von Leistungen
- § 13: Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5 zur Entschädigung für Schaden an Leben
- § 17 Abs. 1: Aenderung von Nummern 3 und 5 zur Erbfolge von Ansprüchen
- § 19: Neufassung des gesamten § 19 zur Festsetzung des monatlichen Mindestbetrags der Rente
- § 21: Neufassung des gesamten § 21 zur Neufestsetzung der Rente bei Veränderung der Verhältnisse
- § 22: Streichung des gesamten § 22
- § 25 Abs. 1: Streichung von Satz 2
- § 25 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'vor der Währungsumstellung' durch 'vor dem 1. Juli 1948'
- § 26 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 zur Erbfolge von Ansprüchen
- § 30 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2 zur Anwendung von Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes
- § 31: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Vermutung der verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 32: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Festsetzung des monatlichen Mindestbetrags der Rente
- § 33: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bemessung der Minderung und Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für den Fall, dass der Verfolgte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes vor der Entscheidung über den Anspruch auf Soforthilfe wieder aufgegeben hat.
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verrechnung der Soforthilfe mit der Entschädigung für Schaden an Eigentum und für Schaden an Vermögen.
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 DM für Verfolgte, denen die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist.
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Anspruchs auf Soforthilfe.
- § 141: Einführung des neuen Neunten Titels 'Krankenversorgung' mit § 141a bis § 141c.
- § 141c: Einführung des neuen Zehnten Titels 'Zusammen­treffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen' mit § 141d bis § 141k.
- § 142 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Anspruch von juristischen Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen auf Entschädigung.
- § 143 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für den Fall, dass eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Verwaltung vor dem 31. Dezember 1952 aus dem Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder dem Gebiet der Freien Stadt Danzig in das Ausland verlegt hat.
- § 143 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für den Fall, dass eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung im Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig Eigentum oder Vermögen hatte.
- § 146 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Eigentum und für Schaden an Vermögen.
- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein Angehöriger der Gemeinschaft für Schaden im beruflichen Fortkommen für eine von ihm für die Gemeinschaft ausgeübte Arbeitstätigkeit Anspruch hat.
- § 148a: Einführung des neuen § 148a zur Gewährung eines Härteausgleichs für gemeinnützige juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen.
- § 150: Neue Vorschriften für den Anspruch von Verfolgten aus den Vertreibungsgebieten auf Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit, für Schaden an Freiheit, für Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben und für Schaden im beruflichen Fortkommen.
- § 187 Abs. 3: Absatz 3 von § 187 wird gestrichen
- § 189: Neue Fassung für § 189, insbesondere Antragsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 189 a: Einfügung von § 189 a, insbesondere Anmeldefrist für Ansprüche
- § 189 b: Einfügung von § 189 b, insbesondere Anmeldefrist für ererbte Ansprüche
- § 190 a: Einfügung von § 190 a, insbesondere Nachholung von Angaben bei Anträgen
- § 193 Abs. 3: Neuer Satz 2 in § 193 Abs. 3, insbesondere Versendung von Akten
- § 195 Abs. 2 Nr. 2: Neue Fassung für § 195 Abs. 2 Nr. 2, insbesondere Entscheidungsformel
- § 196 Abs. 2: Neue Fassung für § 196 Abs. 2, insbesondere Zustellung des Bescheids an Witwen/Witwer
- § 197 a: Einfügung von § 197 a, insbesondere Zeitpunkt der Festsetzung
- § 199: Neue Fassung für § 199, insbesondere Festsetzung von Ansprüchen und Wahlrechte
- § 200 Abs. 1: Streichung des Zitats § 167 Abs. 2 und 3 in § 200 Abs. 1
- § 204 Abs. 2: Ersetzung der Worte „im Falle des § 201
- § 206 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4 in § 206, insbesondere Anwendung für Anspruch auf Krankenversorgung
- § 206 a: Einfügung von § 206 a, insbesondere Neuer Bescheid bei weiteren Ansprüchen
- § 207 Abs. 1: Neuer Satz 4 in § 207 Abs. 1, insbesondere Zwangsvollstreckung
- § 207 Abs. 3: Neue Fassung für § 207 Abs. 3, insbesondere gebührenfreie Ausstellung von Personenstandsurkunden
- § 213: Neue Fassung für § 213, insbesondere Klage bei Verwirkungs- oder Entziehungsgründen
- § 219 Abs. 2: Neue Nummer 2 in § 219 Abs. 2, insbesondere Abweichung von Urteilen des Bundesgerichtshofs
- § 225 Abs. 3: Neue Fassung für § 225 Abs. 3, insbesondere Berechnung des Streitwerts
- Fünfter Titel nach § 227: Einfügung des Fünften Titels, insbesondere Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung
- § 237 Abs. 1: Neue Fassung für § 237 Abs. 1, insbesondere Wahlrecht bei Entschädigung
- § 238 a: Einfügung von § 238 a, insbesondere Wohnsitz- und Aufenthaltsbedingungen
- § 239 Satz 1: Ersetzung des Zitats §§ 149 bis 166u durch §§ 149 bis 166b
- § 83 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Anwendungsvorschrift für den Fall des Todes des Verfolgten
- § 83 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun Absatz 5 ist
- § 83 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6
- § 83 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der nun Absatz 5 war
- § 89 a: Einfügung eines neuen § 89 a
- § 90: Neufassung des § 90
- § 90 a: Einfügung eines neuen § 90 a
- § 92 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 92 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 95 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 95 Abs. 3: Einfügung neuer Sätze 3 und 4
- § 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 97 Abs. 1 Satz 1: Einfügung zusätzlicher Worte
- § 97 Abs. 1 Satz 2: Einfügung zusätzlicher Worte
- § 97 a: Einfügung eines neuen § 97 a
- § 106 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 108 Abs. 2: Änderung des Zitats
- § 109: Neufassung des § 109
- § 110 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 112 Satz 1: Einfügung zusätzlicher Worte
- § 114 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 114 a: Einfügung eines neuen § 114 a
- § 115 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 116: Neufassung des § 116
- § 118: Streichung des § 118
- § 119 Abs. 3 Satz 2: Erhöhung des Betrags von 5000 auf 10000 DM
- § 119 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes 3
- § 119 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- 7. Untertitel: Streichung des 7. Untertitels
- 8. Untertitel: Neufassung des 8. Untertitels
- § 126 Abs. 1 Satz 1: Änderung des Zitats
- § 126 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes 3
- § 126 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3
- § 126 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 128 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 129 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 138: Änderung des letzten Halbsatzes
- § 139: Neufassung des § 139
- § 140 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 140 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 141: Neufassung des § 141
- § 34: Einfügung von 'Abs. 1' zwischen '§ 37' und 'Satz 2'
- § 35: Neufassung des gesamten § 35
- § 37 Abs. 1: Einfügung von '§ 141 e bleibt unberührt.' als neuer Satz 2
- § 37 Abs. 3: Ersetzung von 'vor der Währungsumstellung' durch 'vor dem 1. Juli 1948'
- § 38 Satz 1: Ersetzung von '§ 31 Abs. 5' durch '§ 31 Abs. 6'
- § 39 Abs. 2: Einfügung von '§ 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2
- § 41: Neufassung des gesamten § 41
- § 41a: Einfügung des neuen § 41a
- § 42 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§§ 28 bis 41' durch '§§ 28 bis 41a'
- § 42 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatz 2
- § 42 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3 und Streichung von '(Abs. 1)'
- § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Einfügung eines neuen Halbsatzes
- § 44 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 46 Abs. 2: Einfügung von '§ 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2
- § 47: Einfügung von 'Hat der Verfolgte unter falschem Namen gelebt, so wird vermutet, daß er in der Illegalität unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat.' als neuer Absatz 2
- § 51 Abs. 1 bis 3: Neufassung der Absätze 1 bis 3
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 57: Einfügung von 'oder dem Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937' und Einfügung von '§ 56 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2
- § 57 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatz 2
- § 57 Abs. 3 und 4: Verschiebung der bisherigen Absätze 2 und 3 auf Absätze 3 und 4 und Ersetzung von 'Absätze 1 und 2' durch 'Absätze 1 bis 3' im neuen Absatz 4
- § 61 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 62 Satz 2: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 64 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 67 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 67 Abs. 3: Ersetzung von 'Absätze 1 und 2 berühren' durch 'Absatz 1 berührt'
- § 68 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 75 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 75 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 75 Abs. 3: Einfügung des neuen Absatzes 3
- § 75 Abs. 4: Verschiebung des bisherigen Absatzes 3 auf Absatz 4
- § 76 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 77 Satz 1 zweiter Halbsatz: Einfügung von 'Abs. 1' nach 'nach § 76'
- § 82 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatzes 2
- § 82 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Satzes 3 auf Absatz 3
- § 83 Abs. 1: Einfügung von 'Dabei ist die jeweilige Höhe der gesetzlichen Versorgungsbezüge zugrunde zu legen.' als neuer Satz 2
- § 83 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 84a: Einfügung des neuen § 84a
- § 85 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'nach Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente und' nach 'Ist der Verfolgte'
- § 85 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'nach Inkrafttreten dieses Gesetzes' durch 'nach dem 29. Juni 1956'
- § 85 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'oder zugestanden hätte' nach 'zugestanden hat'
- § 85 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 85a: Einfügung des neuen § 85a
- § 86 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'nach Inkrafttreten dieses Gesetzes' und Ersetzung von 'für die Ausübung des Wahlrechts' durch 'für das Wahlrecht'
- § 86 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4
- § 153 Abs. 1 Satz 2: Neue Voraussetzung für Entschädigung: Verfolgter muss vor dem 1. August 1945 die genannten Gebiete endgültig verlassen haben.
- § 153 Abs. 3: Neuer Satz 2: § 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.
- § 154 Abs. 1: Neue Vorschriften für Entschädigung im beruflichen Fortkommen, einschließlich Sonderregelung für § 110.
- § 154 Abs. 2: Neuer Absatz 2: Voraussetzung für Anspruch ist, dass der Verfolgte vor dem 1. August 1945 die genannten Gebiete endgültig verlassen hat.
- § 154 Abs. 2 (bisher): Bisheriger Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 156 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 84 und 84a sowie für den Monatsbetrag der Rente.
- § 157 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Worte: 'nach Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente und'.
- § 157 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Monatsbetrag der Rente für Witwen und Kinder.
- § 157 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Anspruch, wenn die Ehe nach dem 29. Juni 1956 geschlossen wurde.
- § 157a: Neuer Paragraph: Vorschriften für den Fall, dass der Verfolgte vor Festsetzung der Rente verstorben ist.
- § 158: Ersetzung von Zitaten: '157' durch '157a' und '§ 140 Abs. 1 bis 3' durch '§ 140 Abs. 1 bis 4'.
- § 159a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung.
- § 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von Absatz 2 wird gestrichen.
- § 160 Abs. 4: Ersetzung von Zitaten: '§§ 150 bis 159' durch '§§ 150 bis 159a'.
- § 163 Abs. 1: Ersetzung von Zitaten: '§§ 17 bis 22' durch '§§ 17 bis 21'.
- § 164 Abs. 2: Ersetzung von 'hat nur Anspruch auf Rente für Schäden an Leben' durch 'hat Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben nach Maßgabe des § 163'.
- § 165: Neue Vorschriften für Härteausgleich und Anwendung für bestimmte Personenkreise.
- § 166: Neuer Vierter Titel 'Gemeinsame Vorschriften' mit §§ 166a bis 166c.
- § 167 und 168: Streichung des Fünften Abschnitts 'Aus Gründen ihrer Nationalität Geschädigte' und der §§ 167 und 168.
- § 169: Neue Vorschriften für die Festsetzung und Fälligkeit von Ansprüchen, sowie Zinsansprüche.
- § 169a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Auszahlung der Entschädigung an die Erben.
- § 171 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Neue Vorschriften für Härteausgleich, einschließlich Leistungen und Darlehen.
- § 171 Abs. 1 Satz 5: Neuer Satz 5: Höchstbetrag des Darlehens zur Wohnraumbeschaffung beträgt 5000 DM.
- § 171 Abs. 2: Neuer Absatz 2: Erweiterung der Voraussetzungen für Härteausgleich.
- § 175 Abs. 4: Neuer Absatz 4: Vorschriften für die Entscheidung über Ansprüche auf Krankenversorgung.
- § 175a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Bindung der Entschädigungsorgane an gerichtliche Entscheidungen.
- § 177a: Neuer Paragraph: Vorschriften für Leistungsvorbehalte.
- § 180 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Vermutung des Todes von Verfolgten.
- § 181 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erteilung des Erbscheins für Entschädigungsansprüche.
- § 185 Abs. 1: Eingefügte Worte: 'und 4'.
- § 185 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d: Eingefügte Worte: 'und im Gebiet der Freien Stadt Danzig'.
- § 185 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung von 'Buchstaben d bis f' durch 'Buchstaben d bis g'.
- § 185 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit des Hinterbliebenen.
- § 185 Abs. 4: Ersetzung von '§ 4 Abs. 5' durch '§ 4 Abs. 7'.
- § 185 Abs. 5: Ersetzung von 'In allen übrigen Fällen' durch 'In den Fällen der §§ 149 bis 166a'.
- § 185 Abs. 6 und 7: Neue Absätze 6 und 7: Vorschriften für die Zuständigkeit bei fehlender Zuständigkeit und für ererbte Ansprüche.
- § 185 Abs. 6 (bisher): Bisheriger Absatz 6 wird zu Absatz 8.
## Wortlaut

View File

@@ -24,3 +24,4 @@
- **1964-08-12** · BGBl. 1964 I Nr. 42 — Sechste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
- **1964-12-19** · BGBl. 1964 I S. 945 — Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Achte Ausnahmeverordnung zur StVZO)
- **1965-09-10** · BGBl. 1965 I S. 1087 — Gesetz über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland
- **1965-09-18** · BGBl. 1965 I S. 1315 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)

View File

@@ -1,3 +1,201 @@
# Stellen dieser Station
- nicht spezifiziert: Berücksichtigung der Erhöhungsbeträge bei der Ermittlung des Einkommens
- § 433 Abs. 1: Die Abhängigkeit des Anspruchs, seiner Vererblichkeit oder des Wahlrechts bei Ansprüchen für Schaden im beruflichen Fortkommen von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung wird angepasst.
- Nummer 1 Abs. 2 bis 5: Die Anwendung von Nummer 1 Abs. 2 bis 5 wird angepasst.
- Artikel I Nr. 66 (§ 114 Abs. 2 BEG) und Nr. 67 (§ 114a BEG): Entschädigungen für Schaden in der Ausbildung werden auf den Anspruch nach § 114 Abs. 2 und § 114a BEG angerechnet.
- Artikel I Nr. 83 (§ 142 BEG): Entschädigungen für Schaden an Eigentum oder Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts werden auf die entsprechende Entschädigung der einzelnen Gesellschafter angerechnet.
- Artikel I Nr. 77: Erneute Entscheidung bei abgelehnten Anträgen wegen Fristversäumung ist möglich.
- Artikel III Nr. 1 Abs. 2 und 3: Erneute Entscheidung bei abgelehnten Ansprüchen auf Rente für Schaden an Körper oder Gesundheit oder auf Schaden im beruflichen Fortkommen ist möglich.
- Artikel III Nr. 2 Abs. 4 und Nr. 4: Erneute Entscheidung bei abgelehnten Ansprüchen auf Schaden an Leben oder Schaden an Körper oder Gesundheit ist möglich.
- Artikel V: Einführung eines Sonderfonds für überregionale Verfolgtengruppen mit spezifischen Beihilfen.
- § 6: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 7: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Leistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes auf die Beihilfe anzurechnen
- § 10 Abs. 3 bis 5: Leistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes und des Artikels 1 des Abkommens vom 5. Oktober 1960 anzurechnen
- § 172: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 189 Abs. 3: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 190 a: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 238a: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 28 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 30 bis 37: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 90, 165 und 171: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
- § 206: bleibt unberührt
- § 1 Abs. 3: Streichung der Worte 'vorsätzlich oder leichtfertig' und Ergänzung einer neuen Nummer 4
- § 4: Neufassung des gesamten § 4 mit neuen Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung
- § 4a: Einfügung eines neuen § 4a zur Entschädigung für Witwen und Witwer
- § 5 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 8 Abs. 1: Streichung der Worte 'oder aus dem Grunde des § 167 Abs. 1'
- § 9 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5 zur Entschädigung für Schaden, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ohne die Verfolgung entstanden wäre
- § 10: Neufassung des gesamten § 10 zur Anrechnung von Leistungen auf die Entschädigung
- § 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Berechnung von Geldansprüchen für die Zeit vor dem 1. Juli 1948
- § 12a: Einfügung eines neuen § 12a zur Minderung von Rente bei Erhöhung von Leistungen
- § 13: Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5 zur Entschädigung für Schaden an Leben
- § 17 Abs. 1: Aenderung von Nummern 3 und 5 zur Erbfolge von Ansprüchen
- § 19: Neufassung des gesamten § 19 zur Festsetzung des monatlichen Mindestbetrags der Rente
- § 21: Neufassung des gesamten § 21 zur Neufestsetzung der Rente bei Veränderung der Verhältnisse
- § 22: Streichung des gesamten § 22
- § 25 Abs. 1: Streichung von Satz 2
- § 25 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'vor der Währungsumstellung' durch 'vor dem 1. Juli 1948'
- § 26 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 zur Erbfolge von Ansprüchen
- § 30 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2 zur Anwendung von Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes
- § 31: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Vermutung der verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 32: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Festsetzung des monatlichen Mindestbetrags der Rente
- § 33: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bemessung der Minderung und Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für den Fall, dass der Verfolgte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes vor der Entscheidung über den Anspruch auf Soforthilfe wieder aufgegeben hat.
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verrechnung der Soforthilfe mit der Entschädigung für Schaden an Eigentum und für Schaden an Vermögen.
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 DM für Verfolgte, denen die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist.
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Anspruchs auf Soforthilfe.
- § 141: Einführung des neuen Neunten Titels 'Krankenversorgung' mit § 141a bis § 141c.
- § 141c: Einführung des neuen Zehnten Titels 'Zusammen­treffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen' mit § 141d bis § 141k.
- § 142 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Anspruch von juristischen Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen auf Entschädigung.
- § 143 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für den Fall, dass eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Verwaltung vor dem 31. Dezember 1952 aus dem Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder dem Gebiet der Freien Stadt Danzig in das Ausland verlegt hat.
- § 143 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für den Fall, dass eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung im Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig Eigentum oder Vermögen hatte.
- § 146 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Eigentum und für Schaden an Vermögen.
- § 146 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein Angehöriger der Gemeinschaft für Schaden im beruflichen Fortkommen für eine von ihm für die Gemeinschaft ausgeübte Arbeitstätigkeit Anspruch hat.
- § 148a: Einführung des neuen § 148a zur Gewährung eines Härteausgleichs für gemeinnützige juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen.
- § 150: Neue Vorschriften für den Anspruch von Verfolgten aus den Vertreibungsgebieten auf Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit, für Schaden an Freiheit, für Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben und für Schaden im beruflichen Fortkommen.
- § 187 Abs. 3: Absatz 3 von § 187 wird gestrichen
- § 189: Neue Fassung für § 189, insbesondere Antragsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 189 a: Einfügung von § 189 a, insbesondere Anmeldefrist für Ansprüche
- § 189 b: Einfügung von § 189 b, insbesondere Anmeldefrist für ererbte Ansprüche
- § 190 a: Einfügung von § 190 a, insbesondere Nachholung von Angaben bei Anträgen
- § 193 Abs. 3: Neuer Satz 2 in § 193 Abs. 3, insbesondere Versendung von Akten
- § 195 Abs. 2 Nr. 2: Neue Fassung für § 195 Abs. 2 Nr. 2, insbesondere Entscheidungsformel
- § 196 Abs. 2: Neue Fassung für § 196 Abs. 2, insbesondere Zustellung des Bescheids an Witwen/Witwer
- § 197 a: Einfügung von § 197 a, insbesondere Zeitpunkt der Festsetzung
- § 199: Neue Fassung für § 199, insbesondere Festsetzung von Ansprüchen und Wahlrechte
- § 200 Abs. 1: Streichung des Zitats § 167 Abs. 2 und 3 in § 200 Abs. 1
- § 204 Abs. 2: Ersetzung der Worte „im Falle des § 201
- § 206 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4 in § 206, insbesondere Anwendung für Anspruch auf Krankenversorgung
- § 206 a: Einfügung von § 206 a, insbesondere Neuer Bescheid bei weiteren Ansprüchen
- § 207 Abs. 1: Neuer Satz 4 in § 207 Abs. 1, insbesondere Zwangsvollstreckung
- § 207 Abs. 3: Neue Fassung für § 207 Abs. 3, insbesondere gebührenfreie Ausstellung von Personenstandsurkunden
- § 213: Neue Fassung für § 213, insbesondere Klage bei Verwirkungs- oder Entziehungsgründen
- § 219 Abs. 2: Neue Nummer 2 in § 219 Abs. 2, insbesondere Abweichung von Urteilen des Bundesgerichtshofs
- § 225 Abs. 3: Neue Fassung für § 225 Abs. 3, insbesondere Berechnung des Streitwerts
- Fünfter Titel nach § 227: Einfügung des Fünften Titels, insbesondere Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung
- § 237 Abs. 1: Neue Fassung für § 237 Abs. 1, insbesondere Wahlrecht bei Entschädigung
- § 238 a: Einfügung von § 238 a, insbesondere Wohnsitz- und Aufenthaltsbedingungen
- § 239 Satz 1: Ersetzung des Zitats §§ 149 bis 166u durch §§ 149 bis 166b
- § 83 Abs. 1 Satz 3: Anpassung der Anwendungsvorschrift für den Fall des Todes des Verfolgten
- § 83 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der nun Absatz 5 ist
- § 83 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6
- § 83 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der nun Absatz 5 war
- § 89 a: Einfügung eines neuen § 89 a
- § 90: Neufassung des § 90
- § 90 a: Einfügung eines neuen § 90 a
- § 92 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 92 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 95 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 95 Abs. 3: Einfügung neuer Sätze 3 und 4
- § 96 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 97 Abs. 1 Satz 1: Einfügung zusätzlicher Worte
- § 97 Abs. 1 Satz 2: Einfügung zusätzlicher Worte
- § 97 a: Einfügung eines neuen § 97 a
- § 106 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 108 Abs. 2: Änderung des Zitats
- § 109: Neufassung des § 109
- § 110 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 112 Satz 1: Einfügung zusätzlicher Worte
- § 114 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 114 a: Einfügung eines neuen § 114 a
- § 115 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 116: Neufassung des § 116
- § 118: Streichung des § 118
- § 119 Abs. 3 Satz 2: Erhöhung des Betrags von 5000 auf 10000 DM
- § 119 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes 3
- § 119 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- 7. Untertitel: Streichung des 7. Untertitels
- 8. Untertitel: Neufassung des 8. Untertitels
- § 126 Abs. 1 Satz 1: Änderung des Zitats
- § 126 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes 3
- § 126 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3
- § 126 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 128 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 129 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
- § 138: Änderung des letzten Halbsatzes
- § 139: Neufassung des § 139
- § 140 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 140 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 141: Neufassung des § 141
- § 34: Einfügung von 'Abs. 1' zwischen '§ 37' und 'Satz 2'
- § 35: Neufassung des gesamten § 35
- § 37 Abs. 1: Einfügung von '§ 141 e bleibt unberührt.' als neuer Satz 2
- § 37 Abs. 3: Ersetzung von 'vor der Währungsumstellung' durch 'vor dem 1. Juli 1948'
- § 38 Satz 1: Ersetzung von '§ 31 Abs. 5' durch '§ 31 Abs. 6'
- § 39 Abs. 2: Einfügung von '§ 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2
- § 41: Neufassung des gesamten § 41
- § 41a: Einfügung des neuen § 41a
- § 42 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§§ 28 bis 41' durch '§§ 28 bis 41a'
- § 42 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatz 2
- § 42 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3 und Streichung von '(Abs. 1)'
- § 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Einfügung eines neuen Halbsatzes
- § 44 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 46 Abs. 2: Einfügung von '§ 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2
- § 47: Einfügung von 'Hat der Verfolgte unter falschem Namen gelebt, so wird vermutet, daß er in der Illegalität unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat.' als neuer Absatz 2
- § 51 Abs. 1 bis 3: Neufassung der Absätze 1 bis 3
- § 56 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 57: Einfügung von 'oder dem Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937' und Einfügung von '§ 56 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2
- § 57 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatz 2
- § 57 Abs. 3 und 4: Verschiebung der bisherigen Absätze 2 und 3 auf Absätze 3 und 4 und Ersetzung von 'Absätze 1 und 2' durch 'Absätze 1 bis 3' im neuen Absatz 4
- § 61 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 62 Satz 2: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 64 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig' nach 'vom 31. Dezember 1937'
- § 67 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 67 Abs. 3: Ersetzung von 'Absätze 1 und 2 berühren' durch 'Absatz 1 berührt'
- § 68 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 75 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 75 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 75 Abs. 3: Einfügung des neuen Absatzes 3
- § 75 Abs. 4: Verschiebung des bisherigen Absatzes 3 auf Absatz 4
- § 76 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 77 Satz 1 zweiter Halbsatz: Einfügung von 'Abs. 1' nach 'nach § 76'
- § 82 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatzes 2
- § 82 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Satzes 3 auf Absatz 3
- § 83 Abs. 1: Einfügung von 'Dabei ist die jeweilige Höhe der gesetzlichen Versorgungsbezüge zugrunde zu legen.' als neuer Satz 2
- § 83 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 84a: Einfügung des neuen § 84a
- § 85 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'nach Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente und' nach 'Ist der Verfolgte'
- § 85 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'nach Inkrafttreten dieses Gesetzes' durch 'nach dem 29. Juni 1956'
- § 85 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'oder zugestanden hätte' nach 'zugestanden hat'
- § 85 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
- § 85a: Einfügung des neuen § 85a
- § 86 Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'nach Inkrafttreten dieses Gesetzes' und Ersetzung von 'für die Ausübung des Wahlrechts' durch 'für das Wahlrecht'
- § 86 Abs. 4: Einfügung des neuen Absatzes 4
- § 153 Abs. 1 Satz 2: Neue Voraussetzung für Entschädigung: Verfolgter muss vor dem 1. August 1945 die genannten Gebiete endgültig verlassen haben.
- § 153 Abs. 3: Neuer Satz 2: § 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.
- § 154 Abs. 1: Neue Vorschriften für Entschädigung im beruflichen Fortkommen, einschließlich Sonderregelung für § 110.
- § 154 Abs. 2: Neuer Absatz 2: Voraussetzung für Anspruch ist, dass der Verfolgte vor dem 1. August 1945 die genannten Gebiete endgültig verlassen hat.
- § 154 Abs. 2 (bisher): Bisheriger Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 156 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 84 und 84a sowie für den Monatsbetrag der Rente.
- § 157 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Worte: 'nach Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente und'.
- § 157 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Monatsbetrag der Rente für Witwen und Kinder.
- § 157 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Anspruch, wenn die Ehe nach dem 29. Juni 1956 geschlossen wurde.
- § 157a: Neuer Paragraph: Vorschriften für den Fall, dass der Verfolgte vor Festsetzung der Rente verstorben ist.
- § 158: Ersetzung von Zitaten: '157' durch '157a' und '§ 140 Abs. 1 bis 3' durch '§ 140 Abs. 1 bis 4'.
- § 159a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung.
- § 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von Absatz 2 wird gestrichen.
- § 160 Abs. 4: Ersetzung von Zitaten: '§§ 150 bis 159' durch '§§ 150 bis 159a'.
- § 163 Abs. 1: Ersetzung von Zitaten: '§§ 17 bis 22' durch '§§ 17 bis 21'.
- § 164 Abs. 2: Ersetzung von 'hat nur Anspruch auf Rente für Schäden an Leben' durch 'hat Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben nach Maßgabe des § 163'.
- § 165: Neue Vorschriften für Härteausgleich und Anwendung für bestimmte Personenkreise.
- § 166: Neuer Vierter Titel 'Gemeinsame Vorschriften' mit §§ 166a bis 166c.
- § 167 und 168: Streichung des Fünften Abschnitts 'Aus Gründen ihrer Nationalität Geschädigte' und der §§ 167 und 168.
- § 169: Neue Vorschriften für die Festsetzung und Fälligkeit von Ansprüchen, sowie Zinsansprüche.
- § 169a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Auszahlung der Entschädigung an die Erben.
- § 171 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Neue Vorschriften für Härteausgleich, einschließlich Leistungen und Darlehen.
- § 171 Abs. 1 Satz 5: Neuer Satz 5: Höchstbetrag des Darlehens zur Wohnraumbeschaffung beträgt 5000 DM.
- § 171 Abs. 2: Neuer Absatz 2: Erweiterung der Voraussetzungen für Härteausgleich.
- § 175 Abs. 4: Neuer Absatz 4: Vorschriften für die Entscheidung über Ansprüche auf Krankenversorgung.
- § 175a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Bindung der Entschädigungsorgane an gerichtliche Entscheidungen.
- § 177a: Neuer Paragraph: Vorschriften für Leistungsvorbehalte.
- § 180 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Vermutung des Todes von Verfolgten.
- § 181 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erteilung des Erbscheins für Entschädigungsansprüche.
- § 185 Abs. 1: Eingefügte Worte: 'und 4'.
- § 185 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d: Eingefügte Worte: 'und im Gebiet der Freien Stadt Danzig'.
- § 185 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung von 'Buchstaben d bis f' durch 'Buchstaben d bis g'.
- § 185 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit des Hinterbliebenen.
- § 185 Abs. 4: Ersetzung von '§ 4 Abs. 5' durch '§ 4 Abs. 7'.
- § 185 Abs. 5: Ersetzung von 'In allen übrigen Fällen' durch 'In den Fällen der §§ 149 bis 166a'.
- § 185 Abs. 6 und 7: Neue Absätze 6 und 7: Vorschriften für die Zuständigkeit bei fehlender Zuständigkeit und für ererbte Ansprüche.
- § 185 Abs. 6 (bisher): Bisheriger Absatz 6 wird zu Absatz 8.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-04-07 — Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (3. DV-BEG)
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 157
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 1: Definition des Schadens im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen
§ 1 Abs. 3: Streichung der Worte 'vorsätzlich oder leichtfertig' und Ergänzung einer neuen Nummer 4

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-12-19Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Achte Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 945
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
Anlage 1 zu § 10: Neue Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen für verschiedene Dienstgrade und Zeiträume
§ 10 Abs. 1 Satz 1: Leistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes auf die Beihilfe anzurechnen
§ 10 Abs. 3 bis 5: Leistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes und des Artikels 1 des Abkommens vom 5. Oktober 1960 anzurechnen
§ 10: Neufassung des gesamten § 10 zur Anrechnung von Leistungen auf die Entschädigung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 106: Bestimmungen zur Bemessung der Entschädigung nach den Vorschriften des Besoldungs- und Versorgungsrechts
§ 106 Satz 2: Neufassung des Satzes 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 108: Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften auf Berufssoldaten
§ 108 Abs. 2: Änderung des Zitats

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 109: Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften auf Angestellte und Arbeiter
§ 109: Neufassung des § 109

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-03-23 — Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 269
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 11: Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens: Die Kapitalentschädigung wird nur insoweit gekürzt, als der errechnete Betrag zusammen mit dem durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielten Einkommen die erreichbaren Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten übersteigt.
§ 11 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Berechnung von Geldansprüchen für die Zeit vor dem 1. Juli 1948

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 110: Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften auf Angestellte und Arbeiter ohne Versorgungsanspruch
§ 110 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 112: Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften auf Verfolgte im Dienst von Religionsgesellschaften
§ 112 Satz 1: Einfügung zusätzlicher Worte

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 114
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 114: Bestimmungen zur Entschädigung bei Nichtaufnahme einer Erwerbstätigkeit trotz abgeschlossener Berufsausbildung
Artikel I Nr. 66 (§ 114 Abs. 2 BEG) und Nr. 67 (§ 114a BEG): Entschädigungen für Schaden in der Ausbildung werden auf den Anspruch nach § 114 Abs. 2 und § 114a BEG angerechnet.
§ 114 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
§ 114 a: Einfügung eines neuen § 114 a

7
beg/§114a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 114a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
Artikel I Nr. 66 (§ 114 Abs. 2 BEG) und Nr. 67 (§ 114a BEG): Entschädigungen für Schaden in der Ausbildung werden auf den Anspruch nach § 114 Abs. 2 und § 114a BEG angerechnet.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 115
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 115: Bestimmungen zur Entschädigung für Schaden in der Berufsausbildung
§ 115 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 116
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 116: Bestimmungen zur Beihilfe für die Nachholung der Berufsausbildung
§ 116: Neufassung des § 116

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 118: Bestimmungen zur Entschädigung als Ersatz für die fehlende Ausbildung
§ 118: Streichung des § 118

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 119: Bestimmungen zur Beihilfe für die Nachholung der Berufsausbildung von Kindern
§ 119 Abs. 3 Satz 2: Erhöhung des Betrags von 5000 auf 10000 DM
§ 119 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes 3
§ 119 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4

View File

@@ -1,7 +1,13 @@
# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 126: Neue Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur Durchführung verschiedener Bestimmungen.
§ 126 Abs. 1 Satz 1: Änderung des Zitats
§ 126 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Satzes 3
§ 126 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 3
§ 126 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-03-23 — Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 281
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 128 Abs. 3: Erhöhung der Pauschsätze bei günstigeren Entschädigungen
§ 128 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-03-23 — Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 281
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 129 Abs. 3: Erhöhung der Pauschsätze bei günstigeren Entschädigungen
§ 129 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1

7
beg/§12a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 12a: Einfügung eines neuen § 12a zur Minderung von Rente bei Erhöhung von Leistungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-12-19Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Achte Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 945
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
Anlage zu §§ 13 und 14: Neue Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen für verschiedene Dienstgrade und Lebensalter
§ 13: Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5 zur Entschädigung für Schaden an Leben

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 138: Neue Regelung für die Wiedergutmachung bei Schaden in der Sozialversicherung.
§ 138: Änderung des letzten Halbsatzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 139: Neue Regelung für die Wiedergutmachung bei Schaden in der Kriegsopferversorgung.
§ 139: Neufassung des § 139

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 140: Neue Regelung für die Vererblichkeit und Übertragbarkeit von Ansprüchen.
§ 140 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 140 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 141: Neue Regelung für die Soforthilfe für Rückwanderer.
§ 141: Einführung des neuen Neunten Titels 'Krankenversorgung' mit § 141a bis § 141c.
§ 141: Neufassung des § 141

7
beg/§141c.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 141c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 141c: Einführung des neuen Zehnten Titels 'Zusammen­treffen von Ansprüchen auf Entschädigung für Schaden an Leben, Schaden an Körper oder Gesundheit und Schaden im beruflichen Fortkommen' mit § 141d bis § 141k.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 142
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 142: Neue Vorschriften für den Anspruch von juristischen Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen auf Entschädigung
Artikel I Nr. 83 (§ 142 BEG): Entschädigungen für Schaden an Eigentum oder Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts werden auf die entsprechende Entschädigung der einzelnen Gesellschafter angerechnet.
§ 142 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Anspruch von juristischen Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen auf Entschädigung.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 143
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 143: Neue Vorschriften für die Existenzbedingungen von juristischen Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen für den Anspruch auf Entschädigung
§ 143 Abs. 1 Nr. 2: Neue Vorschriften für den Fall, dass eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung ihren Sitz oder ihre Verwaltung vor dem 31. Dezember 1952 aus dem Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder dem Gebiet der Freien Stadt Danzig in das Ausland verlegt hat.
§ 143 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für den Fall, dass eine juristische Person, Anstalt oder Personenvereinigung im Reichsgebiet nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 oder im Gebiet der Freien Stadt Danzig Eigentum oder Vermögen hatte.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 146
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 146: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Eigentum und Vermögen
§ 146 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Eigentum und für Schaden an Vermögen.
§ 146 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Fall, dass ein Angehöriger der Gemeinschaft für Schaden im beruflichen Fortkommen für eine von ihm für die Gemeinschaft ausgeübte Arbeitstätigkeit Anspruch hat.

7
beg/§148a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 148a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 148a: Einführung des neuen § 148a zur Gewährung eines Härteausgleichs für gemeinnützige juristische Personen, Anstalten oder Personenvereinigungen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 150
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12Sechste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I Nr. 42
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 150 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'mindestens zwei und höchstens vier Wochen' durch 'mindestens acht und höchstens zehn Wochen'
§ 150: Neue Vorschriften für den Anspruch von Verfolgten aus den Vertreibungsgebieten auf Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit, für Schaden an Freiheit, für Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben und für Schaden im beruflichen Fortkommen.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 153: Neue Vorschriften für die Entschädigung für Schaden durch Zahlung von Sonderabgaben für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
§ 153 Abs. 1 Satz 2: Neue Voraussetzung für Entschädigung: Verfolgter muss vor dem 1. August 1945 die genannten Gebiete endgültig verlassen haben.
§ 153 Abs. 3: Neuer Satz 2: § 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 154
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 154: Neue Vorschriften für die Entschädigung für Schaden im beruflichen Fortkommen für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
§ 154 Abs. 1: Neue Vorschriften für Entschädigung im beruflichen Fortkommen, einschließlich Sonderregelung für § 110.
§ 154 Abs. 2: Neuer Absatz 2: Voraussetzung für Anspruch ist, dass der Verfolgte vor dem 1. August 1945 die genannten Gebiete endgültig verlassen hat.
§ 154 Abs. 2 (bisher): Bisheriger Absatz 2 wird zu Absatz 3.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 156: Neue Vorschriften für die Wahl zwischen Kapitalentschädigung und Rente für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
§ 156 Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 84 und 84a sowie für den Monatsbetrag der Rente.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 157: Neue Vorschriften für die Rente für Hinterbliebene von Verfolgten aus den Vertreibungsgebieten
§ 157 Abs. 1 Satz 1: Eingefügte Worte: 'nach Festsetzung oder rechtskräftiger gerichtlicher Zuerkennung der Rente und'.
§ 157 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Monatsbetrag der Rente für Witwen und Kinder.
§ 157 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Anspruch, wenn die Ehe nach dem 29. Juni 1956 geschlossen wurde.

7
beg/§157a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 157a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 157a: Neuer Paragraph: Vorschriften für den Fall, dass der Verfolgte vor Festsetzung der Rente verstorben ist.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 158: Neue Vorschriften für die Verurteilbarkeit und Übertragbarkeit des Anspruchs auf Entschädigung für Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
§ 158: Ersetzung von Zitaten: '157' durch '157a' und '§ 140 Abs. 1 bis 3' durch '§ 140 Abs. 1 bis 4'.

7
beg/§159a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 159a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 159a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 160
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 160: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für verfolgte Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention
§ 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von Absatz 2 wird gestrichen.
§ 160 Abs. 4: Ersetzung von Zitaten: '§§ 150 bis 159' durch '§§ 150 bis 159a'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 163
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 163: Neue Vorschriften für die Kapitalentschädigung für verfolgte Staatenlose und Flüchtlinge
§ 163 Abs. 1: Ersetzung von Zitaten: '§§ 17 bis 22' durch '§§ 17 bis 21'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 164
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 164: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für verfolgte Staatenlose und Flüchtlinge, die Staatsangehörige eines Staates sind, der Ersatz für Eingliederungskosten erhält
§ 164 Abs. 2: Ersetzung von 'hat nur Anspruch auf Rente für Schäden an Leben' durch 'hat Anspruch auf Entschädigung für Schaden an Leben nach Maßgabe des § 163'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 165
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 165: Neue Vorschriften für den Härteausgleich für verfolgte Staatenlose und Flüchtlinge
§ 165: Neue Vorschriften für Härteausgleich und Anwendung für bestimmte Personenkreise.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 166
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 166: Neue Vorschriften für die Anwendung von §§ 160 bis 165 auf Staatenlose, die nach Artikel 1 F der Genfer Konvention von der Anerkennung als Flüchtlinge ausgeschlossen wären
§ 166: Neuer Vierter Titel 'Gemeinsame Vorschriften' mit §§ 166a bis 166c.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 167
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 167: Neue Vorschriften für den Anspruch auf Entschädigung für Personen, die aus Gründen ihrer Nationalität geschädigt wurden
§ 167 und 168: Streichung des Fünften Abschnitts 'Aus Gründen ihrer Nationalität Geschädigte' und der §§ 167 und 168.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 169
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 169 Abs. 1: Neue Frist für die Befriedigung von Ansprüchen
§ 169 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Fälligkeit von Ansprüchen
§ 169 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Fälligkeit von Ansprüchen bei Verstorbenen
§ 169: Neue Vorschriften für die Festsetzung und Fälligkeit von Ansprüchen, sowie Zinsansprüche.

7
beg/§169a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 169a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 169a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Auszahlung der Entschädigung an die Erben.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-08-15Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes und Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 626
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
1. DV-BEG, § 17 Abs. 2: Neuer Absatz 2: '§ 16 Satz 2 gilt sinngemäß.'
§ 17 Abs. 1: Aenderung von Nummern 3 und 5 zur Erbfolge von Ansprüchen

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 171
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-05-24 — Fünfte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 531
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 171 Abs. 2: Definition von Versorgungseinrichtungen als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen aufgelöst
§ 171 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Neue Vorschriften für Härteausgleich, einschließlich Leistungen und Darlehen.
§ 171 Abs. 1 Satz 5: Neuer Satz 5: Höchstbetrag des Darlehens zur Wohnraumbeschaffung beträgt 5000 DM.
§ 171 Abs. 2: Neuer Absatz 2: Erweiterung der Voraussetzungen für Härteausgleich.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 172
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-07-20 — Fünfte Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 475
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 172 Abs. 4: Durchführung der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der Länder im Rechnungsjahr 1962
§ 172: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 175
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 175 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit der Entschädigungsorgane
§ 175 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Entscheidung über Genehmigungen und Zulassungen
§ 175 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Entscheidung über Voraussetzungen des Anspruchs
§ 175 Abs. 4: Neuer Absatz 4: Vorschriften für die Entscheidung über Ansprüche auf Krankenversorgung.

7
beg/§175a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 175a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 175a: Neuer Paragraph: Vorschriften für die Bindung der Entschädigungsorgane an gerichtliche Entscheidungen.

7
beg/§177a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 177a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 177a: Neuer Paragraph: Vorschriften für Leistungsvorbehalte.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 180
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 180 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Todesvermutung
§ 180 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Feststellung des Todeszeitpunkts
§ 180 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Vermutung des Todes von Verfolgten.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 181
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 181 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Vorlage von Erbscheinen
§ 181 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Erteilung von Erbscheinen
§ 181 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Gebührenfreiheit bei Erteilung von Erbscheinen
§ 181 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Erteilung des Erbscheins für Entschädigungsansprüche.

View File

@@ -1,11 +1,21 @@
# § 185
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 185: Neufassung des § 185 zur Bestimmung der zuständigen Entschädigungsbehörden
§ 185 Abs. 1: Eingefügte Worte: 'und 4'.
§ 185 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit der Entschädigungsbehörden
§ 185 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe d: Eingefügte Worte: 'und im Gebiet der Freien Stadt Danzig'.
§ 185 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur ortlichen Zuständigkeit der Entschädigungsbehörden
§ 185 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung von 'Buchstaben d bis f' durch 'Buchstaben d bis g'.
§ 185 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit des Hinterbliebenen.
§ 185 Abs. 4: Ersetzung von '§ 4 Abs. 5' durch '§ 4 Abs. 7'.
§ 185 Abs. 5: Ersetzung von 'In allen übrigen Fällen' durch 'In den Fällen der §§ 149 bis 166a'.
§ 185 Abs. 6 und 7: Neue Absätze 6 und 7: Vorschriften für die Zuständigkeit bei fehlender Zuständigkeit und für ererbte Ansprüche.
§ 185 Abs. 6 (bisher): Bisheriger Absatz 6 wird zu Absatz 8.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 187
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 187: Neufassung des § 187 zur Bestimmung der zuständigen Entschädigungsbehörden für Hinterbliebene
§ 187 Abs. 3: Absatz 3 von § 187 wird gestrichen

View File

@@ -1,9 +1,13 @@
# § 189
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-07-04 — Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 663
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 189 Abs. 1: Neufassung des § 189 Abs. 1
§ 189 Abs. 3: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
§ 189 Abs. 1: Einfügung von Unterabsatz (1)
§ 189: Neue Fassung für § 189, insbesondere Antragsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§ 189 a: Einfügung von § 189 a, insbesondere Anmeldefrist für Ansprüche
§ 189 b: Einfügung von § 189 b, insbesondere Anmeldefrist für ererbte Ansprüche

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 19: Neufassung des § 19, der die monatlichen Mindestbeträge der Rente festlegt.
§ 19: Neufassung des gesamten § 19 zur Festsetzung des monatlichen Mindestbetrags der Rente

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 190
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 190: Neufassung des § 190 zur Bestimmung des Inhalts des Antrags
§ 190 a: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
§ 190 a: Einfügung von § 190 a, insbesondere Nachholung von Angaben bei Anträgen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 193
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 193: Neufassung des § 193 zur Bestimmung der Einsicht in die Akten
§ 193 Abs. 3: Neuer Satz 2 in § 193 Abs. 3, insbesondere Versendung von Akten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 195
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 195: Neufassung des § 195 zur Bestimmung der Form des Bescheids
§ 195 Abs. 2 Nr. 2: Neue Fassung für § 195 Abs. 2 Nr. 2, insbesondere Entscheidungsformel

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 196
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 196: Neufassung des § 196 zur Bestimmung der Zustellung des Bescheids
§ 196 Abs. 2: Neue Fassung für § 196 Abs. 2, insbesondere Zustellung des Bescheids an Witwen/Witwer

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 197
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 197: Neufassung des § 197 zur Bestimmung der Zustellung
§ 197 a: Einfügung von § 197 a, insbesondere Zeitpunkt der Festsetzung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 199
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 199: Neufassung des § 199 zur Bestimmung des Wahlrechts bei Ansprüchen für Schaden im beruflichen Fortkommen
§ 199: Neue Fassung für § 199, insbesondere Festsetzung von Ansprüchen und Wahlrechte

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 200
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 200: Neufassung des § 200 zur Bestimmung der Widerrufsmöglichkeit bei Verwirkungsgründen
§ 200 Abs. 1: Streichung des Zitats § 167 Abs. 2 und 3 in § 200 Abs. 1

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 204
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 204: Neufassung des § 204 zur Bestimmung der Rückforderung von Leistungen
§ 204 Abs. 2: Ersetzung der Worte „im Falle des § 201

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 206
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 206: Neufassung des § 206 zur Bestimmung der Neubewertung von Ansprüchen
§ 206: bleibt unberührt
§ 206 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4 in § 206, insbesondere Anwendung für Anspruch auf Krankenversorgung
§ 206 a: Einfügung von § 206 a, insbesondere Neuer Bescheid bei weiteren Ansprüchen

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 207
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 207: Neufassung des § 207 zur Bestimmung der Gebührenfreiheit
§ 207 Abs. 1: Neuer Satz 4 in § 207 Abs. 1, insbesondere Zwangsvollstreckung
§ 207 Abs. 3: Neue Fassung für § 207 Abs. 3, insbesondere gebührenfreie Ausstellung von Personenstandsurkunden

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-12-19Achte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Achte Ausnahmeverordnung zur StVZO)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 945
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 21 a: Neue Mindestbeträge der Rente für verschiedene Gruppen und Zeiträume
§ 21 b: Neue Mindestbeträge der Rente für Verfolgte ab 65 Jahren (Frauen ab 60 Jahren)
§ 21: Neufassung des gesamten § 21 zur Neufestsetzung der Rente bei Veränderung der Verhältnisse

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 213
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 213: Neue Vorschriften für die Klage des Landes auf Abweisung des Anspruchs auf Entschädigung
§ 213: Neue Fassung für § 213, insbesondere Klage bei Verwirkungs- oder Entziehungsgründen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 219
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 219: Neue Vorschriften für die Revision an den Bundesgerichtshof
§ 219 Abs. 2: Neue Nummer 2 in § 219 Abs. 2, insbesondere Abweichung von Urteilen des Bundesgerichtshofs

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-08-15Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes und Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 626
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
3. DV-BEG, § 22 a: Neue Fassung des § 22 a mit aktualisierten Höchstbeträgen der Rente
3. DV-BEG, Besoldungsübersicht (Anlage 5 zu § 22): Neue Fassung der Besoldungsübersicht mit aktualisierten Beträgen
§ 22: Streichung des gesamten § 22

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 225
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 225: Neue Vorschriften für die Gebühren- und Auslagenfreiheit im Verfahren vor den Entschädigungsgerichten
§ 225 Abs. 3: Neue Fassung für § 225 Abs. 3, insbesondere Berechnung des Streitwerts

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 227
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 227: Neue Vorschriften für die Erstattung von Gebühren und Auslagen der Rechtsanwälte
Fünfter Titel nach § 227: Einfügung des Fünften Titels, insbesondere Verfahrensvorschriften für den Anspruch auf Krankenversorgung

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 237
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 237 Abs. 1: Wahlrecht nicht ausgeschlossen, wenn Entschädigung nach bisherigen Vorschriften erhalten
§ 237 Abs. 2: Entschädigung auf Rente angerechnet
§ 237 Abs. 1: Neue Fassung für § 237 Abs. 1, insbesondere Wahlrecht bei Entschädigung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 238
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 238: Weitergehende Regelung für Verfolgte mit Beziehung zu deutschen Gebieten außerhalb des Geltungsbereichs
§ 238 a: Einfügung von § 238 a, insbesondere Wohnsitz- und Aufenthaltsbedingungen

7
beg/§238a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 238a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 238a: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 239
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 239: Bundesregierung ermächtigt, Globalregelungen für Personengruppen ohne räumliche Beziehung zum Geltungsbereich zu treffen
§ 239 Satz 1: Ersetzung des Zitats §§ 149 bis 166u durch §§ 149 bis 166b

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 25: Neufassung des § 25, der die Berechnung der Kapitalentschädigung regelt.
§ 25 Abs. 1: Streichung von Satz 2
§ 25 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'vor der Währungsumstellung' durch 'vor dem 1. Juli 1948'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 26: Neufassung des § 26, der die Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Ansprüche regelt.
§ 26 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 zur Erbfolge von Ansprüchen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 28: Neufassung des § 28, der den Anspuch auf Entschädigung für Schaden an Körper oder Gesundheit regelt.
§ 28 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 30: Neufassung des § 30, der die Vorschriften für Heilverfahren regelt.
§ 30 bis 37: entsprechende Anwendung in verschiedenen Kontexten
§ 30 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2 zur Anwendung von Bestimmungen des Bundesbeamtengesetzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 31: Neufassung des § 31, der die Rente im Falle einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit regelt.
§ 31: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Vermutung der verfolgungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 32: Neufassung des § 32, der die monatlichen Mindestbeträge der Rente bei Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit regelt.
§ 32: Neufassung der Absätze 1 und 2 zur Festsetzung des monatlichen Mindestbetrags der Rente

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-08-15Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes und Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 626
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
3. DV-BEG, § 33 a: Neue Fassung des § 33 a mit aktualisierten Höchstbeträgen der Rente
§ 33: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bemessung der Minderung und Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 34: Neufassung des § 34, der die Bemessung der Rente bei mehreren Ursachen der Erwerbsminderung regelt.
§ 34: Einfügung von 'Abs. 1' zwischen '§ 37' und 'Satz 2'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 35: Neue Regelung zur Neubemessung der Rente bei Veränderung der zugrunde liegenden Verhältnisse
§ 35: Neufassung des gesamten § 35

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 37: Neue Regelung zur Berechnung der Kapitalentschädigung
§ 37 Abs. 1: Einfügung von '§ 141 e bleibt unberührt.' als neuer Satz 2
§ 37 Abs. 3: Ersetzung von 'vor der Währungsumstellung' durch 'vor dem 1. Juli 1948'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 38: Neue Regelung zum Hausgeld für Verfolgte mit Verdienstausfall
§ 38 Satz 1: Ersetzung von '§ 31 Abs. 5' durch '§ 31 Abs. 6'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-08-15Vierte Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes und Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 626
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
3. DV-BEG, § 39 Abs. 3: Neuer Absatz 3: Vorschriften zur Verrechnung der Entschädigung
§ 39 Abs. 2: Einfügung von '§ 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-23 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c, zweiter Halbsatz des Bundesentschädigungsgesetzes in der Fassung der Anlage zu Artikel I des Gesetzes vom 29. Juni 1956
> Fundstelle: BGBl. 1961 I Nr. 67
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c, zweiter Halbsatz: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
§ 4: Neufassung des gesamten § 4 mit neuen Voraussetzungen für den Anspruch auf Entschädigung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 41: Neue Regelung zur Leistung für Hinterbliebene bei Tod des Verfolgten
§ 41: Neufassung des gesamten § 41

7
beg/§41a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 41a: Einfügung des neuen § 41a

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 42: Neue Regelung zur Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen
§ 42 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '§§ 28 bis 41' durch '§§ 28 bis 41a'
§ 42 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatz 2
§ 42 Abs. 3: Verschiebung des bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3 und Streichung von '(Abs. 1)'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 43: Neue Regelung zum Anspruch auf Entschädigung für Freiheitsentziehung
§ 43 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Ersetzung des Punktes durch Semikolon und Einfügung eines neuen Halbsatzes

15
beg/§433.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 433 Abs. 1: Die Abhängigkeit des Anspruchs, seiner Vererblichkeit oder des Wahlrechts bei Ansprüchen für Schaden im beruflichen Fortkommen von den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung wird angepasst.
§ 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für den Fall, dass der Verfolgte seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes vor der Entscheidung über den Anspruch auf Soforthilfe wieder aufgegeben hat.
§ 433 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Verrechnung der Soforthilfe mit der Entschädigung für Schaden an Eigentum und für Schaden an Vermögen.
§ 433 Abs. 6: Neue Vorschriften für den Anspruch auf eine Soforthilfe in Höhe von 3000 DM für Verfolgte, denen die Freiheit mindestens auf die Dauer von drei Jahren entzogen worden ist.
§ 433 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Anspruchs auf Soforthilfe.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 44: Neue Regelung zur Abhängigkeit der Entschädigung von der Aufhebung oder Änderung einer strafgerichtlichen Verurteilung
§ 44 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-06-29 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 559
> Station: 1965-09-18 — Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 46: Neue Regelung zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit des Anspruchs auf Entschädigung für Freiheitsentziehung
§ 46 Abs. 2: Einfügung von '§ 13 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.' als neuer Satz 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12Sechste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I Nr. 42
> Station: 1965-09-18Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG-Schlußgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1315
§ 47 a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2: Gilt entsprechend
§ 47: Einfügung von 'Hat der Verfolgte unter falschem Namen gelebt, so wird vermutet, daß er in der Illegalität unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat.' als neuer Absatz 2

Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More