BGBl. 1992 I S. 2246 · Änderung · Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246 Inkrafttreten: 1993-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1992-12-29 BGBl-Id: bgbl1-1992-59-1
This commit is contained in:
@@ -1,88 +1,15 @@
|
||||
# AFÖG — 1992-12-23
|
||||
# AFÖG — 1992-12-29
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
|
||||
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2044
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01; 1992-12-24 (Artikel 9 und bestimmte Teile von Artikel 1 und 3)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/57#page=24
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen im Arbeitsförderungsgesetz, insbesondere bezüglich Förderung von Frauen, Prüfung von ausländischen Arbeitnehmern und Regelungen für Altersübergangsgeld.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=98
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens, insbesondere bezüglich der Haftung des Bundes, der Kreditaufnahme und der Anwendung der Bundeshaushaltsordnung.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt 111 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Maßgabe ist nicht mehr anzuwenden.
|
||||
- § 433 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Förderung von Arbeiten im Bereich der Umweltsanierung, sozialen Diensten und Jugendhilfe.
|
||||
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Gewährung von Zuschüssen zu den Lohnkosten von zugewiesenen Arbeitnehmern.
|
||||
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Durchführung der Absätze 2 bis 4 durch die Bundesanstalt.
|
||||
- § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Streichung der Wörter 'zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten'
|
||||
- § 103 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten' durch 'der Arbeitsberatung'
|
||||
- § 103 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten' durch 'der Arbeitsberatung'
|
||||
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Wörter 'oder des nach § 62 a Abs. 5 erloschenen Anspruchs auf Eingliederungsgeld'
|
||||
- § 110 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2
|
||||
- § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c: Neufassung des Buchstabens c
|
||||
- § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 113 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 117 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 117: Einfügung von § 117a
|
||||
- § 118: Einfügung von Absatz 3 und 4
|
||||
- § 120 Abs. 1: Einfügung von Wörtern und neuen Sätzen
|
||||
- § 127: Einfügung von § 128
|
||||
- § 132 Abs. 1: Einfügung von Wörtern in Satz 1 und 3
|
||||
- § 132a: Erfassung und Verarbeitung von Daten, Einfügung von Absatz 1a und 2a, Änderung in Absatz 4
|
||||
- § 134: Streichung von Teilsatz in Absatz 3a, Streichung von Absatz 3b, Einfügung von Satz in Absatz 4
|
||||
- § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'oder Absatz 3 b'
|
||||
- § 2 Nr. 5: Ersetzung des Kommas durch ein Semikolon und Einfügung eines Satzteils
|
||||
- § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3: Streichung der Wörter 'oder an einer Maßnahme zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten'
|
||||
- § 19a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Außenprüfung in Betrieben mit ausländischen Arbeitnehmern
|
||||
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 19 Abs. 1 Satz 1 auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen'
|
||||
- § 34 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'daß die Bundesanstalt vor Beginn der Maßnahme geprüft hat,' und Hinzufügen einer neuen Nummer 4
|
||||
- § 36: Einfügung einer neuen Nummer 1a
|
||||
- § 40a: Ersatz von 'ein Jahr lang' durch '360 Kalendertage', Streichung von Satz 3, Ersatz von 'vier Monate lang' durch '120 Kalendertage', Streichung von 'des Eingliederungsgeldes'
|
||||
- § 40b: Aufhebung des Paragraphen
|
||||
- § 41: Ersatz von 'Maßnahme, die nicht eine Fortbildungsmaßnahme im Sinne des Absatzes 1 ist,' durch 'Ausbildungs- oder Umschulungsmaßnahme', Streichung von 'für Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten und', Hinzufügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 41a: Aufhebung des Paragraphen
|
||||
- § 42 Abs. 2: Neufassung der Sätze 2 und 3
|
||||
- § 44: Ersatz von 'das der Bezieher' durch 'des Beziehers', Streichung von 'erzielt,', Ersatz von 'soweit das' durch 'für', Streichung von 'erzielt wird', Einfügung eines neuen Absatzes 7
|
||||
- § 46 Abs. 1: Ersatz von 'zwei Jahre lang' durch '720 Kalendertage'
|
||||
- § 49: Streichung der Sätze 2 und 3, Neufassung des Absatzes 2, Einfügung eines neuen Absatzes 4
|
||||
- § 53: Einfügung einer neuen Nummer 6b
|
||||
- § 54 Abs. 1 Satz 5: Ergänzung der Angabe 'und 4'
|
||||
- § 55a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, Einfügung von Wörtern in Absatz 2 und 3
|
||||
- § 56: Einfügung von Wörtern in Absatz 1, Streichung des Absatzes 2
|
||||
- § 57: Einfügung einer neuen Nummer 1, Neufassung des verbleibenden Satzteils
|
||||
- § 58: Einfügung der Angabe 'Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,' in Absatz 1, Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 1b, Ersatz von 'Abs. 3' durch 'Abs. 3 und 4'
|
||||
- § 59 Abs. 1 Satz 3: Ersatz von 'zwei Jahre lang' durch '720 Kalendertage'
|
||||
- § 59c: Einfügung von Wörtern nach 'Übergangsgeld'
|
||||
- § 59d: Einfügung eines neuen Absatzes 1a
|
||||
- § 59e Abs. 1 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes
|
||||
- §§ 62a bis 62e: Ersatz durch neue §§ 62a bis 62c
|
||||
- § 137 Abs. 1 a: Absatz 1a wird aufgehoben
|
||||
- § 141 b Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der den Anspruch auf Konkursausfallgeld auch im Fall des Todes des Arbeitnehmers vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zulässt
|
||||
- § 141 b Abs. 4: Wörter 'oder die Arbeit aufgenommen' eingefügt
|
||||
- Überschrift des Ersten Unterabschnitts des Fünften Abschnitts: Überschrift geändert von 'Gemeinsame Verfahrensvorschriften' zu 'Gemeinsame Leistungs- und Verfahrensvorschriften'
|
||||
- § 142: Neuer Paragraph eingefügt, der die Geltung von Ansprüchen auf Sozialleistungen auch bei vergleichbaren Ansprüchen ausländischer Träger regelt
|
||||
- § 152 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1, die die Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten regelt
|
||||
- § 155 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz: Wörter 'sowie für den Zeitraum, während dessen der Anspruch nach § 117a ruht,' eingefügt
|
||||
- § 157 Abs. 3a: Neuer Absatz 3a eingefügt, der die Erstattung von Beiträgen regelt, wenn Leistungen zurückgefordert werden
|
||||
- § 168 Abs. 6: Neuer Absatz 6 eingefügt, der die Beitragspflicht von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften regelt
|
||||
- § 169c: Neuer Paragraph § 169d eingefügt, der die Beitragsfreiheit bei vergleichbaren Ansprüchen ausländischer Träger regelt
|
||||
- § 188 Satz 1: Wörter ', des Siebten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts' eingefügt
|
||||
- § 216 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Möglichkeit gibt, den Haushaltsplan in Kraft zu setzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
|
||||
- § 230 Abs. 1 Nr. 3a: Wörter '§ 19 a Abs. 1 oder entgegen' eingefügt
|
||||
- § 230 Abs. 1 Nr. 7b: Wörter '§ 19 a Abs. 1 oder entgegen' und 'in § 132 a Abs. 2 a und' eingefügt
|
||||
- § 237: Wörter '§ 118 Abs. 4,' eingefügt
|
||||
- § 238: Jahreszahl 1992 durch 1994 ersetzt
|
||||
- § 2421: Neuer Paragraph § 242m eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 1993 regelt
|
||||
- § 249a: Paragraph § 249a wird aufgehoben
|
||||
- § 249c Abs. 4, 6: Jahreszahl 1992 durch 1995 ersetzt
|
||||
- § 249c Abs. 5: Jahreszahl 1991 durch 1995 ersetzt
|
||||
- § 249c Abs. 3, 7, 23: Absätze 3, 7 und 23 werden aufgehoben
|
||||
- § 249d Nr. 1 Satz 1, Nr. 4: Jahreszahl 31. Dezember 1992 durch 31. Dezember 1995 ersetzt
|
||||
- § 249d Nr. 10, 10a: Neue Nummern 10 und 10a eingefügt, die die Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung regeln
|
||||
- § 249e Abs. 2 Nr. 1: Neue Formulierung von Nummer 1, die die Antragsfrist für Altersübergangsgeld regelt
|
||||
- § 249e Abs. 3: Neue Nummer 5 hinzugefügt, die die Anwendung von § 125 Abs. 2 regelt
|
||||
- § 249e Abs. 4: Neue Sätze hinzugefügt, die die Ruhe des Anspruchs auf Altersübergangsgeld regeln
|
||||
- § 249e Abs. 8: Absatz 8 wird aufgehoben
|
||||
- § 249g: Neuer Paragraph § 249h eingefügt, der die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt, sozialer Dienste oder Jugendhilfe regelt
|
||||
- § 159: Neufassung des § 159, der nun die §§ 173 bis 177 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anwendet und spezielle Regelungen für landwirtschaftliche Krankenkassen einführt.
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -41,3 +41,4 @@
|
||||
- **1991-12-28** · BGBl. 1991 I S. 2324 — Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes
|
||||
- **1992-08-04** · BGBl. 1992 I S. 1398 — Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlicheren Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)
|
||||
- **1992-12-23** · BGBl. 1992 I S. 2044 — Gesetz zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen
|
||||
- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2246 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
|
||||
@@ -1,76 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet E Abschnitt 111 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Maßgabe ist nicht mehr anzuwenden.
|
||||
- § 433 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Förderung von Arbeiten im Bereich der Umweltsanierung, sozialen Diensten und Jugendhilfe.
|
||||
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Gewährung von Zuschüssen zu den Lohnkosten von zugewiesenen Arbeitnehmern.
|
||||
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Durchführung der Absätze 2 bis 4 durch die Bundesanstalt.
|
||||
- § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b: Streichung der Wörter 'zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten'
|
||||
- § 103 Abs. 4: Ersetzung der Wörter 'zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten' durch 'der Arbeitsberatung'
|
||||
- § 103 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten' durch 'der Arbeitsberatung'
|
||||
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Wörter 'oder des nach § 62 a Abs. 5 erloschenen Anspruchs auf Eingliederungsgeld'
|
||||
- § 110 Satz 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2
|
||||
- § 111 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchstabe c: Neufassung des Buchstabens c
|
||||
- § 112 Abs. 5 Nr. 4 Satz 2: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 113 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 117 Abs. 2 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 117: Einfügung von § 117a
|
||||
- § 118: Einfügung von Absatz 3 und 4
|
||||
- § 120 Abs. 1: Einfügung von Wörtern und neuen Sätzen
|
||||
- § 127: Einfügung von § 128
|
||||
- § 132 Abs. 1: Einfügung von Wörtern in Satz 1 und 3
|
||||
- § 132a: Erfassung und Verarbeitung von Daten, Einfügung von Absatz 1a und 2a, Änderung in Absatz 4
|
||||
- § 134: Streichung von Teilsatz in Absatz 3a, Streichung von Absatz 3b, Einfügung von Satz in Absatz 4
|
||||
- § 136 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Streichung der Wörter 'oder Absatz 3 b'
|
||||
- § 2 Nr. 5: Ersetzung des Kommas durch ein Semikolon und Einfügung eines Satzteils
|
||||
- § 15 Abs. 3 Satz 2 und 3: Streichung der Wörter 'oder an einer Maßnahme zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten'
|
||||
- § 19a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Außenprüfung in Betrieben mit ausländischen Arbeitnehmern
|
||||
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 19 Abs. 1 Satz 1 auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen'
|
||||
- § 34 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'daß die Bundesanstalt vor Beginn der Maßnahme geprüft hat,' und Hinzufügen einer neuen Nummer 4
|
||||
- § 36: Einfügung einer neuen Nummer 1a
|
||||
- § 40a: Ersatz von 'ein Jahr lang' durch '360 Kalendertage', Streichung von Satz 3, Ersatz von 'vier Monate lang' durch '120 Kalendertage', Streichung von 'des Eingliederungsgeldes'
|
||||
- § 40b: Aufhebung des Paragraphen
|
||||
- § 41: Ersatz von 'Maßnahme, die nicht eine Fortbildungsmaßnahme im Sinne des Absatzes 1 ist,' durch 'Ausbildungs- oder Umschulungsmaßnahme', Streichung von 'für Maßnahmen zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten und', Hinzufügen eines neuen Satzes
|
||||
- § 41a: Aufhebung des Paragraphen
|
||||
- § 42 Abs. 2: Neufassung der Sätze 2 und 3
|
||||
- § 44: Ersatz von 'das der Bezieher' durch 'des Beziehers', Streichung von 'erzielt,', Ersatz von 'soweit das' durch 'für', Streichung von 'erzielt wird', Einfügung eines neuen Absatzes 7
|
||||
- § 46 Abs. 1: Ersatz von 'zwei Jahre lang' durch '720 Kalendertage'
|
||||
- § 49: Streichung der Sätze 2 und 3, Neufassung des Absatzes 2, Einfügung eines neuen Absatzes 4
|
||||
- § 53: Einfügung einer neuen Nummer 6b
|
||||
- § 54 Abs. 1 Satz 5: Ergänzung der Angabe 'und 4'
|
||||
- § 55a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, Einfügung von Wörtern in Absatz 2 und 3
|
||||
- § 56: Einfügung von Wörtern in Absatz 1, Streichung des Absatzes 2
|
||||
- § 57: Einfügung einer neuen Nummer 1, Neufassung des verbleibenden Satzteils
|
||||
- § 58: Einfügung der Angabe 'Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,' in Absatz 1, Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 1b, Ersatz von 'Abs. 3' durch 'Abs. 3 und 4'
|
||||
- § 59 Abs. 1 Satz 3: Ersatz von 'zwei Jahre lang' durch '720 Kalendertage'
|
||||
- § 59c: Einfügung von Wörtern nach 'Übergangsgeld'
|
||||
- § 59d: Einfügung eines neuen Absatzes 1a
|
||||
- § 59e Abs. 1 erster Halbsatz: Neufassung des ersten Halbsatzes
|
||||
- §§ 62a bis 62e: Ersatz durch neue §§ 62a bis 62c
|
||||
- § 137 Abs. 1 a: Absatz 1a wird aufgehoben
|
||||
- § 141 b Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der den Anspruch auf Konkursausfallgeld auch im Fall des Todes des Arbeitnehmers vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zulässt
|
||||
- § 141 b Abs. 4: Wörter 'oder die Arbeit aufgenommen' eingefügt
|
||||
- Überschrift des Ersten Unterabschnitts des Fünften Abschnitts: Überschrift geändert von 'Gemeinsame Verfahrensvorschriften' zu 'Gemeinsame Leistungs- und Verfahrensvorschriften'
|
||||
- § 142: Neuer Paragraph eingefügt, der die Geltung von Ansprüchen auf Sozialleistungen auch bei vergleichbaren Ansprüchen ausländischer Träger regelt
|
||||
- § 152 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1, die die Rücknahme von rechtswidrigen Verwaltungsakten regelt
|
||||
- § 155 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz: Wörter 'sowie für den Zeitraum, während dessen der Anspruch nach § 117a ruht,' eingefügt
|
||||
- § 157 Abs. 3a: Neuer Absatz 3a eingefügt, der die Erstattung von Beiträgen regelt, wenn Leistungen zurückgefordert werden
|
||||
- § 168 Abs. 6: Neuer Absatz 6 eingefügt, der die Beitragspflicht von Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften regelt
|
||||
- § 169c: Neuer Paragraph § 169d eingefügt, der die Beitragsfreiheit bei vergleichbaren Ansprüchen ausländischer Träger regelt
|
||||
- § 188 Satz 1: Wörter ', des Siebten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts' eingefügt
|
||||
- § 216 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Möglichkeit gibt, den Haushaltsplan in Kraft zu setzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind
|
||||
- § 230 Abs. 1 Nr. 3a: Wörter '§ 19 a Abs. 1 oder entgegen' eingefügt
|
||||
- § 230 Abs. 1 Nr. 7b: Wörter '§ 19 a Abs. 1 oder entgegen' und 'in § 132 a Abs. 2 a und' eingefügt
|
||||
- § 237: Wörter '§ 118 Abs. 4,' eingefügt
|
||||
- § 238: Jahreszahl 1992 durch 1994 ersetzt
|
||||
- § 2421: Neuer Paragraph § 242m eingefügt, der die Anwendung von Vorschriften vor dem 1. Januar 1993 regelt
|
||||
- § 249a: Paragraph § 249a wird aufgehoben
|
||||
- § 249c Abs. 4, 6: Jahreszahl 1992 durch 1995 ersetzt
|
||||
- § 249c Abs. 5: Jahreszahl 1991 durch 1995 ersetzt
|
||||
- § 249c Abs. 3, 7, 23: Absätze 3, 7 und 23 werden aufgehoben
|
||||
- § 249d Nr. 1 Satz 1, Nr. 4: Jahreszahl 31. Dezember 1992 durch 31. Dezember 1995 ersetzt
|
||||
- § 249d Nr. 10, 10a: Neue Nummern 10 und 10a eingefügt, die die Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung regeln
|
||||
- § 249e Abs. 2 Nr. 1: Neue Formulierung von Nummer 1, die die Antragsfrist für Altersübergangsgeld regelt
|
||||
- § 249e Abs. 3: Neue Nummer 5 hinzugefügt, die die Anwendung von § 125 Abs. 2 regelt
|
||||
- § 249e Abs. 4: Neue Sätze hinzugefügt, die die Ruhe des Anspruchs auf Altersübergangsgeld regeln
|
||||
- § 249e Abs. 8: Absatz 8 wird aufgehoben
|
||||
- § 249g: Neuer Paragraph § 249h eingefügt, der die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt, sozialer Dienste oder Jugendhilfe regelt
|
||||
- § 159: Neufassung des § 159, der nun die §§ 173 bis 177 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anwendet und spezielle Regelungen für landwirtschaftliche Krankenkassen einführt.
|
||||
|
||||
7
afög/§159.md
Normal file
7
afög/§159.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 159
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 159: Neufassung des § 159, der nun die §§ 173 bis 177 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anwendet und spezielle Regelungen für landwirtschaftliche Krankenkassen einführt.
|
||||
@@ -1,22 +1,69 @@
|
||||
# AHSTATDV_2022 — 1991-06-25
|
||||
# AHSTATDV_2022 — 1992-12-29
|
||||
|
||||
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
|
||||
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 1268
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1991-06-26 (Tag nach der Verkündung)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/37#page=20
|
||||
- **Kurz:** Die Neunte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung fügt in verschiedenen Bestimmungen die Orte Rostock, Saßnitz und Warnemünde hinzu und streicht einige Vorschriften bezüglich der Deutschen Demokratischen Republik.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=98
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens, insbesondere bezüglich der Haftung des Bundes, der Kreditaufnahme und der Anwendung der Bundeshaushaltsordnung.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 1 Abs. 1 Nr. 1: Worte 'und außerhalb des Währun9sgebietes der Mark der Deutschen Demokratischen Republik' gestrichen
|
||||
- § 19 Abs. 2: Worte 'oder im Währungsgebiets der Mark der Deutschen Demokratischen Republik' gestrichen
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe c: Worte 'oder Grenzkontrollstelle' gestrichen
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Worte 'Ausgangszollstelle ist auch die Grenzkontrollstelle' gestrichen
|
||||
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- § 29 Nr. 1 Buchstabe b: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- § 30 Abs. 1 Nr. 16: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- Abschnitt I in der Befreiungsliste, Nr. 46: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 27: Text geändert zu 'Sicherung im Freizonenverkehr'
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 33: Text geändert zu 'Inkrafttreten'
|
||||
- Inhaltsübersicht, § 34: Angabe gestrichen
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Verweis von § 4 Abs. 9 auf § 4 Abs. 8
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e: Verweis von § 4 Abs. 11 auf § 4 Abs. 10
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f: Verweis von § 4 Abs. 14 auf § 4 Abs. 13
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Verweis von § 3 Abs. 5 auf § 3 Abs. 4
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d: Verweis von § 4 Abs. 8 auf § 4 Abs. 7
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e: Verweis von § 4 Abs. 12 auf § 4 Abs. 11
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f: Verweis von § 4 Abs. 13 auf § 4 Abs. 12
|
||||
- § 1 Abs. 3 Satz 1: Neuer Text für Einfuhr- und Ausfuhrarten
|
||||
- § 1 Abs. 4 Satz 2: Neuer Text für Anmeldung
|
||||
- § 2 Abs. 1: Text für Freihafen-Veredelung geändert
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Verweis von § 4 Abs. 9 auf § 4 Abs. 8
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b: Verweis von § 4 Abs. 11 auf § 4 Abs. 10
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c: Verweis von § 4 Abs. 14 auf § 4 Abs. 13
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 2: Text für Schiffbau und Zollfreigebiete geändert
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 3: Text für Zollfreigebiete geändert
|
||||
- § 2 Abs. 3 Nr. 4: Text für Zollfreigebiete geändert
|
||||
- § 2 Abs. 3 Nr. 7: Neue Nummer hinzugefügt
|
||||
- § 2 Abs. 4: Mehrere Verweise geändert
|
||||
- § 3 Abs. 1: Neuer Text für Lager
|
||||
- § 3 Abs. 2: Neuer Text für Einfuhr auf Lager
|
||||
- § 3 Abs. 4: Absatz aufgehoben
|
||||
- § 3 Abs. 5 und 6: Bisherige Absätze 5 und 6 werden Absätze 4 und 5
|
||||
- § 4 Abs. 1: Neuer Text für aktive Veredelung
|
||||
- § 4 Abs. 3: Text gestrichen
|
||||
- § 4 Abs. 4: Neuer Text für Einfuhr zur aktiven Veredelung
|
||||
- § 4 Abs. 6: Absatz aufgehoben
|
||||
- § 4 Abs. 7 bis 9: Bisherige Absätze 7 bis 9 werden Absätze 6 bis 8
|
||||
- § 4 Abs. 10: Neuer Text für wirtschaftliche Lohnveredelung
|
||||
- § 4 Abs. 11: Neuer Text für Einfuhr zur wirtschaftlichen Lohnveredelung
|
||||
- § 4 Abs. 12 bis 14: Bisherige Absätze 12 bis 14 werden Absätze 11 bis 13
|
||||
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Neuer Text für Warenbezeichnung
|
||||
- § 7 Abs. 2 Satz 4: Text für Behälter geändert
|
||||
- § 7 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
|
||||
- § 8 Abs. 4: Neuer Text für Statistischen Wert
|
||||
- § 9: Neuer Text für Wertstellung
|
||||
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Punkt hinzugefügt, nachfolgender Satzteil gestrichen
|
||||
- § 10 Abs. 2 Satz 3: Text für wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung geändert
|
||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 5
|
||||
- § 12 Abs. 2: Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 5
|
||||
- § 13 Abs. 2: Neuer Text für Schlüsselnummer
|
||||
- § 15 Abs. 3: Text für Anmeldeschein für die Ausfuhr geändert
|
||||
- § 15 Abs. 5 Satz 1: Neuer Text für Durchfuhr von Waren
|
||||
- § 18: Neuer Text für Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
|
||||
- § 22 Abs. 1 Nr. 1: Neuer Text für Einfuhr von Waren in Freizone
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Text für Zollfreigebiet geändert
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, aa: Text für Zollfreigebiet geändert
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, bb: Nummer aufgehoben
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, cc: Buchstabe umbenannt
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Neuer Text für Ausfuhr von Waren
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Text für Ausfuhrsendungen geändert
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e, bb: Nummer aufgehoben
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neuer Text für Umladung von Waren
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -3,3 +3,4 @@
|
||||
- **1989-02-15** · BGBl. 1989 I S. 203 — Neufassung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
|
||||
- **1989-11-30** · BGBl. 1989 I S. 2042 — Achte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
|
||||
- **1991-06-25** · BGBl. 1991 I S. 1268 — Neunte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
|
||||
- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2246 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
|
||||
@@ -1,10 +1,57 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 1 Abs. 1 Nr. 1: Worte 'und außerhalb des Währun9sgebietes der Mark der Deutschen Demokratischen Republik' gestrichen
|
||||
- § 19 Abs. 2: Worte 'oder im Währungsgebiets der Mark der Deutschen Demokratischen Republik' gestrichen
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe c: Worte 'oder Grenzkontrollstelle' gestrichen
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Worte 'Ausgangszollstelle ist auch die Grenzkontrollstelle' gestrichen
|
||||
- § 25 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- § 29 Nr. 1 Buchstabe b: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- § 30 Abs. 1 Nr. 16: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- Abschnitt I in der Befreiungsliste, Nr. 46: Worte 'oder Puttgarden' durch 'Puttgarden, Rostock, Saßnitz oder Warnemünde' ersetzt
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 27: Text geändert zu 'Sicherung im Freizonenverkehr'
|
||||
- Inhaltsübersicht zu § 33: Text geändert zu 'Inkrafttreten'
|
||||
- Inhaltsübersicht, § 34: Angabe gestrichen
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Verweis von § 4 Abs. 9 auf § 4 Abs. 8
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e: Verweis von § 4 Abs. 11 auf § 4 Abs. 10
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f: Verweis von § 4 Abs. 14 auf § 4 Abs. 13
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Verweis von § 3 Abs. 5 auf § 3 Abs. 4
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d: Verweis von § 4 Abs. 8 auf § 4 Abs. 7
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e: Verweis von § 4 Abs. 12 auf § 4 Abs. 11
|
||||
- § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f: Verweis von § 4 Abs. 13 auf § 4 Abs. 12
|
||||
- § 1 Abs. 3 Satz 1: Neuer Text für Einfuhr- und Ausfuhrarten
|
||||
- § 1 Abs. 4 Satz 2: Neuer Text für Anmeldung
|
||||
- § 2 Abs. 1: Text für Freihafen-Veredelung geändert
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Verweis von § 4 Abs. 9 auf § 4 Abs. 8
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b: Verweis von § 4 Abs. 11 auf § 4 Abs. 10
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c: Verweis von § 4 Abs. 14 auf § 4 Abs. 13
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 2: Text für Schiffbau und Zollfreigebiete geändert
|
||||
- § 2 Abs. 2 Nr. 3: Text für Zollfreigebiete geändert
|
||||
- § 2 Abs. 3 Nr. 4: Text für Zollfreigebiete geändert
|
||||
- § 2 Abs. 3 Nr. 7: Neue Nummer hinzugefügt
|
||||
- § 2 Abs. 4: Mehrere Verweise geändert
|
||||
- § 3 Abs. 1: Neuer Text für Lager
|
||||
- § 3 Abs. 2: Neuer Text für Einfuhr auf Lager
|
||||
- § 3 Abs. 4: Absatz aufgehoben
|
||||
- § 3 Abs. 5 und 6: Bisherige Absätze 5 und 6 werden Absätze 4 und 5
|
||||
- § 4 Abs. 1: Neuer Text für aktive Veredelung
|
||||
- § 4 Abs. 3: Text gestrichen
|
||||
- § 4 Abs. 4: Neuer Text für Einfuhr zur aktiven Veredelung
|
||||
- § 4 Abs. 6: Absatz aufgehoben
|
||||
- § 4 Abs. 7 bis 9: Bisherige Absätze 7 bis 9 werden Absätze 6 bis 8
|
||||
- § 4 Abs. 10: Neuer Text für wirtschaftliche Lohnveredelung
|
||||
- § 4 Abs. 11: Neuer Text für Einfuhr zur wirtschaftlichen Lohnveredelung
|
||||
- § 4 Abs. 12 bis 14: Bisherige Absätze 12 bis 14 werden Absätze 11 bis 13
|
||||
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Neuer Text für Warenbezeichnung
|
||||
- § 7 Abs. 2 Satz 4: Text für Behälter geändert
|
||||
- § 7 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
|
||||
- § 8 Abs. 4: Neuer Text für Statistischen Wert
|
||||
- § 9: Neuer Text für Wertstellung
|
||||
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Punkt hinzugefügt, nachfolgender Satzteil gestrichen
|
||||
- § 10 Abs. 2 Satz 3: Text für wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung geändert
|
||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 5
|
||||
- § 12 Abs. 2: Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 5
|
||||
- § 13 Abs. 2: Neuer Text für Schlüsselnummer
|
||||
- § 15 Abs. 3: Text für Anmeldeschein für die Ausfuhr geändert
|
||||
- § 15 Abs. 5 Satz 1: Neuer Text für Durchfuhr von Waren
|
||||
- § 18: Neuer Text für Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
|
||||
- § 22 Abs. 1 Nr. 1: Neuer Text für Einfuhr von Waren in Freizone
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Text für Zollfreigebiet geändert
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, aa: Text für Zollfreigebiet geändert
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, bb: Nummer aufgehoben
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, cc: Buchstabe umbenannt
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Neuer Text für Ausfuhr von Waren
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Text für Ausfuhrsendungen geändert
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e, bb: Nummer aufgehoben
|
||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neuer Text für Umladung von Waren
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,23 @@
|
||||
# § 1
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1991-06-25 — Neunte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1268
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 1 Nr. 1: Worte 'und außerhalb des Währun9sgebietes der Mark der Deutschen Demokratischen Republik' gestrichen
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d: Verweis von § 4 Abs. 9 auf § 4 Abs. 8
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe e: Verweis von § 4 Abs. 11 auf § 4 Abs. 10
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f: Verweis von § 4 Abs. 14 auf § 4 Abs. 13
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b: Verweis von § 3 Abs. 5 auf § 3 Abs. 4
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d: Verweis von § 4 Abs. 8 auf § 4 Abs. 7
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e: Verweis von § 4 Abs. 12 auf § 4 Abs. 11
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe f: Verweis von § 4 Abs. 13 auf § 4 Abs. 12
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 3 Satz 1: Neuer Text für Einfuhr- und Ausfuhrarten
|
||||
|
||||
§ 1 Abs. 4 Satz 2: Neuer Text für Anmeldung
|
||||
|
||||
11
ahstatdv_2022/§10.md
Normal file
11
ahstatdv_2022/§10.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 10
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Punkt hinzugefügt, nachfolgender Satzteil gestrichen
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 2 Satz 3: Text für wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung geändert
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 3 Satz 3: Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 5
|
||||
7
ahstatdv_2022/§12.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§12.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 12
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 12 Abs. 2: Verweis von § 3 Abs. 6 auf § 3 Abs. 5
|
||||
7
ahstatdv_2022/§13.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§13.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 13
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 13 Abs. 2: Neuer Text für Schlüsselnummer
|
||||
9
ahstatdv_2022/§15.md
Normal file
9
ahstatdv_2022/§15.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 15 Abs. 3: Text für Anmeldeschein für die Ausfuhr geändert
|
||||
|
||||
§ 15 Abs. 5 Satz 1: Neuer Text für Durchfuhr von Waren
|
||||
7
ahstatdv_2022/§18.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§18.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 18
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 18: Neuer Text für Erwerb und Veräußerung von Seeschiffen
|
||||
23
ahstatdv_2022/§2.md
Normal file
23
ahstatdv_2022/§2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,23 @@
|
||||
# § 2
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 1: Text für Freihafen-Veredelung geändert
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Verweis von § 4 Abs. 9 auf § 4 Abs. 8
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b: Verweis von § 4 Abs. 11 auf § 4 Abs. 10
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c: Verweis von § 4 Abs. 14 auf § 4 Abs. 13
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 2 Nr. 2: Text für Schiffbau und Zollfreigebiete geändert
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 2 Nr. 3: Text für Zollfreigebiete geändert
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 3 Nr. 4: Text für Zollfreigebiete geändert
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 3 Nr. 7: Neue Nummer hinzugefügt
|
||||
|
||||
§ 2 Abs. 4: Mehrere Verweise geändert
|
||||
7
ahstatdv_2022/§22.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§22.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 22
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 22 Abs. 1 Nr. 1: Neuer Text für Einfuhr von Waren in Freizone
|
||||
@@ -1,9 +1,21 @@
|
||||
# § 24
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1991-06-25 — Neunte Verordnung zur Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1268
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 Buchstabe c: Worte 'oder Grenzkontrollstelle' gestrichen
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b: Text für Zollfreigebiet geändert
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Worte 'Ausgangszollstelle ist auch die Grenzkontrollstelle' gestrichen
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, aa: Text für Zollfreigebiet geändert
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, bb: Nummer aufgehoben
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, cc: Buchstabe umbenannt
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Neuer Text für Ausfuhr von Waren
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Text für Ausfuhrsendungen geändert
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe e, bb: Nummer aufgehoben
|
||||
|
||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a: Neuer Text für Umladung von Waren
|
||||
|
||||
7
ahstatdv_2022/§27.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§27.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 27
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
Inhaltsübersicht zu § 27: Text geändert zu 'Sicherung im Freizonenverkehr'
|
||||
13
ahstatdv_2022/§3.md
Normal file
13
ahstatdv_2022/§3.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 1: Neuer Text für Lager
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 2: Neuer Text für Einfuhr auf Lager
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 4: Absatz aufgehoben
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 5 und 6: Bisherige Absätze 5 und 6 werden Absätze 4 und 5
|
||||
7
ahstatdv_2022/§33.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§33.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 33
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
Inhaltsübersicht zu § 33: Text geändert zu 'Inkrafttreten'
|
||||
7
ahstatdv_2022/§34.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§34.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 34
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
Inhaltsübersicht, § 34: Angabe gestrichen
|
||||
21
ahstatdv_2022/§4.md
Normal file
21
ahstatdv_2022/§4.md
Normal file
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
# § 4
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 1: Neuer Text für aktive Veredelung
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 3: Text gestrichen
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 4: Neuer Text für Einfuhr zur aktiven Veredelung
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 6: Absatz aufgehoben
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 7 bis 9: Bisherige Absätze 7 bis 9 werden Absätze 6 bis 8
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 10: Neuer Text für wirtschaftliche Lohnveredelung
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 11: Neuer Text für Einfuhr zur wirtschaftlichen Lohnveredelung
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 12 bis 14: Bisherige Absätze 12 bis 14 werden Absätze 11 bis 13
|
||||
7
ahstatdv_2022/§6.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 6
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 6 Abs. 2 Satz 1: Neuer Text für Warenbezeichnung
|
||||
9
ahstatdv_2022/§7.md
Normal file
9
ahstatdv_2022/§7.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 7
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 7 Abs. 2 Satz 4: Text für Behälter geändert
|
||||
|
||||
§ 7 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
|
||||
7
ahstatdv_2022/§8.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§8.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 8
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 8 Abs. 4: Neuer Text für Statistischen Wert
|
||||
7
ahstatdv_2022/§9.md
Normal file
7
ahstatdv_2022/§9.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 9
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 9: Neuer Text für Wertstellung
|
||||
@@ -1,15 +1,299 @@
|
||||
# ERPVERWG_2007 — 1992-05-08
|
||||
# ERPVERWG_2007 — 1992-12-29
|
||||
|
||||
- **Titel:** Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens
|
||||
- **Typ:** Bekanntmachung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 982
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1992-05-09 (Tag nach der Verkündung)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/23#page=22
|
||||
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt fest, dass verzinsliche Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens als Schuldverschreibungen im Sinne der Reichsschuldenordnung gelten und in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens eingetragen werden können.
|
||||
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/59#page=98
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens, insbesondere bezüglich der Haftung des Bundes, der Kreditaufnahme und der Anwendung der Bundeshaushaltsordnung.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 10 Abs. 2: Bestimmung zur Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens
|
||||
- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens festlegt.
|
||||
- § 10: Neufassung des gesamten § 10, der die Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft zur Kreditaufnahme und Marktpflege regelt.
|
||||
- § 14: Neufassung des gesamten § 14, der die Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung auf das Sondervermögen regelt.
|
||||
- § 17: Streichung des § 17.
|
||||
- § 92a: Einführung eines Instituts 'Arzneimittel in der Krankenversicherung' mit Aufgaben und Struktur
|
||||
- § 93 Abs. 2: Neuer Absatz zur Möglichkeit des Bundesministers, die Übersicht zu erstellen, wenn der Bundesausschuss seine Pflicht nicht erfüllt
|
||||
- § 95: Ersetzung von 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und andere Anpassungen
|
||||
- § 95a: Neuer Paragraph mit Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte
|
||||
- § 95b: Neuer Paragraph zur Regelung des kollektiven Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt
|
||||
- § 169: § 169 wird gestrichen.
|
||||
- § 171: Die Worte „Auflösung und
|
||||
- § 85 Abs. 3a, 3b, 3c, 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 4f: Neue Absätze zur Veränderung der Gesamtvergütungen, einschließlich der Vertragszahnärzte und der Vergütung von Leistungen
|
||||
- § 85 Abs. 4 Satz 4: Streichung des Satzes 4 im Absatz 4
|
||||
- § 86 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 87 Abs. 1: Mehrere Änderungen im Absatz 1, einschließlich der Einführung neuer Sätze
|
||||
- § 87 Abs. 2a, 2b: Einführung neuer Absätze zur Neuordnung der Vergütungen und Leistungskomplexe
|
||||
- § 87 Abs. 5 Satz 2: Änderung des Satzes 2 im Absatz 5
|
||||
- § 88 Abs. 2a: Einführung eines neuen Absatzes zur Anpassung der zahntechnischen Vergütungen
|
||||
- § 88 Abs. 3 Satz 2: Änderung des Satzes 2 im Absatz 3
|
||||
- § 89 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 89 Abs. 1a: Einführung eines neuen Absatzes zur Anrufung des Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2 zur Bildung des Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 3: Änderung des Absatzes 3 zur Bestimmung der unparteilichen Mitglieder
|
||||
- § 89 Abs. 4: Änderung des Absatzes 4 zur Bildung des Bundes-Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 5: Änderung des Absatzes 5 zur Aufsicht über die Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 7 Satz 3: Änderung des Satzes 3 im Absatz 7
|
||||
- § 89 Abs. 8 Satz 3: Änderung des Satzes 3 im Absatz 8
|
||||
- § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9: Änderung der Nummer 9 im Absatz 1
|
||||
- § 92 Abs. 2, 3, 6: Streichung der Absätze 2, 3 und 6
|
||||
- § 92 Abs. 7: Streichung der Worte 'und der Verträge nach § 83 Abs. 3 und 4'
|
||||
- § 266 Abs. 3: Die Regelungen für den Risikostrukturausgleich für Versicherte im Land Berlin werden angepasst.
|
||||
- § 221 Abs. 1: Ersetzt 'der Vertreterversammlung' durch 'dem Verwaltungsrat'
|
||||
- § 222 Abs. 1: Ersetzt 'der Vertreterversammlung' durch 'dem Verwaltungsrat'
|
||||
- § 238a: Neuer Paragraph zur Rangfolge der Einnahmearten bei freiwillig versicherten Rentnern
|
||||
- § 240 Abs. 2 Satz 2: Fügt ', § 238a' ein
|
||||
- § 240 Abs. 3a: Neuer Absatz zur Beitragsbemessung für Versicherte, bei denen § 248 Abs. 2 anzuwenden war
|
||||
- § 240 Abs. 4: Fügt neue Sätze zur Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
|
||||
- § 248 Abs. 2: Streicht den Absatz
|
||||
- § 257 Abs. 2 Satz 2: Ändert den Satz zur Berechnung des Zuschusses
|
||||
- § 257 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bedingungen für den Zuschuss bei privater Krankenversicherung
|
||||
- § 257 Abs. 2b: Neuer Absatz zur Gewährleistung der Begrenzung
|
||||
- § 257 Abs. 2c: Neuer Absatz zur Kündigungsmöglichkeit bei nicht erfüllten Voraussetzungen
|
||||
- § 258: Fügt einen Satz zur Anwendung von § 257 Abs. 2a bis 2c hinzu
|
||||
- Überschrift des Vierten Abschnitts des Achten Kapitels: Ersetzt 'Finanzausgleiche' durch 'Finanz- und Risikostrukturausgleiche' und streicht 'Erster Titel' sowie 'Finanzausgleiche innerhalb einer Kassenart'
|
||||
- § 265a: Neuer Paragraph zur finanziellen Hilfe in besonderen Notlagen
|
||||
- § 266: Neue Fassung des Paragraphen zum Risikostrukturausgleich
|
||||
- § 267: Neue Fassung des Paragraphen zur Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich
|
||||
- § 73 Abs. 1b: Neue Vorschriften zur Dokumentation und Übermittlung von Behandlungsdaten beim Hausarzt
|
||||
- § 73 Abs. 1c: Neue Vorschriften zur Vereinbarung des Näheren über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung
|
||||
- § 73 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 73 Abs. 5: Ersetzung der Worte 'die Preisvergleichsliste nach § 92 Abs. 2' durch 'die in der Zusammenstellung nach § 92 a Abs. 8 enthaltenen Preisvergleiche'
|
||||
- § 75 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 75 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 75 Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 75 Abs. 8: Einfügung der Worte 'sowie die zur allgemeinmedizinischen Weiterbildung' und Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 76 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1, einschließlich der Einfügung von Verweisungen und zusätzlichen Sätzen
|
||||
- § 76 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 76 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und Einfügung zusätzlicher Sätze
|
||||
- § 76 Abs. 4: Ersetzung der Worte 'den an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt oder die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung' durch 'die in Absatz 1 genannten Personen oder Einrichtungen'
|
||||
- § 76 Abs. 5: Neue Formulierung des Absatzes 5
|
||||
- § 77 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 78 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung' durch 'Bundesminister für Gesundheit'
|
||||
- § 79a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Verhinderung von Organen und Bestellung eines Beauftragten
|
||||
- § 81 Abs. 3 und 4: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 81 Abs. 5: Streichung der Worte 'kassen- oder'
|
||||
- § 82 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesverbände' durch 'Spitzenverbände'
|
||||
- § 82 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und Einfügung der Worte 'und den Verbänden der Ersatzkassen'
|
||||
- § 82 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Möglichkeit gemeinsamer Verhandlungen
|
||||
- § 82 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
|
||||
- § 83 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1
|
||||
- § 83 Abs. 3 und 4: Streichung der Absätze 3 und 4
|
||||
- § 84: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen zur Arznei- und Heilmittelbudgetierung
|
||||
- § 85 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 85 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Vereinbarung unterschiedlicher Vergütungen und Neufassung des Satzes 6
|
||||
- § 85 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Vergütung ärztlicher Leistungen mit nicht abgestimmten medizinisch-technischen Großgeräten
|
||||
- § 85 Abs. 2b: Einfügung eines neuen Absatzes zur Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen
|
||||
- § 85 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche' und Einfügung eines neuen Satzes zur Beitragssatzstabilität
|
||||
- § 85 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Veränderung der Gesamtvergütungen
|
||||
- § 266: Neue Bestimmungen zur Datenerhebung und -verarbeitung für den Risikostrukturausgleich
|
||||
- § 270a: Einführung von Vorausschätzungen und Feststellungen der durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen
|
||||
- § 274 Abs. 1: Erweiterung der Prüfungsbefugnisse und -kosten
|
||||
- § 274 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Kostenerstattung für Prüfungen
|
||||
- § 275 Abs. 2: Erweiterung der Prüfungspunkte
|
||||
- § 275 Abs. 3a: Einführung der Möglichkeit, die Zuordnungen durch den Medizinischen Dienst zu überprüfen
|
||||
- § 275a: Einführung von Modellvorhaben zur Prüfung der Notwendigkeit der Krankenhausaufnahme
|
||||
- § 276 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes
|
||||
- § 276 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Befugnis der Ärzte des Medizinischen Dienstes
|
||||
- § 277 Abs. 1: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 281 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Kostenerstattung für übertragene Aufgaben
|
||||
- § 284 Abs. 1: Erweiterung der Bestimmungen zur Datenerhebung
|
||||
- § 284 Abs. 2: Streichung des Wortes 'kassen-' und Anpassung der Verweise
|
||||
- § 285 Abs. 1 Nr. 2: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 285 Abs. 2: Erweiterung der Verweise
|
||||
- § 291 Abs. 1: Anpassung der Inkraftsetzungsdatum und Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 294: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 295 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Aufzeichnung und Übermittlung von Diagnosen und anderen Daten
|
||||
- § 295 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Abrechnung der Vergütung
|
||||
- § 295 Abs. 3: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 295 Abs. 5: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 296: Neue Bestimmungen zur Auffälligkeitsprüfung
|
||||
- § 297: Neue Bestimmungen zur Zufälligkeitsprüfung
|
||||
- § 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln regelt.
|
||||
- § 31 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kostenübernahme und Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel regelt.
|
||||
- § 31 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel regelt.
|
||||
- § 31 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel ab 1. Januar 1994 regelt.
|
||||
- § 32 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der die Zuzahlungen für Heilmittel in der ärztlichen Behandlung regelt.
|
||||
- § 34: Streichung des Wortteils 'Arznei-' in der Überschrift, Streichung der Absätze 1, 2, 3 und 5, Neufassung von § 34 Satz 4.
|
||||
- § 34a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Liste verordnungsfähiger Arzneimittel regelt.
|
||||
- § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Neufassung von § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, der therapeutisch vergleichbare Wirkung regelt.
|
||||
- § 35 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes in § 35 Abs. 1, der neuartige Wirkstoffe definiert.
|
||||
- § 35 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.
|
||||
- § 35 Abs. 5 Satz 3, zweiter Halbsatz: Neufassung des zweiten Halbsatzes von § 35 Abs. 5 Satz 3, der die Arzneimittelauswahl regelt.
|
||||
- § 39 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Krankenhausbehandlung regelt.
|
||||
- § 39 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'.
|
||||
- § 39 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Zuzahlungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung regelt.
|
||||
- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes in § 40 Abs. 3, der § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 anwendbar macht.
|
||||
- § 40 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Zuzahlungen für Leistungen nach Absatz 2 regelt.
|
||||
- § 41 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Anwendung von § 40 Abs. 3 Satz 1 und 2 regelt.
|
||||
- § 41 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung von § 40 Abs. 5 regelt.
|
||||
- § 43a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Zahlungspflichten regelt.
|
||||
- § 54 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes in § 54 Abs. 1, der die Berechnung von Zeiten regelt.
|
||||
- § 60 Abs. 2 Satz 1: Einfügung einer neuen Nummer 4 in § 60 Abs. 2 Satz 1, die Fahrten zu ambulanter Krankenbehandlung regelt.
|
||||
- § 60 Abs. 3 Nr. 4: Ersetzung der Bezeichnung '31 Deutsche Pfennige' durch 'den jeweils auf Grund des Bundesreisekostengesetzes festgesetzten Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung'.
|
||||
- § 62 Abs. 2a Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 30 Abs. 5 Satz 2' durch '§ 30 Abs. 2 Satz 2'.
|
||||
- § 71: Neufassung des § 71, der die Beitragssatzstabilität regelt.
|
||||
- Überschrift des Ersten Titels des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels: Neufassung der Überschrift, die die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung regelt.
|
||||
- § 72: Änderung der Überschrift, Ersetzung von 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen', Neufassung des Absatzes 3, Streichung des Absatzes 4.
|
||||
- § 72a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen regelt.
|
||||
- § 73 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die vertragsärztliche Versorgung regelt.
|
||||
- § 73 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung regelt.
|
||||
- Anlage (zu § 2): Neue Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Januar 1993
|
||||
- § 4: Neue Bestimmungen zur Berechnung des Budgets und der Budgetobergrenze
|
||||
- § 5 Abs. 1: Erlöse aus Sonderentgelten und Fallpauschalen vom Budget abziehen
|
||||
- § 6: Änderungen an Sonderentgelten und Fallpauschalen
|
||||
- § 11: Neuer Absatz 3a zur Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen
|
||||
- § 13: Änderungen an den Kosten für wahlärztliche Leistungen
|
||||
- § 17 Satz 2 erster Halbsatz: Änderung der Zuständigkeit der Schiedsstelle
|
||||
- § 20 Abs. 1: Empfehlungen zur Berücksichtigung des Erlösabzugs
|
||||
- § 21: Änderungen an Fallpauschalen
|
||||
- Anlage 1 zur Bundespflegesatzverordnung: Änderungen in der Anlage 1
|
||||
- Anlage 2 zur Bundespflegesatzverordnung: Änderungen in der Anlage 2
|
||||
- Anhang 2 zum Kosten- und Leistungsnachweis: Änderungen im Anhang 2
|
||||
- § 4a: Neuer Paragraph zur Ausgleichsregelung
|
||||
- § 1: Neufassung des § 1, der die Versicherungspflicht für bestimmte Personen auch dann bestehen lässt, wenn sie die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Artikel 56 Abs. 1 bis 3 des Gesundheits-Reformgesetzes nicht erfüllen.
|
||||
- Artikel 34: Einführung von Übergangsregelungen zum Risikostrukturausgleich, insbesondere für das Geschäftsjahr 1994.
|
||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Berechnung des Unterschiedsbetrags der Personalkosten für das Krankenhaus festlegt.
|
||||
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vereinbarung von Pflegesätzen für teilstationäre Behandlungen regelt.
|
||||
- § 7 Abs. 3: Einfügung von Bestimmungen zur Berechnung wahlärztlicher Leistungen und zur Abrechnung der Kosten.
|
||||
- § 8: Neufassung des § 8, der den Belegarztabschlag für allgemeine Krankenhausleistungen regelt.
|
||||
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte 'Pflegesatzabschläge sind' durch 'Ein Belegarztabschlag ist'.
|
||||
- § 11: Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 3a und Neufassung von Absatz 6, die die Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen regeln.
|
||||
- § 14: Einfügung von Absatz 5, der die Anwendung der Vorschriften für teilweise geförderte Krankenhäuser regelt.
|
||||
- § 16 Abs. 4: Einfügung des Wortes 'auf Verlangen' nach 'Krankenhausträger'.
|
||||
- § 300 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt die Worte 'handschriftlich oder maschinell' durch 'maschinenlesbar'.
|
||||
- § 300 Abs. 2: Streicht die Sätze 2 und 3.
|
||||
- § 301: Neufassung des gesamten Paragraphen, der die Pflichten der Krankenhäuser zur maschinenlesbaren Übermittlung von Daten an die Krankenkassen regelt.
|
||||
- § 302: Neufassung des gesamten Paragraphen, der die Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer regelt.
|
||||
- § 303: Neufassung des gesamten Paragraphen, der ergänzende Regelungen zur Abrechnung regelt.
|
||||
- § 304 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ändert die Frist für die Aufbewahrung bestimmter Daten.
|
||||
- § 305: Neufassung des gesamten Paragraphen, der die Auskunftspflicht der Krankenkassen an Versicherte regelt.
|
||||
- § 308 Abs. 3: Fügt einen Satz hinzu, der die Gültigkeit bestimmter Vorschriften im Land Berlin ab 1. Januar 1995 regelt.
|
||||
- § 309 Abs. 3: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 309 Abs. 4: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 309 Abs. 5: Ersetzt das Wort 'Versicherung' durch 'Pflichtversicherung'.
|
||||
- § 310 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung bestimmter Vorschriften regelt.
|
||||
- § 310 Abs. 3 Satz 2: Ändert die Gültigkeit bestimmter Untersuchungen.
|
||||
- § 310 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung bestimmter Vorschriften regelt.
|
||||
- § 310 Abs. 5, 6, 8, 10: Streicht die Absätze 5, 6, 8 und 10.
|
||||
- § 310 Abs. 11 Satz 2: Ersetzt das Wort 'Juli' durch 'Januar'.
|
||||
- § 311 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Zulassung bestimmter Gesundheitseinrichtungen regelt.
|
||||
- § 311 Abs. 4: Streicht die Worte 'bis zum 31. Dezember 1995' und den Buchstaben b, ändert den Buchstaben c.
|
||||
- § 311 Abs. 8: Streicht den Absatz 8.
|
||||
- § 311 Abs. 9: Fügt einen Satz hinzu, der die Anstellung von Ärzten regelt.
|
||||
- § 311 a Abs. 1: Ersetzt den Punkt durch einen Strichpunkt und fügt einen Halbsatz hinzu.
|
||||
- § 311 a Abs. 2: Fügt Worte und einen Halbsatz hinzu.
|
||||
- § 312 Abs. 6: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 312 Abs. 7a: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 312 Abs. 7b: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung des durchschnittlichen Höchstbeitrags regelt.
|
||||
- § 313 Abs. 10 Buchstabe a: Ändert die Regeln für den Finanzausgleich im Beitrittsgebiet.
|
||||
- § 135a: Neuer Paragraph zur Qualitätssicherung bei ambulanten Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen
|
||||
- § 136 Abs. 1: Streichung der Worte „kassen- und“
|
||||
- § 137 Satz 4: Einfügung von Beteiligung der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe
|
||||
- § 138: Streichung der Worte „kassen- und“
|
||||
- § 140 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Errichtung von Eigeninstituten
|
||||
- § 141 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Ausgabensteigerung auf Grund von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
|
||||
- § 141 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
|
||||
- § 143: Neue Fassung des Paragraphen zum Bezirk der Ortskrankenkassen
|
||||
- § 144 Abs. 1: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlungen“ durch „Verwaltungsräte“ und Neufassung des zweiten Satzes
|
||||
- § 145: Neue Fassung des Paragraphen zur Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag
|
||||
- § 146: Neuer Paragraph zur Schließung von Ortskrankenkassen
|
||||
- § 147 Abs. 1: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Einfügung eines neuen Satzes zur Gefährdung der Leistungsfähigkeit
|
||||
- § 147 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Bestellung des Personals
|
||||
- § 148 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“
|
||||
- § 148 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des Satzes zur Errichtung der Betriebskrankenkasse
|
||||
- § 149 Satz 2: Neue Fassung des Satzes zur Anwendung von § 148
|
||||
- § 150: Neue Fassung des Paragraphen zur Freiwilligen Vereinigung
|
||||
- § 151 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 151
|
||||
- § 152: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlung“ durch „Verwaltungsrat“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 153 Nr. 1: Einfügung einer Bedingung zur Anwendung von § 153
|
||||
- § 154: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 155 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Übertragung des Vermögens
|
||||
- § 155 Abs. 4: Einfügung von neuen Sätzen zur Anwendung von § 155
|
||||
- § 156: Streichung der Worte „Satz 2“
|
||||
- § 157 Abs. 2: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Streichung von Nummer 3
|
||||
- § 158: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Neue Fassung des Absatzes 2
|
||||
- § 159: Ersetzung der Worte „der Gesellenausschuß der vereinigten Handwerksinnung“ durch „die Mehrheit der in den Innungsbetrieben Beschäftigten“ und Streichung der Worte „und 3“ sowie Neue Fassung des Absatzes 3
|
||||
- § 160: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlungen“ durch „Verwaltungsräte“ und Neue Fassung des Absatzes 3
|
||||
- § 161: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 161
|
||||
- § 162: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlung“ durch „Verwaltungsrat“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 163: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 163
|
||||
- § 164 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 164
|
||||
- § 168: Neue Fassung des Paragraphen zu Ersatzkassen
|
||||
- § 168a: Neuer Paragraph zur Vereinigung von Ersatzkassen
|
||||
- § 9 Abs. 1: Ersetzt 'und' durch ',' und fügt 'und die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 11 Abs. 1: Fügt 'sowie den Verbänden der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 12 Abs. 1: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 12 Abs. 3: Ersetzt 'kassenärztlichen' und 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztlichen' und 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 12 Abs. 4: Ersetzt 'kassenärztlichen' und 'Kassenarztsitzes' durch 'vertragsärztlichen' und 'Vertragsarztsitzes'
|
||||
- § 13 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt 'Bundesverbände' durch 'Spitzenverbände'
|
||||
- § 15: Ersetzt 'Kassenärzten' und 'Kassenarztsitze' durch 'Vertragsärzten' und 'Vertragsarztsitze'
|
||||
- § 16 b Abs. 1 und 2: Neuer Wortlaut für die Prüfung und Feststellung von ärztlicher Überversorgung
|
||||
- § 16 c: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 17: Ersetzt 'Kassenarzt' und 'kassenärztliche' durch 'Vertragsarzt' und 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 18 Abs. 1: Ersetzt 'Kassenarztsitz' durch 'Vertragsarztsitz'
|
||||
- § 19 Abs. 2 und 3: Ersetzt 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 20: Ersetzt 'kassenärztlichen', 'Kassenarztes', 'Kassenarztsitz' durch 'vertragsärztlichen', 'Vertragsarztes', 'Vertragsarztsitz'
|
||||
- § 24: Ersetzt 'Kassenarztsitz', 'Kassenarzt', 'Kassenarztsitzes', 'kassenärztlichen' durch 'Vertragsarztsitz', 'Vertragsarzt', 'Vertragsarztsitzes', 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 26: Ersetzt 'Kassenarztes', 'kassenärztlichen', 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarztes', 'vertragsärztlichen', 'Vertragsarzt' und fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 27: Fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 28: Ersetzt 'Kassenarztes', 'Kassenarzt', 'kassenärztlichen' durch 'Vertragsarztes', 'Vertragsarzt', 'vertragsärztlichen' und fügt 'und die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 31: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und 'Bundesverbänden' durch 'Spitzenverbänden'
|
||||
- § 31 a Abs. 1: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- Abschnitt IX: Neue Überschrift 'Abschnitt IX Vertreter, Assistenten, angestellte Ärzte und Gemeinschaftspraxis'
|
||||
- § 32: Ersetzt 'Kassenarzt', 'kassenärztliche' durch 'Vertragsarzt', 'vertragsärztliche' und ändert Satz 4
|
||||
- § 32a: Ersetzt 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 32 b: Einfügung neues Paragraphen zur Anstellung von Ärzten
|
||||
- § 33 Abs. 2: Ersetzt 'kassenärztlicher', 'Kassenärzten' durch 'vertragsärztlicher', 'Vertragsärzten' und fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 37 Abs. 2: Ersetzt 'und' durch ',' und fügt 'und die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 96 Abs. 1: Einfügung der Worte 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 96 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'und den Verbänden der Ersatzkassen' nach 'Landesverbänden der Krankenkassen'
|
||||
- § 96 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'einerseits' nach 'Vereinigungen' und 'und den Verbänden der Ersatzkassen andererseits' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 96 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Worte 'einerseits' nach 'Ärzte' und 'sowie der Verbände der Ersatzkassen andererseits' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 2 Satz 3: Einfügung der Worte 'sowie den Verbänden der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 5 Satz 2: Ersatz des Wortes 'oder' durch ein Komma und Einfügung der Worte 'oder die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Landesverbände der Krankenkassen'
|
||||
- § 98 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 8: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 9: Ersatz des Wortes 'Kassenarztsitzen' durch 'Vertragsarztsitzen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 10: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 11: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 13: Neufassung des Textes
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 14: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 15: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 99 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 101: Neufassung des gesamten Paragraphen
|
||||
- § 102: Neufassung des gesamten Paragraphen
|
||||
- § 103 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 3: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 4: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 104 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 104 Abs. 2 Satz 1: Ersatz der Verweisung '§ 102' durch '§ 101' und des Wortes 'kassenärztlicher' durch 'vertragsärztlicher'
|
||||
- § 104 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
|
||||
- § 104 Abs. 3: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 105 Überschrift: Neufassung der Überschrift
|
||||
- § 105 Abs. 1 Satz 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 105 Abs. 2 Satz 2: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 105 Abs. 3: Ersatz des Wortes 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarzt'
|
||||
- § 106 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 106 Abs. 2: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 106 Abs. 3: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 106 Abs. 4 Satz 1: Einfügung des Wortes 'gemeinsame' nach 'Vereinigungen'
|
||||
- § 106 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Worte ', ihres Verbandes' nach 'Krankenkasse' und Ersatz des Wortes 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarzt'
|
||||
- § 106 Abs. 5 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 106 Abs. 5a: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 106 Abs. 7: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 109 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen
|
||||
- § 109 Abs. 4 Satz 3: Streichung des zweiten Halbsatzes und Ersatz des Strichpunkts durch einen Punkt
|
||||
- § 110 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 110 Abs. 2 Satz 4: Einfügung von neuen Sätzen
|
||||
- § 111 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'bedarfsgerechte,' vor 'leistungsfähige'
|
||||
- § 111 Abs. 4 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung des Satzteils 'einschließlich eines Kataloges von Leistungen, die in der Regel teilstationär erbracht werden können'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -5,3 +5,4 @@
|
||||
- **1975-03-20** · BGBl. 1975 I S. 705 — Gesetz zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz)
|
||||
- **1992-05-08** · BGBl. 1992 I S. 977 — Neufassung der Sonderurlaubsverordnung
|
||||
- **1992-05-08** · BGBl. 1992 I S. 982 — Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens
|
||||
- **1992-12-29** · BGBl. 1992 I S. 2246 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
|
||||
@@ -1,3 +1,287 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 10 Abs. 2: Bestimmung zur Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens
|
||||
- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Haftung des Bundes für die Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens festlegt.
|
||||
- § 10: Neufassung des gesamten § 10, der die Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft zur Kreditaufnahme und Marktpflege regelt.
|
||||
- § 14: Neufassung des gesamten § 14, der die Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung auf das Sondervermögen regelt.
|
||||
- § 17: Streichung des § 17.
|
||||
- § 92a: Einführung eines Instituts 'Arzneimittel in der Krankenversicherung' mit Aufgaben und Struktur
|
||||
- § 93 Abs. 2: Neuer Absatz zur Möglichkeit des Bundesministers, die Übersicht zu erstellen, wenn der Bundesausschuss seine Pflicht nicht erfüllt
|
||||
- § 95: Ersetzung von 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und andere Anpassungen
|
||||
- § 95a: Neuer Paragraph mit Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte
|
||||
- § 95b: Neuer Paragraph zur Regelung des kollektiven Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt
|
||||
- § 169: § 169 wird gestrichen.
|
||||
- § 171: Die Worte „Auflösung und
|
||||
- § 85 Abs. 3a, 3b, 3c, 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 4f: Neue Absätze zur Veränderung der Gesamtvergütungen, einschließlich der Vertragszahnärzte und der Vergütung von Leistungen
|
||||
- § 85 Abs. 4 Satz 4: Streichung des Satzes 4 im Absatz 4
|
||||
- § 86 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 87 Abs. 1: Mehrere Änderungen im Absatz 1, einschließlich der Einführung neuer Sätze
|
||||
- § 87 Abs. 2a, 2b: Einführung neuer Absätze zur Neuordnung der Vergütungen und Leistungskomplexe
|
||||
- § 87 Abs. 5 Satz 2: Änderung des Satzes 2 im Absatz 5
|
||||
- § 88 Abs. 2a: Einführung eines neuen Absatzes zur Anpassung der zahntechnischen Vergütungen
|
||||
- § 88 Abs. 3 Satz 2: Änderung des Satzes 2 im Absatz 3
|
||||
- § 89 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 89 Abs. 1a: Einführung eines neuen Absatzes zur Anrufung des Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2 zur Bildung des Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 3: Änderung des Absatzes 3 zur Bestimmung der unparteilichen Mitglieder
|
||||
- § 89 Abs. 4: Änderung des Absatzes 4 zur Bildung des Bundes-Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 5: Änderung des Absatzes 5 zur Aufsicht über die Schiedsams
|
||||
- § 89 Abs. 7 Satz 3: Änderung des Satzes 3 im Absatz 7
|
||||
- § 89 Abs. 8 Satz 3: Änderung des Satzes 3 im Absatz 8
|
||||
- § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9: Änderung der Nummer 9 im Absatz 1
|
||||
- § 92 Abs. 2, 3, 6: Streichung der Absätze 2, 3 und 6
|
||||
- § 92 Abs. 7: Streichung der Worte 'und der Verträge nach § 83 Abs. 3 und 4'
|
||||
- § 266 Abs. 3: Die Regelungen für den Risikostrukturausgleich für Versicherte im Land Berlin werden angepasst.
|
||||
- § 221 Abs. 1: Ersetzt 'der Vertreterversammlung' durch 'dem Verwaltungsrat'
|
||||
- § 222 Abs. 1: Ersetzt 'der Vertreterversammlung' durch 'dem Verwaltungsrat'
|
||||
- § 238a: Neuer Paragraph zur Rangfolge der Einnahmearten bei freiwillig versicherten Rentnern
|
||||
- § 240 Abs. 2 Satz 2: Fügt ', § 238a' ein
|
||||
- § 240 Abs. 3a: Neuer Absatz zur Beitragsbemessung für Versicherte, bei denen § 248 Abs. 2 anzuwenden war
|
||||
- § 240 Abs. 4: Fügt neue Sätze zur Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
|
||||
- § 248 Abs. 2: Streicht den Absatz
|
||||
- § 257 Abs. 2 Satz 2: Ändert den Satz zur Berechnung des Zuschusses
|
||||
- § 257 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bedingungen für den Zuschuss bei privater Krankenversicherung
|
||||
- § 257 Abs. 2b: Neuer Absatz zur Gewährleistung der Begrenzung
|
||||
- § 257 Abs. 2c: Neuer Absatz zur Kündigungsmöglichkeit bei nicht erfüllten Voraussetzungen
|
||||
- § 258: Fügt einen Satz zur Anwendung von § 257 Abs. 2a bis 2c hinzu
|
||||
- Überschrift des Vierten Abschnitts des Achten Kapitels: Ersetzt 'Finanzausgleiche' durch 'Finanz- und Risikostrukturausgleiche' und streicht 'Erster Titel' sowie 'Finanzausgleiche innerhalb einer Kassenart'
|
||||
- § 265a: Neuer Paragraph zur finanziellen Hilfe in besonderen Notlagen
|
||||
- § 266: Neue Fassung des Paragraphen zum Risikostrukturausgleich
|
||||
- § 267: Neue Fassung des Paragraphen zur Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich
|
||||
- § 73 Abs. 1b: Neue Vorschriften zur Dokumentation und Übermittlung von Behandlungsdaten beim Hausarzt
|
||||
- § 73 Abs. 1c: Neue Vorschriften zur Vereinbarung des Näheren über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung
|
||||
- § 73 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 73 Abs. 5: Ersetzung der Worte 'die Preisvergleichsliste nach § 92 Abs. 2' durch 'die in der Zusammenstellung nach § 92 a Abs. 8 enthaltenen Preisvergleiche'
|
||||
- § 75 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 75 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 75 Abs. 7: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 75 Abs. 8: Einfügung der Worte 'sowie die zur allgemeinmedizinischen Weiterbildung' und Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 76 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1, einschließlich der Einfügung von Verweisungen und zusätzlichen Sätzen
|
||||
- § 76 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 76 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und Einfügung zusätzlicher Sätze
|
||||
- § 76 Abs. 4: Ersetzung der Worte 'den an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt oder die ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtung' durch 'die in Absatz 1 genannten Personen oder Einrichtungen'
|
||||
- § 76 Abs. 5: Neue Formulierung des Absatzes 5
|
||||
- § 77 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'
|
||||
- § 78 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung' durch 'Bundesminister für Gesundheit'
|
||||
- § 79a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Verhinderung von Organen und Bestellung eines Beauftragten
|
||||
- § 81 Abs. 3 und 4: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 81 Abs. 5: Streichung der Worte 'kassen- oder'
|
||||
- § 82 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesverbände' durch 'Spitzenverbände'
|
||||
- § 82 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und Einfügung der Worte 'und den Verbänden der Ersatzkassen'
|
||||
- § 82 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Möglichkeit gemeinsamer Verhandlungen
|
||||
- § 82 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
|
||||
- § 83 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes 1
|
||||
- § 83 Abs. 3 und 4: Streichung der Absätze 3 und 4
|
||||
- § 84: Neue Formulierung des gesamten Paragraphen zur Arznei- und Heilmittelbudgetierung
|
||||
- § 85 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 85 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Vereinbarung unterschiedlicher Vergütungen und Neufassung des Satzes 6
|
||||
- § 85 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Vergütung ärztlicher Leistungen mit nicht abgestimmten medizinisch-technischen Großgeräten
|
||||
- § 85 Abs. 2b: Einfügung eines neuen Absatzes zur Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen
|
||||
- § 85 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche' und Einfügung eines neuen Satzes zur Beitragssatzstabilität
|
||||
- § 85 Abs. 3a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Veränderung der Gesamtvergütungen
|
||||
- § 266: Neue Bestimmungen zur Datenerhebung und -verarbeitung für den Risikostrukturausgleich
|
||||
- § 270a: Einführung von Vorausschätzungen und Feststellungen der durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen
|
||||
- § 274 Abs. 1: Erweiterung der Prüfungsbefugnisse und -kosten
|
||||
- § 274 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Kostenerstattung für Prüfungen
|
||||
- § 275 Abs. 2: Erweiterung der Prüfungspunkte
|
||||
- § 275 Abs. 3a: Einführung der Möglichkeit, die Zuordnungen durch den Medizinischen Dienst zu überprüfen
|
||||
- § 275a: Einführung von Modellvorhaben zur Prüfung der Notwendigkeit der Krankenhausaufnahme
|
||||
- § 276 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Aufgaben des Medizinischen Dienstes
|
||||
- § 276 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Befugnis der Ärzte des Medizinischen Dienstes
|
||||
- § 277 Abs. 1: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 281 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Kostenerstattung für übertragene Aufgaben
|
||||
- § 284 Abs. 1: Erweiterung der Bestimmungen zur Datenerhebung
|
||||
- § 284 Abs. 2: Streichung des Wortes 'kassen-' und Anpassung der Verweise
|
||||
- § 285 Abs. 1 Nr. 2: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 285 Abs. 2: Erweiterung der Verweise
|
||||
- § 291 Abs. 1: Anpassung der Inkraftsetzungsdatum und Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 294: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 295 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Aufzeichnung und Übermittlung von Diagnosen und anderen Daten
|
||||
- § 295 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Abrechnung der Vergütung
|
||||
- § 295 Abs. 3: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 295 Abs. 5: Streichung des Wortes 'kassen-'
|
||||
- § 296: Neue Bestimmungen zur Auffälligkeitsprüfung
|
||||
- § 297: Neue Bestimmungen zur Zufälligkeitsprüfung
|
||||
- § 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Versorgung mit Arzneimitteln und Verbandmitteln regelt.
|
||||
- § 31 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Kostenübernahme und Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel regelt.
|
||||
- § 31 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel regelt.
|
||||
- § 31 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Zuzahlungen für Arznei- und Verbandmittel ab 1. Januar 1994 regelt.
|
||||
- § 32 Abs. 2: Änderung des Absatzes 2, der die Zuzahlungen für Heilmittel in der ärztlichen Behandlung regelt.
|
||||
- § 34: Streichung des Wortteils 'Arznei-' in der Überschrift, Streichung der Absätze 1, 2, 3 und 5, Neufassung von § 34 Satz 4.
|
||||
- § 34a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Liste verordnungsfähiger Arzneimittel regelt.
|
||||
- § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Neufassung von § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, der therapeutisch vergleichbare Wirkung regelt.
|
||||
- § 35 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes in § 35 Abs. 1, der neuartige Wirkstoffe definiert.
|
||||
- § 35 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.
|
||||
- § 35 Abs. 5 Satz 3, zweiter Halbsatz: Neufassung des zweiten Halbsatzes von § 35 Abs. 5 Satz 3, der die Arzneimittelauswahl regelt.
|
||||
- § 39 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Krankenhausbehandlung regelt.
|
||||
- § 39 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Kassenärzte' durch 'Vertragsärzte'.
|
||||
- § 39 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Zuzahlungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung regelt.
|
||||
- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes in § 40 Abs. 3, der § 23 Abs. 5 Satz 3 und 4 anwendbar macht.
|
||||
- § 40 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Zuzahlungen für Leistungen nach Absatz 2 regelt.
|
||||
- § 41 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Anwendung von § 40 Abs. 3 Satz 1 und 2 regelt.
|
||||
- § 41 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Anwendung von § 40 Abs. 5 regelt.
|
||||
- § 43a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Zahlungspflichten regelt.
|
||||
- § 54 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes in § 54 Abs. 1, der die Berechnung von Zeiten regelt.
|
||||
- § 60 Abs. 2 Satz 1: Einfügung einer neuen Nummer 4 in § 60 Abs. 2 Satz 1, die Fahrten zu ambulanter Krankenbehandlung regelt.
|
||||
- § 60 Abs. 3 Nr. 4: Ersetzung der Bezeichnung '31 Deutsche Pfennige' durch 'den jeweils auf Grund des Bundesreisekostengesetzes festgesetzten Höchstbetrag für Wegstreckenentschädigung'.
|
||||
- § 62 Abs. 2a Satz 2: Ersetzung der Angabe '§ 30 Abs. 5 Satz 2' durch '§ 30 Abs. 2 Satz 2'.
|
||||
- § 71: Neufassung des § 71, der die Beitragssatzstabilität regelt.
|
||||
- Überschrift des Ersten Titels des Zweiten Abschnitts des Vierten Kapitels: Neufassung der Überschrift, die die Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung regelt.
|
||||
- § 72: Änderung der Überschrift, Ersetzung von 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen', Neufassung des Absatzes 3, Streichung des Absatzes 4.
|
||||
- § 72a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen regelt.
|
||||
- § 73 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die vertragsärztliche Versorgung regelt.
|
||||
- § 73 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung regelt.
|
||||
- Anlage (zu § 2): Neue Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Januar 1993
|
||||
- § 4: Neue Bestimmungen zur Berechnung des Budgets und der Budgetobergrenze
|
||||
- § 5 Abs. 1: Erlöse aus Sonderentgelten und Fallpauschalen vom Budget abziehen
|
||||
- § 6: Änderungen an Sonderentgelten und Fallpauschalen
|
||||
- § 11: Neuer Absatz 3a zur Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen
|
||||
- § 13: Änderungen an den Kosten für wahlärztliche Leistungen
|
||||
- § 17 Satz 2 erster Halbsatz: Änderung der Zuständigkeit der Schiedsstelle
|
||||
- § 20 Abs. 1: Empfehlungen zur Berücksichtigung des Erlösabzugs
|
||||
- § 21: Änderungen an Fallpauschalen
|
||||
- Anlage 1 zur Bundespflegesatzverordnung: Änderungen in der Anlage 1
|
||||
- Anlage 2 zur Bundespflegesatzverordnung: Änderungen in der Anlage 2
|
||||
- Anhang 2 zum Kosten- und Leistungsnachweis: Änderungen im Anhang 2
|
||||
- § 4a: Neuer Paragraph zur Ausgleichsregelung
|
||||
- § 1: Neufassung des § 1, der die Versicherungspflicht für bestimmte Personen auch dann bestehen lässt, wenn sie die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Artikel 56 Abs. 1 bis 3 des Gesundheits-Reformgesetzes nicht erfüllen.
|
||||
- Artikel 34: Einführung von Übergangsregelungen zum Risikostrukturausgleich, insbesondere für das Geschäftsjahr 1994.
|
||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Berechnung des Unterschiedsbetrags der Personalkosten für das Krankenhaus festlegt.
|
||||
- § 5 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vereinbarung von Pflegesätzen für teilstationäre Behandlungen regelt.
|
||||
- § 7 Abs. 3: Einfügung von Bestimmungen zur Berechnung wahlärztlicher Leistungen und zur Abrechnung der Kosten.
|
||||
- § 8: Neufassung des § 8, der den Belegarztabschlag für allgemeine Krankenhausleistungen regelt.
|
||||
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Worte 'Pflegesatzabschläge sind' durch 'Ein Belegarztabschlag ist'.
|
||||
- § 11: Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 3a und Neufassung von Absatz 6, die die Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen regeln.
|
||||
- § 14: Einfügung von Absatz 5, der die Anwendung der Vorschriften für teilweise geförderte Krankenhäuser regelt.
|
||||
- § 16 Abs. 4: Einfügung des Wortes 'auf Verlangen' nach 'Krankenhausträger'.
|
||||
- § 300 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzt die Worte 'handschriftlich oder maschinell' durch 'maschinenlesbar'.
|
||||
- § 300 Abs. 2: Streicht die Sätze 2 und 3.
|
||||
- § 301: Neufassung des gesamten Paragraphen, der die Pflichten der Krankenhäuser zur maschinenlesbaren Übermittlung von Daten an die Krankenkassen regelt.
|
||||
- § 302: Neufassung des gesamten Paragraphen, der die Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer regelt.
|
||||
- § 303: Neufassung des gesamten Paragraphen, der ergänzende Regelungen zur Abrechnung regelt.
|
||||
- § 304 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ändert die Frist für die Aufbewahrung bestimmter Daten.
|
||||
- § 305: Neufassung des gesamten Paragraphen, der die Auskunftspflicht der Krankenkassen an Versicherte regelt.
|
||||
- § 308 Abs. 3: Fügt einen Satz hinzu, der die Gültigkeit bestimmter Vorschriften im Land Berlin ab 1. Januar 1995 regelt.
|
||||
- § 309 Abs. 3: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 309 Abs. 4: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 309 Abs. 5: Ersetzt das Wort 'Versicherung' durch 'Pflichtversicherung'.
|
||||
- § 310 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung bestimmter Vorschriften regelt.
|
||||
- § 310 Abs. 3 Satz 2: Ändert die Gültigkeit bestimmter Untersuchungen.
|
||||
- § 310 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Anwendung bestimmter Vorschriften regelt.
|
||||
- § 310 Abs. 5, 6, 8, 10: Streicht die Absätze 5, 6, 8 und 10.
|
||||
- § 310 Abs. 11 Satz 2: Ersetzt das Wort 'Juli' durch 'Januar'.
|
||||
- § 311 Abs. 2: Neufassung des Absatzes, der die Zulassung bestimmter Gesundheitseinrichtungen regelt.
|
||||
- § 311 Abs. 4: Streicht die Worte 'bis zum 31. Dezember 1995' und den Buchstaben b, ändert den Buchstaben c.
|
||||
- § 311 Abs. 8: Streicht den Absatz 8.
|
||||
- § 311 Abs. 9: Fügt einen Satz hinzu, der die Anstellung von Ärzten regelt.
|
||||
- § 311 a Abs. 1: Ersetzt den Punkt durch einen Strichpunkt und fügt einen Halbsatz hinzu.
|
||||
- § 311 a Abs. 2: Fügt Worte und einen Halbsatz hinzu.
|
||||
- § 312 Abs. 6: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 312 Abs. 7a: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung bestimmter Vorschriften ab 1. Januar 1996 regelt.
|
||||
- § 312 Abs. 7b: Fügt einen Satz hinzu, der die Anwendung des durchschnittlichen Höchstbeitrags regelt.
|
||||
- § 313 Abs. 10 Buchstabe a: Ändert die Regeln für den Finanzausgleich im Beitrittsgebiet.
|
||||
- § 135a: Neuer Paragraph zur Qualitätssicherung bei ambulanten Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen
|
||||
- § 136 Abs. 1: Streichung der Worte „kassen- und“
|
||||
- § 137 Satz 4: Einfügung von Beteiligung der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe
|
||||
- § 138: Streichung der Worte „kassen- und“
|
||||
- § 140 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Errichtung von Eigeninstituten
|
||||
- § 141 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Ausgabensteigerung auf Grund von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
|
||||
- § 141 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
|
||||
- § 143: Neue Fassung des Paragraphen zum Bezirk der Ortskrankenkassen
|
||||
- § 144 Abs. 1: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlungen“ durch „Verwaltungsräte“ und Neufassung des zweiten Satzes
|
||||
- § 145: Neue Fassung des Paragraphen zur Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag
|
||||
- § 146: Neuer Paragraph zur Schließung von Ortskrankenkassen
|
||||
- § 147 Abs. 1: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Einfügung eines neuen Satzes zur Gefährdung der Leistungsfähigkeit
|
||||
- § 147 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Bestellung des Personals
|
||||
- § 148 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“
|
||||
- § 148 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des Satzes zur Errichtung der Betriebskrankenkasse
|
||||
- § 149 Satz 2: Neue Fassung des Satzes zur Anwendung von § 148
|
||||
- § 150: Neue Fassung des Paragraphen zur Freiwilligen Vereinigung
|
||||
- § 151 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 151
|
||||
- § 152: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlung“ durch „Verwaltungsrat“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 153 Nr. 1: Einfügung einer Bedingung zur Anwendung von § 153
|
||||
- § 154: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 155 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Übertragung des Vermögens
|
||||
- § 155 Abs. 4: Einfügung von neuen Sätzen zur Anwendung von § 155
|
||||
- § 156: Streichung der Worte „Satz 2“
|
||||
- § 157 Abs. 2: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Streichung von Nummer 3
|
||||
- § 158: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Neue Fassung des Absatzes 2
|
||||
- § 159: Ersetzung der Worte „der Gesellenausschuß der vereinigten Handwerksinnung“ durch „die Mehrheit der in den Innungsbetrieben Beschäftigten“ und Streichung der Worte „und 3“ sowie Neue Fassung des Absatzes 3
|
||||
- § 160: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlungen“ durch „Verwaltungsräte“ und Neue Fassung des Absatzes 3
|
||||
- § 161: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 161
|
||||
- § 162: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlung“ durch „Verwaltungsrat“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 163: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 163
|
||||
- § 164 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 164
|
||||
- § 168: Neue Fassung des Paragraphen zu Ersatzkassen
|
||||
- § 168a: Neuer Paragraph zur Vereinigung von Ersatzkassen
|
||||
- § 9 Abs. 1: Ersetzt 'und' durch ',' und fügt 'und die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 11 Abs. 1: Fügt 'sowie den Verbänden der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 12 Abs. 1: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 12 Abs. 3: Ersetzt 'kassenärztlichen' und 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztlichen' und 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 12 Abs. 4: Ersetzt 'kassenärztlichen' und 'Kassenarztsitzes' durch 'vertragsärztlichen' und 'Vertragsarztsitzes'
|
||||
- § 13 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt 'Bundesverbände' durch 'Spitzenverbände'
|
||||
- § 15: Ersetzt 'Kassenärzten' und 'Kassenarztsitze' durch 'Vertragsärzten' und 'Vertragsarztsitze'
|
||||
- § 16 b Abs. 1 und 2: Neuer Wortlaut für die Prüfung und Feststellung von ärztlicher Überversorgung
|
||||
- § 16 c: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 17: Ersetzt 'Kassenarzt' und 'kassenärztliche' durch 'Vertragsarzt' und 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 18 Abs. 1: Ersetzt 'Kassenarztsitz' durch 'Vertragsarztsitz'
|
||||
- § 19 Abs. 2 und 3: Ersetzt 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 20: Ersetzt 'kassenärztlichen', 'Kassenarztes', 'Kassenarztsitz' durch 'vertragsärztlichen', 'Vertragsarztes', 'Vertragsarztsitz'
|
||||
- § 24: Ersetzt 'Kassenarztsitz', 'Kassenarzt', 'Kassenarztsitzes', 'kassenärztlichen' durch 'Vertragsarztsitz', 'Vertragsarzt', 'Vertragsarztsitzes', 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 26: Ersetzt 'Kassenarztes', 'kassenärztlichen', 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarztes', 'vertragsärztlichen', 'Vertragsarzt' und fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 27: Fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 28: Ersetzt 'Kassenarztes', 'Kassenarzt', 'kassenärztlichen' durch 'Vertragsarztes', 'Vertragsarzt', 'vertragsärztlichen' und fügt 'und die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 31: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen' und 'Bundesverbänden' durch 'Spitzenverbänden'
|
||||
- § 31 a Abs. 1: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- Abschnitt IX: Neue Überschrift 'Abschnitt IX Vertreter, Assistenten, angestellte Ärzte und Gemeinschaftspraxis'
|
||||
- § 32: Ersetzt 'Kassenarzt', 'kassenärztliche' durch 'Vertragsarzt', 'vertragsärztliche' und ändert Satz 4
|
||||
- § 32a: Ersetzt 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 32 b: Einfügung neues Paragraphen zur Anstellung von Ärzten
|
||||
- § 33 Abs. 2: Ersetzt 'kassenärztlicher', 'Kassenärzten' durch 'vertragsärztlicher', 'Vertragsärzten' und fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 37 Abs. 2: Ersetzt 'und' durch ',' und fügt 'und die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
- § 96 Abs. 1: Einfügung der Worte 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 96 Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'und den Verbänden der Ersatzkassen' nach 'Landesverbänden der Krankenkassen'
|
||||
- § 96 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Worte 'einerseits' nach 'Vereinigungen' und 'und den Verbänden der Ersatzkassen andererseits' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 96 Abs. 4 Satz 1: Einfügung der Worte 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 2 Satz 1: Einfügung der Worte 'einerseits' nach 'Ärzte' und 'sowie der Verbände der Ersatzkassen andererseits' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 2 Satz 3: Einfügung der Worte 'sowie den Verbänden der Ersatzkassen' nach 'Krankenkassen'
|
||||
- § 97 Abs. 5 Satz 2: Ersatz des Wortes 'oder' durch ein Komma und Einfügung der Worte 'oder die Verbände der Ersatzkassen' nach 'Landesverbände der Krankenkassen'
|
||||
- § 98 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 8: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 9: Ersatz des Wortes 'Kassenarztsitzen' durch 'Vertragsarztsitzen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 10: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 11: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 13: Neufassung des Textes
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 14: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 98 Abs. 2 Nr. 15: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 99 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 101: Neufassung des gesamten Paragraphen
|
||||
- § 102: Neufassung des gesamten Paragraphen
|
||||
- § 103 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 3: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 4: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 103 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 104 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
- § 104 Abs. 2 Satz 1: Ersatz der Verweisung '§ 102' durch '§ 101' und des Wortes 'kassenärztlicher' durch 'vertragsärztlicher'
|
||||
- § 104 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
|
||||
- § 104 Abs. 3: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 105 Überschrift: Neufassung der Überschrift
|
||||
- § 105 Abs. 1 Satz 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 105 Abs. 2 Satz 2: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 105 Abs. 3: Ersatz des Wortes 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarzt'
|
||||
- § 106 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
- § 106 Abs. 2: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 106 Abs. 3: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
- § 106 Abs. 4 Satz 1: Einfügung des Wortes 'gemeinsame' nach 'Vereinigungen'
|
||||
- § 106 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Worte ', ihres Verbandes' nach 'Krankenkasse' und Ersatz des Wortes 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarzt'
|
||||
- § 106 Abs. 5 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
- § 106 Abs. 5a: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 106 Abs. 7: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 109 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen
|
||||
- § 109 Abs. 4 Satz 3: Streichung des zweiten Halbsatzes und Ersatz des Strichpunkts durch einen Punkt
|
||||
- § 110 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 110 Abs. 2 Satz 4: Einfügung von neuen Sätzen
|
||||
- § 111 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'bedarfsgerechte,' vor 'leistungsfähige'
|
||||
- § 111 Abs. 4 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung des Satzteils 'einschließlich eines Kataloges von Leistungen, die in der Regel teilstationär erbracht werden können'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 1
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-20 — Gesetz zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 705
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 1: Ersetzt „Bundesminister für den Marshallplan“ durch „Bundesminister für Wirtschaft“
|
||||
§ 1: Neufassung des § 1, der die Versicherungspflicht für bestimmte Personen auch dann bestehen lässt, wenn sie die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder nach Artikel 56 Abs. 1 bis 3 des Gesundheits-Reformgesetzes nicht erfüllen.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 10
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-05-08 — Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des ERP-Sondervermögens in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 982
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 2: Bestimmung zur Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen in das Schuldbuch des ERP-Sondervermögens
|
||||
§ 10: Neufassung des gesamten § 10, der die Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft zur Kreditaufnahme und Marktpflege regelt.
|
||||
|
||||
7
erpverwg_2007/§101.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§101.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 101
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 101: Neufassung des gesamten Paragraphen
|
||||
7
erpverwg_2007/§102.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§102.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 102
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 102: Neufassung des gesamten Paragraphen
|
||||
15
erpverwg_2007/§103.md
Normal file
15
erpverwg_2007/§103.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# § 103
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 103 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
|
||||
§ 103 Abs. 3: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
|
||||
§ 103 Abs. 4: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
|
||||
§ 103 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
|
||||
§ 103 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
13
erpverwg_2007/§104.md
Normal file
13
erpverwg_2007/§104.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 104
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 104 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
|
||||
§ 104 Abs. 2 Satz 1: Ersatz der Verweisung '§ 102' durch '§ 101' und des Wortes 'kassenärztlicher' durch 'vertragsärztlicher'
|
||||
|
||||
§ 104 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
|
||||
|
||||
§ 104 Abs. 3: Streichung des Absatzes
|
||||
13
erpverwg_2007/§105.md
Normal file
13
erpverwg_2007/§105.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 105
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 105 Überschrift: Neufassung der Überschrift
|
||||
|
||||
§ 105 Abs. 1 Satz 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
|
||||
§ 105 Abs. 2 Satz 2: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
|
||||
§ 105 Abs. 3: Ersatz des Wortes 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarzt'
|
||||
21
erpverwg_2007/§106.md
Normal file
21
erpverwg_2007/§106.md
Normal file
@@ -0,0 +1,21 @@
|
||||
# § 106
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 1: Ersatz des Wortes 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 2: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 3: Neufassung des gesamten Absatzes
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 4 Satz 1: Einfügung des Wortes 'gemeinsame' nach 'Vereinigungen'
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 5 Satz 1: Einfügung der Worte ', ihres Verbandes' nach 'Krankenkasse' und Ersatz des Wortes 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarzt'
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 5 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 5a: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 7: Streichung des Absatzes
|
||||
9
erpverwg_2007/§109.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§109.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 109
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 109 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen
|
||||
|
||||
§ 109 Abs. 4 Satz 3: Streichung des zweiten Halbsatzes und Ersatz des Strichpunkts durch einen Punkt
|
||||
@@ -1,7 +1,11 @@
|
||||
# § 11
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-20 — Gesetz zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 705
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt „Bundesminister für den Marshallplan“ durch „Bundesminister für Wirtschaft“
|
||||
§ 11: Neuer Absatz 3a zur Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen
|
||||
|
||||
§ 11: Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 3a und Neufassung von Absatz 6, die die Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen regeln.
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 1: Fügt 'sowie den Verbänden der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
|
||||
9
erpverwg_2007/§110.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§110.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 110
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 110 Abs. 2 Satz 4: Neufassung des Satzes
|
||||
|
||||
§ 110 Abs. 2 Satz 4: Einfügung von neuen Sätzen
|
||||
9
erpverwg_2007/§111.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§111.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 111
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 111 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'bedarfsgerechte,' vor 'leistungsfähige'
|
||||
|
||||
§ 111 Abs. 4 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
7
erpverwg_2007/§112.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§112.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 112
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Einfügung des Satzteils 'einschließlich eines Kataloges von Leistungen, die in der Regel teilstationär erbracht werden können'
|
||||
@@ -1,9 +1,11 @@
|
||||
# § 12
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1975-03-20 — Gesetz zur Anpassung gesetzlich festgelegter Zuständigkeiten an die Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche von Bundesministern (Zuständigkeitsanpassungs-Gesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 705
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 12 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt „Bundesminister für den Marshallplan“ durch „Bundesminister für Wirtschaft“
|
||||
§ 12 Abs. 1: Ersetzt 'kassenärztlichen' durch 'vertragsärztlichen'
|
||||
|
||||
§ 12 Abs. 2: Ersetzt „Bundesminister für den Marshallplan“ durch „Bundesminister für Wirtschaft“
|
||||
§ 12 Abs. 3: Ersetzt 'kassenärztlichen' und 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztlichen' und 'vertragsärztliche'
|
||||
|
||||
§ 12 Abs. 4: Ersetzt 'kassenärztlichen' und 'Kassenarztsitzes' durch 'vertragsärztlichen' und 'Vertragsarztsitzes'
|
||||
|
||||
9
erpverwg_2007/§13.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§13.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 13
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 13: Änderungen an den Kosten für wahlärztliche Leistungen
|
||||
|
||||
§ 13 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt 'Bundesverbände' durch 'Spitzenverbände'
|
||||
7
erpverwg_2007/§135a.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§135a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 135a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 135a: Neuer Paragraph zur Qualitätssicherung bei ambulanten Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen
|
||||
7
erpverwg_2007/§136.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§136.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 136
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 136 Abs. 1: Streichung der Worte „kassen- und“
|
||||
7
erpverwg_2007/§137.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§137.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 137
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 137 Satz 4: Einfügung von Beteiligung der Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe
|
||||
7
erpverwg_2007/§138.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§138.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 138
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 138: Streichung der Worte „kassen- und“
|
||||
9
erpverwg_2007/§14.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§14.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 14: Neufassung des gesamten § 14, der die Anwendbarkeit der Bundeshaushaltsordnung auf das Sondervermögen regelt.
|
||||
|
||||
§ 14: Einfügung von Absatz 5, der die Anwendung der Vorschriften für teilweise geförderte Krankenhäuser regelt.
|
||||
7
erpverwg_2007/§140.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§140.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 140
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 140 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Errichtung von Eigeninstituten
|
||||
9
erpverwg_2007/§141.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§141.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 141
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 141 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Ausgabensteigerung auf Grund von Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen
|
||||
|
||||
§ 141 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen
|
||||
7
erpverwg_2007/§143.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§143.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 143
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 143: Neue Fassung des Paragraphen zum Bezirk der Ortskrankenkassen
|
||||
7
erpverwg_2007/§144.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§144.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 144
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 144 Abs. 1: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlungen“ durch „Verwaltungsräte“ und Neufassung des zweiten Satzes
|
||||
7
erpverwg_2007/§145.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§145.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 145
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 145: Neue Fassung des Paragraphen zur Vereinigung innerhalb eines Landes auf Antrag
|
||||
7
erpverwg_2007/§146.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§146.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 146
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 146: Neuer Paragraph zur Schließung von Ortskrankenkassen
|
||||
9
erpverwg_2007/§147.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§147.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 147
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 147 Abs. 1: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Einfügung eines neuen Satzes zur Gefährdung der Leistungsfähigkeit
|
||||
|
||||
§ 147 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes zur Bestellung des Personals
|
||||
9
erpverwg_2007/§148.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§148.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 148
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 148 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“
|
||||
|
||||
§ 148 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung des Satzes zur Errichtung der Betriebskrankenkasse
|
||||
7
erpverwg_2007/§149.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§149.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 149
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 149 Satz 2: Neue Fassung des Satzes zur Anwendung von § 148
|
||||
7
erpverwg_2007/§15.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§15.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 15
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 15: Ersetzt 'Kassenärzten' und 'Kassenarztsitze' durch 'Vertragsärzten' und 'Vertragsarztsitze'
|
||||
7
erpverwg_2007/§150.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§150.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 150
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 150: Neue Fassung des Paragraphen zur Freiwilligen Vereinigung
|
||||
7
erpverwg_2007/§151.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§151.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 151
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 151 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 151
|
||||
7
erpverwg_2007/§152.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§152.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 152
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 152: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlung“ durch „Verwaltungsrat“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
7
erpverwg_2007/§153.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§153.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 153
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 153 Nr. 1: Einfügung einer Bedingung zur Anwendung von § 153
|
||||
7
erpverwg_2007/§154.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§154.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 154
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 154: Streichung des Paragraphen
|
||||
9
erpverwg_2007/§155.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§155.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 155
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 155 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes zur Übertragung des Vermögens
|
||||
|
||||
§ 155 Abs. 4: Einfügung von neuen Sätzen zur Anwendung von § 155
|
||||
7
erpverwg_2007/§156.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§156.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 156
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 156: Streichung der Worte „Satz 2“
|
||||
7
erpverwg_2007/§157.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§157.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 157
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 157 Abs. 2: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Streichung von Nummer 3
|
||||
7
erpverwg_2007/§158.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§158.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 158
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 158: Ersetzung der Zahl „vierhundertfünfzig“ durch „1000“ und Neue Fassung des Absatzes 2
|
||||
7
erpverwg_2007/§159.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§159.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 159
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 159: Ersetzung der Worte „der Gesellenausschuß der vereinigten Handwerksinnung“ durch „die Mehrheit der in den Innungsbetrieben Beschäftigten“ und Streichung der Worte „und 3“ sowie Neue Fassung des Absatzes 3
|
||||
11
erpverwg_2007/§16.md
Normal file
11
erpverwg_2007/§16.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 16
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 16 Abs. 4: Einfügung des Wortes 'auf Verlangen' nach 'Krankenhausträger'.
|
||||
|
||||
§ 16 b Abs. 1 und 2: Neuer Wortlaut für die Prüfung und Feststellung von ärztlicher Überversorgung
|
||||
|
||||
§ 16 c: Streichung des Paragraphen
|
||||
7
erpverwg_2007/§160.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§160.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 160
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 160: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlungen“ durch „Verwaltungsräte“ und Neue Fassung des Absatzes 3
|
||||
7
erpverwg_2007/§161.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§161.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 161
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 161: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 161
|
||||
7
erpverwg_2007/§162.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§162.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 162
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 162: Ersetzung des Wortes „Vertreterversammlung“ durch „Verwaltungsrat“ und Einfügung eines neuen Satzes
|
||||
7
erpverwg_2007/§163.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§163.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 163
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 163: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 163
|
||||
7
erpverwg_2007/§164.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§164.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 164
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 164 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung von § 164
|
||||
7
erpverwg_2007/§168.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§168.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 168
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 168: Neue Fassung des Paragraphen zu Ersatzkassen
|
||||
7
erpverwg_2007/§168a.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§168a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 168a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 168a: Neuer Paragraph zur Vereinigung von Ersatzkassen
|
||||
7
erpverwg_2007/§169.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§169.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 169
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 169: § 169 wird gestrichen.
|
||||
11
erpverwg_2007/§17.md
Normal file
11
erpverwg_2007/§17.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 17
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 17: Streichung des § 17.
|
||||
|
||||
§ 17 Satz 2 erster Halbsatz: Änderung der Zuständigkeit der Schiedsstelle
|
||||
|
||||
§ 17: Ersetzt 'Kassenarzt' und 'kassenärztliche' durch 'Vertragsarzt' und 'vertragsärztliche'
|
||||
7
erpverwg_2007/§171.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§171.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 171
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 171: Die Worte „Auflösung und
|
||||
7
erpverwg_2007/§18.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§18.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 18
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 18 Abs. 1: Ersetzt 'Kassenarztsitz' durch 'Vertragsarztsitz'
|
||||
7
erpverwg_2007/§19.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§19.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 19
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 19 Abs. 2 und 3: Ersetzt 'kassenärztliche' durch 'vertragsärztliche'
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 2
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1954-12-09 — Drittes Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 365
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 2: Ermächtigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Sicherheitsleistungen, Gewährleistungen und Bürgschaften bis zu 200 Millionen Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen
|
||||
Anlage (zu § 2): Neue Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Januar 1993
|
||||
|
||||
9
erpverwg_2007/§20.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§20.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 20
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 20 Abs. 1: Empfehlungen zur Berücksichtigung des Erlösabzugs
|
||||
|
||||
§ 20: Ersetzt 'kassenärztlichen', 'Kassenarztes', 'Kassenarztsitz' durch 'vertragsärztlichen', 'Vertragsarztes', 'Vertragsarztsitz'
|
||||
7
erpverwg_2007/§21.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§21.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 21
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 21: Änderungen an Fallpauschalen
|
||||
7
erpverwg_2007/§221.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§221.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 221
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 221 Abs. 1: Ersetzt 'der Vertreterversammlung' durch 'dem Verwaltungsrat'
|
||||
7
erpverwg_2007/§222.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§222.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 222
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 222 Abs. 1: Ersetzt 'der Vertreterversammlung' durch 'dem Verwaltungsrat'
|
||||
7
erpverwg_2007/§238a.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§238a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 238a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 238a: Neuer Paragraph zur Rangfolge der Einnahmearten bei freiwillig versicherten Rentnern
|
||||
7
erpverwg_2007/§24.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§24.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 24
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 24: Ersetzt 'Kassenarztsitz', 'Kassenarzt', 'Kassenarztsitzes', 'kassenärztlichen' durch 'Vertragsarztsitz', 'Vertragsarzt', 'Vertragsarztsitzes', 'vertragsärztlichen'
|
||||
11
erpverwg_2007/§240.md
Normal file
11
erpverwg_2007/§240.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 240
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 240 Abs. 2 Satz 2: Fügt ', § 238a' ein
|
||||
|
||||
§ 240 Abs. 3a: Neuer Absatz zur Beitragsbemessung für Versicherte, bei denen § 248 Abs. 2 anzuwenden war
|
||||
|
||||
§ 240 Abs. 4: Fügt neue Sätze zur Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind
|
||||
7
erpverwg_2007/§248.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§248.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 248
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 248 Abs. 2: Streicht den Absatz
|
||||
13
erpverwg_2007/§257.md
Normal file
13
erpverwg_2007/§257.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
|
||||
# § 257
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 257 Abs. 2 Satz 2: Ändert den Satz zur Berechnung des Zuschusses
|
||||
|
||||
§ 257 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Bedingungen für den Zuschuss bei privater Krankenversicherung
|
||||
|
||||
§ 257 Abs. 2b: Neuer Absatz zur Gewährleistung der Begrenzung
|
||||
|
||||
§ 257 Abs. 2c: Neuer Absatz zur Kündigungsmöglichkeit bei nicht erfüllten Voraussetzungen
|
||||
7
erpverwg_2007/§258.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§258.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 258
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 258: Fügt einen Satz zur Anwendung von § 257 Abs. 2a bis 2c hinzu
|
||||
7
erpverwg_2007/§26.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§26.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 26
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 26: Ersetzt 'Kassenarztes', 'kassenärztlichen', 'Kassenarzt' durch 'Vertragsarztes', 'vertragsärztlichen', 'Vertragsarzt' und fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
7
erpverwg_2007/§265a.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§265a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 265a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 265a: Neuer Paragraph zur finanziellen Hilfe in besonderen Notlagen
|
||||
11
erpverwg_2007/§266.md
Normal file
11
erpverwg_2007/§266.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 266
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 266 Abs. 3: Die Regelungen für den Risikostrukturausgleich für Versicherte im Land Berlin werden angepasst.
|
||||
|
||||
§ 266: Neue Fassung des Paragraphen zum Risikostrukturausgleich
|
||||
|
||||
§ 266: Neue Bestimmungen zur Datenerhebung und -verarbeitung für den Risikostrukturausgleich
|
||||
7
erpverwg_2007/§267.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§267.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 267
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 267: Neue Fassung des Paragraphen zur Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich
|
||||
7
erpverwg_2007/§27.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§27.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 27
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 27: Fügt 'sowie die Verbände der Ersatzkassen' hinzu
|
||||
7
erpverwg_2007/§270a.md
Normal file
7
erpverwg_2007/§270a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 270a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 270a: Einführung von Vorausschätzungen und Feststellungen der durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen
|
||||
9
erpverwg_2007/§274.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§274.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 274
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 274 Abs. 1: Erweiterung der Prüfungsbefugnisse und -kosten
|
||||
|
||||
§ 274 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Kostenerstattung für Prüfungen
|
||||
9
erpverwg_2007/§275.md
Normal file
9
erpverwg_2007/§275.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
|
||||
# § 275
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1992-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2246
|
||||
|
||||
§ 275 Abs. 2: Erweiterung der Prüfungspunkte
|
||||
|
||||
§ 275 Abs. 3a: Einführung der Möglichkeit, die Zuordnungen durch den Medizinischen Dienst zu überprüfen
|
||||
Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More
Reference in New Issue
Block a user