BGBl. 1961 I S. 1578 · Neubekanntmachung · Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
Inkrafttreten: 1961-10-01
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-09-06

BGBl-Id: bgbl1-1961-70-2
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# GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-RECHTSVERHÄLTNISSE-DER-UNTER — 1961-09-06
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1557
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01 (bestimmte Vorschriften); 1961-09-07 (übrige Vorschriften)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/70#page=1
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung als Vertriebene und der Leistungen für bestimmte Gruppen.
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1578
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/70#page=22
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen fest, die ab dem 1. Oktober 1961 gilt.
## Betroffene Stellen
- § 41 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'in der Fassung vom 1. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1287)' und des letzten Satzes
- § 41 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte '§ 35 Abs. 3' durch '§§ 31, 35 Abs. 3' und der Worte '§§ 110 und 156 Abs. 1' durch '§§ 112, 156 Abs. 1, §§ 181 a und 181 b'
- § 41 Abs. 3 Satz 4: Neue Fassung: '§ 64 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 des in Absatz 1 bezeichneten Gesetzes ist anzuwenden.'
- § 63 Abs. 1: Ersetzt mehrere Verweise und ändert den Wortlaut.
- § 64: Ändert mehrere Verweise und ergänzt neue Bestimmungen.
- § 66: Ändert den Wortlaut und fügt einen neuen Absatz hinzu.
- § 67 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt einen Verweis.
- § 68: Entfernt einen Teil und fügt neue Bestimmungen hinzu.
- § 70: Ändert mehrere Bestimmungen und fügt neue Absätze hinzu.
- § 71: Streicht den Paragraphen.
- § 71 a: Streicht den Paragraphen.
- § 71 b: Streicht den Paragraphen.
- § 71 c: Ändert den Wortlaut des Paragraphen.
- § 71 d: Entfernt einen Satz, ändert den Wortlaut und fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 71 e: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
- § 71 f: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
- § 71 g: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Zeiten der Beschäftigung bei internationalen Organisationen können berücksichtigt werden.
- § 11 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.
- § 11 Abs. 1: Neuer Satz 3 wird angefügt, der die Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor dem 1. Oktober 1961 regelt.
- § 36 Abs. 1: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 36 Abs. 2: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 37: Der gesamte § 37 wird gestrichen.
- § 37a: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 37b: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 37c: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 37d: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 38: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 39: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 42: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 44 Abs. 1 Satz 2, 4: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 48 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 49: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 50 Satz 1: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 51 Abs. 1, Abs. 3: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 52 Abs. 3 Satz 3, 4, 5: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 52a Abs. 1, Abs. 2: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 71 h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen
- § 71 i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind
- § 71 k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes
- § 71 l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes
- § 71 m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 72 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Wortes 'volksdeutsche' und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 72 Abs. 2: Ergänzung eines neuen Satzes für im Ausland wohnhafte Personen
- § 72 Abs. 6: Ergänzung eines neuen Satzes zur eidesstattlichen Versicherung
- § 72 Abs. 11 Satz 1: Ersetzung von Wörtern in Satz 1
- § 72 Abs. 11 Satz 2: Neue Fassung von Satz 2
- § 72 Abs. 12 Satz 2: Streichung von Satz 2
- § 72 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Ergänzung eines neuen Halbsatzes
- § 72 a Abs. 1 Satz 4: Einführung eines neuen Satzes 4
- § 73 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2: Ersetzung der Zahl 5 durch 6
- § 73 Abs. 2 Satz 1: Streichung von Wörtern und Ergänzung von Wörtern
- § 73 Abs. 5 Satz 2: Ergänzung von Wörtern
- § 73 Abs. 5: Ergänzung eines neuen Satzes
- § 74 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Wörtern
- § 76: Streichung des gesamten § 76
- § 77 a: Ergänzung eines neuen Satzes nach Satz 1
- § 78 a Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1
- § 78 a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Ergänzung eines neuen Halbsatzes
- § 79 Abs. 2: Ergänzung von Wörtern und Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon
- § 81: Streichung des gesamten § 81
- § 82 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2: Streichung von Wörtern
- Anlage A (zu § 2 Abs. 1) Nummer 63: Streichung von Wörtern
- Anlage A (zu § 2 Abs. 1) Nummer 116: Ergänzung von neuen Nummern 117 bis 121
- § 4: Neue Regelung für Beamte zur Wiederverwendung und frühere Beamte auf Widerruf
- § 5 (1): Erweiterung der Anwendung von § 4 b auf Familienzusammenführungen vor dem Inkrafttreten
- § 5 (2): Genehmigung für Beschäftigungen vor dem 1. Oktober 1961 kann nachträglich erteilt werden
- § 6 (1): Erweiterung der Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 auf Entlassung aus Gewahrsam
- § 6 (2): Anwendung von § 37 b Abs. 2 bei Heimkehr vor dem 1. Oktober 1961
- § 7: Neue Regelung für Erstattung von Versorgungsbezügen
- § 8 (1): Ersetzung von § 31 des Gesetzes durch § 110 des Bundesbeamtengesetzes
- § 8 (2): Erweiterung der Anwendung von § 61 Abs. 4 Satz 1 auf Zuschüsse nach § 18 a
- § 9: Kein Zahlungsausgleich für Zeiträume bis zum 31. August 1957
- § 10 (1): Neue Regelung für Anrechnung von Entlassungsgeld
- § 10 (2): Erweiterung der Antragsfrist für bestimmte Personen
- § 11 (1): Erweiterung der Anwendung von § 71 e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2
- § 11 (2): Erweiterung der Anwendung von § 20, § 24 d, § 24 e und § 24 a
- § 12: Bestehende Erstattungen bleiben bestehen
- § 13: Erweiterung der Antragsfrist für bestimmte Personen
- § 14: Erweiterung der Anwartschaften auf Leistungen
- § 15: Erweiterung der Anwendung von § 73 Abs. 5 Satz 3
- § 16 (1): Neue Regelung für Nachversicherung von Beamten zur Wiederverwendung
- § 16 (2): Erweiterung der Anwendung von § 74
- § 17: Ersetzung des Ubergangsgehaltes durch Ruhegehalt
- § 18 (1): Erweiterung der Antragsfrist und Anwendung von § 4 a
- § 18 (2): Erweiterung der Anwendung von § 181 a des Bundesbeamtengesetzes
- § 18 (3): Erweiterung der Anwendung von § 52a Abs. 2
- § 18 (4): Erweiterung der Anwendung von § 42 und § 105
- § 19: Neue Regelung für Unterhaltsbeiträge in ausländischen Staaten
- § 20 (1): Erweiterung der Anwendung von § 181 b des Bundesbeamtengesetzes
- § 20 (2): Erweiterung der Antragsfrist für Unfallfürsorgeansprüche
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'und dienstfähig sind' werden gestrichen.
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 1 Satz 2.
- § 43 Abs. 3: Neue Formulierung für den Anspruch auf Ubergangsbezüge.
- § 52 b Abs. 2: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 1.
- § 52 b Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 52 c: Einführung eines neuen § 52 c.
- § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzen von '1. September 1953' durch '1. April 1951' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzen von '1. September 1953' durch '1. April 1951' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 53 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 53 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2: Ersetzen von '§ 110 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31'.
- § 53 Abs. 1 Satz 6: Neue Formulierung für Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit von zehn oder mehr Jahren.
- § 53 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des Halbsatzes 2.
- § 53 Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für Hinterbliebene.
- § 53 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes.
- § 53 Abs. 6 Satz 2: Streichung des Wortes 'volksdeutschen' und Einfügen eines Klammerzusatzes.
- § 53 Abs. 7: Ersetzen von '§ 110 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31'.
- § 54 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Sätze 1 und 2 werden gestrichen.
- § 54 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für Berufsunteroffiziere.
- § 54 Abs. 2 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen.
- § 54 Abs. 3: Neue Formulierung für Berufsunteroffiziere.
- § 54 Abs. 4: Neue Formulierung für Berufsunteroffiziere.
- § 54 a Abs. 1: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Satzteils.
- § 54 b Satz 1: Streichung der Worte 'Halbsatz 1'.
- § 54 b Satz 2: Streichung der Worte 'und nach § 110 des Bundesbeamtengesetzes'.
- § 54 b: Anfügen von neuen Sätzen.
- § 55 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzen von 'oder' durch Kommas und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 55 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes.
- § 56 Abs. 1: Neue Formulierung für die Gewährung von Beihilfen und Unterstützung.
- § 56 Abs. 2: Ersetzen der Worte 'nach Maßgabe der Richtlinien (Absatz 1)' durch 'nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 2'.
- § 56 Abs. 3: Ersetzen von 'oder' durch Kommas und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 59 a: Anfügen eines neuen Absatzes 3.
- § 60 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b: Ersetzen der Worte 'der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' durch 'oder nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitlosenversicherung'.
- § 61 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'Unterbringung und' und Neufassung des Halbsatzes 2.
- § 61 Abs. 1 Satz 2: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 61 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes.
- § 61 Abs. 4 Satz 1: Streichung von 'längstens bis zum 31. Dezember 1959,' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 61 Abs. 4 Satz 2: Ersetzen von '11' durch '52 c' und Streichung des nachfolgenden Kommas.
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Streichung von '12 bis 18 a, 25 bis 28,' und Einfügen eines Klammerzusatzes.
- § 62 Abs. 1 Satz 2: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 62 Abs. 4: Neue Formulierung für Wiederverwendung von Beamten.
- Übersicht, Abschnitt II, Unterabschnitt 2: Hinter 'Unterbringung' die Zahl '19' eingefügt, Titel a bis e gestrichen.
- § 1 Abs. 1, Nummer 1 Buchstabe c: Worte 'als deutsche Staatsangehörige' gestrichen, 'und' durch Komma ersetzt, 'und als Vertriebene (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes) anerkannt worden sind' eingefügt.
- § 1 Abs. 1, Nummer 1 Buchstabe d: Komma und Worte 'wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit vertrieben' gestrichen, '(§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes)' eingefügt.
- § 1 Abs. 1, Nummer 1: Neuer Satz angefügt: 'Sind Angehörige der in Satz 1 Nr. 1 Buchstaben c und d genannten Dienststellen nach dem 8. Mai 1945 verstorben, ohne dass die übrigen in den Buchstaben c oder d bezeichneten Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis dieser Vorschriften vorlagen, so stehen die als Vertriebene (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes) anerkannten versorgungsberechtigten Hinterbliebenen dieser Personen den in Satz 1 Nr. 5 bezeichneten Hinterbliebenen gleich.'
- § 3 Satz 1, Nr. 6: Worte 'oder Staatsangehörige eines ausländischen Staates sind oder werden und Anspruch auf eine Versorgung nach dortigen beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben oder erlangen, der eine Rechtsstellung zugrunde gelegt ist, die der nach diesem Gesetz zu berücksichtigenden Rechtsstellung vergleichbar ist' eingefügt.
- § 4 Abs. 1, Nr. 2 Buchstabe b und Abs. 2: Worte 'oder die von ihr ermächtigte Dienststelle' eingefügt.
- § 4 Abs. 1, Nr. 2 Buchstabe c: Worte 'oder in' eingefügt.
- § 4 a, Satz 1: Neuer Satz 2 angefügt: 'Satz 1 gilt auch für Hinterbliebene (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2) vor dem 9. Mai 1945 verstorbener Angehöriger oder Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, die im Erlebensfalle bei Rückkehr (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) Rechte hätten geltend machen können.'
- § 4 b, Abs. 1: Worte 'die oberste Dienstbehörde (§ 60)' gestrichen, 'einen' durch 'ein' und 'bewilligen' durch 'bewilligt werden' ersetzt.
- § 4 b, Abs. 2, Satz 1, Buchstabe a: Wort 'siebzigste' durch 'fünfundsechzigste' ersetzt.
- § 4 b, Abs. 2, Satz 1, Buchstabe b: Worte 'unter den in § 4 Abs. 1, 2 bezeichneten Voraussetzungen oder' eingefügt.
- § 4 b, Abs. 2, Satz 4 und 5: Neue Sätze 4 und 5 angefügt.
- § 4 b, Abs. 3, Satz 1: Wort 'sechzig' durch 'fünfundsiebzig' ersetzt.
- § 4 b, Abs. 3, Satz 2: Komma eingefügt.
- § 4 b, Abs. 4: Worte 'des Empfängers eines Unterhaltsbeitrages' durch 'einer in das Bundesgebiet gezogenen Person, der ein Unterhaltsbeitrag nach den Absätzen 1 bis 3 bewilligt war oder hätte bewilligt werden können,' ersetzt, 'seinen' durch 'deren' ersetzt.
- § 9 Abs. 1, Satz 2: Klammerzusatz '(§ 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes)' eingefügt.
- § 10 Abs. 2, nach 'Widerruf': Klammerzusatz '(§ 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes)' eingefügt.
- Unterabschnitt 2, Titelüberschriften sowie §§ 11 bis 18 b und 20 bis 28: Titelüberschriften und genannte Paragraphen gestrichen.
- § 19, Abs. 1, Satz 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen, neue Formulierung für Satz 1.
- § 19, Abs. 1, Satz 3: Worte 'und 8' durch Komma und '8 und 31' ersetzt, 'finden §§ 110 und' durch 'findet §' ersetzt.
- § 19, Abs. 1, Satz 4: Satz 4 gestrichen.
- § 19, Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 gestrichen.
- § 29, Abs. 1, Satz 1: Worte '87 a,' und '181 b,' eingefügt, 'und 10' gestrichen, Semikolon und Halbsatz 2 gestrichen.
- § 29, Abs. 1, Satz 2: Worte '24 a Abs. 2, §§' und '54 Abs. 3, §§ 68,' gestrichen, '71 m,' eingefügt.
- § 29, Abs. 3, Satz 2: Worte 'und zwar auch hinsichtlich erlittener Unfälle (§§ 135, 181 a, 181 b des Bundesbeamtehgesetzes)' eingefügt, neuer Halbsatz eingefügt.
- neuer § 31: Neuer § 31 eingefügt, um die Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu regeln.
- § 32 Abs. 1, Satz 1: Wort 'volksdeutschen' gestrichen.
- § 35, Abs. 1, Satz 1: Worte 'oder, sofern sie nicht am 30. September 1961 im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach § 20 Abs. 1, 2 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des Gesetzes wiederverwendet und von ihm zu übernehmen sind (§ 71 e), mit Ablauf dieses Tages' eingefügt.
- § 35, Abs. 2: Worte 'mit dem Eintritt der Dienstunfähigkeit oder der Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres' durch 'in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1' ersetzt.
- § 35, Abs. 3, Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt.
- § 52a: Neue Vorschriften für Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erreicht haben.
- § 52b: Neue Vorschriften für das Ende des Arbeitsverhältnisses und Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren erreicht haben.
- § 52c: Neue Vorschriften für Entlassungsgeld für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren erreicht haben und am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnahmen.
- § 53: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, einschließlich der Anwendung von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bestimmungen zur Versorgung.
- § 52 c Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2: Entspricht den Vorschriften für das Entlassungsgeld
- § 70a: Einführung von Vorschriften für Lehrer an deutschen Auslandsschulen
- § 71 c: Einstellung von Personen zur Teilnahme an der Unterbringung ohne Höchstalterbeschränkung
- § 71 d: Vorschriften für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes für frühere Beamte auf Widerruf
- § 71 e: Vorschriften für die Wiederverwendung von Beamten zur Wiederverwendung
- § 71f: Neue Vorschriften für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die am 30. September 1961 verwendet waren.
- § 71g: Neue Vorschriften für Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit verwendet waren.
- § 71h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen und nicht als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, sondern anderweitig im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verwendet sind.
- § 71i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind.
- § 71k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes.
- § 71l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes, die unter § 54 Abs. 4, § 55 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes fallen.
- § 71m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die in Anwendung des § 24a in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes erworben wurden.
- § 72: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben.
## Wortlaut

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- **1961-04-25** · BGBl. 1961 I S. 444 — Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1361 — Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1961-09-06** · BGBl. 1961 I S. 1557 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **1961-09-06** · BGBl. 1961 I S. 1578 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen

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# Stellen dieser Station
- § 41 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'in der Fassung vom 1. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1287)' und des letzten Satzes
- § 41 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte '§ 35 Abs. 3' durch '§§ 31, 35 Abs. 3' und der Worte '§§ 110 und 156 Abs. 1' durch '§§ 112, 156 Abs. 1, §§ 181 a und 181 b'
- § 41 Abs. 3 Satz 4: Neue Fassung: '§ 64 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 des in Absatz 1 bezeichneten Gesetzes ist anzuwenden.'
- § 63 Abs. 1: Ersetzt mehrere Verweise und ändert den Wortlaut.
- § 64: Ändert mehrere Verweise und ergänzt neue Bestimmungen.
- § 66: Ändert den Wortlaut und fügt einen neuen Absatz hinzu.
- § 67 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt einen Verweis.
- § 68: Entfernt einen Teil und fügt neue Bestimmungen hinzu.
- § 70: Ändert mehrere Bestimmungen und fügt neue Absätze hinzu.
- § 71: Streicht den Paragraphen.
- § 71 a: Streicht den Paragraphen.
- § 71 b: Streicht den Paragraphen.
- § 71 c: Ändert den Wortlaut des Paragraphen.
- § 71 d: Entfernt einen Satz, ändert den Wortlaut und fügt einen neuen Satz hinzu.
- § 71 e: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
- § 71 f: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
- § 71 g: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Zeiten der Beschäftigung bei internationalen Organisationen können berücksichtigt werden.
- § 11 Abs. 1 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen.
- § 11 Abs. 1: Neuer Satz 3 wird angefügt, der die Anrechnung von Beschäftigungszeiten vor dem 1. Oktober 1961 regelt.
- § 36 Abs. 1: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 36 Abs. 2: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 37: Der gesamte § 37 wird gestrichen.
- § 37a: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 37b: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 37c: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 37d: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 38: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 39: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 42: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 44 Abs. 1 Satz 2, 4: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 48 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 49: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 50 Satz 1: Formulierung wird angepasst, insbesondere durch Einfügung von Nummern und Kommata.
- § 51 Abs. 1, Abs. 3: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 52 Abs. 3 Satz 3, 4, 5: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 52a Abs. 1, Abs. 2: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
- § 71 h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen
- § 71 i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind
- § 71 k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes
- § 71 l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes
- § 71 m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 72 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Wortes 'volksdeutsche' und Ergänzung eines neuen Satzes
- § 72 Abs. 2: Ergänzung eines neuen Satzes für im Ausland wohnhafte Personen
- § 72 Abs. 6: Ergänzung eines neuen Satzes zur eidesstattlichen Versicherung
- § 72 Abs. 11 Satz 1: Ersetzung von Wörtern in Satz 1
- § 72 Abs. 11 Satz 2: Neue Fassung von Satz 2
- § 72 Abs. 12 Satz 2: Streichung von Satz 2
- § 72 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Ergänzung eines neuen Halbsatzes
- § 72 a Abs. 1 Satz 4: Einführung eines neuen Satzes 4
- § 73 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2: Ersetzung der Zahl 5 durch 6
- § 73 Abs. 2 Satz 1: Streichung von Wörtern und Ergänzung von Wörtern
- § 73 Abs. 5 Satz 2: Ergänzung von Wörtern
- § 73 Abs. 5: Ergänzung eines neuen Satzes
- § 74 Abs. 2 Satz 2: Ergänzung von Wörtern
- § 76: Streichung des gesamten § 76
- § 77 a: Ergänzung eines neuen Satzes nach Satz 1
- § 78 a Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1
- § 78 a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Ergänzung eines neuen Halbsatzes
- § 79 Abs. 2: Ergänzung von Wörtern und Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon
- § 81: Streichung des gesamten § 81
- § 82 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2: Streichung von Wörtern
- Anlage A (zu § 2 Abs. 1) Nummer 63: Streichung von Wörtern
- Anlage A (zu § 2 Abs. 1) Nummer 116: Ergänzung von neuen Nummern 117 bis 121
- § 4: Neue Regelung für Beamte zur Wiederverwendung und frühere Beamte auf Widerruf
- § 5 (1): Erweiterung der Anwendung von § 4 b auf Familienzusammenführungen vor dem Inkrafttreten
- § 5 (2): Genehmigung für Beschäftigungen vor dem 1. Oktober 1961 kann nachträglich erteilt werden
- § 6 (1): Erweiterung der Anwendung von § 35 Abs. 3 Satz 3 auf Entlassung aus Gewahrsam
- § 6 (2): Anwendung von § 37 b Abs. 2 bei Heimkehr vor dem 1. Oktober 1961
- § 7: Neue Regelung für Erstattung von Versorgungsbezügen
- § 8 (1): Ersetzung von § 31 des Gesetzes durch § 110 des Bundesbeamtengesetzes
- § 8 (2): Erweiterung der Anwendung von § 61 Abs. 4 Satz 1 auf Zuschüsse nach § 18 a
- § 9: Kein Zahlungsausgleich für Zeiträume bis zum 31. August 1957
- § 10 (1): Neue Regelung für Anrechnung von Entlassungsgeld
- § 10 (2): Erweiterung der Antragsfrist für bestimmte Personen
- § 11 (1): Erweiterung der Anwendung von § 71 e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2
- § 11 (2): Erweiterung der Anwendung von § 20, § 24 d, § 24 e und § 24 a
- § 12: Bestehende Erstattungen bleiben bestehen
- § 13: Erweiterung der Antragsfrist für bestimmte Personen
- § 14: Erweiterung der Anwartschaften auf Leistungen
- § 15: Erweiterung der Anwendung von § 73 Abs. 5 Satz 3
- § 16 (1): Neue Regelung für Nachversicherung von Beamten zur Wiederverwendung
- § 16 (2): Erweiterung der Anwendung von § 74
- § 17: Ersetzung des Ubergangsgehaltes durch Ruhegehalt
- § 18 (1): Erweiterung der Antragsfrist und Anwendung von § 4 a
- § 18 (2): Erweiterung der Anwendung von § 181 a des Bundesbeamtengesetzes
- § 18 (3): Erweiterung der Anwendung von § 52a Abs. 2
- § 18 (4): Erweiterung der Anwendung von § 42 und § 105
- § 19: Neue Regelung für Unterhaltsbeiträge in ausländischen Staaten
- § 20 (1): Erweiterung der Anwendung von § 181 b des Bundesbeamtengesetzes
- § 20 (2): Erweiterung der Antragsfrist für Unfallfürsorgeansprüche
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Die Worte 'und dienstfähig sind' werden gestrichen.
- § 43 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 1 Satz 2.
- § 43 Abs. 3: Neue Formulierung für den Anspruch auf Ubergangsbezüge.
- § 52 b Abs. 2: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 1.
- § 52 b Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
- § 52 c: Einführung eines neuen § 52 c.
- § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzen von '1. September 1953' durch '1. April 1951' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzen von '1. September 1953' durch '1. April 1951' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 53 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 53 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2: Ersetzen von '§ 110 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31'.
- § 53 Abs. 1 Satz 6: Neue Formulierung für Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit von zehn oder mehr Jahren.
- § 53 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des Halbsatzes 2.
- § 53 Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für Hinterbliebene.
- § 53 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes.
- § 53 Abs. 6 Satz 2: Streichung des Wortes 'volksdeutschen' und Einfügen eines Klammerzusatzes.
- § 53 Abs. 7: Ersetzen von '§ 110 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31'.
- § 54 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Sätze 1 und 2 werden gestrichen.
- § 54 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für Berufsunteroffiziere.
- § 54 Abs. 2 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen.
- § 54 Abs. 3: Neue Formulierung für Berufsunteroffiziere.
- § 54 Abs. 4: Neue Formulierung für Berufsunteroffiziere.
- § 54 a Abs. 1: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Anfügen eines Satzteils.
- § 54 b Satz 1: Streichung der Worte 'Halbsatz 1'.
- § 54 b Satz 2: Streichung der Worte 'und nach § 110 des Bundesbeamtengesetzes'.
- § 54 b: Anfügen von neuen Sätzen.
- § 55 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzen von 'oder' durch Kommas und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 55 Abs. 1: Anfügen eines neuen Satzes.
- § 56 Abs. 1: Neue Formulierung für die Gewährung von Beihilfen und Unterstützung.
- § 56 Abs. 2: Ersetzen der Worte 'nach Maßgabe der Richtlinien (Absatz 1)' durch 'nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 2'.
- § 56 Abs. 3: Ersetzen von 'oder' durch Kommas und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 59 a: Anfügen eines neuen Absatzes 3.
- § 60 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b: Ersetzen der Worte 'der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung' durch 'oder nach Maßgabe des § 25 Abs. 3 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitlosenversicherung'.
- § 61 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'Unterbringung und' und Neufassung des Halbsatzes 2.
- § 61 Abs. 1 Satz 2: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 61 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes.
- § 61 Abs. 4 Satz 1: Streichung von 'längstens bis zum 31. Dezember 1959,' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 61 Abs. 4 Satz 2: Ersetzen von '11' durch '52 c' und Streichung des nachfolgenden Kommas.
- § 62 Abs. 1 Satz 1: Streichung von '12 bis 18 a, 25 bis 28,' und Einfügen eines Klammerzusatzes.
- § 62 Abs. 1 Satz 2: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
- § 62 Abs. 4: Neue Formulierung für Wiederverwendung von Beamten.
- Übersicht, Abschnitt II, Unterabschnitt 2: Hinter 'Unterbringung' die Zahl '19' eingefügt, Titel a bis e gestrichen.
- § 1 Abs. 1, Nummer 1 Buchstabe c: Worte 'als deutsche Staatsangehörige' gestrichen, 'und' durch Komma ersetzt, 'und als Vertriebene (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes) anerkannt worden sind' eingefügt.
- § 1 Abs. 1, Nummer 1 Buchstabe d: Komma und Worte 'wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit vertrieben' gestrichen, '(§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes)' eingefügt.
- § 1 Abs. 1, Nummer 1: Neuer Satz angefügt: 'Sind Angehörige der in Satz 1 Nr. 1 Buchstaben c und d genannten Dienststellen nach dem 8. Mai 1945 verstorben, ohne dass die übrigen in den Buchstaben c oder d bezeichneten Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis dieser Vorschriften vorlagen, so stehen die als Vertriebene (§ 1 des Bundesvertriebenengesetzes) anerkannten versorgungsberechtigten Hinterbliebenen dieser Personen den in Satz 1 Nr. 5 bezeichneten Hinterbliebenen gleich.'
- § 3 Satz 1, Nr. 6: Worte 'oder Staatsangehörige eines ausländischen Staates sind oder werden und Anspruch auf eine Versorgung nach dortigen beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben oder erlangen, der eine Rechtsstellung zugrunde gelegt ist, die der nach diesem Gesetz zu berücksichtigenden Rechtsstellung vergleichbar ist' eingefügt.
- § 4 Abs. 1, Nr. 2 Buchstabe b und Abs. 2: Worte 'oder die von ihr ermächtigte Dienststelle' eingefügt.
- § 4 Abs. 1, Nr. 2 Buchstabe c: Worte 'oder in' eingefügt.
- § 4 a, Satz 1: Neuer Satz 2 angefügt: 'Satz 1 gilt auch für Hinterbliebene (§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2) vor dem 9. Mai 1945 verstorbener Angehöriger oder Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, die im Erlebensfalle bei Rückkehr (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c) Rechte hätten geltend machen können.'
- § 4 b, Abs. 1: Worte 'die oberste Dienstbehörde (§ 60)' gestrichen, 'einen' durch 'ein' und 'bewilligen' durch 'bewilligt werden' ersetzt.
- § 4 b, Abs. 2, Satz 1, Buchstabe a: Wort 'siebzigste' durch 'fünfundsechzigste' ersetzt.
- § 4 b, Abs. 2, Satz 1, Buchstabe b: Worte 'unter den in § 4 Abs. 1, 2 bezeichneten Voraussetzungen oder' eingefügt.
- § 4 b, Abs. 2, Satz 4 und 5: Neue Sätze 4 und 5 angefügt.
- § 4 b, Abs. 3, Satz 1: Wort 'sechzig' durch 'fünfundsiebzig' ersetzt.
- § 4 b, Abs. 3, Satz 2: Komma eingefügt.
- § 4 b, Abs. 4: Worte 'des Empfängers eines Unterhaltsbeitrages' durch 'einer in das Bundesgebiet gezogenen Person, der ein Unterhaltsbeitrag nach den Absätzen 1 bis 3 bewilligt war oder hätte bewilligt werden können,' ersetzt, 'seinen' durch 'deren' ersetzt.
- § 9 Abs. 1, Satz 2: Klammerzusatz '(§ 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes)' eingefügt.
- § 10 Abs. 2, nach 'Widerruf': Klammerzusatz '(§ 11 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes)' eingefügt.
- Unterabschnitt 2, Titelüberschriften sowie §§ 11 bis 18 b und 20 bis 28: Titelüberschriften und genannte Paragraphen gestrichen.
- § 19, Abs. 1, Satz 1: Absatzbezeichnung '(1)' gestrichen, neue Formulierung für Satz 1.
- § 19, Abs. 1, Satz 3: Worte 'und 8' durch Komma und '8 und 31' ersetzt, 'finden §§ 110 und' durch 'findet §' ersetzt.
- § 19, Abs. 1, Satz 4: Satz 4 gestrichen.
- § 19, Abs. 2 und 3: Absätze 2 und 3 gestrichen.
- § 29, Abs. 1, Satz 1: Worte '87 a,' und '181 b,' eingefügt, 'und 10' gestrichen, Semikolon und Halbsatz 2 gestrichen.
- § 29, Abs. 1, Satz 2: Worte '24 a Abs. 2, §§' und '54 Abs. 3, §§ 68,' gestrichen, '71 m,' eingefügt.
- § 29, Abs. 3, Satz 2: Worte 'und zwar auch hinsichtlich erlittener Unfälle (§§ 135, 181 a, 181 b des Bundesbeamtehgesetzes)' eingefügt, neuer Halbsatz eingefügt.
- neuer § 31: Neuer § 31 eingefügt, um die Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu regeln.
- § 32 Abs. 1, Satz 1: Wort 'volksdeutschen' gestrichen.
- § 35, Abs. 1, Satz 1: Worte 'oder, sofern sie nicht am 30. September 1961 im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn nach § 20 Abs. 1, 2 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des Gesetzes wiederverwendet und von ihm zu übernehmen sind (§ 71 e), mit Ablauf dieses Tages' eingefügt.
- § 35, Abs. 2: Worte 'mit dem Eintritt der Dienstunfähigkeit oder der Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres' durch 'in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1' ersetzt.
- § 35, Abs. 3, Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt, neuer Halbsatz angefügt.
- § 52a: Neue Vorschriften für Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erreicht haben.
- § 52b: Neue Vorschriften für das Ende des Arbeitsverhältnisses und Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren erreicht haben.
- § 52c: Neue Vorschriften für Entlassungsgeld für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren erreicht haben und am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnahmen.
- § 53: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, einschließlich der Anwendung von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bestimmungen zur Versorgung.
- § 52 c Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2: Entspricht den Vorschriften für das Entlassungsgeld
- § 70a: Einführung von Vorschriften für Lehrer an deutschen Auslandsschulen
- § 71 c: Einstellung von Personen zur Teilnahme an der Unterbringung ohne Höchstalterbeschränkung
- § 71 d: Vorschriften für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes für frühere Beamte auf Widerruf
- § 71 e: Vorschriften für die Wiederverwendung von Beamten zur Wiederverwendung
- § 71f: Neue Vorschriften für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die am 30. September 1961 verwendet waren.
- § 71g: Neue Vorschriften für Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit verwendet waren.
- § 71h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen und nicht als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, sondern anderweitig im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verwendet sind.
- § 71i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind.
- § 71k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes.
- § 71l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes, die unter § 54 Abs. 4, § 55 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes fallen.
- § 71m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die in Anwendung des § 24a in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes erworben wurden.
- § 72: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben.

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 52 Abs. 3 Satz 3, 4, 5: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
§ 52 b Abs. 2: Neue Formulierung für die Anwendung von Absatz 1.
§ 52 b Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
§ 52 c: Einführung eines neuen § 52 c.
§ 52 c Abs. 1 Satz 3, 4 und Abs. 2: Entspricht den Vorschriften für das Entlassungsgeld

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# § 52a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 52a Abs. 1, Abs. 2: Verschiedene Formulierungen werden angepasst, insbesondere durch Streichungen und Einfügungen.
§ 52a: Neue Vorschriften für Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 25 Jahren erreicht haben.

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# § 52b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-22 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 980
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 52b: Einführung eines neuen § 52b zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Angestellten und Arbeitern
§ 52b: Neue Vorschriften für das Ende des Arbeitsverhältnisses und Uebergangsbezüge für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 20 Jahren erreicht haben.

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# § 52c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 52c: Neue Vorschriften für Entlassungsgeld für Angestellte und Arbeiter, die am 8. Mai 1945 eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren erreicht haben und am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnahmen.

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@@ -1,25 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzen von '1. September 1953' durch '1. April 1951' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
§ 53 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Ersetzen von '1. September 1953' durch '1. April 1951' und Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
§ 53 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1: Einfügen von zusätzlichen Wörtern.
§ 53 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2: Ersetzen von '§ 110 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31'.
§ 53 Abs. 1 Satz 6: Neue Formulierung für Berufsoffiziere mit einer Dienstzeit von zehn oder mehr Jahren.
§ 53 Abs. 2 Satz 3: Ersetzen des Semikolons durch einen Punkt und Streichung des Halbsatzes 2.
§ 53 Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für Hinterbliebene.
§ 53 Abs. 3: Anfügen eines neuen Satzes.
§ 53 Abs. 6 Satz 2: Streichung des Wortes 'volksdeutschen' und Einfügen eines Klammerzusatzes.
§ 53 Abs. 7: Ersetzen von '§ 110 des Bundesbeamtengesetzes' durch '§ 31'.
§ 53: Neue Vorschriften für Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, einschließlich der Anwendung von Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bestimmungen zur Versorgung.

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# § 70a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-22 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 980
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 70a: Neue Vorschriften für Lehrer an deutschen Auslandsschulen.
§ 70a: Einführung von Vorschriften für Lehrer an deutschen Auslandsschulen

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71: Streicht den Paragraphen.
§ 71 c: Einstellung von Personen zur Teilnahme an der Unterbringung ohne Höchstalterbeschränkung
§ 71 a: Streicht den Paragraphen.
§ 71 d: Vorschriften für die Fortsetzung des Vorbereitungsdienstes für frühere Beamte auf Widerruf
§ 71 b: Streicht den Paragraphen.
§ 71 c: Ändert den Wortlaut des Paragraphen.
§ 71 d: Entfernt einen Satz, ändert den Wortlaut und fügt einen neuen Satz hinzu.
§ 71 e: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
§ 71 f: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
§ 71 g: Fügt einen neuen Paragraphen hinzu.
§ 71 h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen
§ 71 i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind
§ 71 k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes
§ 71 l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes
§ 71 m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 71 e: Vorschriften für die Wiederverwendung von Beamten zur Wiederverwendung

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# § 71f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71f: Neue Vorschriften für Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst, die am 30. September 1961 verwendet waren.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 71g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71g: Neue Vorschriften für Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit verwendet waren.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 71h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71h: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 an der Unterbringung teilnehmen und nicht als Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit, sondern anderweitig im Bereich eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn verwendet sind.

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# § 71i
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71i: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere, die am 30. September 1961 als Beamte in der nächstniedrigeren Laufbahn nicht entsprechend wiederverwendet sind.

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# § 71k
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71k: Neue Vorschriften für die entsprechenden berufsmäßigen Angehörigen und Anwärter des früheren Reichsarbeitsdienstes.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 71l
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71l: Neue Vorschriften für Berufsunteroffiziere und ihnen gleichzubehandelnde berufsmäßige Führer des früheren Reichsarbeitsdienstes, die unter § 54 Abs. 4, § 55 in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes fallen.

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# § 71m
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 71m: Neue Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die in Anwendung des § 24a in der bis zum 30. September 1961 geltenden Fassung des Gesetzes erworben wurden.

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1557
> Station: 1961-09-06 — Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1578
§ 72 Abs. 1 Satz 3: Streichung des Wortes 'volksdeutsche' und Ergänzung eines neuen Satzes
§ 72 Abs. 2: Ergänzung eines neuen Satzes für im Ausland wohnhafte Personen
§ 72 Abs. 6: Ergänzung eines neuen Satzes zur eidesstattlichen Versicherung
§ 72 Abs. 11 Satz 1: Ersetzung von Wörtern in Satz 1
§ 72 Abs. 11 Satz 2: Neue Fassung von Satz 2
§ 72 Abs. 12 Satz 2: Streichung von Satz 2
§ 72 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzung des Punktes durch ein Semikolon und Ergänzung eines neuen Halbsatzes
§ 72 a Abs. 1 Satz 4: Einführung eines neuen Satzes 4
§ 72: Neue Vorschriften zur Nachversicherung von Personen, die nach der in diesem Gesetz getroffenen Regelung keinen Anspruch oder keine Anwartschaft auf Alters- und Hinterbliebenenversorgung haben.

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# BGBl. 1961 I S. 1578
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1578
- **Verkündung:** 1961-09-06
- **Inkrafttreten:** 1961-10-01
- **Ausfertigung:** 1961-08-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/70#page=22
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-RECHTSVERHÄLTNISSE-DER-UNTER
## Kurz
Die Bekanntmachung legt die neufassung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen fest, die ab dem 1. Oktober 1961 gilt.