BGBl. 2018 I S. 1572 · Verordnung · Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV)

Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
Inkrafttreten: 2018-10-10
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2018-10-10

BGBl-Id: bgbl1-2018-34-3
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2018-10-10 12:00:00 +00:00
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# PFLAPRV — 2018-10-10
- **Titel:** Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1572
- **Inkrafttreten:** 2018-10-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/34#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für verschiedene Pflegeberufe, einschließlich der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung.
## Betroffene Stellen
- § 45: Neue Vorschriften zur Kenntnisprüfung, insbesondere zur Prüfungsdauer, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten.
- § 46: Neue Vorschriften zum Anpassungslehrgang, insbesondere zum Ziel, Inhalt und Nachweis der Ableistung.
- § 47: Neue Vorschriften zur Eignungsprüfung, insbesondere zur Prüfungsdauer, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten.
- § 48: Neue Vorschriften zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
- § 49: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
- § 50: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der Fachkommission.
- § 51: Neue Vorschriften zur Erarbeitung und den Inhalten der Rahmenpläne.
- § 52: Neue Vorschriften zur Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne.
- § 53: Neue Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Fachkommission.
- § 28 Abs. 1: Neufassung des Inhalts und der Durchführung der Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
- § 28 Abs. 2: Neufassung der Praxiseinsätze im letzten Ausbildungsdrittel
- § 28 Abs. 3: Neufassung des Gegenstands der staatlichen Prüfung
- § 28 Abs. 4: Neufassung der Fallsituationen in den verschiedenen Teilen der Prüfung
- § 29 Abs. 1: Neufassung der Gegenstände des schriftlichen Teils der Prüfung
- § 29 Abs. 2: Neufassung der Gegenstände des mündlichen Teils der Prüfung
- § 29 Abs. 3: Neufassung des Gegenstands des praktischen Teils der Prüfung
- § 29 Abs. 4: Neufassung der Fallsituationen in den verschiedenen Teilen der Prüfung
- § 30 Abs. 1: Neufassung des Inhalts und der Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung
- § 30 Abs. 2: Neufassung des Arbeitsaufwands der Studierenden
- § 30 Abs. 3: Neufassung der Koordination der hochschulischen Pflegeausbildung
- § 30 Abs. 4: Neufassung des modularen Curriculums
- § 30 Abs. 5: Neufassung des Konzepts für die Praxiseinsätze
- § 30 Abs. 6: Neufassung der Regelungen für Fehlzeiten
- § 31 Abs. 1: Neufassung der Durchführung der Praxiseinsätze
- § 31 Abs. 2: Neufassung der Praxisbegleitung der Studierenden
- § 31 Abs. 3: Neufassung der Aufgaben im Rahmen der Praxiseinsätze
- § 32 Abs. 1: Neufassung der Modulprüfungen und der staatlichen Prüfung
- § 32 Abs. 2: Neufassung des Ortes der schriftlichen und mündlichen Prüfung
- § 32 Abs. 3: Neufassung des Ortes des praktischen Prüfungsteils
- § 32 Abs. 4: Neufassung der Festlegung der Module und der Art der Modulprüfungen
- § 33 Abs. 1: Neufassung der Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses
- § 33 Abs. 2: Neufassung der Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
- § 33 Abs. 3: Neufassung der Führung des Prüfungsausschusses
- § 33 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung der Prüferinnen und Prüfer
- § 33 Abs. 5: Neufassung der Teilnahme der Vorsitzenden an den Prüfungen
- § 33 Abs. 6: Neufassung der Möglichkeit der Berufung von Vertreterinnen oder Vertretern der Pflegeschule
- § 34 Abs. 1: Neufassung der Zulassung zur Prüfung
- § 34 Abs. 2: Neufassung der Anwendung von § 12
- § 35 Abs. 1: Neufassung des schriftlichen Teils der Prüfung
- § 35 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsbereiche für die Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 3: Neufassung der Anforderungen an die Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 4: Neufassung der Dauer und Durchführung der Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 5: Neufassung der Bestimmung der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 6: Neufassung der Benotung der Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 7: Neufassung der Bestandsschwelle für den schriftlichen Teil der Prüfung
- § 35 Abs. 8: Neufassung der Ermittlung der Gesamtnote für den schriftlichen Teil der Prüfung
- § 36 Abs. 1: Neufassung des mündlichen Teils der Prüfung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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pflaprv/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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pflaprv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **2018-10-10** · BGBl. 2018 I S. 1572 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)

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pflaprv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 45: Neue Vorschriften zur Kenntnisprüfung, insbesondere zur Prüfungsdauer, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten.
- § 46: Neue Vorschriften zum Anpassungslehrgang, insbesondere zum Ziel, Inhalt und Nachweis der Ableistung.
- § 47: Neue Vorschriften zur Eignungsprüfung, insbesondere zur Prüfungsdauer, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten.
- § 48: Neue Vorschriften zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
- § 49: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
- § 50: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der Fachkommission.
- § 51: Neue Vorschriften zur Erarbeitung und den Inhalten der Rahmenpläne.
- § 52: Neue Vorschriften zur Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne.
- § 53: Neue Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Fachkommission.
- § 28 Abs. 1: Neufassung des Inhalts und der Durchführung der Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
- § 28 Abs. 2: Neufassung der Praxiseinsätze im letzten Ausbildungsdrittel
- § 28 Abs. 3: Neufassung des Gegenstands der staatlichen Prüfung
- § 28 Abs. 4: Neufassung der Fallsituationen in den verschiedenen Teilen der Prüfung
- § 29 Abs. 1: Neufassung der Gegenstände des schriftlichen Teils der Prüfung
- § 29 Abs. 2: Neufassung der Gegenstände des mündlichen Teils der Prüfung
- § 29 Abs. 3: Neufassung des Gegenstands des praktischen Teils der Prüfung
- § 29 Abs. 4: Neufassung der Fallsituationen in den verschiedenen Teilen der Prüfung
- § 30 Abs. 1: Neufassung des Inhalts und der Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung
- § 30 Abs. 2: Neufassung des Arbeitsaufwands der Studierenden
- § 30 Abs. 3: Neufassung der Koordination der hochschulischen Pflegeausbildung
- § 30 Abs. 4: Neufassung des modularen Curriculums
- § 30 Abs. 5: Neufassung des Konzepts für die Praxiseinsätze
- § 30 Abs. 6: Neufassung der Regelungen für Fehlzeiten
- § 31 Abs. 1: Neufassung der Durchführung der Praxiseinsätze
- § 31 Abs. 2: Neufassung der Praxisbegleitung der Studierenden
- § 31 Abs. 3: Neufassung der Aufgaben im Rahmen der Praxiseinsätze
- § 32 Abs. 1: Neufassung der Modulprüfungen und der staatlichen Prüfung
- § 32 Abs. 2: Neufassung des Ortes der schriftlichen und mündlichen Prüfung
- § 32 Abs. 3: Neufassung des Ortes des praktischen Prüfungsteils
- § 32 Abs. 4: Neufassung der Festlegung der Module und der Art der Modulprüfungen
- § 33 Abs. 1: Neufassung der Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses
- § 33 Abs. 2: Neufassung der Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
- § 33 Abs. 3: Neufassung der Führung des Prüfungsausschusses
- § 33 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung der Prüferinnen und Prüfer
- § 33 Abs. 5: Neufassung der Teilnahme der Vorsitzenden an den Prüfungen
- § 33 Abs. 6: Neufassung der Möglichkeit der Berufung von Vertreterinnen oder Vertretern der Pflegeschule
- § 34 Abs. 1: Neufassung der Zulassung zur Prüfung
- § 34 Abs. 2: Neufassung der Anwendung von § 12
- § 35 Abs. 1: Neufassung des schriftlichen Teils der Prüfung
- § 35 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsbereiche für die Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 3: Neufassung der Anforderungen an die Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 4: Neufassung der Dauer und Durchführung der Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 5: Neufassung der Bestimmung der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 6: Neufassung der Benotung der Aufsichtsarbeiten
- § 35 Abs. 7: Neufassung der Bestandsschwelle für den schriftlichen Teil der Prüfung
- § 35 Abs. 8: Neufassung der Ermittlung der Gesamtnote für den schriftlichen Teil der Prüfung
- § 36 Abs. 1: Neufassung des mündlichen Teils der Prüfung

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 28 Abs. 1: Neufassung des Inhalts und der Durchführung der Ausbildung zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger
§ 28 Abs. 2: Neufassung der Praxiseinsätze im letzten Ausbildungsdrittel
§ 28 Abs. 3: Neufassung des Gegenstands der staatlichen Prüfung
§ 28 Abs. 4: Neufassung der Fallsituationen in den verschiedenen Teilen der Prüfung

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 29 Abs. 1: Neufassung der Gegenstände des schriftlichen Teils der Prüfung
§ 29 Abs. 2: Neufassung der Gegenstände des mündlichen Teils der Prüfung
§ 29 Abs. 3: Neufassung des Gegenstands des praktischen Teils der Prüfung
§ 29 Abs. 4: Neufassung der Fallsituationen in den verschiedenen Teilen der Prüfung

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 30 Abs. 1: Neufassung des Inhalts und der Gliederung der hochschulischen Pflegeausbildung
§ 30 Abs. 2: Neufassung des Arbeitsaufwands der Studierenden
§ 30 Abs. 3: Neufassung der Koordination der hochschulischen Pflegeausbildung
§ 30 Abs. 4: Neufassung des modularen Curriculums
§ 30 Abs. 5: Neufassung des Konzepts für die Praxiseinsätze
§ 30 Abs. 6: Neufassung der Regelungen für Fehlzeiten

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 31 Abs. 1: Neufassung der Durchführung der Praxiseinsätze
§ 31 Abs. 2: Neufassung der Praxisbegleitung der Studierenden
§ 31 Abs. 3: Neufassung der Aufgaben im Rahmen der Praxiseinsätze

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 32 Abs. 1: Neufassung der Modulprüfungen und der staatlichen Prüfung
§ 32 Abs. 2: Neufassung des Ortes der schriftlichen und mündlichen Prüfung
§ 32 Abs. 3: Neufassung des Ortes des praktischen Prüfungsteils
§ 32 Abs. 4: Neufassung der Festlegung der Module und der Art der Modulprüfungen

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 33 Abs. 1: Neufassung der Zusammensetzung und Aufgaben des Prüfungsausschusses
§ 33 Abs. 2: Neufassung der Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses
§ 33 Abs. 3: Neufassung der Führung des Prüfungsausschusses
§ 33 Abs. 4: Neufassung der Bestimmung der Prüferinnen und Prüfer
§ 33 Abs. 5: Neufassung der Teilnahme der Vorsitzenden an den Prüfungen
§ 33 Abs. 6: Neufassung der Möglichkeit der Berufung von Vertreterinnen oder Vertretern der Pflegeschule

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 34 Abs. 1: Neufassung der Zulassung zur Prüfung
§ 34 Abs. 2: Neufassung der Anwendung von § 12

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 35 Abs. 1: Neufassung des schriftlichen Teils der Prüfung
§ 35 Abs. 2: Neufassung der Prüfungsbereiche für die Aufsichtsarbeiten
§ 35 Abs. 3: Neufassung der Anforderungen an die Aufsichtsarbeiten
§ 35 Abs. 4: Neufassung der Dauer und Durchführung der Aufsichtsarbeiten
§ 35 Abs. 5: Neufassung der Bestimmung der Aufgaben für die Aufsichtsarbeiten
§ 35 Abs. 6: Neufassung der Benotung der Aufsichtsarbeiten
§ 35 Abs. 7: Neufassung der Bestandsschwelle für den schriftlichen Teil der Prüfung
§ 35 Abs. 8: Neufassung der Ermittlung der Gesamtnote für den schriftlichen Teil der Prüfung

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# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 36 Abs. 1: Neufassung des mündlichen Teils der Prüfung

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 45: Neue Vorschriften zur Kenntnisprüfung, insbesondere zur Prüfungsdauer, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten.

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 46: Neue Vorschriften zum Anpassungslehrgang, insbesondere zum Ziel, Inhalt und Nachweis der Ableistung.

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 47: Neue Vorschriften zur Eignungsprüfung, insbesondere zur Prüfungsdauer, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeiten.

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pflaprv/§48.md Normal file
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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 48: Neue Vorschriften zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der gesundheitlichen Eignung für Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.

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pflaprv/§49.md Normal file
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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 49: Neue Vorschriften zum Verfahren bei Erbringung von Dienstleistungen durch Inhaberinnen und Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.

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pflaprv/§50.md Normal file
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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 50: Neue Vorschriften zu den Aufgaben der Fachkommission.

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pflaprv/§51.md Normal file
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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 51: Neue Vorschriften zur Erarbeitung und den Inhalten der Rahmenpläne.

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pflaprv/§52.md Normal file
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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 52: Neue Vorschriften zur Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne.

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pflaprv/§53.md Normal file
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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2018-10-10 — Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
> Fundstelle: BGBl. 2018 I S. 1572
§ 53: Neue Vorschriften zur Mitgliedschaft in der Fachkommission.

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# BGBl. 2018 I S. 1572
- **Titel:** Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung PflAPrV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2018 I S. 1572
- **Verkündung:** 2018-10-10
- **Inkrafttreten:** 2018-10-10
- **Ausfertigung:** 2018-10-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2018/34#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** PFLAPRV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung für verschiedene Pflegeberufe, einschließlich der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung.