BGBl. 1970 I S. 930 · Neubekanntmachung · Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)

Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
Inkrafttreten: 1971-01-01 (ganzes Gesetz, außer für vermögenswirksame Leistungen im Jahr 1970); 1970-01-01 (für vermögenswirksame Leistungen im Jahr 1970, mit Anpassungen); 1969-07-01 (für § 2 Abs. 2 Buchstabe c); 1970-01-01 (für § 4 Abs. 4)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1970-06-30

BGBl-Id: bgbl1-1970-62-7
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1970-06-30 12:00:00 +00:00
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# 3-VERMBG — 1970-06-30
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 925
- **Inkrafttreten:** 1970-06-30 (Artikel 1, 2, 3, 6, 7); 1971-01-01 (Artikel 4, 5)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/62#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Zweite Vermögensbildungsgesetz in das Dritte Vermögensbildungsgesetz und passt Vorschriften zur Förderung von vermögenswirksamen Leistungen an.
- **Titel:** Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 930
- **Inkrafttreten:** 1971-01-01 (ganzes Gesetz, außer für vermögenswirksame Leistungen im Jahr 1970); 1970-01-01 (für vermögenswirksame Leistungen im Jahr 1970, mit Anpassungen); 1969-07-01 (für § 2 Abs. 2 Buchstabe c); 1970-01-01 (für § 4 Abs. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/62#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Es tritt in verschiedenen Teilen zwischen Juli 1969 und Januar 1971 in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Buchstabe a: Einfügung der Worte 'Beiträge auf Grund von Sparverträgen über vermögenswirksame Leistungen'
- § 2 Abs. 1 Buchstabe f: Einfügung eines neuen Buchstabens f mit Vorschriften für Kapitalversicherungen
- § 2 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'des Absatzes 1 Buchstaben a bis c' durch 'des Absatzes 1 Buchstaben a bis c und f' und Einfügung eines neuen Buchstabens c
- § 2 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'des Absatzes 1 Buchstaben a und b' durch 'des Absatzes 1 Buchstaben a, b und f', Einfügung der Worte 'oder nach Absatz 1 Buchstabe f' und 'des Absatzes 1 Buchstaben a, b oder f'
- § 4 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4 mit Vorschriften für die Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung des Vertrags über die vermögenswirksame Anlage
- § 12: Neue Fassung des § 12 mit detaillierten Vorschriften für die Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 13: Aufhebung des alten § 13 und Einfügung eines neuen § 13 mit Vorschriften für die Rückzahlung und Haftung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'insbesondere auf Grund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung'
- § 14 Abs. 1: Ersetzung der Zahl '3000' durch '6000'
- § 14a: Einfügung eines neuen § 14a mit Vorschriften für die Hinweise auf staatliche Vergünstigungen
- § 16: Neue Fassung des § 16 mit Vorschriften für die Anwendbarkeit der neuen Vorschriften
- § 9: Neue Vorschriften für Verträge über vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung
- § 10: Neue Vorschriften für Betriebsvereinbarungen über vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung
- § 11: Neue Vorschriften für das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer über die Berechnung der Ergebnisanteile
- § 12: Neue Vorschriften für die Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 13: Neue Vorschriften für die Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 14: Neue Vorschriften für die Steuerermäßigung bei vermögenswirksamen Leistungen
- § 15: Neue Vorschriften für die Information über staatliche Vergünstigungen
- § 16: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
- § 17: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes in verschiedenen Zeiträumen
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1970-06-30** · BGBl. 1970 I S. 925 — Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
- **1970-06-30** · BGBl. 1970 I S. 930 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Buchstabe a: Einfügung der Worte 'Beiträge auf Grund von Sparverträgen über vermögenswirksame Leistungen'
- § 2 Abs. 1 Buchstabe f: Einfügung eines neuen Buchstabens f mit Vorschriften für Kapitalversicherungen
- § 2 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'des Absatzes 1 Buchstaben a bis c' durch 'des Absatzes 1 Buchstaben a bis c und f' und Einfügung eines neuen Buchstabens c
- § 2 Abs. 3: Ersetzung der Worte 'des Absatzes 1 Buchstaben a und b' durch 'des Absatzes 1 Buchstaben a, b und f', Einfügung der Worte 'oder nach Absatz 1 Buchstabe f' und 'des Absatzes 1 Buchstaben a, b oder f'
- § 4 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4 mit Vorschriften für die Aufhebung, Einschränkung oder Erweiterung des Vertrags über die vermögenswirksame Anlage
- § 12: Neue Fassung des § 12 mit detaillierten Vorschriften für die Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 13: Aufhebung des alten § 13 und Einfügung eines neuen § 13 mit Vorschriften für die Rückzahlung und Haftung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'insbesondere auf Grund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung'
- § 14 Abs. 1: Ersetzung der Zahl '3000' durch '6000'
- § 14a: Einfügung eines neuen § 14a mit Vorschriften für die Hinweise auf staatliche Vergünstigungen
- § 16: Neue Fassung des § 16 mit Vorschriften für die Anwendbarkeit der neuen Vorschriften
- § 9: Neue Vorschriften für Verträge über vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung
- § 10: Neue Vorschriften für Betriebsvereinbarungen über vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung
- § 11: Neue Vorschriften für das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer über die Berechnung der Ergebnisanteile
- § 12: Neue Vorschriften für die Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 13: Neue Vorschriften für die Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- § 14: Neue Vorschriften für die Steuerermäßigung bei vermögenswirksamen Leistungen
- § 15: Neue Vorschriften für die Information über staatliche Vergünstigungen
- § 16: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
- § 17: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes in verschiedenen Zeiträumen

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 10: Neue Vorschriften für Betriebsvereinbarungen über vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 11: Neue Vorschriften für das Auskunftsrecht der Arbeitnehmer über die Berechnung der Ergebnisanteile

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 925
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 12: Neue Fassung des § 12 mit detaillierten Vorschriften für die Arbeitnehmer-Sparzulage
§ 12: Neue Vorschriften für die Arbeitnehmer-Sparzulage

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 925
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 13: Aufhebung des alten § 13 und Einfügung eines neuen § 13 mit Vorschriften für die Rückzahlung und Haftung bei der Arbeitnehmer-Sparzulage
§ 13: Neue Vorschriften für die Rückzahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 925
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'insbesondere auf Grund eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung'
§ 14 Abs. 1: Ersetzung der Zahl '3000' durch '6000'
§ 14: Neue Vorschriften für die Steuerermäßigung bei vermögenswirksamen Leistungen

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 15: Neue Vorschriften für die Information über staatliche Vergünstigungen

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 925
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 16: Neue Fassung des § 16 mit Vorschriften für die Anwendbarkeit der neuen Vorschriften
§ 16: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes im Land Berlin

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 17: Neue Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes in verschiedenen Zeiträumen

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3-vermbg/§9.md Normal file
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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-06-30 — Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 930
§ 9: Neue Vorschriften für Verträge über vermögenswirksame Ergebnisbeteiligung

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# BGBl. 1970 I S. 930
- **Titel:** Neufassung des Dritten Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (Drittes Vermögensbildungsgesetz - 3. VermBG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1970 I S. 930
- **Verkündung:** 1970-06-30
- **Inkrafttreten:** 1971-01-01 (ganzes Gesetz, außer für vermögenswirksame Leistungen im Jahr 1970); 1970-01-01 (für vermögenswirksame Leistungen im Jahr 1970, mit Anpassungen); 1969-07-01 (für § 2 Abs. 2 Buchstabe c); 1970-01-01 (für § 4 Abs. 4)
- **Ausfertigung:** 1970-06-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/62#page=22
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** 3-VERMBG
## Kurz
Das Gesetz regelt die Förderung der Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber. Es tritt in verschiedenen Teilen zwischen Juli 1969 und Januar 1971 in Kraft.