BGBl. 1992 I S. 2483 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
Inkrafttreten: 1993-01-31
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-12-31

BGBl-Id: bgbl1-1992-61-12
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1992-12-31 12:00:00 +00:00
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# BTMAHV — 1981-12-22
# BTMAHV — 1992-12-31
- **Titel:** Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1420
- **Inkrafttreten:** 1982-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/56#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Außenhandel mit Betäubungsmitteln, einschließlich der Antrags- und Genehmigungsverfahren für Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2483
- **Inkrafttreten:** 1993-01-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/61#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere die Anlagen I und II, und regelt Übergangsfristen sowie die Bekanntmachungserlaubnis für die Anlagen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 15 Abs. 1 erster Halbsatz: Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 finden keine Anwendung auf Zubereitungen der in den Anlagen II und III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1981-12-22** · BGBl. 1981 I S. 1420 — Betäubungsmittel-Außenhandelsverordnung (BtMAHV)
- **1992-12-31** · BGBl. 1992 I S. 2483 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)

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# Stellen dieser Station
- § 15 Abs. 1 erster Halbsatz: Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 finden keine Anwendung auf Zubereitungen der in den Anlagen II und III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe.

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btmahv/§15.md Normal file
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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 15 Abs. 1 erster Halbsatz: Die Vorschriften der §§ 1 bis 12 finden keine Anwendung auf Zubereitungen der in den Anlagen II und III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe.

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# BTMG_1981 — 1992-09-15
# BTMG_1981 — 1992-12-31
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1593
- **Inkrafttreten:** 1992-09-16 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/42#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz führt Änderungen am Betäubungsmittelgesetz durch, darunter die Einführung von neuen Bestimmungen zur ärztlichen Behandlung von Betäubungsmittelabhängigkeit und zur Abgabe von Einmalspritzen.
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2483
- **Inkrafttreten:** 1993-01-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/61#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere die Anlagen I und II, und regelt Übergangsfristen sowie die Bekanntmachungserlaubnis für die Anlagen.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Einfügung von Buchstabe e
- § 12 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'außer in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e'
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit'
- § 29: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 31: Einfügung von § 31a
- § 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2, Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 6 in Absätze 3 bis 7, Änderung des neuen Absatzes 5 Satz 1
- § 36 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'in der die freie Gestaltung seiner Lebensführung erheblichen Beschränkungen unterliegt,'
- § 37 Abs. 1: Streichung von 'seit mindestens drei Monaten', Ersetzung von 'vier' durch 'zwei' in Satz 5
- Artikel 2: Einführung einer Übergangsvorschrift für Fertigarzneimittel mit Secobarbital, die bis Ende 1994 nach den bisherigen Vorschriften verschrieben und abgegeben werden dürfen.
- Anlagen I bis III: Der Bundesminister für Gesundheit kann die neuen Fassungen der Anlagen I bis III im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung: Der Bundesminister für Gesundheit kann die neue Fassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
- Art. 5 Abs. 1: Dextromoramid und Oxycodon dürfen bis zum 31. Dezember 1994 nach den bisher geltenden Vorschriften verschrieben und abgegeben werden.
- Art. 5 Abs. 2: Betäubungsmittel für den Stationsbedarf dürfen bis zwei Jahre nach der Bekanntmachung nach § 12 über die Ausgabe von Betäubungsmittelanforderungsscheinen noch auf Betäubungsmittelrezepten verschrieben werden, wobei auf dem Rezept der Name oder die Bezeichnung und die Anschrift der Einrichtung angegeben werden müssen.
- § 6a: Einführung des Betäubungsmittelanforderungsscheins für den Stationsbedarf
- § 7: Neufassung der Vorschriften zur Abgabe von Betäubungsmitteln
- § 8 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Ausrüstung von Kauffahrteischiffen mit Betäubungsmitteln
- § 8 Abs. 4 Nr. 6: Streichung des Wortes 'eigenhändige' in der Vorschrift zur Verschreibung von Betäubungsmitteln
- § 8a: Einführung von Vorschriften für das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Einrichtungen des Rettungsdienstes
- § 9 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Aufzeichnung des Verbleibs und Bestandes von Betäubungsmitteln
- § 9 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Angabe von Zugängen und Abgängen von Betäubungsmitteln
- § 9 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur monatlichen Prüfung der Bestände von Betäubungsmitteln
- § 9 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Karteikarten, Betäubungsmittelbüchern oder EDV-Ausdrucken
- § 9 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Vorlage von Karteikarten, Betäubungsmittelbüchern oder EDV-Ausdrucken
- § 10 Satz 1: Anpassung der Strafvorschriften für die unerlaubte Verschreibung von Betäubungsmitteln
- § 11: Anpassung der Ordnungswidrigkeiten-Vorschriften für die unerlaubte Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln
- § 12: Anpassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Betäubungsmittelrezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen
- § 12a: Aufhebung des § 12a
- § 13: Aufhebung des § 13
- § 14: Umbenennung des § 14 in § 13
## Wortlaut

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- **1991-03-26** · BGBl. 1991 I S. 712 — Dritte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Dritte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 3. BtMÄndV)
- **1992-07-22** · BGBl. 1992 I S. 1302 — Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG)
- **1992-09-15** · BGBl. 1992 I S. 1593 — Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
- **1992-12-31** · BGBl. 1992 I S. 2483 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Einfügung von Buchstabe e
- § 12 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'außer in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e'
- § 13 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit'
- § 29: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 31: Einfügung von § 31a
- § 35: Einfügung eines neuen Absatzes 2, Umbenennung der bisherigen Absätze 2 bis 6 in Absätze 3 bis 7, Änderung des neuen Absatzes 5 Satz 1
- § 36 Abs. 1 Satz 1: Streichung von 'in der die freie Gestaltung seiner Lebensführung erheblichen Beschränkungen unterliegt,'
- § 37 Abs. 1: Streichung von 'seit mindestens drei Monaten', Ersetzung von 'vier' durch 'zwei' in Satz 5
- Artikel 2: Einführung einer Übergangsvorschrift für Fertigarzneimittel mit Secobarbital, die bis Ende 1994 nach den bisherigen Vorschriften verschrieben und abgegeben werden dürfen.
- Anlagen I bis III: Der Bundesminister für Gesundheit kann die neuen Fassungen der Anlagen I bis III im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung: Der Bundesminister für Gesundheit kann die neue Fassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.
- Art. 5 Abs. 1: Dextromoramid und Oxycodon dürfen bis zum 31. Dezember 1994 nach den bisher geltenden Vorschriften verschrieben und abgegeben werden.
- Art. 5 Abs. 2: Betäubungsmittel für den Stationsbedarf dürfen bis zwei Jahre nach der Bekanntmachung nach § 12 über die Ausgabe von Betäubungsmittelanforderungsscheinen noch auf Betäubungsmittelrezepten verschrieben werden, wobei auf dem Rezept der Name oder die Bezeichnung und die Anschrift der Einrichtung angegeben werden müssen.
- § 6a: Einführung des Betäubungsmittelanforderungsscheins für den Stationsbedarf
- § 7: Neufassung der Vorschriften zur Abgabe von Betäubungsmitteln
- § 8 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Ausrüstung von Kauffahrteischiffen mit Betäubungsmitteln
- § 8 Abs. 4 Nr. 6: Streichung des Wortes 'eigenhändige' in der Vorschrift zur Verschreibung von Betäubungsmitteln
- § 8a: Einführung von Vorschriften für das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Einrichtungen des Rettungsdienstes
- § 9 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Aufzeichnung des Verbleibs und Bestandes von Betäubungsmitteln
- § 9 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Angabe von Zugängen und Abgängen von Betäubungsmitteln
- § 9 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur monatlichen Prüfung der Bestände von Betäubungsmitteln
- § 9 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Karteikarten, Betäubungsmittelbüchern oder EDV-Ausdrucken
- § 9 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Vorlage von Karteikarten, Betäubungsmittelbüchern oder EDV-Ausdrucken
- § 10 Satz 1: Anpassung der Strafvorschriften für die unerlaubte Verschreibung von Betäubungsmitteln
- § 11: Anpassung der Ordnungswidrigkeiten-Vorschriften für die unerlaubte Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln
- § 12: Anpassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Betäubungsmittelrezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen
- § 12a: Aufhebung des § 12a
- § 13: Aufhebung des § 13
- § 14: Umbenennung des § 14 in § 13

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-24Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092
> Station: 1992-12-31Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 10 a: Vorschriften des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 6 Buchstabe a, Nr. 7, 8 und Abs. 5 gelten auch für Gegenstände, die als Betäubungsmittel ausgegeben werden.
§ 10 b: Neue Ordnungswidrigkeiten für verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln eingefügt.
§ 10 Satz 1: Anpassung der Strafvorschriften für die unerlaubte Verschreibung von Betäubungsmitteln

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-24Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092
> Station: 1992-12-31Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 11: § 11 gestrichen.
§ 11: Anpassung der Ordnungswidrigkeiten-Vorschriften für die unerlaubte Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-15 — Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1593
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 12 Abs. 2 Satz 1: Einfügung von 'außer in den Fällen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e'
§ 12: Anpassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Betäubungsmittelrezepten und Betäubungsmittelanforderungsscheinen

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btmg_1981/§12a.md Normal file
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# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 12a: Aufhebung des § 12a

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-09-15 — Gesetz zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 1593
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 13 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit'
§ 13: Aufhebung des § 13

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btmg_1981/§14.md Normal file
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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 14: Umbenennung des § 14 in § 13

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btmg_1981/§6a.md Normal file
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# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 6a: Einführung des Betäubungsmittelanforderungsscheins für den Stationsbedarf

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-06-24 — Neunte Verordnung über die den Betäubungsmitteln gleichgestellten Stoffe (Neunte Betäubungsmittel-Gleichstellungs-Verordnung - BtMGIV 9)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 529
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 7: Regelung für die Kennzeichnung von Betäubungsmitteln in fertigen Packungen
§ 7: Neufassung der Vorschriften zur Abgabe von Betäubungsmitteln

9
btmg_1981/§8.md Normal file
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 8 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Ausrüstung von Kauffahrteischiffen mit Betäubungsmitteln
§ 8 Abs. 4 Nr. 6: Streichung des Wortes 'eigenhändige' in der Vorschrift zur Verschreibung von Betäubungsmitteln

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btmg_1981/§8a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 8a: Einführung von Vorschriften für das Verschreiben von Betäubungsmitteln für Einrichtungen des Rettungsdienstes

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-24Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 2092
> Station: 1992-12-31Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 9 Abs. 4: Neue Straftatbestände für den Verkehr mit Betäubungsmitteln hinzugefügt.
§ 9 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Aufzeichnung des Verbleibs und Bestandes von Betäubungsmitteln
§ 9 Abs. 5: Gericht kann von Bestrafung absehen, wenn Täter Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringen Mengen besitzt oder erwirbt.
§ 9 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Angabe von Zugängen und Abgängen von Betäubungsmitteln
§ 9 Abs. 6: Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden.
§ 9 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur monatlichen Prüfung der Bestände von Betäubungsmitteln
§ 9 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Aufbewahrung von Karteikarten, Betäubungsmittelbüchern oder EDV-Ausdrucken
§ 9 Abs. 5 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Vorlage von Karteikarten, Betäubungsmittelbüchern oder EDV-Ausdrucken

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# BTMVV_1998 — 1986-07-29
# BTMVV_1998 — 1992-12-31
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 1099
- **Inkrafttreten:** 1986-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/36#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Betäubungsmittelgesetz, indem sie neue Betäubungsmittel in die Anlagen I, II und III einfügt und bestehende Positionen anpasst.
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2483
- **Inkrafttreten:** 1993-01-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/61#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere die Anlagen I und II, und regelt Übergangsfristen sowie die Bekanntmachungserlaubnis für die Anlagen.
## Betroffene Stellen
- § 2: Neufassung des § 2, der die Verschreibungen durch Ärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Verschreibungen durch Zahnärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
- § 4: Neufassung des § 4, der die Verschreibungen durch Tierärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
- § 6 Abs. 1 Nr. 3: Einführung zusätzlicher Angaben bei Fertigarzneimitteln und homöopathischen Zubereitungen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 bis 9: Änderung der Angaben, die auf Betäubungsmittelrezepten zu machen sind, einschließlich spezieller Fälle.
- § 6 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Art der Angaben auf Betäubungsmittelrezepten regelt.
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Betäubungsmittel, die für Kauffahrteischiffe verschrieben werden dürfen.
- § 10 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Straftatbestände für unzulässige Verschreibungen.
- § 10 Satz 1 Nr. 3: Änderung der Straftatbestände für unzulässige Verschreibungen für Einrichtungen.
- § 12a: Einführung einer Übergangsvorschrift für die Verschreibung von Thebacon und native Opiumalkaloide.
- § 1: Neufassung des Verschreibungsgrundsatzes, einschließlich der Vorschriften für Salze und Molekülverbindungen.
- § 2: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Arzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.
- § 2a: Einfügung neuer Vorschriften für die Verschreibung zur Substitution, einschließlich der Vorschriften für die Überwachung und Dokumentation.
- § 3: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Zahnarzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.
- § 4: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Tierarzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Verschreibung auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt.
- § 6: Neufassung der Vorschriften für die Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept, einschließlich der spezifischen Angaben für verschiedene Arzneimittel und Verschreibungsarten.
## Wortlaut

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- **1981-06-24** · BGBl. 1981 I S. 530 — Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtMVV)
- **1984-08-08** · BGBl. 1984 I S. 1081 — Erste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (1. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung)
- **1986-07-29** · BGBl. 1986 I S. 1099 — Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
- **1992-12-31** · BGBl. 1992 I S. 2483 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)

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# Stellen dieser Station
- § 2: Neufassung des § 2, der die Verschreibungen durch Ärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Verschreibungen durch Zahnärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
- § 4: Neufassung des § 4, der die Verschreibungen durch Tierärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
- § 6 Abs. 1 Nr. 3: Einführung zusätzlicher Angaben bei Fertigarzneimitteln und homöopathischen Zubereitungen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 4 bis 9: Änderung der Angaben, die auf Betäubungsmittelrezepten zu machen sind, einschließlich spezieller Fälle.
- § 6 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Art der Angaben auf Betäubungsmittelrezepten regelt.
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Betäubungsmittel, die für Kauffahrteischiffe verschrieben werden dürfen.
- § 10 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Straftatbestände für unzulässige Verschreibungen.
- § 10 Satz 1 Nr. 3: Änderung der Straftatbestände für unzulässige Verschreibungen für Einrichtungen.
- § 12a: Einführung einer Übergangsvorschrift für die Verschreibung von Thebacon und native Opiumalkaloide.
- § 1: Neufassung des Verschreibungsgrundsatzes, einschließlich der Vorschriften für Salze und Molekülverbindungen.
- § 2: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Arzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.
- § 2a: Einfügung neuer Vorschriften für die Verschreibung zur Substitution, einschließlich der Vorschriften für die Überwachung und Dokumentation.
- § 3: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Zahnarzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.
- § 4: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Tierarzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Verschreibung auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt.
- § 6: Neufassung der Vorschriften für die Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept, einschließlich der spezifischen Angaben für verschiedene Arzneimittel und Verschreibungsarten.

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btmvv_1998/§1.md Normal file
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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 1: Neufassung des Verschreibungsgrundsatzes, einschließlich der Vorschriften für Salze und Molekülverbindungen.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-07-29 — Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1099
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 2: Neufassung des § 2, der die Verschreibungen durch Ärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
§ 2: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Arzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.

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btmvv_1998/§2a.md Normal file
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# § 2a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 2a: Einfügung neuer Vorschriften für die Verschreibung zur Substitution, einschließlich der Vorschriften für die Überwachung und Dokumentation.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-07-29 — Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1099
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 3: Neufassung des § 3, der die Verschreibungen durch Zahnärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
§ 3: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Zahnarzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-07-29 — Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1099
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 4: Neufassung des § 4, der die Verschreibungen durch Tierärzte regelt, einschließlich Höchstmengen und spezieller Fälle.
§ 4: Neufassung der Vorschriften für die Verschreibung durch einen Tierarzt, einschließlich der Höchstmengen und der Verschreibung für den Praxisbedarf und Stationsbedarf.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-06-24 — Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungs-Verordnung (BtMVV)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 530
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 5 Abs. 3: Satz hinzugefügt: 'Dies gilt nicht für Methaqualon.'
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Änderung der Vorschriften für die Verschreibung auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-07-29 — Zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Zweite Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 2. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 1099
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 6 Abs. 1 Nr. 3: Einführung zusätzlicher Angaben bei Fertigarzneimitteln und homöopathischen Zubereitungen.
§ 6 Abs. 1 Nr. 4 bis 9: Änderung der Angaben, die auf Betäubungsmittelrezepten zu machen sind, einschließlich spezieller Fälle.
§ 6 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Art der Angaben auf Betäubungsmittelrezepten regelt.
§ 6: Neufassung der Vorschriften für die Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept, einschließlich der spezifischen Angaben für verschiedene Arzneimittel und Verschreibungsarten.

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# BGBl. 1992 I S. 2483
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2483
- **Verkündung:** 1992-12-31
- **Inkrafttreten:** 1993-01-31
- **Ausfertigung:** 1992-12-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/61#page=15
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** BTMG_1981, BTMAHV, VERORDNUNG-ÜBER-DIE-ZUSTÄNDIGKEIT-FÜR-DIE-VERFOLGUNG-UND, BTMVV_1998
## Kurz
Die Verordnung ändert das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere die Anlagen I und II, und regelt Übergangsfristen sowie die Bekanntmachungserlaubnis für die Anlagen.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-ZUSTÄNDIGKEIT-FÜR-DIE-VERFOLGUNG-UND — 1992-12-31
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 2483
- **Inkrafttreten:** 1993-01-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/61#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere die Anlagen I und II, und regelt Übergangsfristen sowie die Bekanntmachungserlaubnis für die Anlagen.
## Betroffene Stellen
- § 1: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 25 des Gesetzes über das Postwesen wird auf das Bundesamt für Post und Telekommunikation übertragen.
- § 2: § 2 wird gestrichen.
- § 3: § 3 wird zu § 2.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-12-31** · BGBl. 1992 I S. 2483 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)

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# Stellen dieser Station
- § 1: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 25 des Gesetzes über das Postwesen wird auf das Bundesamt für Post und Telekommunikation übertragen.
- § 2: § 2 wird gestrichen.
- § 3: § 3 wird zu § 2.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 1: Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 25 des Gesetzes über das Postwesen wird auf das Bundesamt für Post und Telekommunikation übertragen.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 2: § 2 wird gestrichen.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-12-31 — Vierte Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (Vierte Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung - 4. BtMÄndV)
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 2483
§ 3: § 3 wird zu § 2.