BGBl. 1991 I S. 2110 · Verordnung · Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110 Inkrafttreten: 1991-11-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1991-11-29 BGBl-Id: bgbl1-1991-63-1
This commit is contained in:
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# AUSBILDER-EIGNUNGSVERORDNUNG-GEWERBLICHE-WIRTSCHAFT — 1991-11-29
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- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2110
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- **Inkrafttreten:** 1991-11-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/63#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
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## Betroffene Stellen
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- § 6 Abs. 1: Hinzufügen einer neuen Nummer 4, die die Eignung für Ausbilder im neuen Bundesgebiet regelt.
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- § 7 Abs. 2: Hinzufügen neuer Absätze 3 und 4, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
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- § 8 Abs. 2 und 3: Ersetzen der bisherigen Absätze 2 und 3 durch neue Absätze, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
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- § 9: Streichung des § 9.
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **1991-11-29** · BGBl. 1991 I S. 2110 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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# Stellen dieser Station
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- § 6 Abs. 1: Hinzufügen einer neuen Nummer 4, die die Eignung für Ausbilder im neuen Bundesgebiet regelt.
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- § 7 Abs. 2: Hinzufügen neuer Absätze 3 und 4, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
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- § 8 Abs. 2 und 3: Ersetzen der bisherigen Absätze 2 und 3 durch neue Absätze, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
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- § 9: Streichung des § 9.
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 6 Abs. 1: Hinzufügen einer neuen Nummer 4, die die Eignung für Ausbilder im neuen Bundesgebiet regelt.
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 7 Abs. 2: Hinzufügen neuer Absätze 3 und 4, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 8 Abs. 2 und 3: Ersetzen der bisherigen Absätze 2 und 3 durch neue Absätze, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
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# § 9
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 9: Streichung des § 9.
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verkuendungen/1991/bgbl1-1991-63-1.md
Normal file
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verkuendungen/1991/bgbl1-1991-63-1.md
Normal file
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# BGBl. 1991 I S. 2110
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- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2110
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- **Verkündung:** 1991-11-29
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- **Inkrafttreten:** 1991-11-29
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- **Ausfertigung:** 1991-11-12
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/63#page=2
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ÜBER-DIE-BERUFS-UND-ARBEITSPÄDAGOGISCHE-EIGNUNG, AUSBILDER-EIGNUNGSVERORDNUNG-GEWERBLICHE-WIRTSCHAFT
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Vorschriften für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-BERUFS-UND-ARBEITSPÄDAGOGISCHE-EIGNUNG — 1977-05-06
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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-BERUFS-UND-ARBEITSPÄDAGOGISCHE-EIGNUNG — 1991-11-29
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- **Titel:** Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 688
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- **Inkrafttreten:** 1977-05-06
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/27#page=20
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft vom 21. März 1977.
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- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2110
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- **Inkrafttreten:** 1991-11-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/63#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
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## Betroffene Stellen
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- § 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Anführung '§ 6 Abs. 1' wird durch '§ 6 Abs. 1 und 2' ersetzt.
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- § 8 Abs. 1 Nr. 3: Die Anführung '§ 6 Abs. 2' wird durch '§ 6 Abs. 3' ersetzt.
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- § 8 Abs. 2: Absatz 2 erhält eine neue Fassung.
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- § 3 Abs. 1: Erweiterung der Untersuchungspflicht auf Blut-, Milch- und Harnproben sowie Proben aus dem engen Lebensraum der Rinder.
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- § 3 Abs. 3: Ermittlung der Ausscheider von Salmonellen durch mindestens zwei Untersuchungen im Abstand von acht bis fünfzehn Tagen.
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- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Sperre für Rinderbestände, bei denen Salmonellose oder Verdacht darauf festgestellt wurde.
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- § 4 Abs. 2: Erlaubnis zur Schlachtung oder Verbringung von Rindern, die sich nicht als Ausscheider von Salmonellen erwiesen haben.
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||||
- § 5: Anordnung der Tötung von Rindern und anderen Tieren, bei denen Salmonellose festgestellt ist oder Verdacht darauf besteht.
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||||
- § 6 Abs. 1: Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften nach Entfernung der infizierten Tiere.
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- § 6 Abs. 2: Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von Dung und flüssigen Abgängen aus Ställen, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.
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- § 7 Abs. 2: Kriterien für die Aufhebung der Schutzmaßregeln, insbesondere durch mindestens zwei bakteriologische Untersuchungen.
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- § 8: Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Auflagen.
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1977-05-06** · BGBl. 1977 I S. 688 — Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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- **1991-11-29** · BGBl. 1991 I S. 2110 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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# Stellen dieser Station
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- § 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Anführung '§ 6 Abs. 1' wird durch '§ 6 Abs. 1 und 2' ersetzt.
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- § 8 Abs. 1 Nr. 3: Die Anführung '§ 6 Abs. 2' wird durch '§ 6 Abs. 3' ersetzt.
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- § 8 Abs. 2: Absatz 2 erhält eine neue Fassung.
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- § 3 Abs. 1: Erweiterung der Untersuchungspflicht auf Blut-, Milch- und Harnproben sowie Proben aus dem engen Lebensraum der Rinder.
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- § 3 Abs. 3: Ermittlung der Ausscheider von Salmonellen durch mindestens zwei Untersuchungen im Abstand von acht bis fünfzehn Tagen.
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- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Sperre für Rinderbestände, bei denen Salmonellose oder Verdacht darauf festgestellt wurde.
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- § 4 Abs. 2: Erlaubnis zur Schlachtung oder Verbringung von Rindern, die sich nicht als Ausscheider von Salmonellen erwiesen haben.
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- § 5: Anordnung der Tötung von Rindern und anderen Tieren, bei denen Salmonellose festgestellt ist oder Verdacht darauf besteht.
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- § 6 Abs. 1: Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften nach Entfernung der infizierten Tiere.
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||||
- § 6 Abs. 2: Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von Dung und flüssigen Abgängen aus Ställen, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.
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||||
- § 7 Abs. 2: Kriterien für die Aufhebung der Schutzmaßregeln, insbesondere durch mindestens zwei bakteriologische Untersuchungen.
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- § 8: Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Auflagen.
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 3 Abs. 1: Erweiterung der Untersuchungspflicht auf Blut-, Milch- und Harnproben sowie Proben aus dem engen Lebensraum der Rinder.
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§ 3 Abs. 3: Ermittlung der Ausscheider von Salmonellen durch mindestens zwei Untersuchungen im Abstand von acht bis fünfzehn Tagen.
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 4 Abs. 1: Erweiterung der Sperre für Rinderbestände, bei denen Salmonellose oder Verdacht darauf festgestellt wurde.
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§ 4 Abs. 2: Erlaubnis zur Schlachtung oder Verbringung von Rindern, die sich nicht als Ausscheider von Salmonellen erwiesen haben.
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 5: Anordnung der Tötung von Rindern und anderen Tieren, bei denen Salmonellose festgestellt ist oder Verdacht darauf besteht.
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 6 Abs. 1: Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften nach Entfernung der infizierten Tiere.
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§ 6 Abs. 2: Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von Dung und flüssigen Abgängen aus Ställen, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 7 Abs. 2: Kriterien für die Aufhebung der Schutzmaßregeln, insbesondere durch mindestens zwei bakteriologische Untersuchungen.
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1977-05-06 — Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 688
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> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
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§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Anführung '§ 6 Abs. 1' wird durch '§ 6 Abs. 1 und 2' ersetzt.
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§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Die Anführung '§ 6 Abs. 2' wird durch '§ 6 Abs. 3' ersetzt.
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§ 8 Abs. 2: Absatz 2 erhält eine neue Fassung.
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§ 8: Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Auflagen.
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Reference in New Issue
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