BGBl. 1991 I S. 2110 · Verordnung · Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft

Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
Inkrafttreten: 1991-11-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1991-11-29

BGBl-Id: bgbl1-1991-63-1
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1991-11-29 12:00:00 +00:00
parent bf2dde12da
commit b53598df09
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# AUSBILDER-EIGNUNGSVERORDNUNG-GEWERBLICHE-WIRTSCHAFT — 1991-11-29
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2110
- **Inkrafttreten:** 1991-11-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/63#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 1: Hinzufügen einer neuen Nummer 4, die die Eignung für Ausbilder im neuen Bundesgebiet regelt.
- § 7 Abs. 2: Hinzufügen neuer Absätze 3 und 4, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
- § 8 Abs. 2 und 3: Ersetzen der bisherigen Absätze 2 und 3 durch neue Absätze, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
- § 9: Streichung des § 9.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1991-11-29** · BGBl. 1991 I S. 2110 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft

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# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 1: Hinzufügen einer neuen Nummer 4, die die Eignung für Ausbilder im neuen Bundesgebiet regelt.
- § 7 Abs. 2: Hinzufügen neuer Absätze 3 und 4, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
- § 8 Abs. 2 und 3: Ersetzen der bisherigen Absätze 2 und 3 durch neue Absätze, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.
- § 9: Streichung des § 9.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 6 Abs. 1: Hinzufügen einer neuen Nummer 4, die die Eignung für Ausbilder im neuen Bundesgebiet regelt.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 7 Abs. 2: Hinzufügen neuer Absätze 3 und 4, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 8 Abs. 2 und 3: Ersetzen der bisherigen Absätze 2 und 3 durch neue Absätze, die spezielle Regelungen für Ausbilder aus dem neuen Bundesgebiet enthalten.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 9: Streichung des § 9.

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# BGBl. 1991 I S. 2110
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2110
- **Verkündung:** 1991-11-29
- **Inkrafttreten:** 1991-11-29
- **Ausfertigung:** 1991-11-12
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/63#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ÜBER-DIE-BERUFS-UND-ARBEITSPÄDAGOGISCHE-EIGNUNG, AUSBILDER-EIGNUNGSVERORDNUNG-GEWERBLICHE-WIRTSCHAFT
## Kurz
Die Verordnung ändert die Vorschriften für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.

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# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-BERUFS-UND-ARBEITSPÄDAGOGISCHE-EIGNUNG — 1977-05-06
# VERORDNUNG-ÜBER-DIE-BERUFS-UND-ARBEITSPÄDAGOGISCHE-EIGNUNG — 1991-11-29
- **Titel:** Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1977 I S. 688
- **Inkrafttreten:** 1977-05-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1977/27#page=20
- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft vom 21. März 1977.
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 2110
- **Inkrafttreten:** 1991-11-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/63#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung von Ausbildern in der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet.
## Betroffene Stellen
- § 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Anführung '§ 6 Abs. 1' wird durch '§ 6 Abs. 1 und 2' ersetzt.
- § 8 Abs. 1 Nr. 3: Die Anführung '§ 6 Abs. 2' wird durch '§ 6 Abs. 3' ersetzt.
- § 8 Abs. 2: Absatz 2 erhält eine neue Fassung.
- § 3 Abs. 1: Erweiterung der Untersuchungspflicht auf Blut-, Milch- und Harnproben sowie Proben aus dem engen Lebensraum der Rinder.
- § 3 Abs. 3: Ermittlung der Ausscheider von Salmonellen durch mindestens zwei Untersuchungen im Abstand von acht bis fünfzehn Tagen.
- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Sperre für Rinderbestände, bei denen Salmonellose oder Verdacht darauf festgestellt wurde.
- § 4 Abs. 2: Erlaubnis zur Schlachtung oder Verbringung von Rindern, die sich nicht als Ausscheider von Salmonellen erwiesen haben.
- § 5: Anordnung der Tötung von Rindern und anderen Tieren, bei denen Salmonellose festgestellt ist oder Verdacht darauf besteht.
- § 6 Abs. 1: Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften nach Entfernung der infizierten Tiere.
- § 6 Abs. 2: Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von Dung und flüssigen Abgängen aus Ställen, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.
- § 7 Abs. 2: Kriterien für die Aufhebung der Schutzmaßregeln, insbesondere durch mindestens zwei bakteriologische Untersuchungen.
- § 8: Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Auflagen.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1977-05-06** · BGBl. 1977 I S. 688 — Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
- **1991-11-29** · BGBl. 1991 I S. 2110 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft

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# Stellen dieser Station
- § 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Anführung '§ 6 Abs. 1' wird durch '§ 6 Abs. 1 und 2' ersetzt.
- § 8 Abs. 1 Nr. 3: Die Anführung '§ 6 Abs. 2' wird durch '§ 6 Abs. 3' ersetzt.
- § 8 Abs. 2: Absatz 2 erhält eine neue Fassung.
- § 3 Abs. 1: Erweiterung der Untersuchungspflicht auf Blut-, Milch- und Harnproben sowie Proben aus dem engen Lebensraum der Rinder.
- § 3 Abs. 3: Ermittlung der Ausscheider von Salmonellen durch mindestens zwei Untersuchungen im Abstand von acht bis fünfzehn Tagen.
- § 4 Abs. 1: Erweiterung der Sperre für Rinderbestände, bei denen Salmonellose oder Verdacht darauf festgestellt wurde.
- § 4 Abs. 2: Erlaubnis zur Schlachtung oder Verbringung von Rindern, die sich nicht als Ausscheider von Salmonellen erwiesen haben.
- § 5: Anordnung der Tötung von Rindern und anderen Tieren, bei denen Salmonellose festgestellt ist oder Verdacht darauf besteht.
- § 6 Abs. 1: Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften nach Entfernung der infizierten Tiere.
- § 6 Abs. 2: Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von Dung und flüssigen Abgängen aus Ställen, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.
- § 7 Abs. 2: Kriterien für die Aufhebung der Schutzmaßregeln, insbesondere durch mindestens zwei bakteriologische Untersuchungen.
- § 8: Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Auflagen.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 3 Abs. 1: Erweiterung der Untersuchungspflicht auf Blut-, Milch- und Harnproben sowie Proben aus dem engen Lebensraum der Rinder.
§ 3 Abs. 3: Ermittlung der Ausscheider von Salmonellen durch mindestens zwei Untersuchungen im Abstand von acht bis fünfzehn Tagen.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 4 Abs. 1: Erweiterung der Sperre für Rinderbestände, bei denen Salmonellose oder Verdacht darauf festgestellt wurde.
§ 4 Abs. 2: Erlaubnis zur Schlachtung oder Verbringung von Rindern, die sich nicht als Ausscheider von Salmonellen erwiesen haben.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 5: Anordnung der Tötung von Rindern und anderen Tieren, bei denen Salmonellose festgestellt ist oder Verdacht darauf besteht.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 6 Abs. 1: Reinigung und Desinfektion von Ställen und Gerätschaften nach Entfernung der infizierten Tiere.
§ 6 Abs. 2: Sicherstellung der unschädlichen Beseitigung von Dung und flüssigen Abgängen aus Ställen, in denen infizierte Tiere gehalten wurden.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 7 Abs. 2: Kriterien für die Aufhebung der Schutzmaßregeln, insbesondere durch mindestens zwei bakteriologische Untersuchungen.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-05-06 — Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 688
> Station: 1991-11-29 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung für die Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2110
§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Die Anführung '§ 6 Abs. 1' wird durch '§ 6 Abs. 1 und 2' ersetzt.
§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Die Anführung '§ 6 Abs. 2' wird durch '§ 6 Abs. 3' ersetzt.
§ 8 Abs. 2: Absatz 2 erhält eine neue Fassung.
§ 8: Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere bei Nichtbefolgung von Anordnungen und Auflagen.