BGBl. 2000 I S. 863 · Änderung · Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin

Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
Inkrafttreten: 2000-08-01; 2000-06-24 (Tag nach der Verkündung; Art. 1)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2000-06-23

BGBl-Id: bgbl1-2000-27-6
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2000-06-23 12:00:00 +00:00
parent c4ab0a900f
commit b48e877bc9
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# AUSBILDUNGSVERORDNUNG-TECHNISCHER-ZEICHNER-ZEICHNERIN — 2000-06-23
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 863
- **Inkrafttreten:** 2000-08-01; 2000-06-24 (Tag nach der Verkündung; Art. 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/27#page=47
- **Kurz:** Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Ausbildungsverordnung für Technische Zeichner/Zeichnerinnen durch, darunter die Aufhebung von § 15 Abs. 2 und die Einführung von neuen Vorschriften zur rechnerunterstützten Anfertigung von technischen Unterlagen.
## Betroffene Stellen
- § 15 Abs. 2: Absatz 2 von § 15 wird aufgehoben.
- § 7 Abs. 3: Ein Satz wird nach Satz 1 eingefügt.
- § 8 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 8 Abs. 6 wird neu gefasst.
- § 9 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 9 Abs. 6 wird neu gefasst.
- § 10 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 10 Abs. 6 wird neu gefasst.
- § 11: Verschiedene Änderungen in § 11, insbesondere in Abs. 5 und 6.
- § 12: Verschiedene Änderungen in § 12, insbesondere in Abs. 5 und 6.
- § 14: Neue Fassung von § 14 zur Übergangsregelung.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2000-06-23** · BGBl. 2000 I S. 863 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin

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# Stellen dieser Station
- § 15 Abs. 2: Absatz 2 von § 15 wird aufgehoben.
- § 7 Abs. 3: Ein Satz wird nach Satz 1 eingefügt.
- § 8 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 8 Abs. 6 wird neu gefasst.
- § 9 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 9 Abs. 6 wird neu gefasst.
- § 10 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 10 Abs. 6 wird neu gefasst.
- § 11: Verschiedene Änderungen in § 11, insbesondere in Abs. 5 und 6.
- § 12: Verschiedene Änderungen in § 12, insbesondere in Abs. 5 und 6.
- § 14: Neue Fassung von § 14 zur Übergangsregelung.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 10 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 10 Abs. 6 wird neu gefasst.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 11: Verschiedene Änderungen in § 11, insbesondere in Abs. 5 und 6.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 12: Verschiedene Änderungen in § 12, insbesondere in Abs. 5 und 6.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 14: Neue Fassung von § 14 zur Übergangsregelung.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 15 Abs. 2: Absatz 2 von § 15 wird aufgehoben.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 7 Abs. 3: Ein Satz wird nach Satz 1 eingefügt.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 8 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 8 Abs. 6 wird neu gefasst.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-06-23 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 863
§ 9 Abs. 6 Satz 1: Satz 1 von § 9 Abs. 6 wird neu gefasst.

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# BGBl. 2000 I S. 863
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Zeichner/zur Technischen Zeichnerin
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 863
- **Verkündung:** 2000-06-23
- **Inkrafttreten:** 2000-08-01; 2000-06-24 (Tag nach der Verkündung; Art. 1)
- **Ausfertigung:** 2000-06-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/27#page=47
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AUSBILDUNGSVERORDNUNG-TECHNISCHER-ZEICHNER-ZEICHNERIN
## Kurz
Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Ausbildungsverordnung für Technische Zeichner/Zeichnerinnen durch, darunter die Aufhebung von § 15 Abs. 2 und die Einführung von neuen Vorschriften zur rechnerunterstützten Anfertigung von technischen Unterlagen.