BGBl. 2017 I S. 3618 · Änderung · Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
Inkrafttreten: 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
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Verkündung: 2017-11-08

BGBl-Id: bgbl1-2017-71-1
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2017-11-08 12:00:00 +00:00
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# BNOTO — 2017-06-08
# BNOTO — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1396
- **Inkrafttreten:** 2017-06-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/33#page=44
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesnotarordnung, um die Aufbewahrung von Notariatsunterlagen zu neu ordnen und ein Elektronisches Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer einzurichten.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- § 78a Abs. 3: Neue Vorschriften für die Auskunftspflicht von Personen, die mit dem Notar beruflich verbunden sind.
- § 113 Abs. 17 Satz 10: Umstellung der Reihenfolge von 'Akten, Urkunden, Konten, Verzeichnisse und Bücher' auf 'Urkunden, Akten, Verzeichnisse und Konten'.
- § 113 Abs. 18 Satz 1: Umstellung der Reihenfolge von 'Büchern und Akten' auf 'Akten und Verzeichnissen'.
- §§ 118 bis 120: Neue Übergangsvorschriften für die Aufbewahrung von Akten, Büchern und Verzeichnissen, insbesondere für die elektronische Form und die Übernahme durch öffentliche Archive.
- § 23: Ersetzung der Angabe '§§ 54a bis 54d' durch 'die §§ 57 bis 62'
- § 33: Neufassung des § 33 mit neuen Vorschriften zur elektronischen Signatur
- § 34: Neufassung des § 34 mit neuen Meldepflichten für Notare
- § 35 und § 36: Einführung des neuen Abschnitts 4a mit Vorschriften zur Führung von Akten und Verzeichnissen
- § 45: Neufassung des § 45 mit neuen Vorschriften zur Verwahrung bei Abwesenheit oder Verhinderung
- § 51: Einführung des neuen § 51 und § 51a mit Vorschriften zur Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes
- Inhaltsübersicht zu § 26: Neue Angaben zu § 26 und Einführung von § 26a
- § 26: Neue Fassung des § 26 mit detaillierteren Bestimmungen zur förmlichen Verpflichtung beschäftigter Personen
- § 26a: Einführung von § 26a mit Bestimmungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen
## Wortlaut

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- **2015-12-02** · BGBl. 2015 I S. 2090 — Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1121 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **2017-06-08** · BGBl. 2017 I S. 1396 — Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- § 78a Abs. 3: Neue Vorschriften für die Auskunftspflicht von Personen, die mit dem Notar beruflich verbunden sind.
- § 113 Abs. 17 Satz 10: Umstellung der Reihenfolge von 'Akten, Urkunden, Konten, Verzeichnisse und Bücher' auf 'Urkunden, Akten, Verzeichnisse und Konten'.
- § 113 Abs. 18 Satz 1: Umstellung der Reihenfolge von 'Büchern und Akten' auf 'Akten und Verzeichnissen'.
- §§ 118 bis 120: Neue Übergangsvorschriften für die Aufbewahrung von Akten, Büchern und Verzeichnissen, insbesondere für die elektronische Form und die Übernahme durch öffentliche Archive.
- § 23: Ersetzung der Angabe '§§ 54a bis 54d' durch 'die §§ 57 bis 62'
- § 33: Neufassung des § 33 mit neuen Vorschriften zur elektronischen Signatur
- § 34: Neufassung des § 34 mit neuen Meldepflichten für Notare
- § 35 und § 36: Einführung des neuen Abschnitts 4a mit Vorschriften zur Führung von Akten und Verzeichnissen
- § 45: Neufassung des § 45 mit neuen Vorschriften zur Verwahrung bei Abwesenheit oder Verhinderung
- § 51: Einführung des neuen § 51 und § 51a mit Vorschriften zur Verwahrung bei Erlöschen des Amtes oder Verlegung des Amtssitzes
- Inhaltsübersicht zu § 26: Neue Angaben zu § 26 und Einführung von § 26a
- § 26: Neue Fassung des § 26 mit detaillierteren Bestimmungen zur förmlichen Verpflichtung beschäftigter Personen
- § 26a: Einführung von § 26a mit Bestimmungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
Inhaltsübersicht zu § 26: Neue Angaben zu § 26 und Einführung von § 26a
§ 26: Neue Fassung des § 26 mit detaillierteren Bestimmungen zur förmlichen Verpflichtung beschäftigter Personen

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# § 26a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 26a: Einführung von § 26a mit Bestimmungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen

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# BRAO — 2017-05-17
# BRAO — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1121
- **Inkrafttreten:** 2017-05-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesrechtsanwaltsordnung, um die Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU der EU zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts.
- § 5: Aufhebung des § 5.
- § 7: Ersetzung von 'der Bewerber' durch 'die antragstellende Person' und andere kleinere Anpassungen.
- § 10 Abs. 1 und 2: Ersetzung von 'den Bewerber' durch 'die antragstellende Person'.
- § 12 Abs. 2: Neufassung des § 12 Abs. 2 mit neuen Voraussetzungen für die Ausgabe der Urkunde.
- § 27 Abs. 2: Ersetzung von 'oder errichtet er eine Zweigstelle' durch 'errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf'.
- § 31: Erweiterung der Vorschriften für das Gesamtverzeichnis und die Eintragung von Sprachkenntnissen und Tätigkeitsschwerpunkten.
- § 31a: Einführung neuer Absätze 5 bis 7 zur Regelung besonderer elektronischer Anwaltspostfächer.
- § 33 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Abs. 3, § 46c Absatz 4 Satz 3' durch 'Absatz 3'.
- § 46a Abs. 4: Einführung neuer Nummer 2 zur rückwirkenden Zulassung und Anpassung der Nummer 3.
- § 46c: Ersetzung von '49a, 51' durch '49a und 50 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 51' und Aufhebung von Absatz 4 Satz 3.
- § 50: Neufassung des § 50 mit neuen Vorschriften für Handakten und Dokumentenaufbewahrung.
- § 51: Ersetzung von '1 vom Hundert' durch 'einem Prozent' und Aufhebung von Absatz 8.
- § 51a Abs. 3: Aufhebung des § 51a Abs. 3.
- § 53 Abs. 6: Einfügen von 'und 2' nach 'Satz 1'.
- § 55: Einfügen von 'Für weitere Kanzleien kann derselbe oder ein anderer Abwickler bestellt werden.' nach Absatz 1 Satz 1 und Anpassung von Absatz 5.
- § 57: Neufassung von Absatz 3 Satz 5 und Hinzufügen neuer Sätze in Absatz 4.
- § 58 Abs. 3: Ersetzung von 'Abschriften einzelner Schriftstücke' durch 'Kopien einzelner Dokumente'.
- § 59a Abs. 2 Num. 1: Einfügen von 'anderen' nach 'aus'.
- § 59b Abs. 2: Verschiedene Anpassungen in den Nummern 1, 2 und 8.
- § 59j: Aufhebung von Absatz 3 und Neuanordnung der Absätze.
- § 59m Abs. 2: Einfügen von '43d,' nach '43b,' und Anpassung der Wörter 'und die §§ 57 bis 59' durch 'die §§ 57 bis 59 und 59b'.
- § 60: Neufassung des § 60 mit neuen Vorschriften für die Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer.
- § 63 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'.
- § 64 Abs. 1: Neufassung des § 64 Abs. 1 mit neuen Vorschriften für die Wahl des Vorstands.
- § 66 Num. 3: Einfügen von '(§ 114 Absatz 1 Nummer 3)' nach 'Geldbuße'.
- § 69 Abs. 3: Neufassung des § 69 Abs. 3 mit neuen Vorschriften für die Ersetzung von Vorstandsmitgliedern.
- § 73 Abs. 2 Num. 7: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'.
- § 74 Abs. 6: Ersetzung von 'Abs. 1 Satz 3' durch 'Absatz 2 Nummer 3'.
- § 74a: Neufassung von Absatz 2 Satz 2 und Anpassung von Absatz 6.
- § 76 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2: Streichung von 'Bewerber' nach 'Rechtsanwälte'.
- § 80 Abs. 3: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'.
- § 82 Satz 1: Ersetzung von 'über die Versammlung der Kammer' durch 'der Kammerversammlung'.
- § 84 Abs. 3: Neufassung des § 84 Abs. 3 mit neuen Vorschriften für Einwendungen.
- § 85: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung' in Absatz 1 und 2.
- § 86 Abs. 1: Ersetzt 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 86 Abs. 2 und 3: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung'
- § 87 Abs. 1: Ersetzt 'Kammer' und 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung'
- § 88 Abs. 1: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung'
- § 88 Abs. 3: Ersetzt 'Versammlung' und 'Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 88 Abs. 5: Streicht 'der Kammer'
- § 89 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 89 Abs. 2: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung' und ändert Nummer 1
- § 89 Abs. 3: Streicht Absatz 3
- § 112a Abs. 1: Fügt 'nach' ein und ersetzt 'einer Satzung einer der nach diesem Gesetz errichteten Rechtsanwaltskammern, einschließlich der Bundesrechtsanwaltskammer' durch 'nach einer Satzung einer Rechtsanwaltskammer oder der Bundesrechtsanwaltskammer'
- § 112d Abs. 1: Ersetzt 'Rechtsanwaltskammer oder Behörde' durch 'Rechtsanwaltskammer, die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Behörde'
- § 112d Abs. 2: Fügt 'oder Bundesrechtsanwaltskammer' ein
- § 112f: Neue Fassung des gesamten § 112f
- § 112g: Einfügt neuen § 112h
- § 115c Satz 1: Ersetzt 'Abs. 1 Satz 3' durch 'Absatz 2 Nummer 3'
- § 163 Satz 2: Ersetzt 'Abs. 7 dieses Gesetzes' durch 'Absatz 7'
- § 168 Abs. 3: Fügt 'die Bewerberin oder' ein
- § 173 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '(§ 47 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5, § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163)' durch '(§ 47 Absatz 2, § 53 Absatz 2 Satz 3, Absatz 5, § 161 Absatz 1 Satz 1, § 163 Satz 1)'
- § 177 Abs. 2: Ersetzt 'Kammer' durch 'Bundesrechtsanwaltskammer' und 'Kammern' durch 'Rechtsanwaltskammern'
- § 178 Abs. 3: Ersetzt 'Kammern' durch 'Rechtsanwaltskammern'
- § 180 Abs. 2: Ersetzt 'Kammer' durch 'Bundesrechtsanwaltskammer'
- § 185 Abs. 2 Satz 2: Streicht 'der Kammer'
- § 187: Ersetzt 'Hauptversammlungen' durch 'Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen)'
- § 191a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
- § 191b Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Kammermitglieder' durch 'Mitglieder der Rechtsanwaltskammern'
- § 191b Abs. 2: Ersetzt 'Kammer' durch 'Rechtsanwaltskammern', fügt Satz ein, ändert Semikolon, fügt 'Bewerberinnen oder' ein
- § 191d Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Satzungsversammlung'
- § 191d Abs. 5: Streicht Absatz 5
- § 191e: Neue Fassung des gesamten § 191e
- § 204 Abs. 3 Satz 1: Fügt Sätze ein
- § 205a Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 205a Abs. 2: Ersetzt 'anwaltsgerichtliche Maßnahme' durch 'Maßnahme oder Entscheidung'
- § 205a Abs. 4: Ersetzt 'anwaltsgerichtlichen Maßnahmen' durch 'den Maßnahmen oder Entscheidungen nach Absatz 1'
- § 205a Abs. 5 und 6: Streicht Absätze 5 und 6
- § 207 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'das Mitglied der Rechtsanwaltskammer' durch 'der niedergelassene ausländische Rechtsanwalt'
- § 207 Abs. 2: Streicht 'sinngemäß', ersetzt '4 bis 6, 12 und 12a' durch '4, 12 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 12a und 17', fügt Sätze ein
- § 207 Abs. 3: Ersetzt Absatz 3 durch neue Absätze 3 und 4
- § 209 Abs. 1 Satz 3: Streicht 'sinngemäß', ersetzt '4 bis 6, 12 und 12a' durch '4 und 12 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 12a und 17', fügt Sätze ein
- § 214: Wird § 211
- § 215: Streicht § 215
- Inhaltsübersicht: Fügt Inhaltsübersicht ein, ändert Bezeichnungen und Fassungen der Untergliederungen und Paragraphen
- Inhaltsübersicht nach § 43d: Neue Angabe '§ 43e Inanspruchnahme von Dienstleistungen' eingefügt.
- Inhaltsübersicht nach § 49b: Neue Angabe '§ 49c Einreichung von Schutzschriften' eingefügt.
- § 43a Abs. 2: Neue Sätze zur Verschwiegenheitspflicht von beschäftigten Personen hinzugefügt.
- nach § 43d: Neuer § 43e 'Inanspruchnahme von Dienstleistungen' eingefügt.
- § 59m Abs. 2: Neue Angabe '43e,' nach '43d,' eingefügt.
## Wortlaut

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- **2016-02-23** · BGBl. 2016 I S. 244 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 59a Absatz 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung)
- **2016-02-25** · BGBl. 2016 I S. 254 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1121 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts.
- § 5: Aufhebung des § 5.
- § 7: Ersetzung von 'der Bewerber' durch 'die antragstellende Person' und andere kleinere Anpassungen.
- § 10 Abs. 1 und 2: Ersetzung von 'den Bewerber' durch 'die antragstellende Person'.
- § 12 Abs. 2: Neufassung des § 12 Abs. 2 mit neuen Voraussetzungen für die Ausgabe der Urkunde.
- § 27 Abs. 2: Ersetzung von 'oder errichtet er eine Zweigstelle' durch 'errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf'.
- § 31: Erweiterung der Vorschriften für das Gesamtverzeichnis und die Eintragung von Sprachkenntnissen und Tätigkeitsschwerpunkten.
- § 31a: Einführung neuer Absätze 5 bis 7 zur Regelung besonderer elektronischer Anwaltspostfächer.
- § 33 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von 'Abs. 3, § 46c Absatz 4 Satz 3' durch 'Absatz 3'.
- § 46a Abs. 4: Einführung neuer Nummer 2 zur rückwirkenden Zulassung und Anpassung der Nummer 3.
- § 46c: Ersetzung von '49a, 51' durch '49a und 50 Absatz 2 und 3 sowie die §§ 51' und Aufhebung von Absatz 4 Satz 3.
- § 50: Neufassung des § 50 mit neuen Vorschriften für Handakten und Dokumentenaufbewahrung.
- § 51: Ersetzung von '1 vom Hundert' durch 'einem Prozent' und Aufhebung von Absatz 8.
- § 51a Abs. 3: Aufhebung des § 51a Abs. 3.
- § 53 Abs. 6: Einfügen von 'und 2' nach 'Satz 1'.
- § 55: Einfügen von 'Für weitere Kanzleien kann derselbe oder ein anderer Abwickler bestellt werden.' nach Absatz 1 Satz 1 und Anpassung von Absatz 5.
- § 57: Neufassung von Absatz 3 Satz 5 und Hinzufügen neuer Sätze in Absatz 4.
- § 58 Abs. 3: Ersetzung von 'Abschriften einzelner Schriftstücke' durch 'Kopien einzelner Dokumente'.
- § 59a Abs. 2 Num. 1: Einfügen von 'anderen' nach 'aus'.
- § 59b Abs. 2: Verschiedene Anpassungen in den Nummern 1, 2 und 8.
- § 59j: Aufhebung von Absatz 3 und Neuanordnung der Absätze.
- § 59m Abs. 2: Einfügen von '43d,' nach '43b,' und Anpassung der Wörter 'und die §§ 57 bis 59' durch 'die §§ 57 bis 59 und 59b'.
- § 60: Neufassung des § 60 mit neuen Vorschriften für die Bildung und Zusammensetzung der Rechtsanwaltskammer.
- § 63 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'.
- § 64 Abs. 1: Neufassung des § 64 Abs. 1 mit neuen Vorschriften für die Wahl des Vorstands.
- § 66 Num. 3: Einfügen von '(§ 114 Absatz 1 Nummer 3)' nach 'Geldbuße'.
- § 69 Abs. 3: Neufassung des § 69 Abs. 3 mit neuen Vorschriften für die Ersetzung von Vorstandsmitgliedern.
- § 73 Abs. 2 Num. 7: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'.
- § 74 Abs. 6: Ersetzung von 'Abs. 1 Satz 3' durch 'Absatz 2 Nummer 3'.
- § 74a: Neufassung von Absatz 2 Satz 2 und Anpassung von Absatz 6.
- § 76 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2: Streichung von 'Bewerber' nach 'Rechtsanwälte'.
- § 80 Abs. 3: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'.
- § 82 Satz 1: Ersetzung von 'über die Versammlung der Kammer' durch 'der Kammerversammlung'.
- § 84 Abs. 3: Neufassung des § 84 Abs. 3 mit neuen Vorschriften für Einwendungen.
- § 85: Ersetzung von 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung' in Absatz 1 und 2.
- § 86 Abs. 1: Ersetzt 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 86 Abs. 2 und 3: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung'
- § 87 Abs. 1: Ersetzt 'Kammer' und 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung'
- § 88 Abs. 1: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung'
- § 88 Abs. 3: Ersetzt 'Versammlung' und 'Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 88 Abs. 5: Streicht 'der Kammer'
- § 89 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 89 Abs. 2: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Kammerversammlung' und ändert Nummer 1
- § 89 Abs. 3: Streicht Absatz 3
- § 112a Abs. 1: Fügt 'nach' ein und ersetzt 'einer Satzung einer der nach diesem Gesetz errichteten Rechtsanwaltskammern, einschließlich der Bundesrechtsanwaltskammer' durch 'nach einer Satzung einer Rechtsanwaltskammer oder der Bundesrechtsanwaltskammer'
- § 112d Abs. 1: Ersetzt 'Rechtsanwaltskammer oder Behörde' durch 'Rechtsanwaltskammer, die Bundesrechtsanwaltskammer oder die Behörde'
- § 112d Abs. 2: Fügt 'oder Bundesrechtsanwaltskammer' ein
- § 112f: Neue Fassung des gesamten § 112f
- § 112g: Einfügt neuen § 112h
- § 115c Satz 1: Ersetzt 'Abs. 1 Satz 3' durch 'Absatz 2 Nummer 3'
- § 163 Satz 2: Ersetzt 'Abs. 7 dieses Gesetzes' durch 'Absatz 7'
- § 168 Abs. 3: Fügt 'die Bewerberin oder' ein
- § 173 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt '(§ 47 Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5, § 161 Abs. 1 Satz 1, § 163)' durch '(§ 47 Absatz 2, § 53 Absatz 2 Satz 3, Absatz 5, § 161 Absatz 1 Satz 1, § 163 Satz 1)'
- § 177 Abs. 2: Ersetzt 'Kammer' durch 'Bundesrechtsanwaltskammer' und 'Kammern' durch 'Rechtsanwaltskammern'
- § 178 Abs. 3: Ersetzt 'Kammern' durch 'Rechtsanwaltskammern'
- § 180 Abs. 2: Ersetzt 'Kammer' durch 'Bundesrechtsanwaltskammer'
- § 185 Abs. 2 Satz 2: Streicht 'der Kammer'
- § 187: Ersetzt 'Hauptversammlungen' durch 'Versammlungen ihrer Mitglieder (Hauptversammlungen)'
- § 191a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
- § 191b Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Kammermitglieder' durch 'Mitglieder der Rechtsanwaltskammern'
- § 191b Abs. 2: Ersetzt 'Kammer' durch 'Rechtsanwaltskammern', fügt Satz ein, ändert Semikolon, fügt 'Bewerberinnen oder' ein
- § 191d Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'Versammlung' durch 'Satzungsversammlung'
- § 191d Abs. 5: Streicht Absatz 5
- § 191e: Neue Fassung des gesamten § 191e
- § 204 Abs. 3 Satz 1: Fügt Sätze ein
- § 205a Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1
- § 205a Abs. 2: Ersetzt 'anwaltsgerichtliche Maßnahme' durch 'Maßnahme oder Entscheidung'
- § 205a Abs. 4: Ersetzt 'anwaltsgerichtlichen Maßnahmen' durch 'den Maßnahmen oder Entscheidungen nach Absatz 1'
- § 205a Abs. 5 und 6: Streicht Absätze 5 und 6
- § 207 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'das Mitglied der Rechtsanwaltskammer' durch 'der niedergelassene ausländische Rechtsanwalt'
- § 207 Abs. 2: Streicht 'sinngemäß', ersetzt '4 bis 6, 12 und 12a' durch '4, 12 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 12a und 17', fügt Sätze ein
- § 207 Abs. 3: Ersetzt Absatz 3 durch neue Absätze 3 und 4
- § 209 Abs. 1 Satz 3: Streicht 'sinngemäß', ersetzt '4 bis 6, 12 und 12a' durch '4 und 12 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 12a und 17', fügt Sätze ein
- § 214: Wird § 211
- § 215: Streicht § 215
- Inhaltsübersicht: Fügt Inhaltsübersicht ein, ändert Bezeichnungen und Fassungen der Untergliederungen und Paragraphen
- Inhaltsübersicht nach § 43d: Neue Angabe '§ 43e Inanspruchnahme von Dienstleistungen' eingefügt.
- Inhaltsübersicht nach § 49b: Neue Angabe '§ 49c Einreichung von Schutzschriften' eingefügt.
- § 43a Abs. 2: Neue Sätze zur Verschwiegenheitspflicht von beschäftigten Personen hinzugefügt.
- nach § 43d: Neuer § 43e 'Inanspruchnahme von Dienstleistungen' eingefügt.
- § 59m Abs. 2: Neue Angabe '43e,' nach '43d,' eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-09-08 — Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2278
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 43a: Einfügung neuer §§ 43a bis 43c
§ 43a Abs. 2: Neue Sätze zur Verschwiegenheitspflicht von beschäftigten Personen hinzugefügt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 43d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 43d: Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Inhaltsübersicht nach § 43d: Neue Angabe '§ 43e Inanspruchnahme von Dienstleistungen' eingefügt.
nach § 43d: Neuer § 43e 'Inanspruchnahme von Dienstleistungen' eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-04 — Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2449
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 49b Abs. 3 Satz 6: Wörter 'und beim Oberlandesgericht ausschließlich' gestrichen
Inhaltsübersicht nach § 49b: Neue Angabe '§ 49c Einreichung von Schutzschriften' eingefügt.

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# § 59m
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1121
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 59m Abs. 2: Einfügen von '43d,' nach '43b,' und Anpassung der Wörter 'und die §§ 57 bis 59' durch 'die §§ 57 bis 59 und 59b'.
§ 59m Abs. 2: Neue Angabe '43e,' nach '43d,' eingefügt.

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# EUPAG — 2017-05-17
# EUPAG — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1121
- **Inkrafttreten:** 2017-05-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesrechtsanwaltsordnung, um die Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU der EU zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- § 13: Neue Vorschriften für dienstleistende europäische Patentanwälte, einschließlich der Berufsbezeichnung und der Vermeidung von Verwechslungen.
- § 14: Neue Vorschriften zur Berufserfahrung für dienstleistende europäische Patentanwälte.
- § 15: Neue Vorschriften zur Meldung von dienstleistenden europäischen Patentanwälten an die Patentanwaltskammer.
- § 16: Neue Vorschriften zu den Rechten und Pflichten von dienstleistenden europäischen Patentanwälten.
- § 17: Neue Vorschriften zur Berufshaftpflichtversicherung für dienstleistende europäische Patentanwälte.
- § 18: Neue Vorschriften zur Aufsicht über dienstleistende europäische Patentanwälte durch die Patentanwaltskammer.
- § 19: Neue Vorschriften zur Berufsgerichtsbarkeit und Mitteilungspflichten für dienstleistende europäische Patentanwälte.
- § 20: Neue Vorschriften zur Niedergelassenschaft von europäischen Patentanwälten in Deutschland.
- § 21: Neue Vorschriften zur Aufnahme in die Patentanwaltskammer und zur beruflichen Stellung von niedergelassenen europäischen Patentanwälten.
- § 22: Neue Vorschriften zur ergänzenden Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
- § 23: Neue Vorschriften zum Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
- § 24: Neue Vorschriften zur europäischen Verwaltungszusammenarbeit und Bescheinigungen.
- § 25: Neue Vorschriften zu Mitteilungspflichten gegenüber anderen Mitgliedstaaten.
- § 26: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
- § 27: Neue Vorschriften zur Statistik.
- § 28: Neue Vorschriften zur Erhebung und Beitreibung von Gebühren und Auslagen.
- § 29: Neue Vorschriften zur Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches.
- § 30: Übergangsregelung für die Anwendung der §§ 5 und 6.
- § 16 Satz 2: Einfügung von '39c' nach '39b'
- § 27: Ersetzung von 'Berufsqualifikationsgesetzes' durch 'Berufsqualifikationsfeststellungs-gesetzes'
- § 29: Ersetzung von '§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 5' durch '§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 6'
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1121 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- § 13: Neue Vorschriften für dienstleistende europäische Patentanwälte, einschließlich der Berufsbezeichnung und der Vermeidung von Verwechslungen.
- § 14: Neue Vorschriften zur Berufserfahrung für dienstleistende europäische Patentanwälte.
- § 15: Neue Vorschriften zur Meldung von dienstleistenden europäischen Patentanwälten an die Patentanwaltskammer.
- § 16: Neue Vorschriften zu den Rechten und Pflichten von dienstleistenden europäischen Patentanwälten.
- § 17: Neue Vorschriften zur Berufshaftpflichtversicherung für dienstleistende europäische Patentanwälte.
- § 18: Neue Vorschriften zur Aufsicht über dienstleistende europäische Patentanwälte durch die Patentanwaltskammer.
- § 19: Neue Vorschriften zur Berufsgerichtsbarkeit und Mitteilungspflichten für dienstleistende europäische Patentanwälte.
- § 20: Neue Vorschriften zur Niedergelassenschaft von europäischen Patentanwälten in Deutschland.
- § 21: Neue Vorschriften zur Aufnahme in die Patentanwaltskammer und zur beruflichen Stellung von niedergelassenen europäischen Patentanwälten.
- § 22: Neue Vorschriften zur ergänzenden Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
- § 23: Neue Vorschriften zum Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
- § 24: Neue Vorschriften zur europäischen Verwaltungszusammenarbeit und Bescheinigungen.
- § 25: Neue Vorschriften zu Mitteilungspflichten gegenüber anderen Mitgliedstaaten.
- § 26: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
- § 27: Neue Vorschriften zur Statistik.
- § 28: Neue Vorschriften zur Erhebung und Beitreibung von Gebühren und Auslagen.
- § 29: Neue Vorschriften zur Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches.
- § 30: Übergangsregelung für die Anwendung der §§ 5 und 6.
- § 16 Satz 2: Einfügung von '39c' nach '39b'
- § 27: Ersetzung von 'Berufsqualifikationsgesetzes' durch 'Berufsqualifikationsfeststellungs-gesetzes'
- § 29: Ersetzung von '§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 5' durch '§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 6'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1121
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 16: Neue Vorschriften zu den Rechten und Pflichten von dienstleistenden europäischen Patentanwälten.
§ 16 Satz 2: Einfügung von '39c' nach '39b'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1121
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 27: Neue Vorschriften zur Statistik.
§ 27: Ersetzung von 'Berufsqualifikationsgesetzes' durch 'Berufsqualifikationsfeststellungs-gesetzes'

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1121
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 29: Neue Vorschriften zur Anwendung von Vorschriften des Strafgesetzbuches.
§ 29: Ersetzung von '§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 5' durch '§ 203 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 3 bis 6'

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@@ -1,36 +1,16 @@
# EURAG — 2017-05-17
# EURAG — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1121
- **Inkrafttreten:** 2017-05-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesrechtsanwaltsordnung, um die Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU der EU zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Änderungen an der Inhaltsübersicht, einschließlich Neufassungen und Streichungen
- § 4 Abs. 1: Neufassung des § 4 Abs. 1
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Streichung von „nach § 4 Abs. 1 Satz 2“ und Ersetzung von „(Syndikus)“ durch „Syndikus“ in Klammern
- § 5 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 6 Abs. 1: Streichung von „die §§ 31b bis 31c sowie“
- § 6 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
- § 6 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in Absätze 2 und 3
- § 7 Abs. 3: Ersetzung von „nach Teil 4 in Verbindung mit § 4“ durch „dieses Gesetzes in Verbindung mit § 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3“
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Streichung von „mit Ausnahme des § 46a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1“
- § 12 Abs. 1 Satz 3: Streichung von „mündlich oder schriftlich“
- § 13 Abs. 1: Streichung von „mit Ausnahme des § 46a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1“
- Überschrift von Teil 4: Neufassung der Überschrift von Teil 4
- § 16 und 16a: Neufassung der §§ 16 und 16a
- § 17: Einfügung von „und Kompetenzen“ und Streichung von „der Bundesrepublik“ in Satz 1, Streichung von Satz 3
- § 18: Einfügung von Absatz 3, Umbenennung der Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5
- § 19: Streichung des § 19
- § 21: Einfügung von Absatz 2, Umbenennung der Absätze 2, 3 und 4 in Absätze 3, 4 und 5, Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 4
- § 23 Abs. 1: Einfügung von „oder elektronisch“ nach „schriftlich“
- § 25 Abs. 1: Neufassung des § 25 Abs. 1
- § 26: Einfügung von „Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz“ in Absatz 1, Ersetzung von „Herkunftsstaat“ durch „Staat der Niederlassung“ in Absatz 2 Satz 1
- § 27: Einfügung von „43d“ nach „43b“ in Absatz 2 Satz 1, Einfügung von Absatz 3
- § 27a: Einfügung des § 27a
- § 27 Abs. 2 Satz 1: Ein Komma und die Angabe '43e' nach der Angabe '43d' eingefügt.
- § 42 Abs. 1: Die Angabe '§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 bis 5' durch '§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 bis 6' ersetzt.
## Wortlaut

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@@ -12,3 +12,4 @@
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-12-30** · BGBl. 2015 I S. 2517 — Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1121 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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@@ -1,24 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Änderungen an der Inhaltsübersicht, einschließlich Neufassungen und Streichungen
- § 4 Abs. 1: Neufassung des § 4 Abs. 1
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Streichung von „nach § 4 Abs. 1 Satz 2“ und Ersetzung von „(Syndikus)“ durch „Syndikus“ in Klammern
- § 5 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 6 Abs. 1: Streichung von „die §§ 31b bis 31c sowie“
- § 6 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2
- § 6 Abs. 3 und 4: Umbenennung der Absätze 3 und 4 in Absätze 2 und 3
- § 7 Abs. 3: Ersetzung von „nach Teil 4 in Verbindung mit § 4“ durch „dieses Gesetzes in Verbindung mit § 4 Satz 1 Nummer 2 oder 3“
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Streichung von „mit Ausnahme des § 46a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1“
- § 12 Abs. 1 Satz 3: Streichung von „mündlich oder schriftlich“
- § 13 Abs. 1: Streichung von „mit Ausnahme des § 46a Abs. 1 Satz 1 Nummer 1“
- Überschrift von Teil 4: Neufassung der Überschrift von Teil 4
- § 16 und 16a: Neufassung der §§ 16 und 16a
- § 17: Einfügung von „und Kompetenzen“ und Streichung von „der Bundesrepublik“ in Satz 1, Streichung von Satz 3
- § 18: Einfügung von Absatz 3, Umbenennung der Absätze 3 und 4 in Absätze 4 und 5
- § 19: Streichung des § 19
- § 21: Einfügung von Absatz 2, Umbenennung der Absätze 2, 3 und 4 in Absätze 3, 4 und 5, Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 4
- § 23 Abs. 1: Einfügung von „oder elektronisch“ nach „schriftlich“
- § 25 Abs. 1: Neufassung des § 25 Abs. 1
- § 26: Einfügung von „Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz“ in Absatz 1, Ersetzung von „Herkunftsstaat“ durch „Staat der Niederlassung“ in Absatz 2 Satz 1
- § 27: Einfügung von „43d“ nach „43b“ in Absatz 2 Satz 1, Einfügung von Absatz 3
- § 27a: Einfügung des § 27a
- § 27 Abs. 2 Satz 1: Ein Komma und die Angabe '43e' nach der Angabe '43d' eingefügt.
- § 42 Abs. 1: Die Angabe '§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 bis 5' durch '§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 bis 6' ersetzt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1121
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 27: Einfügung von „43d“ nach „43b“ in Absatz 2 Satz 1, Einfügung von Absatz 3
§ 27 Abs. 2 Satz 1: Ein Komma und die Angabe '43e' nach der Angabe '43d' eingefügt.

7
eurag/§42.md Normal file
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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 42 Abs. 1: Die Angabe '§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 bis 5' durch '§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 bis 6' ersetzt.

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@@ -0,0 +1,28 @@
# GESETZ-ZUR-NEUREGELUNG-DES-SCHUTZES-VON-GEHEIMNISSEN-BEI — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- Artikel 2 § 8 Satz 1 des Europol-Gesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 4 und 5
- § 28 Abs. 7 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 und 3
- § 13 Abs. 3 des Bundesarchivgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 bis 3
- § 88 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3
- § 22a Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 2a, 4 und 5
- § 193 Abs. 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 4 und 5
- § 182 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5
- § 1 Abs. 3 und § 48 Abs. 1 des Wehrstrafgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5
- § 47 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5
- § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe : Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 oder 3
- § 76 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz : Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 und 3
- § 99 Abs. 2 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 4 und 4a
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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@@ -0,0 +1,14 @@
# Stellen dieser Station
- Artikel 2 § 8 Satz 1 des Europol-Gesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 4 und 5
- § 28 Abs. 7 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 und 3
- § 13 Abs. 3 des Bundesarchivgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 bis 3
- § 88 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3
- § 22a Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 2a, 4 und 5
- § 193 Abs. 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 4 und 5
- § 182 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5
- § 1 Abs. 3 und § 48 Abs. 1 des Wehrstrafgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5
- § 47 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5
- § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe : Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 oder 3
- § 76 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz : Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 und 3
- § 99 Abs. 2 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 4 und 4a

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 1 Abs. 3 und § 48 Abs. 1 des Wehrstrafgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 13 Abs. 3 des Bundesarchivgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 bis 3

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# § 182
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 182 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5

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# § 193
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 193 Abs. 3 Satz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, Abs. 4 und 5

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# § 22a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 22a Satz 1 des Bundesstatistikgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 2a, 4 und 5

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 28 Abs. 7 Satz 3 des Bundesdatenschutzgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 und 3

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 47 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 1 Abs. 3 und § 48 Abs. 1 des Wehrstrafgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2, 4, 5

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe : Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 oder 3

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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 76 Abs. 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz : Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 und 3

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
Artikel 2 § 8 Satz 1 des Europol-Gesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, Abs. 4 und 5

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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 88 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3

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# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 99 Abs. 2 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes: Ersetzen der Verweise auf § 203 Abs. 1 Nr. 4 und 4a

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# PATANWO — 2017-05-17
# PATANWO — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1121
- **Inkrafttreten:** 2017-05-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/27#page=17
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bundesrechtsanwaltsordnung, um die Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU der EU zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- § 53: Neufassung des § 53 zur Bildung und Zusammensetzung der Patentanwaltskammer
- § 55 Nr. 2: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 57: Neufassung des § 57 zur Stellung der Patentanwaltskammer
- § 58 Abs. 2: Neufassung des § 58 Abs. 2 zur Wahl des Vorstands
- § 60 Nr. 3: Einfügung von „(§ 96 Absatz 1 Nr. 3)“ nach „Geldbuße“
- § 63 Abs. 3: Neufassung des § 63 Abs. 3 zur Ersetzung von Vorstandsmitgliedern
- § 69 Abs. 2: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Einfügung von „Bewerberinnen und“
- § 70 Abs. 6: Ersetzung von „Abs. 1 Satz 2“ durch „Absatz 2 Nr. 3“
- § 70a Abs. 2 Satz 2: Neufassung des § 70a Abs. 2 Satz 2 zum Verfahren
- § 70a Abs. 7: Ersetzung von „Abs. 1 Satz 2“ durch „Absatz 2 Nr. 3“
- § 71 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2: Streichung von „, Bewerber“
- § 73: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Streichung von „Versammlung der“
- § 75 Satz 1: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 77 Abs. 3: Neufassung des § 77 Abs. 3 zur Anwendbarkeit des § 767 der Zivilprozessordnung
- § 78: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 79: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 80 Abs. 1: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 81: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Streichung von Abs. 2 Satz 2 und „der Versammlung der Kammer“
- § 82: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Neufassung von Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Streichung von Abs. 3
- § 87: Streichung von „bei dem Oberlandesgericht“ und Neufassung von Abs. 2
- § 94e Abs. 1: Einfügung von „Wahlen nach § 58 Abs. 2 sowie“
- § 94f: Einfügung von § 94g zur Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise
- § 97a Satz 1: Ersetzung von „Abs. 1 Satz 2“ durch „Absatz 2 Nr. 3“
- § 144a: Neufassung von Abs. 1 und 2 sowie Streichung von Abs. 5 und 6
- § 155: Streichung von „(§ 11)“ und „oder Zustellungsbevollmächtigter“ sowie Ersetzung von „Die Absätze 1 und“ durch „Absatz 1 Nr. 2 und Absatz“
- § 156: Streichung von „(§ 11)“
- § 158 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 sowie § 159: Einfügung von „Bewerberinnen und“ vor „Bewerber“
- § 161: Streichung des § 161
- Neunter Teil: Streichung des Neunten Teils
- Zehnter Teil: Umbenennung des Zehnten Teils in Neunten Teil
- Elfter Teil: Umbenennung des Elften Teils in Zehnten Teil
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Inhaltsübersicht und Anpassung der Untergliederungen und Überschriften der Paragraphen
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'oder die Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft' durch 'hat oder über eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland verfügt'
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'als' und ersetzt 'daß' durch 'dass sie oder'
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Der' durch 'Die Bewerberin oder der' und streicht '(§ 11)'
- § 7 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'sechs' durch 'zwölf'
- § 7 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz 2a, der Leitlinien für die Anerkennung einer im Ausland durchgeführten Ausbildung regelt
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Der' durch 'Die Bewerberin oder der'
- § 7 Abs. 5 Satz 1: Einfügt 'Bewerberinnen und' nach 'von'
- § 8 Satz 2: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'ob'
- § 10 Abs. 2: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'wenn'
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Einfügt 'der Bewerberin oder' nach 'ist'
- § 10 Abs. 4 und 5: Einfügt jeweils 'die Bewerberin oder' nach 'kann'
- § 11 Abs. 1: Streicht 'oder die Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft'
- § 12 Abs. 1: Ersetzt 'des Bewerbers' durch 'der Bewerberin oder des Bewerbers'
- § 12 Abs. 2: Einfügt 'Bewerberinnen und' nach 'Unterhalts der'
- § 12 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften über die Prüfungsgebühr enthält
- § 14: Ersetzt 'der Bewerber' durch 'die antragstellende Person' in den Nummern 1 bis 10
- § 17 Abs. 1 und 2: Ersetzt 'den Bewerber' durch 'die antragstellende Person'
- § 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften über die Ausstellung der Urkunde enthält
- § 18 Abs. 3: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'wird'
- § 26 Abs. 2: Ersetzt 'oder errichtet er eine Zweigstelle' durch 'errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf'
- § 29: Neufassung des § 29, der Vorschriften über das Patentanwaltsverzeichnis enthält
- § 30 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'nach diesem Gesetz' nach 'Verwaltungsverfahren'
- § 41b Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt 'den §§ 5 bis 8' durch '§ 5 Abs. 1'
- § 41b Abs. 4: Einfügt neue Nummer 2 und ändert die bestehende Nummer 2 zu Nummer 3
- § 41d Abs. 2 Satz 1: Streicht 'dieses Gesetzes'
- § 41d Abs. 3: Ersetzt '43, 45' durch '43 und 44 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 45'
- § 41d Abs. 4 Satz 2: Einfügt 'Abs. 1' nach '§ 5' und ersetzt 'gesonderte' durch 'weitere'
- § 41d Abs. 5 Satz 2: Einfügt 'Abs. 1' nach '§ 5'
- § 44: Neufassung des § 44, der Vorschriften über Handakten enthält
- § 45 Abs. 5: Ersetzt '1 vom Hundert' durch 'einem Prozent'
- § 45 Abs. 8: Streicht den Absatz 8
- § 45 Abs. 9: Ersetzt 'bestandener Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft' durch 'einer Bescheinigung nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland'
- § 45a Abs. 3: Streicht den Absatz 3
- § 46 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'einen Bewerber, der' durch 'eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der'
- § 46 Abs. 6: Einfügt 'und 2' nach 'Satz 1'
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Einfügt neuen Satz: 'Für weitere Kanzleien kann derselbe oder ein anderer Abwickler bestellt werden.'
- § 48 Abs. 5: Ersetzt 'Ein Abwickler kann auch für die Kanzlei' durch 'Abwickler können auch für die Kanzlei und weitere Kanzleien'
- § 50 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der Vorschriften über die Anwendung der Strafprozessordnung enthält
- § 50 Abs. 4: Einfügt neue Sätze, die Vorschriften über Einwendungen und Klagen enthalten
- § 51 Abs. 3: Ersetzt 'Abschriften einzelner Schriftstücke' durch 'Kopien einzelner Dokumente'
- § 52: Neufassung des § 52, der Vorschriften über die Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern enthält
- § 52a Abs. 2 Nummer 1: Streicht 'Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder' und ersetzt '§ 154a' durch '§ 20 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland'
- § 52b Abs. 1: Ersetzt 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 52b Abs. 2 Nummer 1: Ersetzt Komma durch Doppelpunkt und fügt 'sorgfältiger' vor 'Umgang' ein
- § 52b Abs. 2 Nummer 5: Ersetzt Komma durch Doppelpunkt
- § 52b Abs. 2 Nummer 7: Einfügt 'die Pflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt' nach 'Mitgliedern der Patentanwaltskammer'
- § 52j Abs. 3: Streicht den Absatz 3
- § 52j Abs. 4: Bestehender Absatz 4 wird zu Absatz 3
- § 52m Abs. 2: Ersetzt '§ 46 sowie die §§ 49 bis 52 und' durch 'die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie'
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 39c Inanspruchnahme von Dienstleistungen'
- § 39a Abs. 2: Erweiterung um mehrere Sätze zur Verschwiegenheitspflicht von beschäftigten Personen
- § 39c: Neuer Paragraph zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 58 Abs. 2 Satz 1: Einfügung eines Satzes zur Möglichkeit der Abgabe von Stimmen in der Kammerversammlung
## Wortlaut

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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2015-12-30** · BGBl. 2015 I S. 2517 — Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
- **2017-05-17** · BGBl. 2017 I S. 1121 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- § 53: Neufassung des § 53 zur Bildung und Zusammensetzung der Patentanwaltskammer
- § 55 Nr. 2: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 57: Neufassung des § 57 zur Stellung der Patentanwaltskammer
- § 58 Abs. 2: Neufassung des § 58 Abs. 2 zur Wahl des Vorstands
- § 60 Nr. 3: Einfügung von „(§ 96 Absatz 1 Nr. 3)“ nach „Geldbuße“
- § 63 Abs. 3: Neufassung des § 63 Abs. 3 zur Ersetzung von Vorstandsmitgliedern
- § 69 Abs. 2: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Einfügung von „Bewerberinnen und“
- § 70 Abs. 6: Ersetzung von „Abs. 1 Satz 2“ durch „Absatz 2 Nr. 3“
- § 70a Abs. 2 Satz 2: Neufassung des § 70a Abs. 2 Satz 2 zum Verfahren
- § 70a Abs. 7: Ersetzung von „Abs. 1 Satz 2“ durch „Absatz 2 Nr. 3“
- § 71 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2: Streichung von „, Bewerber“
- § 73: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Streichung von „Versammlung der“
- § 75 Satz 1: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 77 Abs. 3: Neufassung des § 77 Abs. 3 zur Anwendbarkeit des § 767 der Zivilprozessordnung
- § 78: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 79: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 80 Abs. 1: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“
- § 81: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Streichung von Abs. 2 Satz 2 und „der Versammlung der Kammer“
- § 82: Ersetzung von „Versammlung der Kammer“ durch „Kammerversammlung“ und Neufassung von Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie Streichung von Abs. 3
- § 87: Streichung von „bei dem Oberlandesgericht“ und Neufassung von Abs. 2
- § 94e Abs. 1: Einfügung von „Wahlen nach § 58 Abs. 2 sowie“
- § 94f: Einfügung von § 94g zur Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise
- § 97a Satz 1: Ersetzung von „Abs. 1 Satz 2“ durch „Absatz 2 Nr. 3“
- § 144a: Neufassung von Abs. 1 und 2 sowie Streichung von Abs. 5 und 6
- § 155: Streichung von „(§ 11)“ und „oder Zustellungsbevollmächtigter“ sowie Ersetzung von „Die Absätze 1 und“ durch „Absatz 1 Nr. 2 und Absatz“
- § 156: Streichung von „(§ 11)“
- § 158 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 sowie § 159: Einfügung von „Bewerberinnen und“ vor „Bewerber“
- § 161: Streichung des § 161
- Neunter Teil: Streichung des Neunten Teils
- Zehnter Teil: Umbenennung des Zehnten Teils in Neunten Teil
- Elfter Teil: Umbenennung des Elften Teils in Zehnten Teil
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Inhaltsübersicht und Anpassung der Untergliederungen und Überschriften der Paragraphen
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt die Wörter 'oder die Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft' durch 'hat oder über eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland verfügt'
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'als' und ersetzt 'daß' durch 'dass sie oder'
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'Der' durch 'Die Bewerberin oder der' und streicht '(§ 11)'
- § 7 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'sechs' durch 'zwölf'
- § 7 Abs. 2a: Einfügt neuen Absatz 2a, der Leitlinien für die Anerkennung einer im Ausland durchgeführten Ausbildung regelt
- § 7 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Der' durch 'Die Bewerberin oder der'
- § 7 Abs. 5 Satz 1: Einfügt 'Bewerberinnen und' nach 'von'
- § 8 Satz 2: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'ob'
- § 10 Abs. 2: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'wenn'
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Einfügt 'der Bewerberin oder' nach 'ist'
- § 10 Abs. 4 und 5: Einfügt jeweils 'die Bewerberin oder' nach 'kann'
- § 11 Abs. 1: Streicht 'oder die Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft'
- § 12 Abs. 1: Ersetzt 'des Bewerbers' durch 'der Bewerberin oder des Bewerbers'
- § 12 Abs. 2: Einfügt 'Bewerberinnen und' nach 'Unterhalts der'
- § 12 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Vorschriften über die Prüfungsgebühr enthält
- § 14: Ersetzt 'der Bewerber' durch 'die antragstellende Person' in den Nummern 1 bis 10
- § 17 Abs. 1 und 2: Ersetzt 'den Bewerber' durch 'die antragstellende Person'
- § 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Vorschriften über die Ausstellung der Urkunde enthält
- § 18 Abs. 3: Einfügt 'die Bewerberin oder' nach 'wird'
- § 26 Abs. 2: Ersetzt 'oder errichtet er eine Zweigstelle' durch 'errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf'
- § 29: Neufassung des § 29, der Vorschriften über das Patentanwaltsverzeichnis enthält
- § 30 Abs. 1 Satz 2: Einfügt 'nach diesem Gesetz' nach 'Verwaltungsverfahren'
- § 41b Abs. 1 Satz 1 Nummer 1: Ersetzt 'den §§ 5 bis 8' durch '§ 5 Abs. 1'
- § 41b Abs. 4: Einfügt neue Nummer 2 und ändert die bestehende Nummer 2 zu Nummer 3
- § 41d Abs. 2 Satz 1: Streicht 'dieses Gesetzes'
- § 41d Abs. 3: Ersetzt '43, 45' durch '43 und 44 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 45'
- § 41d Abs. 4 Satz 2: Einfügt 'Abs. 1' nach '§ 5' und ersetzt 'gesonderte' durch 'weitere'
- § 41d Abs. 5 Satz 2: Einfügt 'Abs. 1' nach '§ 5'
- § 44: Neufassung des § 44, der Vorschriften über Handakten enthält
- § 45 Abs. 5: Ersetzt '1 vom Hundert' durch 'einem Prozent'
- § 45 Abs. 8: Streicht den Absatz 8
- § 45 Abs. 9: Ersetzt 'bestandener Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft' durch 'einer Bescheinigung nach § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland'
- § 45a Abs. 3: Streicht den Absatz 3
- § 46 Abs. 4 Satz 2: Ersetzt 'einen Bewerber, der' durch 'eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der'
- § 46 Abs. 6: Einfügt 'und 2' nach 'Satz 1'
- § 48 Abs. 1 Satz 1: Einfügt neuen Satz: 'Für weitere Kanzleien kann derselbe oder ein anderer Abwickler bestellt werden.'
- § 48 Abs. 5: Ersetzt 'Ein Abwickler kann auch für die Kanzlei' durch 'Abwickler können auch für die Kanzlei und weitere Kanzleien'
- § 50 Abs. 3 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, der Vorschriften über die Anwendung der Strafprozessordnung enthält
- § 50 Abs. 4: Einfügt neue Sätze, die Vorschriften über Einwendungen und Klagen enthalten
- § 51 Abs. 3: Ersetzt 'Abschriften einzelner Schriftstücke' durch 'Kopien einzelner Dokumente'
- § 52: Neufassung des § 52, der Vorschriften über die Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern enthält
- § 52a Abs. 2 Nummer 1: Streicht 'Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder' und ersetzt '§ 154a' durch '§ 20 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland'
- § 52b Abs. 1: Ersetzt 'Versammlung der Kammer' durch 'Kammerversammlung'
- § 52b Abs. 2 Nummer 1: Ersetzt Komma durch Doppelpunkt und fügt 'sorgfältiger' vor 'Umgang' ein
- § 52b Abs. 2 Nummer 5: Ersetzt Komma durch Doppelpunkt
- § 52b Abs. 2 Nummer 7: Einfügt 'die Pflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt' nach 'Mitgliedern der Patentanwaltskammer'
- § 52j Abs. 3: Streicht den Absatz 3
- § 52j Abs. 4: Bestehender Absatz 4 wird zu Absatz 3
- § 52m Abs. 2: Ersetzt '§ 46 sowie die §§ 49 bis 52 und' durch 'die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie'
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 39c Inanspruchnahme von Dienstleistungen'
- § 39a Abs. 2: Erweiterung um mehrere Sätze zur Verschwiegenheitspflicht von beschäftigten Personen
- § 39c: Neuer Paragraph zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen
- § 58 Abs. 2 Satz 1: Einfügung eines Satzes zur Möglichkeit der Abgabe von Stimmen in der Kammerversammlung

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# § 39a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 39a Abs. 2: Erweiterung um mehrere Sätze zur Verschwiegenheitspflicht von beschäftigten Personen

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# § 39c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 39c: Neuer Paragraph zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-05-17 — Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 1121
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 58 Abs. 2: Neufassung des § 58 Abs. 2 zur Wahl des Vorstands
§ 58 Abs. 2 Satz 1: Einfügung eines Satzes zur Möglichkeit der Abgabe von Stimmen in der Kammerversammlung

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# STBERG — 2017-06-24
# STBERG — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz StUmgBG)
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 1682
- **Inkrafttreten:** 2017-06-25 (ganzes Gesetz, außer Artikel 7 und 8); 2018-01-01 (Artikel 7 und 8)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/39#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz beinhaltet Änderungen an verschiedenen steuerlichen Vorschriften, insbesondere zur Bekämpfung der Steuerumgehung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht nach § 3b: Neue Angabe '§ 3c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen' eingefügt.
- Inhaltsübersicht nach § 77a: Neue Angabe '§ 77b Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes' eingefügt.
- § 3a Abs. 1 Satz 1: Wörter 'auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland' durch 'im Anwendungsbereich dieses Gesetzes' ersetzt.
- § 3a Abs. 1: Neuer Satz 'Die vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen kann vom Staat der Niederlassung aus erfolgen.' eingefügt.
- nach § 3b: Neuer § 3c 'Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen' eingefügt.
- § 73 Abs. 4: Neuer Absatz 'Die Tätigkeit als Mitglied eines Organs oder eines Ausschusses der Steuerberaterkammer wird ehrenamtlich ausgeübt.' eingefügt.
- nach § 77a: Neuer § 77b 'Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes' eingefügt.
- § 85 Abs. 5: Neuer Absatz 'Die Tätigkeit als Mitglied eines Organs oder eines Ausschusses der Bundessteuerberaterkammer wird ehrenamtlich ausgeübt.' eingefügt.
- Inhaltsübersicht zu § 62: Neue Angaben zu § 62 und Einführung von § 62a
- § 62: Neue Fassung des § 62 zur Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
- § 62a: Einführung von § 62a zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen
## Wortlaut

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- **2016-04-22** · BGBl. 2016 I S. 886 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
- **2016-07-22** · BGBl. 2016 I S. 1679 — Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
- **2017-06-24** · BGBl. 2017 I S. 1682 — Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz StUmgBG)
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht nach § 3b: Neue Angabe '§ 3c Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen' eingefügt.
- Inhaltsübersicht nach § 77a: Neue Angabe '§ 77b Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes' eingefügt.
- § 3a Abs. 1 Satz 1: Wörter 'auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland' durch 'im Anwendungsbereich dieses Gesetzes' ersetzt.
- § 3a Abs. 1: Neuer Satz 'Die vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen kann vom Staat der Niederlassung aus erfolgen.' eingefügt.
- nach § 3b: Neuer § 3c 'Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen' eingefügt.
- § 73 Abs. 4: Neuer Absatz 'Die Tätigkeit als Mitglied eines Organs oder eines Ausschusses der Steuerberaterkammer wird ehrenamtlich ausgeübt.' eingefügt.
- nach § 77a: Neuer § 77b 'Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes' eingefügt.
- § 85 Abs. 5: Neuer Absatz 'Die Tätigkeit als Mitglied eines Organs oder eines Ausschusses der Bundessteuerberaterkammer wird ehrenamtlich ausgeübt.' eingefügt.
- Inhaltsübersicht zu § 62: Neue Angaben zu § 62 und Einführung von § 62a
- § 62: Neue Fassung des § 62 zur Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
- § 62a: Einführung von § 62a zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen

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# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-06-28 — Drittes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1509
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 62: Anpassung des Inhalts von § 62, der nun § 109 ist.
Inhaltsübersicht zu § 62: Neue Angaben zu § 62 und Einführung von § 62a
§ 62: Neue Fassung des § 62 zur Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen

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# § 62a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 62a: Einführung von § 62a zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen

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# STGB — 2017-10-12
# STGB — 2017-11-08
- **Titel:** Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3532
- **Inkrafttreten:** 2017-10-13 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/67#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz führt Straftaten für nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr ein und passt entsprechende Bestimmungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung, Bußgeldkatalog-Verordnung und Straßenverkehrs-Ordnung an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Angabe zu § 315d ersetzt
- § 69 Absatz 2 Nummer 1: Neue Nummer 1a eingefügt
- § 315d: Neuer § 315d eingefügt
- § 315d: Bisheriger § 315d wird § 315e
- § 315e: Neuer § 315f eingefügt
- § 316 Absatz 1: Angabe ersetzt
- § 68a Abs. 8 Satz 1 und 2: Ersetzt die Anmerkung '§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5' durch '§ 203 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 6'.
- § 203 Abs. 1 Nummer 3: Fügt 'Kammerrechtsbeistand,' nach 'Rechtsanwalt,' ein.
- § 203 Abs. 1 Nummern 4a, 5 und 6: Die Nummern 4a, 5 und 6 werden zu Nummern 5 bis 7.
- § 203 Abs. 2a: Absatz 2a wird aufgehoben.
- § 203 Abs. 3: Neue Formulierung für Absatz 3, der nun auch Absatz 4 enthält.
- § 203 Abs. 4: Neue Formulierung für Absatz 4, der nun auch Bestimmungen über Strafen enthält.
- § 203 Abs. 4: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die Angabe '3' wird durch '4' ersetzt.
- § 203 Abs. 5: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6.
- § 204 Abs. 2: Ersetzt die Angabe 'Abs. 4' durch 'Absatz 5'.
- § 309 Abs. 6: Neue Formulierung für Absatz 6, der Strafen für bestimmte Handlungen festlegt.
## Wortlaut

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- **2017-07-21** · BGBl. 2017 I S. 2442 — Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Wohnungseinbruchdiebstahl
- **2017-08-23** · BGBl. 2017 I S. 3202 — Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
- **2017-10-12** · BGBl. 2017 I S. 3532 — Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Angabe zu § 315d ersetzt
- § 69 Absatz 2 Nummer 1: Neue Nummer 1a eingefügt
- § 315d: Neuer § 315d eingefügt
- § 315d: Bisheriger § 315d wird § 315e
- § 315e: Neuer § 315f eingefügt
- § 316 Absatz 1: Angabe ersetzt
- § 68a Abs. 8 Satz 1 und 2: Ersetzt die Anmerkung '§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5' durch '§ 203 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 6'.
- § 203 Abs. 1 Nummer 3: Fügt 'Kammerrechtsbeistand,' nach 'Rechtsanwalt,' ein.
- § 203 Abs. 1 Nummern 4a, 5 und 6: Die Nummern 4a, 5 und 6 werden zu Nummern 5 bis 7.
- § 203 Abs. 2a: Absatz 2a wird aufgehoben.
- § 203 Abs. 3: Neue Formulierung für Absatz 3, der nun auch Absatz 4 enthält.
- § 203 Abs. 4: Neue Formulierung für Absatz 4, der nun auch Bestimmungen über Strafen enthält.
- § 203 Abs. 4: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die Angabe '3' wird durch '4' ersetzt.
- § 203 Abs. 5: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6.
- § 204 Abs. 2: Ersetzt die Angabe 'Abs. 4' durch 'Absatz 5'.
- § 309 Abs. 6: Neue Formulierung für Absatz 6, der Strafen für bestimmte Handlungen festlegt.

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# § 203
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-04-11 — Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 666
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 203 Abs. 1 Nr. 6: Ein Komma und das Wort 'steuerberaterlichen' werden nach dem Wort 'privatärztlichen' eingefügt.
§ 203 Abs. 1 Nummer 3: Fügt 'Kammerrechtsbeistand,' nach 'Rechtsanwalt,' ein.
§ 203 Abs. 1 Nummern 4a, 5 und 6: Die Nummern 4a, 5 und 6 werden zu Nummern 5 bis 7.
§ 203 Abs. 2a: Absatz 2a wird aufgehoben.
§ 203 Abs. 3: Neue Formulierung für Absatz 3, der nun auch Absatz 4 enthält.
§ 203 Abs. 4: Neue Formulierung für Absatz 4, der nun auch Bestimmungen über Strafen enthält.
§ 203 Abs. 4: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und die Angabe '3' wird durch '4' ersetzt.
§ 203 Abs. 5: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6.

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# § 204
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1987-03-26 — Neufassung des Strafgesetzbuches
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 945
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 204: Neue Straftat für die Verwertung fremder Geheimnisse
§ 204 Abs. 2: Ersetzt die Angabe 'Abs. 4' durch 'Absatz 5'.

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# § 309
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-10-31 — Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2523
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 309 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6
§ 309 Abs. 6: Neue Formulierung für Absatz 6, der Strafen für bestimmte Handlungen festlegt.

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# § 68a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-04-17 — Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 513
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 68a bis 68c: Neufassung der gesamten Paragraphen zur Aufsichtsstelle, Bewährungshilfe und forensischen Ambulanz
§ 68a Abs. 8 Satz 1 und 2: Ersetzt die Anmerkung '§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5' durch '§ 203 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 6'.

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# STPO — 2017-09-04
# STPO — 2017-11-08
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3295
- **Inkrafttreten:** 2017-09-05 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/60#page=7
- **Kurz:** Das Gesetz stärkt die Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und ändert verschiedene Gesetze, darunter die Strafprozessordnung, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz und das Jugendgerichtsgesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- § 58 Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Anwesenheit des Verteidigers bei Gegenüberstellungen
- § 114b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6: Einfügen des Wortes 'erheblich'
- § 114c Abs. 1: Einfügen des Wortes 'erheblich'
- § 136 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen von Sätzen zur Information und Befragung des Beschuldigten
- § 163a Abs. 4: Anpassung der Verweise und Hinzufügen eines neuen Satzes
- § 168b Abs. 2: Hinzufügen eines Satzes zur Aktenkundmachung der Verteidiger-Teilnahme
- § 168b Abs. 3: Hinzufügen eines Satzes zur Entscheidung des Beschuldigten
- § 168c Abs. 1: Hinzufügen von Sätzen zur Möglichkeit des Verteidigers, sich zu erklären oder Fragen zu stellen
- § 168c Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Möglichkeit des Verteidigers, sich zu erklären oder Fragen zu stellen
- § 406h Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Möglichkeit des Rechtsanwalts, sich zu erklären oder Fragen zu stellen
- Inhaltsübersicht zu § 53a: Ersetzung des Wortes 'Berufshelfer' durch 'mitwirkenden Personen'
- § 53a Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer' durch 'Kammerrechtsbeistände'
- § 53a: Neufassung des gesamten § 53a
- § 97 Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes
- § 97 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten' durch 'die Personen, die nach § 53a Abs. 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3b genannten Personen mitwirken'
- § 97 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'ihren Hilfspersonen (§ 53a)' durch 'den an ihrer Berufstätigkeit nach § 53a Abs. 1 Satz 1 mitwirkenden Personen'
- § 97 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen' durch 'Personen, die nach § 53a Abs. 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 genannten Personen mitwirken'
- § 160a Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'eine nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Person'
- § 160a Abs. 2 Satz 4: Streichung des Kommas und der Wörter 'nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen'
## Wortlaut

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- **2017-07-21** · BGBl. 2017 I S. 2442 — Fünfundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Wohnungseinbruchdiebstahl
- **2017-08-23** · BGBl. 2017 I S. 3202 — Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
- **2017-09-04** · BGBl. 2017 I S. 3295 — Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- § 58 Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Anwesenheit des Verteidigers bei Gegenüberstellungen
- § 114b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6: Einfügen des Wortes 'erheblich'
- § 114c Abs. 1: Einfügen des Wortes 'erheblich'
- § 136 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügen von Sätzen zur Information und Befragung des Beschuldigten
- § 163a Abs. 4: Anpassung der Verweise und Hinzufügen eines neuen Satzes
- § 168b Abs. 2: Hinzufügen eines Satzes zur Aktenkundmachung der Verteidiger-Teilnahme
- § 168b Abs. 3: Hinzufügen eines Satzes zur Entscheidung des Beschuldigten
- § 168c Abs. 1: Hinzufügen von Sätzen zur Möglichkeit des Verteidigers, sich zu erklären oder Fragen zu stellen
- § 168c Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Möglichkeit des Verteidigers, sich zu erklären oder Fragen zu stellen
- § 406h Abs. 2: Hinzufügen von Sätzen zur Möglichkeit des Rechtsanwalts, sich zu erklären oder Fragen zu stellen
- Inhaltsübersicht zu § 53a: Ersetzung des Wortes 'Berufshelfer' durch 'mitwirkenden Personen'
- § 53a Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer' durch 'Kammerrechtsbeistände'
- § 53a: Neufassung des gesamten § 53a
- § 97 Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes
- § 97 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten' durch 'die Personen, die nach § 53a Abs. 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3b genannten Personen mitwirken'
- § 97 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'ihren Hilfspersonen (§ 53a)' durch 'den an ihrer Berufstätigkeit nach § 53a Abs. 1 Satz 1 mitwirkenden Personen'
- § 97 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen' durch 'Personen, die nach § 53a Abs. 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 genannten Personen mitwirken'
- § 160a Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'eine nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Person'
- § 160a Abs. 2 Satz 4: Streichung des Kommas und der Wörter 'nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen'

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# § 160a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-08-23 — Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3202
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 160a Abs. 5: Die Angabe '100c Absatz 6' wird durch '100d Absatz 5' ersetzt.
§ 160a Abs. 1 Satz 1: Streichung des Kommas und der Wörter 'eine nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Person'
§ 160a Abs. 2 Satz 4: Streichung des Kommas und der Wörter 'nach § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen'

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# § 53a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-02 — Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1597
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts
Inhaltsübersicht zu § 53a: Ersetzung des Wortes 'Berufshelfer' durch 'mitwirkenden Personen'
§ 53a Abs. 1 Satz 1 Nummer 3: Ersetzung der Wörter 'sonstige Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer' durch 'Kammerrechtsbeistände'
§ 53a: Neufassung des gesamten § 53a

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# § 97
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-12-17 — Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2218
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§§ 3, 60 Nummer 2, § 68b Abs. 1 Satz 4 Nummer 1, § 97 Abs. 2 Satz 3, §§ 102 und 138a Abs. 1 Nummer 3: Einfügung von „Datenhehlerei, “ vor „Begünstigung“
§ 97 Abs. 2 Satz 2: Aufhebung des Satzes
§ 97 Abs. 3: Ersetzung der Wörter 'die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten' durch 'die Personen, die nach § 53a Abs. 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3b genannten Personen mitwirken'
§ 97 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Wörter 'ihren Hilfspersonen (§ 53a)' durch 'den an ihrer Berufstätigkeit nach § 53a Abs. 1 Satz 1 mitwirkenden Personen'
§ 97 Abs. 4 Satz 3: Ersetzung der Wörter 'Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen' durch 'Personen, die nach § 53a Abs. 1 Satz 1 an der beruflichen Tätigkeit der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 genannten Personen mitwirken'

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# BGBl. 2017 I S. 3618
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Verkündung:** 2017-11-08
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Ausfertigung:** 2017-10-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BNOTO, GESETZ-ZUR-NEUREGELUNG-DES-SCHUTZES-VON-GEHEIMNISSEN-BEI, BRAO, EURAG, STBERG, EUPAG, WIPRO, PATANWO, STGB, STPO
## Kurz
Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.

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# WIPRO — 2017-07-21
# WIPRO — 2017-11-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 2446
- **Inkrafttreten:** 2019-01-13 (Artikel 1, insbesondere §§ 45 bis 52 und § 55 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (18 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts)); 2017-07-22 (Artikel 2 Nummer 3 sowie die Artikel 6 bis 13); 2017-08-21 (Artikel 5); 2018-01-13 (Restliches Gesetz)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/48#page=54
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht um und ändert dabei mehrere andere Gesetze, darunter das Bürgerliche Gesetzbuch, das Kreditwesengesetz und das Handelsgesetzbuch.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 3618
- **Inkrafttreten:** 2017-11-09 (ganzes Gesetz, außer Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 4 Nummer 1); 2018-07-01 (Artikel 5 Nummer 4); 2022-01-01 (Artikel 4 Nummer 1)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/71#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Schutz von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen und ändert insbesondere das Strafgesetzbuch.
## Betroffene Stellen
- § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1: Die Angabe 'bis 4c' wird gestrichen.
- § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2: Die Angabe 'bis 4c' wird gestrichen.
- Inhaltsübersicht zu § 50: Neue Angaben zu § 50 und Einführung von § 50a
- § 50: Neue Fassung des § 50 zur Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
- § 50a: Einführung von § 50a zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen
## Wortlaut

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- **2016-04-05** · BGBl. 2016 I S. 518 — Gesetz zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz APAReG)
- **2016-05-17** · BGBl. 2016 I S. 1142 — Gesetz zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (Abschlussprüfungsreformgesetz AReG)
- **2017-07-21** · BGBl. 2017 I S. 2446 — Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
- **2017-11-08** · BGBl. 2017 I S. 3618 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

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# Stellen dieser Station
- § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1: Die Angabe 'bis 4c' wird gestrichen.
- § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2: Die Angabe 'bis 4c' wird gestrichen.
- Inhaltsübersicht zu § 50: Neue Angaben zu § 50 und Einführung von § 50a
- § 50: Neue Fassung des § 50 zur Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
- § 50a: Einführung von § 50a zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
Inhaltsübersicht zu § 50: Neue Angaben zu § 50 und Einführung von § 50a
§ 50: Neue Fassung des § 50 zur Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen

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# § 50a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-11-08 — Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 3618
§ 50a: Einführung von § 50a zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen