BGBl. 1997 I S. 2081 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)

Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
Inkrafttreten: 1997-08-26
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1997-08-25

BGBl-Id: bgbl1-1997-59-5
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# BBAUG — 1996-10-31
# BBAUG — 1997-08-25
- **Titel:** Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1546
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/53#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien hebt den Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes auf und führt umfangreiche Änderungen an der Zivilprozeßordnung und anderen Gesetzen durch, um die Anwendung von § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung zu begrenzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2081
- **Inkrafttreten:** 1997-08-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/59#page=13
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch und regelt neu das Recht der Raumordnung. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 221 Abs. 1 Satz 2: § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
- Vor § 1: Einführung einer Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und Landesplanung'
- § 1 Abs. 5: Änderung des Wortlauts, insbesondere Ergänzung von Belangen des Umweltschutzes und Eingriffsregelung
- § 1: Einfügung von § 1a 'Umweltschützende Belange in der Abwägung'
- § 5: Der Flächennutzungsplan kann die Funktion eines Plans nach § 7 Abs. 1 übernehmen; § 7 gilt entsprechend.
- § 204: Ein Plan kann die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernehmen, wenn er den Vorschriften entspricht.
- § 34 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 34 Abs. 4: In Satz 1 wird die Nummer 3 neu gefasst, und die Sätze 2 bis 4 werden durch neue Sätze ersetzt.
- § 34 Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5.
- § 35 Abs. 1: Die Nummer 2 wird neu gefasst, die Nummer 3 wird aufgehoben, und die Nummern 4 bis 7 werden zu Nummern 3 bis 6.
- § 35 Abs. 2: Die Wörter „und die Erschließung gesichert ist
- § 2: Neufassung des § 2 mit neuen Grundsätzen der Raumordnung
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Begriffsbestimmungen
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bindungswirkungen bei besonderen Bundesmaßnahmen
- § 6: Neufassung des § 6 mit neuen Rechtsgrundlagen der Länder
- § 7: Neufassung des § 7 mit neuen allgemeinen Vorschriften über Raumordnungspläne
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für den Raumordnungsplan für das Landesgebiet
- § 221 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und der Auslagen für die Zustellung der Klage'
- §§ 233 bis 236: Neufassung der §§ 233 bis 236 mit neuen Überleitungsvorschriften
- §§ 237, 240 und 241: Aufhebung der §§ 237, 240 und 241
- § 242 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9 in § 242
- § 243: Neufassung von § 243 mit neuen Überleitungsvorschriften
- §§ 244 bis 245a: Aufhebung der §§ 244 bis 245a
- § 245b: Neufassung von § 245b mit neuen Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
- § 246: Änderung von § 246, einschließlich Einfügung neuer Absätze und Änderung bestehender Absätze
- § 246a: Aufhebung von § 246a
- § 247: Änderung von § 247, einschließlich Streichung von Wörtern und Aufhebung von Absätzen
- § 153 Abs. 1: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 162: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 163 Abs. 1 und 2: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 169 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 169 Abs. 1 Nr. 8: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Streichung in § 20a Nr. 3 Satz 5 des Bundeskleingartengesetzes
- § 215a: Einführung eines neuen Abschnitts in der Verwaltungsgerichtsordnung
- § 19 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Definition der Teilung präzisiert.
- § 19 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Fristen für die Genehmigung der Teilung regelt.
- § 19 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Fälle auflistet, in denen die Genehmigung für die Teilung nicht erforderlich ist.
- § 19 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Möglichkeit der Vorschriften durch Landesregierungen regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Versagungsgründe und die Grundbuchsperre regelt.
- § 21: Aufhebung des § 21.
- § 22: Neufassung des § 22, der die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen regelt.
- § 23: Aufhebung des § 23.
- § 24 Abs. 1: Änderung des § 24 Abs. 1, insbesondere Ergänzung von Nummern 5 und 6.
- § 26 Nr. 3: Neufassung des § 26 Nr. 3, der die Voraussetzungen für die Errichtung von Vorhaben regelt.
- § 27a: Einfügung des neuen § 27a, der die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter regelt.
- § 28 Abs. 3 und 4: Neufassung der Absätze 3 und 4 des § 28, die die Bestimmungen für den zu zahlenden Betrag und das Verfahren regeln.
- § 29: Neufassung des § 29, der den Begriff des Vorhabens und die Geltung von Rechtsvorschriften regelt.
- § 30 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatzes 2 in den § 30, der die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans regelt.
- § 31 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 des § 31, der die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans regelt.
- § 33 Abs. 1: Änderung der Angabe in § 33 Abs. 1 von „(§ 4 Abs. 1)“ zu „(§ 4)“.
- § 135a: Neue Vorschriften für Maßnahmen zum Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft
- § 135b: Neue Vorschriften für Verteilungsmaßstäbe bei der Abrechnung der Kosten für Maßnahmen zum Ausgleich
- § 135c: Neue Vorschriften für Satzungsrecht bezüglich Maßnahmen zum Ausgleich und Kostenerstattung
- § 139 Abs. 4: Aufhebung der Vorschrift über die Rückstellung von Baugesuchen
- § 141 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Anwendung von Beteiligungsvorschriften und die Zurückstellung von Baugesuchen
- § 142 Abs. 4: Ersetzung von 'vereinfachtes Verfahren' durch 'vereinfachtes Sanierungsverfahren'
- § 143: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Sanierungssatzung und Sanierungsvermerk
- § 144: Neue Vorschriften für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
- § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen
- § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
- § 147: Neue Vorschriften für Ordnungsmaßnahmen
- § 148 Abs. 2: Erweiterung der Definition von Baumaßnahmen
- § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht
- § 152: Ersetzung von 'vereinfachtes Verfahren' durch 'vereinfachtes Sanierungsverfahren'
- § 154: Neue Vorschriften für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
- § 155: Neue Vorschriften für die Erhebung des Ausgleichsbetrags
- § 156 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften für Kostenerstattungsbeträge
- § 156a: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
- § 162 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Aufhebung der formellen Festlegung des Sanierungsgebiets
- § 163 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften nach Erklärung
- Sechster Abschnitt: Neuer Abschnitt zur Städtebauförderung
- § 1a Abs. 3: Neue Vorschriften für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
- § 2 Abs. 3: Kein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden unter bestimmten Bedingungen
- § 3 Abs. 2: Streichung von 'Bedenken und' und Anpassungen in den Sätzen
- § 3 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Dauer der Auslegung und das vereinfachte Verfahren
- § 4a: Neue Vorschriften für grenzüberschreitende Unterrichtung
- § 4b: Neue Vorschriften für die Einschaltung eines Dritten
- § 5 Abs. 2 Nr. 10: Neue Vorschriften für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
- § 5 Abs. 2a: Neue Vorschriften für Flächen zum Ausgleich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans
- § 7: Anpassungen in der Beteiligung und Widerspruchsfrist
- § 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung des Bebauungsplans vor dem Flächennutzungsplan
- § 9 Abs. 1: Anpassungen in den Festsetzungen im Bebauungsplan
- § 9 Abs. 1a: Neue Vorschriften für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich
- § 9 Abs. 3: Anpassungen in den Festsetzungen für übereinanderliegende Geschosse und Ebenen
- § 10: Neue Vorschriften für den Beschluß, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans
- § 11: Neue Vorschriften für städtebauliche Verträge
- § 12: Neue Vorschriften für Vorhaben- und Erschließungsplan
- § 13: Neue Vorschriften für das vereinfachte Verfahren
- § 14 Abs. 3: Anpassungen in der Veränderungssperre
- § 15 Abs. 1: Neue Vorschriften für die vorläufige Untersagung
- § 15 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 15 Abs. 3: Neue Nummerierung des Absatzes
- § 16 Abs. 2 Satz 2: Anpassungen in der Verweisung
- § 19: Neue Vorschriften für die Teilungsgenehmigung
- § 164b: Neuer Paragraph zur Verwaltungsvereinbarung für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- § 165 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2 im Absatz 2
- § 165 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
- § 165 Abs. 3: Einfügung neuer Nummer 3 zur Erreichung von Zielen durch städtebauliche Verträge
- § 165 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4 zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen
- § 165 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Angabe § 35 Abs. 1 Nr. 6 durch § 35 Abs. 1 Nr. 5
- § 165 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8 zur Bekanntmachung der Entwicklungssatzung
- § 166 Abs. 3 Satz 5: Aufhebung des Satzes 5 im Absatz 3
- § 167: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1, 2, 3 und 4
- § 168: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1 und 2
- § 169 Abs. 1: Umfassende Änderungen an den Nummern 1 bis 9
- § 170 Satz 4: Ersetzung der Angabe 143 Abs. 1, 2 und 4 durch 143
- § 171 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Verteilung von Überschüssen
- § 172: Umfassende Änderungen an den Absätzen 1, 2, 4 und 5
- § 175 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes Abbruch durch Rückbau
- § 179: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1 und 3
- Drittes Kapitel, Zweiter Teil, Überschrift: Ersetzung des Wortes Wirksamkeitsvoraussetzungen durch Planerhaltung
- § 200: Umfassende Änderungen an der Überschrift und dem Absatz 3
- § 200a: Neuer Paragraph zur Ersatzmaßnahmen nach den Landesnaturschutzgesetzen
- § 203 Abs. 4 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes Anzeige-
- § 204 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter und Landesplanung
- § 205: Umfassende Änderungen an den Absätzen 2 und 7
- § 212a: Neuer Paragraph zur Entfall der aufschiebenden Wirkung
- § 213 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Wortes abbricht durch rückbaut
- Drittes Kapitel, Zweiter Teil, Vierter Abschnitt, Überschrift: Ersetzung der Überschrift durch Planerhaltung
- § 214 Abs. 1 Satz 1: Umfassende Änderungen an den Nummern 1, 2 und 3
- § 215: Umfassende Änderungen an der Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3
- § 216: Ersetzung der Wörter Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch Genehmigungsverfahren
- § 217 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 21 Abs. 3, §
## Wortlaut

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- **1994-10-18** · BGBl. 1994 I S. 2957 — Insolvenzordnung (InsO)
- **1996-08-05** · BGBl. 1996 I S. 1189 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs
- **1996-10-31** · BGBl. 1996 I S. 1546 — Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien
- **1997-08-25** · BGBl. 1997 I S. 2081 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)

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# Stellen dieser Station
- § 221 Abs. 1 Satz 2: § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
- Vor § 1: Einführung einer Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und Landesplanung'
- § 1 Abs. 5: Änderung des Wortlauts, insbesondere Ergänzung von Belangen des Umweltschutzes und Eingriffsregelung
- § 1: Einfügung von § 1a 'Umweltschützende Belange in der Abwägung'
- § 5: Der Flächennutzungsplan kann die Funktion eines Plans nach § 7 Abs. 1 übernehmen; § 7 gilt entsprechend.
- § 204: Ein Plan kann die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernehmen, wenn er den Vorschriften entspricht.
- § 34 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
- § 34 Abs. 4: In Satz 1 wird die Nummer 3 neu gefasst, und die Sätze 2 bis 4 werden durch neue Sätze ersetzt.
- § 34 Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5.
- § 35 Abs. 1: Die Nummer 2 wird neu gefasst, die Nummer 3 wird aufgehoben, und die Nummern 4 bis 7 werden zu Nummern 3 bis 6.
- § 35 Abs. 2: Die Wörter „und die Erschließung gesichert ist
- § 2: Neufassung des § 2 mit neuen Grundsätzen der Raumordnung
- § 3: Neufassung des § 3 mit neuen Begriffsbestimmungen
- § 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung
- § 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bindungswirkungen bei besonderen Bundesmaßnahmen
- § 6: Neufassung des § 6 mit neuen Rechtsgrundlagen der Länder
- § 7: Neufassung des § 7 mit neuen allgemeinen Vorschriften über Raumordnungspläne
- § 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für den Raumordnungsplan für das Landesgebiet
- § 221 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und der Auslagen für die Zustellung der Klage'
- §§ 233 bis 236: Neufassung der §§ 233 bis 236 mit neuen Überleitungsvorschriften
- §§ 237, 240 und 241: Aufhebung der §§ 237, 240 und 241
- § 242 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9 in § 242
- § 243: Neufassung von § 243 mit neuen Überleitungsvorschriften
- §§ 244 bis 245a: Aufhebung der §§ 244 bis 245a
- § 245b: Neufassung von § 245b mit neuen Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich
- § 246: Änderung von § 246, einschließlich Einfügung neuer Absätze und Änderung bestehender Absätze
- § 246a: Aufhebung von § 246a
- § 247: Änderung von § 247, einschließlich Streichung von Wörtern und Aufhebung von Absätzen
- § 153 Abs. 1: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 162: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 163 Abs. 1 und 2: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 169 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 169 Abs. 1 Nr. 8: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
- § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Streichung in § 20a Nr. 3 Satz 5 des Bundeskleingartengesetzes
- § 215a: Einführung eines neuen Abschnitts in der Verwaltungsgerichtsordnung
- § 19 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Definition der Teilung präzisiert.
- § 19 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Fristen für die Genehmigung der Teilung regelt.
- § 19 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Fälle auflistet, in denen die Genehmigung für die Teilung nicht erforderlich ist.
- § 19 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Möglichkeit der Vorschriften durch Landesregierungen regelt.
- § 20: Neufassung des § 20, der die Versagungsgründe und die Grundbuchsperre regelt.
- § 21: Aufhebung des § 21.
- § 22: Neufassung des § 22, der die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen regelt.
- § 23: Aufhebung des § 23.
- § 24 Abs. 1: Änderung des § 24 Abs. 1, insbesondere Ergänzung von Nummern 5 und 6.
- § 26 Nr. 3: Neufassung des § 26 Nr. 3, der die Voraussetzungen für die Errichtung von Vorhaben regelt.
- § 27a: Einfügung des neuen § 27a, der die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter regelt.
- § 28 Abs. 3 und 4: Neufassung der Absätze 3 und 4 des § 28, die die Bestimmungen für den zu zahlenden Betrag und das Verfahren regeln.
- § 29: Neufassung des § 29, der den Begriff des Vorhabens und die Geltung von Rechtsvorschriften regelt.
- § 30 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatzes 2 in den § 30, der die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans regelt.
- § 31 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 des § 31, der die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans regelt.
- § 33 Abs. 1: Änderung der Angabe in § 33 Abs. 1 von „(§ 4 Abs. 1)“ zu „(§ 4)“.
- § 135a: Neue Vorschriften für Maßnahmen zum Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft
- § 135b: Neue Vorschriften für Verteilungsmaßstäbe bei der Abrechnung der Kosten für Maßnahmen zum Ausgleich
- § 135c: Neue Vorschriften für Satzungsrecht bezüglich Maßnahmen zum Ausgleich und Kostenerstattung
- § 139 Abs. 4: Aufhebung der Vorschrift über die Rückstellung von Baugesuchen
- § 141 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Anwendung von Beteiligungsvorschriften und die Zurückstellung von Baugesuchen
- § 142 Abs. 4: Ersetzung von 'vereinfachtes Verfahren' durch 'vereinfachtes Sanierungsverfahren'
- § 143: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Sanierungssatzung und Sanierungsvermerk
- § 144: Neue Vorschriften für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge
- § 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen
- § 146: Neue Vorschriften für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen
- § 147: Neue Vorschriften für Ordnungsmaßnahmen
- § 148 Abs. 2: Erweiterung der Definition von Baumaßnahmen
- § 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht
- § 152: Ersetzung von 'vereinfachtes Verfahren' durch 'vereinfachtes Sanierungsverfahren'
- § 154: Neue Vorschriften für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
- § 155: Neue Vorschriften für die Erhebung des Ausgleichsbetrags
- § 156 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften für Kostenerstattungsbeträge
- § 156a: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
- § 162 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Aufhebung der formellen Festlegung des Sanierungsgebiets
- § 163 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften nach Erklärung
- Sechster Abschnitt: Neuer Abschnitt zur Städtebauförderung
- § 1a Abs. 3: Neue Vorschriften für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
- § 2 Abs. 3: Kein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden unter bestimmten Bedingungen
- § 3 Abs. 2: Streichung von 'Bedenken und' und Anpassungen in den Sätzen
- § 3 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Dauer der Auslegung und das vereinfachte Verfahren
- § 4a: Neue Vorschriften für grenzüberschreitende Unterrichtung
- § 4b: Neue Vorschriften für die Einschaltung eines Dritten
- § 5 Abs. 2 Nr. 10: Neue Vorschriften für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
- § 5 Abs. 2a: Neue Vorschriften für Flächen zum Ausgleich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans
- § 7: Anpassungen in der Beteiligung und Widerspruchsfrist
- § 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung des Bebauungsplans vor dem Flächennutzungsplan
- § 9 Abs. 1: Anpassungen in den Festsetzungen im Bebauungsplan
- § 9 Abs. 1a: Neue Vorschriften für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich
- § 9 Abs. 3: Anpassungen in den Festsetzungen für übereinanderliegende Geschosse und Ebenen
- § 10: Neue Vorschriften für den Beschluß, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans
- § 11: Neue Vorschriften für städtebauliche Verträge
- § 12: Neue Vorschriften für Vorhaben- und Erschließungsplan
- § 13: Neue Vorschriften für das vereinfachte Verfahren
- § 14 Abs. 3: Anpassungen in der Veränderungssperre
- § 15 Abs. 1: Neue Vorschriften für die vorläufige Untersagung
- § 15 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 15 Abs. 3: Neue Nummerierung des Absatzes
- § 16 Abs. 2 Satz 2: Anpassungen in der Verweisung
- § 19: Neue Vorschriften für die Teilungsgenehmigung
- § 164b: Neuer Paragraph zur Verwaltungsvereinbarung für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- § 165 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2 im Absatz 2
- § 165 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
- § 165 Abs. 3: Einfügung neuer Nummer 3 zur Erreichung von Zielen durch städtebauliche Verträge
- § 165 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4 zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen
- § 165 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Angabe § 35 Abs. 1 Nr. 6 durch § 35 Abs. 1 Nr. 5
- § 165 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8 zur Bekanntmachung der Entwicklungssatzung
- § 166 Abs. 3 Satz 5: Aufhebung des Satzes 5 im Absatz 3
- § 167: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1, 2, 3 und 4
- § 168: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1 und 2
- § 169 Abs. 1: Umfassende Änderungen an den Nummern 1 bis 9
- § 170 Satz 4: Ersetzung der Angabe 143 Abs. 1, 2 und 4 durch 143
- § 171 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Verteilung von Überschüssen
- § 172: Umfassende Änderungen an den Absätzen 1, 2, 4 und 5
- § 175 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes Abbruch durch Rückbau
- § 179: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1 und 3
- Drittes Kapitel, Zweiter Teil, Überschrift: Ersetzung des Wortes Wirksamkeitsvoraussetzungen durch Planerhaltung
- § 200: Umfassende Änderungen an der Überschrift und dem Absatz 3
- § 200a: Neuer Paragraph zur Ersatzmaßnahmen nach den Landesnaturschutzgesetzen
- § 203 Abs. 4 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes Anzeige-
- § 204 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter und Landesplanung
- § 205: Umfassende Änderungen an den Absätzen 2 und 7
- § 212a: Neuer Paragraph zur Entfall der aufschiebenden Wirkung
- § 213 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Wortes abbricht durch rückbaut
- Drittes Kapitel, Zweiter Teil, Vierter Abschnitt, Überschrift: Ersetzung der Überschrift durch Planerhaltung
- § 214 Abs. 1 Satz 1: Umfassende Änderungen an den Nummern 1, 2 und 3
- § 215: Umfassende Änderungen an der Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3
- § 216: Ersetzung der Wörter Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch Genehmigungsverfahren
- § 217 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 21 Abs. 3, §

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-05-29 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 926
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 1 Abs. 1: Grundsätze der Bauleitplanung: Dringender Wohnbedarf soll besonders berücksichtigt werden.
Vor § 1: Einführung einer Inhaltsübersicht
§ 1 Abs. 2: Bebauungsplan zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs kann vor der Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden.
§ 1 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und Landesplanung'
§ 1 Abs. 5: Änderung des Wortlauts, insbesondere Ergänzung von Belangen des Umweltschutzes und Eingriffsregelung
§ 1: Einfügung von § 1a 'Umweltschützende Belange in der Abwägung'

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 10 Abs. 1: Neue Nummer 1a hinzugefügt, die die Kosten der Feststellung beweglicher Gegenstände bei Zwangsversteigerungen im Insolvenzverfahren regelt.
§ 10: Neue Vorschriften für den Beschluß, die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 11: Anpassung der Begriffe und Neufassung von Absatz 5
§ 11: Neue Vorschriften für städtebauliche Verträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 12: Neue Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften für Verkaufsfälle
§ 12: Neue Vorschriften für Vorhaben- und Erschließungsplan

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 13: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 4 Abs. 2, 1a und 3
§ 13: Neue Vorschriften für das vereinfachte Verfahren

7
bbaug/§135a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 135a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 135a: Neue Vorschriften für Maßnahmen zum Ausgleich bei Eingriffen in Natur und Landschaft

7
bbaug/§135b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 135b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 135b: Neue Vorschriften für Verteilungsmaßstäbe bei der Abrechnung der Kosten für Maßnahmen zum Ausgleich

7
bbaug/§135c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 135c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 135c: Neue Vorschriften für Satzungsrecht bezüglich Maßnahmen zum Ausgleich und Kostenerstattung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1985-06-27 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
> Fundstelle: BGBl. 1985 I S. 1144
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 139 Abs. 4 Satz 3: Satz 3 von § 139 Abs. 4 wird gestrichen.
§ 139 Abs. 4: Aufhebung der Vorschrift über die Rückstellung von Baugesuchen

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 14 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungs­bereich' nach 'Sanierungs­gebiet'
§ 14: Ersetzung des Datums '1. Juni 1995' durch '1. Januar 1998'
§ 14 Abs. 3: Anpassungen in der Veränderungssperre

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 141: Einfügung eines neuen Absatz 4
§ 141 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Anwendung von Beteiligungsvorschriften und die Zurückstellung von Baugesuchen

7
bbaug/§142.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 142
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 142 Abs. 4: Ersetzung von 'vereinfachtes Verfahren' durch 'vereinfachtes Sanierungsverfahren'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 143
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 6 Abs. 1, die §§ 11, 22 und 34 Abs. 5, § 143 Abs. 1, § 162 Abs. 2 und § 190 Abs. 1: Genehmigungen, Anzeigen oder Zustimmungen entfallen in den Ländern Berlin und Hamburg, Bremen kann dies bestimmen
§ 143: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Sanierungssatzung und Sanierungsvermerk

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@@ -1,15 +1,7 @@
# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 144 Abs. 3: Genehmigung ist zu erteilen, wenn wesentliche Erschwerung durch Verzicht auf Entschädigung für Werterhöhungen beseitigt wird.
§ 144 Abs. 4: Genehmigung kann unter Auflagen, befristet oder bedingt erteilt werden, § 51 Abs. 4 Satz 2 und 3 entsprechend anwendbar.
§ 144 Abs. 5: Eigentümer kann bei Versagung der Genehmigung die Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde verlangen.
§ 144 Abs. 6: § 23 ist auf Genehmigung nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 entsprechend anwendbar.
§ 144 Abs. 7: Zeugnis über allgemein erteilte Genehmigung kann auf Antrag erteilt werden und steht der Genehmigung gleich.
§ 144: Neue Vorschriften für genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge

7
bbaug/§145.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 145
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 145: Neue Vorschriften für die Genehmigung von Vorhaben und Rechtsvorgängen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 146
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 146: Durchführung umfasst Ordnungs- und Baumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets.
§ 146: Neue Vorschriften für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 147
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 147: Durchführung der Ordnungsmaßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde, einschließlich Bodenordnung, Umzug, Freilegung, Erschließungsanlagen und andere Maßnahmen.
§ 147: Neue Vorschriften für Ordnungsmaßnahmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 148
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 148 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von 'Konkursverfahren' durch 'Insolvenzverfahren'
§ 148 Abs. 2: Erweiterung der Definition von Baumaßnahmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 149
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 149: Gemeinde muss Kosten- und Finanzierungsübersicht aufstellen, abstimmen und vorlegen.
§ 149: Neue Vorschriften für die Kosten- und Finanzierungsübersicht

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in beiden Halbsätzen
§ 15 Abs. 1: Neue Vorschriften für die vorläufige Untersagung
§ 15: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 7
§ 15 Abs. 2: Streichung des Absatzes
§ 15 Abs. 3: Neue Nummerierung des Absatzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 152
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 152: Vorschriften dieses Abschnitts gelten im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, sofern die Sanierung nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
§ 152: Ersetzung von 'vereinfachtes Verfahren' durch 'vereinfachtes Sanierungsverfahren'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 153: Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung bei Sanierungsmaßnahmen.
§ 153 Abs. 1: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 154
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 154: Eigentümer muss zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde entrichten.
§ 154: Neue Vorschriften für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 155
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 155: Neue Vorschriften zur Erhebung des Ausgleichsbetrags bei Sanierungen
§ 155: Neue Vorschriften für die Erhebung des Ausgleichsbetrags

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 156: Überleitungsvorschriften zur förmlichen Festlegung der Sanierung
§ 156 Abs. 1: Erweiterung der Vorschriften für Kostenerstattungsbeträge

7
bbaug/§156a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 156a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 156a: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 16: Abschnitt aufgehoben
§ 16 Abs. 2 Satz 2: Anpassungen in der Verweisung

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 162
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 162: Neue Vorschriften zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets
§ 162: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
§ 6 Abs. 1, die §§ 11, 22 und 34 Abs. 5, § 143 Abs. 1, § 162 Abs. 2 und § 190 Abs. 1: Genehmigungen, Anzeigen oder Zustimmungen entfallen in den Ländern Berlin und Hamburg, Bremen kann dies bestimmen
§ 162 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung der Aufhebung der formellen Festlegung des Sanierungsgebiets

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 163
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 163: Neue Vorschriften zum Fortfall von Rechtswirkungen für einzelne Grundstücke
§ 163 Abs. 1 und 2: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
§ 163 Abs. 3 Satz 1: Neue Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften nach Erklärung

7
bbaug/§164b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 164b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 164b: Neuer Paragraph zur Verwaltungsvereinbarung für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

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@@ -1,7 +1,17 @@
# § 165
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 165: Neue Vorschriften für den Anwendungsbereich städtebaulicher Entwicklungsbereiche
§ 165 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes 2 im Absatz 2
§ 165 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von Wörtern zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
§ 165 Abs. 3: Einfügung neuer Nummer 3 zur Erreichung von Zielen durch städtebauliche Verträge
§ 165 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4 zur Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen
§ 165 Abs. 5 Satz 3: Ersetzung der Angabe § 35 Abs. 1 Nr. 6 durch § 35 Abs. 1 Nr. 5
§ 165 Abs. 8: Neue Fassung des Absatzes 8 zur Bekanntmachung der Entwicklungssatzung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 166
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 166: Neue Vorschriften für die Übernahme von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
§ 166 Abs. 3 Satz 5: Aufhebung des Satzes 5 im Absatz 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 167
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 167: Neue Vorschriften für Entwicklungsträger
§ 167: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1, 2, 3 und 4

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 168
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 168: Neue Vorschriften für das Übernahmeverlangen von Grundstücken
§ 168: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1 und 2

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 169
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
§ 169 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
§ 169 Abs. 1 Nr. 8: Neue Verweisung in der Wertermittlungsverordnung
§ 169 Abs. 1: Umfassende Änderungen an den Nummern 1 bis 9

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 170
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 170: Sonderregelung r Anpassungsgebiete
§ 170 Satz 4: Ersetzung der Angabe 143 Abs. 1, 2 und 4 durch 143

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 171
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 171: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
§ 171 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Verteilung von Überschüssen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 172
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 172 Satz 2: Das Wort 'Konkursverwalter' wird durch 'Insolvenzverwalter' ersetzt.
§ 172: Umfassende Änderungen an den Absätzen 1, 2, 4 und 5

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 175
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 175 Abs. 2: Berücksichtigung des dringenden Wohnbedarfs bei Baugeboten
§ 175 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes Abbruch durch Rückbau

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 179
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 179: Neue Vorschriften für Abbruchgebote, einschließlich der Entschädigung und Übernahme des Grundstücks.
§ 179: Umfassende Änderungen an der Überschrift und den Absätzen 1 und 3

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.'
§ 19 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Definition der Teilung präzisiert.
§ 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
§ 19 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Fristen für die Genehmigung der Teilung regelt.
§ 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
§ 19 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Fälle auflistet, in denen die Genehmigung für die Teilung nicht erforderlich ist.
§ 19: Neue Bestimmungen zur Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
§ 19 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Möglichkeit der Vorschriften durch Landesregierungen regelt.
§ 19: Neue Vorschriften für die Teilungsgenehmigung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 1a Abs. 3: Neue Vorschriften für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-05-29 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 926
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 2 Abs. 1: Anwendung von Abs. 2 bis 7 bei Bebauungsplänen zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs.
§ 2: Neufassung des § 2 mit neuen Grundsätzen der Raumordnung
§ 2 Abs. 2: Von der Anwendung des § 3 Abs. 1 des BauGB kann abgesehen werden.
§ 2 Abs. 3: Dauer der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und 3 Satz 1 des BauGB kann auf zwei Wochen verkürzt werden.
§ 2 Abs. 4: Frist für Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Satz 3 des BauGB kann auf einen Monat gesetzt werden.
§ 2 Abs. 5: Gemeinde kann Anhörungstermin statt Fristsetzung festsetzen.
§ 2 Abs. 6: Verletzung von Rechtsvorschriften im Anzeigeverfahren nach § 11 Abs. 3 des BauGB muss innerhalb eines Monats geltend gemacht werden.
§ 2 Abs. 7: Vereinfachte Änderung oder Ergänzung nach § 13 Abs. 1 des BauGB kann auch durchgeführt werden, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden.
§ 2 Abs. 3: Kein Anspruch auf Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 20: Neue Bestimmungen zur Geltungsdauer
§ 20: Neufassung des § 20, der die Versagungsgründe und die Grundbuchsperre regelt.

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# § 200
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 200: Neue Vorschrift über Grundstücke und Rechte an Grundstücken
§ 200: Umfassende Änderungen an der Überschrift und dem Absatz 3

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 200a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 200a: Neuer Paragraph zur Ersatzmaßnahmen nach den Landesnaturschutzgesetzen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 203
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 203 Abs. 3: Erweiterung der Vorschriften für die Genehmigung von Satzungen
§ 203 Abs. 4 Satz 1: Streichung des Kommas und des Wortes Anzeige-

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 204
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 204: Einfügung des neuen § 204 über gemeinsame Flächennutzungspläne und Bauleitplanung bei Bildung von Planungsverbänden
§ 204: Ein Plan kann die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernehmen, wenn er den Vorschriften entspricht.
§ 204 Abs. 1 Satz 2: Streichung der Wörter und Landesplanung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 205
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 205: Einfügung des neuen § 205 über Planungsverbände
§ 205: Umfassende Änderungen an den Absätzen 2 und 7

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 21 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz: Ersetzung von '§ 44 a Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2' durch '§ 44 Abs. 1 Satz 1 und 3 sowie Abs. 2'
§ 21 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von '§ 44 b Abs. 2' durch '§ 43 Abs. 2'
§ 21 Abs. 3 Satz 3, 2. Halbsatz: Ersetzung von '§ 44 c Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2' durch '§ 44 Abs. 3, Satz 2 und 3 sowie Abs. 4'
§ 21: Aufhebung des § 21.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 212a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 212a: Neuer Paragraph zur Entfall der aufschiebenden Wirkung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 213
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 213: Streichung von Nummer 3, Einfügen von 'sonstigen Bepflanzungen sowie von' vor 'Gewässern', Neufassung von Nummer 4, Ersetzung von 'Nr. 1 bis 3' durch 'Nr. 1 und 2' und 'Nr. 3 a' durch 'Nr. 3' in Absatz 2
§ 213 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung des Wortes abbricht durch rückbaut

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 214
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 214: Neufassung des § 214 über die Beachtlichkeit von Verletzungen von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen
§ 214 Abs. 1 Satz 1: Umfassende Änderungen an den Nummern 1, 2 und 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 215
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 215: Neufassung des § 215 über die Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung
§ 215: Umfassende Änderungen an der Überschrift, Absatz 1 und Absatz 3

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 215a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 215a: Einführung eines neuen Abschnitts in der Verwaltungsgerichtsordnung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 216
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 216: Neufassung des § 216 über die Aufgaben im Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
§ 216: Ersetzung der Wörter Genehmigungs- und Anzeigeverfahren durch Genehmigungsverfahren

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 217
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 217 bis 232: Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, mit Ausnahme für das Land Berlin
§ 217 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Angabe 21 Abs. 3, §

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 22: Neufassung des gesamten § 22
§ 22: Neufassung des § 22, der die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 221
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-10-31 — Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1546
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 221 Abs. 1 Satz 2: § 227 Abs. 3 Satz 1 der Zivilprozeßordnung ist nicht anzuwenden.
§ 221 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und der Auslagen für die Zustellung der Klage'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
Überschrift zu § 23: Ersetzung von 'den Bodenverkehr' durch 'die Teilung'
§ 23: Aufhebung des § 23.

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bbaug/§233.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 233
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§§ 233 bis 236: Neufassung der §§ 233 bis 236 mit neuen Überleitungsvorschriften

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 237
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 237 Abs. 1a: Neue Vorschrift für Enteignungsverfahren nach Baugeboten
§§ 237, 240 und 241: Aufhebung der §§ 237, 240 und 241

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 24 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes' nach 'für öffentliche Zwecke'
§ 24 Abs. 1: Änderung des § 24 Abs. 1, insbesondere Ergänzung von Nummern 5 und 6.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 242
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 242 Abs. 8: Neue Vorschrift für Kostenvereinbarungen in Erschließungsverträgen
§ 242 Abs. 9: Einfügung eines neuen Absatzes 9 in § 242

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bbaug/§243.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 243
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 243: Neufassung von § 243 mit neuen Überleitungsvorschriften

7
bbaug/§244.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 244
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§§ 244 bis 245a: Aufhebung der §§ 244 bis 245a

7
bbaug/§245b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 245b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 245b: Neufassung von § 245b mit neuen Überleitungsvorschriften für Vorhaben im Außenbereich

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 246
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 246: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von verschiedenen Bestimmungen
§ 246: Änderung von § 246, einschließlich Einfügung neuer Absätze und Änderung bestehender Absätze

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 246a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 246a: Neue Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 246a: Aufhebung von § 246a
§ 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Streichung in § 20a Nr. 3 Satz 5 des Bundeskleingartengesetzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 247
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 247: Neufassung mit Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt, einschließlich der Beteiligung der Verfassungsorgane des Bundes
§ 247: Änderung von § 247, einschließlich Streichung von Wörtern und Aufhebung von Absätzen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Ersetzt 'Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz' durch 'Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen'
§ 26 Nr. 3: Neufassung des § 26 Nr. 3, der die Voraussetzungen für die Errichtung von Vorhaben regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 27a: Einfügung des neuen § 27a, der die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 28 Abs. 2 Satz 2: Anwendung von § 3 Abs. 3 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch in den Fällen der §§ 24 und 25
§ 28 Abs. 3 und 4: Neufassung der Absätze 3 und 4 des § 28, die die Bestimmungen für den zu zahlenden Betrag und das Verfahren regeln.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 29 Satz 1: Neue Formulierung für die Anwendung der §§ 30 bis 37 eingefügt
§ 29 Satz 4: Satz 4 gestrichen
§ 29 a: Einfügt neuen Abschnitt 'Städtebauliche Maßnahmen'
§ 29 Abs. 6 Satz 1: Ersetzt '§§ 40, 44 a, 44 b Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie § 44 c Abs. 1 und 2 des Bundesbaugesetzes' durch '§§ 40 und 43 Abs. 1, 2, 4 und 5 sowie § 44 Abs. 1 bis 4 des Baugesetzbuchs'
§ 29: Neufassung des § 29, der den Begriff des Vorhabens und die Geltung von Rechtsvorschriften regelt.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-05-29 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 926
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 3 Abs. 1: Gemeinde hat Vorkaufsrecht bei Kauf von Grundstücken in Gebieten nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 des BauGB, die als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt sind.
§ 3: Neufassung des § 3 mit neuen Begriffsbestimmungen
§ 3 Abs. 2: Bestimmungen des BauGB sind entsprechend anzuwenden, gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde bleiben unberührt.
§ 3 Abs. 1 Satz 2: Unterrichtung und Erörterung kann abgesehen werden unter bestimmten Bedingungen
§ 3 Abs. 3: Der von der Gemeinde zu zahlende Betrag bemisst sich nach dem Verkehrswert des Grundstücks.
§ 3 Abs. 2: Streichung von 'Bedenken und' und Anpassungen in den Sätzen
§ 3 Abs. 4: Verwaltungsakte nach Abs. 3 können nur nach dem Dritten Teil des Dritten Kapitels des BauGB angefochten werden.
§ 3 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Dauer der Auslegung und das vereinfachte Verfahren

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 30: Neue Bestimmungen zur Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans eingefügt
§ 30: Streicht ', insbesondere auch unter Berücksichtigung des Bundesprogramms für städtebauliche Maßnahmen,'
§ 30 Abs. 2: Einfügung des neuen Absatzes 2 in den § 30, der die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans regelt.

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 31 Abs. 2 Buchstabe c: Neue Formulierung für § 31 Abs. 2 Buchstabe c, die die Beendigung der Einstellung bei Insolvenzverfahren regelt.
§ 31: Neue Bestimmungen zur Anwendbarkeit des Gesetzes
§ 31 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2 des § 31, der die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans regelt.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 33: Neue Bestimmungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung eingefügt
§ 33 Abs. 1: Änderung der Angabe in § 33 Abs. 1 von „(§ 4 Abs. 1)“ zu „(§ 4)“.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 34: Neue Bestimmungen zur Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eingefügt
§ 34 Abs. 3: Absatz 3 wird aufgehoben.
§ 34 Abs. 4: In Satz 1 wird die Nummer 3 neu gefasst, und die Sätze 2 bis 4 werden durch neue Sätze ersetzt.
§ 34 Abs. 5: Neue Formulierung für Absatz 5.

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-08-05 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1189
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 35: Einführung von Nummer 7 in Absatz 1 und Anhang eines Satzes in Absatz 3
§ 35 Abs. 1: Die Nummer 2 wird neu gefasst, die Nummer 3 wird aufgehoben, und die Nummern 4 bis 7 werden zu Nummern 3 bis 6.
§ 35 Abs. 2: Die Wörter „und die Erschließung gesichert ist

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 4 Abs. 1 - 6: Neue Bestimmungen zur Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen
§ 4: Neufassung des § 4 mit neuen Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

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bbaug/§4a.md Normal file
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# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 4a: Neue Vorschriften für grenzüberschreitende Unterrichtung

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bbaug/§4b.md Normal file
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# § 4b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 4b: Neue Vorschriften für die Einschaltung eines Dritten

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-05-29 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 926
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 5 Abs. 1: Bestimmungen für Fristen bei der Erteilung von Genehmigungen für Wohnzwecken dienende Vorhaben.
§ 5: Der Flächennutzungsplan kann die Funktion eines Plans nach § 7 Abs. 1 übernehmen; § 7 gilt entsprechend.
§ 5 Abs. 2: Entscheidung über Teilungsantrag innerhalb eines Monats.
§ 5: Neufassung des § 5 mit neuen Bindungswirkungen bei besonderen Bundesmaßnahmen
§ 5 Abs. 3: Einvernehmen der Gemeinde gilt als erteilt, wenn es nicht innerhalb eines Monats verweigert wird.
§ 5 Abs. 2 Nr. 10: Neue Vorschriften für Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
§ 5 Abs. 4: Genehmigung darf nicht versagt werden, wenn Antrag nicht innerhalb von drei Monaten abgelehnt wird.
§ 5 Abs. 2a: Neue Vorschriften für Flächen zum Ausgleich im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-05-29 — Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauErlG)
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 926
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 6: Neue Vorschriften für die Entwicklungssatzung und Anpassungsgebiete
§ 6 Abs. 1: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen werden nach Vorschriften dieses Gesetzes vorbereitet und durchgeführt.
§ 6 Abs. 2: Ziele und Zwecke der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
§ 6 Abs. 3: Bedingungen für die Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs.
§ 6 Abs. 4: Begrenzung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs.
§ 6 Abs. 5: Förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs als Satzung.
§ 6 Abs. 6: Bestimmungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.
§ 6: Neufassung des § 6 mit neuen Rechtsgrundlagen der Länder

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (Prozeßkostenhilfeänderungsgesetz - PKHÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2954
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 7 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Insolvenzsicherung bei kriegerischen Ereignissen, inneren Unruhen, Naturkatastrophen oder Kernenergie
§ 7: Neufassung des § 7 mit neuen allgemeinen Vorschriften über Raumordnungspläne
§ 7: Anpassungen in der Beteiligung und Widerspruchsfrist

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 8 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Bedingungen für die Erbringung von Leistungen
§ 8: Neufassung des § 8 mit neuen Vorschriften für den Raumordnungsplan für das Landesgebiet
§ 8 Abs. 3 Satz 2: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung des Bebauungsplans vor dem Flächennutzungsplan

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-10-18 — Insolvenzordnung (InsO)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 2957
> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
§ 9: Anpassung der Begriffe und Einführung neuer Absätze
§ 9 Abs. 1: Anpassungen in den Festsetzungen im Bebauungsplan
§ 9 Abs. 1a: Neue Vorschriften für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich
§ 9 Abs. 3: Anpassungen in den Festsetzungen für übereinanderliegende Geschosse und Ebenen

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# BGBl. 1997 I S. 2081
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2081
- **Verkündung:** 1997-08-25
- **Inkrafttreten:** 1997-08-26
- **Ausfertigung:** 1997-08-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/59#page=13
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBAUG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch und regelt neu das Recht der Raumordnung. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.