BGBl. 2021 I S. 5068 · Verordnung · Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5068
Inkrafttreten: 2021-12-08
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 2021-12-07

BGBl-Id: bgbl1-2021-82-3
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2021-12-07 12:00:00 +00:00
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# BEDGGSTV — 2013-06-28
# BEDGGSTV — 2021-12-07
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 1682
- **Inkrafttreten:** 2013-06-29 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/31#page=34
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Bedarfsgegenständeverordnung und anderen lebensmittelrechtlichen Verordnungen durch, insbesondere bezüglich der Zulassung von Stoffen und der Einfuhrbedingungen für bestimmte Materialien.
- **Titel:** Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 5068
- **Inkrafttreten:** 2021-12-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/82#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bedarfsgegenständeverordnung, insbesondere durch Ergänzung von Definitionen und Anpassungen an Nanomaterialien und Druckfarben.
## Betroffene Stellen
- § 2: Änderungen an verschiedenen Bestimmungen
- § 4: Neufassung mehrerer Absätze
- § 6: Änderungen an Satz 1 und Streichung von Satz 3
- § 8: Streichung mehrerer Absätze und Neufassung von Absatz 4
- § 10 Absatz 1: Streichung des Absatzes
- § 11a: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 12: Änderungen an verschiedenen Absätzen
- Anlage 1: Änderungen an laufender Nummer 9 und Streichung von laufender Nummer 10
- Anlage 3: Streichung der Anlage
- Anlage 6: Streichung der laufenden Nummer 1
- Anlage 10: Streichung der laufenden Nummern 1 und 4
- Anlage 12: Streichung der Anlage
- Anlage 13: Änderungen an der Überschrift und Streichung mehrerer Positionen
- Anhang I, Tabelle 1, Spalte 1-5: Neue Stoffe und ihre Eigenschaften werden in die Tabelle eingefügt.
- Anhang I, Tabelle 1, Spalte 1 bis 5: Neue oder geänderte Angaben zu Stoffen und deren Verwendungszweck, SMG, Gruppengrenzwertnummer und anderen Beschränkungen
- Anhang I, Tabelle 1, Spalte 1-8: Neue oder geänderte Einträge für verschiedene Stoffe und ihre Verwendungszwecke, SMG-Werte, Gruppengrenzwerte und andere Beschränkungen
- Tabelle 1: Neue Stoffe und Pigmente hinzugefügt, einschließlich spezifischer Beschränkungen und Reinheitsanforderungen.
- Tabelle 2: Neue Pigmente hinzugefügt, die bei der Bedruckung von bestimmten Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.
- Tabelle 3: Hinzufügung von Gruppengrenzwerten für verschiedene Stoffgruppen
- Tabelle 4: Hinzufügung von weiteren Grenzwerten für bestimmte Stoffe
- § 2: Ersetzen des Punktes am Ende von Nummer 6 durch ein Semikolon, Hinzufügen von Nummern 7 bis 13, Hinzufügen von zwei Sätzen am Ende
- § 4 Abs. 3: Ersetzen der Angabe 'Verordnung (EG) Nr. 1935/2004' durch eine vollständige Bezeichnung der Verordnung
- § 4 Abs. 5 bis 11: Hinzufügen von neuen Absätzen 5 bis 11, die Vorschriften für die Verwendung von Stoffen in Druckfarben enthalten
- § 8 Abs. 5 bis 7: Hinzufügen von neuen Absätzen 5 bis 7, die Migrationsgrenzwerte für Stoffe in bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen festlegen
- § 12 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen des Wortes 'einen' durch 'oder Absatz 5 Satz 1, 2 oder 4 einen dort genannten'
- § 16 Abs. 10, 11, 14: Streichung der Absätze 10, 11 und 14
- § 16 Abs. 15 bis 18: Hinzufügen von neuen Absätzen 15 bis 18, die Übergangsfristen und Anwendungsvorschriften enthalten
- Anlage 14: Hinzufügen einer neuen Anlage 14, die Tabellen mit Informationen über Stoffe enthält
## Wortlaut

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- **2011-02-11** · BGBl. 2011 I S. 226 — Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
- **2011-12-21** · BGBl. 2011 I S. 2720 — Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
- **2013-06-28** · BGBl. 2013 I S. 1682 — Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
- **2021-12-07** · BGBl. 2021 I S. 5068 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 2: Änderungen an verschiedenen Bestimmungen
- § 4: Neufassung mehrerer Absätze
- § 6: Änderungen an Satz 1 und Streichung von Satz 3
- § 8: Streichung mehrerer Absätze und Neufassung von Absatz 4
- § 10 Absatz 1: Streichung des Absatzes
- § 11a: Neufassung des gesamten Paragraphen
- § 12: Änderungen an verschiedenen Absätzen
- Anlage 1: Änderungen an laufender Nummer 9 und Streichung von laufender Nummer 10
- Anlage 3: Streichung der Anlage
- Anlage 6: Streichung der laufenden Nummer 1
- Anlage 10: Streichung der laufenden Nummern 1 und 4
- Anlage 12: Streichung der Anlage
- Anlage 13: Änderungen an der Überschrift und Streichung mehrerer Positionen
- Anhang I, Tabelle 1, Spalte 1-5: Neue Stoffe und ihre Eigenschaften werden in die Tabelle eingefügt.
- Anhang I, Tabelle 1, Spalte 1 bis 5: Neue oder geänderte Angaben zu Stoffen und deren Verwendungszweck, SMG, Gruppengrenzwertnummer und anderen Beschränkungen
- Anhang I, Tabelle 1, Spalte 1-8: Neue oder geänderte Einträge für verschiedene Stoffe und ihre Verwendungszwecke, SMG-Werte, Gruppengrenzwerte und andere Beschränkungen
- Tabelle 1: Neue Stoffe und Pigmente hinzugefügt, einschließlich spezifischer Beschränkungen und Reinheitsanforderungen.
- Tabelle 2: Neue Pigmente hinzugefügt, die bei der Bedruckung von bestimmten Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen.
- Tabelle 3: Hinzufügung von Gruppengrenzwerten für verschiedene Stoffgruppen
- Tabelle 4: Hinzufügung von weiteren Grenzwerten für bestimmte Stoffe
- § 2: Ersetzen des Punktes am Ende von Nummer 6 durch ein Semikolon, Hinzufügen von Nummern 7 bis 13, Hinzufügen von zwei Sätzen am Ende
- § 4 Abs. 3: Ersetzen der Angabe 'Verordnung (EG) Nr. 1935/2004' durch eine vollständige Bezeichnung der Verordnung
- § 4 Abs. 5 bis 11: Hinzufügen von neuen Absätzen 5 bis 11, die Vorschriften für die Verwendung von Stoffen in Druckfarben enthalten
- § 8 Abs. 5 bis 7: Hinzufügen von neuen Absätzen 5 bis 7, die Migrationsgrenzwerte für Stoffe in bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen festlegen
- § 12 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen des Wortes 'einen' durch 'oder Absatz 5 Satz 1, 2 oder 4 einen dort genannten'
- § 16 Abs. 10, 11, 14: Streichung der Absätze 10, 11 und 14
- § 16 Abs. 15 bis 18: Hinzufügen von neuen Absätzen 15 bis 18, die Übergangsfristen und Anwendungsvorschriften enthalten
- Anlage 14: Hinzufügen einer neuen Anlage 14, die Tabellen mit Informationen über Stoffe enthält

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-06-28 — Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1682
> Station: 2021-12-07 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5068
§ 12: Änderungen an verschiedenen Absätzen
§ 12 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen des Wortes 'einen' durch 'oder Absatz 5 Satz 1, 2 oder 4 einen dort genannten'

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-02-11Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 226
> Station: 2021-12-07Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5068
§ 16 Abs. 14: Einführung einer Übergangsregelung für Trinkflaschen aus Kunststoff für Säuglinge
§ 16 Abs. 10, 11, 14: Streichung der Absätze 10, 11 und 14
§ 16 Abs. 15 bis 18: Hinzufügen von neuen Absätzen 15 bis 18, die Übergangsfristen und Anwendungsvorschriften enthalten

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-06-28 — Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1682
> Station: 2021-12-07 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5068
§ 2: Änderungen an verschiedenen Bestimmungen
§ 2: Ersetzen des Punktes am Ende von Nummer 6 durch ein Semikolon, Hinzufügen von Nummern 7 bis 13, Hinzufügen von zwei Sätzen am Ende

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-06-28 — Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1682
> Station: 2021-12-07 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5068
§ 4: Neufassung mehrerer Absätze
§ 4 Abs. 3: Ersetzen der Angabe 'Verordnung (EG) Nr. 1935/2004' durch eine vollständige Bezeichnung der Verordnung
§ 4 Abs. 5 bis 11: Hinzufügen von neuen Absätzen 5 bis 11, die Vorschriften für die Verwendung von Stoffen in Druckfarben enthalten

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-06-28 — Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1682
> Station: 2021-12-07 — Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5068
§ 8: Streichung mehrerer Absätze und Neufassung von Absatz 4
§ 8 Abs. 5 bis 7: Hinzufügen von neuen Absätzen 5 bis 7, die Migrationsgrenzwerte für Stoffe in bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen festlegen

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# BGBl. 2021 I S. 5068
- **Titel:** Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 5068
- **Verkündung:** 2021-12-07
- **Inkrafttreten:** 2021-12-08
- **Ausfertigung:** 2021-12-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/82#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BEDGGSTV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Bedarfsgegenständeverordnung, insbesondere durch Ergänzung von Definitionen und Anpassungen an Nanomaterialien und Druckfarben.