BGBl. 1998 I S. 2470 · Änderung · Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2470
Inkrafttreten: 1998-09-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1998-08-28

BGBl-Id: bgbl1-1998-57-6
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1998-08-28 12:00:00 +00:00
parent 444f526c78
commit ad9991013e
28 changed files with 194 additions and 235 deletions

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# ALLGEMEINE-VERWALTUNGSVORSCHRIFT-FÜR-DIE-FACHLICHE — 1998-08-28
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

17
fiuug/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# FIUUG — 1998-08-28
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
fiuug/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
fiuug/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

2
fiuug/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

17
fluug/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# FLUUG — 1998-08-28
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
fluug/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
fluug/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

2
fluug/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ÜBER-DIE-UNTERSUCHUNG-VON-UNFÄLLEN-UND-STÖRUNGEN-BEI — 1998-08-28
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -1,17 +1,15 @@
# LFBAG — 1998-08-28
- **Titel:** Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2432
- **Inkrafttreten:** 1999-02-01; null (Artikel 1 Nr. 23 (§ 27 Abs. 1 LuftVG) tritt außer Kraft, sobald eine Rechtsverordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen in Kraft getreten ist)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=4
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Luftverkehrsgesetz in verschiedenen Punkten, darunter die Inhaltsübersicht, Regelungen zur Benutzung des Luftraums und die Anwendung des Gesetzes außerhalb des Hoheitsgebietes.
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe „1. Klasse“ wird gestrichen.
- § 2 Abs. 1 Nr. 17: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Neue Nummer 18 hinzugefügt, die die stichprobenweise Kontrolle des technischen und betrieblichen Zustandes von Luftfahrzeugen als Maßnahme der Luftaufsicht nach § 29 Luftverkehrsgesetz regelt.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 2 Abs. 2 wird gestrichen.
## Wortlaut

View File

@@ -3,3 +3,4 @@
- **1954-12-03** · BGBl. 1954 I S. 354 — Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt
- **1968-05-22** · BGBl. 1968 I S. 397 — Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (7. Änderung) und des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt (1. Änderung)
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2432 — Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -1,5 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe „1. Klasse“ wird gestrichen.
- § 2 Abs. 1 Nr. 17: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
- § 2 Abs. 1: Neue Nummer 18 hinzugefügt, die die stichprobenweise Kontrolle des technischen und betrieblichen Zustandes von Luftfahrzeugen als Maßnahme der Luftaufsicht nach § 29 Luftverkehrsgesetz regelt.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 2 Abs. 2 wird gestrichen.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-08-28 — Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2432
> Station: 1998-08-28 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2470
§ 2 Abs. 1 Nr. 5: Die Angabe „1. Klasse“ wird gestrichen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 17: Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.
§ 2 Abs. 1: Neue Nummer 18 hinzugefügt, die die stichprobenweise Kontrolle des technischen und betrieblichen Zustandes von Luftfahrzeugen als Maßnahme der Luftaufsicht nach § 29 Luftverkehrsgesetz regelt.
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 2 Abs. 2 wird gestrichen.

View File

@@ -1,105 +1,15 @@
# LUFTVG — 1998-08-28
- **Titel:** Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2432
- **Inkrafttreten:** 1999-02-01; null (Artikel 1 Nr. 23 (§ 27 Abs. 1 LuftVG) tritt außer Kraft, sobald eine Rechtsverordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen in Kraft getreten ist)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=4
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Luftverkehrsgesetz in verschiedenen Punkten, darunter die Inhaltsübersicht, Regelungen zur Benutzung des Luftraums und die Anwendung des Gesetzes außerhalb des Hoheitsgebietes.
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
- Übergangsregelung: Bis zum 1. Februar 1999 gelten die bisherigen Bauschutzbereiche weiter, danach richten sie sich nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes.
- §§ 16, 16a, 18, 19: Diese Bestimmungen finden Anwendung für die Form und Abmessungen der Bauschutzbereiche.
- § 65 Abs. 1 bis 10: Neufassung des § 65 mit neuen Bestimmungen zur Zentralen Luftfahrerdatei
- § 66 Abs. 1 bis 5: Neufassung des § 66 mit neuen Bestimmungen zur Luftfahrer-Eignungsdatei
- § 67: Neufassung des § 67 mit Bestimmungen zur Übermittlung von Daten über Flugsicherungspersonal
- § 68 Abs. 1 bis 5: Neufassung des § 68 mit Bestimmungen zum Deliktsregister für Halter von Luftfahrzeugen und für die Leitung von Luftfahrtunternehmen
- § 69: Neufassung des § 69 mit Bestimmungen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Stellen
- § 70 Abs. 1 bis 3: Neufassung des § 70 mit Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über Starts und Landungen von Luftfahrzeugen
- § 71 Abs. 1 und 2: Neufassung des § 71 mit Übergangsregelungen für Flugplätze
- § 9 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 3, § 27d Abs. 1 und 4 Satz 1 und 3, § 30 Abs. 2 Satz 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 18 und 19, § 31b Abs. 1 und 2, §§ 31c, 31d Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 32a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 2, § 63: Ersetzung von 'Der Bundesminister' durch 'Das Bundesministerium', 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium', 'Er' durch 'Es', 'den Bundesminister' durch 'das Bundesministerium', 'der Bundesminister' durch 'das Bundesministerium' und 'er' durch 'es'
- § 24 Abs. 1: Neue Fassung des § 24 Abs. 1, der die Befugnisse der Luftfahrtbehörde bei Prüfungen und Kontrollen erweitert.
- § 25 Abs. 1: Einführung neuer Bestimmungen für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten.
- § 27: Neue Fassung des § 27, der die Beförderung von gefährlichen Gütern und die Nutzung elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen regelt.
- Überschrift des 5. Unterabschnitts des Ersten Abschnitts: Neue Überschrift für den 5. Unterabschnitt des Ersten Abschnitts: 'Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst'.
- § 27a: Neue Fassung des § 27a, der die Flughafenkoordinierung regelt.
- § 27b: Neue Fassung des § 27b, der Abweichungen von den Verfahren der Zeitnischezuweisung regelt.
- § 27e: Einführung des neuen § 27e, der den Flugwetterdienst regelt.
- § 27f: Einführung des neuen § 27f, der die Vorgehaltung von Flugwetterbetriebsdiensten und technischen Einrichtungen regelt.
- § 27g: Neue Fassung des § 27g, der die Flugwetterdienste und technischen Einrichtungen regelt.
- § 29 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 in § 29, die die Befugnisse der Luftfahrtbehörden bei Untersuchungen von Luftfahrzeugen erweitern.
- § 29a Satz 1: Ersetzung der Wörter 'gegen Vergütung seiner Selbstkosten' durch 'kostenfrei' in § 29a Satz 1.
- § 29b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Flugplatzhalter' durch 'Flugplatzunternehmer' in § 29b Abs. 1 Satz 1.
- § 29c: Verschiedene Änderungen in § 29c, insbesondere Ersetzungen von Verweisen auf andere Paragraphen.
- § 29d: Verschiedene Änderungen in § 29d, insbesondere Ersetzungen von Verweisen auf andere Paragraphen und Ergänzungen.
- § 30: Verschiedene Änderungen in § 30, insbesondere Streichungen und Ersetzungen von Verweisen auf andere Paragraphen.
- § 31: Verschiedene Änderungen in § 31, insbesondere Ergänzungen und Streichungen von Verweisen auf andere Paragraphen.
- Inhaltsübersicht: Neue Inhaltsübersicht eingeführt
- § 1 Abs. 1: Beschränkungen für die Benutzung des Luftraums angepasst
- § 1 Abs. 2 Nr. 11: Definition von Geräten für die Benutzung des Luftraumes angepasst
- § 1a: Neue Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen außerhalb des Hoheitsgebietes eingeführt
- § 1b: Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen im Ausland eingeführt
- § 1c: Vorschriften für die Berechtigung zum Verkehr im Luftraum eingeführt
- § 3: Vorschriften für die Eintragung von Luftfahrzeugen in die deutsche Luftfahrzeugrolle angepasst
- § 4 Abs. 1 Nr. 4: Neue Bedingung für die Erteilung von Erlaubnissen hinzugefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Formulierung angepasst
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Referenz auf Landesplanung gestrichen
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz zur Raumordnung eingefügt
- § 6 Abs. 5: Neuer Absatz zur Bekanntgabe im Genehmigungsverfahren eingefügt
- § 9 Abs. 1 Satz 3: Vorschriften für Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr angepasst
- § 10 Abs. 1: Vorschriften für die Planfeststellungsbehörde angepasst
- § 10 Abs. 2 Nr. 3: Neuer Satz zur Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzverbänden eingefügt
- § 10 Abs. 6: Vorschriften für Anfechtungsklagen angepasst
- § 11 Satz 2: Satz aufgehoben
- § 12 Abs. 2: Neuer Satz zur Genehmigung von Bauwerken eingefügt
- § 12 Abs. 3 Satz 2: Referenz auf Satz 2 und 3 angepasst
- § 14 Abs. 2: Vorschriften für Anlagen von mehr als 30 Meter Höhe angepasst
- § 16a Abs. 1 Satz 1: Terminologie angepasst
- § 18b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Bauwerken in Flugkorridoren eingeführt
- § 19 Abs. 5: Vorschriften für die Entschädigung angepasst
- § 19b Abs. 1: Referenz auf § 27 angepasst
- § 19b Abs. 3: Neue Sätze zur Feststellung der Selbstkosten eingefügt
- § 20: Vorschriften für die Betriebsgenehmigung angepasst
- § 20a Abs. 1: Referenz auf § 19b angepasst
- § 21 Abs. 1: Neue Sätze zur Befreiung von Genehmigungen eingefügt
- § 21 Abs. 5: Neuer Absatz zur Erteilung von Streckengenehmigungen eingefügt
- § 21a: Referenz auf Satz 2 bis 8 angepasst
- § 23a: Terminologie angepasst
- § 23b: Neue Vorschriften für die Prüfung und Kontrolle der Genehmigungsvoraussetzungen eingeführt
- § 31b Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Beauftragung von natürlichen Personen mit Aufgaben nach § 27c Abs. 2
- § 31b Abs. 2 Satz 2 und 3: Einführung neuer Sätze zur Anwendung des § 27d Abs. 4 und zur Entfall der Verpflichtung bei Beauftragung
- § 31b Abs. 4 Satz 3: Einfügung der Wörter 'sowie des Luftfahrt-Bundesamtes im Aufgabenbereich der Flugsicherung'
- § 31b Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes zur Beteiligung und Errichtung von Unternehmen durch das Flugsicherungsunternehmen
- § 31c: Ersetzen der Wörter 'Benutzung des Luftraumes durch Luftsportgeräte' durch 'Benutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und Flugmodelle'
- § 31c Nummer 5: Ersetzen der Angabe '§ 29 Abs. 1' durch '§ 29 Abs. 1 und 4'
- § 31c: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Segelflugzeuge
- § 31d Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Rechtsaufsicht und Fachaufsicht der Beauftragten
- § 31d Abs. 3: Einfügung von Sätzen zur Erhebung von Kosten und Auskünften
- § 31d Abs. 4: Neufassung des Absatzes zur Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
- § 31e: Einführung eines neuen Absatzes zur Staatshaftung und Rückgriff bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- § 32 Abs. 1 Nummer 2: Neufassung der Nummer zur Bestimmung von Einzelheiten über Zulassung und Marktzugang
- § 32 Abs. 1 Nummer 6: Streichung des Kommas und der Wörter 'deren fachliche Untersuchung'
- § 32 Abs. 1 Nummer 7a: Einfügung einer neuen Nummer zur Erlaubnis zum Betrieb von elektronischen Geräten
- § 32 Abs. 1 Nummer 13: Ersetzen des Kommas durch ein Semikolon und Einfügung eines neuen Satzes zur unentgeltlichen Auskunft
- § 32 Abs. 1 Nummer 17: Neufassung der Nummer zur Flughafenkoordinierung
- § 32 Abs. 4 Nummer 6: Ersetzen von 'Flugplankoordinierung' durch 'Flughafenkoordinierung' und 'Flugplankoorinator' durch 'Flughafenkoordinator'
- § 32 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes zur Bezeichnung von Tatbeständen als Ordnungswidrigkeiten
- § 32a Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von 'Flugplatzhalter' durch 'Flugplatzunternehmer' und 'Fluggesellschaften' durch 'Luftfahrtunternehmen'
- § 32b Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'Flugplatzhalters' durch 'Flugplatzunternehmers'
- § 32c: Einführung eines neuen Absatzes zur Widerrufsmöglichkeit bei Zahlungsrückständen
- § 58 Abs. 1 Nummer 4b bis 4f: Einfügung neuer Nummern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 58 Abs. 1 Nummer 10: Neufassung der Nummer zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Grund von Rechtsverordnungen
- § 58 Abs. 1 Nummer 11: Ersetzen von '§ 27 Abs. 2' durch '§ 27 Abs. 1 oder 2 oder Absatz 4 Satz 2' und Einfügung von '§ 15 Abs. 2 Satz 1'
- § 58 Abs. 1 Nummer 12: Neufassung der Nummer zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ohne Erlaubnis
- § 58 Abs. 1 Nummer 12a: Einfügung einer neuen Nummer zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ohne Erlaubnis
- § 58 Abs. 1 Nummer 13 und 14: Einfügung neuer Nummern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Grund von EU-Rechtsakten und internationalen Regeln
- § 58 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Festlegung von Geldbußen
- § 60 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzen von 'Satz 2 Nr. 1' durch 'Satz 3 Nr. 1'
- § 60 Abs. 1 Nummer 5 bis 8: Einfügung neuer Nummern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 63 Nummer 2: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Einfügung einer neuen Nummer
- Vierter Abschnitt: Einführung des Vierten Abschnitts zur Speicherung von Luftfahrzeugdaten
- Fünfter Abschnitt: Einführung des Fünften Abschnitts zur Speicherung von Luftfahrzeugdaten
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

View File

@@ -51,3 +51,4 @@
- **1998-04-30** · BGBl. 1998 I S. 803 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1 Nr. 3 Buchstabe l, § 2a Abs. 1 und 3, §§ 3, 4 und 12 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 5 und teilweise Halbsatz 2 des Bundesgrenzschutzgesetzes und zu § 31 Abs. 2 Nr. 19 des Luftverkehrsgesetzes)
- **1998-06-29** · BGBl. 1998 I S. 1588 — Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz - TRG)
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2432 — Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -1,93 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- Übergangsregelung: Bis zum 1. Februar 1999 gelten die bisherigen Bauschutzbereiche weiter, danach richten sie sich nach den Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes.
- §§ 16, 16a, 18, 19: Diese Bestimmungen finden Anwendung für die Form und Abmessungen der Bauschutzbereiche.
- § 65 Abs. 1 bis 10: Neufassung des § 65 mit neuen Bestimmungen zur Zentralen Luftfahrerdatei
- § 66 Abs. 1 bis 5: Neufassung des § 66 mit neuen Bestimmungen zur Luftfahrer-Eignungsdatei
- § 67: Neufassung des § 67 mit Bestimmungen zur Übermittlung von Daten über Flugsicherungspersonal
- § 68 Abs. 1 bis 5: Neufassung des § 68 mit Bestimmungen zum Deliktsregister für Halter von Luftfahrzeugen und für die Leitung von Luftfahrtunternehmen
- § 69: Neufassung des § 69 mit Bestimmungen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Stellen
- § 70 Abs. 1 bis 3: Neufassung des § 70 mit Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über Starts und Landungen von Luftfahrzeugen
- § 71 Abs. 1 und 2: Neufassung des § 71 mit Übergangsregelungen für Flugplätze
- § 9 Abs. 1 Satz 3, § 10 Abs. 3, § 27d Abs. 1 und 4 Satz 1 und 3, § 30 Abs. 2 Satz 1 und 3, § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 18 und 19, § 31b Abs. 1 und 2, §§ 31c, 31d Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 32a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 2, § 63: Ersetzung von 'Der Bundesminister' durch 'Das Bundesministerium', 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium', 'Er' durch 'Es', 'den Bundesminister' durch 'das Bundesministerium', 'der Bundesminister' durch 'das Bundesministerium' und 'er' durch 'es'
- § 24 Abs. 1: Neue Fassung des § 24 Abs. 1, der die Befugnisse der Luftfahrtbehörde bei Prüfungen und Kontrollen erweitert.
- § 25 Abs. 1: Einführung neuer Bestimmungen für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten.
- § 27: Neue Fassung des § 27, der die Beförderung von gefährlichen Gütern und die Nutzung elektronischer Geräte in Luftfahrzeugen regelt.
- Überschrift des 5. Unterabschnitts des Ersten Abschnitts: Neue Überschrift für den 5. Unterabschnitt des Ersten Abschnitts: 'Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst'.
- § 27a: Neue Fassung des § 27a, der die Flughafenkoordinierung regelt.
- § 27b: Neue Fassung des § 27b, der Abweichungen von den Verfahren der Zeitnischezuweisung regelt.
- § 27e: Einführung des neuen § 27e, der den Flugwetterdienst regelt.
- § 27f: Einführung des neuen § 27f, der die Vorgehaltung von Flugwetterbetriebsdiensten und technischen Einrichtungen regelt.
- § 27g: Neue Fassung des § 27g, der die Flugwetterdienste und technischen Einrichtungen regelt.
- § 29 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 in § 29, die die Befugnisse der Luftfahrtbehörden bei Untersuchungen von Luftfahrzeugen erweitern.
- § 29a Satz 1: Ersetzung der Wörter 'gegen Vergütung seiner Selbstkosten' durch 'kostenfrei' in § 29a Satz 1.
- § 29b Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Flugplatzhalter' durch 'Flugplatzunternehmer' in § 29b Abs. 1 Satz 1.
- § 29c: Verschiedene Änderungen in § 29c, insbesondere Ersetzungen von Verweisen auf andere Paragraphen.
- § 29d: Verschiedene Änderungen in § 29d, insbesondere Ersetzungen von Verweisen auf andere Paragraphen und Ergänzungen.
- § 30: Verschiedene Änderungen in § 30, insbesondere Streichungen und Ersetzungen von Verweisen auf andere Paragraphen.
- § 31: Verschiedene Änderungen in § 31, insbesondere Ergänzungen und Streichungen von Verweisen auf andere Paragraphen.
- Inhaltsübersicht: Neue Inhaltsübersicht eingeführt
- § 1 Abs. 1: Beschränkungen für die Benutzung des Luftraums angepasst
- § 1 Abs. 2 Nr. 11: Definition von Geräten für die Benutzung des Luftraumes angepasst
- § 1a: Neue Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen außerhalb des Hoheitsgebietes eingeführt
- § 1b: Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen im Ausland eingeführt
- § 1c: Vorschriften für die Berechtigung zum Verkehr im Luftraum eingeführt
- § 3: Vorschriften für die Eintragung von Luftfahrzeugen in die deutsche Luftfahrzeugrolle angepasst
- § 4 Abs. 1 Nr. 4: Neue Bedingung für die Erteilung von Erlaubnissen hinzugefügt
- § 5 Abs. 1 Satz 1: Formulierung angepasst
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Referenz auf Landesplanung gestrichen
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz zur Raumordnung eingefügt
- § 6 Abs. 5: Neuer Absatz zur Bekanntgabe im Genehmigungsverfahren eingefügt
- § 9 Abs. 1 Satz 3: Vorschriften für Entscheidungen des Bundesministeriums für Verkehr angepasst
- § 10 Abs. 1: Vorschriften für die Planfeststellungsbehörde angepasst
- § 10 Abs. 2 Nr. 3: Neuer Satz zur Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzverbänden eingefügt
- § 10 Abs. 6: Vorschriften für Anfechtungsklagen angepasst
- § 11 Satz 2: Satz aufgehoben
- § 12 Abs. 2: Neuer Satz zur Genehmigung von Bauwerken eingefügt
- § 12 Abs. 3 Satz 2: Referenz auf Satz 2 und 3 angepasst
- § 14 Abs. 2: Vorschriften für Anlagen von mehr als 30 Meter Höhe angepasst
- § 16a Abs. 1 Satz 1: Terminologie angepasst
- § 18b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Bauwerken in Flugkorridoren eingeführt
- § 19 Abs. 5: Vorschriften für die Entschädigung angepasst
- § 19b Abs. 1: Referenz auf § 27 angepasst
- § 19b Abs. 3: Neue Sätze zur Feststellung der Selbstkosten eingefügt
- § 20: Vorschriften für die Betriebsgenehmigung angepasst
- § 20a Abs. 1: Referenz auf § 19b angepasst
- § 21 Abs. 1: Neue Sätze zur Befreiung von Genehmigungen eingefügt
- § 21 Abs. 5: Neuer Absatz zur Erteilung von Streckengenehmigungen eingefügt
- § 21a: Referenz auf Satz 2 bis 8 angepasst
- § 23a: Terminologie angepasst
- § 23b: Neue Vorschriften für die Prüfung und Kontrolle der Genehmigungsvoraussetzungen eingeführt
- § 31b Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Beauftragung von natürlichen Personen mit Aufgaben nach § 27c Abs. 2
- § 31b Abs. 2 Satz 2 und 3: Einführung neuer Sätze zur Anwendung des § 27d Abs. 4 und zur Entfall der Verpflichtung bei Beauftragung
- § 31b Abs. 4 Satz 3: Einfügung der Wörter 'sowie des Luftfahrt-Bundesamtes im Aufgabenbereich der Flugsicherung'
- § 31b Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes zur Beteiligung und Errichtung von Unternehmen durch das Flugsicherungsunternehmen
- § 31c: Ersetzen der Wörter 'Benutzung des Luftraumes durch Luftsportgeräte' durch 'Benutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und Flugmodelle'
- § 31c Nummer 5: Ersetzen der Angabe '§ 29 Abs. 1' durch '§ 29 Abs. 1 und 4'
- § 31c: Einfügung eines neuen Satzes zur Anwendung auf Segelflugzeuge
- § 31d Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes zur Rechtsaufsicht und Fachaufsicht der Beauftragten
- § 31d Abs. 3: Einfügung von Sätzen zur Erhebung von Kosten und Auskünften
- § 31d Abs. 4: Neufassung des Absatzes zur Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland
- § 31e: Einführung eines neuen Absatzes zur Staatshaftung und Rückgriff bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- § 32 Abs. 1 Nummer 2: Neufassung der Nummer zur Bestimmung von Einzelheiten über Zulassung und Marktzugang
- § 32 Abs. 1 Nummer 6: Streichung des Kommas und der Wörter 'deren fachliche Untersuchung'
- § 32 Abs. 1 Nummer 7a: Einfügung einer neuen Nummer zur Erlaubnis zum Betrieb von elektronischen Geräten
- § 32 Abs. 1 Nummer 13: Ersetzen des Kommas durch ein Semikolon und Einfügung eines neuen Satzes zur unentgeltlichen Auskunft
- § 32 Abs. 1 Nummer 17: Neufassung der Nummer zur Flughafenkoordinierung
- § 32 Abs. 4 Nummer 6: Ersetzen von 'Flugplankoordinierung' durch 'Flughafenkoordinierung' und 'Flugplankoorinator' durch 'Flughafenkoordinator'
- § 32 Abs. 5a: Einführung eines neuen Absatzes zur Bezeichnung von Tatbeständen als Ordnungswidrigkeiten
- § 32a Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von 'Flugplatzhalter' durch 'Flugplatzunternehmer' und 'Fluggesellschaften' durch 'Luftfahrtunternehmen'
- § 32b Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'Flugplatzhalters' durch 'Flugplatzunternehmers'
- § 32c: Einführung eines neuen Absatzes zur Widerrufsmöglichkeit bei Zahlungsrückständen
- § 58 Abs. 1 Nummer 4b bis 4f: Einfügung neuer Nummern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 58 Abs. 1 Nummer 10: Neufassung der Nummer zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Grund von Rechtsverordnungen
- § 58 Abs. 1 Nummer 11: Ersetzen von '§ 27 Abs. 2' durch '§ 27 Abs. 1 oder 2 oder Absatz 4 Satz 2' und Einfügung von '§ 15 Abs. 2 Satz 1'
- § 58 Abs. 1 Nummer 12: Neufassung der Nummer zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ohne Erlaubnis
- § 58 Abs. 1 Nummer 12a: Einfügung einer neuen Nummer zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ohne Erlaubnis
- § 58 Abs. 1 Nummer 13 und 14: Einfügung neuer Nummern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Grund von EU-Rechtsakten und internationalen Regeln
- § 58 Abs. 2: Neufassung des Absatzes zur Festlegung von Geldbußen
- § 60 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzen von 'Satz 2 Nr. 1' durch 'Satz 3 Nr. 1'
- § 60 Abs. 1 Nummer 5 bis 8: Einfügung neuer Nummern zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 63 Nummer 2: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Einfügung einer neuen Nummer
- Vierter Abschnitt: Einführung des Vierten Abschnitts zur Speicherung von Luftfahrzeugdaten
- Fünfter Abschnitt: Einführung des Fünften Abschnitts zur Speicherung von Luftfahrzeugdaten

View File

@@ -1,25 +1,15 @@
# LUFTVO_2015 — 1998-08-28
- **Titel:** Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2432
- **Inkrafttreten:** 1999-02-01; null (Artikel 1 Nr. 23 (§ 27 Abs. 1 LuftVG) tritt außer Kraft, sobald eine Rechtsverordnung über die Beförderung gefährlicher Güter in Luftfahrzeugen in Kraft getreten ist)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=4
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Luftverkehrsgesetz in verschiedenen Punkten, darunter die Inhaltsübersicht, Regelungen zur Benutzung des Luftraums und die Anwendung des Gesetzes außerhalb des Hoheitsgebietes.
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht, Erster Abschnitt: Einfügung von § 3b und § 5a in die Inhaltsübersicht
- § 2: Neufassung des § 2 mit vier Absätzen
- § 3b: Einfügung von § 3b zur Mitführung von Urkunden und Ausweisen
- § 5a: Einfügung von § 5a zum Startverbot
- § 13 Abs. 9: Einfügung eines neuen Satzes in § 13 Abs. 9
- § 43: Einfügung von Nummer 17c, Neufassung von Nummer 19a und 20
- § 9a Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 2, § 25 Abs. 3, § 26a Abs. 3, § 26b Abs. 2, § 26d Abs. 2, § 27 Abs. 2, § 31 Abs. 3, § 37 Abs. 4: Ersetzung von 'Bundesanzeiger' durch 'Verkehrsblatt'
- § 21 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'im Verkehrsblatt'
- § 27a Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'und in dem Bundesanzeiger sowie in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntzumachen'
- § 28 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'im Verkehrsblatt'
- § 5 Abs. 5 Satz 1, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 und 3, § 11b Abs. 1, § 21 Abs. 4 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 2, § 22a Abs. 2 Satz 1, § 25 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3: Ersetzung von 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'er' durch 'es'
- § 5: Neufassung des gesamten § 5, der nun Anzeigepflichten für Flugunfälle und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen festlegt, einschließlich der Meldung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und die erforderlichen Informationen.
## Wortlaut

View File

@@ -243,3 +243,4 @@
- **1997-12-19** · BGBl. 1997 I S. 2970 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 461 — Elfte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2432 — Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2470 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften

View File

@@ -1,13 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht, Erster Abschnitt: Einfügung von § 3b und § 5a in die Inhaltsübersicht
- § 2: Neufassung des § 2 mit vier Absätzen
- § 3b: Einfügung von § 3b zur Mitführung von Urkunden und Ausweisen
- § 5a: Einfügung von § 5a zum Startverbot
- § 13 Abs. 9: Einfügung eines neuen Satzes in § 13 Abs. 9
- § 43: Einfügung von Nummer 17c, Neufassung von Nummer 19a und 20
- § 9a Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 2, § 25 Abs. 3, § 26a Abs. 3, § 26b Abs. 2, § 26d Abs. 2, § 27 Abs. 2, § 31 Abs. 3, § 37 Abs. 4: Ersetzung von 'Bundesanzeiger' durch 'Verkehrsblatt'
- § 21 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'im Verkehrsblatt'
- § 27a Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'und in dem Bundesanzeiger sowie in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntzumachen'
- § 28 Abs. 4 Satz 2: Einfügung von 'im Verkehrsblatt'
- § 5 Abs. 5 Satz 1, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 und 3, § 11b Abs. 1, § 21 Abs. 4 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 2, § 22a Abs. 2 Satz 1, § 25 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3: Ersetzung von 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'er' durch 'es'
- § 5: Neufassung des gesamten § 5, der nun Anzeigepflichten für Flugunfälle und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen festlegt, einschließlich der Meldung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und die erforderlichen Informationen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-08-28 — Elftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2432
> Station: 1998-08-28 — Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 2470
§ 5 Abs. 5 Satz 1, § 7 Abs. 3, § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 und 3, § 11b Abs. 1, § 21 Abs. 4 Satz 2, § 22 Abs. 2 Satz 2, § 22a Abs. 2 Satz 1, § 25 Abs. 1 Satz 2, § 28 Abs. 3: Ersetzung von 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'er' durch 'es'
§ 5: Neufassung des gesamten § 5, der nun Anzeigepflichten für Flugunfälle und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen festlegt, einschließlich der Meldung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und die erforderlichen Informationen.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1998 I S. 2470
- **Titel:** Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 2470
- **Verkündung:** 1998-08-28
- **Inkrafttreten:** 1998-09-01
- **Ausfertigung:** 1998-08-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/57#page=42
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** FIUUG, FLUUG, GESETZ-ÜBER-DIE-UNTERSUCHUNG-VON-UNFÄLLEN-UND-STÖRUNGEN-BEI, LUFTVG, LFBAG, ALLGEMEINE-VERWALTUNGSVORSCHRIFT-FÜR-DIE-FACHLICHE, LUFTVO_2015
## Kurz
Das Gesetz regelt die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei zivilen Luftfahrzeugen und passt andere luftrechtliche Vorschriften an.