BGBl. 2001 I S. 3306 · Änderung · Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306 Inkrafttreten: 2002-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2001-12-07 BGBl-Id: bgbl1-2001-64-1
This commit is contained in:
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# AUSLG — 2000-08-11
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# AUSLG — 2001-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999)
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 1253
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- **Inkrafttreten:** 2000-08-12 (Artikel 1 Nr. 14, 15 §§ 476, 477 Abs. 2, Nr. 17, 18 und Artikel 12a); 2000-11-01 (Restliches Gesetz)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/38#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt die Strafprozessordnung sowie das Bundesverfassungsschutzgesetz und das MAD-Gesetz, insbesondere hinsichtlich der Festnahme, der Datenübermittlung und der Einschränkung von Grundrechten.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 76 Abs. 4 Satz 3: Satz 1 gilt nicht für Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die höchstens mit einer Geldbuße von 2000 Deutsche Mark geahndet werden kann.
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- § 74 Abs. 2 Satz 2: Währungsbeträge von DM in Euro umgestellt
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- § 76 Abs. 4 Satz 3: Währungsbetrag von 2000 DM in 1000 Euro umgestellt
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- § 77 Abs. 3 Satz 1: Währungsbetrag von 1000 DM in 500 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 1: Währungsbetrag von 150 DM in 80 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 2: Währungsbetrag von 100 DM in 55 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 3: Währungsbetrag von 250 DM in 130 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 5: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 6: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 4 Satz 2: Währungsbetrag von 25 DM in 15 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 4 Satz 3: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 6 Nr. 2: Währungsbetrag von 100 DM in 55 Euro umgestellt
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- § 90 Satz 1: Währungsbetrag von 500 DM in 255 Euro umgestellt
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- § 90 Satz 2: Währungsbetrag von 100 DM in 51 Euro umgestellt
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- § 93 Abs. 5: Währungsbeträge von DM in Euro umgestellt
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## Wortlaut
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- **2000-05-31** · BGBl. 2000 I S. 742 — Gesetz zur Änderung des Ausländergesetzes
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- **2000-07-28** · BGBl. 2000 I S. 1176 — Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IT-AV)
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- **2000-08-11** · BGBl. 2000 I S. 1253 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999)
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 76 Abs. 4 Satz 3: Satz 1 gilt nicht für Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die höchstens mit einer Geldbuße von 2000 Deutsche Mark geahndet werden kann.
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- § 74 Abs. 2 Satz 2: Währungsbeträge von DM in Euro umgestellt
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- § 76 Abs. 4 Satz 3: Währungsbetrag von 2000 DM in 1000 Euro umgestellt
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- § 77 Abs. 3 Satz 1: Währungsbetrag von 1000 DM in 500 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 1: Währungsbetrag von 150 DM in 80 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 2: Währungsbetrag von 100 DM in 55 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 3: Währungsbetrag von 250 DM in 130 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 5: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 3 Nr. 6: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 4 Satz 2: Währungsbetrag von 25 DM in 15 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 4 Satz 3: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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- § 81 Abs. 6 Nr. 2: Währungsbetrag von 100 DM in 55 Euro umgestellt
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- § 90 Satz 1: Währungsbetrag von 500 DM in 255 Euro umgestellt
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- § 90 Satz 2: Währungsbetrag von 100 DM in 51 Euro umgestellt
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- § 93 Abs. 5: Währungsbeträge von DM in Euro umgestellt
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# § 74
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-07-01 — Gesetz zur Änderung asylverfahrens-, ausländer- und staatsangehörigkeitsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 1062
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 74: Ersetzung der Wörter 'Der Bundesminister des Innern' durch 'Das Bundesministerium des Innern' und 'Bundesminister für Verkehr' durch 'Bundesministerium für Verkehr'.
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§ 74 Abs. 2 Satz 2: Währungsbeträge von DM in Euro umgestellt
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# § 76
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2000-08-11 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999)
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> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1253
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 76 Abs. 4 Satz 3: Satz 1 gilt nicht für Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, die höchstens mit einer Geldbuße von 2000 Deutsche Mark geahndet werden kann.
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§ 76 Abs. 4 Satz 3: Währungsbetrag von 2000 DM in 1000 Euro umgestellt
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7
auslg/§77.md
Normal file
7
auslg/§77.md
Normal file
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# § 77
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 77 Abs. 3 Satz 1: Währungsbetrag von 1000 DM in 500 Euro umgestellt
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21
auslg/§81.md
Normal file
21
auslg/§81.md
Normal file
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# § 81
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 81 Abs. 3 Nr. 1: Währungsbetrag von 150 DM in 80 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 3 Nr. 2: Währungsbetrag von 100 DM in 55 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 3 Nr. 3: Währungsbetrag von 250 DM in 130 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 3 Nr. 5: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 3 Nr. 6: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 4 Satz 2: Währungsbetrag von 25 DM in 15 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 4 Satz 3: Währungsbetrag von 50 DM in 30 Euro umgestellt
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§ 81 Abs. 6 Nr. 2: Währungsbetrag von 100 DM in 55 Euro umgestellt
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# § 90
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1999-07-23 — Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
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> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 1618
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 90: Neufassung des § 90 mit neuen Vorschriften für die Einbürgerungsgebühr
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§ 90 Satz 1: Währungsbetrag von 500 DM in 255 Euro umgestellt
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§ 90 Satz 2: Währungsbetrag von 100 DM in 51 Euro umgestellt
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12
auslg/§93.md
12
auslg/§93.md
@@ -1,13 +1,7 @@
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# § 93
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-10-31 — Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2584
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 93 Abs. 1: Ersetzen von '§ 92 Abs. 1 Nr. 1 bis 3' durch '§ 92 Abs. 1 Nr. 1 bis 4'
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§ 93 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Nummer 1
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§ 93 Abs. 3 Nr. 2: Streichung der Angabe 'a) § 37 oder b)'
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§ 93 Abs. 5: Streichung der Angaben 'Nr. 2 Buchstabe a,' und 'Buchstabe b'
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§ 93 Abs. 5: Währungsbeträge von DM in Euro umgestellt
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80
ausländergebührenverordnung/FASSUNG.md
Normal file
80
ausländergebührenverordnung/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,80 @@
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# AUSLÄNDERGEBÜHRENVERORDNUNG — 2001-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 1 Nr. 1: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 2: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 3: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 4: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 5a: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 5b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
- § 1 Nr. 6a: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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||||
- § 1 Nr. 6b: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 1 Nr. 7: Die Gebühr von 120 DM wird auf 61 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 8: Die Gebühr von 140 DM wird auf 71 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 1a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 1b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 2: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 2 Nr. 3: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 4: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 1a: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 1b: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR und 2 DM auf 1 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 2a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 2b: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR und 2 DM auf 1 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 2c: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR und 6 DM auf 3 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 3a: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 3b: Die Gebühr von 70 DM wird auf 35 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 4a: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 4b: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR und 60 DM auf 30 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 5a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 5b: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR und 4 DM auf 2 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 5c: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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- § 2a Nr. 5d: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR und 4 DM auf 2 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 1: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 2: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 3: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 4: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 5: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 6: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
- § 3 Nr. 7: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 8: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 9: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 10: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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- § 3 Nr. 11: Die Gebühr von 10 DM wird auf 5 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 2: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 3a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 3b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 4a: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 4b: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 5: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 6: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 7: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 8a: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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- § 4 Abs. 1 Nr. 8b: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 9: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
- § 5 Nr. 1: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
- § 5 Nr. 2: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
|
||||
- § 5 Nr. 3: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
- § 5 Nr. 4: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr von 35 DM wird auf 18 EUR angepasst.
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||||
- § 7 Abs. 2: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 2: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 3: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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- § 8 Nr. 4: Die Gebühr von 90 DM wird auf 46 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 5: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 6: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 7: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 8: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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15
ausländergebührenverordnung/HINWEIS.md
Normal file
15
ausländergebührenverordnung/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
ausländergebührenverordnung/HISTORY.md
Normal file
3
ausländergebührenverordnung/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
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# Verlauf
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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66
ausländergebührenverordnung/STELLEN.md
Normal file
66
ausländergebührenverordnung/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,66 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 1 Nr. 1: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 2: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 3: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 4: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 5a: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 5b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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- § 1 Nr. 6a: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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||||
- § 1 Nr. 6b: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 1 Nr. 7: Die Gebühr von 120 DM wird auf 61 EUR angepasst.
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||||
- § 1 Nr. 8: Die Gebühr von 140 DM wird auf 71 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 1a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 1b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 2 Nr. 2: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
- § 2 Nr. 3: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 2 Nr. 4: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 1a: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 1b: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR und 2 DM auf 1 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 2a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 2b: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR und 2 DM auf 1 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 2c: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR und 6 DM auf 3 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 3a: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 3b: Die Gebühr von 70 DM wird auf 35 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 4a: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 4b: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR und 60 DM auf 30 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 5a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 5b: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR und 4 DM auf 2 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 5c: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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||||
- § 2a Nr. 5d: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR und 4 DM auf 2 EUR angepasst.
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||||
- § 3 Nr. 1: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 2: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 3: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 4: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 5: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 6: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 7: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 8: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 9: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 10: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
|
||||
- § 3 Nr. 11: Die Gebühr von 10 DM wird auf 5 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 1: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 2: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 3a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 3b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 4a: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 4b: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 5: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 6: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 7: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 8a: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 8b: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 4 Abs. 1 Nr. 9: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
|
||||
- § 5 Nr. 1: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 5 Nr. 2: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
- § 5 Nr. 3: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 5 Nr. 4: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
|
||||
- § 7 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr von 35 DM wird auf 18 EUR angepasst.
|
||||
- § 7 Abs. 2: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
|
||||
- § 8 Nr. 2: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 3: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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||||
- § 8 Nr. 4: Die Gebühr von 90 DM wird auf 46 EUR angepasst.
|
||||
- § 8 Nr. 5: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
- § 8 Nr. 6: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
- § 8 Nr. 7: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
- § 8 Nr. 8: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
25
ausländergebührenverordnung/§1.md
Normal file
25
ausländergebührenverordnung/§1.md
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 1 Nr. 1: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 2: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 3: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 4: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 5a: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 5b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 6a: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 6b: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 7: Die Gebühr von 120 DM wird auf 61 EUR angepasst.
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§ 1 Nr. 8: Die Gebühr von 140 DM wird auf 71 EUR angepasst.
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15
ausländergebührenverordnung/§2.md
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15
ausländergebührenverordnung/§2.md
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 2 Nr. 1a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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§ 2 Nr. 1b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 2 Nr. 2: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 2 Nr. 3: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 2 Nr. 4: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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31
ausländergebührenverordnung/§2a.md
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31
ausländergebührenverordnung/§2a.md
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# § 2a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 2a Nr. 1a: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 1b: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR und 2 DM auf 1 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 2a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 2b: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR und 2 DM auf 1 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 2c: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR und 6 DM auf 3 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 3a: Die Gebühr von 60 DM wird auf 30 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 3b: Die Gebühr von 70 DM wird auf 35 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 4a: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 4b: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR und 60 DM auf 30 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 5a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 5b: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR und 4 DM auf 2 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 5c: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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§ 2a Nr. 5d: Die Gebühr von 100 DM wird auf 50 EUR und 4 DM auf 2 EUR angepasst.
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27
ausländergebührenverordnung/§3.md
Normal file
27
ausländergebührenverordnung/§3.md
Normal file
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# § 3
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
|
||||
§ 3 Nr. 1: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
§ 3 Nr. 2: Die Gebühr von 25 DM wird auf 13 EUR angepasst.
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||||
§ 3 Nr. 3: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
§ 3 Nr. 4: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
§ 3 Nr. 5: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
§ 3 Nr. 6: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 3 Nr. 7: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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§ 3 Nr. 8: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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§ 3 Nr. 9: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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§ 3 Nr. 10: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
§ 3 Nr. 11: Die Gebühr von 10 DM wird auf 5 EUR angepasst.
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29
ausländergebührenverordnung/§4.md
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29
ausländergebührenverordnung/§4.md
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 1: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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§ 4 Abs. 1 Nr. 2: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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§ 4 Abs. 1 Nr. 3a: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 3b: Die Gebühr von 50 DM wird auf 25 EUR angepasst.
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 4a: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 4b: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 5: Die Gebühr von 40 DM wird auf 20 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 6: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 7: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 8a: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 8b: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 4 Abs. 1 Nr. 9: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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||||
13
ausländergebührenverordnung/§5.md
Normal file
13
ausländergebührenverordnung/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,13 @@
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||||
# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
§ 5 Nr. 1: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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§ 5 Nr. 2: Die Gebühr von 15 DM wird auf 8 EUR angepasst.
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§ 5 Nr. 3: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
§ 5 Nr. 4: Die Gebühr von 30 DM wird auf 15 EUR angepasst.
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||||
9
ausländergebührenverordnung/§7.md
Normal file
9
ausländergebührenverordnung/§7.md
Normal file
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# § 7
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
|
||||
§ 7 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr von 35 DM wird auf 18 EUR angepasst.
|
||||
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||||
§ 7 Abs. 2: Die Gebühr von 20 DM wird auf 10 EUR angepasst.
|
||||
19
ausländergebührenverordnung/§8.md
Normal file
19
ausländergebührenverordnung/§8.md
Normal file
@@ -0,0 +1,19 @@
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||||
# § 8
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
§ 8 Nr. 2: Die Gebühr von 80 DM wird auf 40 EUR angepasst.
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§ 8 Nr. 3: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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||||
§ 8 Nr. 4: Die Gebühr von 90 DM wird auf 46 EUR angepasst.
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||||
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||||
§ 8 Nr. 5: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
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||||
§ 8 Nr. 6: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
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||||
|
||||
§ 8 Nr. 7: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
|
||||
§ 8 Nr. 8: Die Gebühr von 100 DM wird auf 51 EUR angepasst.
|
||||
@@ -1,16 +1,16 @@
|
||||
# BBESG — 2001-08-22
|
||||
# BBESG — 2001-12-07
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||||
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||||
- **Titel:** Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG)
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2144
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||||
- **Inkrafttreten:** 2001-07-01 (Artikel 1 Nr. 71 (§ 206)); 2001-07-01 (Artikel 3 Nr. 1 (§ 139)); 2002-01-02 (Restliches Gesetz)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/43#page=8
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert verschiedene Bestimmungen des Sozialgerichtsgesetzes, insbesondere die Struktur und Inhaltsübersicht, sowie spezifische Regelungen zu Gerichtsbarkeit, Verfahren und Gebühren.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
- Besoldungsordnung B, Anlage I, Besoldungsgruppe B 2: Einfügung der Amtsbezeichnung 'Direktor bei der Bahnversicherungsanstalt' nach 'Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident'
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||||
- Besoldungsordnung B, Anlage I, Besoldungsgruppe B 3: Einfügung der Amtsbezeichnung 'Erster Direktor der Bahnversicherungsanstalt' nach 'Direktor und Professor des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Materialuntersuchungen'
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||||
- § 3 Abs. 7 Satz 1: Das Wort 'Pfennigs' wird durch 'Cents' ersetzt.
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||||
- § 55 Abs. 7 Satz 1: Die Angabe '750 Deutsche Mark' wird durch '380 Euro' ersetzt.
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||||
## Wortlaut
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@@ -219,3 +219,4 @@
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||||
- **2001-07-18** · BGBl. 2001 I S. 1562 — Verordnung über die Zuteilung von Dienstorten im Ausland zu einer Stufe des Auslandszuschlags (Auslandszuschlagsverordnung - AuslZuschlV)
|
||||
- **2001-07-18** · BGBl. 2001 I S. 1592 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 30 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes)
|
||||
- **2001-08-22** · BGBl. 2001 I S. 2144 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG)
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
|
||||
@@ -1,4 +1,4 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
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||||
- Besoldungsordnung B, Anlage I, Besoldungsgruppe B 2: Einfügung der Amtsbezeichnung 'Direktor bei der Bahnversicherungsanstalt' nach 'Abteilungsdirektor, Abteilungspräsident'
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||||
- Besoldungsordnung B, Anlage I, Besoldungsgruppe B 3: Einfügung der Amtsbezeichnung 'Erster Direktor der Bahnversicherungsanstalt' nach 'Direktor und Professor des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Materialuntersuchungen'
|
||||
- § 3 Abs. 7 Satz 1: Das Wort 'Pfennigs' wird durch 'Cents' ersetzt.
|
||||
- § 55 Abs. 7 Satz 1: Die Angabe '750 Deutsche Mark' wird durch '380 Euro' ersetzt.
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||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 3
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1998-07-02 — Gesetz zur Umsetzung des Versorgungsberichts (Versorgungsreformgesetz 1998 - VReformG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 1666
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 7: Neuer Absatz zur Rundung von Bezügen
|
||||
§ 3 Abs. 7 Satz 1: Das Wort 'Pfennigs' wird durch 'Cents' ersetzt.
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||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 55
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2001-07-18 — Verordnung über die Zuteilung von Dienstorten im Ausland zu einer Stufe des Auslandszuschlags (Auslandszuschlagsverordnung - AuslZuschlV)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1562
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 55 Abs. 6: Grundlage für die Verordnung
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§ 55 Abs. 7 Satz 1: Die Angabe '750 Deutsche Mark' wird durch '380 Euro' ersetzt.
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# BBG_2009 — 2001-12-04
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# BBG_2009 — 2001-12-07
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- **Titel:** Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3269
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- **Inkrafttreten:** 2001-12-05 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/62#page=37
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen, und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf das Bundesverwaltungsamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 172: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen
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- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
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- § 42 Abs. 4 Satz 2: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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- **2001-07-27** · BGBl. 2001 I S. 1877 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für die Bearbeitung, für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Angelegenheiten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV)
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- **2001-12-04** · BGBl. 2001 I S. 3234 — Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz - DGleiG)
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- **2001-12-04** · BGBl. 2001 I S. 3269 — Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 172: Übertragung der Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen
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- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen
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- § 42 Abs. 4 Satz 2: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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# § 42
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-06-22 — Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1046
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 42 Abs. 4: Ersetzung von '§ 1 des Schwerbehindertengesetzes' durch '§ 2 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch'
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§ 42 Abs. 4 Satz 2: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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# BDSG_2018 — 2001-05-22
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# BDSG_2018 — 2001-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 904
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- **Inkrafttreten:** 2001-05-23; 2002-01-01 (Artikel 8 § 3)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/23#page=8
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- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Bundesdatenschutzgesetz und andere Gesetze, insbesondere durch Einführung neuer Bestimmungen zur Datenvermeidung, Datensparsamkeit und zum Datenschutzaudit.
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 45: Neue Vorschriften für laufende Verwendungen von personenbezogenen Daten, die bis zu drei oder fünf Jahren nach dem 23. Mai 2001 in Übereinstimmung mit dem Gesetz gebracht werden müssen.
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- § 46: Neue Definitionen für die Begriffe Datei, Akte und Empfänger in besonderen Rechtsvorschriften des Bundes.
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- Anlage zu § 9 Satz 1: Neue Anforderungen an die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der automatisierten Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten.
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- Überschrift vor § 1: Die Überschrift vor § 1 wird geändert.
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- § 1 Abs. 2 Nr. 3: Definition von 'nicht öffentliche Stellen' wird geändert.
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- § 1 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
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- § 1 Abs. 4 und 5: Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 3 und 4.
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- § 1 Abs. 5: Neuer Absatz 5 wird eingefügt, der die Anwendung des Gesetzes im internationalen Kontext regelt.
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- § 3 Abs. 2: Definition von 'automatisierte Verarbeitung' und 'nicht automatisierte Datei' wird geändert.
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- § 3 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
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- § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3: Klammerzusatz und Wörter werden gestrichen und ersetzt.
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- § 3 Abs. 6a: Neuer Absatz 6a zur Definition von 'Pseudonymisieren' wird eingefügt.
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- § 3 Abs. 7 und 8: Definition von 'verantwortliche Stelle', 'Empfänger' und 'Dritter' wird geändert.
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- § 3 Abs. 9 und 10: Neue Absätze 9 und 10 zur Definition von 'besondere Arten personenbezogener Daten' und 'mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien' werden eingefügt.
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- § 3a: Neuer § 3a zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit wird eingefügt.
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- § 4: Der § 4 zur Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird vollständig neu gefasst.
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- § 4a bis 4g: Neue §§ 4a bis 4g zur Einwilligung, Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland, Ausnahmen und weiteren Aspekten werden eingefügt.
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei der Übermittlung durch öffentliche Stellen regelt.
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- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung der Entscheidungen nach Absatz 2 Satz 1 an den Bund regelt.
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- § 4d: Neufassung des § 4d, der die Meldepflicht für automatisierte Verarbeitungen regelt.
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- § 4e: Neufassung des § 4e, der den Inhalt der Meldepflicht regelt.
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- § 4f: Neufassung des § 4f, der die Bestellung und Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz regelt.
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- § 4g: Neufassung des § 4g, der die Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz regelt.
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- § 5 Satz 1: Einfügung des Wortes 'zu erheben,' nach dem Wort 'unbefugt'.
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- § 6 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Sätzen 1, 2 und 3, um die Formulierung zu aktualisieren.
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- § 6a: Einfügung des neuen § 6a, der die automatisierte Einzelentscheidung regelt.
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- § 6b: Einfügung des neuen § 6b, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen regelt.
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- § 6c: Einfügung des neuen § 6c, der mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien regelt.
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- § 7: Neufassung des § 7, der die Schadensersatzpflicht regelt.
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- § 8: Neufassung des § 8, der die Schadensersatzpflicht bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen regelt.
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- § 9 Satz 1: Ersatz des Wortes 'verarbeiten' durch 'erheben, verarbeiten oder nutzen'.
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- § 9a: Einfügung des neuen § 9a, der das Datenschutzaudit regelt.
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- § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Ersatz des Wortes 'Datenempfänger' durch 'Dritte, an die übermittelt wird'.
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- § 33 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes 3, der die Unterrichtung über Kategorien von Empfängern regelt.
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- § 33 Abs. 2: Einführung neuer Nummern 4 und 5, Änderung der bestehenden Nummern und Streichung von Nummer 5.
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- § 34 Abs. 1: Einführung neuer Nummer 2, Änderung und Streichung von bestehenden Nummern.
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- § 34 Abs. 2: Änderung der Wörter in Satz 1 und 2, Streichung von Satz 3.
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- § 34 Abs. 4: Änderung der Angabe 'Nr. 2 bis 6' in 'Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7'.
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- § 35 Abs. 2 Satz 2: Neufassung von Nummer 2 und 4.
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- § 35 Abs. 3 Nr. 1: Streichung der Angabe 'oder 4'.
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- § 35 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes 5, der die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten regelt.
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- § 35 Abs. 7: Streichung des Wortes 'regelmäßigen' und Änderung der Wörter 'zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen erforderlich ist' in 'keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen'.
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- § 35 Abs. 8 Nr. 1: Ersetzen des Wortes 'speichernden' durch 'verantwortlichen'.
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- § 36: Satz 1 wird aufgehoben.
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- § 37: Satz 1 wird aufgehoben.
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- § 38 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Aufgaben der Aufsichtsbehörde regelt.
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- § 38 Abs. 2: Streichung von Satz 1, Neufassung des neuen Satzes 1, Einführung eines neuen Satzes 3.
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- § 38 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'Prüfung' durch 'Kontrolle'.
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- § 38 Abs. 4: Ersetzen der Wörter 'Überprüfung oder Überwachung' durch 'Kontrolle', Änderung der Angabe '§ 37 Abs. 2' in '§ 4g Abs. 2 Satz 1'.
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- § 38 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'Verarbeitung oder Nutzung' durch 'automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Verarbeitung' und Einfügen des Wortes 'nicht automatisierten' vor 'Dateien'.
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- § 38 Abs. 6: Ersetzen des Wortes 'Überwachung' durch 'Kontrolle'.
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- § 38a: Einführung eines neuen § 38a, der Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen regelt.
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- § 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'speichernden' durch 'verantwortlichen'.
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- § 40 Abs. 2: Satz 1 wird aufgehoben.
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- § 41: Einfügen des Wortes 'Erhebung,' in die Überschrift und Absatz 1, Neufassung von Absatz 1, Einfügen des Wortes 'Erhebung,' in Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 Satz 2, Ersetzen der Angabe '§§ 5 und 9' durch '§§ 5, 7, 9 und 38a' in Absatz 4 Satz 1.
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- § 42 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Anwendung von §§ 4f und 4g regelt.
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- § 43: Neufassung des § 43, der Bußgeldvorschriften regelt.
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- § 44: Neufassung des § 44, der Strafvorschriften regelt.
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- Sechster Abschnitt: Einführung einer neuen Überschrift 'Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften'.
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- §§ 45 und 46: Einführung neuer §§ 45 und 46 nach der Überschrift 'Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften'.
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- § 23 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Anwendung bei Steuerstraftaten und vorsätzlichen Falschaussagen
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- § 23 Abs. 6 Satz 3: Bestimmung, dass § 28 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes unberührt bleibt
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- § 23 Abs. 8: Neuer Absatz zur Anwendung bei Kontrolle der Datenschutzvorschriften in den Ländern
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- § 24 Abs. 1 Satz 2: Satz zur Kontrolle des Bundesbeauftragten gestrichen
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- § 24 Abs. 2: Erweiterung der Kontrolle des Bundesbeauftragten auf bestimmte personenbezogene Daten
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- § 24 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1: Wörter 'und Akten' gestrichen
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- § 26 Überschrift: Semikolon und Wort 'Dateienregister' gestrichen
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- § 26 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit
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- § 26 Abs. 4: Neuer Satz zur Anwendung von § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4
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- § 26 Abs. 5: Absatz gestrichen
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- § 27 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Anwendung auf Datenverarbeitungsanlagen und nicht automatisierte Dateien
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- § 27 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Ausnahmeregelung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten
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- § 27 Abs. 2: Erweiterung der Anwendung auf Daten außerhalb von nicht automatisierten Dateien
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- § 28 Überschrift: Erhebung und Verarbeitung von Daten in der Überschrift
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- § 28 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten
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- § 28 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Festlegung der Zwecke
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- § 28 Abs. 2: Neuer Absatz zur Übermittlung und Nutzung für einen anderen Zweck
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- § 28 Abs. 3: Neue Formulierung zur Übermittlung und Nutzung für einen anderen Zweck
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- § 28 Abs. 4: Neue Formulierung zur Information des Betroffenen
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- § 28 Abs. 5: Neue Formulierung zur Übermittlung und Nutzung durch Dritte
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- § 28 Abs. 6: Neuer Absatz zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten
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- § 28 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erhebung von besonderen Arten personenbezogener Daten für Gesundheitszwecke
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- § 28 Abs. 8: Neuer Absatz zur Übermittlung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten für einen anderen Zweck
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- § 28 Abs. 9: Neuer Absatz zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten von Organisationen
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- § 29 Überschrift: Erhebung und Speicherung von Daten in der Überschrift
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- § 29 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Erhebung und Übermittlung von Daten
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- § 29 Abs. 2: Neue Formulierung zur Übermittlung von Daten
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- § 29 Abs. 3: Neuer Absatz zur Aufnahme personenbezogener Daten in Verzeichnisse
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- § 29 Abs. 4: Neue Formulierung zur Anwendung von § 28 Abs. 6 bis 9
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- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung von § 28 Abs. 6 bis 9
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- § 30 Überschrift: Erhebung und Speicherung von Daten in der Überschrift
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- § 30 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Erhebung und Speicherung von Daten
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- § 30 Abs. 2 Nr. 2: Neue Formulierung zur Speicherung von Daten
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- § 30 Abs. 4: Neue Formulierung zur Anwendung von § 29
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- § 30 Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung von § 28 Abs. 6 bis 9
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- § 32: Absatz gestrichen
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- § 33 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Benachrichtigung des Betroffenen
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- § 33 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Benachrichtigung des Betroffenen bei Übermittlung
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- § 4 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'der' durch 'das', 'Landesminister' durch 'Landesministerium', 'haben' durch 'hat' und streicht 'oder deren Vertreter'
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- § 4 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'Empfänger' durch 'Dritte, an den übermittelt wird'
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- § 4 Abs. 5: Neue Fassung für den Abruf allgemein zugänglicher Daten
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- § 11 Überschrift: Einfügt 'Erhebung,' vor 'Verarbeitung'
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- § 11 Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'erhoben,' vor 'verarbeitet'
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- § 11 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'bis 8' durch ', 7 und 8'
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- § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Datenverarbeitung' durch 'Datenerhebung, -verarbeitung'
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- § 11 Abs. 2: Fügt neuen Satz hinzu: 'Der Auftraggeber hat sich von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.'
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- § 11 Abs. 3 Satz 1: Einfügt 'erheben,' vor 'verarbeiten'
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- § 11 Abs. 4 Nr. 2: Einfügt 'erheben,' vor 'verarbeiten' und ersetzt '32, 36 bis' durch '4f, 4g und'
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- § 11 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren
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- § 12 Abs. 2: Ersetzt '17, 19 und' durch '16, 19 bis'
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- § 12 Abs. 4: Neue Fassung für personenbezogene Daten in dienst- oder arbeitsrechtlichen Rechtsverhältnissen
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- § 13 Abs. 1: Ersetzt 'erhebenden Stellen' durch 'verantwortlichen Stelle'
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- § 13 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a für Erhebung bei nicht öffentlichen Stellen
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- § 13 Abs. 2: Neue Fassung für Erhebung besonderer Arten personenbezogener Daten
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- § 13 Abs. 3 und 4: Streichung der Absätze 3 und 4
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- § 14 Abs. 1: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortlichen'
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- § 14 Abs. 2 Nr. 5: Ersetzt 'aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können' durch 'allgemein zugänglich sind' und 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 14 Abs. 2 Nr. 6: Streicht 'sonst unmittelbar drohenden' und fügt 'oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls' hinzu
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- § 14 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze 5 und 6 für Zweckänderung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten
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- § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 und 3: Ersetzt 'Empfängers' durch 'Dritten, an den die Daten übermittelt werden,'
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- § 15 Abs. 3: Ersetzt 'Empfänger darf die übermittelten Daten' durch 'Dritte, an den die Daten übermittelt werden, darf diese'
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- § 15 Abs. 4: Ersetzt 'dem Empfänger' durch 'diesen'
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- § 15 Abs. 5: Streicht 'in Akten'
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- § 16 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzt 'Empfänger' durch 'Dritte, an den die Daten übermittelt werden,'
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- § 16 Abs. 4: Ersetzt 'Empfänger darf die übermittelten Daten' durch 'Dritte, an den die Daten übermittelt werden, darf diese' und 'den Empfänger' durch 'ihn'
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- § 17: Streichung des § 17
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- § 18 Abs. 2: Neue Fassung für das Verzeichnis der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
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- § 18 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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- § 19 Abs. 1: Ersetzt 'oder Empfänger' und 'und' durch nichts, fügt 'die' vor 'Herkunft' ein und fügt neue Nummer 2 hinzu
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- § 19 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'in Akten' durch 'weder automatisiert noch in nicht automatisierten Dateien'
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- § 19 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 19 Abs. 2: Fügt Halbsatz hinzu: 'und eine Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde'
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- § 19 Abs. 3: Ersetzt 'Bundesministers' durch 'Bundesministeriums'
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- § 19 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 2: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 19a: Neuer § 19a für Benachrichtigung
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- § 20 Überschrift: Fügt Semikolon und 'Widerspruchsrecht' hinzu
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- § 20 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'in Akten' durch 'die weder automatisiert verarbeitet noch in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind,' und 'der Akte zu vermerken oder auf sonstige' durch 'geeigneter'
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- § 20 Abs. 2: Ersetzt 'in Dateien' durch 'die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind,' und 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 20 Abs. 4: Ersetzt 'in Dateien' durch 'die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind,'
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- § 20 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Widerspruch gegen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
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- § 20 Abs. 6: Ersetzt 'in Akten' durch 'die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind,'
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- § 20 Abs. 7 Nr. 1: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortlichen'
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- § 20 Abs. 8: Streicht 'regelmäßigen' und ersetzt 'werden, wenn dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen erforderlich ist' durch 'wurden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen'
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- § 22 Abs. 2: Ersetzt 'Beauftragte' durch 'Bundesbeauftragte'
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- § 22 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'Bundesministers' durch 'Bundesministeriums'
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- § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzt 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'Bundesministers' durch 'Bundesministeriums'
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- § 23 Abs. 5: Fügt neue Sätze hinzu: 'Für den Bundesbeauftragten und seine Mitarbeiter gelten die §§ 93, 97, 105 Abs. 1, § 111 Abs. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 1 sowie § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung nicht. Satz 5 findet keine Anwendung.'
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- § 43 Abs. 3: Die Beträge 'fünfzigtausend Deutsche Mark' und 'fünfhunderttausend Deutsche Mark' werden durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' und 'zweihundertfünfzigtausend Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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@@ -11,3 +11,4 @@
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- **1991-06-29** · BGBl. 1991 I S. 1385 — Verordnung über den Datenschutz bei Dienstleistungen der Deutschen Bundespost POSTDIENST (POSTDIENST-Datenschutzverordnung - PD-DSV)
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- **1991-06-29** · BGBl. 1991 I S. 1387 — Verordnung über den Datenschutz bei Dienstleistungen der Deutschen Bundespost POSTBANK (POSTBANK-Datenschutzverordnung - PB-DSV)
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- **2001-05-22** · BGBl. 2001 I S. 904 — Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 45: Neue Vorschriften für laufende Verwendungen von personenbezogenen Daten, die bis zu drei oder fünf Jahren nach dem 23. Mai 2001 in Übereinstimmung mit dem Gesetz gebracht werden müssen.
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- § 46: Neue Definitionen für die Begriffe Datei, Akte und Empfänger in besonderen Rechtsvorschriften des Bundes.
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- Anlage zu § 9 Satz 1: Neue Anforderungen an die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation zur Gewährleistung des Datenschutzes bei der automatisierten Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten.
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- Überschrift vor § 1: Die Überschrift vor § 1 wird geändert.
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- § 1 Abs. 2 Nr. 3: Definition von 'nicht öffentliche Stellen' wird geändert.
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- § 1 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
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- § 1 Abs. 4 und 5: Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden die Absätze 3 und 4.
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- § 1 Abs. 5: Neuer Absatz 5 wird eingefügt, der die Anwendung des Gesetzes im internationalen Kontext regelt.
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- § 3 Abs. 2: Definition von 'automatisierte Verarbeitung' und 'nicht automatisierte Datei' wird geändert.
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- § 3 Abs. 3: Absatz 3 wird gestrichen.
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- § 3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3: Klammerzusatz und Wörter werden gestrichen und ersetzt.
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- § 3 Abs. 6a: Neuer Absatz 6a zur Definition von 'Pseudonymisieren' wird eingefügt.
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- § 3 Abs. 7 und 8: Definition von 'verantwortliche Stelle', 'Empfänger' und 'Dritter' wird geändert.
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- § 3 Abs. 9 und 10: Neue Absätze 9 und 10 zur Definition von 'besondere Arten personenbezogener Daten' und 'mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien' werden eingefügt.
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- § 3a: Neuer § 3a zur Datenvermeidung und Datensparsamkeit wird eingefügt.
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- § 4: Der § 4 zur Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird vollständig neu gefasst.
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- § 4a bis 4g: Neue §§ 4a bis 4g zur Einwilligung, Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland, Ausnahmen und weiteren Aspekten werden eingefügt.
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Zuständigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz bei der Übermittlung durch öffentliche Stellen regelt.
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- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mitteilung der Entscheidungen nach Absatz 2 Satz 1 an den Bund regelt.
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- § 4d: Neufassung des § 4d, der die Meldepflicht für automatisierte Verarbeitungen regelt.
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- § 4e: Neufassung des § 4e, der den Inhalt der Meldepflicht regelt.
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- § 4f: Neufassung des § 4f, der die Bestellung und Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz regelt.
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- § 4g: Neufassung des § 4g, der die Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz regelt.
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- § 5 Satz 1: Einfügung des Wortes 'zu erheben,' nach dem Wort 'unbefugt'.
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- § 6 Abs. 2: Mehrere Änderungen in den Sätzen 1, 2 und 3, um die Formulierung zu aktualisieren.
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- § 6a: Einfügung des neuen § 6a, der die automatisierte Einzelentscheidung regelt.
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- § 6b: Einfügung des neuen § 6b, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen regelt.
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- § 6c: Einfügung des neuen § 6c, der mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien regelt.
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- § 7: Neufassung des § 7, der die Schadensersatzpflicht regelt.
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- § 8: Neufassung des § 8, der die Schadensersatzpflicht bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen regelt.
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- § 9 Satz 1: Ersatz des Wortes 'verarbeiten' durch 'erheben, verarbeiten oder nutzen'.
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- § 9a: Einfügung des neuen § 9a, der das Datenschutzaudit regelt.
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- § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Ersatz des Wortes 'Datenempfänger' durch 'Dritte, an die übermittelt wird'.
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- § 33 Abs. 1: Einführung eines neuen Satzes 3, der die Unterrichtung über Kategorien von Empfängern regelt.
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- § 33 Abs. 2: Einführung neuer Nummern 4 und 5, Änderung der bestehenden Nummern und Streichung von Nummer 5.
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- § 34 Abs. 1: Einführung neuer Nummer 2, Änderung und Streichung von bestehenden Nummern.
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- § 34 Abs. 2: Änderung der Wörter in Satz 1 und 2, Streichung von Satz 3.
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- § 34 Abs. 4: Änderung der Angabe 'Nr. 2 bis 6' in 'Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7'.
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- § 35 Abs. 2 Satz 2: Neufassung von Nummer 2 und 4.
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- § 35 Abs. 3 Nr. 1: Streichung der Angabe 'oder 4'.
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- § 35 Abs. 5: Einführung eines neuen Absatzes 5, der die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten regelt.
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- § 35 Abs. 7: Streichung des Wortes 'regelmäßigen' und Änderung der Wörter 'zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen erforderlich ist' in 'keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen'.
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- § 35 Abs. 8 Nr. 1: Ersetzen des Wortes 'speichernden' durch 'verantwortlichen'.
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- § 36: Satz 1 wird aufgehoben.
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- § 37: Satz 1 wird aufgehoben.
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- § 38 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Aufgaben der Aufsichtsbehörde regelt.
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- § 38 Abs. 2: Streichung von Satz 1, Neufassung des neuen Satzes 1, Einführung eines neuen Satzes 3.
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- § 38 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'Prüfung' durch 'Kontrolle'.
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- § 38 Abs. 4: Ersetzen der Wörter 'Überprüfung oder Überwachung' durch 'Kontrolle', Änderung der Angabe '§ 37 Abs. 2' in '§ 4g Abs. 2 Satz 1'.
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- § 38 Abs. 5 Satz 1: Ersetzen der Wörter 'Verarbeitung oder Nutzung' durch 'automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten oder die Verarbeitung' und Einfügen des Wortes 'nicht automatisierten' vor 'Dateien'.
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- § 38 Abs. 6: Ersetzen des Wortes 'Überwachung' durch 'Kontrolle'.
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- § 38a: Einführung eines neuen § 38a, der Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen regelt.
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- § 39 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'speichernden' durch 'verantwortlichen'.
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- § 40 Abs. 2: Satz 1 wird aufgehoben.
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- § 41: Einfügen des Wortes 'Erhebung,' in die Überschrift und Absatz 1, Neufassung von Absatz 1, Einfügen des Wortes 'Erhebung,' in Absatz 2, Neufassung von Absatz 3 Satz 2, Ersetzen der Angabe '§§ 5 und 9' durch '§§ 5, 7, 9 und 38a' in Absatz 4 Satz 1.
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- § 42 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Anwendung von §§ 4f und 4g regelt.
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- § 43: Neufassung des § 43, der Bußgeldvorschriften regelt.
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- § 44: Neufassung des § 44, der Strafvorschriften regelt.
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- Sechster Abschnitt: Einführung einer neuen Überschrift 'Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften'.
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- §§ 45 und 46: Einführung neuer §§ 45 und 46 nach der Überschrift 'Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften'.
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- § 23 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Anwendung bei Steuerstraftaten und vorsätzlichen Falschaussagen
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- § 23 Abs. 6 Satz 3: Bestimmung, dass § 28 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes unberührt bleibt
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- § 23 Abs. 8: Neuer Absatz zur Anwendung bei Kontrolle der Datenschutzvorschriften in den Ländern
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- § 24 Abs. 1 Satz 2: Satz zur Kontrolle des Bundesbeauftragten gestrichen
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- § 24 Abs. 2: Erweiterung der Kontrolle des Bundesbeauftragten auf bestimmte personenbezogene Daten
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- § 24 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1: Wörter 'und Akten' gestrichen
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- § 26 Überschrift: Semikolon und Wort 'Dateienregister' gestrichen
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- § 26 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit
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- § 26 Abs. 4: Neuer Satz zur Anwendung von § 38 Abs. 1 Satz 3 und 4
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- § 26 Abs. 5: Absatz gestrichen
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- § 27 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Anwendung auf Datenverarbeitungsanlagen und nicht automatisierte Dateien
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- § 27 Abs. 1 Satz 2: Neuer Satz zur Ausnahmeregelung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten
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- § 27 Abs. 2: Erweiterung der Anwendung auf Daten außerhalb von nicht automatisierten Dateien
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- § 28 Überschrift: Erhebung und Verarbeitung von Daten in der Überschrift
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- § 28 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Erhebung und Verarbeitung von Daten
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- § 28 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Festlegung der Zwecke
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- § 28 Abs. 2: Neuer Absatz zur Übermittlung und Nutzung für einen anderen Zweck
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- § 28 Abs. 3: Neue Formulierung zur Übermittlung und Nutzung für einen anderen Zweck
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- § 28 Abs. 4: Neue Formulierung zur Information des Betroffenen
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- § 28 Abs. 5: Neue Formulierung zur Übermittlung und Nutzung durch Dritte
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- § 28 Abs. 6: Neuer Absatz zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten
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- § 28 Abs. 7: Neuer Absatz zur Erhebung von besonderen Arten personenbezogener Daten für Gesundheitszwecke
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- § 28 Abs. 8: Neuer Absatz zur Übermittlung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten für einen anderen Zweck
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- § 28 Abs. 9: Neuer Absatz zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten von Organisationen
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- § 29 Überschrift: Erhebung und Speicherung von Daten in der Überschrift
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- § 29 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Erhebung und Übermittlung von Daten
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- § 29 Abs. 2: Neue Formulierung zur Übermittlung von Daten
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- § 29 Abs. 3: Neuer Absatz zur Aufnahme personenbezogener Daten in Verzeichnisse
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- § 29 Abs. 4: Neue Formulierung zur Anwendung von § 28 Abs. 6 bis 9
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- § 29 Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung von § 28 Abs. 6 bis 9
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- § 30 Überschrift: Erhebung und Speicherung von Daten in der Überschrift
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- § 30 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Erhebung und Speicherung von Daten
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- § 30 Abs. 2 Nr. 2: Neue Formulierung zur Speicherung von Daten
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- § 30 Abs. 4: Neue Formulierung zur Anwendung von § 29
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- § 30 Abs. 5: Neuer Absatz zur Anwendung von § 28 Abs. 6 bis 9
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- § 32: Absatz gestrichen
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- § 33 Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung zur Benachrichtigung des Betroffenen
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- § 33 Abs. 1 Satz 2: Neue Formulierung zur Benachrichtigung des Betroffenen bei Übermittlung
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- § 4 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'der' durch 'das', 'Landesminister' durch 'Landesministerium', 'haben' durch 'hat' und streicht 'oder deren Vertreter'
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- § 4 Abs. 4 Satz 1: Ersetzt 'Empfänger' durch 'Dritte, an den übermittelt wird'
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- § 4 Abs. 5: Neue Fassung für den Abruf allgemein zugänglicher Daten
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- § 11 Überschrift: Einfügt 'Erhebung,' vor 'Verarbeitung'
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- § 11 Abs. 1 Satz 1: Einfügt 'erhoben,' vor 'verarbeitet'
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- § 11 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'bis 8' durch ', 7 und 8'
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- § 11 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Datenverarbeitung' durch 'Datenerhebung, -verarbeitung'
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- § 11 Abs. 2: Fügt neuen Satz hinzu: 'Der Auftraggeber hat sich von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.'
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- § 11 Abs. 3 Satz 1: Einfügt 'erheben,' vor 'verarbeiten'
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- § 11 Abs. 4 Nr. 2: Einfügt 'erheben,' vor 'verarbeiten' und ersetzt '32, 36 bis' durch '4f, 4g und'
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- § 11 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren
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- § 12 Abs. 2: Ersetzt '17, 19 und' durch '16, 19 bis'
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- § 12 Abs. 4: Neue Fassung für personenbezogene Daten in dienst- oder arbeitsrechtlichen Rechtsverhältnissen
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- § 13 Abs. 1: Ersetzt 'erhebenden Stellen' durch 'verantwortlichen Stelle'
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- § 13 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a für Erhebung bei nicht öffentlichen Stellen
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- § 13 Abs. 2: Neue Fassung für Erhebung besonderer Arten personenbezogener Daten
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- § 13 Abs. 3 und 4: Streichung der Absätze 3 und 4
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- § 14 Abs. 1: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortlichen'
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- § 14 Abs. 2 Nr. 5: Ersetzt 'aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können' durch 'allgemein zugänglich sind' und 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 14 Abs. 2 Nr. 6: Streicht 'sonst unmittelbar drohenden' und fügt 'oder zur Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls' hinzu
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- § 14 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 14 Abs. 5 und 6: Neue Absätze 5 und 6 für Zweckänderung und Nutzung besonderer Arten personenbezogener Daten
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- § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 und 3: Ersetzt 'Empfängers' durch 'Dritten, an den die Daten übermittelt werden,'
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- § 15 Abs. 3: Ersetzt 'Empfänger darf die übermittelten Daten' durch 'Dritte, an den die Daten übermittelt werden, darf diese'
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- § 15 Abs. 4: Ersetzt 'dem Empfänger' durch 'diesen'
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- § 15 Abs. 5: Streicht 'in Akten'
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- § 16 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzt 'Empfänger' durch 'Dritte, an den die Daten übermittelt werden,'
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- § 16 Abs. 4: Ersetzt 'Empfänger darf die übermittelten Daten' durch 'Dritte, an den die Daten übermittelt werden, darf diese' und 'den Empfänger' durch 'ihn'
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- § 17: Streichung des § 17
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- § 18 Abs. 2: Neue Fassung für das Verzeichnis der eingesetzten Datenverarbeitungsanlagen
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- § 18 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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- § 19 Abs. 1: Ersetzt 'oder Empfänger' und 'und' durch nichts, fügt 'die' vor 'Herkunft' ein und fügt neue Nummer 2 hinzu
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- § 19 Abs. 1 Satz 3: Ersetzt 'in Akten' durch 'weder automatisiert noch in nicht automatisierten Dateien'
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- § 19 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 19 Abs. 2: Fügt Halbsatz hinzu: 'und eine Auskunftserteilung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde'
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- § 19 Abs. 3: Ersetzt 'Bundesministers' durch 'Bundesministeriums'
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- § 19 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 2: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 19a: Neuer § 19a für Benachrichtigung
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- § 20 Überschrift: Fügt Semikolon und 'Widerspruchsrecht' hinzu
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- § 20 Abs. 1 Satz 2: Ersetzt 'in Akten' durch 'die weder automatisiert verarbeitet noch in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind,' und 'der Akte zu vermerken oder auf sonstige' durch 'geeigneter'
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- § 20 Abs. 2: Ersetzt 'in Dateien' durch 'die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind,' und 'speichernden' durch 'verantwortliche'
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- § 20 Abs. 4: Ersetzt 'in Dateien' durch 'die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind,'
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- § 20 Abs. 5: Neuer Absatz 5 für Widerspruch gegen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
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- § 20 Abs. 6: Ersetzt 'in Akten' durch 'die weder automatisiert verarbeitet noch in einer nicht automatisierten Datei gespeichert sind,'
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- § 20 Abs. 7 Nr. 1: Ersetzt 'speichernden' durch 'verantwortlichen'
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- § 20 Abs. 8: Streicht 'regelmäßigen' und ersetzt 'werden, wenn dies zur Wahrung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen erforderlich ist' durch 'wurden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen'
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- § 22 Abs. 2: Ersetzt 'Beauftragte' durch 'Bundesbeauftragte'
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- § 22 Abs. 5 Satz 1: Ersetzt 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'Bundesministers' durch 'Bundesministeriums'
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- § 23 Abs. 3 Satz 1 und 2: Ersetzt 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium' und 'Bundesministers' durch 'Bundesministeriums'
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- § 23 Abs. 5: Fügt neue Sätze hinzu: 'Für den Bundesbeauftragten und seine Mitarbeiter gelten die §§ 93, 97, 105 Abs. 1, § 111 Abs. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 1 sowie § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung nicht. Satz 5 findet keine Anwendung.'
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- § 43 Abs. 3: Die Beträge 'fünfzigtausend Deutsche Mark' und 'fünfhunderttausend Deutsche Mark' werden durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' und 'zweihundertfünfzigtausend Euro' ersetzt.
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# § 43
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-05-22 — Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 904
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 43: Neufassung des § 43, der Bußgeldvorschriften regelt.
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||||
§ 43 Abs. 3: Die Beträge 'fünfzigtausend Deutsche Mark' und 'fünfhunderttausend Deutsche Mark' werden durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' und 'zweihundertfünfzigtausend Euro' ersetzt.
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# BEAMTVG — 2001-07-12
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# BEAMTVG — 2001-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1510
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- **Inkrafttreten:** 2001-07-13 (Artikel 9 Nr. 2); 2002-01-02 (Artikel 15); 2002-01-01 (Rest des Gesetzes)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/34#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ordnet das Bundesdisziplinarrecht neu und tritt größtenteils am 1. Januar 2002 in Kraft.
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'eine Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, die nur im förmlichen Disziplinarverfahren verhängt werden kann' durch 'mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte'
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- § 48 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der nun Vorschriften für den Fall schreibt, dass ein Verfahren zum Verlust der Beamtenrechte schwebt oder Disziplinarklage erhoben wurde
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- § 14a Abs. 1 Nr. 4: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Die Angabe 'einhundertfünfzigtausend Deutsche Mark' wird durch '76 700 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 2 Nr. 1: Die Angabe 'fünfundsiebzigtausend Deutsche Mark' wird durch '38 350 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 2 Nr. 2: Die Angabe 'siebenunddreißigtausendfünfhundert Deutsche Mark' wird durch '19 175 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 2 Nr. 3: Die Angabe 'achtzehntausendsiebenhundertundfünfzig Deutsche Mark' wird durch '9 587 Euro' ersetzt.
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- § 48 Abs. 1 Satz 1: Die Angabe 'achttausend Deutsche Mark' wird durch '4 091 Euro' ersetzt.
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- § 49 Abs. 8: Die Angabe 'fünf Deutsche Mark' wird durch 'fünf Euro' ersetzt.
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||||
- § 52 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe 'fünf Deutsche Mark' wird durch 'fünf Euro' ersetzt.
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- § 53 Abs. 2 Nr. 3: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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- **2001-04-27** · BGBl. 2001 I S. 618 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2000 - BBVAnpG 2000)
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- **2001-06-22** · BGBl. 2001 I S. 1046 — Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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- **2001-07-12** · BGBl. 2001 I S. 1510 — Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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@@ -1,4 +1,11 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Wörter 'eine Disziplinarmaßnahme zur Folge hätte, die nur im förmlichen Disziplinarverfahren verhängt werden kann' durch 'mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte'
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||||
- § 48 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der nun Vorschriften für den Fall schreibt, dass ein Verfahren zum Verlust der Beamtenrechte schwebt oder Disziplinarklage erhoben wurde
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- § 14a Abs. 1 Nr. 4: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Die Angabe 'einhundertfünfzigtausend Deutsche Mark' wird durch '76 700 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 2 Nr. 1: Die Angabe 'fünfundsiebzigtausend Deutsche Mark' wird durch '38 350 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 2 Nr. 2: Die Angabe 'siebenunddreißigtausendfünfhundert Deutsche Mark' wird durch '19 175 Euro' ersetzt.
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- § 43 Abs. 2 Nr. 3: Die Angabe 'achtzehntausendsiebenhundertundfünfzig Deutsche Mark' wird durch '9 587 Euro' ersetzt.
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- § 48 Abs. 1 Satz 1: Die Angabe 'achttausend Deutsche Mark' wird durch '4 091 Euro' ersetzt.
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||||
- § 49 Abs. 8: Die Angabe 'fünf Deutsche Mark' wird durch 'fünf Euro' ersetzt.
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||||
- § 52 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe 'fünf Deutsche Mark' wird durch 'fünf Euro' ersetzt.
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||||
- § 53 Abs. 2 Nr. 3: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 14a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2000-07-31 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und des Versorgungsausgleichs sowie der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung bei Klagen aus den vorgenannten Bereichen (BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung - ZustAO Vers)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1213
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
§ 14a Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Satz 2: Anordnung von amtsärztlichen Untersuchungen in bestimmten Fällen
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§ 14a Abs. 1 Nr. 4: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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# § 43
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1999-03-22 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 1 Abs. 1 der Frischzellen-Verordnung)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 700
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 43 Abs. 5: Neufassung des § 43 Abs. 5 zur Regelung der einmaligen Unfallentschädigung bei Unfällen infolge von Kriegshandlungen, kriegerischen Ereignissen, Aufruhr, Unruhen oder Naturkatastrophen
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§ 43 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2: Die Angabe 'einhundertfünfzigtausend Deutsche Mark' wird durch '76 700 Euro' ersetzt.
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§ 43 Abs. 2 Nr. 1: Die Angabe 'fünfundsiebzigtausend Deutsche Mark' wird durch '38 350 Euro' ersetzt.
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§ 43 Abs. 2 Nr. 2: Die Angabe 'siebenunddreißigtausendfünfhundert Deutsche Mark' wird durch '19 175 Euro' ersetzt.
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§ 43 Abs. 2 Nr. 3: Die Angabe 'achtzehntausendsiebenhundertundfünfzig Deutsche Mark' wird durch '9 587 Euro' ersetzt.
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# § 48
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-07-12 — Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 1510
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
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||||
§ 48 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der nun Vorschriften für den Fall schreibt, dass ein Verfahren zum Verlust der Beamtenrechte schwebt oder Disziplinarklage erhoben wurde
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§ 48 Abs. 1 Satz 1: Die Angabe 'achttausend Deutsche Mark' wird durch '4 091 Euro' ersetzt.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 49
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2000-07-31 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und des Versorgungsausgleichs sowie der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung bei Klagen aus den vorgenannten Bereichen (BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung - ZustAO Vers)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1213
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
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||||
§ 49 Abs. 2 Satz 2: Vorwegentscheidungen über die Berücksichtigung von Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten
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§ 49 Abs. 6: Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
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||||
§ 49 Abs. 8: Die Angabe 'fünf Deutsche Mark' wird durch 'fünf Euro' ersetzt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 52
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2000-07-31 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und des Versorgungsausgleichs sowie der Entscheidung über Widersprüche und der Vertretung bei Klagen aus den vorgenannten Bereichen (BMF-Zuständigkeitsanordnung - Versorgung - ZustAO Vers)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1213
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
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||||
§ 52 Abs. 2 Satz 3: Absehen von der Rückforderung von Versorgungsbezügen aus Billigkeitsgründen
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||||
§ 52 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe 'fünf Deutsche Mark' wird durch 'fünf Euro' ersetzt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 53
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2000-12-23 — Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1786
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
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§ 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3: Ergänzung der Formulierung
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||||
§ 53 Abs. 2 Nr. 3: Die Angabe '630 Deutsche Mark' wird durch '325 Euro' ersetzt.
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@@ -1,15 +1,15 @@
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# BLG — 1989-06-21
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# BLG — 2001-12-07
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||||
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||||
- **Titel:** Verordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz (Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung - ABV)
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||||
- **Typ:** Verordnung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 1088
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||||
- **Inkrafttreten:** 1989-07-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/27#page=8
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Zuständigkeiten von Anforderungsbehörden und Bedarfsträgern im Rahmen des Bundesleistungsgesetzes. Sie definiert, welche Behörden für die Inanspruchnahme von verschiedenen Vermögensgütern und Leistungen zuständig sind.
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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||||
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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||||
- § 84 Abs. 3: Die Angabe 'fünfzigtausend Deutsche Mark' wird durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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@@ -9,3 +9,4 @@
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- **1961-10-02** · BGBl. 1961 I S. 1786 — Rechtsverordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz
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||||
- **1961-11-11** · BGBl. 1961 I S. 1920 — Berichtigung des Bundesleistungsgesetzes in der Fassung vom 27. September 1961
|
||||
- **1989-06-21** · BGBl. 1989 I S. 1088 — Verordnung über Anforderungsbehörden und Bedarfsträger nach dem Bundesleistungsgesetz (Anforderungsbehörden- und Bedarfsträgerverordnung - ABV)
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
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@@ -1,2 +1,3 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
- § 84 Abs. 3: Die Angabe 'fünfzigtausend Deutsche Mark' wird durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' ersetzt.
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||||
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||||
7
blg/§84.md
Normal file
7
blg/§84.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 84
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 84 Abs. 3: Die Angabe 'fünfzigtausend Deutsche Mark' wird durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' ersetzt.
|
||||
@@ -1,15 +1,19 @@
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||||
# BNV — 1998-03-19
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# BNV — 2001-12-07
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||||
- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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||||
- **Typ:** Sonstige
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 494
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||||
- **Inkrafttreten:** 1998-03-20; 1997-08-01 (Abschnitt II Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und Abs. 2)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=34
|
||||
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesministerium für Verkehr Befugnisse und Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen des Beamtenrechts auf verschiedene Behörden. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
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||||
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||||
- § 9 Abs. 1: Befugnis zur Genehmigung für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
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||||
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '200 Deutsche Mark' wird durch '100 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Neue Tabelle für Vergütungen in Euro eingeführt.
|
||||
- § 8 Satz 1: Die Angabe '1 000 DM' wird durch '500 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Die Angabe '200 Deutsche Mark' wird durch '100 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe '200 000 DM' wird durch '100 000 Euro' ersetzt.
|
||||
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||||
## Wortlaut
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@@ -10,3 +10,4 @@
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- **1987-11-20** · BGBl. 1987 I S. 2373 — Verordnung zur Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
|
||||
- **1987-11-20** · BGBl. 1987 I S. 2376 — Neufassung der Bundesnebentätigkeitsverordnung
|
||||
- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 494 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
|
||||
@@ -1,3 +1,7 @@
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||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 9 Abs. 1: Befugnis zur Genehmigung für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
|
||||
- § 5 Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '200 Deutsche Mark' wird durch '100 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Neue Tabelle für Vergütungen in Euro eingeführt.
|
||||
- § 8 Satz 1: Die Angabe '1 000 DM' wird durch '500 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Die Angabe '200 Deutsche Mark' wird durch '100 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 12 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe '200 000 DM' wird durch '100 000 Euro' ersetzt.
|
||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-08-31 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 2115
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 10: Streichung des § 10
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||||
§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Die Angabe '200 Deutsche Mark' wird durch '100 Euro' ersetzt.
|
||||
|
||||
7
bnv/§12.md
Normal file
7
bnv/§12.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 12
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 12 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe '200 000 DM' wird durch '100 000 Euro' ersetzt.
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1987-11-20 — Verordnung zur Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 2373
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 5: Mehrere Änderungen an der Struktur und Inhalt des Paragraphen
|
||||
§ 5 Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '200 Deutsche Mark' wird durch '100 Euro' ersetzt.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 6
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1987-11-20 — Verordnung zur Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 2373
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 6: Mehrere Änderungen an der Struktur und Inhalt des Paragraphen
|
||||
§ 6 Abs. 2 Satz 1: Neue Tabelle für Vergütungen in Euro eingeführt.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 8
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1987-11-20 — Verordnung zur Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung und der Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 2373
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 8: Einführung einer neuen Überschrift
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||||
§ 8 Satz 1: Die Angabe '1 000 DM' wird durch '500 Euro' ersetzt.
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||||
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||||
@@ -1,15 +1,16 @@
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||||
# BSI-KOSTV — 1992-11-10
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||||
# BSI-KOSTV — 2001-12-07
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||||
- **Titel:** Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Kostenverordnung - BSI-KostV)
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||||
- **Typ:** Verordnung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1838
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||||
- **Inkrafttreten:** 1992-11-11
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/51#page=2
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||||
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
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||||
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||||
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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||||
- § 4 Satz 1: Die Angabe '100 Deutsche Mark' wird durch '50 Euro' ersetzt.
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||||
- Anlage zu § 2 Abs. 1: Das Kostenverzeichnis wird neu gefasst, wobei die Gebühren in Euro angegeben werden.
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||||
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## Wortlaut
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@@ -1,3 +1,4 @@
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# Verlauf
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- **1992-11-10** · BGBl. 1992 I S. 1838 — Kostenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Kostenverordnung - BSI-KostV)
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
|
||||
@@ -1,2 +1,4 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
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||||
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||||
- § 4 Satz 1: Die Angabe '100 Deutsche Mark' wird durch '50 Euro' ersetzt.
|
||||
- Anlage zu § 2 Abs. 1: Das Kostenverzeichnis wird neu gefasst, wobei die Gebühren in Euro angegeben werden.
|
||||
|
||||
7
bsi-kostv/§2.md
Normal file
7
bsi-kostv/§2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 2
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
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||||
Anlage zu § 2 Abs. 1: Das Kostenverzeichnis wird neu gefasst, wobei die Gebühren in Euro angegeben werden.
|
||||
7
bsi-kostv/§4.md
Normal file
7
bsi-kostv/§4.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 4
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
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||||
§ 4 Satz 1: Die Angabe '100 Deutsche Mark' wird durch '50 Euro' ersetzt.
|
||||
@@ -1,15 +1,15 @@
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||||
# BWAHLG — 2001-05-04
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||||
# BWAHLG — 2001-12-07
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- **Titel:** Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 701
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||||
- **Inkrafttreten:** 2001-05-05
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/19#page=5
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, insbesondere die Abgrenzung und Beschreibung von Wahlkreisen, und ermächtigt das Bundesministerium des Innern, diese auf Grund kommunaler Gebiets- oder Namensänderungen neu zu beschreiben.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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||||
- Anlage zu § 2 Abs. 2: Die in der Anlage aufgeführten Wahlkreise erhalten die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.
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||||
- § 49a Abs. 2: Die Angaben 'tausend Deutsche Mark' und 'hunderttausend Deutsche Mark' werden durch 'fünfhundert Euro' und 'fünfzigtausend Euro' ersetzt.
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||||
## Wortlaut
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@@ -55,3 +55,4 @@
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||||
- **1999-05-31** · BGBl. 1999 I S. 1023 — Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
|
||||
- **2001-05-04** · BGBl. 2001 I S. 698 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
|
||||
- **2001-05-04** · BGBl. 2001 I S. 701 — Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
|
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@@ -1,3 +1,3 @@
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||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Anlage zu § 2 Abs. 2: Die in der Anlage aufgeführten Wahlkreise erhalten die daraus ersichtliche Abgrenzung und Beschreibung.
|
||||
- § 49a Abs. 2: Die Angaben 'tausend Deutsche Mark' und 'hunderttausend Deutsche Mark' werden durch 'fünfhundert Euro' und 'fünfzigtausend Euro' ersetzt.
|
||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 49a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1972-07-06 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1061
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 49a: Aufhebung des § 49a.
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||||
§ 49a Abs. 2: Die Angaben 'tausend Deutsche Mark' und 'hunderttausend Deutsche Mark' werden durch 'fünfhundert Euro' und 'fünfzigtausend Euro' ersetzt.
|
||||
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||||
@@ -1,16 +1,15 @@
|
||||
# BWO_1985 — 2000-08-31
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||||
# BWO_1985 — 2001-12-07
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|
||||
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung und der Bundeswahlordnung
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 1338
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2000-09-01 (Tag nach der Verkündung)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/40#page=38
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Europawahlordnung und die Bundeswahlordnung, insbesondere durch die Einführung von § 17b zur automatischen Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis und die Möglichkeit, diese Eintragung zu widerrufen.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
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||||
- § 74 Abs. 2: Absatz aufgehoben
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||||
- Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5): Streichung von Text
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||||
- § 10 Abs. 2: Die Angabe '30 DM' wird durch '16 Euro' ersetzt.
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|
||||
## Wortlaut
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||||
|
||||
|
||||
@@ -31,3 +31,4 @@
|
||||
- **1998-08-28** · BGBl. 1998 I S. 2430 — Gesetz zur Aussetzung der Vorschriften über die repräsentative Wahlstatistik für die Wahl zum 14. Deutschen Bundestag
|
||||
- **1999-05-31** · BGBl. 1999 I S. 1023 — Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
|
||||
- **2000-08-31** · BGBl. 2000 I S. 1338 — Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung und der Bundeswahlordnung
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
|
||||
@@ -1,4 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
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||||
- § 74 Abs. 2: Absatz aufgehoben
|
||||
- Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5): Streichung von Text
|
||||
- § 10 Abs. 2: Die Angabe '30 DM' wird durch '16 Euro' ersetzt.
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 10
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1990-01-04 — Neufassung der Bundeswahlordnung
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1
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||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
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||||
§ 10: Regelungen zum Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
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||||
§ 10 Abs. 2: Die Angabe '30 DM' wird durch '16 Euro' ersetzt.
|
||||
|
||||
17
elternzeitverordnung/FASSUNG.md
Normal file
17
elternzeitverordnung/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# ELTERNZEITVERORDNUNG — 2001-12-07
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
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||||
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||||
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '60 Deutsche Mark' wird durch '31 Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
elternzeitverordnung/HINWEIS.md
Normal file
15
elternzeitverordnung/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
elternzeitverordnung/HISTORY.md
Normal file
3
elternzeitverordnung/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
3
elternzeitverordnung/STELLEN.md
Normal file
3
elternzeitverordnung/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '60 Deutsche Mark' wird durch '31 Euro' ersetzt.
|
||||
7
elternzeitverordnung/§5.md
Normal file
7
elternzeitverordnung/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '60 Deutsche Mark' wird durch '31 Euro' ersetzt.
|
||||
@@ -1,28 +1,15 @@
|
||||
# EUWO_1988 — 2000-08-31
|
||||
# EUWO_1988 — 2001-12-07
|
||||
|
||||
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung und der Bundeswahlordnung
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 1338
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2000-09-01 (Tag nach der Verkündung)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/40#page=38
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Europawahlordnung und die Bundeswahlordnung, insbesondere durch die Einführung von § 17b zur automatischen Eintragung von wahlberechtigten Unionsbürgern in das Wählerverzeichnis und die Möglichkeit, diese Eintragung zu widerrufen.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 17a Abs. 1: Einfügung von Zusatztext
|
||||
- § 17a Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von Frist
|
||||
- § 17a Abs. 5a: Neuer Absatz
|
||||
- § 17b: Neuer Paragraph
|
||||
- § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung
|
||||
- § 22 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von § 17b
|
||||
- § 67 Abs. 2: Absatz aufgehoben
|
||||
- § 81 Abs. 3: Einfügung von Nummer 2c
|
||||
- § 87 Abs. 1: Neue Sätze angefügt
|
||||
- Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Einfügung und Ersetzung von Text
|
||||
- Anlage 2C (zu § 17b Abs. 2): Neue Anlage
|
||||
- Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3): Erfassung von Voraussetzungen und Fristen
|
||||
- Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1): Einfügung von § 17b
|
||||
- Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5): Streichung von Text
|
||||
- § 10 Abs. 2: Die Angabe '30 DM' wird durch '16 Euro' ersetzt.
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -14,3 +14,4 @@
|
||||
- **1999-04-23** · BGBl. 1999 I S. 749 — Verordnung zur Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung und der Europawahlordnung
|
||||
- **1999-05-31** · BGBl. 1999 I S. 1023 — Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
|
||||
- **2000-08-31** · BGBl. 2000 I S. 1338 — Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung und der Bundeswahlordnung
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
|
||||
@@ -1,16 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 17a Abs. 1: Einfügung von Zusatztext
|
||||
- § 17a Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von Frist
|
||||
- § 17a Abs. 5a: Neuer Absatz
|
||||
- § 17b: Neuer Paragraph
|
||||
- § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Neue Formulierung
|
||||
- § 22 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von § 17b
|
||||
- § 67 Abs. 2: Absatz aufgehoben
|
||||
- § 81 Abs. 3: Einfügung von Nummer 2c
|
||||
- § 87 Abs. 1: Neue Sätze angefügt
|
||||
- Anlage 2A (zu § 17a Abs. 2): Einfügung und Ersetzung von Text
|
||||
- Anlage 2C (zu § 17b Abs. 2): Neue Anlage
|
||||
- Anlage 6A (zu § 19 Abs. 3): Erfassung von Voraussetzungen und Fristen
|
||||
- Anlage 7 (zu § 23 Abs. 1): Einfügung von § 17b
|
||||
- Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5): Streichung von Text
|
||||
- § 10 Abs. 2: Die Angabe '30 DM' wird durch '16 Euro' ersetzt.
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 10
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1989-03-07 — Erste Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 340
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 2: Der Betrag „20,- DM
|
||||
§ 10 Abs. 2: Die Angabe '30 DM' wird durch '16 Euro' ersetzt.
|
||||
|
||||
17
famnam_ndgdv_1/FASSUNG.md
Normal file
17
famnam_ndgdv_1/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# FAMNAM_NDGDV_1 — 2001-12-07
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
|
||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Die Angaben zu den Beträgen werden von DM in Euro umgestellt.
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||||
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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||||
15
famnam_ndgdv_1/HINWEIS.md
Normal file
15
famnam_ndgdv_1/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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||||
3
famnam_ndgdv_1/HISTORY.md
Normal file
3
famnam_ndgdv_1/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
3
famnam_ndgdv_1/STELLEN.md
Normal file
3
famnam_ndgdv_1/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 1 Satz 1: Die Angaben zu den Beträgen werden von DM in Euro umgestellt.
|
||||
7
famnam_ndgdv_1/§3.md
Normal file
7
famnam_ndgdv_1/§3.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 3
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
|
||||
|
||||
§ 3 Abs. 1 Satz 1: Die Angaben zu den Beträgen werden von DM in Euro umgestellt.
|
||||
@@ -1,15 +1,20 @@
|
||||
# GESETZ-ZU-DEM-SCHENGENER-ÜBEREINKOMMEN-VOM-19-JUNI-1990 — 1997-07-04
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||||
# GESETZ-ZU-DEM-SCHENGENER-ÜBEREINKOMMEN-VOM-19-JUNI-1990 — 2001-12-07
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||||
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||||
- **Titel:** Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 1606
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||||
- **Inkrafttreten:** 1997-07-05
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/45#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz fügt dem Schengener Übereinkommen einen neuen Artikel hinzu, der Gebühren für Schengen-Visa regelt und die Bundesregierung ermächtigt, die Gebühren durch Rechtsverordnung festzulegen.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Artikel 6a: Einführung von Gebühren für die Erteilung von Schengen-Visa, mit Festlegung der Gebührensätze und Möglichkeit der Gebührenbefreiung oder -ermäßigung.
|
||||
- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe a: Die Angabe '40 Deutsche Mark' wird durch '25 Euro' ersetzt.
|
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b: Die Angabe '90 Deutsche Mark' wird durch '50 Euro' ersetzt.
|
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c: Die Angabe '150 Deutsche Mark' wird durch '80 Euro' ersetzt.
|
||||
- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe d: Die Angabe '400 Deutsche Mark' wird durch '210 Euro' ersetzt.
|
||||
- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe e: Die Angaben '90 Deutsche Mark' und '10 Deutsche Mark' werden durch '50 Euro' und '6 Euro' ersetzt.
|
||||
- Art. 6a Abs. 3 Satz 2: Die Angabe '40 Deutsche Mark' wird durch '25 Euro' ersetzt.
|
||||
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## Wortlaut
|
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@@ -1,3 +1,4 @@
|
||||
# Verlauf
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- **1997-07-04** · BGBl. 1997 I S. 1606 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Schengener Übereinkommen vom 19. Juni 1990 betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- Artikel 6a: Einführung von Gebühren für die Erteilung von Schengen-Visa, mit Festlegung der Gebührensätze und Möglichkeit der Gebührenbefreiung oder -ermäßigung.
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe a: Die Angabe '40 Deutsche Mark' wird durch '25 Euro' ersetzt.
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b: Die Angabe '90 Deutsche Mark' wird durch '50 Euro' ersetzt.
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe c: Die Angabe '150 Deutsche Mark' wird durch '80 Euro' ersetzt.
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe d: Die Angabe '400 Deutsche Mark' wird durch '210 Euro' ersetzt.
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 1 Buchstabe e: Die Angaben '90 Deutsche Mark' und '10 Deutsche Mark' werden durch '50 Euro' und '6 Euro' ersetzt.
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- Art. 6a Abs. 3 Satz 2: Die Angabe '40 Deutsche Mark' wird durch '25 Euro' ersetzt.
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# GWG_2017 — 2001-11-06
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# GWG_2017 — 2001-12-07
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- **Titel:** Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2785
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- **Inkrafttreten:** 2001-11-07
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/55#page=21
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- **Kurz:** Die Verordnung passt die Bezeichnungen von Bundesministerien in verschiedenen Gesetzen an, um sie mit den aktuellen Organisationsstrukturen zu vereinbaren.
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 4 Abs. 5: Ersetzung von 'Der Bundesminister des Innern' durch 'Das Bundesministerium des Innern'
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- § 5: Ersetzung von 'dem Bundesminister der Finanzen' durch 'dem Bundesministerium der Finanzen'
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- § 6 Satz 2: Ersetzung von 'der Bundesminister des Innern' durch 'das Bundesministerium des Innern' und 'dem Bundesminister für Wirtschaft' durch 'dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie'
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- § 16 Nr. 1: Ersetzung von 'der Bundesminister der Finanzen' durch 'das Bundesministerium der Finanzen'
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- § 2 Abs. 1: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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- § 2 Abs. 2: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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- § 3 Abs. 1: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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- § 4 Abs. 1: Die Angaben '2 000 Deutsche Mark' und '5 000 Deutsche Mark' werden durch '1 000 Euro' und '2 500 Euro' ersetzt.
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- § 5: Der gesamte § 5 wird aufgehoben.
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- § 17 Abs. 3: Die Angaben '200 000 Deutsche Mark' und '100 000 Deutsche Mark' werden durch 'hunderttausend Euro' und 'fünfzigtausend Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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- **1998-05-08** · BGBl. 1998 I S. 845 — Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
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- **2001-11-06** · BGBl. 2001 I S. 2785 — Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 4 Abs. 5: Ersetzung von 'Der Bundesminister des Innern' durch 'Das Bundesministerium des Innern'
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- § 5: Ersetzung von 'dem Bundesminister der Finanzen' durch 'dem Bundesministerium der Finanzen'
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- § 6 Satz 2: Ersetzung von 'der Bundesminister des Innern' durch 'das Bundesministerium des Innern' und 'dem Bundesminister für Wirtschaft' durch 'dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie'
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- § 16 Nr. 1: Ersetzung von 'der Bundesminister der Finanzen' durch 'das Bundesministerium der Finanzen'
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- § 2 Abs. 1: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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- § 2 Abs. 2: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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- § 3 Abs. 1: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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- § 4 Abs. 1: Die Angaben '2 000 Deutsche Mark' und '5 000 Deutsche Mark' werden durch '1 000 Euro' und '2 500 Euro' ersetzt.
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- § 5: Der gesamte § 5 wird aufgehoben.
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- § 17 Abs. 3: Die Angaben '200 000 Deutsche Mark' und '100 000 Deutsche Mark' werden durch 'hunderttausend Euro' und 'fünfzigtausend Euro' ersetzt.
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7
gwg_2017/§17.md
Normal file
7
gwg_2017/§17.md
Normal file
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# § 17
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 17 Abs. 3: Die Angaben '200 000 Deutsche Mark' und '100 000 Deutsche Mark' werden durch 'hunderttausend Euro' und 'fünfzigtausend Euro' ersetzt.
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-05-08 — Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 845
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 Satz 1: Erhöhung des Schwellenbetrags von 20.000 auf 30.000 DM
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§ 2 Abs. 1: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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§ 2 Abs. 2: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-05-08 — Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 845
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 Satz 1: Erhöhung des Schwellenbetrags von 20.000 auf 30.000 DM
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§ 3 Abs. 1: Die Angabe '30 000 Deutsche Mark' wird durch '15 000 Euro' ersetzt.
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-11-06 — Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2785
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 4 Abs. 5: Ersetzung von 'Der Bundesminister des Innern' durch 'Das Bundesministerium des Innern'
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§ 4 Abs. 1: Die Angaben '2 000 Deutsche Mark' und '5 000 Deutsche Mark' werden durch '1 000 Euro' und '2 500 Euro' ersetzt.
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2001-11-06 — Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2785
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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§ 5: Ersetzung von 'dem Bundesminister der Finanzen' durch 'dem Bundesministerium der Finanzen'
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§ 5: Der gesamte § 5 wird aufgehoben.
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# HAUSLG — 1990-07-14
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# HAUSLG — 2001-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1990 I S. 1354
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||||
- **Inkrafttreten:** 1990-07-15 (Verordnungsermächtigungen); 1991-01-01 (Rest des Gesetzes)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/34#page=14
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Neuregelung des Ausländerrechts, insbesondere die Familiennachzugregelungen und die Aufenthaltsvorschriften für Ausländer.
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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||||
- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 1 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
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- § 1 Abs. 3: Neuer Absatz 2 (früher Absatz 3) definiert Personen, die einem heimatlosen Ausländer gleichstehen.
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||||
- § 12: Zwei neue Sätze angefügt, die die Aufenthaltsgenehmigung und die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige regeln.
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||||
- § 21: Neue Vorschriften für die Einbürgerung heimatloser Ausländer, einschließlich Gebühren und Berücksichtigung ihres Schicksals.
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||||
- § 23 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausweisung und Abschiebung heimatloser Ausländer.
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||||
- § 23 Abs. 3: Neuer Satz 2, der § 51 Abs. 4 des Ausländergesetzes entsprechend anwendbar macht.
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- § 21 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '100 Deutsche Mark' wird durch '51 Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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- **1957-08-23** · BGBl. 1957 I S. 1253 — Erste Verordnung zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
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- **1960-12-07** · BGBl. 1960 I S. 871 — Verordnung über die Ausübung des Reisegewerbes durch Ausländer
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- **1990-07-14** · BGBl. 1990 I S. 1354 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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@@ -1,8 +1,3 @@
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 1 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen.
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||||
- § 1 Abs. 3: Neuer Absatz 2 (früher Absatz 3) definiert Personen, die einem heimatlosen Ausländer gleichstehen.
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||||
- § 12: Zwei neue Sätze angefügt, die die Aufenthaltsgenehmigung und die Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige regeln.
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||||
- § 21: Neue Vorschriften für die Einbürgerung heimatloser Ausländer, einschließlich Gebühren und Berücksichtigung ihres Schicksals.
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||||
- § 23 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Ausweisung und Abschiebung heimatloser Ausländer.
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||||
- § 23 Abs. 3: Neuer Satz 2, der § 51 Abs. 4 des Ausländergesetzes entsprechend anwendbar macht.
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||||
- § 21 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '100 Deutsche Mark' wird durch '51 Euro' ersetzt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 21
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1990-07-14 — Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts
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> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1354
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> Station: 2001-12-07 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3306
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||||
§ 21: Neue Vorschriften für die Einbürgerung heimatloser Ausländer, einschließlich Gebühren und Berücksichtigung ihres Schicksals.
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§ 21 Abs. 1 Satz 3: Die Angabe '100 Deutsche Mark' wird durch '51 Euro' ersetzt.
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@@ -1,15 +1,16 @@
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# MUTTERSCHUTZVERORDNUNG — 2001-07-12
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# MUTTERSCHUTZVERORDNUNG — 2001-12-07
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- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 1510
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- **Inkrafttreten:** 2001-07-13 (Artikel 9 Nr. 2); 2002-01-02 (Artikel 15); 2002-01-01 (Rest des Gesetzes)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/34#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ordnet das Bundesdisziplinarrecht neu und tritt größtenteils am 1. Januar 2002 in Kraft.
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- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3306
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- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/64#page=2
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- **Kurz:** Dieses Gesetz führt den Euro in verschiedenen Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts ein.
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## Betroffene Stellen
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- § 10 Abs. 2: Die Wörter 'des förmlichen' werden durch das Wort 'eines' ersetzt.
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- § 4a Abs. 1 Satz 1: Die Angabe '25 DM' wird durch '13 Euro' ersetzt.
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- § 4a Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '400 DM' wird durch '210 Euro' ersetzt.
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## Wortlaut
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- **1997-05-06** · BGBl. 1997 I S. 986 — Neufassung der Mutterschutzverordnung
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- **2000-12-05** · BGBl. 2000 I S. 1638 — Gesetz zur Änderung des Begriffs "Erziehungsurlaub"
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- **2001-07-12** · BGBl. 2001 I S. 1510 — Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
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- **2001-12-07** · BGBl. 2001 I S. 3306 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz)
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@@ -1,3 +1,4 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 10 Abs. 2: Die Wörter 'des förmlichen' werden durch das Wort 'eines' ersetzt.
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- § 4a Abs. 1 Satz 1: Die Angabe '25 DM' wird durch '13 Euro' ersetzt.
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- § 4a Abs. 1 Satz 2: Die Angabe '400 DM' wird durch '210 Euro' ersetzt.
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