BGBl. 1981 I S. 1560 · Bekanntmachung · Berichtigung der Bekanntmachung des Einkommensteuergesetzes

Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1560
Inkrafttreten: 1981-12-17
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1981-12-29

BGBl-Id: bgbl1-1981-58-3
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# ESTG — 1981-12-29
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1523
- **Inkrafttreten:** 1982-01-01; 1982-02-01 (Artikel 8 Abs. 1 Nr. 1, mit Einschränkung); 1982-04-01 (Artikel 8 Abs. 1 Nr. 1, ohne Einschränkung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/58#page=27
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen am Bundesbesoldungsgesetz und anderen Vorschriften durch, insbesondere Kürzungen des Ortszuschlags und des örtlichen Sonderzuschlags für Berlin.
- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1560
- **Inkrafttreten:** 1981-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/58#page=64
- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt die Neufassung des Einkommensteuergesetzes von 1981 durch die Einfügung eines Satzes in § 9 Abs. 1 Nr. 5, der die doppelte Haushaltsführung definiert.
## Betroffene Stellen
- § 38 b: Neue Fassung für die Steuerklasse II, die Arbeitnehmer mit Kindern umfasst.
- § 39 Abs. 3: Das 18. Lebensjahr wird durch das 16. Lebensjahr ersetzt.
- § 39 d Abs. 1: Neue Fassung für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs, einschließlich der Anwendung von § 38 b Nr. 6.
- § 40 a: Neue Fassungen für Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, und neue Absätze 5 und 6 hinzugefügt.
- § 41 Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld einschließt.
- § 41 b: Neue Nummer 4 in Absatz 1 und neue Nummer 5 in Absatz 2 hinzugefügt.
- § 42: Neue Nummer 3 in Absatz 3 und Änderung in Absatz 4 Satz 4.
- § 42 a Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für die Anwendung von § 32 b.
- § 42 b: Satz 3 gestrichen, neue Nummer 4 in Absatz 1, und Änderung in Absatz 4 Satz 1.
- § 46 Abs. 2: Neue Nummer 2a und 2b hinzugefügt, sowie Änderung in Nummer 8 Buchstabe a und Satz 3.
- § 50 Abs. 4: Änderungen in Satz 1 und Satz 3, einschließlich neuen Freibetrags für Arbeitnehmer mit Kindern.
- § 51: Änderungen in Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe q Satz 6 und Absatz 4, einschließlich neuer Nummer 2.
- § 52: Änderungen in Absatz 1, Absätze 5 bis 8 und 10, Absatz 12a gestrichen, Absatz 13, Absatz 15, Absatz 16, Absatz 18, neue Absätze 18a, 25e, 25f, 25g, 25i hinzugefügt.
- § 6 a Abs. 3 letzter Satz: Erhöhung des Prozentsatzes von 5,5 auf 6 vom Hundert
- § 6 b Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'von 80 vom Hundert' und zusätzliche Bedingungen für den Abzug
- § 6 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5: Neufassung der Bedingungen für den Abzug von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 6 b Abs. 1: Einfügung zusätzlicher Sätze zur Abzugsfähigkeit von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 6 b Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes zur Gewinnsteigerung in bestimmten Fällen
- § 6 c Abs. 1 Nr. 2: Einfügung eines Satztes zur Gültigkeit des Zeitraums zwischen Abzug und Zuschlag
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Änderung des maximalen Hundertsatzes für Absetzung für Abnutzung
- § 7 Abs. 5 Satz 1: Neufassung der Absetzungen für Abnutzung bei im Inland belegenen Gebäuden
- § 7 b Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte von 150.000 auf 200.000 und von 200.000 auf 250.000
- § 7 b Abs. 8: Streichung des Absatzes 8
- § 10 Abs. 6 Nr. 2: Einfügung eines Satzes zur Modernisierung der Wohnung durch den Mieter
- § 10 d Sätze 1 bis 3: Neufassung der Sätze zur Abzugsfähigkeit von Verlusten
- § 21 a Überschrift: Neufassung der Überschrift zur Pauschalierung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung
- § 21 a Abs. 1: Einfügung zusätzlicher Sätze zur Anwendung bei Mehrfamilienhäusern
- § 21 a Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder das andere Haus'
- § 21 a Abs. 3 Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder dem anderen Haus'
- § 21 a Abs. 4: Neufassung des Absatzes zur Verwendung des Grundstücks
- § 21 a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anwendung bei Erwerb und Umbau von Gebäuden
- § 22 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Tabelle für den Ertragsanteil bei Beginn der Rente
- § 26 a Abs. 2: Einfügung eines Satzes zur Steuerermäßigung bei erhöhten Absetzungen
- § 32 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Gewährung des Haushaltsfreibetrags
- § 32 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Worte 'des Absatzes 3 Nr. 2' zu 'des Absatzes 3'
- § 32 Abs. 5: Änderung des Alterslimits von 18 auf 16 Jahre
- § 32 Abs. 6 Satz 1: Änderung des Alterslimits von 18 auf 16 Jahre
- § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 a: Neufassung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kindern
- § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 6: Neufassung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von behinderten Kindern
- § 32 Abs. 7: Neufassung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von behinderten Kindern ab 27 Jahren
- § 32 b: Neufassung des Progressionsvorbehalt
- § 33 a Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Berücksichtigung von Ausbildungshilfen
- § 33 a Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Kindern
- § 34 f: Einfügung eines neuen Absatzes zur Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit zwei und mehr Kindern
- § 9 Abs. 1 Nr. 5: Einfügung eines Satzes zur doppelten Haushaltsführung
## Wortlaut

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- **1980-10-24** · BGBl. 1980 I S. 1999 — Ausführungsgesetz zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande - AGGrenzg NL)
- **1981-12-11** · BGBl. 1981 I S. 1249 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **1981-12-29** · BGBl. 1981 I S. 1523 — Zweites Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. Haushaltsstrukturgesetz - 2. HStruktG)
- **1981-12-29** · BGBl. 1981 I S. 1560 — Berichtigung der Bekanntmachung des Einkommensteuergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 38 b: Neue Fassung für die Steuerklasse II, die Arbeitnehmer mit Kindern umfasst.
- § 39 Abs. 3: Das 18. Lebensjahr wird durch das 16. Lebensjahr ersetzt.
- § 39 d Abs. 1: Neue Fassung für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs, einschließlich der Anwendung von § 38 b Nr. 6.
- § 40 a: Neue Fassungen für Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, und neue Absätze 5 und 6 hinzugefügt.
- § 41 Abs. 1: Neuer Satz hinzugefügt, der Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld einschließt.
- § 41 b: Neue Nummer 4 in Absatz 1 und neue Nummer 5 in Absatz 2 hinzugefügt.
- § 42: Neue Nummer 3 in Absatz 3 und Änderung in Absatz 4 Satz 4.
- § 42 a Abs. 2 Satz 4: Neue Formulierung für die Anwendung von § 32 b.
- § 42 b: Satz 3 gestrichen, neue Nummer 4 in Absatz 1, und Änderung in Absatz 4 Satz 1.
- § 46 Abs. 2: Neue Nummer 2a und 2b hinzugefügt, sowie Änderung in Nummer 8 Buchstabe a und Satz 3.
- § 50 Abs. 4: Änderungen in Satz 1 und Satz 3, einschließlich neuen Freibetrags für Arbeitnehmer mit Kindern.
- § 51: Änderungen in Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe q Satz 6 und Absatz 4, einschließlich neuer Nummer 2.
- § 52: Änderungen in Absatz 1, Absätze 5 bis 8 und 10, Absatz 12a gestrichen, Absatz 13, Absatz 15, Absatz 16, Absatz 18, neue Absätze 18a, 25e, 25f, 25g, 25i hinzugefügt.
- § 6 a Abs. 3 letzter Satz: Erhöhung des Prozentsatzes von 5,5 auf 6 vom Hundert
- § 6 b Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'von 80 vom Hundert' und zusätzliche Bedingungen für den Abzug
- § 6 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5: Neufassung der Bedingungen für den Abzug von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 6 b Abs. 1: Einfügung zusätzlicher Sätze zur Abzugsfähigkeit von Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 6 b Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes zur Gewinnsteigerung in bestimmten Fällen
- § 6 c Abs. 1 Nr. 2: Einfügung eines Satztes zur Gültigkeit des Zeitraums zwischen Abzug und Zuschlag
- § 7 Abs. 2 Satz 2: Änderung des maximalen Hundertsatzes für Absetzung für Abnutzung
- § 7 Abs. 5 Satz 1: Neufassung der Absetzungen für Abnutzung bei im Inland belegenen Gebäuden
- § 7 b Abs. 1: Erhöhung der Zahlenwerte von 150.000 auf 200.000 und von 200.000 auf 250.000
- § 7 b Abs. 8: Streichung des Absatzes 8
- § 10 Abs. 6 Nr. 2: Einfügung eines Satzes zur Modernisierung der Wohnung durch den Mieter
- § 10 d Sätze 1 bis 3: Neufassung der Sätze zur Abzugsfähigkeit von Verlusten
- § 21 a Überschrift: Neufassung der Überschrift zur Pauschalierung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung
- § 21 a Abs. 1: Einfügung zusätzlicher Sätze zur Anwendung bei Mehrfamilienhäusern
- § 21 a Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Worte 'oder das andere Haus'
- § 21 a Abs. 3 Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder dem anderen Haus'
- § 21 a Abs. 4: Neufassung des Absatzes zur Verwendung des Grundstücks
- § 21 a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes zur Anwendung bei Erwerb und Umbau von Gebäuden
- § 22 Nr. 1 Buchstabe a: Neufassung der Tabelle für den Ertragsanteil bei Beginn der Rente
- § 26 a Abs. 2: Einfügung eines Satzes zur Steuerermäßigung bei erhöhten Absetzungen
- § 32 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Gewährung des Haushaltsfreibetrags
- § 32 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Worte 'des Absatzes 3 Nr. 2' zu 'des Absatzes 3'
- § 32 Abs. 5: Änderung des Alterslimits von 18 auf 16 Jahre
- § 32 Abs. 6 Satz 1: Änderung des Alterslimits von 18 auf 16 Jahre
- § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 a: Neufassung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Kindern
- § 32 Abs. 6 Satz 1 Nr. 6: Neufassung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von behinderten Kindern
- § 32 Abs. 7: Neufassung der Voraussetzungen für die Berücksichtigung von behinderten Kindern ab 27 Jahren
- § 32 b: Neufassung des Progressionsvorbehalt
- § 33 a Abs. 2 Satz 2: Einfügung der Berücksichtigung von Ausbildungshilfen
- § 33 a Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung von nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Kindern
- § 34 f: Einfügung eines neuen Absatzes zur Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit zwei und mehr Kindern
- § 9 Abs. 1 Nr. 5: Einfügung eines Satzes zur doppelten Haushaltsführung

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-12-11Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1249
> Station: 1981-12-29Berichtigung der Bekanntmachung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1560
§ 9: Neue Regelung zur Definition von Werbungskosten
§ 9 Abs. 1 Nr. 5: Erstmalige Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1978
§ 9 Abs. 1 Nr. 5: Einfügung eines Satzes zur doppelten Haushaltsführung

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# BGBl. 1981 I S. 1560
- **Titel:** Berichtigung der Bekanntmachung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1981 I S. 1560
- **Verkündung:** 1981-12-29
- **Inkrafttreten:** 1981-12-17
- **Ausfertigung:** 1981-12-17
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1981/58#page=64
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG
## Kurz
Die Bekanntmachung berichtigt die Neufassung des Einkommensteuergesetzes von 1981 durch die Einfügung eines Satzes in § 9 Abs. 1 Nr. 5, der die doppelte Haushaltsführung definiert.