BGBl. 1980 I S. 1085 · Neubekanntmachung · Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)

Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
Inkrafttreten: 1980-08-05
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1980-08-05

BGBl-Id: bgbl1-1980-43-1
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# II-WOBAUG — 1976-09-10
# II-WOBAUG — 1980-08-05
- **Titel:** Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 2673
- **Inkrafttreten:** 1976-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/117#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) wurde bekannt gemacht und tritt am 1. September 1976 in Kraft. Sie berücksichtigt verschiedene Änderungen und Ergänzungen durch frühere Gesetze.
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1085
- **Inkrafttreten:** 1980-08-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/43#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) wurde am 30. Juli 1980 bekannt gemacht und tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Sie berücksichtigt Änderungen seit dem 1. Mai 1980.
## Betroffene Stellen
- § 12: Regelungen für Treuhänder und Konkursverfahren
- § 13: Definition von Genossenschaftswohnungen
- § 14: Definition von Wohnungen für Alleinstehende
- § 15: Definition von Wohnheimen
- § 16: Definition von Wiederaufbau und Wiederherstellung
- § 17: Definition von Ausbau und Erweiterung
- § 18: Bereitstellung von Bundesmitteln
- § 19: Verteilung der Bundesmittel
- § 19a: Aufhebung des § 19a
- § 20: Rückflüsse an den Bund
- § 21: Vor- und Zwischenfinanzierung aus Bundesmitteln
- § 22: Zuständigkeit für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln
- § 23: Sondervorschriften für Mittel des Ausgleichsfonds
- § 24: Obernahme von Bürgschaften
- § 25: Begünstigter Personenkreis und Einkommensermittlung
- § 62 e Abs. 5: Neue Vorschriften zur Überlassung der Wohnung an Dritte
- § 62 f: Neue Vorschriften zur Vermögensabwicklung
- § 62 g: Neue Vorschriften zum Register der Wohnbesitzbriefe
- § 63: Neue Vorschriften zur baulichen Ausführung von Mietwohnungen
- § 64: Neue Vorschriften zur Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- § 65: Aufhebung des § 65
- § 66: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich der Vorschriften für Mietwohnungen
- § 67: Neue Vorschriften zur Förderung von Wohnungen für die Landwirtschaft
- § 68: Neue Vorschriften zur Förderung von Wohnheimen
- § 69: Neue Vorschriften zur Ablösung des öffentlichen Baudarlehens
- § 70: Neue Vorschriften zur Tragung des Ausfalls
- § 71: Aufhebung des § 71
- § 72: Neue Vorschriften zur zulässigen Miete und Belastung
- § 54: Neue Vorschriften für die Übertragung des Wohnungseigentums auf den einzelnen Bewerber
- § 54a: Neue Vorschriften für die Bemessung des Kaufpreises und den Vertragsabschluss
- § 55: Neue Vorschriften für die Auswahl und Bewirtschaftung der Bewerber
- § 56: Neue Vorschriften für die Übertragung des Eigentums und die Vorrangstellung von Mieter
- § 57: Neue Vorschriften für die Förderung der Kleinsiedlung
- § 58: Neue Vorschriften r die Trägerkleinsiedlungen
- § 59: Neue Vorschriften für die Eigensiedlungen
- § 60: Neue Vorschriften für die Bewirtschaftung der Kleinsiedlung
- § 61: Neue Vorschriften für die Förderung von Kaufeigentumswohnungen
- § 62: Neue Vorschriften für die dingliche Sicherung des öffentlichen Baudarlehens bei Eigentumswohnungen
- § 62a: Neue Vorschriften für die Förderung von Wohnbesitzwohnungen
- § 62b: Neue Vorschriften für die Bewerber für Wohnbesitzwohnungen
- § 62c: Neue Vorschriften für die Einräumung des Wohnbesitzes
- § 62d: Neue Vorschriften für die Übertragung des Wohnbesitzes
- § 62e: Neue Vorschriften für den Inhalt des Dauerwohnrechts
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung für die Ermittlung der zulässigen Miete
- § 73: Aufhebung des § 73
- § 74: Aufhebung des § 74
- § 82: Neue Fassung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen
- § 83: Neue Fassung für das Anerkennungsverfahren
- § 84: Aufhebung des § 84
- § 85: Neue Fassung für die Miete für steuerbegünstigte Wohnungen
- § 86: Aufhebung des § 86
- § 87: Neue Fassung für die Miete für frei finanzierte Wohnungen
- § 87a: Neue Fassung für die Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind
- § 88: Neue Fassung für die Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen
- § 88a: Neue Fassung für die Zweckbestimmung der Wohnungen
- § 88b: Neue Fassung für die Kostenmiete
- § 88c: Neue Fassung für den Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen
- § 88d: Neue Fassung für die Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen für Wohnbesitzwohnungen
- § 433 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens und die Berücksichtigung von Veränderungen.
- § 433 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Tilgung und Zinsen des Familienzusatzdarlehens.
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Kürzung der öffentlichen Mittel und die Verwendung des Familienzusatzdarlehens.
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens bei Kaufeigenheimen und Trägerkleinsiedlungen.
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens an Bewerber für Familienheime.
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens bei Kaufeigentumswohnungen.
- § 433 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens bei Wohnbesitzwohnungen.
- § 433 Abs. 9: Neue Vorschriften für die Rückzahlung des Familienzusatzdarlehens bei Übertragung der Wohnung.
- § 46: Neue Vorschriften für die Ergänzung des Einsatzes öffentlicher Mittel durch Wohngeld.
- § 47: Neue Vorschriften für Mehrtilgungen und Mehraufwendungen.
- § 48: Neue Vorschriften für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel für Eigentumsmaßnahmen.
- § 48a: Aufhebung des § 48a.
- § 49: Neue Vorschriften für das vereinfachte Bewilligungsverfahren.
- § 50: Neue Vorschriften für Finanzierungsbeiträge.
- § 51: Neue Vorschriften für die Senkung der Baukosten.
- § 52: Neue Vorschriften für Eigentumsbindungen.
- § 53: Neue Vorschriften für Betriebs- und Werkwohnungen.
- § 62g: Einführung eines Registers für Wohnbesitzbriefe
- § 63: Vorschriften zur baulichen Ausführung von Mietwohnungen
- § 64: Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- § 65: Abschnitt wurde gestrichen
- § 66: Anwendungsbereich der Vorschriften für Mietwohnungen
- § 67: Förderung von Wohnungen für die Landwirtschaft
- § 68: Förderung von Wohnheimen
- § 69: Ablösung des öffentlichen Baudarlehens
- § 70: Tragung des Ausfalls bei vorzeitiger Rückzahlung
- § 71: Abschnitt wurde gestrichen
- § 72: Zulässige Miete und Belastung für öffentlich geförderte Wohnungen
- § 73: Abschnitt wurde gestrichen
- § 74: Abschnitt wurde gestrichen
- § 75 bis 81 a: Abschnitt wurde gestrichen
- § 82: Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen
- § 45: Neue Vorschriften zur Gewährung von Familienzusatzdarleihen und Rückzahlungspflichten
- § 46: Neue Vorschriften zur Ergänzung des Einsatzes öffentlicher Mittel durch Wohngeld
- § 47: Neue Vorschriften zu Mehrtilgungen und Mehraufwendungen
- § 48: Neue Vorschriften zu Anträgen für Eigentumsmaßnahmen
- § 49: Neue Vorschriften zum vereinfachten Bewilligungsverfahren
- § 50: Neue Vorschriften zu Finanzierungsbeiträgen
- § 51: Neue Vorschriften zur Senkung der Baukosten
- § 52: Neue Vorschriften zu Eigentumsbindungen
- § 53: Neue Vorschriften zu Betriebs- und Werkwohnungen
- § 54: Neue Vorschriften zur Verkaufsverpflichtung bei Kaufeigenheimen
- § 54a: Neue Vorschriften zur Bemessung des Kaufpreises
- § 55: Neue Vorschriften zu Bewerbern für Kaufeigenheimen
- § 56: Neue Vorschriften zum Vertragsabschluss über das Kaufeigenheim
- § 57: Neue Vorschriften zur Förderung von Kleinsiedlungen
- § 83: Neue Vorschriften zum Anerkennungsverfahren für steuerbegünstigte Wohnungen.
- § 84: Abschnitt zur Miete für steuerbegünstigte Wohnungen wird gestrichen.
- § 85: Neue Vorschriften zur Miete für steuerbegünstigte Wohnungen, einschließlich der Preisbindung und der Kostenmiete.
- § 86: Abschnitt zur Miete für frei finanzierte Wohnungen wird gestrichen.
- § 87: Neue Vorschriften zur Miete für frei finanzierte Wohnungen.
- § 87a: Neue Vorschriften zur Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind.
- § 88: Neue Vorschriften zur Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen für steuerbegünstigte Wohnungen.
- § 88a: Neue Vorschriften zur Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen.
- § 88b: Neue Vorschriften zur Kostenmiete für geförderte Wohnungen.
- § 88c: Neue Vorschriften zum Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen.
- § 88d: Neue Vorschriften zu Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen für Wohnbesitzwohnungen.
## Wortlaut

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- **1961-08-07** · BGBl. 1961 I S. 1121 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)
- **1976-09-10** · BGBl. 1976 I S. 2673 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
- **1980-08-05** · BGBl. 1980 I S. 1085 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)

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# Stellen dieser Station
- § 12: Regelungen für Treuhänder und Konkursverfahren
- § 13: Definition von Genossenschaftswohnungen
- § 14: Definition von Wohnungen für Alleinstehende
- § 15: Definition von Wohnheimen
- § 16: Definition von Wiederaufbau und Wiederherstellung
- § 17: Definition von Ausbau und Erweiterung
- § 18: Bereitstellung von Bundesmitteln
- § 19: Verteilung der Bundesmittel
- § 19a: Aufhebung des § 19a
- § 20: Rückflüsse an den Bund
- § 21: Vor- und Zwischenfinanzierung aus Bundesmitteln
- § 22: Zuständigkeit für die Bewirtschaftung von Bundesmitteln
- § 23: Sondervorschriften für Mittel des Ausgleichsfonds
- § 24: Obernahme von Bürgschaften
- § 25: Begünstigter Personenkreis und Einkommensermittlung
- § 62 e Abs. 5: Neue Vorschriften zur Überlassung der Wohnung an Dritte
- § 62 f: Neue Vorschriften zur Vermögensabwicklung
- § 62 g: Neue Vorschriften zum Register der Wohnbesitzbriefe
- § 63: Neue Vorschriften zur baulichen Ausführung von Mietwohnungen
- § 64: Neue Vorschriften zur Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- § 65: Aufhebung des § 65
- § 66: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich der Vorschriften für Mietwohnungen
- § 67: Neue Vorschriften zur Förderung von Wohnungen für die Landwirtschaft
- § 68: Neue Vorschriften zur Förderung von Wohnheimen
- § 69: Neue Vorschriften zur Ablösung des öffentlichen Baudarlehens
- § 70: Neue Vorschriften zur Tragung des Ausfalls
- § 71: Aufhebung des § 71
- § 72: Neue Vorschriften zur zulässigen Miete und Belastung
- § 54: Neue Vorschriften für die Übertragung des Wohnungseigentums auf den einzelnen Bewerber
- § 54a: Neue Vorschriften für die Bemessung des Kaufpreises und den Vertragsabschluss
- § 55: Neue Vorschriften für die Auswahl und Bewirtschaftung der Bewerber
- § 56: Neue Vorschriften für die Übertragung des Eigentums und die Vorrangstellung von Mieter
- § 57: Neue Vorschriften für die Förderung der Kleinsiedlung
- § 58: Neue Vorschriften r die Trägerkleinsiedlungen
- § 59: Neue Vorschriften für die Eigensiedlungen
- § 60: Neue Vorschriften für die Bewirtschaftung der Kleinsiedlung
- § 61: Neue Vorschriften für die Förderung von Kaufeigentumswohnungen
- § 62: Neue Vorschriften für die dingliche Sicherung des öffentlichen Baudarlehens bei Eigentumswohnungen
- § 62a: Neue Vorschriften für die Förderung von Wohnbesitzwohnungen
- § 62b: Neue Vorschriften für die Bewerber für Wohnbesitzwohnungen
- § 62c: Neue Vorschriften für die Einräumung des Wohnbesitzes
- § 62d: Neue Vorschriften für die Übertragung des Wohnbesitzes
- § 62e: Neue Vorschriften für den Inhalt des Dauerwohnrechts
- § 433 Abs. 1: Neue Fassung für die Ermittlung der zulässigen Miete
- § 73: Aufhebung des § 73
- § 74: Aufhebung des § 74
- § 82: Neue Fassung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen
- § 83: Neue Fassung für das Anerkennungsverfahren
- § 84: Aufhebung des § 84
- § 85: Neue Fassung für die Miete für steuerbegünstigte Wohnungen
- § 86: Aufhebung des § 86
- § 87: Neue Fassung für die Miete für frei finanzierte Wohnungen
- § 87a: Neue Fassung für die Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind
- § 88: Neue Fassung für die Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen
- § 88a: Neue Fassung für die Zweckbestimmung der Wohnungen
- § 88b: Neue Fassung für die Kostenmiete
- § 88c: Neue Fassung für den Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen
- § 88d: Neue Fassung für die Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen für Wohnbesitzwohnungen
- § 433 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens und die Berücksichtigung von Veränderungen.
- § 433 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Tilgung und Zinsen des Familienzusatzdarlehens.
- § 433 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Kürzung der öffentlichen Mittel und die Verwendung des Familienzusatzdarlehens.
- § 433 Abs. 5: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens bei Kaufeigenheimen und Trägerkleinsiedlungen.
- § 433 Abs. 6: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens an Bewerber für Familienheime.
- § 433 Abs. 7: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens bei Kaufeigentumswohnungen.
- § 433 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Bewilligung des Familienzusatzdarlehens bei Wohnbesitzwohnungen.
- § 433 Abs. 9: Neue Vorschriften für die Rückzahlung des Familienzusatzdarlehens bei Übertragung der Wohnung.
- § 46: Neue Vorschriften für die Ergänzung des Einsatzes öffentlicher Mittel durch Wohngeld.
- § 47: Neue Vorschriften für Mehrtilgungen und Mehraufwendungen.
- § 48: Neue Vorschriften für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel für Eigentumsmaßnahmen.
- § 48a: Aufhebung des § 48a.
- § 49: Neue Vorschriften für das vereinfachte Bewilligungsverfahren.
- § 50: Neue Vorschriften für Finanzierungsbeiträge.
- § 51: Neue Vorschriften für die Senkung der Baukosten.
- § 52: Neue Vorschriften für Eigentumsbindungen.
- § 53: Neue Vorschriften für Betriebs- und Werkwohnungen.
- § 62g: Einführung eines Registers für Wohnbesitzbriefe
- § 63: Vorschriften zur baulichen Ausführung von Mietwohnungen
- § 64: Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- § 65: Abschnitt wurde gestrichen
- § 66: Anwendungsbereich der Vorschriften für Mietwohnungen
- § 67: Förderung von Wohnungen für die Landwirtschaft
- § 68: Förderung von Wohnheimen
- § 69: Ablösung des öffentlichen Baudarlehens
- § 70: Tragung des Ausfalls bei vorzeitiger Rückzahlung
- § 71: Abschnitt wurde gestrichen
- § 72: Zulässige Miete und Belastung für öffentlich geförderte Wohnungen
- § 73: Abschnitt wurde gestrichen
- § 74: Abschnitt wurde gestrichen
- § 75 bis 81 a: Abschnitt wurde gestrichen
- § 82: Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen
- § 45: Neue Vorschriften zur Gewährung von Familienzusatzdarleihen und Rückzahlungspflichten
- § 46: Neue Vorschriften zur Ergänzung des Einsatzes öffentlicher Mittel durch Wohngeld
- § 47: Neue Vorschriften zu Mehrtilgungen und Mehraufwendungen
- § 48: Neue Vorschriften zu Anträgen für Eigentumsmaßnahmen
- § 49: Neue Vorschriften zum vereinfachten Bewilligungsverfahren
- § 50: Neue Vorschriften zu Finanzierungsbeiträgen
- § 51: Neue Vorschriften zur Senkung der Baukosten
- § 52: Neue Vorschriften zu Eigentumsbindungen
- § 53: Neue Vorschriften zu Betriebs- und Werkwohnungen
- § 54: Neue Vorschriften zur Verkaufsverpflichtung bei Kaufeigenheimen
- § 54a: Neue Vorschriften zur Bemessung des Kaufpreises
- § 55: Neue Vorschriften zu Bewerbern für Kaufeigenheimen
- § 56: Neue Vorschriften zum Vertragsabschluss über das Kaufeigenheim
- § 57: Neue Vorschriften zur Förderung von Kleinsiedlungen
- § 83: Neue Vorschriften zum Anerkennungsverfahren für steuerbegünstigte Wohnungen.
- § 84: Abschnitt zur Miete für steuerbegünstigte Wohnungen wird gestrichen.
- § 85: Neue Vorschriften zur Miete für steuerbegünstigte Wohnungen, einschließlich der Preisbindung und der Kostenmiete.
- § 86: Abschnitt zur Miete für frei finanzierte Wohnungen wird gestrichen.
- § 87: Neue Vorschriften zur Miete für frei finanzierte Wohnungen.
- § 87a: Neue Vorschriften zur Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind.
- § 88: Neue Vorschriften zur Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen für steuerbegünstigte Wohnungen.
- § 88a: Neue Vorschriften zur Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen.
- § 88b: Neue Vorschriften zur Kostenmiete für geförderte Wohnungen.
- § 88c: Neue Vorschriften zum Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen.
- § 88d: Neue Vorschriften zu Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen für Wohnbesitzwohnungen.

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ii-wobaug/§45.md Normal file
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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 45: Neue Vorschriften zur Gewährung von Familienzusatzdarleihen und Rückzahlungspflichten

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 46: Neue Vorschriften für die Ergänzung des Einsatzes öffentlicher Mittel durch Wohngeld.
§ 46: Neue Vorschriften zur Ergänzung des Einsatzes öffentlicher Mittel durch Wohngeld

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 47: Neue Vorschriften für Mehrtilgungen und Mehraufwendungen.
§ 47: Neue Vorschriften zu Mehrtilgungen und Mehraufwendungen

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 48: Neue Vorschriften für Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel für Eigentumsmaßnahmen.
§ 48: Neue Vorschriften zu Anträgen für Eigentumsmaßnahmen

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 49: Neue Vorschriften für das vereinfachte Bewilligungsverfahren.
§ 49: Neue Vorschriften zum vereinfachten Bewilligungsverfahren

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 50: Neue Vorschriften für Finanzierungsbeiträge.
§ 50: Neue Vorschriften zu Finanzierungsbeiträgen

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 51: Neue Vorschriften für die Senkung der Baukosten.
§ 51: Neue Vorschriften zur Senkung der Baukosten

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 52: Neue Vorschriften für Eigentumsbindungen.
§ 52: Neue Vorschriften zu Eigentumsbindungen

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 53: Neue Vorschriften für Betriebs- und Werkwohnungen.
§ 53: Neue Vorschriften zu Betriebs- und Werkwohnungen

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 54: Neue Vorschriften für die Übertragung des Wohnungseigentums auf den einzelnen Bewerber
§ 54: Neue Vorschriften zur Verkaufsverpflichtung bei Kaufeigenheimen

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# § 54a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 54a: Neue Vorschriften für die Bemessung des Kaufpreises und den Vertragsabschluss
§ 54a: Neue Vorschriften zur Bemessung des Kaufpreises

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 55: Neue Vorschriften für die Auswahl und Bewirtschaftung der Bewerber
§ 55: Neue Vorschriften zu Bewerbern für Kaufeigenheimen

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 56: Neue Vorschriften für die Übertragung des Eigentums und die Vorrangstellung von Mieter
§ 56: Neue Vorschriften zum Vertragsabschluss über das Kaufeigenheim

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 57: Neue Vorschriften für die Förderung der Kleinsiedlung
§ 57: Neue Vorschriften zur Förderung von Kleinsiedlungen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 62g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 62g: Einführung eines Registers für Wohnbesitzbriefe

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# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 63: Neue Vorschriften zur baulichen Ausführung von Mietwohnungen
§ 63: Vorschriften zur baulichen Ausführung von Mietwohnungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 64: Neue Vorschriften zur Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern
§ 64: Verkaufsverpflichtung bei Ein- und Zweifamilienhäusern

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 65: Aufhebung des § 65
§ 65: Abschnitt wurde gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 66: Neue Vorschriften zum Anwendungsbereich der Vorschriften für Mietwohnungen
§ 66: Anwendungsbereich der Vorschriften für Mietwohnungen

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 67: Neue Vorschriften zur Förderung von Wohnungen für die Landwirtschaft
§ 67: Förderung von Wohnungen für die Landwirtschaft

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 68: Neue Vorschriften zur Förderung von Wohnheimen
§ 68: Förderung von Wohnheimen

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 69: Neue Vorschriften zur Ablösung des öffentlichen Baudarlehens
§ 69: Ablösung des öffentlichen Baudarlehens

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 70: Neue Vorschriften zur Tragung des Ausfalls
§ 70: Tragung des Ausfalls bei vorzeitiger Rückzahlung

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 71: Aufhebung des § 71
§ 71: Abschnitt wurde gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 72: Neue Vorschriften zur zulässigen Miete und Belastung
§ 72: Zulässige Miete und Belastung für öffentlich geförderte Wohnungen

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 73: Aufhebung des § 73
§ 73: Abschnitt wurde gestrichen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 74: Aufhebung des § 74
§ 74: Abschnitt wurde gestrichen

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ii-wobaug/§75.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 75 bis 81 a: Abschnitt wurde gestrichen

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# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 82: Neue Fassung für die Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen
§ 82: Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnungen

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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 83: Neue Fassung für das Anerkennungsverfahren
§ 83: Neue Vorschriften zum Anerkennungsverfahren für steuerbegünstigte Wohnungen.

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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 84: Aufhebung des § 84
§ 84: Abschnitt zur Miete für steuerbegünstigte Wohnungen wird gestrichen.

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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 85: Neue Fassung für die Miete für steuerbegünstigte Wohnungen
§ 85: Neue Vorschriften zur Miete für steuerbegünstigte Wohnungen, einschließlich der Preisbindung und der Kostenmiete.

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# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 86: Aufhebung des § 86
§ 86: Abschnitt zur Miete für frei finanzierte Wohnungen wird gestrichen.

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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 87: Neue Fassung für die Miete für frei finanzierte Wohnungen
§ 87: Neue Vorschriften zur Miete für frei finanzierte Wohnungen.

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# § 87a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 87a: Neue Fassung für die Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind
§ 87a: Neue Vorschriften zur Miete für steuerbegünstigte und frei finanzierte Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind.

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# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 88: Neue Fassung für die Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen
§ 88: Neue Vorschriften zur Gewährung von Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen für steuerbegünstigte Wohnungen.

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# § 88a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 88a: Neue Fassung für die Zweckbestimmung der Wohnungen
§ 88a: Neue Vorschriften zur Zweckbestimmung der geförderten Wohnungen.

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# § 88b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 88b: Neue Fassung für die Kostenmiete
§ 88b: Neue Vorschriften zur Kostenmiete für geförderte Wohnungen.

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# § 88c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 88c: Neue Fassung für den Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen
§ 88c: Neue Vorschriften zum Wegfall der Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen.

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# § 88d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-09-10 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2673
> Station: 1980-08-05 — Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 1085
§ 88d: Neue Fassung für die Aufwendungszuschüsse und Aufwendungsdarlehen für Wohnbesitzwohnungen
§ 88d: Neue Vorschriften zu Aufwendungszuschüssen und Aufwendungsdarlehen für Wohnbesitzwohnungen.

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# BGBl. 1980 I S. 1085
- **Titel:** Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz - II. WoBauG)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1980 I S. 1085
- **Verkündung:** 1980-08-05
- **Inkrafttreten:** 1980-08-05
- **Ausfertigung:** 1980-07-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1980/43#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** II-WOBAUG
## Kurz
Die Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) wurde am 30. Juli 1980 bekannt gemacht und tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Sie berücksichtigt Änderungen seit dem 1. Mai 1980.