BGBl. 2017 I S. 330 · Verordnung · Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Inkrafttreten: 2017-03-09
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2017-03-08

BGBl-Id: bgbl1-2017-10-1
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LawGit Spiegel
2017-03-08 12:00:00 +00:00
parent a3bf4b1a66
commit a703394414
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# ACHTE-VERORDNUNG-ZUR-VORÜBERGEHENDEN-ABWEICHUNG-VON-DER — 2017-03-08
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 330
- **Inkrafttreten:** 2017-03-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/10#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die Fährenbetriebsverordnung sowie hebt eine Vorschrift auf.
## Betroffene Stellen
- Nummer II.1 des Anhangs 1: Die Nummer II.1 des Anhangs 1 wird aufgehoben.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2017-03-08** · BGBl. 2017 I S. 330 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- Nummer II.1 des Anhangs 1: Die Nummer II.1 des Anhangs 1 wird aufgehoben.

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# BINNENSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG-UND-SONSTIGE — 2012-12-28
# BINNENSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG-UND-SONSTIGE — 2017-03-08
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2012 I S. 2802
- **Inkrafttreten:** 2013-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/62#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und andere schifffahrtsrechtliche Vorschriften, um EU-Richtlinien und Beschlüsse der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt umzusetzen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 330
- **Inkrafttreten:** 2017-03-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/10#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die Fährenbetriebsverordnung sowie hebt eine Vorschrift auf.
## Betroffene Stellen

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# Verlauf
- **2012-12-28** · BGBl. 2012 I S. 2802 — Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **2017-03-08** · BGBl. 2017 I S. 330 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

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# BINSCHEO — 2016-06-03
# BINSCHEO — 2017-03-08
- **Titel:** Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1257
- **Inkrafttreten:** 2016-06-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/25#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Bezeichnungen von Wasser- und Schifffahrtsämtern in verschiedenen Bundesverordnungen an die neue Bezeichnung 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung' an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 330
- **Inkrafttreten:** 2017-03-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/10#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die Fährenbetriebsverordnung sowie hebt eine Vorschrift auf.
## Betroffene Stellen
- § 1 Nr. 3: Ersetzt die Bezeichnung der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest durch Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- § 3: Neufassung des gesamten § 3, der die Eichung von Schiffen der Zentralstelle mit ihrem Außendienst als Schiffseichamt zuordnet und die Bekanntgabe der Kennbuchstaben und Sitze des Außendienstes regelt
- § 4 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt die Bezeichnung 'der Außenstelle' durch 'des Außendienstes'
- § 7 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes, der vorsieht, dass die Eichung am ständigen Eichplatz an einem Sitz des Außendienstes stattfinden soll
- § 39 Satz 2: Neufassung des Satzes, der vorsieht, dass die Zentralstelle den Außendienst eines anderen Sitzes als den ursprünglich damit befassten mit der Wiederholung der Eichung beauftragen kann
- Anlagen 1 bis 6: Neufassung der Anlagen 1 bis 6 der Binnenschiffseichordnung.
## Wortlaut

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- **2006-09-30** · BGBl. 2006 I S. 2146 — Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- **2013-07-31** · BGBl. 2013 I S. 2722 — Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
- **2016-06-03** · BGBl. 2016 I S. 1257 — Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **2017-03-08** · BGBl. 2017 I S. 330 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1 Nr. 3: Ersetzt die Bezeichnung der Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Südwest durch Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- § 3: Neufassung des gesamten § 3, der die Eichung von Schiffen der Zentralstelle mit ihrem Außendienst als Schiffseichamt zuordnet und die Bekanntgabe der Kennbuchstaben und Sitze des Außendienstes regelt
- § 4 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt die Bezeichnung 'der Außenstelle' durch 'des Außendienstes'
- § 7 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes, der vorsieht, dass die Eichung am ständigen Eichplatz an einem Sitz des Außendienstes stattfinden soll
- § 39 Satz 2: Neufassung des Satzes, der vorsieht, dass die Zentralstelle den Außendienst eines anderen Sitzes als den ursprünglich damit befassten mit der Wiederholung der Eichung beauftragen kann
- Anlagen 1 bis 6: Neufassung der Anlagen 1 bis 6 der Binnenschiffseichordnung.

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# BINSCHUO_2018 — 2016-12-22
# BINSCHUO_2018 — 2017-03-08
- **Titel:** Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 2948
- **Inkrafttreten:** 2016-12-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/62#page=12
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und andere schifffahrtsrechtliche Vorschriften, insbesondere die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung und die Talsperrenverordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 330
- **Inkrafttreten:** 2017-03-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/10#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die Fährenbetriebsverordnung sowie hebt eine Vorschrift auf.
## Betroffene Stellen
- § 3.08b: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung von Wagenfähren eingeführt.
- § 3.09: Neue Vorschriften für die Besatzung von sonstigen Wasserfahrzeugen eingeführt.
- § 3.12 Nummer 2: Ersetzung von 'ein Fahrgastschiff' durch 'Fahrgastschiffe und Fähren'.
- Anhang XII Inhaltsverzeichnis: Neue Anlagen 1 und 2 hinzugefügt.
- Anhang XII Artikel 2 Tabelle Nummer 1 Zeilen 15-17: Zeilen 15-17 neu gefasst.
- Anhang XII Artikel 2 Nummer 2: Neue Definitionen für 'Seeschiff' und 'anerkannte Klassifikationsgesellschaft' eingeführt.
- Anhang XII Artikel 3 Tabelle Kapitel 14a: Datum für Inkrafttreten von 1.12.2011 auf 1.12.2013 geändert.
- Anhang XII Artikel 5 § 2 Nummer 1 Buchstabe d: Angabe 'Buchstabe a' gestrichen.
- Anhang XII Artikel 6 § 2 Nummer 2: Neue Vorschriften für Anhang II § 11.02 Nummer 4 und § 11.04 Nummer 1 und 2 eingeführt.
- Anhang XII Anlage 2: Neue Dienstanweisungen für Fahrzeuge mit Gemeinschaftszeugnis eingeführt.
- § 3 Abs. 10: Neue Zuständigkeit für die Aufstellung und Baumusterprüfung von Kompassen und Steuerkurstransmittern
- § 3 Abs. 12: Neue Zuständigkeit im Sinne des Anhangs X § 1.01 Nummer 1
- § 8: Streichung der Wörter 'nach Maßgabe des Absatzes 2'
- § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 12: Einfügung von 'Druckbehältern nach Anhang II § 8.01'
- § 16 Abs. 2 Nummer 2, Abs. 3 Nummer 12, Abs. 5 Nummer 5: Ersetzung von 'Einsatzzeit' durch 'Fahrzeit'
- § 16 Abs. 3 Nummer 13: Einfügung von neuen Anforderungen zur vorgeschriebenen Besatzung
- § 16 Abs. 4 Nummer 11: Einfügung von 'Druckbehälter nach Anhang II § 8.01'
- § 16 Abs. 5 Nummer 1: Einfügung von '§ 8.01 Nummer 2 Satz 4' und Ersetzung von 'und' durch ','
- § 17 Abs. 2 Nummer 6, Abs. 4 Nummer 20: Ersetzung von 'Einsatzzeit' durch 'Fahrzeit'
- § 17 Abs. 3 Nummer 12, 13, 14: Anpassungen der Nummern
- § 19: Neue Fassung des § 19 zur Normen
- Anhang I, Zone 2-See, Elbe: Neue Beschreibung der Elbe-Grenzen
- Anhang I, Zone 2-Binnen, Ruthenstrom: Einfügung der Ruthenstrom-Grenzen
- Anhang I, Zone 2-Binnen, Nebenelben: Neue Beschreibung der Nebenelben-Grenzen
- Anhang I, Zone 2-Binnen, Kleiner Jasmunder Bodden: Aufhebung der Position
- Anhang II § 1.01 Nummer 82: Neue Definition von 'Anerkannte Klassifikationsgesellschaft'
- Anhang II § 5.01: Neue Fassung des § 5.01 zur Allgemeinen Anforderungen
- Anhang II § 15.15 Nummer 5 Satz 1: Ersetzung von 'Schwimmwasserlinie' durch 'Wasserlinie'
- Anhang II § 22a.05 Nummer 1 Buchstabe d: Ersetzung von 'Anhangs XI § 2.09 Nummer 1.1' durch 'Anhangs XI § 2.01 Nummer 1.1'
- Anhang III § 6.02 Nummer 5: Neue Fassung zur Regulierung und Kompensierung
- Anhang X § 1.01 Nummer 5: Neue Definition von 'Kahnfähre'
- Anhang X § 1.02 Nummer 4 Buchstabe d: Neue Fassung zur Ersetzung von Landstege durch Landeklappen
- Anhang X § 1.02 Nummer 4 Buchstabe f: Streichung von 'sowie Kahnfähren'
- Anhang X § 1.02 Nummer 10, 11: Einfügung von neuen Anforderungen für Personenfähren und Kahnfähren
- Anhang X § 2.02 Nummer 8, 9: Neue Fassung für die Intaktstabilität und Leckstabilität
- Anhang X § 2.07 Nummer 2: Neue Fassung zur Ausstattung von Kahnfähren und Kahnseilfähren
- Anhang X § 5.06 Nummer 3, 4: Neue Fassung zur Lagerung von Rettungswesten
- Anhang X § 5.08 Nummer 1: Neue Fassung zur Ausrüstung von Barkassen
- Anhang X § 9.04 Satz 1: Neue Fassung zur Nachweisung der Schwimmfähigkeit
- Anhang X § 9.14 Satz 1: Neue Fassung zur Anwendung von Anhang II
- Anhang X § 9.16 Nummer 1: Vorangestellter Satz zur Anwendung von Anhang XI
- Anhang X § 10.02 Buchstabe a: Einfügung von 'im Sinne des §5 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 5 und des'
- Anhang XI Inhaltsverzeichnis: Einfügung von §§ 3.08a und 3.08b
- Anhang XI § 3.01 Nummer 2: Neue Fassung zur Mindestbesatzung auf Fahrgastschiffen
- Anhang XI § 3.08a, 3.08b: Einfügung von neuen Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Personen- und Wagenfähren
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anordnung von Teilen der selbsttätigen Druckwassersprühanlage, einschließlich der Anforderungen an die Energieversorgung, den Installationsplan und die Eintragung im Schiffsattest.
- Dienstanweisung Nummer 27: Einführung einer neuen Dienstanweisung ohne Inhalt.
- Dienstanweisung Nummer 28: Einführung einer neuen Dienstanweisung für den Anschluss externer Sensoren an Navigationsradaranlagen, einschließlich der Anforderungen an die Zulassung der Geräte und Sensoren.
- Anlage T: Einführung einer neuen Anlage mit zusätzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55° C oder darunter betrieben werden, insbesondere für Flüssigerdgas (LNG).
- Anhang 1, Tabelle 33: Neufassung der Tabelle zur Wasserverdrängung und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung
- Anhang 1, Rubrik 60: Neufassung der Rubrik für frühere außer Kraft gesetzte Eichscheine
- Anhang 1, Rubrik 63: Neufassung der Rubrik zur Gültigkeit des Eichscheins
- Anhang 1, Rubrik 70: Neufassung der Rubrik zur Beglaubigung der vorläufigen Änderungen des Eichscheins
- Anhang 1, Rubrik 75: Neufassung der Rubrik zur Beglaubigung der Änderungen des Eichscheins
- Anhang 1, Rubrik 80: Neufassung der Rubrik zur Verlängerung des Eichscheins
- Anhang III § 5.03 Nummer 4: Neue Definitionen für wasserdichte, sprühwasser- und wetterdichte sowie offene Fenster und Oberlichter
- Anhang III § 11.03: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang IV § 5.03: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang V Teil IV: Neues Muster des Zusätzlichen Gemeinschaftszeugnisses für Binnenschiffe
- Anhang IX Teil VII: Neue Spezifikationen für verschiedene Gerätebezeichnungen
- Anhang X § 4.02: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang X § 10.03: Neue Bestimmungen für Ausnahmen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang XII Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h: Neue Anlage Q Dienstanweisungen Nummer 4, 6, 10, 14, 16, 19, 28
- Anhang XII Artikel 3 Nummer 2: Ersetzen der Angabe '1.12.2011' durch '1.12.2013'
- Anhang XIII § 6 Nummer 2: Neue Bestimmungen für die Anwendung von Kapitel 14a des Beschlusses 2010-II-27
- 2.7.11: Neue Vorschriften für Entlüftungsauslässe und Lufteinlässe in geschlossenen Räumen
- 2.8: Neue Vorschriften für das LNG-Bunkersystem
- 2.9: Neue Vorschriften für die Befüllgrenze von LNG-Brennstofftanks
- 2.10: Neue Vorschriften für das Gasversorgungssystem
- 2.11: Neue Vorschriften für das Abgassystem und die Abschaltung der Gasversorgung
- 3.1: Neue allgemeine Vorschriften für den Brandschutz
- 3.2: Neue Vorschriften für das Feuermeldesystem
- 3.3: Neue Vorschriften für den Brandschutz
- 3.4: Neue Vorschriften für die Brandverhütung und Kühlung
- 3.5: Neue Vorschriften für Feuerlöscher
- 4.1: Neue Vorschriften für Betriebsmittel in gefährdeten Bereichen
- 4.2: Neue Vorschriften für Stromerzeugungs- und Verteilsysteme
- 4.3: Neue Vorschriften für das Beleuchtungssystem in gefährdeten Bereichen
- 4.4: Neue Vorschriften für Tauchpumpenmotoren und ihre Versorgungskabel
- 5.1: Neue allgemeine Vorschriften für Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme
- 5.2: Neue Vorschriften für die Überwachung des LNG-Bunkersystems und des LNG-Behältersystems
- § 8b.01: Neue Vorschriften für die Überwachung und Prüfung durch technische Dienste
- § 8b.02: Neue Vorschriften für die Überwachung und Prüfung durch technische Dienste
- § 14a.07: Satzung ohne Inhalt
- § 15.01 Nummer 5: Neue Vorschriften für den Sichtschatten vor dem Bug
- § 15.01 Nummer 6: Neue Vorschriften für ausreichende Sicht nach hinten
- § 24.02 Nummer 2: Änderungen in der Tabelle für § 7.02 und § 7.06
- § 24.06 Nummer 5: Änderungen in der Tabelle für § 7.02 und § 7.06
- Anlage I: Neue Zeile für LNG-Warnung
- Anlage M Teil I § 3 Nummer 2: Neue Vorschriften für Hardware von Inland-ECDIS-Geräten
- Anlage M Teil I Anhang: Neue Bilder für Inland ECDIS Geräte
- Anlage N Teil I Abschnitt A: Neue Anforderungen an Inland AIS Geräte
- Anlage N Teil I Abschnitt B: Neue Vorschriften für Einbau und Funktionsprüfung von Inland AIS Geräten
- Anlage N Teil III Nummer 2 und 3: Neue Verzeichnisse für Inland AIS Geräte
- Anlage Q Inhaltsverzeichnis: Neue Nummern 27 und 28
- Anlage Q Dienstanweisung 9: Neue Anforderungen an selbsttätige Druckwassersprühanlagen
- § 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 7: Änderung der Auflistung der an Bord befindlichen Unterlagen
- § 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 8: Änderung der Auflistung der vorgeschriebenen Kennzeichen
- § 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 12: Änderung der Auflistung der zu veranlassenden Prüfungen
- § 16w Abs. 3 Nummer 10: Änderung der Auflistung der an geeigneten Stellen aufzuhängenden Unterlagen
- § 16w Abs. 4 Nummer 7: Änderung der Auflistung der an Bord befindlichen Unterlagen
- § 16w Abs. 4 Nummer 8: Änderung der Auflistung der vorgeschriebenen Kennzeichen
- § 16w Abs. 4 Nummer 11: Änderung der Auflistung der vorliegenden Prüfbescheinigungen
- § 16w Abs. 5 Nummer 1: Änderung der Auflistung der auszuhändigenden Unterlagen
- § 16w Abs. 5 Nummer 5: Änderung der Auflistung der einzuhaltenden Fahrzeiten
- Anhang II Inhaltsverzeichnis § 7.06: Neufassung der Bezeichnung für Informations- und Navigationsgeräte
- Anhang II Inhaltsverzeichnis Kapitel 8b: Einfügung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge mit Brennstoffen mit Flammpunkt von 55°C oder darunter
- Anhang II Inhaltsverzeichnis § 14a.07: Markierung als ohne Inhalt
- Anhang II Inhaltsverzeichnis Anlage T: Einfügung von zusätzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge mit Brennstoffen mit Flammpunkt von 55°C oder darunter
- § 1.01 Überschrift vor Nummer 84: Neufassung der Überschrift für Informations- und Navigationsgeräte
- § 7.02: Neufassung der Vorschriften für freie Sicht
- § 7.06: Neufassung der Vorschriften für Informations- und Navigationsgeräte
- Anhang II Kapitel 8b: Einfügung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge mit Brennstoffen mit Flammpunkt von 55°C oder darunter
- 2.1.9: Vorschriften zur Lüftung und Vermeidung von Gasansammlungen auf dem offenen Deck
- 2.1.10: Vorschriften zur Vermeidung von Kondensation und Vereisung auf kalten Oberflächen der LNG-Brennstofftanks
- 2.1.11: Vorschriften zur Ausstattung der LNG-Brennstofftanks mit mindestens zwei Überdruckventilen
- 2.1.12: Vorschriften zur Schutzvorrichtung des Vakuums bei vakuumisolierten LNG-Brennstofftanks
- 2.1.13: Vorschriften zur Anbringung der Austrittsöffnungen der Überdruckventile
- 2.1.14: Vorschriften zur sicheren Entleerung der LNG-Brennstofftanks
- 2.1.15: Vorschriften zur Reinigung und Belüftung der LNG-Brennstofftanks
- 2.1.16: Vorschriften zur Halteung von Druck und Temperatur in den LNG-Brennstofftanks
- 2.1.17: Vorschriften zur Halteung des Drucks im LNG-Brennstofftank bei Nichtbetrieb
- 2.1.18: Vorschriften zur elektrischen Verbindung der LNG-Brennstofftanks mit dem Schiffskörper
- 2.2.1: Vorschriften zur Umsetzung eines der drei Konzepte für Maschinenräume
- 2.2.2.1: Vorschriften zur Gassicherheit von Maschinenräumen
- 2.2.2.2: Vorschriften zur automatischen Absperre der Gaszuleitung bei Ausfall einer Barriere
- 2.2.2.3: Vorschriften zur Belüftung von belüfteten Rohrleitungen
- 2.2.2.4: Vorschriften zur Betrachtung eines gassicheren Maschinenraums als ungefährlichen Bereich
- 2.2.3.1: Vorschriften zur Explosionssicherheit von Maschinenräumen
- 2.2.3.2: Vorschriften zur automatischen Absperre der Gaszuleitung bei Gasaustritt oder Ausfall der Belüftung
- 2.2.3.3: Vorschriften zur Kapazität und Unabhängigkeit des Belüftungssystems
- 2.2.3.4: Vorschriften zur ständigen Belüftung des Maschinenraums im Normalbetrieb
- 2.2.3.5: Vorschriften zur Minimierung der Ansammlung von Gasen in explosionssicheren Maschinenräumen
- 2.2.3.6: Vorschriften zur Betrachtung eines explosionssicheren Maschinenraums als Zone 2
- 2.2.4.1: Vorschriften zur Gassicherheit von ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.2.4.2: Vorschriften zur Notabschaltung bei gefährlichen Gaskonzentrationen
- 2.2.4.3: Vorschriften zur Kapazität und Unabhängigkeit des Belüftungssystems in ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.2.4.4: Vorschriften zur ständigen Belüftung und automatischen Erhöhung des Luftaustauschs bei Gasaustritt
- 2.2.4.5: Vorschriften zur Aufstellung von Motoren in getrennten Maschinenräumen
- 2.2.4.6: Vorschriften zur Installation einer festen Gaswarnanlage
- 2.2.4.7: Vorschriften zur Minimierung der Ansammlung von Gasen in ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.2.4.8: Vorschriften zur Betrachtung eines ESD-geschützten Maschinenraums als Zone 1
- 2.3.1: Vorschriften zur Eingehausung von LNG- und Erdgasleitungen
- 2.3.2: Vorschriften zur Mindestabstand von LNG- und Erdgasleitungen von Schiffsseite und Boden
- 2.3.3: Vorschriften zur Ausstattung von Leitungen und Komponenten mit Überdruckventilen
- 2.3.4: Vorschriften zur elektrischen Verbindung der Leitungen mit dem Schiffskörper
- 2.3.5: Vorschriften zur thermischen Isolation von Niedrigtemperaturleitungen
- 2.3.6: Vorschriften zur Auslegung des Drucks von LNG- und Erdgasleitungen
- 2.3.7: Vorschriften zur Anbringung von Gasleitungen in ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.4.1: Vorschriften zur Unabhängigkeit und Trennung von Lenzsystemen
- 2.4.2: Vorschriften zur Anbringung von Ableitevorrichtungen und Mitteln zur Erkennung von LNG-Leckagen
- 2.4.3: Vorschriften zur Anbringung von Ableitevorrichtungen und Mitteln zur Erkennung von LNG-Leckagen in Räumen zwischen Barrieren
- 2.5: Vorschriften zur Anbringung von Auffangwannen
- 2.6.1: Vorschriften zur Zulässigkeit von Eingängen und Öffnungen in Gefahrenbereiche
- 2.6.2: Vorschriften zur Ausstattung von Eingängen und Öffnungen mit Luftschleusen
- 2.6.3: Vorschriften zur mechanischen Absaugung von Luft in Luftschleusen
- 2.6.4: Vorschriften zur Vermeidung von Gasfreisetzung in Luftschleusen
- 2.6.5: Vorschriften zur Freiheit von Hindernissen in Luftschleusen
- 2.6.6: Vorschriften zur Auslösung von Alarmsignalen bei mehreren geöffneten Türen oder Gasaustritt in Luftschleusen
- 2.7.1: Vorschriften zur Sicherheit von Ventilatoren in gefährdeten Bereichen
- 2.7.2: Vorschriften zur Explosionssicherheit von Elektromotoren für Ventilatoren
- 2.7.3: Vorschriften zur Auslösung von Alarmsignalen bei Verlust der Lüftungskapazität
- 2.7.4: Vorschriften zur Trennung von Belüftungsrohren für gefährliche und ungefährliche Bereiche
- 2.7.5: Vorschriften zur Ausstattung gefährdeter Bereiche mit mindestens zwei Ventilatoren
- 2.7.6: Vorschriften zur Entnahme von Luft für gefährliche Räume aus ungefährlichen Bereichen
- 2.7.7: Vorschriften zur Entnahme von Luft für ungefährliche Räume
- 2.7.8: Vorschriften zur Überdruckhaltung von Einlasslüftungsrohren
- 2.7.9: Vorschriften zur Anbringung von Luftauslässen aus gefährlichen Räumen
- 2.7.10: Vorschriften zur Anbringung von Luftauslässen von ungefährlichen Räumen
## Wortlaut

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- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-06-03** · BGBl. 2016 I S. 1257 — Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **2016-12-22** · BGBl. 2016 I S. 2948 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **2017-03-08** · BGBl. 2017 I S. 330 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 3.08b: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung von Wagenfähren eingeführt.
- § 3.09: Neue Vorschriften für die Besatzung von sonstigen Wasserfahrzeugen eingeführt.
- § 3.12 Nummer 2: Ersetzung von 'ein Fahrgastschiff' durch 'Fahrgastschiffe und Fähren'.
- Anhang XII Inhaltsverzeichnis: Neue Anlagen 1 und 2 hinzugefügt.
- Anhang XII Artikel 2 Tabelle Nummer 1 Zeilen 15-17: Zeilen 15-17 neu gefasst.
- Anhang XII Artikel 2 Nummer 2: Neue Definitionen für 'Seeschiff' und 'anerkannte Klassifikationsgesellschaft' eingeführt.
- Anhang XII Artikel 3 Tabelle Kapitel 14a: Datum für Inkrafttreten von 1.12.2011 auf 1.12.2013 geändert.
- Anhang XII Artikel 5 § 2 Nummer 1 Buchstabe d: Angabe 'Buchstabe a' gestrichen.
- Anhang XII Artikel 6 § 2 Nummer 2: Neue Vorschriften für Anhang II § 11.02 Nummer 4 und § 11.04 Nummer 1 und 2 eingeführt.
- Anhang XII Anlage 2: Neue Dienstanweisungen für Fahrzeuge mit Gemeinschaftszeugnis eingeführt.
- § 3 Abs. 10: Neue Zuständigkeit für die Aufstellung und Baumusterprüfung von Kompassen und Steuerkurstransmittern
- § 3 Abs. 12: Neue Zuständigkeit im Sinne des Anhangs X § 1.01 Nummer 1
- § 8: Streichung der Wörter 'nach Maßgabe des Absatzes 2'
- § 16 Abs. 1 Satz 1 Nummer 12: Einfügung von 'Druckbehältern nach Anhang II § 8.01'
- § 16 Abs. 2 Nummer 2, Abs. 3 Nummer 12, Abs. 5 Nummer 5: Ersetzung von 'Einsatzzeit' durch 'Fahrzeit'
- § 16 Abs. 3 Nummer 13: Einfügung von neuen Anforderungen zur vorgeschriebenen Besatzung
- § 16 Abs. 4 Nummer 11: Einfügung von 'Druckbehälter nach Anhang II § 8.01'
- § 16 Abs. 5 Nummer 1: Einfügung von '§ 8.01 Nummer 2 Satz 4' und Ersetzung von 'und' durch ','
- § 17 Abs. 2 Nummer 6, Abs. 4 Nummer 20: Ersetzung von 'Einsatzzeit' durch 'Fahrzeit'
- § 17 Abs. 3 Nummer 12, 13, 14: Anpassungen der Nummern
- § 19: Neue Fassung des § 19 zur Normen
- Anhang I, Zone 2-See, Elbe: Neue Beschreibung der Elbe-Grenzen
- Anhang I, Zone 2-Binnen, Ruthenstrom: Einfügung der Ruthenstrom-Grenzen
- Anhang I, Zone 2-Binnen, Nebenelben: Neue Beschreibung der Nebenelben-Grenzen
- Anhang I, Zone 2-Binnen, Kleiner Jasmunder Bodden: Aufhebung der Position
- Anhang II § 1.01 Nummer 82: Neue Definition von 'Anerkannte Klassifikationsgesellschaft'
- Anhang II § 5.01: Neue Fassung des § 5.01 zur Allgemeinen Anforderungen
- Anhang II § 15.15 Nummer 5 Satz 1: Ersetzung von 'Schwimmwasserlinie' durch 'Wasserlinie'
- Anhang II § 22a.05 Nummer 1 Buchstabe d: Ersetzung von 'Anhangs XI § 2.09 Nummer 1.1' durch 'Anhangs XI § 2.01 Nummer 1.1'
- Anhang III § 6.02 Nummer 5: Neue Fassung zur Regulierung und Kompensierung
- Anhang X § 1.01 Nummer 5: Neue Definition von 'Kahnfähre'
- Anhang X § 1.02 Nummer 4 Buchstabe d: Neue Fassung zur Ersetzung von Landstege durch Landeklappen
- Anhang X § 1.02 Nummer 4 Buchstabe f: Streichung von 'sowie Kahnfähren'
- Anhang X § 1.02 Nummer 10, 11: Einfügung von neuen Anforderungen für Personenfähren und Kahnfähren
- Anhang X § 2.02 Nummer 8, 9: Neue Fassung für die Intaktstabilität und Leckstabilität
- Anhang X § 2.07 Nummer 2: Neue Fassung zur Ausstattung von Kahnfähren und Kahnseilfähren
- Anhang X § 5.06 Nummer 3, 4: Neue Fassung zur Lagerung von Rettungswesten
- Anhang X § 5.08 Nummer 1: Neue Fassung zur Ausrüstung von Barkassen
- Anhang X § 9.04 Satz 1: Neue Fassung zur Nachweisung der Schwimmfähigkeit
- Anhang X § 9.14 Satz 1: Neue Fassung zur Anwendung von Anhang II
- Anhang X § 9.16 Nummer 1: Vorangestellter Satz zur Anwendung von Anhang XI
- Anhang X § 10.02 Buchstabe a: Einfügung von 'im Sinne des §5 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 5 und des'
- Anhang XI Inhaltsverzeichnis: Einfügung von §§ 3.08a und 3.08b
- Anhang XI § 3.01 Nummer 2: Neue Fassung zur Mindestbesatzung auf Fahrgastschiffen
- Anhang XI § 3.08a, 3.08b: Einfügung von neuen Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Personen- und Wagenfähren
- § 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anordnung von Teilen der selbsttätigen Druckwassersprühanlage, einschließlich der Anforderungen an die Energieversorgung, den Installationsplan und die Eintragung im Schiffsattest.
- Dienstanweisung Nummer 27: Einführung einer neuen Dienstanweisung ohne Inhalt.
- Dienstanweisung Nummer 28: Einführung einer neuen Dienstanweisung für den Anschluss externer Sensoren an Navigationsradaranlagen, einschließlich der Anforderungen an die Zulassung der Geräte und Sensoren.
- Anlage T: Einführung einer neuen Anlage mit zusätzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55° C oder darunter betrieben werden, insbesondere für Flüssigerdgas (LNG).
- Anhang 1, Tabelle 33: Neufassung der Tabelle zur Wasserverdrängung und Veränderung der Wasserverdrängung des Schiffes je Zentimeter gemittelter Eintauchung
- Anhang 1, Rubrik 60: Neufassung der Rubrik für frühere außer Kraft gesetzte Eichscheine
- Anhang 1, Rubrik 63: Neufassung der Rubrik zur Gültigkeit des Eichscheins
- Anhang 1, Rubrik 70: Neufassung der Rubrik zur Beglaubigung der vorläufigen Änderungen des Eichscheins
- Anhang 1, Rubrik 75: Neufassung der Rubrik zur Beglaubigung der Änderungen des Eichscheins
- Anhang 1, Rubrik 80: Neufassung der Rubrik zur Verlängerung des Eichscheins
- Anhang III § 5.03 Nummer 4: Neue Definitionen für wasserdichte, sprühwasser- und wetterdichte sowie offene Fenster und Oberlichter
- Anhang III § 11.03: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang IV § 5.03: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang V Teil IV: Neues Muster des Zusätzlichen Gemeinschaftszeugnisses für Binnenschiffe
- Anhang IX Teil VII: Neue Spezifikationen für verschiedene Gerätebezeichnungen
- Anhang X § 4.02: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang X § 10.03: Neue Bestimmungen für Ausnahmen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen
- Anhang XII Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h: Neue Anlage Q Dienstanweisungen Nummer 4, 6, 10, 14, 16, 19, 28
- Anhang XII Artikel 3 Nummer 2: Ersetzen der Angabe '1.12.2011' durch '1.12.2013'
- Anhang XIII § 6 Nummer 2: Neue Bestimmungen für die Anwendung von Kapitel 14a des Beschlusses 2010-II-27
- 2.7.11: Neue Vorschriften für Entlüftungsauslässe und Lufteinlässe in geschlossenen Räumen
- 2.8: Neue Vorschriften für das LNG-Bunkersystem
- 2.9: Neue Vorschriften für die Befüllgrenze von LNG-Brennstofftanks
- 2.10: Neue Vorschriften für das Gasversorgungssystem
- 2.11: Neue Vorschriften für das Abgassystem und die Abschaltung der Gasversorgung
- 3.1: Neue allgemeine Vorschriften für den Brandschutz
- 3.2: Neue Vorschriften für das Feuermeldesystem
- 3.3: Neue Vorschriften für den Brandschutz
- 3.4: Neue Vorschriften für die Brandverhütung und Kühlung
- 3.5: Neue Vorschriften für Feuerlöscher
- 4.1: Neue Vorschriften für Betriebsmittel in gefährdeten Bereichen
- 4.2: Neue Vorschriften für Stromerzeugungs- und Verteilsysteme
- 4.3: Neue Vorschriften für das Beleuchtungssystem in gefährdeten Bereichen
- 4.4: Neue Vorschriften für Tauchpumpenmotoren und ihre Versorgungskabel
- 5.1: Neue allgemeine Vorschriften für Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme
- 5.2: Neue Vorschriften für die Überwachung des LNG-Bunkersystems und des LNG-Behältersystems
- § 8b.01: Neue Vorschriften für die Überwachung und Prüfung durch technische Dienste
- § 8b.02: Neue Vorschriften für die Überwachung und Prüfung durch technische Dienste
- § 14a.07: Satzung ohne Inhalt
- § 15.01 Nummer 5: Neue Vorschriften für den Sichtschatten vor dem Bug
- § 15.01 Nummer 6: Neue Vorschriften für ausreichende Sicht nach hinten
- § 24.02 Nummer 2: Änderungen in der Tabelle für § 7.02 und § 7.06
- § 24.06 Nummer 5: Änderungen in der Tabelle für § 7.02 und § 7.06
- Anlage I: Neue Zeile für LNG-Warnung
- Anlage M Teil I § 3 Nummer 2: Neue Vorschriften für Hardware von Inland-ECDIS-Geräten
- Anlage M Teil I Anhang: Neue Bilder für Inland ECDIS Geräte
- Anlage N Teil I Abschnitt A: Neue Anforderungen an Inland AIS Geräte
- Anlage N Teil I Abschnitt B: Neue Vorschriften für Einbau und Funktionsprüfung von Inland AIS Geräten
- Anlage N Teil III Nummer 2 und 3: Neue Verzeichnisse für Inland AIS Geräte
- Anlage Q Inhaltsverzeichnis: Neue Nummern 27 und 28
- Anlage Q Dienstanweisung 9: Neue Anforderungen an selbsttätige Druckwassersprühanlagen
- § 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 7: Änderung der Auflistung der an Bord befindlichen Unterlagen
- § 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 8: Änderung der Auflistung der vorgeschriebenen Kennzeichen
- § 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 12: Änderung der Auflistung der zu veranlassenden Prüfungen
- § 16w Abs. 3 Nummer 10: Änderung der Auflistung der an geeigneten Stellen aufzuhängenden Unterlagen
- § 16w Abs. 4 Nummer 7: Änderung der Auflistung der an Bord befindlichen Unterlagen
- § 16w Abs. 4 Nummer 8: Änderung der Auflistung der vorgeschriebenen Kennzeichen
- § 16w Abs. 4 Nummer 11: Änderung der Auflistung der vorliegenden Prüfbescheinigungen
- § 16w Abs. 5 Nummer 1: Änderung der Auflistung der auszuhändigenden Unterlagen
- § 16w Abs. 5 Nummer 5: Änderung der Auflistung der einzuhaltenden Fahrzeiten
- Anhang II Inhaltsverzeichnis § 7.06: Neufassung der Bezeichnung für Informations- und Navigationsgeräte
- Anhang II Inhaltsverzeichnis Kapitel 8b: Einfügung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge mit Brennstoffen mit Flammpunkt von 55°C oder darunter
- Anhang II Inhaltsverzeichnis § 14a.07: Markierung als ohne Inhalt
- Anhang II Inhaltsverzeichnis Anlage T: Einfügung von zusätzlichen Bestimmungen für Fahrzeuge mit Brennstoffen mit Flammpunkt von 55°C oder darunter
- § 1.01 Überschrift vor Nummer 84: Neufassung der Überschrift für Informations- und Navigationsgeräte
- § 7.02: Neufassung der Vorschriften für freie Sicht
- § 7.06: Neufassung der Vorschriften für Informations- und Navigationsgeräte
- Anhang II Kapitel 8b: Einfügung von Sonderbestimmungen für Fahrzeuge mit Brennstoffen mit Flammpunkt von 55°C oder darunter
- 2.1.9: Vorschriften zur Lüftung und Vermeidung von Gasansammlungen auf dem offenen Deck
- 2.1.10: Vorschriften zur Vermeidung von Kondensation und Vereisung auf kalten Oberflächen der LNG-Brennstofftanks
- 2.1.11: Vorschriften zur Ausstattung der LNG-Brennstofftanks mit mindestens zwei Überdruckventilen
- 2.1.12: Vorschriften zur Schutzvorrichtung des Vakuums bei vakuumisolierten LNG-Brennstofftanks
- 2.1.13: Vorschriften zur Anbringung der Austrittsöffnungen der Überdruckventile
- 2.1.14: Vorschriften zur sicheren Entleerung der LNG-Brennstofftanks
- 2.1.15: Vorschriften zur Reinigung und Belüftung der LNG-Brennstofftanks
- 2.1.16: Vorschriften zur Halteung von Druck und Temperatur in den LNG-Brennstofftanks
- 2.1.17: Vorschriften zur Halteung des Drucks im LNG-Brennstofftank bei Nichtbetrieb
- 2.1.18: Vorschriften zur elektrischen Verbindung der LNG-Brennstofftanks mit dem Schiffskörper
- 2.2.1: Vorschriften zur Umsetzung eines der drei Konzepte für Maschinenräume
- 2.2.2.1: Vorschriften zur Gassicherheit von Maschinenräumen
- 2.2.2.2: Vorschriften zur automatischen Absperre der Gaszuleitung bei Ausfall einer Barriere
- 2.2.2.3: Vorschriften zur Belüftung von belüfteten Rohrleitungen
- 2.2.2.4: Vorschriften zur Betrachtung eines gassicheren Maschinenraums als ungefährlichen Bereich
- 2.2.3.1: Vorschriften zur Explosionssicherheit von Maschinenräumen
- 2.2.3.2: Vorschriften zur automatischen Absperre der Gaszuleitung bei Gasaustritt oder Ausfall der Belüftung
- 2.2.3.3: Vorschriften zur Kapazität und Unabhängigkeit des Belüftungssystems
- 2.2.3.4: Vorschriften zur ständigen Belüftung des Maschinenraums im Normalbetrieb
- 2.2.3.5: Vorschriften zur Minimierung der Ansammlung von Gasen in explosionssicheren Maschinenräumen
- 2.2.3.6: Vorschriften zur Betrachtung eines explosionssicheren Maschinenraums als Zone 2
- 2.2.4.1: Vorschriften zur Gassicherheit von ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.2.4.2: Vorschriften zur Notabschaltung bei gefährlichen Gaskonzentrationen
- 2.2.4.3: Vorschriften zur Kapazität und Unabhängigkeit des Belüftungssystems in ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.2.4.4: Vorschriften zur ständigen Belüftung und automatischen Erhöhung des Luftaustauschs bei Gasaustritt
- 2.2.4.5: Vorschriften zur Aufstellung von Motoren in getrennten Maschinenräumen
- 2.2.4.6: Vorschriften zur Installation einer festen Gaswarnanlage
- 2.2.4.7: Vorschriften zur Minimierung der Ansammlung von Gasen in ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.2.4.8: Vorschriften zur Betrachtung eines ESD-geschützten Maschinenraums als Zone 1
- 2.3.1: Vorschriften zur Eingehausung von LNG- und Erdgasleitungen
- 2.3.2: Vorschriften zur Mindestabstand von LNG- und Erdgasleitungen von Schiffsseite und Boden
- 2.3.3: Vorschriften zur Ausstattung von Leitungen und Komponenten mit Überdruckventilen
- 2.3.4: Vorschriften zur elektrischen Verbindung der Leitungen mit dem Schiffskörper
- 2.3.5: Vorschriften zur thermischen Isolation von Niedrigtemperaturleitungen
- 2.3.6: Vorschriften zur Auslegung des Drucks von LNG- und Erdgasleitungen
- 2.3.7: Vorschriften zur Anbringung von Gasleitungen in ESD-geschützten Maschinenräumen
- 2.4.1: Vorschriften zur Unabhängigkeit und Trennung von Lenzsystemen
- 2.4.2: Vorschriften zur Anbringung von Ableitevorrichtungen und Mitteln zur Erkennung von LNG-Leckagen
- 2.4.3: Vorschriften zur Anbringung von Ableitevorrichtungen und Mitteln zur Erkennung von LNG-Leckagen in Räumen zwischen Barrieren
- 2.5: Vorschriften zur Anbringung von Auffangwannen
- 2.6.1: Vorschriften zur Zulässigkeit von Eingängen und Öffnungen in Gefahrenbereiche
- 2.6.2: Vorschriften zur Ausstattung von Eingängen und Öffnungen mit Luftschleusen
- 2.6.3: Vorschriften zur mechanischen Absaugung von Luft in Luftschleusen
- 2.6.4: Vorschriften zur Vermeidung von Gasfreisetzung in Luftschleusen
- 2.6.5: Vorschriften zur Freiheit von Hindernissen in Luftschleusen
- 2.6.6: Vorschriften zur Auslösung von Alarmsignalen bei mehreren geöffneten Türen oder Gasaustritt in Luftschleusen
- 2.7.1: Vorschriften zur Sicherheit von Ventilatoren in gefährdeten Bereichen
- 2.7.2: Vorschriften zur Explosionssicherheit von Elektromotoren für Ventilatoren
- 2.7.3: Vorschriften zur Auslösung von Alarmsignalen bei Verlust der Lüftungskapazität
- 2.7.4: Vorschriften zur Trennung von Belüftungsrohren für gefährliche und ungefährliche Bereiche
- 2.7.5: Vorschriften zur Ausstattung gefährdeter Bereiche mit mindestens zwei Ventilatoren
- 2.7.6: Vorschriften zur Entnahme von Luft für gefährliche Räume aus ungefährlichen Bereichen
- 2.7.7: Vorschriften zur Entnahme von Luft für ungefährliche Räume
- 2.7.8: Vorschriften zur Überdruckhaltung von Einlasslüftungsrohren
- 2.7.9: Vorschriften zur Anbringung von Luftauslässen aus gefährlichen Räumen
- 2.7.10: Vorschriften zur Anbringung von Luftauslässen von ungefährlichen Räumen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2948
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Anhang II § 1.01 Nummer 82: Neue Definition von 'Anerkannte Klassifikationsgesellschaft'
Anhang X § 1.01 Nummer 5: Neue Definition von 'Kahnfähre'
Anhang X § 1.02 Nummer 4 Buchstabe d: Neue Fassung zur Ersetzung von Landstege durch Landeklappen
Anhang X § 1.02 Nummer 4 Buchstabe f: Streichung von 'sowie Kahnfähren'
Anhang X § 1.02 Nummer 10, 11: Einfügung von neuen Anforderungen für Personenfähren und Kahnfähren
§ 1.01 Überschrift vor Nummer 84: Neufassung der Überschrift für Informations- und Navigationsgeräte

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2948
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Anhang X § 10.02 Buchstabe a: Einfügung von 'im Sinne des §5 Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 5 und des'
Anhang X § 10.03: Neue Bestimmungen für Ausnahmen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-06-04Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 610
> Station: 2017-03-08Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 11.04 Nummer 2: Neufassung der Vorschriften zur Breitenverringerung des Gangbords.
Anhang II der Anlage, § 11.02: Neue Formulierung für Schutz vor Sturz und Absturz.
Anhang III § 11.03: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen

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# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-06-04Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 610
> Station: 2017-03-08Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 14a.02 Nummer 2 Tabelle 2: Die Werte für die Reinigung von Abwasser werden angepasst.
§ 14a.07: Satzung ohne Inhalt
§ 14a.09: Neue Vorschriften zur Übereinstimmung der Produktion mit den Anforderungen
§ 14a.10: Neue Vorschriften zur Nichtübereinstimmung mit dem typgenehmigten Bordkläranlagentyp
§ 14a.11: Neue Vorschriften zur Stichprobenmessung und Sonderprüfung
§ 14a.12: Neue Vorschriften zu zuständigen Behörden und technischen Diensten
Anhang II Inhaltsverzeichnis § 14a.07: Markierung als ohne Inhalt

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2948
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Anhang II § 15.15 Nummer 5 Satz 1: Ersetzung von 'Schwimmwasserlinie' durch 'Wasserlinie'
§ 15.01 Nummer 5: Neue Vorschriften für den Sichtschatten vor dem Bug
§ 15.01 Nummer 6: Neue Vorschriften für ausreichende Sicht nach hinten

23
binschuo_2018/§16w.md Normal file
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# § 16w
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 7: Änderung der Auflistung der an Bord befindlichen Unterlagen
§ 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 8: Änderung der Auflistung der vorgeschriebenen Kennzeichen
§ 16w Abs. 1 Satz 1 Nummer 12: Änderung der Auflistung der zu veranlassenden Prüfungen
§ 16w Abs. 3 Nummer 10: Änderung der Auflistung der an geeigneten Stellen aufzuhängenden Unterlagen
§ 16w Abs. 4 Nummer 7: Änderung der Auflistung der an Bord befindlichen Unterlagen
§ 16w Abs. 4 Nummer 8: Änderung der Auflistung der vorgeschriebenen Kennzeichen
§ 16w Abs. 4 Nummer 11: Änderung der Auflistung der vorliegenden Prüfbescheinigungen
§ 16w Abs. 5 Nummer 1: Änderung der Auflistung der auszuhändigenden Unterlagen
§ 16w Abs. 5 Nummer 5: Änderung der Auflistung der einzuhaltenden Fahrzeiten

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@@ -1,17 +1,9 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-06-04Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 610
> Station: 2017-03-08Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Tabelle des § 24.02 Nummer 2: Änderungen in der Tabelle zu den §§ 11.02 und 11.04
§ 24.02 Nummer 2: Änderungen in der Tabelle für § 7.02 und § 7.06
Tabelle des § 24.02 Nummer 2: Einfügung von Angaben zu Kapitel 14a
Tabelle des § 24.06 Nummer 2: Änderung der Angabe zu Kapitel 21
Tabelle des § 24.06 Nummer 5: Einfügung von Angaben zu den §§ 11.02 und 11.04
Tabelle des § 24.06 Nummer 5: Einfügung von Angaben zu Kapitel 14a
§ 24: Erweiterung der Angaben zur Ruderanlagen
§ 24.06 Nummer 5: Änderungen in der Tabelle für § 7.02 und § 7.06

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2948
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 3.08b: Neue Vorschriften für die Mindestbesatzung von Wagenfähren eingeführt.
§ 3.09: Neue Vorschriften für die Besatzung von sonstigen Wasserfahrzeugen eingeführt.
§ 3.12 Nummer 2: Ersetzung von 'ein Fahrgastschiff' durch 'Fahrgastschiffe und Fähren'.
§ 3 Abs. 10: Neue Zuständigkeit für die Aufstellung und Baumusterprüfung von Kompassen und Steuerkurstransmittern
§ 3 Abs. 12: Neue Zuständigkeit im Sinne des Anhangs X § 1.01 Nummer 1
Anhang XI § 3.01 Nummer 2: Neue Fassung zur Mindestbesatzung auf Fahrgastschiffen
Anhang XI § 3.08a, 3.08b: Einfügung von neuen Bestimmungen zur Mindestbesatzung auf Personen- und Wagenfähren
Anlage M Teil I § 3 Nummer 2: Neue Vorschriften für Hardware von Inland-ECDIS-Geräten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-06-03 — Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1257
> Station: 2017-03-08 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 4 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt 'Wasser- und Schifffahrtsamt' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
Anhang X § 4.02: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen

7
binschuo_2018/§433.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 433 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anordnung von Teilen der selbsttätigen Druckwassersprühanlage, einschließlich der Anforderungen an die Energieversorgung, den Installationsplan und die Eintragung im Schiffsattest.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2948
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Anhang II § 5.01: Neue Fassung des § 5.01 zur Allgemeinen Anforderungen
Anhang III § 5.03 Nummer 4: Neue Definitionen für wasserdichte, sprühwasser- und wetterdichte sowie offene Fenster und Oberlichter
Anhang X § 5.06 Nummer 3, 4: Neue Fassung zur Lagerung von Rettungswesten
Anhang X § 5.08 Nummer 1: Neue Fassung zur Ausrüstung von Barkassen
Anhang IV § 5.03: Neue Bestimmungen für Abweichungen und die Verwendung von Ausrüstungsgegenständen nach Neufassung oder Überarbeitung von Normen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-12-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 2948
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
Anhang III § 6.02 Nummer 5: Neue Fassung zur Regulierung und Kompensierung
Anhang XIII § 6 Nummer 2: Neue Bestimmungen für die Anwendung von Kapitel 14a des Beschlusses 2010-II-27

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-06-04Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 610
> Station: 2017-03-08Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 7.01 Abs. 1c: Hinzufügung von Anforderungen an Hinweisschilder an Übergängen zu nicht durch Geländer geschützten Bereichen.
Anhang II Inhaltsverzeichnis § 7.06: Neufassung der Bezeichnung für Informations- und Navigationsgeräte
§ 7.01 Abs. 2: Hinzufügung von Anforderungen an geeignete Einrichtungen und Ausrüstungen zum sicheren Arbeiten in Arbeitsbereichen mit Fallhöhe über 1 Meter.
§ 7.02: Neufassung der Vorschriften für freie Sicht
Anhang IX, Teil I § 7 Nummer 2: Einfügung des Eintrags '25 = Kroatien' in die Liste
§ 7.06: Neufassung der Vorschriften für Informations- und Navigationsgeräte

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binschuo_2018/§8b.md Normal file
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# § 8b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 8b.01: Neue Vorschriften für die Überwachung und Prüfung durch technische Dienste
§ 8b.02: Neue Vorschriften für die Überwachung und Prüfung durch technische Dienste

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# F_V — 2016-06-03
# F_V — 2017-03-08
- **Titel:** Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1257
- **Inkrafttreten:** 2016-06-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/25#page=5
- **Kurz:** Die Verordnung passt die Bezeichnungen von Wasser- und Schifffahrtsämtern in verschiedenen Bundesverordnungen an die neue Bezeichnung 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung' an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 330
- **Inkrafttreten:** 2017-03-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/10#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die Fährenbetriebsverordnung sowie hebt eine Vorschrift auf.
## Betroffene Stellen
- § 1 Nummer 6: Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 3 Nummer 5 a): Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 3 Nummer 5 b): Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 1 Nummer 2: Definition einer Kahnfähre hinzugefügt
- § 1 Nummer 3 bis 7: Bestehende Nummern um eins erhöht
- § 1: Satz hinzugefügt, dass Kahnfähren einen Hilfsantrieb haben können
- § 12: Überschrift geändert und neuer Absatz 1 hinzugefügt, der die Nutzung von Kahnfähren nachts verbietet
- § 16 Nummer 2 Buchstabe e: Neuer Buchstabe e hinzugefügt, der die Verwendung von Kahnfähren nachts untersagt
- § 16 Nummer 2 Buchstabe f bis h: Bestehende Buchstaben um eins erhöht und in Buchstabe f die Angabe 'Absatz 2' hinzugefügt
## Wortlaut

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- **2005-06-30** · BGBl. 2005 I S. 1818 — Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
- **2006-01-30** · BGBl. 2006 I S. 220 — Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
- **2016-06-03** · BGBl. 2016 I S. 1257 — Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
- **2017-03-08** · BGBl. 2017 I S. 330 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1 Nummer 6: Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
- § 3 Nummer 5 a): Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 3 Nummer 5 b): Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsverwaltung' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes'
- § 1 Nummer 2: Definition einer Kahnfähre hinzugefügt
- § 1 Nummer 3 bis 7: Bestehende Nummern um eins erhöht
- § 1: Satz hinzugefügt, dass Kahnfähren einen Hilfsantrieb haben können
- § 12: Überschrift geändert und neuer Absatz 1 hinzugefügt, der die Nutzung von Kahnfähren nachts verbietet
- § 16 Nummer 2 Buchstabe e: Neuer Buchstabe e hinzugefügt, der die Verwendung von Kahnfähren nachts untersagt
- § 16 Nummer 2 Buchstabe f bis h: Bestehende Buchstaben um eins erhöht und in Buchstabe f die Angabe 'Absatz 2' hinzugefügt

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2016-06-03 — Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung)
> Fundstelle: BGBl. 2016 I S. 1257
> Station: 2017-03-08 Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 1 Nummer 6: Ersetzung von 'Wasser- und Schiffahrtsamt' durch 'Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt'
§ 1 Nummer 2: Definition einer Kahnfähre hinzugefügt
§ 1 Nummer 3 bis 7: Bestehende Nummern um eins erhöht
§ 1: Satz hinzugefügt, dass Kahnfähren einen Hilfsantrieb haben können

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2006-01-30 — Sechste Verordnung zur Änderung schifffahrtspolizeilicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2006 I S. 220
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 12: Neufassung des § 12, der die Einstellung des Fährverkehrs unter bestimmten Bedingungen regelt.
§ 12: Überschrift geändert und neuer Absatz 1 hinzugefügt, der die Nutzung von Kahnfähren nachts verbietet

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f_v/§16.md Normal file
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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-08 — Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 330
§ 16 Nummer 2 Buchstabe e: Neuer Buchstabe e hinzugefügt, der die Verwendung von Kahnfähren nachts untersagt
§ 16 Nummer 2 Buchstabe f bis h: Bestehende Buchstaben um eins erhöht und in Buchstabe f die Angabe 'Absatz 2' hinzugefügt

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# BGBl. 2017 I S. 330
- **Titel:** Vierte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2017 I S. 330
- **Verkündung:** 2017-03-08
- **Inkrafttreten:** 2017-03-09
- **Ausfertigung:** 2017-03-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2017/10#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BINSCHEO, BINNENSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG-UND-SONSTIGE, ACHTE-VERORDNUNG-ZUR-VORÜBERGEHENDEN-ABWEICHUNG-VON-DER, BINSCHUO_2018, F_V
## Kurz
Die Verordnung ändert die Binnenschiffsuntersuchungsordnung und die Fährenbetriebsverordnung sowie hebt eine Vorschrift auf.